|
================================================
01 Tschetschenen schrien: "Asyl!"
von "asyl-in-not" <asyl-in-not at asyl-in-not.org>
================================================
Tschetschenen schrien: ≥Asyl !„
Erschütternde Protokolle der zurückgeschobenen Flüchtlinge:
Von Hunden ins Wasser getrieben,
in durchnässten Kleidern eingesperrt !
Der ≥Falter„ veröffentlich in der Ausgabe vom 17.
Dezember neue, skandalöse
Einzelheiten über die Zurückschiebung der 74 Tschetschenen,
die Herr
Strasser ≥zur Rückkehr eingeladen„ hat: Zweiundzwanzig
dieser Flüchtlinge,
die sich nun in tschechischen Lagern befinden, haben nämlich
Protokolle
geschrieben und nach Österreich geschickt. Darin steht, wie
ungeheuerlich
sie von den tschechischen und österreichischen Beamten behandelt
worden
sind:
Zuerst wurden sie von den Tschechen mit Polizeihunden durch den
Grenzfluß
Lainsitz getrieben. Am anderen Ufer warteten die Österreicher.
≥Die
(tschechischen) Polizisten„, heißt es in einem Protokoll,
≥zeigten sich sehr
aggressiv; sie schimpften und stießen Frauen und Kinder. In
Panik stürzten
einige von uns ins kalte Wasser. (...) Drüben wurde uns mitgeteilt,
daß wir
abgeschoben werden sollten„.
Ein anderer Flüchtling schreibt: ≥Die Polizeihunde (der
Tschechen) fingen an
zu bellen, aus Angst sprangen wir ins Wasser und wurden ganz naß.
Als er den Fluß überquert hatte, ≥schrien„
er und andere ≥das Wort ∫Asyl‚!
Die österreichischen Polizisten ≥waren sehr grob und
lachten uns aus.„ Die
völlig durchnässten Tschetschenen wurden auf den Grenzübergangsposten
Gmünd
gebracht. ≥Wir und unser Kind, bis zum Gürtel naß,
saßen am Gang auf dem
kalten Boden.„ Ein anderer schreibt: ≥Unseren Kindern
erlaubte man nicht,
sich am Heizkörper zu wärmen.
So gehen Beamte zu beiden Seiten des Eisernen Vorhangs mit verzweifelten,
schutzsuchenden Menschen um, die eindeutig vor politischer Verfolgung
und
ethnischen Säuberungen geflüchtet sind.
Rechtsanwältin Nadja Lorenz und Rechtsanwalt Georg Bürstmayr
haben gegen
gegen diese unmenschliche Behandlung und gegen die rechtswidrige
Zurückschiebung Beschwerden eingebracht. Asyl in Not hat Berufungen
gegen
die Aufenthaltsverbote erhoben und eine Strafanzeige gegen Innenminister
Strasser und Mittäter in der Beamtenschaft wegen Amtsmissbrauchs,
Nötigung,
Quälen von Gefangenen, fahrlässiger Körperverletzung
und Schlepperei
erstattet.
Dieser Innenminister, der zur Tatzeit am Tatort in Gmünd war
und der
offenbar die rechtswidrige Aktion seiner Beamten gesteuert hat,
ist völlig
untragbar geworden. Ich weiß schon: Wir wiederholen uns...
Aber man kann es
nicht oft genug sagen: Ernst Strasser muß weg.
Michael Genner, Asyl in Not
Währingerstr. 59
1090 Wien
Tel. 408 42 10-15
Spendenkonto:
Bank Austria, Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557
================================================
<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
AKTIONEN/ANKÜNDIGUNGEN
<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
================================================
02 Einladung Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague
von "Werner Rotter" <Werner.Rotter at onb.ac.at>
================================================
From: "Werner Rotter" <Werner.Rotter at onb.ac.at>
Subject: Einladung
Liebe VertreterInnen der NGOs
Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague lädt euch herzlich
zu einem
Informationsabend ein
Donnerstag: 18. Dezember 2003
Ameringhaus
Stiftg 8
A-1070 Wien
Saal im Hof
Uhrzeit: 19 Uhr
- wir wollen über das laufende UVS Verfahren (Beschwerdeklage
Krammer gegen
Bundespolizeidirektion Wien) berichten
- weiter Ziele
- wie können wir gemeinsam etwas bewirken.
Wir freuen uns auf euer Kommen und auf einen interessanten Diskussionsabend
Für Rückfragen: Gerechtigkeit.Seibane-Wague at gmx.at
Bitte an NGO Vertreter weiterleiten von denen ihr wisst, dass sie
dieses
Mail nicht erreicht.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüsse
================================================
03 Soziales/Initiativen: Aktion Schlafsack
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
================================================
Soziales/Initiativen:
> Aktion Schlafsack
Die Zahl der Menschen, die auf der Strasse schlafen muessen, war
noch nie so
hoch wie heuer:
- die Gruft quillt ueber
- die Meldemannstrasse wurde gesperrt
- die Kontrolle der "Schillinghotels" (Klos) und Bahnhofshallen
noch nie so
vehement!
Unterstuetzt mich bitte bei der Beschaffung von Schlafsaecken fuer
diese
Menschen.
*Sylvia Wilke*
Kontakt: 0676/6448686
Spenden: Kt.: 7211717, bei 32000, Raika Wien-Bruennerstrasse, ltd.
auf
Sylvia Wilke
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin
================================================
04 Termine ab Mittwoch, den 17.Dezember 2003
von von "akin" <akin.buero at gmx.at>
================================================
Termine ab Mittwoch, den 17.Dezember 2003
=================================
> Allgemeines
VHS 13, Dauerausstell.: Eugenie Schwarzwald & ihr Kreis. Mo-Fr
8,30 - 19,30.
1130 Hofwieseng.48
Museum Judenplatz, So bis Do 10-18h, Fr 10-14h, hier am So um 14h
kostenlose
Fuehrungen. 1010 Wien
Juedisches Museum, Ausstellung bis 25.4.04: Oz Almog: Kosher Nostra
-
juedische Gangster in Amerika 1890 bis 1980. 1010 Dorotheerg.11,
So - Fr
10-18h, Do 10-20h
Treffpunkt des Rechtskomitees Lambda fuer politisch & rechtlich
interessierte Lesben, Schwule und Bisexuelle. Jed. 1. Montag im
Monat ab 19h
in der X-Bar 1060 Mariahilferstr.45, Raimundpassage
Die Widerstandslesungen gibt es noch immer!!! wie gehabt jed. Do
von 17 bis
19h am Ballhausplatz 1010 Wien
Botschaft der besorgten BuergerInnen: Plenum jed. Mittwoch um 17
Uhr, Ort:
Donaukanal bei der Urania
Buchhandlung Frauenzimmer, jed.Donnerstag ist Buecherabend, bis
21h
schmoeckern, gustieren, plaudern, Tee trinken, Buecher kauf, 1080
Zieglergasse 22
Bock auf Bier? Eine Aktion zur Unterstuetzung der Fluechtlingshelferin
Ute
Bock. In div. Wr. Lokalen siehe http://www.fraubock.at, werden von
jedem
ausgeschenktem Bier zehn Cent an den Verein Ute Bock gehen. Spenden
ohne
Bierkonsum an Hypo Bank Tirol Kto 520 110 174 99, BLZ: 57000, Kennwort
"Ute
Bocks Wohnprojekt". T-Shirts und 6er-Bierpacks koennen bestellt
werden.
Ein ganzer Bezirk steht hinter Ute Bock: Rund um den Wallensteinplatz
finden
bis 21.12. in div.Beisl Kulturveranst. statt. Programm siehe www.kunst20.at
Wien Museum/Historisches Museum der Stadt Wien, bis 6.01.04 zeigt
eine
Ausstellung ueber Helmut Qualtinger (1928 - 1986): Quasi ein Genie.
1040
Karlsplatz
ebenda, Ausstellung vom 2.1.1 bis 11.04.04: gastarbajter: 40 Jahre
Arbeitsmigration. Freier Eintritt fuer Alle jew. Freitag von 9 bis
12 Uhr -
dies gilt in allen Museen der Stadt Wien. Oeffnungszeiten Die Bis
So 9 bis
18h
Literaturhaus, Ausstellung bis 19.12.: Geteilte Erinnerung - Generationen
des Exils. Eroeffnung ist am 12.11. um 19h, geoeffnet: Mo, Mi 9-17,
Di
9-19h, Fr 9-15h, Eingang Seidengasse, waehrend der Abendveranst.
Eingang
1070 Zieglerg.26a
Museumsquartier, Ausstellung im Monochromraum bis 31.12.03 immer
10 bis 22h
bei freiem Eintritt: NIX KAUFEN, viel sparen? Ausgehend vom KAUF
NIX- Tag
(war heuer am 29.11.) gibt es ein Rahmenprogramm, Info:
http://www.nixkaufen.at.tc und Tel.0650/20 40 451
Filmuseum in der Albertina: Vom 01. bis 30. 1. 04 (Fortsetzung im
Februar)
werden Filme - Klassiker und Unbekanntes - von Ingmar Bergmann gezeigt.
Bildungsreise der OOe Gruenen nach Kuba vom 31.03.bis 15.04.04,
Anm. bis
5.12. Tel.0732/730400-28 oder e-mail: heidi.obermaier at gruene.at
Bildungsreise vom 2.-12.4.04 der Gruebi OOe nach Siebenbuergen unter
dem
Motto: Rumaenien auf dem Weg in die EU. Infos: 07673/2357,
marco.vanek at gruene.at
> Mittwoch, 17.12.
Vorstadtzentrum, 19h: Euskal Herria asaktasuna! "Demokratischer"
Ausnahmezustand in Europa - Veranst. mit Gaesten aus bask.
Unabhaengigkeitsbew.;
Meiselstrasse 46/4, 1150
SLP-Veranst., 19,30: Wie gegen Rassismus kaempfen? Mit einer Vertreterin
von
ZARA. Ort: Cafe Club Internat. 1160 Brunnenmarkt/Payerg.14/Yppenplatz
IWK, 18,30, Maria Joo/Budapest: Simone de Beauvoir in der
postsozialistischen Situation, eine ethisch-politische Untersuchung.
1090
Bergg.17
ekh, 20h, queerbeisl: Kaernten/Koroska? Widerstand! Vortrag und
anschl.
Diskussion
Kulturforum 21, 19h beim Heurigen Gstaltner, Lesung: Natur-Politik-Liebe.
1210 Stammersdorfer Str.21
> Donnerstag, 18.12.
SLP-Veranst.: 19,30, Bolivien - Massenproteste stuerzen Regierung.
Ort:
Bunte Kuh, 1050 Zentagasse/Siebenbrunnengasse
223-Widerstandslesung ab 17h am Ballhausplatz!!!
ekh, 21h, desi soli mit den iron medels, scepsis, u.a.. 1100 Wielandg.2-4
TUeWI, 20h, SOLI-Fest Benefiz fuer den SCI. 1190 Peter Jordan Str.79
> Samstag, 20.12.
Soli-Flohmarkt ab 13h mit Buechertisch und Buffet fuers Ladyfest
vom
10.-13.6.04 in Wien. Ort des Flohmarktes: 1060 Gumpendorferstr.26
im Marea
Alta
Gruenes Haus, 18h, Tauschkreis LETS: Winterfest "Mach Was Dir
Gefaellt".
1070 Lindeng.40. infos: http://www.beam.to/lets , Tel 521-25/204
ekh, Konzert ab 21h: Dead Kaspar Hausers, Motus, Determination
> Sonntag, 21.12.
Volkstheater, 11h, Matinee: Globalisierung und Gewalt -Perspektiven
nach dem
11. September, Votrag: Alexander Kluge: Die Luecke, die der Teufel
laesst
Bock auf Kultur, Schauspielhaus, 11h, Matinee & Abschlussevent
(im Exil):
Leon Askin liest: A Christmas Carol. 1090 Porzellang.19. Der Eintritt
14,--/7 Euro geht zu 100% an Ute Bock
MQ, monochromraum, 14h, meinungsfreinachten - die Meinungsfreien
zu Gast bei
"nix kaufen, viel sparen"
Vorstadtzentrum, 18h: Demokratischer Ausnahmezustand in Europa.
Euskal
Herria asaktasuna. 1150 Meiselstr.46/4
> Mittwoch, 24.12.
FLEX, ab 23 Uhr X-masspecial: london calling, live: Louie Austen.
1010
Donaukanal/Schottenring
> Donnerstag, 25.12.
ekh, unzumutBAR ab 21h. 1100 Wielandg.2-4
> Freitag, 26.12.
ekh, ab 21h Konzert mit Peace of Mind und Fifth Hour Hero
SLP-Ortsgruppe Wien Margareten feiert Kubanische Weihnachten ab
20h. Ort ev.
Bunte Kuh, 1050 Zentagasse/Siebenbrunnengasse - Infos Tel.524 63
10
FLEX, ab 23h: london calling
> Samstag, 27.12.
ekh, ab 21h Konzert mit Shiock Troop, Fight Back, Los Primjer, Dislike
> Sonntag, 28.12.
FLEX, ab 20h Film-Nacht, Eintritt 1 Euro, dieser geht zu 100% an
das Ute
BOCK - Projekt
> Mittwoch, 31.12.
FLEX, ab 22h Silvesterspecial: london calling
Schauspielhaus, ab 21h Gruene Silvesterveranstaltung mit Peter Pilz,
Infos
im Parlamentsklub bei Niki Kunrath, sowie im Schauspielhaus. 1090
Porzellangasse
> Freitag, 2.1.04
Wien 1010 Graben/Pestsaeule, ab 17h Mahnwache der Frauen in Schwarz/Wien:
Stopp der israelischen Besatzung palaestinensischen Landes - der
Weg zum
Frieden. Stopp der militaerischen Besatzung im Irak. Gleiche Rechte
fuer
alle Menschen im Nahen und Mittleren Osten
> Mittwoch, 7.1.
IWK, 18,30, Psyche und Soma - Normalitaet, Normalisierung, Normativitaet::
Ist die Psychoanalyse ein Instrument der Normierung. 1090 Bergg.17
> Samstag, 10.1.
ekh, 21h Pakistan/Indisches Fest. 1100 Wielandg.2-4
Kunsthistorisches Museum, 15h, Ausstellungsfuehrung von Dieter Schrage
fuer
die IGS Wien: Francis Bacon und Meisterwerke des KHM. Treffpunkt
bei der
Kassa
> Sonntag, 11.1.
Vorstadtzentrum, 18h, Buchpraes. mit Rolf Schwendter: Subkulturelles
Wien -
die informelle Gruppe 1959-1971. 1150 Meiselstr.46/4
> Montag, 12.1.04
Ab 18 Uhr AKIN-Redaktionssitzung in 1170 Lobenhauerng.35/2
Rep.Club., 19h: Widerstand und Geschichte. Veranstaltungsreihe gem.mit
LICRA
und Context XXI, 1010 Rockhg.1
> Dienstag, 13.1.
Ab 13 Uhr AKIN-Produktion mit anschl.guter Jause im AUGE-Buero 1040
Belvedereg.10
EBENDA, ab 18h im Auge-Buero BetriebsraetInnen-Kaffee mit dem Thema:
Lukas
Wurz hat sich die Pensionsmodelle von OeGB und den Gruenen angeschaut
und
versucht, die relevanten Unterschiede herauszuarbeiten. Ab ca 2ssh
steht
Heinz Duerr wieder fuer Fragen und Problemen im Betrieb etc. zur
Verfuegung.
Rep.Club, 19,30: Frauen im Widerstand
IWK, 18,30, Studien zur ArbeiterInnenbewegung: Natur und Arbeit:
Einleitung
zu "Menschenwissenschaften". 1090 Bergg.17
Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum, 19h, Sigi Mattl spricht ueber
den
Zusammenbruch des Kommunismus und die Entstehung eines neuen globalisierten
Weltsystem: Nach dem Tode der Sowjetunion. 1050 Vogelsangg.36.
> Mittwoch, 14.1.
Altes AKH, Hoersaal A, 19,30: Jahrbuch der Theodor Kramer Gesellschaft::
Frauen im Exil.
VHS Favoriten, 19h: Berta von Suttner in Georgien. 1100 Arthaberplatz
18
> Donnerstag, 15.1.
Institut Francais - Salon Rouge, 19h: Widerstand in Frankreich und
Belgien.
1090 Waehringerstrasse bzw. :Liechtensteinstrasse
Frauenhetz, 18,30, Vortrag und Diskussion: Weibliche Subjektwerdung
im
Spaetkapitalismus. 1030 Untere Weissgerberstr.41, UKB 4 Euro
IWK, 18,30, Universitaet, Wissenschaft und Demokratie in Oesterr.:
Wissenschaft, Demokratie und politische (Selbst)Bildung an den
oesterr.Universitaeten im 20.Jahrhundert. 1090 Bergg.17
> Freitag, 16.1.
IWK, 16h, Biografia/Frauen im Exil: Fremdheit und Sprache
Amerlinghaus, 19h, Vortrag & Diskussion Wilhelm Reich Forum:
Traenenreiche
Babyzeit - Emotionelle Erste Hilfe fuer Saeuglinge. 1070 Stiftg.8
ebenda, 20h, Lesung P.P. Wipplinger und Norman Weichselbaum:
"Erinnerungsliteratur" zweier Autoren, deren Jugenderlebnisse
in zwei
verschiedene "Kulturzeitalter" fallen - Oesterreich 1950/1970
und Land/Stadt
> Samstag, 17.1.
Wahl der AUGE/Alternative und Gruene GewerkschafterInnen/Unabhaengige
GewerkschafterInnen-KandidatInnen zur Arbeiterkammerwahl von 10
bis 17h,
Ort: AMS 1030 Esteplatz 2/Ecke Uchatiusg. im Stufensaal im 5. Stock
Anschliessend findet ab 19,30 das AUGE - Wahl - Auftakt - Fest im
Bruecke-Kulturraum 1010 Wipplingerstr.23 statt
SOL-Quartalstreffen von 10 bis 17 Uhr, im Clubraum der Pfarre "Namen
Jesu",
Themen: futuro und Nachhaltigkeitsspiel, Clean clothes, Fair Tradfe
& Co,
Symposium: Jugend - Arbeit - Werte. sowie Erweiterte EU und Lebensstil,
SOL
und Tauschkreise. 1120 Schedifkaplatz
> Sonntag, 18.1.
Vorstadtzentrum, 18h, Diskussion von der Antiimperialistischen Koordination:
Dreizehn Jahre Krieg gegen den Irak. 1150 Meiselstrasse 46/4
> Montag, 19.1.
ESRA, 19h: Widerstand, Trauma und Gesellschaft. 1020 Tempelgasse
> Dienstag, 20.1.
Altes AKH Hoersaal A, 19h: Zeitzeuginnen - Frauen im Widerstand
gegen den
Nationalsozialismus
Kandinsky, Cafe & Galerie, 19h: Die Gruenen frauen.polit.tisch
zu
"Feministisch Steuern. Gruene Forderungen zur Steuerreform.
1070
Lerchenfelder Strasse 13
Frauenhetz, 18,30, Vortrag und Diskussion: Frauenbewegungen: Denken,
Lesen,
Schreiben, Erzaehlen. UKB 4 Euro, Kinderbetreuung wird angeboten.
1030
Untere Weissgerberstr.41
> Mittwoch, 21.1.
IWK, 18,30, Psyche und Soma: Die Normativitaet der Natur. Grundzuege
eines
biozentrischen Normalismus bei Georges Canguilhem
SLP Wien Mitte, 19h, Disk: Internationale Krise in der Flug- und
Tourismusbranche. Amerlinghaus, 1070 Stiftg.8
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin
================================================
<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
KOMMENTARE/MELDUNGEN
<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
================================================
05 HOSI Wien wird im Österreich-Konvent angehört
von Kurt Krickler <Kurt.Krickler at hosiwien.at>
================================================
Medienaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 15.
Dezember 2003
Österreich-Konvent/HomosexualitätAnhörung im Österreich-Konvent:
Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien fordert Gleichstellung in der
Verfassung
Im Rahmen der Anhörung von VertreterInnen nichtstaatlicher
Organisationen wird heute HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz die lesbisch-schwulen
Anliegen in Hinblick auf eine neue Verfassung dem Österreich-Konvent
präsentieren. „Unsere wesentlichste Forderung ist die
ausdrückliche Aufnahme von Œsexueller Orientierung‚
und von ŒGeschlechtsidentität‚ als Nichtdiskriminierungsmerkmale
in den bestehenden Artikel 7 BVG‰, erklärt Pankratz.
„Daraus muss sich dann der Anspruch auf Gleichbehandlung in
allen Lebenslagen ableiten, also etwa beim Recht auf Eheschließung
und Familiengründung.‰
„Wobei wir‰, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian
Högl, „zugleich Nichtdiskriminierung aufgrund des Familienstands
einfordern, also die Privilegierung der Ehe ablehnen. Diese wird
ja meist damit begründet, dass die Ehe den Rahmen für
die Kindererziehung bildet. Doch das trifft ja längst nicht
mehr ausschließlich zu. Heute werden viele Kinder außerhalb
der Ehe großgezogen, und viele Ehepaare bleiben kinderlos.
Privilegien bzw. Unterstützung für Kindererziehung sollten
nur jene bekommen, die tatsächlich Kinder erziehen, unabhängig
von der Lebensform, in der dies geschieht.‰
„Weiters ist uns wichtig, dass die Unantastbarkeit der Würde
des Menschen garantiert wird‰, führt Pankratz weiter
aus, „und insbesondere dann als höheres Gut eingestuft
wird, wenn andere Grundrechte damit in Konflikt geraten. Etwa wenn
das Recht auf Überzeugungs- oder Religionsfreiheit dazu missbraucht
wird, um gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung zu hetzen
oder deren Menschenwürde massiv zu verletzen, wie das immer
wieder durch lesben- und schwulenfeindliche Dokumente des Vatikans
passiert.‰
Hinweis: Die Stellungnahme der HOSI Wien an den Österreich-Konvent
ist auf ihrem Website abrufbar: www.hosiwien.at
Rückfragehinweis:
Helga Pankratz, Obfrau: Tel. 893 75 70;
Christian Högl, Obmann: Tel. 0699-118 11 038;
Kurt Krickler, Generalsekretär:
Tel. 545 13 10 oder 0664-57 67 466;
<mailto:office at hosiwien.at>mailto:office at hosiwien.at;
www.hosiwien.at <<http://www.hosiwien.at>http://www.hosiwien.at>
================================================
06 RKL vor dem Österreich-Konvent II
von "Rechtskomitee LAMBDA" <office at RKLambda.at>
================================================
Sexuelle Orientierung
Für einen verfassungsgesetzlichen Schutz vor Diskriminierung
Rede vor dem Österreich-Konvent (<http://www.konvent.gv.at/>www.konvent.gv.at),
Parlament, Wien (15.12.2003)
Dr. Helmut GRAUPNER (<http://www.graupner.at/>www.graupner.at)
Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (<http://www.rklambda.at/>www.RKLambda.at)
Im Jahre 1787 hat Josef II. die Todesstrafe für homosexuelle
Kontakte aufgehoben. Österreich war damit der erste Staat der
Welt, der diesen Schritt gesetzt hat. Aber auch Josef II. konnte
sich nicht durchringen, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu entkriminalisieren,
wie dies zwei Jahre danach durch die Französische Revolution
und in deren Gefolge in immer weiteren Teilen Europas der Fall war.
Österreich fiel in diesem Bereich vom fortschrittlichsten Staat
der Welt zurück in einen der rückständigsten.[i]
Hatte Josef II. die Strafe auf maximal ein Monat Haft reduziert,
wurden die Strafen von seinen Nachfolgern wieder massiv erhöht.
Noch bis 1971 waren gleichgeschlechtliche Kontakte mit schwerem
Kerker von mindestens einem halben Jahr bis zu fünf Jahren
bedroht. Und auch nach Aufhebung des Totalverbots hat Österreich
diskriminierende Sonderstrafbestimmungen beibehalten, von denen
die letzte, § 209 Strafgesetzbuch (StGB), erst im Vorjahr aufgehoben
worden ist. In den 21 Jahren seines Bestehens sind allein diesem
antihomosexuellen Strafgesetz, seit 1971, nahezu 2.000 homo- und
bisexuelle Männer zum Opfer gefallen.[ii]
§ 209 ist auch nicht ersatzlos aufgehoben worden. Seine Ersatzbestimmung,
§ 207b StGB, unterscheidet zwar vom Wortlaut her nicht mehr
auf Grund sexueller Orientierung, wird aber unverhältnismäßig
oft gegen gleichgeschlechtliche Kontakte angewendet. Zwischen 50
und 100% aller neu eingeleiteten Gerichtsverfahren nach dieser Bestimmung
betreffen homosexuelle Beziehungen.[iii] Das europäische Parlament
hat deshalb Österreich erst kürzlich aufgefordert, diese
Diskriminierung in der Vollziehung des § 207b zu beenden.[iv]
Gleichgeschlechtlich l(i)ebende Menschen sind, wie es die Parlamentarische
Versammlung des Europarates so treffend formulierte, Opfer jahrhundertealter
Vorurteile.[v] Homo- und bisexuelle Frauen und Männer gehörten
auch zu den Hauptzielgruppen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Abertausende von ihnen mussten in den Konzentrationslagern wegen
ihrer sexuellen Orientierung ihr Leben lassen. Die Zweite Republik
setzte die Verfolgung fort; freilich mit anderen Mitteln: mit Strafverfolgung,
Kerker und, oft genug damit verbunden, der Vernichtung der bürgerlichen
Existenz.
Nach der heute ständigen Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte ist die sexuelle Selbstbestimmung
ein zentrales Schutzgut der Europäischen Menschenrechtskonvention[vi]
und Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung inakzeptabel.[vii]
Der Gerichtshof erachtet solche Diskriminierung als ebenso schwerwiegend
wie Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, der Religion, der
Rasse, Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft[viii] und verlangt
für die Rechtfertigung von Differenzierungen auf Grund der
sexuellen Orientierung dementsprechend besonders schwerwiegende
Gründe.[ix]
Unterschiedliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenssachverhalte
einerseits und verschiedengeschlechtliche andererseits müssen
für die Erfüllung eines legitimen Zieles notwendig sein,
bloße Plausibilität, Vernünftigkeit, Sachlichkeit
oder die bloße Eignung das Ziel zu erreichen, genügen
nicht. Unterscheidungen sind, wie bei Geschlecht, der Religion,
der Rasse, Hautfarbe und ethnischer Herkunft nur zulässig,
wenn diese Unterscheidungen wirklich notwendig sind.[x]
Vorurteile einer heterosexuellen Mehrheit gegenüber einer homosexuellen
Minderheiten können, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt
hat, ebensowenig eine ausreichende Begründung für Eingriffe
in die Rechte homo- und bisexueller Menschen bieten, wie ähnlich
negative Einstellungen gegenüber Menschen anderer Rasse, Herkunft
oder Hautfarbe.[xi] Der Gerichtshof betonte dabei, dass der Gesellschaft
auch ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten zuzumuten ist,
um dem Einzelnen ein Leben in Würde und im Einklang mit seiner
sexuellen Identität zu ermöglichen.[xii]
Die Aufhebung sämtlicher diskriminierender Bestimmungen ist
mittlerweile eine Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitglieder
in den Europarat[xiii] und in die Europäische Union[xiv], und
die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat Diskriminierung
auf Grund sexueller Orientierung wiederholt als ≥besonders
abscheulich„ und als ≥eine der abscheulichsten Formen
von Diskriminierung„ verurteilt.[xv]
Die österreichische Verfassung hingegen kennt bis heute keine
Bestimmung, die es dem Staat ausdrücklich verbietet, auf Grundlage
der sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Privaten werden jedoch
ˆ durch die geplanten Gleichbehandlungsgesetze[xvi] - ab nächstem
Jahr solche Diskriminierungen per Gesetz verboten sein.
Auch in die Diskriminierungsverbote der Bundesverfassung sollte
daher ≥sexuelle Orientierung„ als geschützte Kategorie
aufgenommen werden. So wie dies bereits in Art. 13 des EG-Vertrages
und in Art. 21 der EU-Grundrechtecharta der Fall ist.
Das sollte schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit erfolgen.
Damit sich die Staatsgewalt nicht erlaubt, was sie den Rechtsunterworfenen
verbietet. Aber nicht zuletzt auch aus Verantwortung vor der eigenen
unehrenvollen Geschichte von Verfolgung und Unterdrückung.
[i] Zur historischen Entwicklung siehe ausführlich Helmut Graupner,
Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte: Über das
Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung
(Frankfurt/M., Peter Lang, 1997a); Helmut Graupner, "Von 'Widernatürlicher
Unzucht' zu 'Sexueller Orientierung': Homosexualität und Recht"
in Hey, Pallier & Roth (eds.), Que(e)rdenken: Weibliche/männliche
Homosexualität und Wissenschaft (Innsbruck, Studienverlag,
1997b).
[ii] Siehe im Detail Helmut Graupner, Homosexualität &
Strafrecht in Österreich, (Rechtskomitee LAMBDA, Wien, 2002),
<http://www.rklambda.at/>www.RKLambda.at (Publikationen).
[iii] Justizminister Dr. Dieter Böhmdorfer, Parlamentarische
Anfragebeantwortung, 02.09.2003, XXII. GP-NR 660/AB; Justizminister
Dr. Dieter Böhmdorfer, Parlamentarische Anfragebeantwortung,
03.04.2003, XXII. GP-NR 21/AB;
[iv] Europäisches Parlament, Entschließung zur Lage der
Grundrechte in der Europäischen Union (2002), 04.09.2003 (par.
79)
[v] Parlamentarische Versammlung des Europarates, Empfehlung 924
(1981) (par. 3)
[vi] L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98), judg. 09.01.2003,
par. 36 (« most intimate aspect of private life »);
S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003, par. 29 (« most
intimate aspect of private life »); Dudgeon vs. UK (7525/76),
judg. 22.10.1981, par. 41, 52; Norris vs. Ireland (10581/83), judg.
26.10.1988 (par. 35ff); Modinos vs. Cyprus (15070/89), judg. 22.04.1993
(par. 17ff); Laskey, Brown & Jaggard sv. UK (21627/93;
21826/93; 21974/93) 19.02.1997, par. 36; Lustig-Prean & Beckett
vs. UK (31417/96; 32377/96) (par. 82), 27.09. 1999; Smith &
Grady vs. UK (33985/96; 33986/96), judg. 27.09.1999 (par. 90); A.D.T.
vs. UK (35765/97), judg. 31.07.2000 (par. 21ff); Fretté vs.
France (36515/97), judg. 26.02.2002 (par. 32); European Commission
of Human Rights: Sutherland vs. UK 1997 (25185/94), dec. 01.07.1997
(par. 57: "most intimate aspect of effected individuals 'private
life'", also par. 36: "private life (which includes his
sexual life)"
[vii] Salgueiro da Silva Mouta vs. Portugal (33290/96), judg. 21.12.1999
(par. 36)
[viii] Lustig-Prean & Beckett vs. UK (31417/96; 32377/96), judg.
27.09. 1999 (par. 90); Smith & Grady vs. UK (33985/96; 33986/96),
judg. 27.09.1999 (par. 97); Salgueiro da Silva Mouta vs. Portugal
(33290/96), judg. 21.12.1999 (par. 36); L. & V. v. Austria (39392/98,
39829/98), judg. 09.01.2003 (par. 45, 52); S.L. v. Austria (45330/99),
judg. 09.01.2003 (par. 37, 44); Karner vs. Austria, appl. 40016/98
(par. 37);
[ix] L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98), judg. 09.01.2003
(par. 45); S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003 (par. 37)
[x] Karner vs. Austria, appl. 40016/98 (par. 41)
[xi] Lustig-Prean & Beckett vs. UK (31417/96; 32377/96), judg.
27.09. 1999 (par. 90); Smith & Grady vs. UK (33985/96; 33986/96),
judg. 27.09.1999 (par. 97); L. & V. v. Austria (39392/98, 39829/98),
judg. 09.01.2003 (par. 52); S.L. v. Austria (45330/99), judg. 09.01.2003
(par. 44)
[xii] Christine Goodwin vs. UK (28957/95), judg. 11.07.2002 [GC]
(par. 91); I. vs. UK (25680/94), judg. 11.07.2002 [GC] (par. 71)
[xiii] Parliamentary Assembly of the Council of Europe: Written
Declaration No. 227, Febr. 1993; Halonen-Resolution (Order 488 [1993]);
Opinion No. 176 (1993); Opinion 221 (2000); <http://assembly.coe.int/>http://assembly.coe.int
[xiii] Opinion 216 (2000); Rec. 1474 (2000) (par. 7) ; In September
2001 the Committee of Ministers of the Council of Europe assured
the Assembly „that it will continue to follow the issue of
discrimination based on sexual orientation with close attention‰
(Doc 9217, 21.09.2001).
[xiv] European Parliament: Urgency Resolution on the Rights of Lesbians
and Gays in the European Union (B4-0824, 0852/98; par. J), 17.09.1998;
Resolution on the Respect of Human Rights within the European Union
in 1997 ((A4-0468/98; par. 10), 17.12.1998; Resolution on the Respect
of Human Rights within the European Union in 1998/99 (A5-0050/00;
par. 76, 77), 16.03.2000; <http://www.europarl.eu.int/plenary/default_en.htm>http://www.europarl.eu.int/plenary/default_en.htm
[xv] Opinion 216 (2000); Rec. 1474 (2000) (par. 7) ; Im September
2001 hat das Ministerkomitee des Europarates der Versammlung versichert
„that it will continue to follow the issue of discrimination
based on sexual orientation with close attention‰ (Doc 9217,
21.09.2001).
[xvi] Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
geändert wird (285 Blg., XII. GP-NR); Regierugnsvorlage betreffend
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
(Gleichbehandlungsgesetz - GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über
die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz)
geändert werden (307 Blg., XII. GP-NR)
================================================
07 Das problematische "Recht auf Leben" im SPÖ-Österreich
Konvent
von selbstbestimmungsrechtderfrau at gmx.net
================================================
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sind auf Ihren Entwurf zum Österreichkonvent/Grundrechtskatalog
aufmerksam gemacht worden und drücken Ihnen hiemit unser Entsetzen
u. unsere größten
Bedenken aus!
Massive Hinweise auf einen jederzeit zu erwartenden Angriff auf
das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen - auf das Recht, einen Schwangerschaftsabbruch
auf
Verlangen in ganz Österreich legal durchführen zu lassen
- sind seit
Regierungsantritt immer wieder zu vernehmen.
So ist es unserer Einschätzung nach als fahrlässig zu
bezeichnen, wenn nun
ausgerechnet die SPÖ, die an der Durchsetzung der Fristenlösung
in Österreich
massiv beteiligt war,
eine derartige Formulierung wie im Artikel 2, ohne jeden Hinweis
auf das
Selbstbestimmungsrecht der/jeder Frau über ihren Körper
und damit ihr Leben,
anbietet:
"Artikel 2.
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf körperliche
und geistige
Unversehrtheit.
(2) Ein Eingriff in diese Rechte ist nur zulässig, wenn er
gesetzlich
vorgesehen, verhältnismäßig und unbedingt erforderlich
ist. Ein das Leben
gefährdender Eingriff ist überdies nur zulässig
1. um andere Menschen vor rechtswidriger Gewaltanwendung zu schützen,
2. um eine gesetzmäßige Festnahme durchzuführen
oder das Entkommen einer
gesetzmäßig festgehaltenen Person zu verhindern."
Das unentwegte Rütteln von radikalen Abtreibungsgegner, aber
auch der
katholischen Kirche, für die das Leben mit der Hinterlegung
des männlichen Samens
in den weiblichen Körper beginnt,
sollte doch auch Ihnen geläufig sein - denn es ist unüberseh-
und
unüberhörbar!
Geht es gar nach Leuten wie jenen von HLI, Ja zum Leben, dann werden
nicht
nur Frauen in ganz Österreich vor Arztpraxen und Schwangerambulatorien
tyrannisiert, es wäre auch Sexualaufklärung und effektive
Verhütung sowie der
Geschlechtsverkehr ausserhalb der Ehe verboten!
Wir fordern Sie im Namen zahlreicher Frauen in Österreich auf,
diese Formulierung zu überarbeiten und unmissverständlich
zum Ausdruck zu
bringen,
dass es sich um bereits geborenes Leben handelt, das dieser Artikel
2
anspricht,
bzw. das am Selbstbestimmungsrecht der Frauen, einen sicheren und
legalen
Schwangerschaftsabbruch in allen Bundesländern durchführen
lassen zu können,
gearbeitet wird!
Wir erwarten Ihre Stellungnahme und stellen diese Formulierung des
Österreich-Konvents in der kritischen Öffentlichkeit zur
Diskussion.
Mit feministischen Grüßen
Aktionsk. f.d. Selbstbestimmungsrecht der Frauen, Österreich--
Aktionskomitee für das Selbstbestimmungsrecht der Frau
Selbstbestimmungsrechtderfrau at gmx.net
<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++>
detailierte Infos zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich
auch auf:
---
www.die-abtreibung.at.tf
---
================================================
08 Fw: Schweiz anerkennt Völkermord an den Armeniern
von Ges. f. bedrohte Völker <office at gfbv.at>
================================================
Die Schweiz anerkennt den Völkermord an den Armeniern
Bern, 16. Dezember 2003
Die Gesellschaft Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
und die Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) nehmen mit grosser Genugtuung
vom Entscheid des Nationalrates Kenntnis, den Völkermord an
den Armeniern von 1915 zu anerkennen. Der Entscheid fiel mit 107
zu 67 Stimmen eindeutig.
Damit hat die Schweiz den verschiedenen Aufrufen seitens der Historiker
wie auch der Schweizer Justiz Folge geleistet und ein klares Zeichen
gesetzt; ein Zeichen der Gerechtigkeit für die Opfer des Völkermordes
und deren Nachfahren.
Mit der Anerkennung handelt die Schweiz im Sinne des Internationalen
Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung
des Völkermordes von 1948 (UNO-Völkermordkonvention) und
leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung weiterer Verbrechen
gegen die Menschlichkeit.
Sie trägt auch zur Versöhnung zwischen Türken und
Armeniern bei. Diese kann nur auf dem Fundament der historischen
Wahrheit beruhen und setzt den Willen zu einem ernsthaften Dialog
voraus; einem Dialog, der die Anerkennung des Völkermordes
durch die Türkei verlangt.
Die Schweiz hat bewiesen, dass sie den mannigfaltigen Druckversuchen
der offiziellen Türkei widerstehen kann. Diese hatte mit wirtschaftlichen
und politischen Erpressungsmassnahmen versucht, den Bundesrat sowie
die Nationalräte und Nationalrätinnen zu beeinflussen.
Unter diesen Umständen wird es kaum mehr möglich sein,
den Völkermord an den Armeniern straffrei zu leugnen, zu verharmlosen
oder zu rechtfertigen. Vor noch nicht allzu langer Zeit sprach ein
Berner Richter Vertreter türkischer Vereine von diesem Vorwurf
frei, weil sie von der Tatsache des Völkermordes angeblich
nichts gewusst haben wollen.
Die Schweiz reiht sich als fünfzehnte Nation in die Liste der
Staaten ein, die auf nationaler Ebene die Verbrechen von 1915 -
1918 als Völkermord im Sinne der UNO-Völkermordkonvention
anerkannt haben.
GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER - SCHWEIZ
SOCIETE POUR LES PEUPLES MENACES - SUISSE
ASSOCIAZIONE PER I POPOLI MINACCIATI - SVIZZERA
SOCIETY FOR THREATENED PEOPLES - SWITZERLAND
Wiesenstrasse 77, CH-3014 Bern
Tel +41-31-311 90 08 Fax +41-31-311 90 65
e-mail: <mailto:info at gfbv.ch>info at gfbv.ch Web: <http://www.gfbv.ch>www.gfbv.ch
PC 30-27 759-7
================================================
09 Fw: Afghanistan: Frauenrechte von internationaler
Staatengemeinschaft nicht durchgesetzt
von Ges. f. bedrohte Völker <office at gfbv.at>
================================================
GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEERKLÄRUNG Göttingen, den 16.12.2003
Frauen-Protest gegen Diskriminierung bei Ratsversammlung in
Afghanistan
Internationale Staatengemeinschaft hat Rechte der Frauen in
Afghanistan nicht durchgesetzt
Die internationale Staatengemeinschaft hat ihre Versprechungen,
Frauen in Afghanistan Freiheit und Gleichheit zu bringen, bisher
nicht erfüllt. Diesen Vorwurf hat die Gesellschaft für
bedrohte
Völker (GfbV) am Dienstag erhoben. "Der Protest von Frauen
gegen ihre
Diskriminierung bei der großen Ratsversammlung Loja Dschirga
in Kabul
zeigt, wie wenig sich die Lage der Frauen in Afghanistan nach dem
Sturz der Taliban gebessert hat", sagte der GfbV-Asienreferent
Ulrich
Delius in Göttingen. "Die auch von der Bundesregierung
geförderte
Ausarbeitung einer neuen Verfassung hat leider nicht dazu
beigetragen, dass grundlegende Rechte der Frauen in der neuen
Verfassung verankert werden." Für die Frauen Afghanistans
bedeute
dies, dass Zwangsheirat und Rechtlosigkeit auch weiterhin ihren
Alltag bestimmen würden.
Montagabend hatten afghanische Frauen bei der Ratsversammlung, die
über die neue Verfassung entscheiden soll, gegen ihre Diskriminierung
und mangelnde Vertretung bei der Loja Dschirga protestiert. Obwohl
Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen und
für den
Wiederaufbau des Landes von zentraler Bedeutung sind, sind nur 100
der 500 Delegierten Frauen. Die Frauen kritisierten, als Menschen
zweiter Klasse behandelt und bei der Besetzung von Führungspositionen
in der Ratsversammlung systematisch übergangen zu werden.
Seit Monaten verfolgen afghanische Menschenrechtlerinnen den
Verfassungsprozess mit großer Sorge, da die Rechte von Frauen
in dem
Entwurf einer neuen Verfassung für Afghanistan nicht ausdrücklich
gesichert werden. Nur mit größter Mühe konnten sich
Frauen vor der
Verfassungskommission Gehör verschaffen. Ihre Forderungen wurden
von
der Kommission jedoch weitestgehend ignoriert. So wird die Gleichheit
von Frauen und Männern in dem Verfassungsentwurf nicht betont.
Auch
wird kein Mindestalter für die Heirat angeben oder festgehalten,
dass
Frauen und Männer bei Ehescheidungen die gleichen Rechte genießen.
Vergeblich hatten Frauen zudem gefordert, ein Verbot der Sklaverei
in
der Verfassung festzuschreiben.
Ulrich Delius ist auch erreichbar unter Tel. 0160 95 67 14 03.
=========================================================
Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel. +49/551/49906-25, Fax:+49/551/58028
E-Mail: presse at gfbv.de, Hompage:http://www.gfbv.de
================================================
10 der grüne klub im rathaus sucht eine/n fachreferent/in für
senior/innenpolitik von Grüne Andersrum <andersrum.wien at gruene.at>
================================================
2003-12-16 15:30
der grüne klub im rathaus sucht eine/n fachreferent/in für
senior/innenpolitik
Stellenausschreibung: Fachreferent/in für SeniorInnenpolitik
Der Grüne Klub im Rathaus sucht eine/n Fachreferent/in für
SeniorInnenpolitik
20 Stunden/Woche ab 1. 2. 2004
Tätigkeitsbereich:
· inhaltliche Betreuung des Bereichs kommunale SeniorInnenpolitik
· Koordination von Arbeitskreisen, Projekt- und Kampagnenplanung,
Ideenentwicklung
· Inhaltliche Vorbereitung von Pressekonferenzen
· Vorbereitung von Gemeinderats-Landtags- und Ausschusssitzungen
Anforderungsprofil:
· Umfassende Kenntnisse im Bereich SeniorInnenpolitik
· Erfahrung und Vertrautheit im Umgang mit Aufbereitung und
Verfassung von politischen Texten
· Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit sowie die
Fähigkeit selbständig zu arbeiten
· Sehr gute EDV-Kenntnisse
Bewerbungen bis 9. 1. 2004 an Grüner Klub im Rathaus, 1082
Wien bzw. per E-Mail an <mailto:daniela.musiol at gruene.at>daniela.musiol at gruene.at
-----------------------------------------------------------------
Die superüberdrübergrüne LesBiSchwule- & TransGender-Organisation
<http://wien.gruene.at/andersrum/>http://wien.gruene.at/andersrum/
================================================
11 KPOe/EKH: Glasnost
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
================================================
**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Dezember 2003; 19:01
**********************************************************
KPOe/EKH:
> Glasnost
Ueber den Umgang mit dem EKH (in der KPOe-Wahrnehmung, die "Wielandschule")
gibt es unterschiedliche Haltungen in der Partei. Im folgenden drei
repraesentative Stellungnahmen.
1. Ein Diskussionsbeitrag auf dem 32. Parteitag (Juni 2003)
Auf dem 32. Parteitag der KPOe (Juni 2003) aeusserte sich Karl Russheim,
Gemeinderat aus Trofaiach, folgendermassen:
"Liebe Genossinnen und Genossen. Ich moechte da eine Frage
anschneiden, die
ich nie richtig beantwortet bekommen habe vom Gen. Graber. Wir haben
jetzt
praktisch alles verkauft, was wir gehabt haben, ausser das Globus-Haus,
dass
wir verpachtet haben. Aber es gehoert uns noch die Wielandschule.
Die
Wielandschule bringt uns nichts, da muss die Partei jedes Jahr ein
Geld
hineinzahlen, dass sie ueberhaupt bestehen kann. Immer wieder, wenn
ich den
Gen. Graber getroffen habe und mit ihm diskutiert habe, habe ich
gesagt,
verkauft die Wielandschule! Zurerst hat es immer das Argument gegeben,
wir
koennen das nicht, das kommt bei den Linken schlecht an in Wien,
wenn wir
das Haus dort verkaufen und raeumen lassen. Inzwischen wird wohl
jeder in
der Partei darauf gekommen, dass die Leute, die in dem Haus drinnen
sind,
nicht unsere Buendnispartner sind, in keiner Weise. Das zweite war
dann,
dass man gesagt hat, das Haus ist nicht zu verkaufen, weil das kauft
uns
keiner ab, weil der Vertrag, was besteht, kauft keiner so ein Haus,
wenn er
die nicht hinausbringt. Ich bin der Meinung, dass diese Argumente
nicht
richtig sind. Ich habe gesagt, uebergebt mir das, ich verstehe zwar
nichts,
aber der erstgroesste Haeusermarkler in Wien der kauft das und zwar
aus dem
Grund, weil der Standort der dort ist, mitten in Wien schon so viel
wert
ist. Der macht sich keine Sorgen wie er die Leute dort hinausbringt
aus
diesem Haus. Also, wuerde ich sagen, wenn wir schon kein Geld mehr
haben und
das haben wir sicher nicht, dann versuchen wir wenigsten jetzt die
Wielandschule loszubringen, das wir noch ein Geld hereinbringen,
wo wir
sowieso nichts mehr davon haben."
2. Der Brief an die Gemeinde Wien
Folgenden Brief hat der Parteivorsitzende, Walter Baier im November
an die
Wiener Vizebuergermeisterin gerichtet:
"Sehr geehrte Frau Vizebuergermeisterin,
werte Frau Laska,
wie den Medien zu entnehmen ist, befindet sich die Kommunistische
Partei
Oesterreichs in der Lage, fuer das in ihrem Eigentum stehende Haus
in der
Wielandgasse 3 ("Wielandschule"/"Ernst Kirchweger-Haus")
eine andere Loesung
als die Fortfuehrung des bisherigen Zustandes anzusteuern.
Die Problematik des Hauses besteht darin, dass dort
ImmigrantInnen-Organisationen, Fluechtlinge und Kulturprojekte ein
selbstverwaltetes Nebeneinander gefunden haben, dessen Aufrechterhaltung
aus
kultur- und kommunalpolitischer Sicht mehr als gerechtfertigt ist.
Andererseits sieht sich die KPOe finanziell ausserstande die bisherigen
Rahmenbedingungen weiter zu garantieren. Ich meine, dass auch aus
der
Perspektive der Gemeinde Wien die Weiterfuehrung der Projekte bei
Respektierung ihrer Eigenart und ihrer Autonomie Sinn macht.
Ueber diese Fragen und die sich daraus ergebenden Moeglichkeiten
moechte ich
gerne ein Gespraech mit Ihnen fuehren. Unueblicherweise wurde diese
Absicht
bereits ueber die Medien kolportiert, ich meine aber, dass dies
einer
sachlichen Aussprache nicht im Wege stehen muss.
Ich werde mich in den naechsten Tagen ueber Ihr Buero um die Verabredung
eines Termines bemuehen."
3. Beschluss der KPOe-Wien
Auf der Landeskonferenz der KPOe-Wien am 8. Dezember wurde der folgende
Beschluss gefasst.
"Die Landeskonferenz der KPOe Wien ist sich des doppelten Problems
um die
ehemalige Wielandschule bewusst, es handelt sich um ein finanzielles
und um
ein politisches Problem.
Aus Sicht der finanziellen Notwendigkeiten der KPOe ist es logisch,
zum
jetzigen Zeitpunkt eine Verkaufoption nicht ausschliessen zu koennen.
Es
soll jedoch in Zusammenarbeit mit den im EKH taetigen Initiativen
auch nach
anderen Finanzierungsmoeglichkeiten gesucht werden, um einen Verkauf
tunlichst abwenden zu koennen.
Die heute zusammen das `Ernst Kirchweger Haus (EKH)' bildenden politischen,
kulturellen und sozialen Initiativen stellen einen wichtigen Teil
der Wiener
Linken und Sozialbewegung dar. Die gemeinsame Entwicklung einer
den Verkauf
verhindernden finanziellen Loesung soll den Charakter des EKH als
soziales
Zentrum erhalten, verbreitern und absichern. Die Landeskonferenz
sieht in
solchen Bemuehungen die Moeglichkeit, eine finanziell tragfaehige
Loesung
wie auch einen politischen Erfolg im Interesse der Wiener Linken
UND der
KPOe finden zu koennen.
Die Landeskonferenz bekraeftigt dementsprechend die Grundhaltung
der KPOe,
mit ihrem Eigentum politisch verantwortlich umzugehen und spricht
sich fuer
die gemeinsame Entwicklung eines Nutzungskonzepts mit den EKH-Initiativen
im
Rahmen der finanziellen Notwendigkeiten der KPOe aus."
Und eine Berichtigung
AKIN schreibt in Nummer 30: Die KPOe verfuege ueber 500 Immobilien.
(Anm.d.Red.: siehe auch akin-pd 18.11.2003): Das ist unrichtig.
Tatsaechlich
sind es 32, von denen die meisten aber auf Grund ihrer Lage nicht
finanziell
verwertbar waeren.
*Walter Baier* (gek.)
*****
Anmerkungen: Das mit den 500 Immobillien kam uns auch ein bisserl
viel vor.
Wir hatten allerdings den Text vor Drucklegung einer massgeblichen
KPOe-Vertreterin lesen lassen, die an dieser Zahl nichts auszusetzen
gehabt
hatte. Daher nahmen wir sie als korrekt an.
Daß diese Woche gleich zwei KPÖ-Funktionäre in der
akin über ihre Partei
schreiben, hat jetzt nichts damit zu tun, daß wir etwa plötzlich
deren
internes Diskussionsorgan geworden wären, sondern ist reiner
Zufall. Die
beiden Texte wurden unabhängig voneinander geschrieben und
erreichten uns
zur selben Redaktionsperiode.
Nach wie vor steht die akin allen linken Gruppen zur Führung
ihrer
Diskussionen offen, so eben auch der KPÖ. Sollte Interesse
an Fortführung
dieser Diskussionen bestehen, so werden wir selbstverständlich
dies nach
Maßgabe unserer Mittel unterstützen.
*Die Redaktion**************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin
================================================
12 EU/Recht/Kommentar: Sie nannten es "Verfassung"
von "akin" <akin.buero at gmx.at>
================================================
EU/Recht/Kommentar:
> Sie nannten es "Verfassung"
Jetzt ist er also gescheitert, dieser Beschluss jener Spielregeln,
die die
EU hochtrabend "Verfassung" nennt. Und das grosse Gezeter
geht an, bis hin
zum grossen Menetekel, dass damit sogar das ganze EU-Projekt scheitern
koennte. Aber es bleibt Theaterdonner, gedacht, um diese "Verfassung"
nach
ein paar kosmetischen Korrekturen trotzdem bald beschliessen zu
koennen --
ernsthafte Sorgen braucht man sich da nicht zu machen.
Dennoch, von einem Menetekel kann man auf alle Faelle bei diesem
Rechtswerk
sprechen, denn diese "Verfassung" ist unbedingt als "zu
leicht" zu befinden
und deswegen unter Anfuehrungszeichen zu setzen.
Denn das ganze Gerede "Europa braucht eine Verfassung"
fand vor allem
dadurch Nahrung, dass der Beschluss einer Verfassung im traditionellen
Sinne
die Entwicklung hin zu einem demokratischen Rechtsstaat bedeutet
-- eine
langjaehrige Forderung kritischen EU-Fans. Eine Verfassung, eine
Konstitution, darunter verstand man frueher etwas, das unsere Ahnen
unter
absoluten Feudalherrschern einforderten. Das war vor allem die Forderung
nach demokratisch gewaehlten Legislativen bis hin zur res publica,
der
Politik als Angelegenheit des Volkes.
Davon spricht diese "Verfassung" ueberhaupt nicht. Im
Gegenteil, dem
Parlament sollten sogar weitere Rechte aberkannt werden. Eine Partizipation
des Volkes im Sinne von Plebisziten sieht das Werk gar nicht vor.
Somit ist
auch nach Ansicht der hohen Herren Regierungschefs -- die nie jemand
in
dieses legislative Amt gewaehlt hat -- weder ein Beschluss des Parlaments
noch eine Volksabstimmung noetig, um diese "Verfassung"
in Kraft zu setzen.
Staatenlose Verfassung
Und noch etwas fehlt dieser "Verfassung": Der Staat, in
dem sie gelten soll.
Sicher, die EU wird nach Inkrafttreten des Rechtswerkes noch einige
Merkmale
eines souveraenen Staates mehr haben: Zu Regierung (Kommission),
Gerichtshof
und Parlament treten hinzu eine eigene Rechtspersoenlichkeit, die
Unionsbuergerschaft, die Suprematie der EU als Quelle direkt vollziehbaren
Rechts gegenueber den Rechtsbestaenden der Teilstaaten sowie die
gemeinsame
Aussen- und Militaerpolitik (GASP) inclusive eines gemeinsamen
Aussenministers.
Diese Merkmale sind aber allesamt neue Rechte der EU. Bei den
voelkerrechtlich definierten Pflichten eines demokratischen Rechtsstaats
setzt man aber lieber aus: Denn es ist nicht im Sinne der einzelnen
Regierungschefs ihren Untertanen, auch die entsprechenden Rechte
der
Partizipation in der europaeischen Rechtssetzung zu gewaehrleisten.
Ein Vergleich: Es waere absurd, sich vorzustellen, dass die neun
oesterreichischen Landeshauptleute in Wien zusammenkaemen, um
oesterreichisches Bundesrecht zu beschliessen. Noch absurder waere
die
Vorstellung, dass die 50 US-amerikanischen Gouverneure sich in Washington
traefen, um dort das Federal Law zu bestimmen. In der EU geht das
-- mit
einem Trick: In dieser Frage ist die EU naemlich ploetzlich wieder
ein
Staatenbund. Dann wird EU-Politik wieder zur Aussenpolitik, die
Teilstaaten
zu souveraenen Voelkerrechtssubjekten und die Beschluesse des Rates
und der
Ministerraete zu Staatsvertraegen. Der Abschluss von Staatsvertraegen
ist
aber im ueblichen Verstaendnis von Voelkerrecht eine Angelegenheit
der
Regierung. Voilá! -- schon stimmt wieder alles mit der Satzung
der UNO und
den allgemein anerkannten Prinzipien des demokratischen Rechtsstaat
ueberein.
Und diese Rechtsverdreherei nennen sie "Verfassung". Da
muss man ja zum
Anarchisten werden...
*Bernhard Redl*
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin
================================================
13 SPOe/Verfassungsdebatte/Kommentar: Besser gehts nicht
von von "akin" <akin.buero at gmx.at>
================================================
SPOe/Verfassungsdebatte/Kommentar:
> Besser geht's nicht
Schoener Grundrechtskatalog mit kleinen Fehlern
Die SPOe macht den bislang etwas faden oestereichischen Verfassungskonvent,
der bisher ja nur belanglose Belustigungen wie die "Gottes-Klausel"
zu
bieten hatte, endlich ein wenig interessanter. Denn das, was die
Sozialdemokraten da am Freitag mit ihrem "Grundrechtskatalog"
vorgestellt
haben, stellt doch einen Entwurf fuer einen echten Paradigmenwechsel
in der
oesterreichischen Verfassungsgeschichte dar. Zwar waren bislang
schon im
oesterreichischen Verfassungsrecht die Menschenrechte fest verankert.
Sogar
in doppelter Ausfertigung als Staatsgrundgesetz von 1867 und als
im
Verfassungsrang ratifizierte Europaeische Menschenrechtskonvention.
Doch
fehlten in beiden Rechtswerken die in der (rechtlich nicht bindenden)
UN-Deklaration fuer Menschenrechte und anderen unverbindlichen
Absichtserklaerungen aufgelisteten sozialen Rechte voellig. Im SPOe-Entwurf
finden sich hingegen diese Rechte (auf Obdach, medizinische Versorgung,
Ernaehrung, Bildung etc.) sowie einiges an arbeitsrechtlichen Bestimmungen
inclusive dem Streikrecht (dessen Absenz im oesterreichischen Raum
bis vor
wenigen Monaten niemandem aufgefallen war, das aber jetzt doch relevant
zu
werden scheint).
Man koennte also ausrufen: "Bravo, liebe Sozialdemokraten,
auch wenn wir
natuerlich wissen, dass ihr am Schluss wieder alles bei den Verhandlungen
mit der OeVP zuruecknehmen werdet, so ist der Versuch wenigstens
recht
ehrbar!"
Doch nicht mal dieses bisserl Begeisterung kann man ohne Bedenken
haben,
denn letztendlich kommt in diesem Entwurf -- wie bei Sozialdemokraten
ueblich -- neben dem S auch das Oe im Parteinamen stark zur Geltung.
In Form
nationalistischer Vorbehalte. So lautet etwa der Asylrechtsparagraph
(Art.7)
im SPOe-Katalog wie folgt: "Fluechtlinge geniessen in Oesterreich
Asyl,
sofern sie in keinem anderen Staat Schutz vor Verfolgung finden."
Damit
faende die beruechtigte Drittstaatsklausel nicht nur eine Berechtigung,
sondern waere definitiv in der Verfassung verankert. Das Recht auf
Asyl
waere damit genausowenig im oesterreichischen Verfassungsrecht zu
finden wie
bislang.
Das Recht oesterreichischer Staatsangehoeriger, der Republik "Adieu"
zu
sagen, klingt bei der SPOe wie folgt: "Auswanderung darf nur
aus Gruenden
der Landesverteidigung beschraenkt werden." (Art. 17) Das ist
nicht nur ein
Abruecken von der UN-Deklaration (die keinerlei Einschraenkung vorsieht),
sondern kann sogar als Rueckschritt gegenueber dem Staatsgrundgesetz
angesehen werden, worin es heisst, das Recht auf Auswanderung "sei
nur durch
die Wehrpflicht beschraenkt", was eine weitaus geringere
Auslegungsmoeglichkeit als "Gruende der Landesverteidigung"
erlaubt.
Der Hintergrund beider Einschraenkungen ist aber derselbe: Zuerst
einmal hat
der Wehrpflichtige (in Zukunft vielleicht auch die Wehrpflichtige)
seine
"Pflicht" zu erfuellen; naemlich ein "Vaterland",
das ihm so offensichtlich
zuwider geworden ist, dass er es sogar unter Verzicht auf seine
Staatsbuergerschaft fliehen moechte, zu "ehren", zu "lieben"
und vor allem
zu "verteidigen" und aehnlichen patriotischen Unsinn.
Erst dann darf er
gehen. Und das finden auch die Autoren des SP-Papiers notwendig,
in ihrem
Entwurf festzuhalten.
Auch mit den Minderheiten hatte die SPOe immer so ihre Schwierigkeiten.
In
Art.4 des Entwurfs heisst es: "Sprache und Kultur, Bestand
und Erhaltung der
autochthonen Volksgruppen werden geachtet, gefoerdert und geschuetzt."
Sehr
freundlich, doch man beachte das kleine Woertchen "autochthon"!
Wenn auch
nie so wirklich definiert wurde, wieviele Generationen eine Volksgruppe
auf
einem Gebiet angesiedelt sein muss, um bereits als autochthon zu
gelten,
sind doch nach allgemeiner Auffassung damit vor allem Gruppen wie
die
Kaerntner Slowenen oder die burgenlaendischen Kroaten gemeint; also
jene
Minderheiten, deren Schutz man sowieso im beruehmten Artikel 7 des
Staatsvertrags von 1955 zugesichert hatte. Diese Einschraenkung
auf die
"autochthonen" ist daher eine sehr bequeme, welche besonders
den Wiener
Buergermeister freuen wird, sind doch die groessten Minderheiten
auf seinem
Landesgebiet die "allochthonen" ("zuag'rasten")
Tuerken und Serben.
Es bleibt leider dabei: Ueber ihren Schatten zu springen hat die
SPOe auch
in ihrer Oppositionszeit immer noch nicht gelernt.
*Bernhard Redl*
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero at gmx.at
eMail abo: akin.abo at gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin
|
|