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AKTIONEN UND ANKÜNDIGUNGEN
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01 am Sa: Soli - Flohmarkt Sa, 21.2. 15-21h
From: Deserteurs und Flüchtlingsberatung
<deserteursberatung at utanet dot at>
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am Samstag ist's soweit:
Soli - Flohmarkt für die Deserteurs- und
Flüchtlingsberatung!!!!
Sa, 21. Feb. 2004 15-21 h
in der Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien (U2 Schottentor, U3
Herrengasse)
Unterstütz unsere Arbeit und kauf Gwand, Bücher, CD s,
Technix und vieles
mehr!
Wir freuen uns auch über Deine geschenkte Flohmarktware!
Musikalische Untermalung (DJ line) und Kulinarisches erwarten
Dich!
Wir freuen uns auf Dein Kommen!!!
tschuldigung, falls mehrfachmails...
Deine
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung
Schotteng. 3a/1/59
A-1010 Wien
Tel.: +43/1/533 72 71
Fax.: +43/1/532 74 16
www.deserteursberatung.at
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02 Radio SELAM, 22. Februar am Sonntag um 15-16.00
From: "Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen"
<dieinitiative at gmx dot at>
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"selam friede" <selamfm at hotmail dot com>
Radio SELAM
22. Februar am Sonntag um 15-16.00
über
94.0 FM und www.orange.or.at LIVE
Die Muslime Unterhalten über das KOPFTUCH
und
Die Stelle der Frau in der europäischen Gesellschaft
Frau Amina BAGHAJATI
Frau Zeynep ELIBOL
Frau Gülmihri AYTAC
--
Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen
e-mail:dieinitiative@gmx.at
für Rückfragen und Korrespondenz kontaktieren sie
bitte:
Omar Al Rawi +43-664-3831942 al-rawi@gmx.at
Amina & Tarafa Baghajati +43-1-2595449 baghajati@surfeu.at
Mouddar Khouja +43-1-9685096 mouddar@gmx.net
Andrea Saleh +43-1-7965652 salehand@gmx.at
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03 Presseaussendung Schlagartig! - SM in der Kunst
From: Andrea Graf <Andrea.Graf at schlagartig dot at>
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Durch unsere Pressemitteilung über die Ausstellung "Phantom
der Lust.
Visionen des Masochismus in der Kunst" in Graz erregten wir im
August 2003
nicht nur in der SM-Szene Aufsehen und gaben den Anstoß zu so
manch heißer
Diskussion. Nun konnten wir Peter Weibel, den ständigen
Kurator der Neuen
Galerie Graz und damit auch zuständig für besagte
Ausstellung, für einen
Diskussionsabend gewinnen, und wir freuen uns, Sie mit der
beigefügten
Pressemitteilung dazu einladen zu dürfen:
Thema: "SM in der Kunst Chance oder Missbrauch"
Ort: "freizone", Prater 5, 1020 Wien
Zeit: 20 Uhr
Datum: Dienstag, 9. März 2004
Den Text dieser Presseinformation (ebenso wie den
vergangener
Presseinformationen) finden Sie zur Weiterverarbeitung auch auf
unserer
Website ( http://www.schlagartig.at/ - Rubrik "Pressemitteilungen"
).
Hiermit möchten wir eine herzliche Einladung an Sie als
Pressevertreter
aussprechen, mit uns ins Gespräch zu kommen - unsere
Ansprechpersonen
stehen Ihnen sehr gerne vor und nach der Veranstaltung zur
Verfügung!
Sie erreichen unsere Ansprechpersonen unter:
Andrea Graf andrea@schlagartig.at 0699/106 29 222
Margit Huber margit@schlagartig.at 0699/182 30 965
Michael Wüst michael@schlagartig.at
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Graf
Obfrau von Schlagartig!
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http://www.schlagartig.at und http://www.pandaemonium.at
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MELDUNGEN UND KOMMENTARE
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04 Tschetschenische Flüchtlinge
From: "asyl-in-not" <asyl-in-not at asyl-in-not dot org>
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Tschetschenische Flüchtlinge:
BH Gmünd hat Anträge nicht protokolliert.
Sicherheitsdirektion weist Berufungen ab.
Asylamt versteht unsere Anträge nicht.
Strasser lässt einsperren - und bereitet Schlimmeres vor
Die Sicherheitsdirektion Niederösterreich hat unsere
Berufungen gegen die
Aufenthaltsverbote abgewiesen, welche die Bezirkshauptmannschaft
Gmünd zu
Allerheiligen vorigen Jahres über unsere tschetschenischen
Klienten
verhängt hatte, ehe man sie über die Grenze
zurückschob.
Lapidare Begründung: Die Tschetschenen hätten gar
keine Asylanträge
gestellt. Jedenfalls sei nichts dergleichen zu finden in den
Protokollen
der BH Gmünd... Und man könne doch nicht bei jedem
"illegalen Grenzgänger",
der durch einen Fluß watet, vermuten, daß er ein
Flüchtling sei!
Und was nicht protokolliert wurde von Strassers braven Beamten
in Gmünd,
das kann ja wohl auch nicht geschehen sein. Oder? Unsere
Beweisanträge,
die Beamten und die Tschetschenen als Zeugen zu befragen, wurden
von der
Sicherheitsdirektion "nicht einmal ignoriert".
Die schriftlichen Erklärungen der Tschetschenen, sie
hätten beim Durchwaten
des Grenzflusses "Asyl" geschrieen, finden auch keine
Erwähnung in den
Bescheiden der Sicherheitsdirektion; ebenso wenig ihre Vermerke auf
unseren
Vollmachten, sie hätten ihre Asylanträge nicht freiwillig
zurückgezogen.
Das sind ziemlich viele Verfahrensfehler auf einmal;
Rechtsanwalt Georg
Bürstmayr und Rechtsanwältin Nadja Lorenz werden daher
nun Beschwerden an
den Verwaltungsgerichtshof erheben.
Pointe am Rande: Die Bescheide der Sicherheitsdirektion stammen
von einem
alten Bekannten - Herrn Aschauer, vormals Asylamt Wien. Seine
rechtswidrigen Bescheide hatten wir jahrelang bekämpft und
öffentlich
angeprangert, bis er zermürbt das Handtuch warf und sich nach
St.Pölten
versetzen ließ, wo Herr Strasser für ihn eine Verwendung
fand. So sieht man
sich wieder. Er wird uns nicht los.
Auch das Bundesasylamt trägt zu unserer Erheiterung bei. Es
hat nämlich die
von uns angeblich am 15.1.2004 für unsere tschetschenischen
Klienten
gestellten Asylanträge als unzulässig
zurückgewiesen. Begründung: Unsere
zurückgeschobenen Klienten befinden sich leider nicht in
Österreich...
Wir haben aber in unseren Schriftsätzen vom 15.1.2004 gar
keine Asylanträge
gestellt, sondern Anträge auf Zustellung von Ladungsbescheiden
und auf
Bescheinigung der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung, damit
unsere
(rechtswidrig zurückgeschobenen) Klienten nach Österreich
zurückkehren und
hier ihre Asylverfahren weiterführen können.
Ihre Asylanträge haben sie nämlich (auch wenn das
nicht in den Protokollen
der BH Gmünd steht) schon am 1. November 2003 ganz ohne unsere
Hilfe
gestellt.
Die Bescheide des Bundesasylamtes gehen also voll daneben. Sie
sind von
Herrn Wohlmuth unterzeichnet, dem Leiter der Außenstelle Wien.
Hat er
unsere Anträge nicht gelesen? Oder womöglich - nicht
verstanden? Das wollen
wir doch nicht annehmen.
Wir werden nun Berufungen an den Unabhängigen
Bundesasylsenat erheben. Und
wir halten jetzt schon fest, daß Herrn Wohlmuths Bescheide
keine Erledigung
der (am 1. November gestellten) Asylanträge unserer
tschetschenischen
Klienten sind.
Sollte über diese Anträge bis 1. Mai (sechs Monate
nach Antragstellung)
noch nicht entschieden sein, dann wäre die Behörde
säumig dann könnten wir
nicht umhin, Devolutionsanträge an den UBAS zu stellen. Der
könnte dann
endlich in der Sache entscheiden. Mit guter Erfolgsaussicht.
Denn bekanntlich ist die Anerkennungsquote bei
tschetschenischen
Flüchtlingen sehr hoch. Sie sind nämlich durchwegs vor
politischer
Verfolgung und ethnischen Säuberungen geflohen. Eigentlich
müsste
Österreich ihnen prima facie, auf den ersten Blick, Asyl
gewähren.
Trotzdem sperrt man Tschetschenen in Österreich ein.
Ohne
Gerichtsverfahren, ohne Delikt - aus keinem anderen Grund, als weil
sie so
dreist waren, Schutz zu suchen in diesem gastfreundlichen Land.
In Salzburg - das hören wir soeben hören wir von der
dortigen
Amnesty-Flüchtlingsgruppe - sitzen elf Tschetschenen in
Schubhaft. Ihre
verzweifelten Frauen und Kinder wurden von ihnen getrennt und ins
Lager
Traiskirchen gebracht. Eine der Frauen ist hochschwanger, eine
andere
schwer traumatisiert. Die Kinder sind 3 bis 5 Jahre alt. Täter
ist einmal
mehr die BH Gmünd.
Zu alledem beschimpft Herr Strasser die Tschetschenen auch noch:
Sie hätten
ihre Kinder "als Schutzschilde mißbraucht". Schutzschilde -
wogegen? Wollte
er auf sie schießen lassen? Seine Wortwahl lässt diesen
Schluß zu. Sie
steht auch in gutem Einklang mit Vergewaltigung und
Zigarettenfolter in
Traiskirchen; die Medien berichteten darüber. So weit sind wir
gekommen.
Das alles ist nur ein Vorgeschmack auf die Zeit nach dem 1. Mai.
Dann tritt
Strassers Antiasylgesetz in Kraft. Dann beginnt erst die
Menschenjagd im
großen Stil. Wir werden darauf vorbereitet sein.
Michael Genner,
Asyl in Not
1090 Wien, Währingerstraße 59
Tel. 408 42 10-15
Spendenkonto:
Asyl in Not
Bank Austria - Creditanstalt
Bankleitzahl 20151
Kontonummer 698 035 557
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05 Tiroler SchülerInnenparlament- Recht auf
SchülerInnengrundrechte!
From: "Romana Brait" <bsv at reflex dot at>
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Pressemeldung der BundesschülerInnenvertretung
18. Februar, 2004
Bildung/BSV/Charta der SchülerInnenrechte
Tiroler SchülerInnenparlament- Recht auf
SchülerInnengrundrechte!
Über 50 SchülerInnenvertreterInnen gaben heute der
Kampagne Charta der
SchülerInnenrechte den Startschuss!
Recht auf Privatsphäre! Recht auf freien Bildungszugang
ohne Barrieren!
Recht auf geschlechtssensiblen Unterricht! Recht auf Respekt! Das
sind nur
einige der Forderungen, die 50 Tiroler
SchülerInnenvertreterInnen heute in
Innsbruck für die Charta der SchülerInnenrechte
erarbeitet haben. " Das
SchülerInnenparlament hat gezeigt, dass Schülerinnen und
Schüler sehr genau
wissen, was sie von ihrer Schule wollen und wie man sie verbessern
kann!"
zeigt sich Bundesschulsprecherin Romana Brait erfreut über die
Ergebnisse
des SchülerInnenparlaments. " Wir haben es verdient,
mitbestimmen zu können
bei Reformen die hauptsächlich uns SchülerInnen
betreffen!", richtet Brait
den Apell an die BildungspolitikerInnen.
Die SchülervertreterInnen waren sich in diesem Punkt auch
einig:
Selbstbestimmung braucht Mitbestimmung. So erarbeiteten sie ein
Schulsystem
in dem es möglich ist SchülerInnenvollversammlungen
abzuhalten und
verlangen auch für die SchulsprecherInnen der AHS- Unterstufe
und der
Hauptschulen gesetzlich geregelte Mitsprache. " Es ist wichtig,
dass die
Schule endlich demokratischer wird, dazu gehören sowohl die
Rechte der
SchülerInnenvertretung, als auch die Mitsprache im
Unterricht!" , erklärt
der Tiroler Landesschulsprecher Josef Thoman die Demokratiekonzepte
der
SchülervertreterInnen.
Auch das Recht auf freie und kostenlose Bildung war ein
Schwerpunkt des
SchülerInnenparlaments. " In Zeiten von Studiengebühren
und
kostenpflichtigen Privatschulen, ist es wichtig Bildung wieder
als
Menschenrecht anzusehen!", so Landesschulsprecher Thoman. Das
SchülerInnenparlament fordert, dass alle Menschen egal welchen
Geschlechts,
welcher sozialen und welcher geographischen Herkunft die gleiche
Chance auf
Bildung haben. " Ein Konzept, um dies endlich mehr zu forcieren ist
die
gemeinsame Schule der 10 - 14 jährigen. Sie gibt den
SchülerInnen die
Möglichkeit mit 14 Jahren über ihren weiteren Bildungsweg
zu entscheiden,
nicht mit 10 Jahren in denen die Eltern den maßgeblich zur
Entscheidung
beitragen!", analysiert die Bundesschulsprecherin.
Für sie ist das wichtigste am Tiroler
SchülerInnenparlament die Tatsache,
dass Schülerinnen und Schüler selbst über ihre
Rechte sprechen konnten und
sie ihnen nicht vorgesetzt werden. Deshalb fordert Brait
abschließend: "Das
Recht auf SchülerInnengrundrechte- bei denen wir selbst
mitbestimmen
können!"
Rückfragehinweis: Romana Brait 0699/11975592
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06 MIlitärbefugnis/Urteil/Stellungnahme/KPÖ
From: KPÖ Steiermark <kpoe_stmk at HOTMAIL dot COM>
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KPÖ Steiermark
Lagergasse 98a
8020 Graz
Tel. 03 16 / 71 24 36
Fax 03 16 / 71 62 91
email: kp.stmk@kpoe-graz.at
Donnerstag, 19. Februar 2004
Presseinformation der KPÖ Steiermark
Militärbefugnisgesetz:
Urteil bestätigt Proteste steirischer Gemeinden
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum
Militärbefugnisgesetz bestätigt
auch die Initiativen der KPÖ-Steiermark, die im Jahr 2001 in
zahlreichen
Gemeinden Resolutionen gegen die fragwürdigen Bestimmungen
dieses
Spitzelgesetzes initiiert hatte. Das stellte der steirische
KPÖ-Vorsitzende
Franz Stephan Parteder am Donnerstag fest.
Im Folgenden geben wir eine Aussendung der überparteilichen
"Liste Baum"
aus Purkersdorf (NÖ) wieder, die den Anstoß zu diesen
Initiativen gegeben
hatte:
"Das Unglaubliche an der Sache ist, dass sich eine Regierung
in
Mitteleuropa überhaupt traute, ein Gesetz zu beschließen,
das gestattete
ohne Tatverdacht Leute vorbeugend zu bespitzeln, ja sogar
Unverdächtige
festzunehmen. Ja die Gemeinden wurden sogar verpflichtet bei
solchen
Schandtaten alle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Der Purkersdorfer LiB-Gemeinderat Rechtsanwalt Dr. Ingo Riß
hat rechtlich
aber einen Weg gefunden, dass Gemeinden dieses ungeheuerliche
Gesetz nicht
vollziehen. Indiesem Sinn wurde in Purkersdorf im Gemeinderat nach
längeren
Gesprächen eine Resolution beschlossen, der sich
schließlich Dutzende
Gemeinden, darunter große Gemeinden wie Linz und Wien
anschlossen.
Alle Kräfte, die diese berechtigte Form des zivilen
Widerstands unterstützt
haben, sind nun erneut bestätigt worden."
In der Steiermark hatten sich unter anderem die
Gemeinderäte von Trofaiach,
Fohnsdorf, Zeltweg Leoben Judenburg und Kapfenberg gegen das
umstrittene
Militärbefugnisgesetz ausgesprochen.
KPÖ-Steiermark
Lagergasse 98 a
8020 Graz
Tel.: 0316 71 24 36
Fax 0316 71 62 91
email: kp.stmk@kpoe-graz.at; kpoe_stmk@hotmail.com
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DISKUSSION
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07 Antwort auf Brief von Frau Wamm
From: Monika VANA <monika.vana at gruene dot at>
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Antwort von Moni Vana, Frauensprecherin der Wiener Grünen, auf
den Offenen
Brief von Frau Wamm vom 11. 2. 2004 zum Thema "Aus den Augen - Aus
dem
Sinn"
Sehr geehrte Frau Wamm!
Vielen Dank für Ihre klaren und offenen Worte. Gerade
aufgrund der von
Ihnen beschriebenen Repressionsmechanismen im System der
Arbeitslosigkeit
und des AMS weiß ich Ihren Mut und auch Ihre Wut besonders zu
schätzen. Ich
teile Ihre Kritik in vielen Punkten. Ich werde vor allem auf den
Punkt der
mangelnden Interessensvertretung von Erwerbsarbeitslosen Bezug
nehmen.
Bislang geht die Entwicklung in der Arbeitsmarktpolitik und beim
AMS, wie
Sie ja selbst beschrieben haben, zu ständig mehr Zwang und
Kontrolle.
Betroffene werden bevormundet und mit der Bedrohung ihrer Existenz
durch
den Entzug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe
sanktioniert. Der
repressive Umgang mit erwerbsarbeitslosen Menschen ist Symptom
einer
Politik von Macht und Herrschaft.
Die Wiener Grünen thematisieren seit langem die Situation
von
erwerbsarbeitslosen Menschen, sei es die bedrückende Situation
am
Arbeitsmarkt, die obskuren Effizienzkriterien für Kurse,
die
Statistikbeschönigung statt nachhaltiger
Weiterbildungsstrategien, die
verringerten Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, die
Auflösung des
Berufsschutzes oder den Umgang mit den Betroffenen beim AMS selbst.
Wir
fordern grundsätzlich nicht nur eine Neubestimmung der
Arbeitsmarktpolitik
in Österreich, sondern eine Neubestimmung von Demokratie
und
Selbstbestimmungsrechten von Betroffenen.
Wie Sie durch ihre Erfahrungen zum Ausdruck bringen, gibt es de
facto keine
Interessensvertretung für erwerbsarbeitslose Menschen, auch
wenn sich
Gewerkschaften und Arbeiterkammer gegen eine solche Aussage wehren.
Zuletzt
(3.2.04) wurde auch von Grüner Seite per Presseaussendung auf
die
Problematik mangelnder Beratung seitens der AK hingewiesen. Damit
die
Interessen von erwerbsarbeitslosen Menschen zukünftig besser
gewahrt werden
können, fordern die Grünen die Errichtung einer
"Arbeitslosen_AnwältInnenschaft".
Darunter verstehen wir nicht nur eine Lobbyorganisation sondern
eine mit
Ressourcen und Kompetenzen betraute Einrichtung, die sich in erster
Linie
an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Denn Gesetze,
Weisungen des
AMS sowie Beratungsauskünfte von BetreuerInnen sind nicht
immer im Geiste
der Arbeit suchenden Menschen und tendieren zur Verschlechterung
der Rechte
arbeitsloser Menschen. Sowohl auf Bundes- als auch auf
Länderebene gibt es
die rechtliche Möglichkeit,
Arbeitslosen-AnwältInnenschaften einzurichten.
Die inhaltlichen Aufgaben einer
Arbeitslosen-AnwältInnenschaft umfassen aus
unserer Sicht neben Service und Information auch
Vertretungsbefugnisse in
rechtlichen Angelegenheiten, Vermittlungsfunktion zwischen
Institutionen,
sowie eine Parteienstellung bei der Erstellung von Gesetzen. Wie
Sie
vielleicht wissen, veranstalten die Wiener Grünen
jährlich am 30.4. den
Tag der Arbeitslosen.
Die Wiener Grünen haben z.B. letztes Jahr die geplante
Abschaffung der
Notstandshilfe und deren Überführung in eine Sozialhilfe
Neu breit
thematisiert und kritisiert. Heuer wird der Schwerpunkt auf
Selbstbestimmungsrechte und Demokratie sowohl von
erwerbsarbeitslosen
Menschen als auch von Beschäftigten gelegt werden. Die Idee
der
Arbeitslosen-AnwältInnenschaft braucht breite
Unterstützung.
Es ist uns klar, dass mit der Errichtung einer
Arbeitslosen-AnwältInnenschaft nicht alle Probleme aus dem Weg
geräumt
werden können. Was wir auf keinen Fall damit bezwecken, ist
ein Abschieben
von Unbehagen und Unmut. Statt dessen wollen wir den Anfang zu
einer neuen
Kultur der (Arbeitsmarkt)Politik setzen, in der die Betroffenen
eine Stimme
haben. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Idee
unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Monika Vana
(Monika Vana ist stv. Klubobfrau und Arbeitsmarkt- und
Frauenpolitische
Sprecherin der Wiener Grünen)
-----------------------------------------------------
Dr. Monika Vana email: monika.vana@gruene.at
Gruener Klub im Rathaus, A-1082 Wien, Tel: 4000-81810
http://wien.gruene.at/
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SOLIDARITÄT WELTWEIT
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08 Vor den Wahlen im Iran: Dissidenten nicht in den Iran
abschieben
From: " Ges. f. bedrohte Völker " <gfbv.austria at chello
dot at>
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Gesellschaft für bedrohte Völker
PRESSEERKLÄRUNG
Auf dem Höhepunkt neuer Kurdenverfolgungen vor den Wahlen
im Iran
Deportation von Dissidentin aus Niedersachsen
Göttingen, 19. Februar 2004
Am Vorabend der iranischen Parlamentswahlen weist die
Gesellschaft für
bedrohte Völker (GfbV) auf die zunehmende Kurdenverfolgung in
diesem Land
hin. Nachdem das Mullahregime in den ersten Jahren seiner
Herrschaft
Zehntausende Kurden inhaftierte, den Widerstand der heute etwa
7,8
Millionen zählenden kurdischen Bevölkerung blutig
niederschlug und 60.000
kurdische Frauen und Männer liquidierte, zeichnet sich jetzt
eine neue
Unterdrückungswelle ab. So wurden seit dem Herbst 2002
folgende kurdische
Dissidenten hingerichtet:
-- Hamza Qader am 8. Oktober 2002 in Sardasht, hingerichtet als
politischer
Gefangener
-- Sassan Al-Kanan am 19. Februar 2003 im Gefängnis in
Sanandaj, angeklagt
wegen Unterstützung der Komala Partei
--- Mohammad Golabi am 2. März 1003 im Gefängnis in
Saghez, angeklagt wegen
Beziehungen zur Komala Partei
-- Jalil Zewai am 4. Dezember 2003, wegen Mitgliedschaft in
der
Demokratischen Partei Kurdistans/Iran (DPKI)
-- Ramin Sharifi am 6. Dezember 2003, wegen Mitgliedschaft in
der
Demokratischen Partei Kurdistans/Iran (DPKI)
Das Leben weiterer zum Tode verurteilter kurdischer politischer
Häftlinge
ist bedroht.
Angehörige des iranischen Geheimdienstes und diplomatischen
Dienstes hatten
die Vorsitzenden der DPKI, die Herren Prof. Dr. Abdul Rahman
Ghassemlou in
Wien 1989 und seinen Nachfolger Herr Dr. Sharafkandi in Berlin
1992
ermordet.
Unter diesen Umständen ist es unerträglich, dass die
Ausländerbehörden der
Bezirksregierung Braunschweig und des Kreises Goslar die Familie
eines
Unterstützers der zwar international angesehenen aber im Iran
verbotenen
Demokratischen Partei Kurdistans/Iran (DPKI) auseinander
reißen, seine
25jährige Ehefrau an den "Schurkenstaat" Iran ausliefern und
den 35jährigen
Vater mit seiner zweijährigen Tochter zunächst dulden
wollen.
Einem uns vorliegenden, gegen den Mann gerichteten Haftbefehl
des so
genannten Islamischen Revolutionsgerichtes der Stadt Marivan -
Heidarzadeh
ist zu entnehmen, dass er der Hilfeleistung und Unterstützung
der DPKI
angeklagt ist, inhaftiert werden soll, und dass im Fluchtfall bei
der
Festnahme ein Schießbefehl gilt. Insofern muss auch die
Ehefrau mit
Verhaftung und Folter rechnen.
"Wir haben den Innenminister Niedersachsens Uwe Schünemann
auf diesen
gnadenlosen Verwaltungsakt und seine persönliche Verantwortung
für das
Leben der Frau dieses Dissidenten hingewiesen, solche Akte
dürfen nicht
mehr vorkommen, es hat in der Vergangenheit zu viele Deportationen
in
Lagerhaft oder Tod gegeben", sagte GfbV-Generalsekretär Tilman
Zülch.
Tilman Zülch zu Minderheiten im Iran: 0151 15 30 98 88
Sarah Reinke zur Familie K.: 0160 95 67 14 03
=========================================================
Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel. +49/551/49906-25, Fax:+49/551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de, Homepage:http://www.gfbv.de
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09 PM zu Tschetschenien
From: " Ges. f. bedrohte Völker " <office at gfbv dot
at>
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Wien, am 19. Februar 2004
60. Jahrestag der Deportation der Tschetschenen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker und die
International Helsinki
Federation for Human Rights rufen zur Demonstration auf
Anlässlich des 60. Jahrestags der Deportation der
Tschetschenen nach
Sibirien und Zentralasien rufen die Gesellschaft für bedrohte
Völker (GfbV)
und die International Helsinki Federation for Human Rights (IHF) zu
einer
Demonstration gegen den anhaltenden Völkermord in
Tschetschenien auf.
Demonstration am Montag, den 23. Februar Beginn: 17 Uhr,
Stephansplatz,
Wien.
Vom Stephansplatz aus wird der Demonstrationszug über
den
Schwarzenberg-platz zur Russischen Botschaft mit
anschließender Mahnwache
fortgesetzt.
Flüchtlinge aus Tschetschenien und Vertreter der
tschetschenischen
Regierung im Exil werden gemeinsam mit österreichischen
TschetschenienunterstützerInnen für ein Ende des Mordens
im Kaukasus
demonstrieren. Sie alle fordern eine aktive Friedenspolitik der
schwarz-blauen Bundesregierung, die bislang die russische Politik
in
Tschetschenien nicht kritisiert hat und der das Leiden des
tschetschenischen Volkes offensichtlich egal ist (siehe auch Umgang
mit
tschetschenischen Flüchtlingen ind Österreich).
Auch unser Bundespräsident Thomas Klestil hat diese Politik
des "Wegsehens"
erst vor wenigen Tagen bei seinem Russland-Besuch bewiesen. Statt
mit Putin
über die dramatischen Menschenrechtsverbrechen in
Tschetschenien zu
sprechen, hat er die Politik Russlands gelobt ("Russland und Putin
sind auf
dem richtigen Weg").
Am 23. Februar 1944 hatte auf Befehl des Sowjetdiktators Josef
Stalin die
kollektive Deportation des tschetschenischen Volkes begonnen.
75.000
Tschetschenen - verschiedenen Schätzungen zufolge rund ein
Fünftel dieses
kleinen Volkes - starben während des Transports nach
Zentralasien oder im
Exil an Hunger, Kälte und Krankheiten. Mit der
Planmäßigkeit dieser
Deportation und der Vernichtung von 20 Prozent der
tschetschenischen und
inguschetischen Bevölkerung hat die damalige Regierung Stalin
Völkermord
begangen.
Erst nach zehn Jahren durften die Überlebenden
zurückkehren. Heute begeht
die russische Armee in Tschetschenien noch immer schwerste
Verbrechen gegen
die Menschlichkeit. Seit dem Beginn des Krieges 1994 sind nach
Schätzungen
verschiedener Institutionen von den knapp eine Million
Tschetschenen etwa
160.000 umgekommen.
Mit Ihrer Berichterstattung leisten Sie einen wichtigen Beitrag,
die
Öffentlichkeit auf den Völkermord in Tschetschenien
aufmerksam zu machen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Mag. Daniela Luschin und Dr. Hans Bogenreiter (GfbV) Mag.
Joachim Frank
(IHF)
Die Gesellschaft für bedrohte Völker und die
International Helsinki
Federation for Human Rights verurteilen selbstverständlich
terroristische
Akte in der Russischen Föderation, sei es durch
tschetschenische
Extremisten oder andere Gruppen. Wir möchten jedoch darauf
hinweisen, dass
Terroranschläge keine Rechtfertigung für Verbrechen an
der Zivilbevölkerung
sein dürfen.
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10 Online Petition: RENTEN FUeR NS-VERFOLGTE in Berlin
From: palinirus at t-online dot at (Martin Mair)
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Online Petition: RENTEN FUeR NS-VERFOLGTE in Berlin
Seit drei Tagen laeuft die Unterschriftenaktion gegen Plaene des
Berliner
Senats, die PrV-Renten fuer Verfolgte des NS-Regimes
einzustellen...
Information:
http://www.hagalil.com/archiv/2004/02/jkv.htm
Unterschriften:
http://www.juden-in-berlin.de/aktion/petition-04.htm
Die fuer heute (19-02-2004) vorgesehene Abstimmung soll
verschoben
werden. Die Angelegenheit wurde vorerst zur weiteren Beratung in
die
Ausschuesse verwiesen.
Es ist also weiterhin sinnvoll zu protestieren und zu
unterschreiben.
--->x<---
Die Petition im Wortlaut:
--->x<---
Sehr geehrte Damen und Herren der im Abgeordnetenhaus
vertretenen Fraktionen!
Wer die Streichung der PrVG-Renten fuer die letzten politisch,
rassisch und
religioese Verfolgten fuer diskutabel haelt, verdraengt das Wissen
um die
Lebensumstaende der meist hochbetagten, oft kranken Menschen.
Voraussetzung
fuer den Erhalt dieser Rentenzahlungen ist die soziale Situation
der
Empfaenger, die ueber keine andere Verfolgtenrente verfuegen
duerfen. Durch
diese Zusatzrente werden meist sehr kleine Renten aufgebessert. Als
Folge
waere der Mehrzahl der Menschen die Lebensgrundlage entzogen. Der
erwartete
Einspareffekt tritt ueberhaupt nicht ein, da die betroffenen Opfer
dann im
wesentlichen von der Sozialhilfe des Landes Berlin leben muessten,
was
ihnen eben durch dieses Gesetz erspart werden sollte.
Auch wenn die Stadt Berlin hohe Schulden hat, so darf dieses
Problem
keinesfalls auf dem Ruecken der Holocaust-Ueberlebenden ausgetragen
werden.
Wir weisen darauf hin, dass Nazijuristen und SS-Angehoerige und
deren
Witwen - soweit wir wissen - in der BRD niemals Sorge um ihre im
Vergleich
mit den Opfern des NS-Terrors erheblich hoeheren Bezuege und Renten
fuer
die Jahre zwischen 1933 und 1945 haben mussten.
Mit einer solchen Streichungspolitik setzen Sie sehr deutliche
politische
Signale, die uns sehr nachdenklich machen. Die Unterzeichner
und
Unterzeichnerinnen dieses Schreibens fordern Sie auf, von diesen
Plaenen
Abstand zu nehmen.
Quelle Hagalil Newsleter 19.2.2004
--->x<---
|