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AKTIONEN UND ANKÜNDIGUNGEN
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01 05 WIDERSTAND QUO VADIS
von: <frketic at gmx dot at>
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05 ? WIDERSTAND QUO VADIS?
Was eigentlich bedeutet Widerstand heute noch?
In der Historisierung und Medialisierung von Widerstandsbewegungen- und
kämpferInnen und in einer Gegenwart, die widerständige Menschen
marginalisiert, exotisiert oder globalisiert zum Verschwinden bringt,
ist es wichtig sich über Theorien und Aktivitäten vom und zum Widerstehen
zu verständigen.
Aus unterschiedlichen Perspektiven und Positionen werden
VertreterInnen von ihren Strategien und Erfahrungen berichten und die
BesucherInnen dazu einladen sich nicht nur Gedanken zu machen.
Begrüßung: Dir. Gerhard Hermanky
Am Podium sprechen:
Irma Schwager (Widerstandskämpferin seit 70 Jahren)
Ljubomir Bratic (Philosoph, freier Publizist zu Antirassismus)
Lisa Steininger (feministische Aktivistin, Befreiungsfeiern Mauthhausen)
Tina Leisch (Film/Text/Theaterarbeiterin, u.a. Volxtheater)
Gerald Raunig (Kunsttheorie, Philosophien u.a. zum Februar 2000)
Araba Johnston Arthur (Schwarze Befreiungstheorie und- praxis)
Lisbeth Trallori (Forschungen: Frauenwiderstand im NSregime) (angfr.)
Moderation: Birge Krondorfer
Sonntag 27. Februar 05 17 Uhr
Wiener Kunstschule
1090 Lazarettgasse 27
Saal 18 3. Stock
Eintritt frei!
Organisation: Birge Krondorfer
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02 CROPfm - Newsletter: FOLTER. Spurensuche zwischen
Allmacht und Wahnsinn. [18.02.05]
Von: <tarek at sime dot com>
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Hi!
Die nächste live Sendung ist am 18. Februar 2005 um 19.00 auf 92.6 Mhz -
der Frequenz von Radio Helsinki - im Raum Graz/Steiermark als auch
on-line zu hören. Für Fragen und Kommentare während der Sendung steht
Ihnen CROPcom zur Verfügung - der liveChat. Thema der Sendung die von
Chris Haderer und Claudia Altendorfer moderiert werden wird:
FOLTER. Spurensuche zwischen Allmacht und Wahnsinn.
Die Folter ist keine Erfindung des Mittelalters und sie ist auch nicht
mit der spanischen Inquisition ausgestorben. Sie ist eine
Alltagserscheinung, die auch die zivilisierten Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union nicht ausnimmt. Erst im Frühjahr 2004 kam es im
niederösterreichischen Flüchtlingslager Traiskirchen zu einem Vorfall,
bei dem ein Asylwerber mit brennenden Zigaretten misshandelt wurde. Und
in Deutschland drohte der Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner
einem gefassten Entführer mit Folter, sollte er den Aufenthaltsort
seines Opfers nicht verraten.
Folter ist ein ständiger Begleiter des Menschen auf seinem Weg durch die
Evolution; ausgehend von mythologischen Blutritualen über die Verbrechen
der Kirche bis zum amerikanischen Guantanamo. Über die Zusammenhänge
zwischen Lust, Gewalt und Mythologie sprechen Chris Haderer und Claudia
Altendorfer mit Prof. Horst Herrmann, Autor von "Die Folter. Eine
Enzyklopädie des Grauens."
Themenseite und Materialsammlung zur Sendung >>
http://crop.mur.at/g7/folter.html
Big Brother News >> http://crop.mur.at/g7/bigbrother
Telefongast der Sendung:
Prof. Horst Herrmann (Soziologe, Autor >>
http://egora.uni-muenster.de/soz/personen/herrmann.shtml)
Moderation:
Chris Haderer ( >> http://crop.mur.at/g7 )
Claudia Altendorfer (Theaterwissenschaftlerin, >> mail: cea@nextra.at)
Viel Spass,
Tarek Al-Ubaidi
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CROPfm - the flexxible radio show
http://cropfm.mur.at
On-Line Archiv mit allen bisherigen Sendungen
http://cropfm.mur.at/past_shows.htm
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03 Hubsi Kramar: Dostojewskij + Da Vinci
von: <office at gamuekl dot org>
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Dostojewskij meets Da Vinci:
Wegen großen Erfolges wird Hubsi Kramars Inszenierung von Dostojewskijs
“DER GROSSINQUISITOR" im Rahmen der LEONARDO DA VINCI-Ausstellung im
Wiener VIENNA ART CENTER wieder aufgenommen: ein Schauplatz, der
stimmungsvoller und passender nicht sein könnte - spielt das Stück doch in
der Zeit des genialen Künstlers und Visionärs.
10. März (Premiere) - 7. Mai 2005 (Do., Fr., Sa., 20.00 Uhr)
im Rahmen der LEONARDO DA VINCI-Ausstellung im VIENNA ART CENTER
A-1010 Wien, Freyung 6 (Eingang Schottenhof)
Kombiticket Ausstellung + Theater:
(Die Ausstellung ist für Theaterbesucher auch nach dem Stück bis 22h
geöffnet)
¤ 17,-- / ¤ 15,--
Karten + Info unter: 01 /714 88 77-77
http://www.hubsikramar.net
Es spielen:
Nicola FILIPPELLI ( Grossinquisitor)
Peter BOUSEK ( Christus)
Silvia Amort ( Gesang)
Regie/Bühne: Hubsi KRAMAR
ZUM SCHAUPLATZ DER WIEDERAUFNAHME
Der Visionär Leonardo Da Vinci war als Naturwissenschafter und Künstler
seiner Zeit weit voraus und wegen seiner (vom Vatikan streng verbotenen)
anatomischen Studien in steter Gefahr, in die Todesmühlen der allmächtigen
Inquisition zu geraten.
Der Aufbruch in die Moderne durch diesen Protagonisten der Renaissance und
die Inquisition mit ihren Foltermethoden des "finsteren" Mittelalters ist
ein Widerspruch, der interessanter kaum sein kann: zwei Seiten einer
Medaille.
Neben der “Mona Lisa" gilt “Das Letzte Abendmahl" als berühmtestes Gemälde
Da Vinci's
Es befindet sich in Mailand, im Refektorium der Kirche Santa Maria delle
Grazie aus dem
15. Jahrhundert - einst Sitz der Inquisition.
Der Hintergrund dieses Gemäldes bildet nun auch den Bühnenhintergrund
wieder aufgenommenen Produktion:
DER GROSSINQUISITOR von F. M. Dostojewskij, unter der Regie von Hubsi
Kramar -
nach dem großen Erfolg im Wiener Kabelwerk
von 10.3. bis 7. 5. 2005 wieder zu sehen im Rahmen der LEONARDO DA VINCI -
Ausstellung im VIENNA ART CENTER.
ZUM STÜCK
Großinquisitor zu Christus:
“Du aber wolltest den Menschen nicht der Freiheit berauben und
verschmähtest den Vorschlag (aus Steinen Brot zu machen). Denn was ist das
für eine Freiheit, so urteiltest Du, wenn der Gehorsam durch Brot erkauft
wird?
Du erwidertest, der Mensch lebe nicht vom Brot allein.
Aber Du weißt wohl, dass im Namen eben dieses irdischen Brotes der
Erdgeist sich gegen Dich erheben und mit Dir kämpfen und Dich besiegen
wird und alle ihm nachfolgen werden...."
Dieser Text, diese “Phantasie" von Dostojewskij, hat eine brennende
Aktualität.
Es gibt kaum einen zweiten Text in der Weltliteratur, der den
unüberbrückbaren Gegensatz von FREIHEIT und MACHT so eindringlich und klar
macht.
Es ist damit ein notwendiger Beitrag zu der vernebelnden Art, wie mit den
Themen
“Terrorismus", “Kontrolle" und “Sicherheit" die Menschheit von einer
kleinen Bande von verbrecherischen Geschäftemachern versklavt wird.
Christus steht hier für die Idee (auch die utopische Idee) der Freiheit.
Im Gegensatz dazu verkörpert der Großinquisitor die Macht.
Er rechtfertigt diese Macht mit jedem Satz und auch jedes Verbrechen damit.
Er ist sich auch sicher, im “Recht" zu sein. Dieses Recht zu haben, und
dieses vermeintliche Wissen was richtig oder falsch ist, bringt immer
wieder sehr viel Unglück über die “Menschen-Schafe", die sich solchen
Heilsbringern unterordnen: Manipulatoren, die ihre Glaubensgrundsätze
verwenden, um Macht aufzubauen und sie damit zu rechtfertigen.
Im Zentrum steht der Vorwurf des Großinquisitors, dass Christus den drei
Versuchungen des Satans in der Wüste nicht nachgegeben hat.
In diesen drei Versuchungen wären auch die Antworten für die drei großen
Fragen der Menschheit zu finden:
das WUNDER (Steine in Brot zu verwandeln),
das GEHEIMNIS (des Glaubens) und
die AUTORITÄT (die Führerschaft)
Diesen Versuchungen nachzugeben, so meint der Großinquisitor in seiner
Anklage, wäre der einzige Weg gewesen, die Menschen glücklich zu machen.
So aber seien sie dem Elend preisgegeben, wenn nicht er und die Kirche den
Bund mit dem Satan geschlossen hätten, um die Menschen vor dem Untergang
zu bewahrenŠ
Diese Inszenierung ist Teil 1 des Zyklus BRANDREDEN:
Einer Arbeit der ich mich nun verstärkt widmen werde, weil sichtbar immer
mehr Menschen Amok laufen, die Ursachen dafür aber nicht artikulieren
können.
Der Zyklus BRANDREDEN wird klassische und neue Texte präsentieren, die
diesem Amok Worte verleihen.
Hubsi Kramar im Oktober 2004
PRESSESTIMMEN
"So einfach kann gutes, intensives Theater sein."
Kurier/Dezember 2004
"Hubsi Kramar hat die Legende vom Großinquisitor aus Dostojewskijs Roman
’Brüder Karamasow' sehr eindrucksvoll in Szene gesetzt."
Die Presse / Dezember 2004
--
GAMUEKL
Gabriele Müller-Klomfar
A-1040 Wien; Favoritenstrasse 58/Top 15 - Gartenhäuschen
Tel. 0699-1-913 14 11
Nur Fax: 01/913 14 11
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MELDUNGEN UND KOMMENTARE
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04 "Der Falter und die Wut" von Oliver Marchart
von: <nora.sternfeld at chello dot at>
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Der Falter und die Wut
Oliver Marchart
“Ich fordere die unterzeichnenden Organisationen und Personen auf,
unverzüglich in sich zu gehen." Mit dieser Mischung aus ernstgemeinter
Befehlstonironie und katholischer Ein- und Umkehrdrohung reagiert der
Falter-Herausgeber Armin Thurnher auf einen offenen Brief, dessen
UnterzeichnerInnen im Artikel von Florian Klenk die “klassischen Regeln der
Legitimierung von Rassismus" ausgemacht hatten. Nun ist es ja verständlich,
dass ein Herausgeber sich erstmal vor seinen Redakteur stellt. Aber es
sollte nicht stumpf machen gegenüber Kritik in der Sache. Und es sollte vor
allem nicht dazu verleiten, den Spieß umdrehen zu wollen und die
KritikerInnen zu den eigentlich Schuldigen zu machen.
Auch wenn das für Thurnher offenbar eine Denkunmöglichkeit und Beleidigung
der journalistischen Ehre des Falter, des Autors und seiner selbst ist: Wenn
in einem Falter-Artikel rassistische Topoi zu finden sind, dann sind sie
nicht mit billigen Retourkutschen und argumentativen Verrenkungen aus der
Welt zu schaffen. Der Klenksche Artikel, schreibt Thurnher, sei selektiv
wahrgenommen worden. Klenk hätte alle Seiten angehört, alle seien zu Wort
gekommen, die Polizisten genauso wie die Streetrunners. Außerdem sei Klenk
als linker Aufdeckungsjournalist über alle Zweifel erhaben: “Mit welchem
Recht unterstellen sie ihm nun, wo seinem Bericht die angewandte Sorgfalt
von weitem anzusehen ist, Rassismus?"
Nun genügt ein Blick auf den offenen Brief, den Thurner vollständig zitiert,
um zu erkennen, dass Klenk als Person Rassismus gar nicht unterstellt wurde.
Was dort kritisiert wird, ist, dass im Artikel - vom Falter immerhin zur
Coverstory erhoben - Legitimationsfiguren von Rassismus eingesetzt werden.
Thurnher biegt die Kritik zu einem ad personam-Angriff um, um sich auf die
Verdienste des Autors berufen zu können. Aber zu Recht hatte der offene
Brief gar nicht danach gefragt, was Klenk nun in seinem Herzen sei, Rassist
oder nicht, sondern er hatte die Berichterstattungspraxis des Falter
kritisiert. Schließlich handelt es sich nicht um eine heimliche
Tagebucheintragung Klenks, sondern um einen Text, der offenbar sämtliche
kollektiven Schleusen der Redaktion passierte und hinter dem der Falter als
Medium steht.
Wie sieht es da aus mit der angewandten Sorgfalt? Lassen wir mal beiseite,
dass Thurnher eine boulevardesk-reißerisch angelegte Story (“Reifen
quietschen, Scheinwerferkegel jagen durch den Park, rund dreißig Afrikaner
verschwinden in die dunkle Nacht"), die genau so auch in News oder der Krone
zu finden wäre, zum Paradebeispiel eines ausgewogenen, investigativen
Qualitätsjournalismus erhebt. Dass hier der Schulterschluss mit dem
österreichischen Boulevardjargon vollzogen wird, ist ihm egal. Vielleicht
kann es einem auch egal sein, im Fall von Sportberichterstattung zum
Beispiel. Aber der österreichische Rassismus, wenn es denn Klenk überhaupt
um den gegangen ist, kann nicht im offiziellen Jargon ebendieses Rassismus
behandelt werden.
Jedenfalls besteht die angebliche Sorgfalt laut Thurnher vor allem in der
Technik, alle Seiten zu Wort kommen zu lassen. Sie würden vom Autor nicht
kommentiert werden, weil sie sich gleichsam gegenseitig kommentierten. Das
Problem mit dieser Praxis ist, dass sie eine Scheinneutralität vorspiegelt,
die natürlich verschleiert, dass der Text in Wahrheit Schlagseite hat. So
kommen keineswegs alle relevanten Positionen zu Wort. Wer überhaupt nicht zu
Wort kommt, sind etwa jene “afrikanischen Intellektuellen", die “sich
endlich von Dealern distanzieren müssen", und “nicht ständig nach sozialen
Ausreden fürs Dealen suchen" sollen. Sie werden zwar attackiert - von
jemandem, der das Wort bekommen hat - bleiben aber als Angegriffene stumm
zurück, während der Text weiterzieht. Auf diese Weise wird ihre Position als
absurd, weltfremd und sogar gefährlich konstruiert.
Tatsächlich versucht Klenk uns nämlich sehr wohl von etwas zu überzeugen:
Dass es sich hier um ein “reales Problem" handle, vor dem man die Augen
nicht verschließen dürfe. Die Auswahl der SprecherInnen, die Montage ihrer
Aussagen, die Paraphrasierungen durch den Text - all das läuft in keine
Weise auf irgendeine “Ausgewogenheit" oder “Sorgfalt" hinaus.
Ein Beispiel: Der als Flüchtling aus dem Kongo, DJ und Mitarbeiter einer
afrikanischen Zeitung vorgestellte Francois B. berichtet von
Polizeiübergriffen. So nahm man ihn “ins Wachzimmer mit, trat ihm in die
Hoden beschimpfte ihn als Nigger und nahm dann eine Analvisitation vor". Nun
könnte man ja denken, dass hier die Polizei das eigentliche Problem ist.
Aber der Text führt die Aussage als Beleg dafür an, dass das eigentliche
Problem die Drogenhändler sind. Dafür wird Francois B. zum Kronzeugen
angerufen. So heißt es unmittelbar vor dem Bericht über die Misshandlung:
“Er kennt die Szene, und er sagt ’ich habe wirklich Angst vor dieser Mafia'.
Als Afrikaner könne er in Wien nicht in Ruhe leben. Wenn er auf der
Donauinsel geht, flüstern ihm Dealer ständig ’Brother, Brother! Police' zu,
in der U-Bahn sehen ihn Süchtige als ’Drogenbimbo', und die Polizei habe ihn
bereits zweimal misshandelt." Aha, wir haben gelernt: Schuld an der
Misshandlung durch die Polizei ist die “afrikanische Drogenmafia". Vor ihr
hat Francois B. Angst, nicht vor der Polizei, die ihn verprügelt.
So absurd das ist, es fügt sich ein in die Argumentation des ganzen Texts
und wird auch in diesem Sinne montiert. Ich nehme an, dass die
UnterzeichnerInnen des offenen Briefs diese oder ähnliche Dinge im Sinn
hatten, als sie von den “klassischen Regeln der Legitimierung von Rassismus"
sprachen. Der Text ist tatsächlich voll mit den typischen Strategien solcher
Legitimierung. Sich auf Francois B. und andere Ungenannte aus der
afrikanischen Community zu berufen, die selbst ja am meisten unter ihren
“schwarzen Schafen" litten, folgt der beliebten Strategie des Ausspielens
der “guten" gegen die “bösen" “Ausländer". Man kennt die Figur: Gegen die
einen, die sich eingliedern, assimilieren und die Harmonie der Gemeinschaft
nicht stören, habe man ja nichts, die Störenfriede, die Drogen dealen, das
großherzige Asylrecht missbrauchen und noch dazu von unseren Steuergeldern
leben, die seien das Problem. Nichts kommt da gelegener, als wenn die
“Guten" sich selbst schon über die “Bösen" beschweren. Oder man zumindest
behaupten kann, sie täten es. Ja wenn sogar die vom Rassismus Betroffenen
den Rassisten zustimmen, dann muß ja wohl was dran sein!
Der Text kolportiert aber noch brutalere rassistische Topoi. Natürlich
unkommentiert und “mit angewandter Sorgfalt". Hier kann man schon gar nicht
mehr von Strategien der Legitimierung sprechen, sondern der Text verbreitet
einfach unhinterfragt und 1:1 rassistische Diskurse und Stereotype und wird
damit, wie im folgenden Fall, zum Sprachrohr von Horrorgeschichten aus der
Propagandaabteilung: “Ein Fahnder erzählt von einer Frau, die vor zwei
Jahren in eine Telefonüberwachung geriet. Sie wollte ein bißchen Koks zum
Ausprobieren. Durch Zufall kann sie zwei Jahre später wieder in die
Telefonfalle. Sie bettelte um Stoff, sie sagte: ’Du kannst mich zwei Stunden
bumsen.' Der Polizist sagt: ’Da war sie gerade 18. Es ist sehr, sehr
schwierig hier sachlich zu bleiben." Das alles bleibt unkommentiert stehen.
Was von diesen Sätzen aufgerufen wird, ist ein erzrassistisches Phantasma,
vielleicht sogar die Urszene aller rassistischen Bilder: Der Fremde als der
Verführer unserer unschuldigen Kinder und Frauen. Zuerst macht er sie
abhängig, dann macht er sie gefügig und mißbraucht sie. Natürlich ist es
kein Zufall, dass in dem Phantasma sich unsere unschuldigen österreichischen
Mädels gerade “afrikanischen Dealern" verkaufen. Kein Wort dazu von Seiten
des Falters.
Warum? Weil für den Autor hinter solchen Geschichten die eigentliche
Realität steht. Er will uns unbedingt davon überzeugen, daß wir die Augen
vor dieser Realität nicht verschließen dürfen. Um den Rassismus zu
begreifen, müßten wir uns deshalb der “Realität" der Vorgänge im Votivpark
stellen. So heißt es schon im lead:
“Wer die Wut gegen so genannte ’Asylbetrüger' verstehen will, muss sich den
Votivpark ansehen."
Und im Text:
“Wer begreifen will, warum die Gefängnisse platzen, das Asylrecht verschärft
wird und der Zorn des Landes gegen so genannte ’Asylbetrüger' zunimmt, der
muss sich Gegenden wie den Votivpark anschauen."
Es ist schon erstaunlich, mit was für einer Selbstverständlichkeit solche
Sätze (und andere bereits zitierte) im Falter veröffentlicht und
anschließend verteidigt werden. Hier wird unterstellt, es gäbe eine kausale
Ursache von Alltagsrassismus, politischem Rassismus und institutionellem
Rassismus, die bei den davon Betroffenen selbst zu suchen sei. Und zwar
besonders im Votivpark. Als würde etwa das Asylrecht verschärft, weil im
Votivpark oder sonstwo mit Drogen gedealt wird. Das Asylrecht wird
verschärft aufgrund der Verschärfungsspirale, die im rassistischen
Populismus der Regierungsparteien plus SPÖ seit Jahren angelegt ist und sich
in keiner Weise an der sogenannten Realität ausrichtet: Das Asylrecht wird
nämlich verschärft, obwohl es bereits das schärfste Europas ist, obwohl die
Zahl der Asylanträge rückläufig ist und obwohl es vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben wurde, weil es schon vorher nach Maßgabe von Flüchtlings- und
Menschenrechtskonvention weitaus zu scharf war. Warum soll es trotzdem
verschärft werden? Florian Klenks Antwort: Weil es ein “reales" Problem mit
den “Asylanten" gibt, vor allen mit denen, die mit Drogen dealen. Drum möge
man sich den Votivpark anschauen. Und wer das nicht wahrhaben will, so muss
man schließen, ist ein Gutmensch, oder vielleicht sogar ein “afrikanischer
Intellektueller", der vor der Realität die Augen verschließt.
Lieber möchte man - könnte man es - vor diesem Text die Augen verschließen,
der uns wirklich einreden will, daß in Österreich, wäre es von heute auf
morgen durch eine göttliche Fügung oder auf päpstliche Weisung als einziges
Land der Welt völlig drogenfrei, auch der Rassismus verschwunden wäre. Nun
gibt es aber auch einen Antisemitismus ohne Juden, weil der Antisemitismus
gar nicht angewiesen ist auf die reale Existenz des Objekts seines
Ressentiments. Und auch wenn Rassismus nicht dasselbe ist wie
Antisemitismus, in diesem Punkt besteht die Parallele. Auch im vorliegenden
Fall wird es Florian Klenk schwerfallen, den Rassismus in Hintermistelbrunn
damit zu erklären, daß es in Wien im Votivpark “echte" “afrikanische
Drogendealer" gibt. Mit anderen Worten: Der Rassismus hat nichts mit
persönlicher Anschauung zu tun (mit dem “echten" gebratenen Hammel im
“echten" Hinterhof), noch verschwindet er, sobald sich das Objekt seines
Hasses entsprechend angepaßt und assimiliert hat. Denn es liegt ja gerade in
der Logik des Rassismus, daß er sich immer ein Objekt des Hasses sucht und
findet.
Aber es scheint, dass es im Text ohnehin nicht darum geht, die Logik des
Rassismus zu begreifen, denn dort taucht der Begriff an keiner Stelle auf.
Statt von Rassismus ist vielmehr vom “Zorn des Landes", den man verstehen
müsse, die Rede. Eine ähnliche Wendung erscheint nochmals als Unterschrift
zu einem Bild, das eine Parkbank mit der Schmiererei “Nigger Drogen" zeigt.
In der Bildunterschrift heißt es: “Die Wut der Volkes" (und weiter:
“Experten warnen, dass sich die Kifferszenen erstmals mit der Szene der
’Junkies' vermische" - auch hier wird ein Verhältnis suggeriert zwischen der
“Wut des Volkes" und der Vermischung von Kiffersezene und Junkies).
Wohlgemerkt, die “Wut des Volkes" ist nicht in Anführungszeichen gesetzt,
weder “Wut" noch “Volk". Und zwar wohl deshalb, weil der Autor wirklich zu
glauben scheint, dass Rassismus “Volkswut" ist und von der Realität genährt
wird: “Man darf für diese Volkswut [wieder ohne Anführungszeichen, OM] kein
Verständnis aufbringen. Doch man muß verstehen, wodurch sie genährt wird."
Das ist vielleicht das Verstörendste an dem Text, dass er zur Bezeichnung
von Rassismus auf Begriffe zurückreift, die an die historische Semantik der
NS-Zeit und an die gegenwärtige Semantik des Rechtsextremismus anschließen.
Diese Geschichte und Gegenwart des gesamten semantischen Felds von
“Volkszorn", “Volkswut" und “Wut des Volkes" sollte die Verwendung solcher
Begriffe eigentlich unmöglich machen. Jedes Kind weiß oder sollte wissen,
dass Goebbels den Novemberpogrom als Ausbruch des “spontanen Volkszorns"
charakterisiert hat. Auch die Wendung “Volkswut" findet sich schon in der
Sprachregelung der Nazis. Gerade in Zusammenstellung des Untertitels mit
einer angeschmierten Parkbank hätte sofort klar werden müssen, an welche
Schichten des kollektiven Gedächtnisses der Artikel damit anschließt.
Und zwar umso mehr, als diese Semantik heute immer noch im Sprachgebrauch
der Neonazis und Rechtsextremen zu finden ist. Der NPD-Vorsitzender Udo
Voigt erklärte zum Beispiel in einem TV-Wahlwerbespot vom September 1998:
“Wir tragen den Volkszorn auf die Straße." In der Antragsbegründung auf das
Verbot der NPD wegen Verfassungswidrigkeit kam eine ähnliche Wendung zu
Prominenz. Zitat aus dem Antragstext: “Das aktiv-kämpferische und aggressive
Element des ’Kampfes um die Straße' wird auch aus einer Aussage des
NPD-Bundespräsidiumsmitgliedes Per Lennart AAE deutlich, der in einem
Beitrag in der ’Deutschen Stimme' Nr. 5/1997, S. 3 erklärte: ’Dabei
verstehen wir Nationaldemokraten unter Widerstand stets immer nur
gewaltfreien, geistigen Widerstand, was freilich nicht ausschließt - ganz im
Gegenteil - dass wir die Wut des Volkes auf die Straße tragen ...'" (der
Verbotsantrag ist nachzulesen unter:
http://www.idgr.de/texte/dokumente/npd/verbot-begruendung-s3.php).
Der Ausdruck “Wut des Volkes" ist also durchaus einschlägig. Umso mehr
erstaunt es, dass Armin Thurnher in seinem Leitartikel die Kritik des
offenen Briefes zwar anhand dieses Ausdrucks diskutiert, ihm zum Ausdruck
selbst aber nichts einfällt. Nicht einmal diesen unbekümmerten Umgang mit
rechtsextremem Vokabular findet er der Mühe einer Distanzierung wert.
Stattdessen wird der Begriff den UnterzeichnerInnen zurückgespielt: “Zurück
zur Wut des offenen Briefs", heißt es. Wer die Verwendung eines Begriffs wie
“Wut des Volkes" kritisiert, muss also offenbar selbst unter einer Art von
“Wut" leiden. Für diese Wut hat Thurnher kein Verständnis, dafür umso mehr
für die Wut der Polizisten: “Ist es so schwer, die Wut des Polizisten, die
sich darin Luft macht, als zum Äußersten gereizte Hilflosigkeit zu
verstehen? Nein." Darauf kann man nur sagen: Ist es so schwer für den Falter
die Legitimierung von Rassismus in einem Artikel zu sehen und sich davon zu
distanzieren? Ja.
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05 § 209-Polizeidaten: Datenschutzkommission ordnet
Löschung an
von: <office at paragraph209 dot at>
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(English Text Below)
§ 209-Polizeidaten
Datenschutzkommission ordnet
Löschung an
Plattform gegen § 209: Ein sehr erfreulicher Schritt, dem weitere folgen
müssen
Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hatte sich einer Weisung des
Innenministers widersetzt und sich geweigert, Vormerkungen nach § 209 StGB
in den Polizeicomputern zu löschen. Die Datenschutzkommission hat nun die
Löschung der Daten angeordnet.
Nachdem das anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz im August 2002 aufgehoben
worden war, hatten sich die Sicherheitsbehörden anfangs generell geweigert,
die Vormerkungen der § 209-Opfer in den polizeilichen Datenbanken löschen zu
lassen. Sie bestanden darauf, diese Daten zur Vollziehung der §
209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB, zu benötigen. Innenminister Strasser hat
daher im Februar 2003 per Erlaß nur die Löschung jener Daten von §
209-Opfern angeordnet (Erlaß 05.02.2003, 3200/225-II/BK/2.3/03), die
freigesprochen oder deren Verfahren eingestellt wurden, was - auf Grund
einer Verfassungsgerichtshofentscheidung - ohnehin bei jedem Delikt der Fall
ist.
Die anschliessenden ein ganzes Jahr dauernden intensiven Bemühungen der
Plattform gegen § 209 und von Amnesty International, und die ersten
Beschwerdefälle, insb. vor der Datenschutzkommission, haben dann Erfolg
gezeitigt. Innenminister Dr. Ernst Strasser hat nun zum einen per Erlaß die
Löschung sämtlicher Vormerkungen nach § 209 im österreichweiten
Polizeicomputer EKIS angeordnet (Erlaß der Generaldirektion für die
öffentliche Sicherheit vom 10.04.2003, 8181/421-II/BK/1/03) und zum anderen
mit Verordnung sämtliche erkennungsdienstlichen Daten (Fingerabdrücke,
Fotos, Gendaten etc.) der § 209-Opfer vernichten lassen (VO vom 12.08.2003,
BGBl II 361/2003).
Die BH Kufstein hat sich dem Erlass des Innenministers widersetzt und sich
geweigert, Vormerkungen nach § 209 StGB in den Polizeicomputern zu löschen.
Das § 209-Opfer wandte sich an die Datenschutzkommission, die die Löschung
nun angeordnet hat (Bescheid vom 21.12.2004, K120.848/0004-DSK/2004).
“Wir freuen über diese erfreuliche Entscheidung der Datenschutzkommission
zu den Computerdaten, rufen sie aber gleichzeitig auf, dabei nicht stehen zu
bleiben", sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Sprecher der
Plattform gegen § 209, “Leider verweigert die Datenschutzkommission nämlich
die Löschung aller auf Papier vorhandenen Daten, weshalb diese Frage an den
Verfassungsgerichtshof herangetragen werden mußte".
In der überkonfessionellen und überparteilichen Plattform gegen § 209 haben
sich über 30 Organisationen zusammengeschlossen, um gegen das in § 209 StGB
verankerte diskriminierende zusätzliche Sondermindestalter von 18 Jahren
ausschließlich für homosexuelle Beziehungen zwischen Männern (zusätzlich zur
allgemeinen, für Heterosexuelle, Lesben und Schwule gleichermaßen gültigen
Mindestaltersgrenze von 14 Jahren) anzukämpfen. Der Plattform gehören neben
nahezu allen Vereinigungen der Homosexuellenbewegung auch allgemeine
Organisationen an, wie Aids-Hilfen, die Kinder- und Jugendanwaltschaften
Tirol und Wien, die Österreichische Hochschülerschaft, die Bewährungshilfe,
die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung u.v.a.m.. Nach der
Aufhebung des § 209 StGB dringt die Plattform auf die Entlassung aller
Gefangenen und die Rehabilitierung und Entschädigung aller § 209-Opfer und
beobachtet die Vollziehung der § 209-Ersatzbestimmung, § 207b StGB.
Rückfragehinweis: Plattform gegen § 209: 01/876 30 61, 0676/3094737,
office@paragraph209.at, www.paragraph209.at
11.02.2005
Art. 209 - Police Data Banks
Data Protection Commission Orders Deletion
Platform Against Art. 209: Encouraging step but others should follow
The police authority of Kufstein ignored an order by Austria's Minister of
Interior to delete all data concerning victims of former anti-homosexual
Art. 209 CC from police data banks and refused deletion. The Data Protection
Commission now ordered the deletion of the data.
After the repeal of the anti-homosexual criminal statute August last year
police authorities initially in general refused to delete the data on Art.
209-victims. They insisted that they needed those data for the enforcement
of the Art. 209-subsitute-provision Art. 207b CC. Minister of Interior, Dr.
Ernst Strasser, therefore as late as February 2003 by decree ordered the
deletion of the data of just those victims of Art. 209 who had been
acquitted or whose proceedings have been dropped (Executive Order
05.02.2003, 3200/225-II/BK/2.3/03). In such cases the deletion is however,
according to a verdict by the Constitutional Court, obligatory for suspects
of all kinds of offences anyway.
Intensive lobbying by Platform Against Art. 209, joined by Amnesty
International, and the first human rights cases, i.e. before the Data
Protection Board, were then crowned by success. The Minister of Interior
ordered the deletion of all data concerning Art. 209 from the national
police databank "EKIS" on the one hand (Executive Order 10.04.2003,
8181/421-II/BK/1/03) and the destruction of all criminal identification data
(fingerprints, pictures, genetic data etc.) of Art. 209-victims on the other
(Decree 12.08.2003, BGBl II 361/2003).
The police authority of Kufstein however ignored the order and refused
deletion. Deciding upon a complaint of an Art. 209-victim the Data
Protection Commission now ordered deletion of the data.
"We are delighted about this encouraging decision of the Data Protection
Commission on computer stored data, we however are also calling on them to
go further", says Dr. Helmut Graupner, spokesperson for Platform Against
Art. 209, "Unfortunately the Commission refuses to order the deletion of
files the police keeps on paper, for what reason we had to address the
Constitutional Court."
The interdenominational and supra-partisan Platform Against Article 209
comprises more than 30 organisations that joined in the fight against the
discriminatory supplemental minimum age of 18 years for homosexual
relationships between men only (in addition to the general age of consent of
14 for heterosexuals, lesbians and gays alike), as set forth in article Art.
209 of the Criminal Code. Nearly all associations of the homosexual
movement, but also general organizations are members of the Platform, like
AIDS-help-organisations, the Ombudspersons for Children and Adolescents of
the States of Vienna and Tyrol, the Austrian National Student Union, the
National Association of Probation, the Austrian Society for Sexual Research,
and many others more. After the repeal of Art. 209 the Platform works for
the release of all prisoners, for the deletion of all verdicts from criminal
records and for just satisfaction of all victims of Art. 209. In addition it
monitors the enforcement of the new Art. 209-substitute-provision, Art. 207b
Criminal Code.
More information:
Platform Against Art. 209: +43/1/876 30 61, 0676/3094737,
office@paragraph209.at, www.paragraph209.at
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06 Iranischer Flüchtling von Abschiebung bedroht
von: <office at asyl-in-not dot org>
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Iranischer Flüchtling von Abschiebung bedroht
Dringender Appell:
Die Fremdenpolizei bricht das Recht.
Ali Reza K. hat im Iran einer Studentengruppe angehört, die regimefeindliche
Kassetten verbreitete. Er wurde verfolgt und flüchtete nach Österreich, wo
sein Onkel als anerkannter Flüchtling und mittlerweile österreichischer
Staatsbürger lebt. Der Asylantrag wurde in erster Instanz abgewiesen; über
die Berufung hat der UBAS noch nicht entschieden.
Am 7.2.2005 besuchte Ali Reza die Wiener Hauptbibliothek am Urban
Loritzplatz. Dort wurde er von der Alarmabteilung (!) der Polizei wegen
unrechtmäßigen Aufenthalts festgenommen.
Er sitzt seither im Polizeigefängnis Hernalser Gürtel. Die Fremdenpolizei
hat über ihn ein Aufenthaltsverbot verhängt. Begründung: er ist mittellos.
Die aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde per Bescheid ausgeschlossen.
Er soll abgeschoben werden.
Ali Reza hatte nämlich seinen Wohnsitz gewechselt und vergessen, dies der
Asylbehörde mitzuteilen. Ein Fehler, schon klar. Dieser Fehler könnte jetzt
tödlich sein. Kurze Zeit hatte er auch keinen Meldezettel. Mittlerweile
bewohnt er ein Untermietzimmer in Wien und ist dort gemeldet. Aber der UBAS
hatte unterdessen das Asylverfahren eingestellt.
Das Verfahren ist aber fortzusetzen, sobald der Sachverhalt festgestellt
werden kann - sprich: sobald das UBAS weiß, wo Ali Reza wohnt. Das ist im
Gesetz zwingend vorgesehen.
Die Alarmabteilung hätte daher (wenn sie schon nichts anderes zu tun hat als
sich in ein Asylverfahren einzumischen) der Asylbehörde Ali Rezas neue
Anschrift mitzuteilen gehabt – und sonst gar nichts.
Solange das Asylverfahren läuft, ist Ali Reza zum Aufenthalt berechtigt. Er
darf nicht abgeschoben werden. Über ihn darf kein Aufenthaltsverbot wegen
Mittellosigkeit verhängt werden und er darf nicht in Schubhaft genommen
werden. So steht es im Gesetz.
Asyl in Not hat eine Haftbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat
eingebracht, gegen das Aufenthaltsverbot Berufung erhoben, die Zuerkennung
der aufschiebenden Wirkung verlangt und beim UBAS die Fortsetzung des
Asylverfahrens beantragt.
Soweit die rechtlichen Schritte, die nötig sind. Sie werden erfolgreich
sein. Aber es besteht die Gefahr, daß die Fremdenpolizei nicht so lange
wartet. Sie hat – offenbar ermuntert durch die fremdenfeindliche Hetze
mancher Kreise - die aufschiebende Wirkung der Berufung ausgeschlossen. Ali
Reza soll abgeschoben werden – in den Iran, wo ihm Gefängnis und Folter
(oder Schlimmeres) drohen.
Asyl in Not appelliert daher auch an die Öffentlichkeit: Schicken Sie
Protestmails an Frau Liese Prokop, Bundesministerin für Inneres,
ministerbuero@bmi.gv.at, und zugleich an die Fremdenpolizei,
bpdw.frb@polizei.gv.at (Kopien bitte an uns).
Michael Genner,
Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15,
0676 – 63 64 371
www.asyl-in-not.org
Spendenkonto:
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Zusendungen können Sie bei Bedarf unter
http://asyl-in-not.org/abo/ abbestellen.
Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien
Telefon +43/1/408 42 10, Fax +43/1/405 28 88
mailto:office@asyl-in-not.org
http://asyl-in-not.org
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07 Graz/Wohnen/Kaltenegger/Studie/Kahr
von: <Franz.Parteder at stadt dot graz dot at>
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PRESSEMITTEILUNG DES GRAZER KPÖ-GEMEINDERATSKLUBS
Freitag, 11. Februar 2005
Elke Kahr:
Attacke auf Kaltenegger wird entsprechend beantwortet
"Die Präsentation einer Studie ist in Graz meist das Vorspiel für die
Privatisierung von öffentlichem Eigentum, für soziale Verschlechterungen
oder gar für ein Finanzdebakel." Das sagte die Grazer KPÖ-Klubobfrau Elke
Kahr am Freitag zum gemeinsamen Versuch von SP und VP, die positive Arbeit
von Wohnungsstadtrat Kaltenegger in Zweifel zu ziehen.
Die KPÖ-Politikerin erinnerte daran, dass die Privatisierung des
Energiebereiches der Stadtwerke ebenfalls mit einer Studie vorbereitet
worden war. Auch die List-Halle war dem Steirischen Herbst mit einer Studie
schmackhaft gemacht worden, die negative finanzielle Auswirkungen hatte.
Elke Kahr: "Im Grazer Wohnungswesen hat es seit 1998 sehr viele positive
Veränderungen gegeben. Dieser Kurs der sozialen Entwicklung eines wichtigen
Bereiches muss ständig verbessert werden.
Es ist aber unzulässig, unter dem Vorwand einer besseren Verwaltung die
Ausgliederung beziehungsweise Privatisierung der Grazer Gemeindewohnungen
vorzubereiten und die Erhöhung der Mieten ins Auge zu fassen.
Die KPÖ ist den Grazerinnen und Grazern im Wort, die sich bei der
Volksbefragung am 12. Dezember 2004 für den Erhalt der Gemeindewohnungen
ausgesprochen haben. Der gestrige Vorstoß von Nagl und Riedler zeigt, wie
berechtigt unsere Warnungen vor dem Ausverkauf waren und sind. Die Attacke
von VP und SP auf Stadtrat Kaltenegger wird entsprechend beantwortet
werden."
Rückfragehinweis: Tel. 0316 -71 24 79
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SOLIDARITÄT WELTWEIT
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08 Freiheit für Sandra Bakutz
von: <platform at mail dot com>
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FREIHEIT FÜR SANDRA
Sandra Bakutz, die sich für die Menschenrechtslage in der Türkei
interessiert, ist aus diesem Grund schon des öfteren für eine
Delegationsreise in die Türkei gegangen. Zuletzt ist sie am 10 Februar zur
Beobachtung eines Prozesses, welcher in der Öffentlichkeit bekannt ist als
der “Prozeß vom 1 April”. Sie flog von Österreich als unabhängige
Journalistin in die Türkei.
Sandra wurde bei der Landung des Flugzeuges am Atatürk Flughafen von der
Polizei festgenommen.
Am 11. Februar wurde sie augrund des vom Ankara 2. DGM (umgewandelt in ACM-
Gerichtshof für schwere Straftaten) verhängten Haftbefehles verhaftet und
ins Pasakapi-Gefängnis gebracht. Obwohl noch nicht feststeht was gegen sie
vorliegt, wurde sie mit dem Vorwurf „Mitglied der illegalen Organisation
DHKP-C“ zu sein.
Die Festnahme von Sandra belegt auch, dass es in der Türkei, die angeblich
riesen Fortschritte in Punkto Demokratisierung während der
EU-Mitgliedschaftsphase macht, doch keine Gedankenfreiheit gibt und die
anti-demokratischen Maßnahmen anhalten.
Auch die F Typ-Gefängnisse genannten Isolationsgefängnisse, die 118 Menschen
das Leben gekostet hat, wurden auch von der EU unterstützt.
Die Liste der Menschenrechtsverletzungen des Staates der Türkei ist sehr
lang und auch die EU ist ein Komplize dieses Verbotes der Meinungsfreiheit
und anti-demokratischen Vorgehensweise.
Sandra wurde beim Gerichtssaal verhaftet, wo auch das Verfahren vom 1. April
durchgeführt wurde. Ein Prozeß, dass in Kooperation der Türkei und EU mit
gefälschten Dokumenten inzeniert wurde.
Sandra, die sofort nach ihrer Festnahme einen Hungerstreik begann, hat
diesen Widerstand bis zu ihrer Verhaftung durchgeführt.
Der Staat versucht mit gefälschten Dokumenten demokratische Einrichtungen
und Mitarbeiter als Terroristen abzustempeln. Alle, die
Menschenrechtsverletzungen kämpfen versucht er mit Terrordemagogien
einzuschüchtern.
Sandra flog schon 1998 in Verbindung mit Verschwundenen zu einer
Delegationsreise in die Türkei. Auch dort wurde sie von zivilen Polizisten
festgenommen und bedroht.
Gegen Menschenrechtsverletzungen zu sein, wird heutzutage als Terrorismus
abgestempelt, heute in der Person von Sandra. Man versucht die Verteidigung
von demokratischen Rechten und Freiheiten zu verbieten.
Wir rufen als die Internationale Plattform gegen die Isolation alle
Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen auf, hinter Sandra zu
stehen und damit den Kampf für Rechte und Freiheiten in der Türkei zu
stärken.
SOFORTIGE FREILASSUNG FÜR SANDRA
11. Februar 2005
INTERNATIONALE PLATTFORM GEGEN DIE ISOLATION
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