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Wie der MUND entsteht ....
Schickt uns bitte eure Nachrichten, Meldungen und Ideen. Im
MUND findet Ihr eine Rubrik, die eine Konsequenz aus der redaktionsinternen
Debatte um die Notwendigkeit, sexistische, antisemitische und rassistische
Beiträge nicht zu veröffentlichen, einerseits, die Problematik von
Zensur andererseits versucht: unter "B) Eingelangt, aber nicht aufgenommen"
wird - in anonymisierter Form - auf angehaltene Beiträge hingewiesen
und eine kurze Begründung der/des Tagesredaktuers für die Nichtaufnahme
geliefert. Die AbsenderInnen werden hiervon informiert.
Quelle: www.popo.at Und für nächsten Donnerstag: Das Rechtshilfe-Manual ...und was mache ich eigentlich gegen rassisten? online-diskussion
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><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>>< Ernst Strasser hat in der "ZiB 2" am 23. Juli 2003 das brutale Vorgehen Asyl in Not unterstützt den Aufruf zur Wir fordern: ================================================ ================================================ ....................................................... ....................................................... Subject: Die Klinik muss bleiben - Pro-lifer vertreiben! Dear friends, >> Fr., 25. Juli 2003, 20.00 Uhr >> Sa., 26. Juli 2003, 19.30 Uhr >> So., 27. Juli 2003, 19.30 Uhr |--- |--- ================================================ Zum Inhalt: Bestellungen: ><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>>< Menschenrechte/Homosexualität/HOSI Wien Heute Nachmittag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) ================================================
Redaktionsschluss: 22:00 Uhr
SEIBANI WAGUE
><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><
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01 Demo-Aufruf
From: diversen Organisationen
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Freitag den 25.07.2003:
Demonstration gegen den institutionellen Rassismus
Treffpunkt: 17:00 Uhh Westbahnhof
Wir fordern:
* Die Klärung der strafrechtlichen Konsequenzen aller Verantwortlichen
* Eine vollständige Veröffentlichung des Oduktionsberichtes
* Den sofortigen Rücktritt des Innenministers
* Ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz
Gerechtigkeit für Seibani Wague!
Beginn: Westbahnhof - Mariahilferstrasse; Redebeiträge: Innenministerium,
Stephansplatz / Heumarkt Ecke Afrika Kulturdorf; Endkundgebung: Zentrale der
Wr.
Rettung - Radetzkystrasse
Plattform f. Gerechtigkeit f. Seibani Wague
demoflyer:
www.no-racism.net/MUND/butt/demoflyer.jpg
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02 Zu weit gegangen
From: office@asyl-in-not.org
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Michael Genner, Asyl in Not:
Zu weit gegangen. Strasser muß fort
DEMONSTRATION
gegen den institutionellen Rassismus
Freitag, 25.7.2003, 17 Uhr
Westbahnhof / Mariahilferstraße
seiner Polizisten gegen unseren Mitbürger Seibani Wague gerechtfertigt.
Wir
danken ihm für seine Offenheit. Er steht zu seinen Leuten, er ist einer
von
ihnen, er teilt ihre Schuld. Wir fordern seinen Rücktritt. Er ist zu weit
gegangen.
Wie viele Menschen müssen noch sterben in diesem Land?
Marcus Omofuma war kein Einzelfall. Zu Tode geknebelt, weil er sich gegen
seine Abschiebung wehrte. Er soll "getobt" haben, "um sich geschlagen"
und
"gestöhnt wie ein Tier"... Er starb im Kampf für das Menschenrecht
auf
Freizügigkeit. Sein Tod ist bis heute ungesühnt.
Imre Bartos - unter falschem Verdacht, ein "Dealer" zu sein; von hinten
erschossen, weil ein Polizist, den Finger am Abzug, einen "Greifreflex"
bekam. Ungesühnt...
Auch Seibani Wague starb im "Gewahrsam" der Polizei. Angeblich hatte
er
psychische Probleme; er soll "getobt" haben (aber kennen wir das nicht
vom
Fall Omofuma?); vielleicht war er gar ein Drogenkonsument? So stellt es,
ohne irgend einen Beweis, eine sattsam bekannte FP-Mandatarin in den Raum.
Als Seibani schon wehrlos am Boden lag, so berichtet ein Augenzeuge,
schlugen ihn Polizisten auf den Hinterkopf und in den Rücken und
beschimpften ihn als "Sau". Dann erhielt er die Spritze, die möglicherweise
tödlich war.
Was weiter geschah, zeigt der Videofilm eines anderen Zeugen; der "Falter"
berichtete darüber: Polizisten und Sanitäter standen auf Seibani,
er lag
bewußtlos, regungslos, niedergespritzt am Boden - aber Herr Strasser meint,
"auf ihm stehen" könne man das nicht nennen, sie "fixierten"
ihn nur mit
ihren Füßen... ("ZiB 2", 23.7.). Daß er dann starb,
sagt Strasser, war "ein
tragischer Fall".
Der Tod unseres Mitbürgers Seibani Wague war kein Zufall, kein Einzelfall;
Seibani Wague starb, weil er ein "Fremder", ein Schwarzer war. Er
starb als
Opfer eines mörderischen, rassistischen Systems. Aber diese Feststellung
genügt nicht. Das Unrecht hat Namen und Adresse. Ernst Strasser trägt
die
politische Verantwortung für Seibanis Tod.
Ernst Strasser hat mit dem gleichen Zynismus, mit dem er Seibanis Tod
kommentiert, tausende Asylwerber auf die Straße gestellt. Seine einzige
Begründung: ihre Herkunftsländer! Er hat ihnen ihr Recht auf menschenwürdige
Versorgung abgesprochen. Er hat das Urteil des Obersten Gerichtshofes, das
den Rechtsanspruch aller mittellosen Asylwerber auf Bundesbetreuung
feststellte, missachtet. Er hat einen Entwurf zur Änderung des Asylrechts
vorgelegt, der die Menschenrechte und die Verfassung verhöhnt.
Soeben kündigt er an, Flüchtlinge aus "Problem-Destinationen"
wie etwa der
Türkei (!) schon in Schwechat, beim Verlassen des Flugzeugs, abfangen und
zurückschicken zu wollen.
Mit allen seinen Maßnahmen hat Ernst Strasser das Klima erzeugt, in dem
unser Mitbürger Seibani Wague getötet wurde. Die Polizisten haben
Seibani
nicht nur aus eigenem Antrieb, auf Grund eigener (etwa vorhandener) sozial
schädlicher Neigungen misshandelt; sie haben es getan als Teilchen eines
Räderwerks, für das Ernst Strasser die Verantwortung trägt.
Herr Strasser ist zu weit gegangen. Er muß fort.
Demonstration gegen den institutionellen Rassismus
Freitag, 25. Juli 2003
Treffpunkt 17 Uhr, Westbahnhof / Mariahilferstraße
Die Klärung der strafrechtlichen Konsequenzen für alle Verantwortlichen.
Eine vollständige Veröffentlichung des Obduktionsberichtes.
Den sofortigen Rücktritt des Innenministers.
Ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz.
Bisherige Unterstützer:
Plattform für Gerechtigkeit für Seibani Wague, Demokratische Offensive,
SOS
Mitmensch, Österreichische Liga für Menschenrechte, ZARA, Asylkoordination
Österreich, WUK, Linkswende, Österreichische HochschülerInnenschaft
(ÖH),
ÖH-Uni Wien, Kommunistischer StudentInnenverband, KPÖ, Seedcamp, Artkern,
Kulturverein Kanafani, GEMMI, Die Bunten, Augustin, Volkxtheaterkaravane,
Plattform für eine Welt ohne Rassismus, Republikanischer Club Neues
Österreich, die Wiener Grünen, Asyl in Not
Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien
Telefon +43/1/408 42 10, Fax +43/1/405 28 88
mailto:office@asyl-in-not.org
http://asyl-in-not.org
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03 Stellungnahme ZARA
From: zara
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Inneres/Rassismus
ZARA zum Tod von Cheibane Wague
Rassistische Übergriffe der Exekutive stellen einen beträchtlichen
Anteil
aller bei der Beratungsstelle für ZeugInnen und Opfer von Rassismus
eingehenden Fälle dar. Aber auch Ereignisse, bei denen
RettungssanitäterInnen gegenüber MigrantInnen auffällig brutal
vorgehen,
finden sich im aktuellen Rassismus Report 2002 von ZARA-Verein für
Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Letzte Woche kam bei einer Amtshandlung in Wien wieder ein Mensch zu Tode -
die Tat wurde zufällig auf Video dokumentiert.
ZARA-Obmann Dieter Schindlauer legt Wert auf die Feststellung, dass es "...
kein 'Einzelfall', 'Zufall' oder 'Systemfehler' ist, wenn ein gefesselter,
offensichtlich ruhiggestellter Mann mauretanischer Herkunft von
SanitäterInnen und ExekutivbeamtInnen unfassbar inhuman behandelt wird,
und
der zuständige Notarzt teilnahmslos zusieht".
Der beamtshandelte, nun tote, Mann Cheibane Wague soll zudem laut
Zeugenaussagen von Exekutivbeamten mehrmals geschlagen und beschimpft worden
sein.
Der öffentliche österreichische Diskurs ist von negativen Klischees
gegenüber AfrikanerInnenn beherrscht. Sie werden als verbrecherisch,
gefährlich und aggressiv bezeichnet.
Es scheint, dass diese Ressentiments, die in Österreich AfrikanerInnen
gegenüber vorherrschen,die ExekutivbeamtInnen und RettungssanitäterInnen
in
ihrem Verhalten geleitet haben - ein Verhalten, dass zumindest eine
ernsthafte Verletzung
als für jedermann völlig voraussehbare Folge hatte. Dies ist nicht
nur
unprofessionell sondern - in dem Ausmaß wie auf Video dokumentiert ist
-
hochgradig gefährlich.
ZARA begrüßt die schnelle und konsequente Reaktion der Wiener Rettung,
die
die einstweilige Suspendierung der beteiligten SanitäterInnen und des Arztes
verfügt hat.
ZARA fordert aber auch weitere Maßnahmen:
- eine rasche und lückenlose Aufklärung des Vorfalls,
- die Einbeziehung des Menschenrechtsbeirats und der Europäischen
Kommission für Menschenrechte in die laufenden Untersuchungen,
- eine vollständige Veröffentlichung der gerichtsmedizinischen
Untersuchungen,
- strafrechtliche Verfahren gegen alle Verantwortlichen,
- ein Antidiskriminierungsgesetz gemäß EU-Richtlinie 2000/43/EG
ZARA unterstützt daher die Demonstration gegen institutionellen Rassismus
am
Freitag den 25.06.03, 17h, Treffpunkt Wien/Westbahnhof.
Rückfragehinweis:
Xiane Kangela
ZARA - Beratungsstelle für Zeugen und Opfer von Rassismus
MO, DI, MI 9.30h-13h und DO 16h-20h
Tel: 01- 929 13 99
Mobil: 0699/ 195 20 207
e-mail: office@zara.or.at.
www.zara.or.at
04 2 Aufrufe
From: Werner.Rotter@onb.ac.at
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Liebe TeilnehmerInnen der Liste:
1. Termine
2. 2 Aufrufe
ad 1)
Heute, Do, 24. 7. Heldenplatz/Ballhausplatz, im Rahmen der
Widerstandslesung, 17:00: Rassismusbericht 2002, Informationsaustausch zum
Fall Cheibane Wague, Berichte zur aktuellen Lage19:30 Vorstellung eines
Anti-Rassismusprojekts
Fr., 25. 7., 17:00, Treffpunkt Westbahnhof: Demonstration gegen Rassismus
Route achtung Äderungen: Mariahilferstr., Opernring, Herrengasse
Stefansplatz, Heumarkt, Radetzkystr.
Geplant: Sonntag, 3. August: Benefizkonzert im Afrikadorf im Stadtpark
ad 2)
Zwei Aufrufe ersuche ich weiter zu verbreiten:
Der Verfassungsschutz mit Sitz in der Wiener Polizeidirektion stellte eine
Beamtin frei um den Brand vom 22. 7. im Afrika Kulturdorf zu untersuchen.
Alle Personen, die Näheres darüber wissen, sind eingeladen, Informationen
weiter zu geben. Die Aussagen werden laut Hofrat Bachinger vertraulich
behandelt.
Die richtige Telefon-Nr. lautet: 31310-74035
Die Plattform Gerechtigkeit für Seibanei Wague ruft zur oben angekündigten
Demonstration auf. Bitte diese Information weiter zu leiten, die Vorlage -
im Anhang - zu kopieren und zu verteilen.
Danke,
W.
05 SOS-Mitmensch-Demo-Aufruf
From: info@sos-mitmensch.at
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*** Demonstrationsaufruf
Rassismus ist nicht bloß verfehltes Verhalten einzelner. Rassistische
Diskriminierung ist wie andere Formen der Ungleichbehandlung fest in unserem
Alltag verankert: In Gesetzen, in den Institutionen, der Sprache usw.
SOS Mitmensch ruft auf, an der Demonstration
"GEGEN DEN INSTITUTIONELLEN RASSISMUS - GERECHTIGKEIT FÜR SEIBANI
WAGUE"
am Freitag, den 25.7.03 um 17:00 Uhr
Treffpunkt Westbahnhof teilzunehmen.
* Wir fordern die Einbeziehung des Menschenrechtsbeirates, damit das
Innenministerium sich nicht selbst kontrollieren muss.
* Wir fordern ein starkes Anti-Diskriminierungsgesetz, damit das Streiten um
Gleichberechtigung alltäglich wird.
* Wir fordern den Rücktritt von Minister Ernst Strasser, damit klar wird,
dass der Ausschluss aus der Krankenversicherung, das Vorenthalten
medizinischer Hilfe, tausenden Asylwerbern die Menschenwürde abspricht
und
nicht ohne Auswirkung auf das Verhalten medizinischen Personals bleibt.
EXISTENZSICHERUNG FÜR FLÜCHTLINGE Jetzt!
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Ohne Dach über dem Kopf. Ein warmes Bett JETZT
Nichts zu essen. Eine Mahlzeit JETZT
Keine medizinische Hilfe. Gesundheitsversorgung JETZT
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...................................... sos-mitmensch.at
................................. info@sos-mitmensch.at
......................... tel +43-1-524 99 00-0, fax -9
...................... sos mitmensch, pf 220, 1071 wien
................ spendenkonto:PSK blz:60000 kn:91000590
.......................................................
Keine Mails mehr:
Mail an mailto:info@sos-mitmensch.at
mit dem Betreff "unsubscribe kurier"
Listinfo und options:
http://resistor.sos-mitmensch.at/cgi-bin/mailman/listinfo/kurier
Mailinglist-Archiv:
http://resistor.mond.at/pipermail/kurier/
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06 Rücktrittsaufforderung
From: jemandem
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Zur Nachahmung gedacht! Da ich mich vor Polizeirepression und dem Terror des
rechten Bodensatzes schützen will, gebe ich in diesem Forum meinen Namen
nicht bekannt!
Guten Tag!
Anlässlich der skandalösen Vorgehensweise der ExekutivbeamtInnen im
Falle
Cheibani W., welche durch das vom ORF ausgestrahlte Video, der
Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie
als
letzlich verantwortlicher Minister, unerträglich sind.
Seit Jahren erscheint, durch die öffentliche Berichterstattung kolportiert,
die österreichische Exekutive in einem mehr als zweifelhaften Licht, wenn
es
um ihren Umgang mit farbigen Menschen geht.
Ein trauriger Höhepunkt war in diesem Zusammenhang der Tod Marcus Omofumas.
Seitdem sind vier Jahre vergangen. Seit 2000 sind Sie Innenminister.
Es ist Ihnen offensichtlich bis heute nicht gelungen, diesem Zustand
erfolgreich entgegen zu wirken. Ob dies an Ihrem persönlichen Unvermögen
oder an einer Ihnen möglicherweise eigenen rassistischen Haltung liegt,
kann
ich nicht beurteilen.
Ich fordere Sie hiermit zum Rücktritt vom Amt des Innenministers auf!
ernst.strasser@bmi.gv.at
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KOLUMNISMUS
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07 Aus dem Vorzimmer einer sozialdemokratischen Abgeordneten
From: Karl Pfeifer
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Aus dem Vorzimmer einer sozialdemokratischen Abgeordneten
Von Karl Pfeifer
In der letzten Wochenendausgabe der Tageszeitung "Der Standard" wurde
die
Rede zur Eröffnung der Gmundner Festspiele von Franziska Augstein
veröffentlicht.
Ich habe den sehr langen Text der deutschen Journalistin gelesen. Sie
bedient den "linken" Stammtisch und ihr Niveau kann schwer noch unterboten
werden.
Das liest sich dann u.a. so:
"Unabhängig sind vorerst leider nur die Vereinigten Staaten. Die meisten
Dinge macht die Regierung Bush leider ohne europäische Beratung. Ihren
unbedingten
Wunsch, die Demokratie im Irak zu errichten, haben Bush und seine Ratgeber
neulich erst wieder unter Beweis gestellt: einen 32 Jahre alten Juristen
haben sie nach Bagdad geschickt, damit er eine Verfassung ausarbeite. Der
Mann
gilt als liberal. Vielleicht soll seine Wahl den Kritikern der US-Regierung
den
Wind aus den Segeln nehmen. Außerdem ist er ein Jude. Ein 32 Jahre alter
amerikanischer Jude wurde nach Bagdad geschickt, um den schiitischen und
sunnitischen Irakis eine Verfassung geben! Eine brilliante Idee."
Der Standard 19.7.03
Der freischaffende Klagenfurter Journalist Bernhard Torsch hat es in seinem
sehr kurzen Beitrag u.a. auf den Punkt gebracht: "Tiefpunkt ihrer (Augsteins
K.P.) Stammtisch-Argumentation ist der Hinweis darauf, dass die USA einen 32
Jahre alten Juden nach Bagdad schicken um den schiitischen und sunnitischen
Irakern eine neue Verfassung zu geben. Der Mann mag ein ausgezeichneter
Verfassungsrechtler sein, er mag sich mit den irakischen Verhältnissen
besser auskennen, als alle deutsche Essayisten zusammen, aber er ist Jude,
und das
disqualifiziert ihn nach Meinung der Feuilleton-Schreiberin für diesen
Job.
...
Der antisemitische Ausfall tarnt sich hier als Besorgnis um die
Sensibilitäten der Iraker."
Der Standard 22.7.03
Das ließ Herrn Georg Brockmeyer aus dem "Büro Mag.a Andrea Kuntzl,
Abg. z.
NR" keine Ruhe:
"Deutlich wird in dieser der allen Ressentiments zugrunde liegende
Minderwertigkeitskomplex. Der sich in der Tat ja auch in des Autors
Unfähigkeit, eine wirkliche Polemik zu schreiben, manifestiert. Denn außer
pauschalierten Vorurteilen gegen die "deutschen Intellektuellen" und
dem
nicht einmal nachgewiesenen Vorwurf des Antisemitismus enthält Torschs
Kommentar
keinerlei inhaltliche Auseinandersetzung mit Augsteins Argumentation..."
Der Standard, 23.7.03
Wer im Vorzimmer sitzt und eine enge hierarchische Perspektive hat, der
glaubt von Wien aus die Ferndiagnose "Minderwertigkeitskomplex" stellen
zu
müssen.
Da kommt ein dahergelaufener freier Journalist und wagt eine aus Deutschland
herbeigeholte Rednerin und prominente Journalistin zu kritisieren. So etwas
gilt hier als unfein. Man hat nach oben zu schmeicheln und nach unten zu
treten.
Vielfach ist der Text der Frau Augstein derartig voll der Plattitüden,
dass
man dagegen schwer polemisieren kann.
Herr Georg Brockmeyer glaubt den Autor abqualifizieren zu müssen, weil
dieser nicht auf jeden Ausspruch der Rednerin geantwortet hat, obwohl er
wissen
müsste, dass der Platz für einen Kommentar für freie Journalisten
im
"Standard" in der Regel begrenzt ist.
Das ist auch in Ordnung, denn man kann auch in Kürze das ausdrücken,
wozu
Politiker und manche bekannte Journalisten viele Kolumnen benötigen.
Und nun zu "dem nicht einmal nachgewiesenen Vorwurf des Antisemitismus".
Der langjährige SPÖ- und ÖGB-Funktionär sowie Innenminister
der Republik
Österreich Franz Olah kam nach seinem Ausschluß aus der SPÖ
während einer
Wahlversammlung 1966 seiner "Demokratischen Fortschrittlichen Partei auf
einen Chefarzt der Wiener Krankenkasse zu sprechen und sagte: "Das ist
ein
Chefarzt, ein Mediziner - und natürlich ein Jude". (AZ, 23.2.1966)
Damals haben Sozialdemokraten eindeutig Antisemitismus festgestellt.
Weshalb jetzt das vorauseilende Verständnis für diejenigen im Irak,
die es
bemängeln könnten, dass die USA einen Fachmann, der zufällig
jung ist und
Jude für einen wichtigen Posten einsetzen?
Eine ehemalige FAZ-Journalistin, die nun die antiamerikanische Gebetsmühle
in Österreich dreht, hat einen Menschen als Juden markiert, das wird in
einem
Land, wo viele Antisemitismus erst wahrnehmen, wenn man Juden in die
Vernichtungslager deportiert, und die fast alles was darunter liegt,
höchstens als Kavaliersdelikt betrachten, gar nicht beachtet.
Aber der Vorzimmerherr einer ehrenwerten und sympathischen
sozialdemokratischen Abgeordneten glaubt feststellen zu müssen,
"antisemitischer Ausfall" sei in
diesem Fall nicht einmal nachgewiesen.
Übrigens Hans Kelsen, der von Taras Borodajkewycz 1965 und vorher als "Hans
Kohn" (der er nie war) markierte Jude schrieb die österreichische
Verfassung
im Alter von 37 Jahren!
Der bekannte deutschen Maler Max Liebermann sagte, "Man kann gar nicht
so
viel fressen, wie man kotzen möchte". Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><
AKTIONEN UND ANKÜNDIGUNGEN
><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><<>><
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08 Klinik muss bleiben
From: selbstbestimmungsrechtderfrau@gmx.net
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Am 10. Juli hat Dietmar Fischer, Chef der Frauen
> terroristisch-belästigenden Truppe HLI Austria/JazumLeben seine
medienrechtl. Klage gegen Claudia
> Sorger, die Frauensprecherin der Sozialistischen Linkspartei, in der
ersten
> Instanz in allen Punkten verloren.
Das ist gut so - und auch seine Berufung gegen dieses Urteil wird keinen
> Erfolg für ihn bringen. (Hoffentlich begreifen das auch bald jene
Leute,
die
> ihm monatl. Geld spenden, das er dann für derartig aussichtslose Aktionen
> in den Sand setzt!)
>
Wichtig ist aber, dass weiterhin vor der Klinik LUCINA, vormals Mairo, im
> 2. Wiener Gemeindebezirk, Große Sperlgasse 33, das allmonatliche
Treiben
> und Demonstrieren von Fischers Rosenkranzbande nicht ungestört über
die
Bühne
> geht!
Die männerbündlerische Fundamentalistenbewegung im Auftrag des VAtikans
> hat sich schließlich weltweit aufgemacht, den Frauen das Recht auf
einen
> gesundheitsschonenden, legalen Schwangerschaftsabbruch auf Verlangenn
> abzusprechen, unmöglich zu machen, ja: sekulares Recht ausser Kraft
zu
setzen. Dazu
> gehört neben Gebärzwang auch die Verhinderung von Sexualaufklärung
und die
> Verteufelung von adäquat wirkenden Verhütungsmitteln.... für
jede Frau
> mindestens 8 Lebendgeburten, geht es nach diesen Fuzzis ...
>
Dazu bedienen sie sich der sattsam bekannten Methoden.
> Die Klinik LUCINA hat nun reagiert - Fischer/HLI hat eine Millionenklage
> am Hals. Schließlich mussten enorme Investitionen gegen diesen Terror
unternommen werden.
Die Chancen, dass Fischer/HLI-Jazumleben diese Klage ebenfalls verlieren
wird stehen gut.
> Um aber die Probleme, die die Abtreibungsklinik LUCINA mit diesen Leuten
> tagtäglich hat, zumindest 1 mal monatlich vor Ort aufzuzeigen, hier
die
>
EINLADUNG zur Gegenkundgebung gegen das Vatikandiktat, den religiösen Wahn
> und den Psychoterror:
>
> Samstag, den 26. Juli 2003 um 9.00 Uhr, 2., Gr. Sperlgasse 26 vis a vis
> der Klinik.
> Die Parole lautet auch diesmal.
WIEN IST ANDERS, DIESE KLINIK KRIEGT IHR NICHT!
>
>
> P.S.Terminankündigung:
>
> Am 31. August endet die diesjährige Pro-Life-Tour der sog. "Jugend
für das
> Leben", einer HLI-Jugendbewegung, durch Österreich. Es wird auch
diesmal
> wieder einen gehörigen Empfang für diese "Jugendlichen"
zu denen sich dann
> Kirchenspitzen wie Laun, etc. gesellen, geben!
> Vormerken: 31.8. ab ca. 13.00 Uhr am Stephansplatz in Wien.
> Nähere Details kommen noch!
>
--
Aktionskomitee für das Selbstbestimmungsrecht der Frau
Selbstbestimmungsrechtderfrau@gmx.net
<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++<+++>
detailierte Infos auch auf: www.die-abtreibung.at.tf
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09 Support European CANCUN Cyberaction
From: alexandra.wandel@foeeurope.org
================================================
-------------Weitergeleitete Nachricht-----------------
Von: INTERNET:alexandra.wandel@foeeurope.org,
INTERNET:alexandra.wandel@foeeurope.org
An: European Trade Network, INTERNET:etn@dgroups.org
"SoS-WTO-EU@egroups.com", INTERNET:SoS-WTO-EU@yahoogroups.com
Datum: 23.07.103 15:51
BE: [SoS-WTO-EU] PLEASE SUPPORT EUROPEAN CANCUN CYBERACTION TO PRODI AND
YOUR HEAD OF STATE
Following Palermo, FoEE has launched a pan European cyberaction for
Cancun: Don't let big business rule the world. We would like to invite
our partner groups to participate, to ask you to provide a link on your
website, and to circulate it widely among colleagues and friends,
Please feel free to use and adapt the cyberaction as it suits you.
Thanks a lot for your support,
Best wishes,
Alexandra, FoEE
***Please circulate widely**
!!! TAKE ACTION !!!
Countdown to Cancun - Don't let big business rule the world!
Dear friend,
In September 2003 governments led by the EU want to launch negotiations
in the World Trade Organisation (WTO) meeting in Cancun that would
enhance the rights of multinational companies at the expense of people
and the environment.
Write your Head of State and President of the European Commission Romano
Prodi and tell them that you are:
. Against WTO expansion and more rights for big business,
. In favour of a legally binding regulation for corporate
accountability at national, European and UN level,
. Against GMO food imposed into the diet of people around the world
through US and WTO pressure.
Visit our cyberaction-page and send your e-mail at
http://www.foeeurope.org/cyberaction.htm
Thank you for you support,
Friends of the Earth Europe
--
alexandra wandel
trade and sustainability co-ordinator
friends of the earth europe (FoEE)
29, rue blanche - B-1060 brussels - belgium
fon/fax:+49-40-77 11 01 77 (direct)
fon: +32-2-542 01 80 (switchboard)
e-mail: alexandra.wandel@foeeurope.org
http://www.foeeurope.org
http://www.foei.org
~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~
'protecting the environment and sharing the world's wealth'
You can post messages to SoS-WTO-EU at this e-mail address:
<SoS-WTO-EU@yahoogroups.com>
No attachments (Word documents etc.) are allowed on this list.
This is a moderated list.
It may take some time before your posting is distributed.
You can unsubscribe from this group by sending an empty email to:
<SoS-WTO-EU-unsubscribe@yahoogroups.com>
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10 Freies Mediencamp - Programm
From: wassermair@t0.or.at
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> FREIES MEDIENCAMP 2003
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|---
| Programm >> 25. - 27. Juli 2003
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| Andreas Braito: Videoinstallation "Mir"
| http://mediencamp.karlsplatz.at/mc/bilder/20030719b
|---
Hubsi Kramar
Bring mir den Kopf von Wolfgang Schüssel
Hinweis: Neanderthaler. Zurück in die Vergangenheit.
X-Box Liberation
Die JUX-Community befreit die X-Box von Microsoft. In einem Workshop
werden Möglichkeiten des Betriebes der Spielkonsole unter Linux gezeigt.
Abschließend Party mit DJ.
Diskussion: Strategien politischer Kulturarbeit
Was bedeutet freie Kulturarbeit für gesellschaftliche Partizipation,
Integration und Demokratie? Welche politische Relevanz hat Kulturarbeit?
Und welche kulturpolitischen Aktivitäten wären vonnöten, um eine
so
verstandene Kulturarbeit zu fördern?
Mit Juliane Alton (IG Freie Theaterarbeit), Bernhard Amann (Vorsitzender
IG Kultur Österreich), Monika Mokre (FOKUS) und Beat Weber (Moderation;
MALMOE)
| Ort:
| Karlsplatz, Treitlstraße 4, A-1040 Wien (neben Kunsthalle)
|---
| Bild-Dokumentation
| http://mediencamp.karlsplatz.at/mc/bilder
|---
> Rückfragen:
|
| Tel.: +43 (676) 309 49 86
|---
11 Europa Macht Frieden
From: aspr.vie@aspr.ac.at
================================================
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde!
Wir möchten Sie auf folgende publizistische Neuerscheinung des
Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung
aufmerksam
machen:
Europa Macht Frieden. Die Rolle Österreichs
ÖSFK (Hrsg.), Projektleitung: Thomas Roithner
Dialog - Beiträge zur Friedensforschung 42, Agenda Verlag, Münster
2003,
ISBN 3-89688-186-8, 350 Seiten, Euro 34,- zuzüglich Porto
Europa Macht Frieden - Eine zukunftsfähige Friedens- und Sicherheitspolitik.
Die Rolle Österreichs
* Die Zukunft der europäischen Sicherheit nach dem 11. September 2001
Gerald Mader (Präsident des ÖSFK)
* Zielsetzungen europäischer und österreichischer Sicherheitspolitik
Erwin Lanc (IIP, BM a.D.)
* Europa macht Frieden - Macht Europa Frieden? Die Strukturen
Manfred Rotter (Völkerrechtler, Universität Linz)
* Konturen einer friedensfähigen europäischen Sicherheitspolitik und
der
Beitrag Österreichs
Thomas Roithner (Friedenszentrum Schlaining)
* Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU: Bestandsaufnahme
und
Perspektiven
Otmar Höll (ÖIIP)
Die neuen geopolitischen Konfliktformationen des 3. Millenniums und die
Rolle neutraler Kleinstaaten
* Von der "andauernden Freiheit" zum permanenten Krieg: Konturen einer
militärischen Globalisierung
Peter Strutynski (Politikwissenschafter, Uni Kassel)
* Militärpolitische Entwicklungen um Österreich herum - Optionen für
Österreich
Carola Bielfeldt (Politikwissenschafterin, Uni Innsbruck)
Die neuen Bedrohungen für Europa im 21. Jahrhundert - Schimäre oder
Wirklichkeit?
* EUropa auf dem Irrweg zur Militärmacht
Alter Wein in neuen Schläuchen
Andreas Zumach (Journalist)
* Amerikanischer Unilateralismus und europäische Unfähigkeit? Grenzen
und
Chancen einer zivilen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik
Werner Ruf (Politikwissenschafter, Uni Kassel)
Die EU als Sozial- und Friedensmacht? Entwicklungspolitische Perspektiven
eines Kontinents
* Der Beitrag der EU zu einer zukunftsfähigen Entwicklung
Gerda Daniel (Horizont 3000)
* Rindfleisch, Sherry und "good governance" - Europäische Union
und
Südliches Afrika
Walter Sauer (Historiker Uni Wien, SADOCC)
* Friedens- und Entwicklungspolitik - Zwei Seiten einer Medaille
Inge Jäger (Abgeordnete z.NR)
Eine andere Globalisierung - Die Ökonomie eines friedlichen Europas
* Sicherheit als öffentliches Gut. "Human Security" unter den
Bedingungen
der Globalisierung
Birgit Mahnkopf (Fachhochschule für Wirtschaft Berlin)
* Zur Balance zwischen Markt und Politik auf globaler Ebene
Stephan Schulmeister (Wirtschaftsforschungsinstitut)
Vom Ringen um sicherheitspolitische Hegemonie in und um Europa
* Loyalität im Verbund der GASP bzw. GESVP der Europäischen Union
und
Pflichten der Mitgliedstaaten aus dem allgemeinen Völkerrecht
Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der dauernden
Neutralität Österreichs
Franz Leidenmühler (Völkerrechtler, Universität Linz)
* Europäische Rüstungsindustrie - keine Schranken für den
militärisch-industriellen Komplex?
Stefan Gose (antimilitarismus information, Berlin)
* Die EU-Erweiterungspolitik - Wirkungen für die gesamteuropäische
Sicherheit
Patricia Bauer (Universität Osnabrück)
* Friedensbewegung, Friedensforschung und Friedenspolitik im Sommer 2002
Peter Steyrer (Grüner Klub, Wien)
Das Konfliktgeschehen im Nahen und Mittleren Osten
* Die Konfliktformationen im Nahen und Mittleren Osten und die Rolle der
Europäischen Union am Beginn des 21. Jahrhunderts
Johan Galtung (Friedensforscher, Transcend)
* Aspekte struktureller Gewalt im Nahostkonflikt
Claudia Haydt (Informationsstelle Militarisierung, Tübingen)
Hiroshima mahnt! Die atomare Abrüstung in der Sackgasse?
* Der Beitrag Österreichs und seiner BürgerInnen zur vollständigen
atomaren
Abrüstung
Klaus Renoldner (IPPNW Österreich)
* Das Scheitern der Rüstungskontrolle: Krieg mit A-Waffen wird
wahrscheinlicher. Die Beurteilungskriterien der USA
Friedrich Korkisch (BM für Landesverteidigung)
* Der CTBT und die Zukunft der nuklearen Abrüstung
Bernhard Wrabetz (CTBTO PrepCom, UNO Wien)
Fokus: Weltreligionen und Friedenspolitik
* Wer die Liebe predigt, lehrt predigen. Ein Podium zur Verantwortung der
Religionen für Frieden und soziale Gerechtigkeit
Alois Reisenbichler (ACUS)
Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung
Thomas Roithner
Wiedner Gürtel 10
A - 1040 Wien
Tel. ++43 - 1 - 79 69 959
Fax ++43 - 1 - 79 65 711
e-mail: aspr.vie@aspr.ac.at
KOMMENTARE - MELDUNGEN
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12 Unbegründetes Stehen
From: augustin@nextra.at
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Straßenverkehrsordnung rechtswidrig gegen Randgruppen angewendet
Krieg gegen "Randgruppen" in Wien: Personen, die marginalisierten
Milieus angehören (Obdachlose, Punks, Junkies, Trinker etc.) werden
wegen "unbegründeten Stehenbleibens" auf Gehwegen von der
Bundespolizeidirektion Wien mit einer Geldstrafe von 70 Euro bestraft,
wie die Straßenzietung AUGUSTIN mehrmals dokumentierte. Bei
Nichteinbringung des Geldbetrages droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von
70 Stunden. Die gesetzliche Grundlage dieser Vorgangsweise ist § 78 der
Straßenverkehrsordnung (StVO)
In der aktuellen Ausgabe des AUGUSTIN (Nr. 122) stellt Mag. Iris
Eisenberger, Herausgeberin der Fachzeitschrift "juridikum", die
Rechtswidrigkeit dieser Anwendung der Straßenverkhrsordnung klar.
Die Bundespolizeidirektion Wien stützt sich bei dieser Vorgehensweise
auf § 78 lit c StVO. Diese Bestimmung reglementiert durch eine Reihe von
Verboten das Verhalten auf Gehsteigen und Gehwegen in Ortsgebieten; wer
diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung gem §
99 Abs 3 lit a StVO; u.a. wird untersagt, "den Fußgängerverkehr
...
durch unbegründetes Stehenbleiben zu behindern".
Was kann mit dieser Bestimmung überhaupt gemeint sein? Die StVO hat
einen möglichst konfliktfreien Ablauf des Verkehrsbetriebes zum Ziel, um
das sichere und friedliche Nebeneinander der einzelnen
Verkehrsteilnehmer (wie etwa Fußgänger, Fahrradfahrer oder Kfz-Lenker)
zu gewährleisten. § 78 StVO ist eine straßenpolizeiliche Bestimmung,
also eine Regelung, die jene spezifischen Gefahren und Behinderungen
abwenden soll, die vom Fußgängerverkehr ausgehen bzw für diesen
bestehen. Nicht unter den Anwendungsbereich des § 78 StVO fallen
ordnungs- und sicherheitspolitische Maßnahmen, also beispielsweise
Maßnahmen, die das Stadtbild betreffen oder die allgemeine Sicherheit.
Die Regelung werde ganz offensichtlich missbräuchlich dazu verwendet,
bestimmte Gruppen, die in Geschäftsstraßen oder auf öffentlichen
Plätzen
unerwünscht sind, wegen ihrer bloßen Präsenz abzustrafen und
nicht, weil
sie den Fußgängerverkehr behindern. Solche ordnungs- und
sicherheitspolitische Bedenken können aber nicht nach der StVO abgewehrt
werden, sondern das wäre Aufgabe des Sicherheitspolizeirechts.
Nicht die Bestimmung selbst ist das Problem. Eine Vorschrift, die die
Flüssigkeit, Leichtigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs fördert,
sei keinesfalls eine, die mit den Grundsätzen der österreichischen
Verfassung unvereinbar wäre. Im Gegenteil: Sie ist eine legitime
Schutzbestimmung. Die eigentliche Rechtswidrigkeit ist deren Anwendung
durch die Sicherheitsbehörden, heißt es in dem Fachkommentar im
AUGUSTIN. Auch wenn versucht wird, der Vorgehensweise den Anschein von
Rechtmäßigkeit zu verleihen, so bleibt doch nicht verborgen, dass
unter
dem Deckmantel der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs versucht
wird, unliebsame Gruppen von verschiedenen öffentlichen Orten zu
verdrängen bzw auszugrenzen. Dahinter verbirgt sich eine schlecht
verhüllte repressive Ordnungs- und Sicherheitspolitik.
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13 Straßburg verurteilt Österreich
From: Kurt.Krickler@hosiwien.at
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Medienaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 24. Juli 2003
Österreich neuerlich von Straßburg verurteilt
Lesben- und schwulendiskriminierende Mietrechtsbestimmung verstößt
gegen die
Menschenrechte
in Straßburg Anm.: nicht zu verwechseln mit dem "Gerichtshof
der
Europäischen Gemeinschaften" (EuGH) in Luxemburg seine bereits
am 3. Juli
2003 gefällte Entscheidung in der Beschwerde Nr. 40016/98, Karner gegen
Österreich, veröffentlicht: Dass gleichgeschlechtliche hinterbliebene
LebensgefährtInnen im Gegensatz zu verschiedengeschlechtlichen kein
Eintrittsrecht in den Mietvertrag eines verstorbenen Hauptmieters nach §
14
Abs. 3 Mietrechtsgesetz haben, verstößt gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention, und zwar gegen Artikel 8 (Recht auf Achtung des
Privat- und Familienlebens) in Verbindung mit Artikel 14
(Diskriminierungsverbot).
Zwtl.: HOSI Wien unterstützte diesen historischer Präzedenzfall von
ungeahnter Tragweite
"Wir sind überglücklich über dieses sensationelle Urteil",
erklärt Helga
Pankratz, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die die
Beschwerde unterstützt hat und zu Beginn des Verfahrens in Straßburg
auch
ein eigenes Spendenkonto dafür eingerichtet hat. "Denn die Ausführungen
des
Gerichtshof schaffen einen nie dagewesenen Präzedenzfall von unglaublicher
Tragweite. Der Straßburger Richterspruch bedeutet potentiell, dass jegliche
gesetzliche Ungleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften menschenrechtswidrig ist. Und nicht nur in Österreich,
sondern in allen 44 Mitgliedsstaaten des Europarats. Zwar schlägt er nicht
unmittelbar auf die Rechtssysteme durch, aber aufgrund dieses
Präzedenzfalles haben alle zukünftigen ähnlich gelagerten Beschwerden
beste
Erfolgsaussichten. Dieser Fall ist der erste vor dem EGMR, bei dem es um
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ging, und daher ist die positive
Entscheidung ohne jeden Zweifel die wichtigste für Lesben und Schwule in
der
50jährigen Geschichte des EGMR. Deshalb sind wir auch so besonders stolz,
dass wir als HOSI Wien die Beschwerde unterstützt haben. Ein historisches
Ereignis von unglaublicher Dimension." Das Urteil berührt aber nicht
die
rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft.
HINTERGRUND-INFO: Als der EGMR 1981 das Totalverbot der Homosexualität
als
konventionswidrig qualifizierte, hatten nur mehr drei der damaligen
Mitgliedsstaaten ein solches Verbot. Als im Jänner 2003 der EGMR die höhere
Mindestaltersgrenze (§ 209) als Konventionsverletzung einstufte, hatten
nur
mehr fünf der damals 43 Mitgliedsstaaten unterschiedliche
Mindestaltersgrenzen. Heute behandeln nur zwölf der 44 Mitgliedsstaaten
homo- und heterosexuelle PartnerInnenschaften gleich: Niederlande und
Belgien (Ehe), Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Finnland, Frankreich,
Portugal, Deutschland (Eingetragene PartnerInnenschaften) sowie Ungarn und
Kroatien (rechtliche Gleichstellung der Lebensgemeinschaften). Das Potential
der heutigen Entscheidung umfasst also 32 Staaten.
Zwtl.: Politik muss mit Gesetzesänderungen reagieren
"Diese Entscheidung Straßburgs zeigt mit dramatischer Deutlichkeit,
wie
rückständig die Rechtsprechung der Höchstgerichte in Österreich
in Fragen
der Homosexualität noch ist und dass bei Österreichs HöchstrichterInnen
aber auch bei Österreichs schwarz-blauer Mehrheit raschest ein radikales
Umdenken einsetzen muss. Es muss endlich das Bewusstsein dafür geschaffen
werden, dass Menschenrechte unteilbar sind und für alle gelten, also auch
für Lesben und Schwule", betont HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.
"Das Urteil
aus Straßburg muss unmittelbare Konsequenzen haben: Alle Gesetze, in denen
LebensgefährtInnen Berücksichtigung finden, sind von allen Gerichten
ab
sofort so auszulegen, dass sie auch für gleichgeschlechtliche
LebensgefährtInnen gelten, auch wenn darin ausdrücklich von 'Lebensgefährten
verschiedenen Geschlechts' die Rede ist - letztere Fälle sind dann auch
schleunigst vom Gesetzgeber zu reparieren. Nach diesem Grundsatzurteil
dürfen in ähnlichen Fällen die Betroffenen nicht abermals auf
einen rund
neunjährigen Weg durch die Gerichtsinstanzen geschickt werden!"
HINWEIS: Ähnliche Bestimmungen, in denen entweder durch den Wortlaut des
Gesetzes oder durch seine Auslegung seitens der Gerichte zwischen
verschieden- und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften unterschieden
wird, sind beispielsweise § 16 Urlaubsgesetz (Pflegefreistellung) oder
die
Mitversicherungsmöglichkeit für den Partner/die Partnerin in der
gesetzlichen Sozialversicherung.
Zwtl.: Skandalöse menschenrechtswidrige Spruchpraxis der österreichischen
Höchstgerichte
"Im Lichte der heutigen Entscheidung", ergänzt HOSI-Wien-Generalsekretär
Kurt Krickler, "erscheinen die jüngsten Erkenntnisse österreichischer
Höchstgerichte noch skandalöser, etwa die unendliche Geschichte der
Aufhebung des § 209 StGB durch den Verfassungsgerichtshof, die dann auch
nicht wegen Gleichheitswidrigkeit, sondern wegen eines Nebenaspekts
erfolgte, oder die mit haarsträubenden und hanebüchenen Argumenten
begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Oktober 2001,
gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen im Gegensatz zu
verschiedengeschlechtlichen von der Mitversicherungsmöglichkeit in der
Sozialversicherung auszuschließen (vgl. OTS0158 vom 21.01.02). Die
diskriminierende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Sachen Mietrecht
war ja leider kein Einzelfall!"
"Die Homophobie der österreichischen Höchstgerichte zieht sich
wie eine
roter Faden oder sollte man lieber sagen: wie eine rote Blutspur
durch
die Rechtsprechung. Die im höchsten Maße menschenrechtswidrige Spruchpraxis
der drei genannten Höchstgerichte muss jetzt endlich ein Ende haben. Wenn
die HöchstrichterInnen nicht imstande sind, die Menschenrechtskonventionen
dem europäischen Standard entsprechend auszulegen, dann sind sie für
ihren
Job ungeeignet und sollten schleunigst abtreten", meint Krickler weiter,
der
auch Vorstandsvorsitzender des Europäischen Lesben- und Schwulenverbands
ILGA-Europa ist, der die Beschwerde Karner im übrigen mit einer
Stellungnahme an den EGMR unterstützt hat: "Der Londoner Rechtsexperte
und
Universitätslektor Robert Wintemute hat das Gutachten für die ILGA-Europa
verfasst, die auch über beratenden Status beim Europarat verfügt."
Rechtsvertreter des Beschwerdeführers war die Wiener Kanzlei Lansky.
Zwtl.: Die Chronologie des Falles:
Siegmund Karners Lebensgefährte verstarb im Jahr 1994 an AIDS. Dieser war
alleiniger Hauptmieter der Wohnung, die sie länger als drei Jahre gemeinsam
bewohnten. Da sie aber gleichgeschlechtliche Lebensgefährten waren, hatte
Karner nach gängiger Rechtsprechung (die damals letzte veröffentlichte
Entscheidung stammte aus 1986) kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag.
Obwohl Paragraph 14 Absatz 3 Mietrechtsgesetz geschlechtsneutral formuliert
ist, wurde er nur auf verschiedengeschlechtliche LebensgefährtInnen
angewendet. Der Vermieter warf Karner aus der Wohnung. Dieser klagte bei
Gericht und bekam sensationellerweise im Jänner 1996 am Bezirksgericht
Favoriten Recht, das die Auffassung vertrat, dass der Begriff
"Lebensgefährte" nunmehr zeitgemäßer und damit nicht-diskriminierend
zu
interpretieren sei, also auch gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen
zu
umfassen habe. Der Vermieter legte Berufung ein, aber auch das Landesgericht
für Zivilrechtssachen Wien schloss sich der Ansicht des Bezirksgerichts
an.
Der Vermieter legte daraufhin Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, der am
5. Dezember 1996 die Urteile der beiden ersten Instanzen aufhob und dem
Vermieter Recht gab und die Kündigung für rechtens erklärte.
Karner gab
nicht auf und reichte Beschwerde beim EGMR ein. Am 5. Dezember 2000 erklärte
dieser die Beschwerde für zulässig, womit die größte Hürde
genommen wurde,
an der ja 90 Prozent aller Beschwerden bereits scheitern. Karner sollte
diese positive Nachricht jedoch nicht mehr erleben: Er war am 26. September
2000 völlig unerwartet an einem Herzinfarkt gestorben. Das Verfahren ging
dennoch weiter. Es ist dem EGMR hoch anzurechnen, dass er aufgrund des
allgemeinen und grundsätzlichen Interesses an der Klärung dieser
Menschenrechtsfrage das Verfahren nach Karners Tod nicht aus seinem Register
gestrichen hat, was nach Artikel 37 EMRK möglich gewesen wäre.
Die Republik Österreich hat nun die Möglichkeit, innerhalb von drei
Monaten
die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer des EGMR zu beantragen,
die sollte der Antrag angenommen werden die Sache dann endgültig
durch
ihr Urteil entscheidet. "Wir können die Regierung aber nur vor einem
solchen
Schritt warnen", rät Krickler dringend davon ab. "Da das jetzige
Urteil in
der siebenköpfigen Kammer aber mit 6:1 recht eindeutig ausgefallen ist,
sind
die Chancen, dass einem solchen Antrag stattgegeben wird, aber ohnehin
gering."
HINWEIS: Das Urteil ist in vollem Wortlaut auf dem Website des EGMR unter
http://www.echr.coe.int/Eng/Judgments.htm
abrufbar bzw. steht auch auf dem Website der HOSI Wien unter www.hosiwien.at
zum Download bereit.
Rückfragehinweis:
Helga Pankratz, Obfrau: Tel. 893 75 70;
Christian Högl, Obmann: Tel. 0699-118 11 038;
Kurt Krickler, Generalsekretär:
Tel. 545 13 10 oder 0664-57 67 466;
mailto:office@hosiwien.at;
www.hosiwien.at <http://www.hosiwien.at>
14 Was die Herren Haider und Mölzer "vergaßen"
From: Karl Pfeifer
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Heuchelei ist die Tugend des Feiglings.
Voltaire
Was die Herren Haider und Mölzer "vergessen" haben.
Von Karl Pfeifer
Andreas Mölzer, Haiders Chefideologe ist in der "Zur Zeit" vom
18.7.03
wieder einmal angetreten, um zu beweisen, dass sein Busenfreund doch ein
anständiger Politiker ist, der sogar Juden einlädt die "In den
Wirren des
Zweiten
Weltkriegs." so der Landespressedienst "emigriert" sind. Man
merkt es, das
Spargelessen mit Alfred Gusenbauer ist nicht ganz ohne Wirkung geblieben.
Sogar Mölzer gibt zu, dass diese Formulierung nicht korrekt ist, um dann
gleich
von der "unterbeschäftigten rot-weiß-roten Jagdgesellschaft"
zu
phantasieren.
Mölzer beklagt, man werfe Haider vor, "dass er aus diesem Heimatbesuch
ehemaliger Kärntner Juden bloß politisches Kapital schlagen wolle
und eine
"sanfte Imagekorrektur" vor den ins Haus stehenden Kärntner Landtagswahlen
anpeile. Ein Vorwurf, der gewiss nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, der
vielmehr das taktische Kalkül des Bärentalers korrekt einschätzen
dürfte."
Mölzer weiter: Es "muss allerdings wirklich darauf hingewiesen werden,
dass
"in den Wirren um den Zweiten Weltkrieg ausgewanderte Kärntner"
nicht
zwangsläufig Juden sein müssten.
Nimmt man etwa jene Tausenden illegalen Nationalsozialisten her, die
speziell aus Kärnten nach dem Juliputsch des Jahres 1934 in das "Alt-Reich"
geflüchtet sind, um dort in der österreichischen Legion für die
Durchsetzung
des
NS-Regimes auch in der kleinen Alpenrepublik zu kämpfen, so muss man per
definitionem feststellen, dass auch dieses Kärntner sind, die, "in
den
Wirren um den Zweiten Weltkrieg" aus Kärnten ausgewandert sind."
Mölzer läßt also den Zweiten Weltkrieg 1934 beginnen.
Ist das der zarte Hinweis Mölzers, dass Haider nun die überlebenden
Naziverbrecher, die 1934 geputscht und sich 1945 aus dem Staub gemacht haben
offiziell ins südliche Bundesland einladen soll?
Dann kommit die obligate Verdammung der "Vereinten Linken". Und
heuchlerisch: "Wie es Haider macht, macht er es für diese Leute nämlich
falsch. Hätte er
die Israelis nicht eingeladen, würde man sagen, typisch Haider. Nun hat
er
sie
eingeladen, sagt man auch typisch Haider, der will ja nur politisches
Kapital daraus schlagen. Die Glaubwürdigkeit der pflicht-antifaschistischen
Jagdgesellschaft wird eben auch immer geringer."
Zum Schluß prangert Mölzer noch die "Empörung..., die aus
dem
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes" (DÖW)
an.
Was Herr Andreas Mölzer "vergessen" hat
Am 9. Juli 1999 richtete Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer, wissenschaftlicher
Leiter des DÖW folgenden Brief an Landeshauptmann Dr. Jörg Haider:
"Sehr geehrter Landeshauptmann,
die Kärntner Landesregierung hat unter Ihrem Vorgänger Dr. Zernatto
dem DÖW
eine jährliche Förderung zukommen lassen. Daher erlaube ich mir um
Unterstützung des vom DÖW durchgeführten wissenschaftlichen Projekts
"Namentliche Erfassung der österreichischen Holocaustopfer" zu
ersuchen, das
sich auch auf Kärtner NS-Opfer erstreckt. Allenfalls zur Verfügung
gestellte
Mittel würden wir zweckgebunden verwenden und mit Belegen aus dem Projekt
abrechnen. Zur Information lege ich einen Projektbericht für 1998 vor."
Aus dem Büro Dr. Jörg Haider, Landeshauptmann kam eine mit 3. November
1999
datierte von Andreas Mölzer unterzeichnete Antwort:
"Sehr geehrter Herr Professor!
Im Auftrag des Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider ersuche ich Sie, im
Hinblick auf Ihr Förderungsansuchen um eine detaillierte Darstellung,
inwiefern das
von durchgeführte wissenschaftliche Projekt im Sinne und im Dienste des
Landes
Kärnten ist.
Um den gesetzlichen Förderungsgrundlagen Rechnung zu tragen, ersuche ich
Sie
überdies weiterne Förderungen der Herkunft und der Höhe nach
aufzulisten,
die Sie für das gegenständliche Projekt erhalten."
Am 3. Dezember 1999 beantwortete Dr. Neugebauer die von Herrn Mölzer
gestellten Fragen und schrieb u.a. "Das Bundesland bzw. ab 1938 der
Reichsgau Kärnten
(mit Osttirol) wies 1938 273 Juden (im Sinne der Nürnberger Gesetze) auf;
nach
den ersten Vertreibungen waren es bei der Volkszählung am 17. Mai 1939
nur
mehr
52. Nach unseren Forschungen sind von diesen Menschen mindestens 50 Personen
dem
Holocaust zum Opfer gefallen, eine Zahl, die sich auch mit den Angaben von
August Walzl, "Die Juden in Kärnten und das Dritte Reich", Klagenfurt
1987,
S. 239. deckt.
Ob die wissenschaftliche Dokumentation des Schicksals dieser Menschen "im
Sinne und im Dienste des Landes Kärnten ist", überlasse ich Ihrer
und des
Herrn
Landeshauptmanns Dr. Haider Beurteilung..."
Die Herren Haider und Mölzer liessen seither nichts mehr von sich hören.
Wenn also jetzt, ein paar vertriebene Kärtner Juden und ihre Angehörigen
für
eine Woche nach Kärnten eingeladen wurden, dann haben wir es mit einer
PR-Aktion zu tun, die den Kärntner Landeshauptmann im Ausland salonfähig
machen sollen. Im Inland sorgt schon dafür der von seinen Anhängern
als
intelligent
gepriesene Alfred Gusenbauer.
Nachbemerkung
"Zur Zeit" wird für das Jahr 2003 mit Euro 64.174.80 Presseförderung
subventioniert
Diese Ausgabe hat Claudia Volgger
zusammengestellt
Fehler moege frau/man mir nachsehen!