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AKTIONEN UND ANKÜNDIGUNGEN
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01 9. November Aspangbahnhof
Initiative Aspangbahnhof <niemals_vergessen2005 at yahoo dot de>
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17:30 Uhr Niemals vergessen! Mahnwache und Kundgebung
In den Jahren 1939-1942 wurden von ehemaligen Aspangbahnhof
zehntausende österreichische Jüdinnen und Juden deportiert und
kehrten nicht mehr zurück.
Antifaschistischer Gedenkstein vor dem ehemaligem Aspangbahnhof
(1030 Wien, Aspangstraße 2/Platz der Deportierten)
Unterstützt von: Aktion gegen den Antisemitismus, Bund
sozialdemokratischer Juden -- Avoda, Betriebsrat Lebenshilfe
Wien, Context XXI, Forum gegen Antisemitismus, Gewerkschaftlicher
Links Block (GLB), GO-Dogma, Grünalternative Jugend Wien (GAJ),
Jüdische Österreichische HochschülerInnen, LIAB/SOWI, LOGO -
Linke Ottakringer Grundorganisation, monochrom, Ökologische Linke
(ÖKOLI), ÖH Uni Wien, Studienvertretung Politikwissenschaft,
Young Communists
Niemals vergessen! Gegen Antisemitismus und den
antizionistischen Konsens!
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02 Arbeitslosensyndikat
"haenge matte" <haengematte at linuxmail dot org>
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Das Arbeitslosensyndikat Wien trifft sich wieder um
selbstorganisierten Widerstand gegen die Zumutungen der
Arbeits(losen)gesellschaft vorzubereiten.
Wie der Widerstand konkret aussieht hängt von den Beteiligten ab,
fest steht jedoch das wir kein reiner Diskutierklub sind sondern
konkrete Solidarität gefragt ist.
Wann? Samstag 5.11. 16.00
Wo? Lolligo 1.Fischerstiege 4-8 (Nähe Schwedenplatz)
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MELDUNGEN UND KOMMENTARE
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03 Kleinkind in Schubhaft !
office at asyl-in-not dot org
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Kleinkind in Schubhaft !
Notruf Asyl:
Prokops Polizei hat eine Mutter mit ihrem drei Monate alten Kind
eingesperrt.
Der UBAS hat noch nicht entschieden - die Abschiebung ist
jederzeit durchsetzbar. Will die Polizei vollendete Tatsachen
schaffen?
Frau X. ist mit ihrem Lebensgefährten im Mai 2005 aus dem Kosovo
nach Österreich geflüchtet, weil ein Bekannter aus politischen
Gründen ermordet worden war. Sie kamen mit einem französischen
Visum, weil das rascher zu haben war als ein österreichisches.
Auf der Flucht ist man nicht wählerisch.
Frau X. war schwanger zur Zeit der Flucht. In Österreich leben
ihre vier Brüder, österreichische Staatsbürger; sie leben hier
seit vielen Jahren, haben selbst Familien; sie sorgen für Frau
X., sie sorgen für ihr mittlerweile geborenes Kind, sie haben ihr
und ihrem Mann eine Wohnung zur Verfügung gestellt.
Die Asylanträge, die Frau X. und ihr Lebensgefährte stellten,
wurden vom Bundesasylamt, Erstaufnahmestelle West, in Thalham als
unzulässig zurückgewiesen. Weil Österreich nicht zuständig sei.
Sie sollten es in Frankreich versuchen, wo sie niemanden kennen.
So will es die Logik von "Dublin".
Frau X. machte geltend, dass sie hochschwanger sei und gerade
jetzt die Nähe ihrer Angehörigen brauche. Die Erstaufnahmestelle
(EAST) meinte aber, von einer Schwangerschaft sei "optisch" (!)
nichts zu bemerken; Frau X. sei unglaubwürdig. Eine ärztliche
Untersuchung sei nicht erforderlich. Wenige Wochen danach brachte
Frau X. ihr Kind zur Welt.
Der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) hob den Bescheid auf und
schickte den Fall an die Erstaufnahmestelle zurück: Sie möge
ermitteln, wie eng die Bindungen Frau X.'s an ihre Brüder sei.
Die Erstaufnahmestelle machte wieder einen Bescheid: Frau X.'s
Bindung an ihre Brüder könne nicht so eng sein, da sie jahrelang
ohne sie im Kosovo gelebt habe. Daß aber die Brüder seit jeher
für sie sorgten, Geld für sie nach Hause schickten und auch jetzt
für ihren Unterhalt aufkommen - einerlei.
Kein Wort steht im Bescheid davon, welches "öffentliche
Interesse" es erfordern sollte, Frau X.'s Recht auf Familienleben
(garantiert durch Artikel 8 der Menschenrechtskonvention) so
schamlos zu brechen.
Dafür aber ein wichtiger Zusatz: die aufschiebende Wirkung einer
Berufung wird ausgeschlossen. Eine Maßnahme, die nach dem
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz nur bei "Gefahr in
Verzug" vorgesehen ist. Welche "Gefahr" geht von Frau X. und
ihrem drei Monate alten Kind aus?
Gleich lautende Bescheide erließ die EAST auch gegen den Mann und
gegen das in Österreich geborene Kind.
Frau X. erhob Berufung; der UBAS setzte für Donnerstag, den 3.
November, eine Verhandlung an. Kurz vorher, am 26. Oktober,
wurden Frau X. und ihr Baby von der Prokop-Polizei aus der
Wohnung geholt. Der Mann ist untergetaucht.
Die verzweifelten Brüder sind zu uns gekommen. Asyl in Not hat
Schubhaftbeschwerden für Mutter und Kind eingebracht. Heute, am
3. November, haben wir sie auch vor dem UBAS vertreten. Sie
wurden von der Polizei vorgeführt. Zwei der Brüder waren als
Zeugen da und bestätigten, daß sie heute wie seit eh und je für
den Unterhalt der Schwester sorgen. Daher hat Österreich von
seiner Selbsteintrittspflicht Gebrauch zu machen.
Das zuständige Senatsmitglied hat uns eine Entscheidung bis
spätestens Montag zugesagt. Frau X. und ihr Kind wurden ins
Gefängnis zurückgebracht. Bis Montag besteht ständige
Abschiebungsgefahr.
Das ist Prokopland, Ende 2005, unmittelbar vor Inkrafttreten des
neuen Fremdenrechtspakets. Asyl in Not fordert, dass Frau X. und
ihr Kind freigelassen werden, und zwar sofort. Daß sie bei ihren
Brüdern in Österreich bleiben kann.
Liebe Leserinnen und Leser,
bitte schicken Sie Protesttelegramme und Emails an Frau Liese
Prokop, Bundesministerin für Inneres, ministerbuero@bmi.gv.at,
und zugleich an die Fremdenpolizei, bpdw.frb@polizei.gv.at
(Kopien bitte an uns).
Michael Genner
Asyl in Not
Währingerstraße 59
1090 Wien
Tel.: 408 42 10-15, 0676 - 63 64 371
www.asyl-in-not.org
Spendenkonto:
Asyl in Not,
P.S.K., Kontonummer 92.034.400
Kunst Asyl
Kunstauktion zu Gunsten von Asyl in Not
Mittwoch, 16. November 2005, 19 Uhr
Semperdepot
(Atelierhaus der Akademie der bildenden Künste Wien)
Lehárgasse 6, 1060 Wien
Vorbesichtigung:
15. und 16. November 2005, jeweils 10-19 Uhr (Eingang zur
Vorbesichtigung: eine Tür weiter, Lehárgasse 8).
Der Katalog kann bei uns angefordert werden. Die Bilder sind auch
online zu sehen:
www.kunstasyl.at
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien
Telefon +43/1/408 42 10, Fax +43/1/405 28 88
mailto:office@asyl-in-not.org
http://asyl-in-not.org
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04 10. November: § 209-Gewissengefangener wieder vor Gericht
"PF209" <office at paragraph209 dot at>
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§ 209-Gewissengefangener
in dritter Runde vor Gericht
Der Oberste Gerichtshof hat - nach Verurteilung Österreichs durch
den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof - die Verurteilung
jenes Mannes aufgehoben, der im Frühjahr 2001 von Amnesty
International als erster Gewissengefangener auf Grund des
antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes § 209 StGB adoptiert worden
ist.
Im erneuerten Verfahren steht der Mann nun zum dritten Mal vor
Gericht und wieder vor Richter Dr. Thomas Schrammel, der den Mann
nur widerstrebend und über Auftrag des Oberlandesgerichtes Wien
verurteilt hatte. Im Gerichtssaal erklärte Richter Schrammel
wiederholt, dass der Angeklagte seinen jungen Freunden gegenüber
so rücksichtsvoll war wie man sich das von manchen Ehemännern
wünschen würde, die angeheitert nach Hause kommen und ihre
ehelichen Pflichten einfordern.
Justizminister Böhmdorfer verweigerte auch nach der Aufhebung des
§ 209 hartnäckig die Begnadigung des Mannes, den er als schlimmen
Missbraucher darstellte. Erst vor dem Menschenrechtsgerichtshof
kam Österreichs erster Gewissensgefangener im Februar 2005 zu
seinem Recht.
Die Hauptverhandlung findet statt am
Donnerstag, 10. November 2005 (10.30)
Landesgericht für Strafsachen Wien
Wien 8, Wickenburggasse 22
Saal 309 (3. Stock)
Die Verhandlung ist öffentlich. Jede/r, der/die mindestens 14 Jahre alt und
unbewaffnet ist, hat Zutritt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die
Veröffentlichung des Bildes bzw. des Namens (auch abgekürzt oder Initialen)
des Beschuldigten gesetzlich verboten ist und ausdrücklich untersagt wird.
Dies gilt auch für jede sonstige Veröffentlichung, die Rückschlüsse auf die
Identität des Beschuldigten zuläßt.
Rückfragehinweis:
Plattform gegen § 209, Tel.: 01/8763061, 0676/3094737,
office@paragraph209.at, www.paragraph209.at
Der Hintergund:
Der 37jährige homosexuelle Mann wurde auf Grund eines Haftbefehls
des Landesgerichts für Strafsachen Wien festgenommen, weil er im
Verdacht stand, mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren
sexuelle Kontakte gehabt zu haben, was nach österreichischem
Recht nur zwischen Männern, nicht aber bei Heterosexuellen und
Lesben strafbar ist (§ 209 StGB).
Die Gendarmerie berichtete dem Gericht, dass sie auf Grund eines
"vertraulichen Hinweises" (von wem wurde nicht offengelegt)
erfuhr, dass der Mann eine sexuelle Beziehung mit einem
15jährigen jungen Mann hat. Nachdem sich auf Grund der "im Umfeld
getätigten Erhebungen" der Verdacht erhärtet habe, holten sie den
Jugendlichen von der Schule und befragten ihn insbesondere zu
mutmaßlich von ihm selbst begangenen Ladendiebstählen und anderen
Delikten. Dabei verhörten sie ihn auch intensiv über seinen
Freund, wobei er die sexuelle Beziehung bestätigte. Bei der
Vernehmung (die am ersten Tag über 9 Stunden und am zweiten Tag 2
½ Stunden dauerte) betonte der Jugendliche, dass der Mann ihn
liebt und dass alle sexuellen Kontakte in vollem Einvernehmen
erfolgten.
Die Gendarmeriebeamten behaupteten dann einen angeblichen
Verdacht des Besitzes von kinderpornographischem Material und
erwirkten einen auf § 207a StGB gestützten
Hausdurchsuchungsbefehl., obwohl (bis heute) nicht auch nur der
leiseste Hinweis in diese Richtung besteht. Gegenüber der
Staatsanwaltschaft behaupteten sie auch, daß sich in der Wohnung
des Mannes ein 15jähriger Junge befinde und der Mann auch mit
diesem sexuelle Kontakte habe, obwohl es keinerlei Hinweise auf
solche sexuellen Kontakte gab und die Beamten wußten, daß dieser
Jugendliche nur einen Monat vor seinem 18. Geburtstag stand.
Die Gendarmerie muß den Mann derart als gefährlichen
"Kinderschänder" hingestellt haben, daß er vom Gericht als
"hemmungslosen Triebtäter" (wörtliches Zitat aus dem Haftbefehl!)
in Haft genommen wurde.
Der Mann wurde festgenommen, seine Wohnung durchsucht und er
selbst dreimal intensiv einvernommen. Während dieser Verhöre (von
denen die letzten beiden mehr als 6 Stunden dauerten) gestand er
die sexuelle Beziehung mit dem oben erwähnten und drei anderen
Jugendlichen innerhalb der letzten sieben Jahre. Nach seiner
Einlieferung in das Landesgericht für Strafsachen Wien wurde über
ihn die Untersuchungshaft verhängt.
Alle Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Kontakte über 14 Jahre
alt. In allen bis auf einen Fall erschöpften sich die sexuellen
Kontakte in (gegenseitiger) Masturbation. In nur einem einzigen
Fall hat er einen Jugendlichen oral befriedigt. Der Mann ist
unbescholten und in leitender Position in der Privatwirtschaft
tätig. Auf Grund der Haft musste er auch um seinen Arbeitsplatz
fürchten.
Die "Plattform gegen § 209" informierte Amnesty International,
die den Mann umgehend als Gewissengefangenen adoptierten und
seine sofortige Freilassung forderten. Es ist viele Jahre her,
dass ein österreichischer Gefangener durch das Londoner
Internationale Sekretariat von amnesty gemäß deren strengen
Richtlinien als Gewissengefangener adoptiert wurde. Selbst die
österreichische Amnesty-Sektion konnte sich an den letzten Fall
nicht mehr genau erinnern. Der Generalsekretär von
Amnesty-Österreich, Mag. Heinz Patzelt, hat die Haftverhandlung
als Vertrauensperson des Inhaftierten besucht, in der die
Staatsanwaltschaft auf der Fortsetzung der Haft bestand. Die
Untersuchungsrichterin folgte allerdings den Argumenten der
Verteidigung, erfüllte die Forderung von Amnesty und entließ den
Mann aus der Haft.
Im August 2001 hat das Landesgericht für Strafsachen Wien
(Richter Dr. Thomas Schrammel) dann von der Möglichkeit der
Diversion Gebrauch gemacht (§ 90a ff StPO) und das Verfahren
gegen Zahlung einer Geldbuße von öS 20.000,-- eingestellt. Zur
Begründung führte der Richter u.a. an, daß der Angeklagte so
rücksichtsvoll mit seinen Partnern umgegangen sei, wie er sich
"das bei manchen Heterosexuellen, die nach ein paar Bier auf
eheliche Pflichten pochen, wünschen" würde.
Der Staatsanwalt hat gegen die Einstellung Beschwerde erhoben,
woraufhin das Oberlandesgericht (Vorsitz: Dr. Gerhard Gallent),
ohne mündliche Verhandlung, die Entscheidung aufgehoben und dem
Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen hat. Der
Angeklagte habe schwere Schuld auf sich geladen und daß er
rücksichtsvoll und einfühlsam vorgegangen sei, sei irrelevant.
Was die Menschenrechtswidrigkeit des § 209 anlangt, verwies das
OLG auf ein "abschlägige(s) Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes von Anfang Dezember 2001" , obwohl es
ein solches (inhaltliches) Erkenntnis des VfGH vom Dezember gar
nicht gab. Vielmehr hat der VfGH am 29. November in einem (rein
formalen) Beschluß ausdrücklich und unmissverständlich
appelliert, diesen Beschluß nicht in diesem Sinne mißzuverstehen,
daß § 209 StGB verfassungsmäßig sei. Den Richtern war sowohl der
Beschluß des VfGH bekannt als auch die Beschlüsse des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, mit denen er im Dezember
2001 die ersten Beschwerden in Sachen § 209 für zulässig erklärt
hatte.
In seiner zweiten Entscheidung wiederholte Richter Dr. Schrammel
dann seine Feststellung vom Sommer 2001, daß der Angeklagte so
"rücksichtsvoll und einfühlsam" mit seinen Partnern umgegangen
ist, wie er sich "das bei manchen Heterosexuellen wünschen"
würde, "die am Monatsersten auf die ehelichen Pflichten pochen
und sich einen Schmarren darum kümmern, was der Partner will". Er
zitierte aus den Akten Aussagen der Jugendlichen, in denen sie
ihr Unverständnis über die Verfolgung ihres Freundes bekundeten,
der "immer so lieb" zu ihnen gewesen ist, und weigerte sich
ausdrücklich, sie als "Opfer" zu bezeichnen.
Daher machte Richter Schrammel vom außerordentlichen
Milderungsrecht Gebrauch und verhängte drei Monate bedingter
Freiheitsstrafe; denn eigentlich sah der Strafrahmen für das
"Sexualverbrechen" des § 209 sechs Monate bis fünf Jahre Haft
vor. "Das ist genau so wie bei einer Vergewaltigung, wo eine Frau
traumatisiert wird", gab der Richter kopfschüttelnd zu bedenken.
"Ich bin halt an das Gesetz gebunden", erklärte er.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte noch fünf Monate nach
Aufhebung des § 209 die Verurteilung des Gewissensgefangenen und
verweigerte auch dann noch eine Verfahrenseinstellung
("Diversion"), weil der Mann, so die Senatspräsidentin damals zum
Angeklagten, durch die Kontakte mit den (14- bis 18jährigen!)
"Kindern" "schwere Schuld" auf sich geladen habe. Auch
Justizminister Böhmdorfer weigerte sich trotz Aufhebung des
§ 209, den Gewissensgefangenen dem Bundespräsidenten zur
Begnadigung vorzuschlagen.
Erst vor dem Menschenrechtsgerichtshof kam Österreichs erster
Gewissensgefangener im Februar 2005 zu seinem Recht. Die Republik
Österreich musste dem Gewissensgefangenen nun EUR 30.500,--
Schadenersatz zahlen. An Beitrag zu den Anwaltskosten als auch an
Ersatz für die Belastungen durch das Strafverfahren, insb. durch
das an die Öffentlichkeit Zerren intimster Details seines
Privatlebens; und für die zwei Wochen Untersuchungshaft. Die
Verfahren waren für den Gewissengefangenen schwer erschütternde
Ereignisse in seinem Leben mit nach wie vor erheblichen
emotionalen und psychischen Folgen, so die Richter.
Insgesamt musste die Republik den bislang neun erfolgreichen
§ 209-Beschwerdeführern über EUR 300.000,-- Schadenersatzzahlungen
leisten.
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05 Newsletter andersrum.gruene.at
Andersrum Newsletter <andersrum-newsletter at listen dot gruene dot at>
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Newsletter andersrum.gruene.at
mit den neuen Headlines seit 27. 10. 2005 09:01
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INHALT
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- Marco Schreuder hat Mandat im Landtag errungen
- Die Grünen Andersrum sagen: Danke!
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*** Marco Schreuder hat Mandat im Landtag errungen ***
27. Oktober 2005
Neben Marco Schreuder ziehen acht lesbische, schwule, bisexuelle
und transgender KandidatInnen in die Bezirksvertretungen ein. Im
15. Bezirk wird Jennifer Kickert Bezirksvorsteher-
Stellvertreterin.
http://www.gruene-andersrum.at/wien/artikel/lesen/3424/1396/
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*** Die Grünen Andersrum sagen: Danke! ***
27. Oktober 2005
Die Wiener Wahl ging mit einem Plus zu Ende. Zu Platz 2 hat es
zwar leider nicht gereicht, aber wir freuen uns auf die
zukünftige Aufgaben. Wir bedanken uns bei allen FreundInnen, die
uns...
http://www.gruene-andersrum.at/wien/artikel/lesen/3423/1396/
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http://andersrum.gruene.at/
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06 Graz/Gemeinderat/Stadträtin Kahr/Stellungnahme
"Parteder Franz" <Franz.Parteder at stadt dot graz dot at>
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PRESSEMITTEILUNG DES GRAZER KPÖ-GEMEINDERATSKLUBS
Donnerstag, 3. November 2005
Elke Kahr zur KPÖ-Stadträtin in Graz gewählt
Der Grazer Gemeinderat wählte ein seiner Sitzung am 3. November
Elke Kahr (44) als Nachfolgerin von Ernest Kaltenegger zur
Wohnungsstadträtin der steirischen Landeshauptstadt. Sie erhielt
alle Stimmen von KPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen.
Elke Kahr in einer ersten Stellungnahme: "Es geht darum, in den
kommenden Jahren in Graz die Wohnungspolitik fortzusetzen, die
mit dem Namen Ernest Kaltenegger verbunden ist.
Das wird nicht leicht werden. Wir müssen den Einbau von
Nasszellen fortsetzen, damit die Losung "Ein Bad für jede
Gemeindewohnung" Wirklichkeit wird, es geht um die Sanierung
weiterer Gemeindebauten und um den Neubau von Wohnungen zu
erschwinglichen Mieten. In diesem Zusammenhang möchte ich vor
allem das Projekt Grünanger nennen.
Mir ist bewusst, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen
auch für das Wohnungsressort verschlechtert haben und weiter
verschlechtern werden, wenn die Stadt Graz nicht durch Land und
Bund in stärkerem Ausmaß als bisher unterstützt wird.
Wie mein Vorgänger werde ich aber darauf schauen, dass es zu
keinen Belastungen für die Bevölkerung kommt.
Ganz entschieden wende ich mich gegen jede Form der Ausgliederung
oder des Verkaufs der Grazer Gemeindewohnungen.
Ich freue mich darüber, dass es im Wohnungsamt und im
Stadtratsbüro ein sachkundiges und eingespieltes Team gibt, das
umsichtig und aktiv im Sinne der BürgerInnen arbeitet."
Sie betonte auch die gute Zusammenarbeit mit ihrer KPÖ-Kollegin
im Stadtsenat, Wilfriede Monogioudis.
Nachfolger von Elke Kahr als Klubobmann der KPÖ ist Gemeinderat
Sepp Schmalhardt, Gemeinderätin Ina Bergmann wurde zu seiner
Stellvertreterin gewählt.
In der Sitzung am 10. November wird Christine Schönberg (53) als
Gemeinderätin nachrücken.
Die bisherige Bezirksvorsteherstellvertreterin in Jakomini hat in
dieser Funktion bereits große kommunalpolitische Erfahrungen
gesammelt. Als neuer Bezirksvorsteherstellvertreter in Jakomini
wird der bisherige Bezirksrat Herbert Wippel (38) vorgeschlagen.
Rückfragehinweis: 872 2151
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SOLIDARITÄT WELTWEIT
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07 [CUADPUpdate] 1, 000th Execution - Get Ready Now to TAKE ACTION!
"Abraham J. Bonowitz" <abe at cuadp dot org>
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Sent to ALL Abolitionists - At least once!
Please Excuse Cross-posts
Please Forward
Greetings All,
Before the end of the year, the United States is expected to
reach the appalling milestone of its 1000th execution in the
current death penalty era (post-Furman/1972 to present). A
committee has been working to develop resources with which
anyone can TAKE ACTION. We must make the most of this
opportunity to raise awareness about the issue and point out the
many examples which demonstrate why the death penalty is a
public policy failure.
TAKE ACTION INDIVIDUALLY: Visit www.1000executions.org to track
the grim countdown to 1000, and to add your photo and message to
the collection of photos of people (and a few pets, too) who are
standing up to say "NO!" Draft your letters to the editor and
your state and national elected officials. And see below to
take part in collective actions.
IF YOU ARE AN ACADEMIC, OR A FAITH COMMUNITY LEADER,
OR IF YOU KNOW SUCH PERSON(S), we are seeking signatures on
several "sign-on letters." We have two open letters -- one
from faith leaders and one from law school, graduate, and
undergraduate professors -- for which we aim to secure 1,000
signatures (each). Please help by circulating the letters to
local faith leaders and academics and asking them to sign. To
receive a brief introductory message and the letters in a
separate email, for easy forwarding, send a request to Kristin
Houle .
TAKE ACTION LOCALLY: Write to Kristin Houle
to request the Grassroots Organizing Kit that has been developed
for this occasion. On pages 11-12, you will find Ideas for
Local Action. PLAN NOW to organize an event around this ugly
milestone, and post your plans on the dedicated website,
www.1000executions.org.
IS YOUR STATE GROUP INVOLVED?: If you have not heard about your
state abolitionist organization's plans to participate in this
national action, please contact your state organization to
request the details and to offer your assistance.
PLAN TO BE ON SITE: If at all possible, plan to be part of the
protest at the site of the 1000th execution. The location/date
is a moving target. When we planned actions around the 500th
extermination in 1998, the date changed four times in the week
leading up to #500. Currently the schedule suggests that #1000
will be in Ohio, Virginia or North Carolina. California and
Texas are outside, but very real, possibilities. More details
will be posted as the date looms closer.
POSSIBLE NONVIOLENT CIVIL RESISTANCE: The on-site action
team is considering a separate protest at the time of the execution that
may involve risking arrest. Such an action, if it happens,
would be distinct from the main legal protest so as not to
discourage protesters not seeking to risk arrest. We did this
with no problems what-so-ever at the 500th execution. If you
would consider joining the Abolitionist Action Team in this
aspect of the protest at the site of the 1000th execution, please
e-mail .
SUPPORT THE ABOLITIONIST ACTION COMMITTEE'S ON-SITE
ACTION TEAM.
We'd like to develop special banners and signs for use at the
execution site. Also, because the date is a moving target, we
may need to purchase last-minute plane tickets to ensure the
presence of the volunteer leaders developing and implementing
direct action plans for the site of the 1000th execution. We
would also like to assist additional activists who might travel
to the site but who would need help to do so. If you can donate
frequent flier tickets, please e-mail . To
donate funds to this particular aspect of the organizing around
#1,000, please visit
https://www.compar.com/donation/donateform.html -- be sure to
check the funds designation box that says "The Upcoming
Abolitionist Action Committee Event."
Thank You.
Yours in the Struggle,
--abe
****************************************************************
The Abolitionist Action Committee is an ad-hoc group
of individuals committed to highly visible and effective public
education for alternatives to the death penalty through
nonviolent direct action.
AAC c/o CUADP
PMB 335
2603 NW 13th Sr.
Gainesville, FL 32609
800-973-6548
http://www.abolition.org
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CONTRIBUTIONS TO CUADP ARE NOT TAX DEDUCTIBLE
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ANY CONTRIBUTION GOES TO THE ORGANIZATION.
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