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Powered by public netbase t0 -- please sign Wie der MUND entsteht ....Schickt
uns bitte eure Nachrichten, Meldungen und Ideen. Im
MUND findet Ihr eine Rubrik, die eine Konsequenz aus der redaktionsinternen
Debatte um die Notwendigkeit, sexistische, antisemitische und rassistische
Beiträge nicht zu veröffentlichen, einerseits, die Problematik von
Zensur andererseits versucht: unter "B) Eingelangt, aber nicht aufgenommen"
wird - in anonymisierter Form - auf angehaltene Beiträge hingewiesen
und eine kurze Begründung der/des Tagesredaktuers für die Nichtaufnahme
geliefert. Die AbsenderInnen werden hiervon informiert.
Quelle: www.popo.at Und für nächsten Donnerstag: Das Rechtshilfe-Manual ...und was mache ich eigentlich gegen rassisten? online-diskussion
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AKTIONEN UND ANKüNDIGUNGEN
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01 akin gibts noch!
from: "akin" <akin.buero@gmx.at>
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gettoattack@yahoo.com zitierte im MUND die Stapo
> "Akin",
neben dem "Tatblatt" die bekannteste Zeitschrift der
österreichischen
> linksextremen Szene, erscheint nur mehr als Online-Ausgabe.
Das ist ein interessantes
Gerücht. Aber wenn die Stapo zu dumm ist, eine
Deckadresse zu finden, unter der sie die Papierausgabe der akin abonnieren
können, heißt das noch lange nicht, daß wir deswegen gleich
nur mehr online
erscheinen. Es gibt uns noch - auch auf Papier!
Bei der Gelegenheit: Unser Büro ist diesen Sommer umgezogen! Neue Adresse:
Lobenhauerngasse 35/2, 1170 Wien. Die Telefonnummer 01/5356200 bleibt
gleich, Fax haben wir derzeit keines.
_
Ce
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02 Freie Radios berichten live von der Frankfurter Buchmesse
von: "W.Hirner: Radiofabrik 107,5 MHz" <w.hirner@radiofabrik.at>
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(Attachment nicht berücksichtigt!!!)
Freie Radios berichten live von der Frankfurter Buchmesse
Die Freien Radio
setzen in der Woche vom 9.-14. Oktober einen
Literaturschwerpunkt. Unter dem Namen LiteRadio berichten die Freien Radios
täglich von 10-17 Uhr live von der Frankfurter Buchmesse.
Die Freien Radios
in Österreich bringen für Interessierte HörerInnen
Eindrücke, Lesungen, Verlags- und AutorInnengespräche live von der
Frankfurter Buchmesse ins Internet und On Air. In Kooperation mit der IG
Autorinnen/Autoren wird ein eigenes Redaktionsteam der Freien Radios direkt
vom Messestand übertragen. Alle Sendungen sind live im Internet unter
www.literadio.org hörbar und kurz danach auch archiviert und somit
"nachhörbar".
Das Gemeinschaftsprogramm
wird unter anderem von Orange 94.0, AGORA,
Freirad, Radio FRO. Freies Radio Salzkammergut und Radiofabrik lokal
wiederausgestrahlt. www.literadio.org bietet auch die Möglichkeit das
geplante Programm einzusehen und Sendungen von der Buchmesse 2001
"nachzuhören".
LiteRadio ist ein
weiteres Beispiel dafür, wie ernst die Freien Radios den
Bildungsauftrag des Medium Radio nehmen. Was anderswo Nischenprogramm bleibt
oder dem Musikformat der Werbeindustrie zum Opfer fällt wird bei den Freie
Radios zum Schwerpunkt - Literatur nicht als Seitenblick sondern im Focus.
Ein Blick hinter die Kulissen des Buchmarktes und eine Plattform für die
österreichischen Verlage und AutorInnen sich hörbar und "nachhörbar"
zu
machen.
LiteRadio ist ein
Projekt von Aufdraht, IG AutorInnen, Orange 94.0,
Radiofabrik, AGORA, und Team Teichenberg in Kooperation mit dem Verband
Freier Radios Österreich, gefördert durch die Kunstabteilung des BKA.
Kontakt für weitere Infos zu LiteRadio: Christian Berger, c/o aufdraht
-
mail to:aufdraht@dada.at - +43-(0)-676 635 77 24
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03 Terminankündigung
von: "asyl-in-not" <asyl-in-not@asyl-in-not.org>
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Terminankündigung
Michael Genner
(Asyl in Not) spricht am Mittwoch, den 2. Oktober, um 19.30
Uhr in der Volkshochschule Brigittenau (1200 Wien, Raffaelgasse 11) über
aktuelle Fragen der österreichischen Asylpolitik.
Über Ihren
Besuch würden wir uns freuen.
Asyl in Not
Tel. 408 42 10
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04 Regierungsmitglied Dr. Reinhart Waneck (FPÖ) erfindet
Ministerratsbeschluß!!!
von: peter.xyz@gmx.at
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Regierungsmitglied Dr. Reinhart Waneck (FPÖ) erfindet Ministerratsbeschluß
Der erfundene Ministerratsbeschluß Die Fakten !
In der letzten
Bundesratssitzung vom 26.09.02 hat Regierungsmitglied Dr.
Reinhart Waneck (FPÖ) (Staatssekretär im Bundesministerium für
soziale
Sicherheit und Generationen) wörtlich gesagt:
Ich darf
vielleicht in Erinnerung rufen, daß die Regierung nicht
zurückgetreten ist, sondern lt. Ministeratsbeschluß vom 10.09. bis
zur
Angelobung einer
neuen Regierung im Amt ist
(Quelle: ORF
Sendung Hohes Haus vom 29.09.02 und am 01.10.02 nochmals vom
ORF-Redakteur bestätigt)
Am 10.09.02 gab
es aber keinen Ministerratsbeschluß lautend: die Regiereung
bleibt bis zur Angelobung einer neuene Regierung im Amt.
(Quelle daß es dazu am 10.09.02 keinen Ministeratsbeschluß gegeben
hat:
tel. Bestätigung aus dem Parlament)
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DER SKANDAL
Es ist mehr als
skandalös, wenn ein Regierungsmitglied einen
Ministerratsbeschluß einfach erfindet !
Der Ministerrat
ist ja nicht irgend ein Rat sondern sehr wichtig und
bedeutend in der Regierungsarbeit immerhin tagt dieser Ministerrat fast
wöchentlich abgesehen davon haben Ministerratsbeschlüsse auch
rechtliche
Auswirkungen.
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ERSTE REAKTION AUS DEM STAATSSEKRETARIAT
Ein Pressesprecher
bzw. Mitarbeiter vom Hrn Staatsekretär Dr. Waneck,
Hr.Mag. Stuller hat tel. Verwunderung gezeigt, warum der Anrufer sich
aufregt, daß
Regierungsmitglied Dr. Waneck einen Ministerratsbeschluß erfindet. Hr.
Mag.
Stuller hat darüberhinaus überhaupt in Frage gestellt, daß es
diesen
Ministerratsbeschluß nicht gibt.
Mag. Stuller meinte
auch, dies sei seine Fantasie, daß im Ministerrat eben
besprochen worden ist, wer im Ministeramt bleibe und wer nicht und dies habe
Hr. Dr. Waneck gemeint. Der Anrufer entgegnete, lt. Seines Wissens ist in
letzter Zeit überhaupt kein Minister oder Ministerin zurückgetreten
und Dr.
Waneck hat wörtlcih von einem Ministerratsbeschluß gesprochen und
nicht von
informellen Gesprächen.
Mag. Stuller wollte
noch wissen, warum es für den Anrufer so wichtig ist, ob
es nur eine informelle Absprache ist oder ein Ministerratsbeschluß. Der
Anrufer entgegnete; der Ministerrat ist eines der höchsten Gremien im Staate
und
Ministerratsbeschlüsse haben auch rechtliche Auswirkungen.
Weiters hat sich
Hr. Mag. Stuller nachgefragt, warum der Anrufer sagt: ich
bin ein Bürger von unten - der Anrufer entgegnete; die FPÖ habe
den Slogan
der kleine Mann von unten und er ist dieser kleine Mann von unten.
Der Ministerrat
ist ja nicht irgend ein Rat sondern sehr wichtig und
bedeutend in der Regierungsarbeit immerhin tagt dieser Ministerrat fast
wöchentlich abgesehen davon haben Mionisterratsbeschlüsse auch
rechtliche
Auswirkungen.
Zuletzt hat Dr.
Stuller versichert er werde sich darüber erkundigen, ob es
so einen Ministerratsbeschluß gegeben hat.
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BITTE NACHFRAGEN !
Unter Tel.: 711
00 0 bei Vermittlung Staatssekretariat Dr. Waneck
verlangen dort entweder Dr. Waneck verlangen oder seine/n
StellvertreterIn bzw.
seinen Pressesprecher und nachfragen wieso Dr. Waneck als Regierungsmitglied
in der Bundesratssitzung vom 26.09.02 einen Ministerratsbeschluß einfach
erfindet ...
Bitte über Reaktionen berichten ....
von peter.xyz
mailto: peter.xyz@gmx.at
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MELDUNGEN UND KOMMENTARE
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05 Bilderland/Konzernstrategien/Scherz/KPÖ
von: KPÖ Steiermark <kpoe_stmk@hotmail.com>
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KPÖ Steiermark
Lagergasse 98a
8020 Graz
Dienstag, 1. Oktober 2002
Presseinformation der KPÖ Steiermark
Peter Scherz zu Bilderland:
Superbeispiel dafür,
wie der Kapitalismus funktioniert
"Die bevorstehende Sperre des Bilderland-Großlabors in Graz ist ein
Superbeispiel dafür, wie der Kapitalismus funktioniert. Dieses Beispiel
zeigt auch, wer dabei am Ende immer die Draufzahler sind: Die Arbeiterinnen
und Arbeiter!" Das sagte der steirische AK-Rat und KPÖ-Spitzenkandidat
für die Nationalratswahl, der Pucharbeiter Peter Scherz, am Dienstag.
130 Beschäftigte stehen vor einem ungewissen Schicksal. Im Zusammenhang mit Entlassungswellen in anderen Betrieben in der Steiermark stellt sich immer drängender die Frage nach einer politischen Antwort auf die Massenarbeitslosigkeit.
Im Zusammenhang mit Bilderland erinnerte Peter Scherz an die massiven Werbekampagnen für billige Fotos, die den Menschen vorgegaukelt hatten, dass alles nur für sie gemacht würde.
In Wirklichkeit handelt es sich um einen Konzentrationsprozess auf dem Fotosektor, bei dem Kodak eine beinharte Konzernpolitik durchführt. Zuerst werden Standorte aufgekauft, lukrative Aufträge an die eigenen Standorte umgeleitet und für die Schließung dann die Macht des Schicksals verantwortlich gemacht.
Eine langfristige Erhaltung des Standortes eines aufgekauften Mitbewerbers passt nicht zur Strategie der multinationalen Konzerne.
KPÖ-Steiermark
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06 Szymanski - Kaiser Josef und die Schreibtischtäter
von: "asyl-in-not" <asyl-in-not@asyl-in-not.org
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Kaiser Josef und die Schreibtischtäter
Michael Genner
hatte in einem Artikel für den "MUND" am 25.12.2000 einen
Beamten des Bundesasylamtes als "Schreibtischtäter" bezeichnet.
Sektionschef Szymanski
(Bundesministerium für Inneres) interpretierte dies
in den Medien als "Gleichsetzung mit einem Nazischergen".
Kaiser Josef und die Schreibtischtäter
Eine Abschweifung
in die Geschichte,
Herrn Szymanski gewidmet
von Michael Genner, Asyl in Not
Mein lieber Szymanski!
Im "Standard"
vom 24. September muß ich lesen, daß Sie mit mir "kein Wort
mehr reden" wollen. Das ist ein bißchen schade, denn es war immer
amüsant,
mit Ihnen zu plaudern. Manchmal freilich war ich bestürzt über Ihre
sagen
wir: eigenwilligen Auslegungen der Genfer Flüchtlingskonvention, die bei
solchen Unterhaltungen hervorkamen.
Schade ist es noch
aus einem anderen Grund. Hätten Sie mich nämlich gefragt,
was ich mit "Schreibtischtäter" meine, dann hätte ich es
Ihnen erklären
können und sie hätten sich vielleicht eine Blamage erspart.
Wie ich lesen muß,
meinten sie zur APA, ich hätte Herrn Aschauer "als
Nazischergen" bezeichnet", weil ich ihn einen "Schreibtischtäter"
nannte.
Sie seien "nicht in der Lage, das anders zu interpretieren." Sie nehmen
ja
nicht an, "daß Schreibtischtäter zur Zeit Josefs II. gemeint
waren".
Aber, aber! Ich
habe Herrn Aschauer ziemlich viel vorgeworfen. Das können
sie nachlesen im Internet. Einen "Nazischergen" habe ich ihn nicht
genannt.
Ich wäge meine Worte stets sehr genau.
Allerdings
der Ausdruck "Nazischerge" (den Sie geprägt haben, nicht ich!)
wird an Herrn Aschauer hängen bleiben. Er ist in allen Zeitungen gestanden;
Sie, Herr Szymanski, haben dafür gesorgt. Herr Aschauer kann sich dafür
bei
Ihnen bedanken, nicht bei mir. Wer Sie zum Freund hat, mein lieber
Szymanski, braucht keine Feinde mehr.
Sabotage und Meuterey
Schreibtischtäter
hat es viele gegeben in der blutigen Geschichte dieses
Landes. So steht es in meinem Artikel, und so meine ich es auch.
Schreibtischtäter
gab es schon in der Zeit der Gegenreformation, als
Österreich mit Feuer und Schwert, aber auch mit Gesetzen und Verordnungen
katholisch gemacht wurde. Schreibtischtäter gab es zu Metternichs
Zeit, im
Austrofaschismus und in der Nazizeit. Es gab sie unter den Parteigängern
der
russischen Besatzungsmacht. Es gibt sie auch heute noch.
Aber weil Sie Kaiser
Josef II. erwähnen: Er hat Großes geleistet für dieses
Land. Er hat die Bauern aus der Leibeigenschaft befreit; er hat Juden und
Protestanten die Ausübung ihrer Religion gestattet. Er hat auch die
Pressefreiheit eingeführt.
Die Pressefreiheit
war damals schon vielen Schreibtischtätern ein Dorn im
Aug. Es erschienen nämlich zahlreiche Druckschriften und Zeitungen voll
heftiger Angriffe auf die Kirche und das Feudalsystem zum Entsetzen des
Polizeiministers Pergen, der meinte, das viele Zeitunglesen entfache beim
Pöbel den Geist der Meuterey.
Gescheitert ist
Kaiser Josef beim Versuch, die Bauern auch von den
Grundlasten (Zehent und Robot) zu befreien gescheitert an der Sabotage
durch eidbrüchige beamtetete Schreibtischtäter seiner Zeit, über
deren
Mangel an der wahren Gedankensart, Willen und Eifer er sich heftig
beklagte.
Und das, obwohl
Kaiser Josef aus härterem Holz geschnitzt war als Caspar
Einem in unserer Zeit, der auch an der Sabotage durch die eigenen Beamten
gescheitert ist.
Und Sie, Szymanski ?
Verzeihen Sie meine
Abschweifung. Aber sagen Sie was für ein Täter, mein
lieber Szymanski, sind eigentlich Sie?
Sie meinen: Bundesbetreuung
könne nur jenen Flüchtlingen gewährt werden,
deren Asylantrag auch gute Aussichten auf positive Erledigung hat
(Die
Presse, 28.9.2002).
Ja, wer entscheidet
denn das, ob der Asylantrag gute Aussichten hat? Ihr
Herr Aschauer vielleicht, der einer jahrelang in Saddam Husseins Kerkern
inhaftierten, von den Wärtern oftmals vergewaltigten Frau jede
Glaubwürdigkeit absprach? Herr Aschauer, der einen Flüchtling aus
Zaire im
Bundesasylamt verhaften ließ und einer Berufung die aufschiebende Wirkung
aberkannte, sodaß mein Mandant beinahe seinen Verfolgern ausgeliefert
worden
wäre?
Zwei Beispiele
unter vielen, wo das Bundesasylamt unseren Klienten keine
guten Aussichten attestierte. Beide erhielten aber, wie Sie wissen, in
zweiter Instanz Asyl.
Jetzt lese ich
gerade, Sie hätten die Lage im Griff, nachdem 130
Asylwerber, unter ihnen Frauen und Kinder, aus dem Lager Traiskirchen auf
die Straße gesetzt wurden. Haben Sie geprüft, ob deren Anträge
gute
Aussichten haben? Nach welchen Kriterien? Sichere Herkunftsländer?
Diesen
Begriff finden Sie nirgends in der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie
verweigern den Menschen ein faires Verfahren. Weil Sie sie rasch wieder
loswerden wollen.
Buschtrommeln
Am liebsten ist
es Ihnen, die Flüchtlinge kommen gar nicht erst hierher. Sie
sollen in den Regionen bleiben, in den Nachbarstaaten ihres Heimatlandes.
Als tausende verzweifelte Afghanen auf der Flucht vor den Taliban zu den
österreichischen Botschaften in Teheran und Islamabad strömten, da
verstiegen Sie sich zu der Behauptung, der Iran und Pakistan seien sichere
Drittstaaten. Bei unserem letzten Gespräch korrigierten Sie sich dann:
Sichere Drittstaaten im Sinne des Asylgesetzes zwar nicht gerade aber
Schutz gefunden hätten die Leute dort schon!
Zum Standard
(16.10.2001) meinten Sie: der Iran sei für Moslems sicher.
Sie mokierten sich über die Buschtrommeln, von den die Flüchtlinge
aus
Afghanistan gehört hätten, es gebe in Österreich eine Aufnahmeaktion...
Wie sicher der
Iran ist, hat mein Mandant, Herr N. aus Afghanistan, am
eigenen Leib erlebt. Er wurde dreimal vom Iran nach Afghanistan abgeschoben
und kam nur mit Mühe und mittels Bestechungsgeld mit dem Leben davon. Er
hat
nun in Österreich Asyl erhalten, obwohl Sie, Herr Szymanski, vermeint
hatten, dies wäre nicht wahrscheinlich.
Mit solchen Mutmaßungen,
die sich dann als unzutreffend herausstellen, sind
Sie oft schnell zur Hand. Ich erinnere mich nur zu gut, was Sie einem
(völlig unbescholtenen) Österreicher nigerianischer Herkunft unterstellten,
dem in der alten Heimat seinen Paß gestohlen worden war. Die österreichische
Botschaft weigerte sich rechtswidriger Weise, ihm einen Ersatz
auszustellen bis ich die Medien informierte; dann ging es auf einmal.
Sie,
Herr Szymanski, meinten damals zum Standard (5.12.2000):
"Ein österreichischer
Pass, in dem ein Schwarzafrikaner abgebildet ist, ist
in Nigeria Gold wert. Den kann man auch selber verkaufen." Derlei geschehe
dort offenbar regelmäßig.
Natürlich
entbehrte Ihr Untergriff jeder Grundlage. Er steht aber in gutem
Einklang mit Ihrem Wort über die Buschtrommeln. So denken Sie
nun einmal.
Solche Episoden
aus Ihrem Leben könnte ich noch viele in Erinnerung rufen,
denn ich habe ein gutes Gedächtnis und ein gutes Archiv. Aber vorläufig
genügt es einmal.
Mit besten Grüßen
Michael Genner, Asyl in Not
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07 Gewerkschaft: Amadeus neu: Kahlschlag im Betriebsrat
von: "akin" <akin.buero@gmx.at>
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Gewerkschaft:
> Amadeus neu: Kahlschlag im Betriebsrat
Weniger Personal,
weniger Gehalt; Belegschaft muss in den sauren Apfel
beissen
Mit 1. Oktober
eroeffnet die Buchhandelskette Amadeus neu, die Krise fuer
die Beschaeftigten geht weiter! Das Aufatmen bei den Mitarbeitern war kurz:
Nach eineinhalb Jahren Dauerkrise unter bankrottem Librodach ist Amadeus an
den deutschen Douglaskonzern verkauft worden. Fuer die Angestellten werden
die Zeiten dennoch nicht besser. Die Moeglichkeiten des Konkursrechtes
werden voll ausgeschoepft. Entgegen den Versprechungen, dass 95% der
Belegschaft behalten werden wuerden, wird fast jeder sechste
Amadeus-Mitarbeiter an die Luft gesetzt. Dabei liess sich schon zuvor die
gewohnte Beratungsqualitaet kaum halten.
Ausserdem muessen
fast alle MitarbeiterInnen massiven Gehaltseinbussen
zustimmen, im Handel besonders prekaer. Vor allem in den Wiener Filialen
rumort es. Ein Kollege klagt: "Es gibt in Wien krasse Fehlbesetzungen,
eigentlich ist das Geschaeftsschaedigung. Dabei heisst es immer, in der
Wirtschaft geht es rational zu. Stattdessen werden offene Rechnungen
beglichen, es herrscht Guenstlingswirtschaft. Wir wundern uns nur noch."
Besonders betroffen
sind die Belegschaftsvertreter, in Wien bleibt kein
einziger der urspruenglich 5. Das Konkursrecht macht Kuendigungen
ueberfluessig und einen neuen Arbeitsvertrag erhaelt nur, wer der neuen
Firmenleitung genehm ist. "Was da in Wien stattfindet, ist ein Kahlschlag.
Dabei hat sich niemand so sehr wie wir fuer den Erhalt von Amadeus
eingesetzt, ich erinnere an die Unterschriftensammlung, bei der 25.000
Kunden mitmachten.", berichtet Betriebsratsvorsitzender Helmut Russ
enttaeuscht.
Um auf all diese
Missstaende aufmerksam zu machen finden in der
Neueroeffnungswoche ab 1.10. Aktionen vor der Filiale Mariahilferstrasse 99
statt. (Aussendung/akin)
Kontakt: Godehard Wolf, ehemaliger Betriebsrat bei Amadeus: 0699/ 106 48 455
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vox: ++43 (0222) 535-62-00
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08 Neuquahlen (II): Zwei Texte zu Hermann Dvorczak
von "akin" <akin.buero@gmx.at>
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Neuquahlen:
> Neuwahlen oder doch nur Altqualen?
Aus vielen Medien
und auch aus dem Artikel von Hermann Dworczak (akin 23/02,
akin-pd 24.9.02) toent die Hoffnung, dass Haider einen Fehler gemacht hat,
also NICHT unbesiegbar ist. Aus dieser Diagnose ergeben sich dann die
beschriebenen und beschworenen Konsequenzen.
Da ich als Voraussetzung
fuer eine Gegenwende die Notwendigkeiten von
Analysen, Bilanzen und daraus resultierenden Aenderungen aller Parteien und
"Rucksaecke" auch so aehnlich sehe wie Hermann Dworczak, moechte ich
nicht
ausser acht lassen, dass es vielleicht auch anders gewesen sein koennte, als
es sich durch die Brille der Hoffnung oder Schadenfreude darstellt.
Szenario: Haider
moechte ins EU-Parlament als Fuehrer der rechten Fraktion,
dazu muss er eine Fuehrungsposition in einer rechten Partei haben und
deutlich rechte (nicht nur populistische) Positionen vertreten. Aus der
bisherigen Erfolgsgeschichte seit Feber 2000 kann ER sich ausrechnen, dass
die FPOe nach den naechsten Wahlen entweder wieder als Koalitionspartner
dasteht, weil alle die liebe Art der lieben Susi-FPOe wieder waehlen bzw.
weil jene, die nur die Art der Regierungspolitik lieben, zur OeVP
zurueckkehren. In beiden Faellen bleiben gleichviele Stimmen fuer die
Koalition und ER wird weder Parteichef werden noch die alte, deftig-rechte
Politik in die FPOe zurueck bringen koennen. Im anderen Fall ist die FPOe
sowieso in der Opposition.
Aus dieser Sicht
ist es IHM nur recht, wenn diese Regierung so bald wie
moeglich abtritt. Umso mehr Zeit hat ER fuer eine Imagepflege der FPOe und
ihres wirklichen Fuehrers bis zur Wahl des EU-Parlaments. Wichtig ist nur,
dass ER als Urheber dasteht und spaeter - wenn alle weinen wegen der
verlorenen Macht - als Retter wieder kommt.
Das scheint mir
auch die Erklaerung zu sein, warum ER nicht laengst darauf
hingewiesen hat, dass erstens die Susi die Regierung verlassen hat und dass
zweitens der Schuessel das Handtuch geworfen hat, nicht ER.
Demnach war der
Putsch, der ja eigentlich von Riess-Passer gegen Haider
gefuehrt wurde, in dem sie ihre Regierungstreue gegen seinen
Fuehrungsanspruch stellte, NICHT erfolgreich.
Ob dies als FPOe-internes
Problem oder als die inneren Widersprueche der
Koalition gesehen werden kann, kann auch anhand der OeVP betrachtet werden.
Die vordergruendige
Verschiebung der Steuerreform war auch innerhalb der
OeVP Gremien eine Streitfrage. Die Wirtschaftskammer wollte nicht
verzichten, die Ueberflieger wollten nicht die Steuersenkung gegen die
EURO-Flieger ausspielen. Alle meinten, dass ihre jeweilige Position aus
wirtschaftlichen Gruenden vernuenftig sei und niemand wollte das
gescheiterte Nulldefizit in den Mund nehmen..
Darueber hinaus
war noch nicht einmal klar, in welcher Form die Reform
kommen sollte. Hofften die einen auf eine Senkung der Lohnnebenkosten,
redeten die anderen von Entlastung der kleinen Einkommen, die eh fast gar
keine Einkommensteuer bezahlen oder - je nach Anlass - der kleinen
Unternehmen, was schon von vornherein nicht dasselbe ist.
Die EU-Erweiterung,
das sogenannte Herzstueck der OeVP-Politik, hatte immer
wieder die gewerbliche Wirtschaft, die Bauern und die Industriellen samt
Banken gegeneinander aufgebracht, auch wenn der Schuesselschen Dompteurkunst
als einziges wirklich gelungen ist, den Schein der aeusserlichen Einigkeit
trotz innerer Widersprueche zu wahren.
Da viele WaehlerInnen
so wie Hermann Dworczak die Verhinderung von
Schwarz-Blau als oberstes Wahlziel sehen, ruecken die anderen Wuensche nicht
nur weiter nach hinten sondern gleichzeitig in weite Ferne.
Wenn der Waehlerstimmenaustausch
nur zwischen OeVP und FPOe passiert, bleibt
die jetzige Koalition. Die moegliche Wanderung zwischen Rot und Gruen
veraendert auf der Regierungsbank auch nichts. Wenn also eine relevante
Anzahl von WaehlerInnen von der jetzigen Regierungspolitik genug hat, dann
bewegen sich nicht die linken Raender bei SPOe oder Gruenen, sondern
diejenigen, die bisher zwischen dem liberalen Rand der FPOe und dem der OeVP
herumgeisterten und eine neue Heimstatt oder Raststelle suchen. Dieses
Kalkuel bedeutet, dass zusaetzliche Waehlerstimmen fuer eine Koalition aus
Rot-Gruen ausschliesslich von Liberal-Konservativen zu erwarten sind. Dem
entsprechend muessen die Roten und die Gruenen im liberalen Teich fischen,
was sie nur mit Angeboten koennen, die den Erwartungen einer Linkswende
diametral entgegenstehen. Die Spitzenpolitiker beider Parteien machen
glaubwuerdige Aussagen in diese Richtung und nichts deutet darauf hin, dass
sie dies nur aus wahltaktischen Ueberlegungen und nicht aus Ueberzeugung
tun.
Da weder der OeGB
noch die ganze Sozialpartnerschaft ein Garant fuer soziale
Politik, fuer Armutsbekaempfung und fuer feministische oder gar
pazifistische Projekte waren und sind, sehe ich fuer eine Wende, die diesen
Namen verdient, keine Chance.
Wenn man bis ueber
die Nasenspitze in der Kacke steckt, dann sind 10
Zentimeter ein sehr wesentlicher Unterschied. Wenn wir also unsere
links-utopische Republik nicht gleich bekommen, duerfen wir trotzdem nicht
aufhoeren, die eigenen Freunde zu quaelen, denn nix tun bringt uns nicht
einmal diesen kleinen Unterschied. *Robert Reischer*, reischer.robert@aon.at
*
> Wir ticken nicht richtig
Bis zum eingeklammerten
Lenin war ich bei Hermann Dvorczaks Text voll dabei,
aber wieso uns gerade einer den Weg weisen soll, aus dessen Schoss Hitlers
Paktpartner Stalin erwuchs, kann ja wohl nur satirisch gemeint sein. Da aber
unsere Bevoelkerung keinen Spass versteht, duerfte das auch als Witz nicht
mehrheitsfaehig sein. Und wenn es der "Ruck nach links" sein soll,
wenn der
Autor es schafft, in den 20 folgenden Zeilen ebensoviele Phrasen darueber zu
dreschen, dass man Rotgruen und dem internationalen Rechtspopulismus "die
Suppe kraeftig versalzen" soll, dann ist es wahscheinlich genau unser
Dilemma: wir ticken nicht richtig. Kein Wunder, schliesslich sind wir ja
auch ein Teil dieser Bevoelkerung. *Robert Fidel*
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09 Neuquahlen (I): Waehlen gehen!
von "akin" <akin.buero@gmx.at>
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Neuquahlen:
> Waehlen gehen!
Zum Artikel "Unser Wahlziel: 30%", akin 22/02, akin-pd 17.9.02
Mir ist aufgefallen,
dass vor jeder Wahl in der akin Artikel erscheinen, die
dazu auffordern, nicht zu waehlen. Ich weiss nicht, wer diese "Bewegung
fuer
Soziale Befreiung" ist. Im Moment haben wir eine Bewegung zur Befreiung
von
dieser Regierung bei der naechsten Wahl notwendig. Da es nur zwei ernst zu
nehmende Parteien gibt in Oesterreich, die die Chance haben, dies im
Parlament zu bewerkstelligen, muss man alles daransetzen, dass SP und Gruene
gemeinsam ueber mehr Mandate verfuegen als Blau-Schwarz.
Also: ALLE Akin-Leser zur Wahl!
Ich persoenlich
werde die Gruenen waehlen, weil ich an den Gruenen etwas
weniger zu kritisieren habe als an der SP. Aber wenn eine(r) SP waehlt,
macht es auch nichts, nur waehlen soll er/sie gehen.
Ein Wort noch an
meine alten Freunde in der KPOe: Ihr wisst genau, dass
nicht die geringste Aussicht darauf besteht, ein Nationalratsmandat zu
erreichen; aber dennoch kandidiert Ihr bei den Nationalratswahlen. Eure
Stimmen koennen unter Umstaenden zum ERhalt von Schwarz-Blau beitragen,
ebenso wie die Wahlenthaltung der "Revolutionaeren Linken". Sollte
dies der
Fall sein, dann koennen sich die linken Nichtwaehler nachher das
Demonstrieren ersparen.
Nicht, dass ich
glaube, dass durch die Abwahl von Schwarz-Blau schon der
Himmel auf Erden ausbrechen wird. Der Kapitalismus mit all seinen Problemen
bleibt. Aber schon allein, dass ich mir das Duo Schuessel/Riess-Passer (oder
Reichhold) nicht allabendlich in den Nachrichten anschauen muss, ist es
wert, zur Wahl zu gehen. *Walter Stern*
*
Anm.d.LayOuters:
Stimmt, bei jeder
Wahl erscheinen Artikel, nicht waehlen zu gehen. Und bei
jeder Wahl erscheinen Artikel, doch waehlen zu gehen. Und manche Menschen
teilen uns dann noch mit, dass man gruen waehlen soll. Oder KPOe. Oder,
oder, oder -- so ist das eben in Wahlzeiten.
Wenn man aber eben
der Meinung ist, Wahlergebnisse wuerden irgendwas
aendern, dann sollte man diesmal vielleicht alles zusammenzwicken und SPOe
waehlen -- vielleicht passiert ein Wunder wie bei der Wiener Wahl und die
Sozialdemokraten kriegen die absolute Mehrheit. Unwahrscheinlich, aber eine
geradezu bestrickende Variante: Das wuerde uns naemlich schwarz-blau genauso
wie rot-schwarz ersparen und die Gruenen wuerden vor sich selbst geschuetzt,
weil die Sozialdemokratie sie nicht zum Koalieren braeuchte. Die Regierung
haette auch keine Verfassungsmehrheit und ausserdem gaebe es immer noch eine
Opposition von halblinks. Nicht die Weltrevolution, aber im
realexistierenden Demokratismus durchaus nicht das schlechteste.
Also waere es nur
folgerichtig, SPOe zu waehlen. Wenn einem eben nicht gar
zu sehr graust.
*Bernhard Redl*
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10
Krake setzt 500 Leute in Krisenbezirk auf die Straße
von "Baum Josef" <baum.josef@utanet.at>
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Baum-Rundbrief 1-Okt-2002
(Ausgegebenem Anlass, weil ich das noch nirgends gelesen habe:)
Kann und soll weiterverbreitet
werden:
Turbokapitalismus in Aktion:
US-Kapital setzt
500 Leute in Krisenbezirk auf die Straße -
==========================================
Nationalisierung
als Lösung
===================
Die ca. 500 Beschäftigten
von Tyco Waidhofen/Thaya wurden gestern Montag
informiert, dass der Konzern sein österreichisches Werk mit
Relais-Produktion innerhalb von drei Jahren komplett nach Tschechien
verlegt.
Nichts außergewöhnliches in Zeiten wie diesen? Oder doch:
* **Tyco Waidhofen
(früher Schrack und dann auch Siemens) ist hochprofitabel
und geht so gut, dass eigentlich Leute aufgenommen werden müssten.
* **Waidhofen ist der Bezirk in Niederösterreich mit der höchsten
Arbeitslosigkeit und hoher Abwanderung, wo kaum auch nur annähernd ähnliche
Arbeitsplätze gefunden werden können.
* ** Der Tyco-Konzern zahlt an seine Chefs gleichzeitig aufreizende
Geldsummen. Dazu sind die Chefs in außergewöhnliche Betrügereien
verwickelt.
Der Tyco-Konzern
ist Kapitalismus pur: ein Mischkonzern (von Windel bis
Gartenschläuche) mit weltweit 227 000 Arbeitenden. Am Sitz auf den Bahamas
wird der aus diesen Leuten gezogene Mehrwert angesammelt. Die Firma
funktioniert als eine Art Inkassobüro: sie hat branchenweise Subfirmen
als
eine Art Peitschenknaller beschäftigt, die für den laufenden Geldfluss
- auf
die Bahamas sorgen. Das Bild des Kraken ist durchaus angebracht.
Gleichzeitig werden die Firmen "mit spartanischen Mitteln geführt"
(Presse
19.9.02), sprich kurzgehalten. Konkret heisst das: Wenn ein Arbeiter in
Waidhofen einen Werkzeugkasten bestellen will, muss von den Bahamas eine
Genehmigung eingeholt werden - zugegebenmaßen schwer zu glauben, aber
so ist
es.
Dass Tyco Waidhofen trotzdem gut läuft, liegt offenbar nicht an den
Einkassierern, sondern an der Qualifikation und an der Arbeit der
Beschäftigten.
In den USA ist
Tyco jüngst in die Schlagzeilen geraten, weil bei den
Finanzen manipuliert wurde und die Chefs aufreizenden Luxus über die Firma
finanzierten. Tyco-Chef Dennis Kozlowsky wird vorgeworfen, dass er entgegen
der Regeln mit 170 Millionen Dollar Tyco-Geld (mehr als 2 Milliarden S)
privaten Luxus finanzierte.
Dass derselbe Mann
in den letzten 5 Jahren gleichzeitig das Doppelte 330
Millionen Dollar (ca.4 Milliarden S !!!)"legal" von der Firma kassierte,
das
ist offenbar bürgerliche Normalität (Zahlen wieder aus der Presse
19.9.02),
aber der größere Skandal. Und der dahinterliegende Skandal ist, dass
das ja
alles normal legal ist. - Für den "illegalen" Betrag wandert
Kozlowsky
vielleicht ins Gefängnis oder auch nicht. Für sein "legales"
Gehalt wurde
er groß gefeiert.
Mit diesem Verdienst stehen österreichische Höchstverdiener unter
den
Konzernchefs wie Nackerbatzerl da: Das ist jährlich (mit Ausnahme von
Magna) mehr als das 40-Fache österreichischer Höchstverdiener und
zumindest
das 15-Fache des Magna-Chefs Wolf.
Immerhin beträgt das legale Verdienst des Chefs damit etwa das fünffache
der
gesamten Lohnkosten aller 500 im Waidhofner Werk Arbeitenden in den letzten
5 Jahren und jeder einzelne Cent stammt aus harter Arbeit der weltweiten
Tyco-Arbeiter.
In Tschechien ist
man sich bewusst, dass Kapital wie Tyco auch nur auf
Durchreise dort sein wird. Klar ist, dass eine ausgeglichenere
Zusammenarbeit mit dem jetzt schon existierende Werk in Tschechien
zweckmäßig wäre, denn derzeit ist dieses Werk nur Zulieferer.
Die Lösung ist eigentlich einfach:
* **Jedenfalls
keinen Cent aus öffentlichen Mittel für eventuelle faule
Kompromisse vor den Wahlen, denn dieses Geld würde letztendlich nur auf
die
Bahamas fließen; aber Förderung nach einer Nationalisierung
* **Jedenfalls kein Lohnverzicht für die Mega-Abzocker ohne fixe Zusagen.
* Neue Kooperationsbasis mit dem tschechischen Werk und gemeinsames Vorgehen
der Belegschaften
* **Nationalisierung -wenn möglich mit Selbstverwaltung. Das Unternehmen
war
früher selbstständig und ist auch und gerade ohne laufenden Überweisungen
an
die Bahamas lebensfähig. ( Wenn eine Regierung Juristen findet, die die
laufende Aushöhlung der verfassungsmäßig gewährleisteten
Neutralität
begründen können, dann wird die Sicherung des Eigentums bei denen,
die es
geschaffen haben, wohl auch möglich sein).
* **Unterstützung durch die neu zu aktivierende GBI des Bundes, welch von
der jetzigen Regierung aufgelöst wurde, aber sich große Verdienste
bei der
vorrübergehenden Führung von gefährdeten Unternehmen erwarb.
Mag Josef Baum,
Ökonom,
02231 64759 0664 1142298
==================================================
11 Ergänzung zu US-Kapital setzt 500 Leute in Krisenbezirk
auf die Straße
von "Baum Josef" <baum.josef@utanet.at>
==================================================
Noch nochmaliger Recherche möchte ich den ersten Satz meiner Aussendung
korrigieren:
"Die ca. 500
Beschäftigten von Tyco Waidhofen/Thaya wurden gestern Montag
informiert, dass der Konzern ein Drittel sein österreichisches Werks mit
Relais-Produktion innerhalb von 8 Monaten nach Tschechien verlegt wird; eine
komplette Verlegung wurde nicht ausgeschlossen"
Josef Baum
==================================================
12 Schau genau, Frau! Don't vote enemies!
von "schaugenau FRAU" <schaugenaufrau@operamail.com>
==================================================
aus der zeitschrift
[sic!], Forum für Feministische Gangarten, Nr. 42,
erschienen am 16.09.2002
http://sic.feminismus.at
Erhaben im Sumpf
von Susanne Riegler
Das Programm der
österreichischen Grünen heißt Alexander Van der Bellen.
Dementsprechend wirken sie nach außen: Bürgerlich, liberal, angepasst,
christlich, langweilig, marktwirtschaftlich denkend, wettbewerbsorientiert und
leicht überheblich.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ein Zustandsaufnahme
"Als hingebungsvoller
und legendärer Jedi-Ritter hat Obi Van Kenobi während einer langen
und bewegten Karriere dazu beigetragen, das Schicksal der gesamten Galaxie zu
formen", ist auf der Homepage der Grünen in Österreich zu lesen.
Obi Van Kenobi ist die Zweitidentität des Bundessprechers Alexander van
der Bellen. Als Ritter des Universums, "Obi Van Kenobi", habe er einst
den "Red Forces unter dem Meister Kreis-Ky" gedient, bis er seine
Bestimmung als spiritueller Kopf der "Smaragdbewegung" fand.
Und in dieser Funktion versucht nun "Obi Van Kenobi" die
Galaxie vor dem Bösen zu bewahren.
Während also
die SpitzenkandidatInnen der anderen Parteien die Sommerpause für erste,
wahltechnisch gezielte Kontaktaufnahmen mit der Bevölkerung nützen,
rittern Van der Bellen&Co durchs World Wide Web:
heroisch, angeblich witzig, kindisch, harmlos, ein bisschen dumm; die Waffe
von "Obi Van Kenobi" ist ein Lichtschwert, das alles Böse sichtbar
macht.
Wargames na und? So machen´s alle!
Die Grünen sind nämlich nur angeblich anders als die anderen. Denn
die häufigsten Attribute, die ihnen die bürgerlichen Medien und Kritikerinnen
gleichermaßen verleihen die einen als Auszeichnung, die
anderen als Kritik reichen von "salonfähig", über
"vernünftig geworden", "verhandlungsfähig", "staatstragend",
"taktierend", "machtorientiert", "farblos", "regierungstauglich",
"angepasst", bis hin zu "kuschelbärig". Was auf eine,
im Establishment gelandete, Truppe hindeutet.
Das ist nicht verwunderlich, denn Bundessprecher Van der Bellen war schon immer
dort. Keine Rede mehr von radikal, widerständig oder revolutionär:
"Im Stil kann schon sein, dass wir nicht mehr so schrill sind wie in der
Vergangenheit". Revolutionäre? "Ich weiß nicht. Aber das
ändert nichts am Einsatz. Wir treten für den ernsthaften ökologischen
Umbau und ein Ernstnehmen der sozialen Gerechtigkeit in Österreich ein.
Da muss ich mich nicht jeden Tag hinstellen mit einem hypothetischen Schrotgewehr",
so der Bundessprecher und damalige Spitzenkandidat der Grünen 1999 in einem
ORF-Interview. Der pazifistische Kampf scheint also nur im World Wide Web stattzufinden.
Was ein echter (grüner) Mann ist, muss auch wenn er staatstragend
und
regierungsfähig sein will in der europäischen Militärpolitik
mitmischen. Dass die Grünen gegen eine österreichische NATO-Mitgliedschaft
sind, sagt noch gar nichts. Denn es gibt auch andere, staatstragende und durchaus
koalitionspaktfähige Überlegungen: So spricht sich etwa der grüne
Militärexperte und Sicherheitssprecher Peter Pilz in Zeitungsinterviews
immer wieder für die Schaffung einer EU-Armee , dem
Kernstück der EU-Sicherheitsdoktrin, aus. Die Frage sei nur "wie der
Übergang zu einem solchen europäischen Heer ausschauen könne",
so Pilz im Der Standard v. 26.11.2001. Seine Forderung, dass diese EU-Armee
"unter die Verantwortung des EU-Parlaments fallen" müsse, sollte
wohl das Demokratiebewusstsein des ehemals Friedensbewegten unterstreichen.
Gefinkelt erscheinen auch seine Überlegungen zur EU-Armee: "Da werden
sich die Neutralen entscheiden müssen, ob sie neutral bleiben oder mitmachen
wollen; und auch die NATO-Mitglieder müssen sich entscheiden, ob sie dabei
sein wollen dann sind sie nicht mehr in der NATO" (Der Standard,
8.11.2001). In den Salzburger Nachrichten wird der grüne Sicherheitssprecher
dahingehend zitiert, dass er sich sogar ein Ende der Neutralität vorstellen
könne, wenn sich die EU einmal zu einer Verteidigungsunion mit gemeinsamem
Heer unter EU-Kommando entwickelt haben wird. Bundessprecher Alexander Van der
Bellen versuchte sich möglicherweise inspiriert durch sein galaktisches
Zweit-Ich "Obi Van Ken Obi" kürzlich ebenfalls als "Militärstratege"
,
stieg jedoch dabei auf die Seife: Er deponierte im Kurier , dass für ihn
eine "symbolische Luftraumüberwachung" denkbar sei, sofern Verfassungsrechtler
zu der Auffassung gelangten , dass die Luftraumsicherung aus Neutralitätsgründen
nötig sei. Van der Bellen: Da müsse "man halt in den sauren Apfel
beissen". Und er mußte
tatsächlich in den sauren Apfel beissen. Zwar heimste er sich damit bei
den bürgerlichen Kommentatoren großes Lob ein, verschreckte aber
andererseits einen Großteil des Grünen Klubs, da diese Haltung vom
kategorischen Nein der Grünen zum Kauf von Abfangjägern abwich.
Als erste bemühte
sich seine Stellvertreterin Eva Glawischnig, die in der Galaxis den Namen "Leia
Organig vom Planeten des Lindwurms" trägt, ihren Chef-Ritter in Schutz
zu nehmen. Die galaktische Kämpferin gegen das Grauen interpretierte Van
der Bellen im ORF-Mittagsjournal in geradezu schwesterlicher Manier: Er sei
"oft von dialektischen Fragestellungen bei seinen Aussagen geprägt".
Außerdem sei es eine "sehr angenehme politische Eigenschaft"
von ihm, "bestimmte Dinge in Frage zu stellen und nicht nur Forderungen
wie eine Sprechpuppe herunter zu beten". Der Meister selbst räumte
hernach "persönliche Schwächen in der Kommunikation" ein.
"Kommunikationstechnisch war ich nicht perfekt in dieser Woche", so
Van der Bellen in einer Presseaussendung der Grünen am 11.8.02. Klar sei
aber, dass er selbst und die Grünen "den Kauf von Abfangjägern
grundsätzlich ablehnen". Gut, dass sich der bedächtige Professor
dahingehend besinnt, denn schließlich wollen ja die Grünen eine
Volksabstimmung gegen den Abfangjägerkauf initiieren.
Dass derartige
Diskussionsbeiträge offenbar nicht möglich sind, bedauert der grüne
Professor aber trotzdem: "Auf hypothetische Fragen hypothetisch zu antworten
ist wirklich eine Crux in der Politik. Offen gestanden leide ich darunter, dass
ein Professor sich immer und zu allem
äußern darf, ein Politiker aber viel mehr Rücksichten zu nehmen
hat.
Verdummungsgebot
Ein anderes "Sicherheitsthema",
mit dem die Grüne Fraktion der Regierung und den bürgerlichen Medien
scheinbar "Verantwortungsbewusstsein" signalisieren will, heißt
Vermummungsverbot. Mit diesem Verbot, auf das sich die Regierungsparteien am
22. Mai geeinigt haben, geht wieder ein Stück Demokratie den Bach runter.
Signalisierten die Grünen anfangs noch scharfe Opposition, wurden sie wenige
Wochen vor Beschlussfassung plötzlich moderat und traten wie auch
die SPÖ schließlich doch für ein Vermummungsverbot ein.
Und zwar für ein "deeskalierendes" und "beschränktes",
um Polizei und friedliebende Demonstranten gleichermaßen "zu schützen".
Sie argumentieren ihre "Verhandlungsbereitschaft" damit, dass "Maßnahmen
gegen bewaffnete Amokläufer, gegen Neonazis und gegen Gewalttäter
aus der Anarcho-Szene notwendig" seien. Dank der grundsätzlichen Zustimmung
seitens der parlamentarischen Linken hatten die Hardliner von ÖVP und FPÖ
dann ein leichtes Spiel für die Ergebnisfindung: Bereits das Mitführen
eines "zur Vermummung geeigneten Gegenstandes auf dem Weg zu einer Demonstration"
kann mit Geldbußen von bis zu 720 Euro belangt werden. Bei einer vermummten
Teilnahme an einer Demonstration in
Kombination mit dem Mitführen von Gegenständen, die zur Gewaltanwendung
dienen können (z.B. eine Flasche), sind Haftstrafen bis zu einem halben
Jahr vorgesehen, im "Wiederholungsfall" auch Freiheitsstrafen bis
zu einem Jahr. Für die Polizei besteht nach wie vor kein Vermummungsverbot,
auch nicht die Verpflichtung, ihre Dienstnummern offen zu tragen vom Mitführen
von Waffen ganz zu schweigen...
In Lichte dieses
opportunistischen politischen Verhaltens bekommen parteiinterne Geschehnisse,
die bereits Jahre zurückliegen, plötzlich eine Bedeutung. So, dass
man sagen kann, dass sie den Anfang vom Ende der Grünen Bewegung markiert.
Zumindest was deren Haltung zu militärischer Gewaltanwendung angeht: 1999
waren sechzehn oberösterreichische Grün-Funktionäre aus der Partei
ausgetreten, weil sie sich als Pazifistinnen verdrängt fühlten. Der
Bundesprecher Van der Bellen hatte
die Grünen damals auf Joschka-Fischer-Linie gebracht. Konkret: Der Bombenkrieg
der NATO gegen die Republik Jugoslawien wurde per Vorstandsbeschluss gutgeheißen.
Jede Kritik z.B. die, dass die Grünen damit mitgeholfen haben, den
Krieg als Mittel der Politik wieder hoffähig zu machen wurde erstickt.
Aufgrund dieser fehlenden Bereitschaft, auf Kritik einzugehen, luden einige Mitglieder der oberösterreichischen Grünen zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung "Grüne und Krieg" ein. In der Einladung wurde die Politik des Bundesvorstandes und Äußerungen des Bundessprechers kritisiert. Der OÖ-Landesvorstand verurteilte daraufhin die OrganisatorInnen der Veranstaltung "auf das Schärfste", bezeichnete ihre Vorgehensweise als "in hohem Maße schädigend für die Grünen" und forderten "personelle Konsequenzen". 16 Mitglieder zogen die Konsequenzen und traten daraufhin aus der Partei aus. "Die österreichischen Grünen passen sich seit dem Antritt Van der Bellens als Bundessprecher immer mehr dem Mainstream an. Das Drängen nach Regierungsämtern verhindert eine engagierte Oppositionspolitik. Auf der Strecke bleibt die Glaubwürdigkeit", hieß es damals in einer Resolution der KritikerInnen.
Abschied von der Demokratie?
Nachdem die langjährige
Frontfrau der Grünen, Madeleine Petrovic 1997 als Bundessprecherin, 1998
als Spitzenkandidaten und 1999 auch noch als
Klubobfrau der Grünen "entfernt" und in all diesen Funktionen
von dem Volkswirtschafter Univ.Prof. Alexander Van der Bellen ersetzt wurde,
hat der 59jährige faktisch Alleinherrscher-Befugnisse, die beim letzten
Bundeskongress der Grünen in Innsbruck noch versüßt wurden:
In einer Statutenänderung wurde die Mitbestimmung der Parteibasis auf ein
für den Bundessprecher überschaubares Ausmaß eingeschränkt.
Gegen diesen Schwenk von Basisdemokratie hin zum Pragmatismus haben nur wenige
z.B. der EU-Abgeordnete Johannes Voggenhuber rebelliert. Dieser
Schwenk der Grünen bedeutet u.a., dass bei einer eventuellen Regierungsbeteiligung
und der Wahl der Bundessprecher- StellvertreterInnen in Zukunft der erweiterte
neunköpfige Bundesvorstand das Sagen hat. Der Vorschlag der "BasisdemokratInnen",
diese Entscheidung dem viel größeren Gremium, dem Bundeskongress,
zu übertragen, fand keine Mehrheit. Voggenhuber bezeichnete diese neu eingezogenen
Hierarchieebenen als "schockierend". Damit seien "die Grünen
die einzigen, die die StellvertreterInnen des Parteiobmannes nicht im Rahmen
eines Parteitages bestimmen", so der EU-Abgeordnete damals. Van der Bellen
war das gar nicht peinlich, im Gegenteil: "Wir sind im europäischen
Spektrum eine der professionellsten Parteien, was die Entscheidungsschnelligkeit
betrifft", lobte er sich selbst bei einem Treffen mit den deutschen Grünen.
"Wir bereiten uns auf eine Regierungsbeteiligung vor und werden dafür
unsere Statuten modernisieren, die bis dato weder Stellvertreternoch Ministerämter
zulassen, so seine Stellvertreterin Eva Glawischnig in den Vorarlberger Nachrichten
über die praktischen Hintergründe des Statutenrelaunch. Der Ausbau
der Machtbefugnisse des grünen
Partei-Sprechers, die größer sind als die "Befugnisse"
traditioneller Parteivorsitzender, trifft jenen Zeitgeist, wo Totalitarismus
und (männliche!) Führerfiguren wieder gefragt sind.
Dieser Statutenrelaunch
der Grünen entspricht somit viel besser den Usancen patriarchaler Umgangsformen,
wo Mann die wesentlichen Dinge von "Mann zu Mann" besprechen will
ohne dass irgend eine Basis
dazwischenfunkt.
Grün mit Schwarz das passt
Van der Bellens
bekanntermaßen gutes Verhältnis zum
Universitätsprofessor Andreas Khol repräsentiert das patriarchale
österreichische Standes- und Statusbewußtsein aufs Deutlichste.
im katholischen Tirol ist es besonders ausgeprägt. Der führerzentrierte
Schwenk hat bei den Grünen auch die Inhalte bestimmt. Oder anders formuliert:
Van der Bellens Auftreten verbal und optisch wurde zur
inhaltlichen Vorgabe. Fazit: Die Partei ist vieles. Bürgerlich, kuschelbärig,
nachdenklich, liberal, intellektuell, christlich, langweilig, marktwirtschaftlich
denkend, wettbewerbsorientiert, farblos.
Niemand braucht sich getäuscht fühlen, denn wer vieles ist, ist auch
gar nichts.
Auf die Frage eines ORF-Reporters, "wie bürgerlich" denn die
Grünen wirklich seien, antwortete Van der Bellen einmal: "Teilweise.
Ein großer Teil unserer Funktionäre und ein großer Teil unserer
Wähler kommt aus dem christlichen-katholischen, protestantischen Bereich.
Ein Teil unserer Inhalte lässt sich ja Eins zu Eins in christliche
Ausdrucksweise übersetzen. Was wir langfristige Bewahrung der Umwelt nennen,
ist dort Ausdruck der Schöpfung."
Im Gespräch mit den Salzburger Nachrichten konnte sich Van der Bellen,
der Mitte der siebziger Jahre ein deklarierter Kreisky-Sympathisant war und
später in einem beratenden Beirat des SPÖ-Finanzministers Salcher
saß, sogar vorstellen, mit der ÖVP eine schwarz-grüne Koalition
einzugehen: "Wenn sich die ÖVP ändern sollte neues Personal
und Richtungswechsel, und sich darauf besinnt, dass sie einmal eine christlich-soziale
Partei war und die ökosoziale Marktwirtschaft lanciert hat", dann,
so Van der Bellen im Zitat , sei "auch Schwarz-Grün durchaus im Bereich
des Denkmöglichen".
Ein besonderes Auge wirft der in Innsbruck Aufgewachsene auf den sogenannten
fortschrittlichen Flügel bei den Katholiken. So vergisst er nie seine "Freunde
von der katholischen Sozialakademie" zu erwähnen (zuletzt im letzten
Falter-Sommergspräch 2002). Oder ein anderes
Rührstück des Grün-Politikers: Nach einer Diskussion über
den Sozialbericht der christlichen Kirchen äußerte sich Van der Bellen
: "Die Kirchen sind an der Basis und bringen die Erfahrungen der Betroffenen
ein (
). Kirchen müssen eine Lobby für die Armen sein (
).
Auch wir wären als Regierungspartei nicht davor gefeit, wichtige Anliegen
zu übersehen". Die anwesende Vorsitzende des Ökumenischen Rates
der Kirchen Österreichs, Oberin Christine Gleixner, zeigte sich äußerst
zufrieden. Es sei erfreulich gewesen, "so viele Gemeinsamkeiten in den
Grundanliegen" zwischen den Grünen und den christlichen Kirchen zu
entdecken. Es sei geplant, die Kontakte mit den Grünen fortzusetzen.
Mit so viel kirchlichen
Lob gesegnet, fühlt sich der grüne Parteisprecher
nun sogar dazu berufen, am moralischen Gewissen der ÖVP zu rütteln.
Kürzlich bezeichnete er gegenüber der APA das innenpolitische Vorgehen
der ÖVP als eine "Schande für Raab und Figl". Van der Bellen-Zitat
aus dem Kurier: "Bei dem, was sich abgespielt hat, den Gaugg zu versorgen,
zum Stadler zu schweigen, zu Adamovich nicht aufzuschreien und die Anti-Tschechien-Politik
der FPÖ zu dulden, obwohl
die Umfragewerte der Freiheitlichen so verheerend schlecht sind, dass die sich
gar keine Neuwahlen leisten könnten, ist das ein Verrat der ÖVP an
Figl und Raab". Damit sollten wohl geschichtsunkundige ÖVP-Nostalgiker
bedient werden. Denn der Wirtschaftsprofessor machte aus zwei ehemaligen ÖVP-Politikern
Säulenheilige, obwohl diese in ihrem
Demokratieverhalten keinesfalls so heilig waren, dass man sie heute vor einem
Sturz vom Sockel bewahren müsste.
Der ritterliche Hüter des Guten Van der Bellen alias Obi Van
Kenobi sendet nicht nur Signale ans christlichsoziale Volk aus, er flirtet folgerichtig
auch mit den beinharten PragmatikerInnen des Kapitalismus. Im "Industrie
Forum" einer Diskussionsplattform der Industriellenvereinigung
publizierte er seine Bekenntnisse zur"funktionierenden" Marktwirtschaft:
"Eine funktionierende Marktwirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen
sowohl für die
betroffenen Unternehmen als auch für KonsumentInnen und Anrainer. Deswegen
hat der Staat Zugangsbeschränkungen abzubauen, Mitsprachrechte auszubauen
und für ein funktionierendes Wettbewerbs- und Kartellrecht zu
sorgen". Die "Zielsetzung Null-Defizit" bezeichnet der
Grün-Politiker "angesichts der günstigen Konjunkturlage"
als
"attraktiv". Weitere Zitate, die jedem Neoliberalen zur Ehre
gereichen würde: "Im Bereich der Wirtschaftspolitik ist es
staatliche Aufgabe, Kreativität und Eigenständigkeit durch großzügige
Liberalisierungschritte z.B. in der Gewerbeordnung zu fördern". Eine
interessante dem Kapital sicher sehr gut ins Konzept passende These stellt er
in Sachen Privatisierung auf: "Staatliches Eigentum hat
nicht zuletzt aufgrund der globalisierten Wirtschaft an Bedeutung verloren.
Entscheidender als Eigentümerstrukturen sind Standort- und Wettbewerbsbedingungen".
Auch im ureigensten Bereich der Grünen der Umweltpolitik zeigt
sich der Frontmann "verhandlungsbereit": Die ökologische Steuerreform
verknüpft Van der Bellen mit der Senkung der Lohnnebenkosten. Wie Bartenstein
und Schüssel sieht auch Van der Bellen in "umweltverträglichen"
High-tech-Produkten eine Zukunft für die österreichische Wirtschaft,
um im "internationalen Wettbewerb" bestehen zu können. Dass die
sogenannte "Wettbewerbsfähigkeit" als Vorwand für die unzähligen
Kündigungsexzesse, für die Verschlechterungen der Arbeits- und Lebensbedingungen
dient, wird dabeiausgespart. Kurzum, das System wird
von den Grünen nicht mehr hinterfragt und schon gar nicht
angegriffen.
Kosmetik mit Frauen
Somit bleibt die
grüne Kritik an den herrschenden Zuständen eine oberflächliche.
Man begnügt sich mit viel Kosmetik innerhalb des Systems. Vor allem wenn
es um Frauen und feministische Politik geht.
Van der Bellen weist bei jeder sich bietenden Gelegenheit stolz darauf hin,
dass er zwei Frauen (Glawischnig und Petrovic) als StellvertreterInnen hat.
Er meint offenbar, dass es sich um eine Auszeichnung handle, wenn Frauen in
der zweiten Reihe agieren dürfen. Auch in diesem Fall unterscheidet er
sich nicht von traditionell
patriarchalen Parteien. Womit Van der Bellen offensichtlich kein Problem hat:
Im Falter-Sommergespräch sagte er auf die Frage, worin er sich vom SPÖ-Vorsitzenden
Alfred Gusenbauer (der sich mit zwei Bundesgeschäftsführerinnen umgibt)
unterscheide: "Das weiß ich jetzt auch nicht. Aber Zufall wird das
schon keiner sein, dass der Gusenbauer
Vorsitzender der SPÖ ist und ich Sprecher der Grünen".
Es ist auch bestimmt
kein Zufall, dass Van der Bellen zwar die Einführung des Kindergeldes (vor
allem aus volkswirtschaftlichen Gründen) kritisiert, aber genauso wie SPÖ-Gusenbauer
nicht für die Abschaffung plädiert. Der Bundessprecher im Kurier vom
26.8.2001 auf die Frage, ob er
das Kindergeld abschaffen würde: "Nein. Ich würde mir zuerst
anschauen: Wie hat sich das ausgewirkt, wie ist die Finanzierungsseite. Bis
zum Beweis des Gegenteils würde ich es eher modifizieren und umbauen, als
es abzuschaffen. Es ist ja nicht alles schlecht, dass der Bezieherinnenkreis
ausgeweitet wurde, ist ja nicht schlecht." Was
ÖVP und FPÖ natürlich diebisch freut.
Bloß weil sich eine Partei in ihrem Grundsatzprogramm
"feministisch" nennt, heißt das noch lange nicht, dass auch
ihr Sprecher weiß, was damit gemeint ist. Im Gegenteil: Man könnte
meinen, dass Van der Bellen, der fast ausschließlich Männer in seinen
engsten Beraterkreis lässt sogar Probleme mit (gewissen) Frauen hat. Vor
allem mit solchen in der Politik, die Kompetenz, Wissen und Intellekt
hervorkehren und einen Schatten auf ihn werfen könnten.
Madeleine Petrovic,
nunmehr Spitzenkandidatin der Grünen in
Niederösterreich , war solch ein Opfer ihrer eigenen Kompetenz. Aber nicht
nur die Frauen, die ihn umgeben dürfen, sucht sich der Professor Van der
Bellen (gemeinsam mit anderen) aus: Er selektiert, so scheint es,
auch bei den Wählerinnen. So hat er sich voriges Jahr in der ORF-Sendung
Report darüber amüsiert, dass er manchmal von seinen KlubkollegInnen
verspottet würde, weil er hohe Sympathiewerte bei über 60jährigen
Frauen
genieße. Abgesehen davon, dass Herr Prof. Van der Bellen und seine KlubkollegInnen
sich offensichtlich auch in Sachen Schmähführen an die sexistischen
Gepflogenheiten patriarchaler, regierungsfähiger Parteien angepasst haben,
verwundert dies gar nicht.
In einem Land nämlich mit sehr hohem WählerInnenpotenzial im
Pensionsalter und bedauerlicherweise noch immer mit
klerikalfschischistischer Bewußtseinsprägung, lieben Frauen bei aller
Intellektuellen- und Akademikerfeindlichkeit sogar einen Professor: Van der
Bellen war ja auch auch der erste, der einige Monate nach Regierungsbildung
wegen der EU-Sanktionen den österreichischen Schulterschluß in Sachen
Patriotismus eingefordert hat. In diesem Sinne:
Solch ein "echter" Österreicher geht nicht unter, auch wenns
ein Universitätsprofessor ist.
[sic!] Nr. 42 erschienen am 16.09.2002
Anm: Copyright ebenfalls beim SIC/Susanne Riegler
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SOLIDARITÄT WELTWEIT
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13 Bonusmeilen-Affäre - Der Staatsanwalt hat gesprochen
von "Thomas Meyer-Falk" <thomas_m_f@yahoo.de>
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Bonusmeilen-Affäre - Der Staatsanwalt hat gesprochen
In Deutschland
dürfen die Mitglieder des Parlaments für Dienstreisen auf
Staatskosten die Fluggesellschaft Lufthansa benützen. Für ihre
Business-Class-Flüge, die die Staatskasse bezahlt, schreibt Lufthansa den
Abgeordneten sogenannte "Bonusmeilen" gut. Diese "Bonusmeilen"
konnten die
Abgeordneten dazu verwenden um selbst kostenlose Urlaubsflüge z.B. nach
Thailand (Rezzo Schlauch, Grüne) oder andere ferne Länder zu gönnen.
Im
Sommer 2002 kam heraus, daß zahlreiche Abgeordnete sich auf diese Weise
bereicherten, obwohl ein Beschluß vorlag aus welchem sich ergab, daß
"Bonusmeilen" nicht für private Zwecke mißbraucht werden
dürfen, sondern für
künftige Dienstreisen zu verwenden sind.
Daß Politiker
der konservativen Partei CDU sich über diesen Beschluß
hinwegsetzten verwundert nicht. Mit Überraschung nahmen jedoch viele zur
Kenntnis, daß auch Abgeordnete der Sozialisten und der Grünen-Partei,
die
bislang hohe ethische Ansprüche propagierten, sich an den Bonusmeilen
bereicherten. Dabei gilt zu berücksichtigen, daß jeder und jede Abgeordnete
pro Monat circa 10000 ? (incl. Kostenerstattung für Bürokosten) verdient.
Wahrlich kein Betrag der diese Abgeordneten am Hungertuch nagen lässt.
Ich nahm mir die
Freiheit, wie andere Bürger auch, die Abgeordneten
anzuzeigen wegen des Verdachts der Unterschlagung, der Untreue und des
Betruges. Schließlich waren sie nicht befugt die Bonusmeilen die für
Dienstreisen gewährt wurden, für private Luxusreisen zu mißbrauchen.
Am
20.9.02 wurde mir der Bescheid der Saatsanwaltschaft Berlin zugestellt (Az
76 Js 642/02), mit welchem die Strafanzeigen zurückgewiesen wurden. Mit
recht fadenscheinigen Gründen wurde auf 16 Seiten ausgeführt weshalb
die
Abgeordneten sich nicht strafbar gemacht hätten.
Für die interessierten
LeserInnen folgt im Anschluß an diese Vorbemerkung,
der Wortlaut der Verfügung des Staatsanwalts Anselmann von der
Staatsanwaltschaft Berlin. Er hat sich wirklich bemüht die Abgeordneten
reinzuwaschen. Nun ja, Juristen werden dazu ausgebildet, ein gewünschtes
Ergebnis juristisch zu begründen.
Dieser Fall belegt
wieder einmal die "Volksweisheit" wonach man die kleinen
hängt und die Großen laufen läßt. Wer im Supermarkt als
Vorbestrafter ein
oder zwei Schachteln Zigaretten klaut (Wert ca. 6 ?) kann für mehrere Monate
ins Gefängnis wandern, wer (wie der oben erwähnte Abgeordnete Schlauch)
Bonusmeilen im Wert von 9000 ? für einen Luxusflug nach Thailand mißbraucht,
bekommt es schwarz auf weiß bestätigt, daß er rechtskonform
gehandelt hat.
Thomas Meyer-Falk
z. Zt. JVA Stammheim
Aspergstr. 60
70439 Stuttgart
ab 5.10.02: JVA Bruchsal
Schönbornstr. 32
76646 Bruchsal
Hier der Wortlaut der Verfügung vom 30.8.02:
Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 6. August 2002
gegen Cem Özdemir u. a.
wegen Untreue u. a.
Sehr geehrter Herr
Meyer-Falk,
auf Ihre Strafanzeige im Zusammenhang mit der Verwertung sog. Bonus-Meilen
teile ich Ihnen mit, dass der von mir überprüfte Sachverhalt - soweit
auch
die Herren Gregor Gysi,
Wolfgang Thierse
und Rudolf Scharping hier bzw. in Parallelanzeigen
angezeigt sind, erfolgt
die Prüfung
in gesonderten Verfahren - keine Veranlassung gibt, in
strafrechtliche Ermittlungen einzutreten.
Was den Untreuevorwurf anbetrifft, ist Folgendes festzustellen:
Der Tatbestand
der Untreue, § 266 des Strafgesetzbuchs (StGB), kennt zwei
Untergruppen, den sog. Missbrauchstatbestand sowie den sog.
Treubruchstatbestand.
Der Missbrauchstatbestand
erfasst das ungetreue Verhalten durch
rechtswidrigen Gebrauch einer rechtsgeschäftlichen Machtstellung über
fremdes Vermögen. Er dient damit dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch
die
einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über
das
rechtliche Dürfen hinausgeht (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in
Strafsachen - BGHSt - Band 5, 61; Schünemann in Leipziger Kommentar
zum
Strafgesetzbuch, im Folgenden zitiert: LK - Schünemann, 11. Auflage, §
266
Randziffer - Rz. - 32).
Erforderlich wäre
die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft
eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen.
Diese Verfügungsbefugnis
über fremdes Vermögen - hier über das Vermögen des
Bundestages - ergibt sich aus der Stellung des Abgeordneten nicht. Dieser
steht dem Parlament als selbständiges Verfassungsorgan gleichen Ranges
gegenüber.
Eine Verfügungsbefugnis
ergibt sich auch nicht aus dem von mir beigezogenen
Beschluss des Ältestenrates vom 25. September 1997, in dem den Abgeordneten
die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln in Bezug auf die Verwertung der
sog. Bonusmeilen anheim gestellt worden war. Dieser Beschluss trifft keine
Aussage dahingehend, dass dem einzelnen Abgeordneten eine Position
eingeräumt werden sollte, in der er den Bundestag beim Abschluss an
Rechtsgeschäften unmittelbar verpflichten könnte.
Daneben verfügt
der Abgeordnete nicht über fremdes Vermögen, gleichgültig ob
er den Flug selber bucht oder ihn über die Verwaltung des Bundestages buchen
lässt.
Gleiches gilt auch
bei der Anforderung der Prämien bei der Lufthansa. Hier
nutzt der Abgeordnete die ihm in der persönlichen Vertragsbindung
mit der
Lufthansa eingeräumte Möglichkeit, die Vorteile abzufordern.
Es handelt
sich bei dem Miles & More Programm um eine in sich geschlossene vertragliche
Beziehung, in der der Abgeordnete keine fremdes Vermögen betreffenden
Handlungen vornimmt, weil diese Vorteile nur ihm unabhängig von der Art
der
Entstehung (dienstlich oder privat) zustehen. Die Übertragung an Dritte,
die
Teilnahme juristischer Personen an der Vertragsbeziehung, ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
Eine Strafbarkeit
wegen Verletzung des sog. Missbrauchstatbestandes scheidet
somit aus:
Auch die zweite
Variante des Untreuetatbestandes, der sog.
Treubruchstatbestand, scheidet aus.
Voraussetzung wäre
ein Treueverhältnis qualifizierter Art zwischen dem/den
von Ihnen Beschuldigten und dem Bundestag, wobei die Rechtsprechung
verlangt, dass ein Beschuldigter innerhalb eines nicht unbedeutenden
Pflichtenkreises - bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit
und Bewegungsfreiheit - zu fremdnütziger Vermögensfürsorge verpflichtet
ist
(Tröndle / Fischer, StGB, 50. Auflage, Rz. 8 zu § 266 unter Verweis
auf
BGHSt 3, 294 mit weiteren Nachweisen); soweit Verträge eine Grundlage
bilden, ist es erforderlich, dass die Treuepflicht wesentliche und nicht nur
beiläufige Vertragspflicht ist (Tröndle / Fischer, StGB, 50.
Auflage, Rz. 8
zu § 266 mit zahlreichen Nachweisen).
Im Einzelnen können
folgende Merkmale je nach Ausprägung und Intensität ein
Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen:
Der Grad der Selbständigkeit,
Bewegungsfreiheit und Verantwortlichkeit, der
Spielraum des Verpflichteten bei der Erfüllung seiner Obliegenheit, deren
Dauer, ihr - über die Einzelfälle hinausreichender - Umfang, ihre
Art, die
als eine Hauptpflicht den Hauptgegenstand, den wesentlichen Inhalt des
Innenverhältnisses ausmachen, einiges Gewicht und gewisse Bedeutung haben
muss und nicht bloß eine Nebenpflicht betreffen darf (LK - Schünemann,
11.
Aufl., § 266 Rz. 73 jeweils mit weiteren Nachweisen).
Rein oder überwiegend
mechanische Tätigkeiten scheiden dagegen aus (Tröndle
/ Fischer, StGB, 50. Auflage, Rz. 12d zu § 266).
Verlangt wird eine
"Pflicht zur Wahrung fremder Vermögensinteressen" als
eine "fremdnützige, über bloße sachgebundene Verrichtungen
hinausgehende
Obhutsherrschaft über fremdes Vermögen" (LK - Schünemann,
11. Auflage, §
266, Rz. 73 ff.).
In jedem Fall muss
eine Pflichtwidrigkeit der Handlung festzustellen sein.
Die zu betreuenden Vermögensinteressen müssen von einiger Bedeutung
und die
darauf gerichtete Fürsorgepflicht muss eine Hauptpflicht des Beschuldigten
sein (Tröndle / Fischer, StGB, 50. Auflage, Rz. 14 zu § 266).
Insoweit war das
Kernproblem, ob unter Berücksichtigung der vorstehend
genannten Grundsätze den einzelnen Bundestagsabgeordneten eine
Rechtspflicht zur Wahrung fremder Vermögensinteressen, hier der
Vermögensinteressen des Deutschen Bundestages, trifft, die ihm die private
Inanspruchnahme von Vorteilen aus dem Miles & More Programm verbietet.
Ein typisches Unter- / Überordnungsverhältnis ist im Verhältnis
Abgeordneter - Bundestag naturgemäß nicht gegeben.
Aus der Stellung
des Abgeordneten, so wie sie die Verfassung begründet,
ergibt sich eine Hauptpflicht zur Wahrung fremder Vermögensinteressen nicht.
Dazu führt
beispielsweise das Oberlandesgericht Koblenz (in Neue Juristische
Wochenzeitschrift - NJW - 1999, S. 3278) aus, dass den einzelnen
Abgeordneten regelmäßig keine Vermögensbetreuungspflicht bezüglich
der in
den Haushalt eingestellten Finanzmittel treffe. Als Mitglied des Parlaments
wirke er an der Feststellung des Haushaltsplanes mit, dessen Ausführung
(Mittelbewirtschaftung) der Regierung mit den ihr nachgeordneten
Dienststellen obliegt. Eine Vermögensbetreuungspflicht hätten deshalb
in der
Regel nur die an verantwortlicher Stelle mit der Mittelbewirtschaftung
befassten Staatsbediensteten.
Diese Feststellung
findet Zustimmung in der juristischen Literatur: So sei
selbst bei betrügerischer Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln durch
Abgeordnete kein Fall der "Haushaltsuntreue" gegeben, weil diese
grundsätzlich keine Vermögensbetreuungspflicht im Hinblick auf die
in den
Haushalt eingestellten Finanzmittel hätten (Tröndle / Fischer, StGB,
50.
Aufl., § 266 Rz. 12 c).
Es bedürfte
folglich weiterer Regelungen, wollte man eine
Vermögensbetreuungspflicht begründen.
Zwar könnte
der bereits erwähnte Beschluss des Ältestenrates eine solche
Regelung sein oder die Erklärungen, die aufgrund dieses Beschlusses
regelmäßig Bestandteil der Reisekostenabrechnungen sind.
Bei einer näheren
Betrachtung ergibt sich jedoch, dass weder der Beschluss
noch die zusätzliche Erklärung eine ausreichend konkrete und
verbindliche
Regelung treffen.
Der Ältestenrat
ist kein klassisches Rechtsetzungsorgan. Seine Beschlüsse
sind weder Rechtsverordnungen noch Satzungen, weil der Bundestag und seine
Organe weder Verordnungsgeber noch Selbstverwaltungskörperschaften
sind
(Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in
der Bundesrepublik Deutschland, 1989, § 28 Rz. 54).
Der Kernbereich
der Tätigkeit des Ältestenrates liegt hauptsächlich in der
Verwaltung - Selbstorganisation - des Parlaments (z. B.: Bauliche Maßnahmen,
Zulassung von Besuchergruppen, Erteilung von Hausausweisen), vgl. insoweit
§ 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestages, der aber keine
abschließende Aufzählung der Aufgaben enthält.
Die Rechtsqualität
der Beschlüsse des Ältestenrates ist schwer fassbar.
Hans-Peter Schneider/Wolfgang Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis
in
der Bundesrepublik Deutschland, 1989, § 28 Rz. 54, sehen darin eine
Regelung eigener Art, die unterhalb des förmlichen Gesetzes steht. Auch
eine
Sonderverordnung scheide aus, da das Verhältnis zwischen Bundestag
und
Abgeordneten nicht als besonderes Gewaltverhältnis ausgestaltet sei.
Grundsätzlich richteten sich die Ausführungsbestimmungen an die
Abgeordneten.
An die Ausführungsbestimmungen ist aber die Anforderung zu stellen, dass
das
Bestimmtheitsgebot als Grundprinzip der abgeleiteten Rechtsetzung beachtet
werde und die Regelung, soweit sie den Abgeordnetenstatus betreffe, mit dem
Grundsatz des freien Mandats vereinbar sei (Hans-Peter Schneider/Wolfgang
Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik
Deutschland, 1989, § 28 Rz. 55).
Diesen Anforderungen wird der Beschluss des Ältestenrates nicht gerecht.
Für die Regelung
der Dienstreisen und die Reisekostenerstattung besteht eine
gesetzliche Grundlage in Form von § 17 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes
(im
Folgenden: AbgG) zum Erlass weitergehender Regelungen durch den Ältestenrat.
Soweit er auf dieser
Grundlage Entscheidungen trifft, handelt es sich dabei
um den Erlass von Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz, was noch
zum Bereich der inneren Angelegenheiten zu rechnen ist (vgl. dazu Hans-Peter
Schneider/ Wolfgang Zeh, Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der
Bundesrepublik Deutschland, 1989, § 28 Rz. 40).
Die Auswertung
dieses Beschlusses ergibt jedoch, dass er ausdrücklich keine
Verpflichtung der Abgeordneten enthält, wonach dienstlich erlangte
Bonusmeilen ausschließlich dienstlich zu verwenden sind.
Auch der Passus
"Falls aus diesem Flug Bonusmeilen entstanden sind, stelle
ich sie ausschließlich für Dienst- und Mandatsreisen zur Verfügung",
der
aufgrund des Beschlusses des Ältestenrates Bestandteil sämtlicher
Formulare
für die Reisekostenerstattung ist, ist nicht geeignet, diese Regelungslücke
zu füllen:
Zum einen ist eine
Übertragung der Bonusmeilen nach den Teilnahmebedingungen
der Lufthansa ausgeschlossen; dies kann auch dem Ältestenrat nicht
verborgen geblieben sein.
Zum anderen geht
auch der Ältestenrat selbst nicht von einer Übertragung im
Sinne einer verbindlichen Übergabe der Forderungen in das Vermögen
des
Bundestages zu eigener Verfügung aus. Ansonsten wäre es nicht
notwendig,
dass die Verwaltung des Bundestages auf die Nutzung von Bonuspunkten für
die
anstehende Reise "hinweist". Weder ordnet sie nach den Vorstellungen
des
Ältestenrates an, die Bonusmeilen zu verwenden, noch fordert sie die
Abgeordneten zur Erklärung über vorhandene Bonusmeilen auf, noch wird
eine
Erklärungspflicht der Abgeordneten gegenüber der Bundestagsverwaltung
begründet.
Es wird stattdessen
in Nummer 1 des vorgenannten Beschlusses lediglich
festgestellt oder vorausgesetzt, "die Mitglieder des Bundestages leiten
Gutschriften ... zu."
Damit fehlt eine
Festlegung dahingehend, ob eine Pflicht besteht, solche
Bonusmeilen zu melden, und wichtiger noch, welche Mittel der
Bundestagsverwaltung zustehen sollen, wenn eine Meldung unterbleibt und was
die Folge einer unterlassenen Meldung sein soll.
Offenkundig war
keine Verpflichtung des einzelnen Abgeordneten begründet
worden. Ein ebenfalls von mir beigezogenes Rundschreiben des Präsidenten
des
Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2001, in dem der Bundestagspräsident
die
Abgeordneten unter anderem an den Beschluss des Ältestenrates erinnert,
würde sonst kaum mit der Bitte an die Abgeordneten schließen, diese
mögen
ihre Büros zur Vorlage der notwendigen Nachweise bei der Reisestelle
des
Bundestages anweisen.
Wo es offenbar
in die Hand des einzelnen Abgeordneten gelegt war, den
Beschluss des Ältestenrates in die Tat umzusetzen, kann auch der zuvor
erwähnte Passus lediglich als bloße Absichtserklärung in Gegenüberstellung
zu einer Vermögensübertragung betrachtet und gewertet werden.
Eine gesonderte
Verpflichtung sollte für die Abgeordneten nicht begründet
werden.
Weder war nach
den übereinstimmenden Vorstellungen aller Beteiligten eine
Übertragung zulässig noch stand der Abgeordnete gegenüber der
Verwaltung des
Bundestages in einer Erklärungspflicht.
Auch war allen
Beteiligten bekannt, dass sich die Lufthansa in langjährigen
Verhandlungen geweigert hatte, dem Deutschen Bundestag eine Kontrolle über
die Bonusmeilen zu ermöglichen; sogar die Einräumung der Möglichkeit
einer
Zweitkarte für private Flüge soll der Verwaltung gegenüber
verborgen
geblieben sein.
Der Beschluss des
Ältestenrates stellt sich daher als Regelung dar, die im
Ansatz stecken geblieben ist und keine verbindlichen Pflichten begründet
hat. Sie ist zudem lückenhaft; es wurden z. Bsp. keine Regelungen
für den
Fall getroffen, dass ein Abgeordneter seine Bonusmeilen verfallen lässt.
Die Bestandteile
der Reisekostenabrechnung stellten allenfalls
unverbindliche Erklärungen dar, man werde sich an die Empfehlung des
Ältestenrates halten und bei zukünftigen dienstlichen Flügen
die dienstlich
erworbenen Bonusmeilen verwenden.
Ein weitergehender
und hier allein interessierender Erklärungsinhalt, man
werde die Bonusmeilen nur im - wie auch immer gearteten - Benehmen mit
der
Bundestagsverwaltung einsetzen, wurde bei sachgerechter Auslegung der
Erklärung vor dem Hintergrund der privatrechtlichen Vereinbarung zwischen
Lufthansa und Abgeordnetem tatsächlich nie verbindlich erklärt.
Ferner ist auch
kein Vermögensnachteil eingetreten. Ein solcher wäre
zwingende Voraussetzung für die Annahme einer Untreue.
In Betracht käme
allenfalls ein Vermögensnachteil in Form der ausgebliebenen
Vermögensmehrung. Ein solcher ist grundsätzlich möglich
(vgl.
Schönke/Schröder - Lenckner/Perron, StGB 26. Aufl., § 266, Rz.
46).
Zu bejahen ist
dies beim Nichtausnutzen oder Vereiteln einer Erwerbs- oder
Gewinnchance, die sich zu einer vermögenswerten rechtlichen oder
tatsächlichen Anwartschaft verfestigt hat und damit zugleich Bestandteil
des
zu betreuenden Vermögens geworden ist (Schönke/Schröder
- Lenckner/Perron,
26. Aufl., § 266 Rz. 46).
Hier fehlt es aber
gerade daran, dass sich die Anwartschaft auf den Erwerb
von kostenlosen Flügen oder Präsenten als dem Vermögen des Bundestages
zurechenbar verfestigt hat. Zurechenbar ist dies allenfalls dem Vermögen
des Abgeordneten.
Bei dem Beschluss
des Ältestenrates handelt es sich somit, soweit es die
Verwaltung des
Bundestages betrifft,
um eine verbindliche rechtliche Regelung; sie gibt der
Verwaltung eine Grundlage zur Erfassung von Daten und zur Erteilung von
Hinweisen an die Abgeordneten über die Nutzung von Bonusmeilen für
anstehende Dienstflüge.
§ 17 Abs.
4 Satz 3 AbgG gibt dem Ältestenrat auch eine ausreichende
gesetzliche Regelung, die Voraussetzungen von Reisekostenabrechungen zu
regeln und insoweit auch in einem Bereich Normen zu setzen, der über
die
bloße Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
des
Parlaments hinausgreift.
Der Beschluss des
Ältestenrates ist aber nicht geeignet eine
Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des & 266 StGB zu begründen
da er
lückenhaft und unvollständig ist.
Dieser Auffassung
steht auch nicht die bereits erwähnte Entscheidung des
Oberlandesgerichts Koblenz entgegen (OLG Koblenz, NJW 1999, Seite 3277). Der
dort zugrunde gelegte Sachverhalt ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
Dort wurde entschieden,
dass sich ein Abgeordneter wegen Untreue strafbar
machen kann, wenn er entgegen den Richtlinien des Ältestenrates Mittel
aus
einem "Besuchertopf' verwendet. Dabei handelte es sich um ein gesondertes
Konto im Haushalt des Landtages Rheinland - Pfalz für Kosten im Zusammenhang
mit der Betreuung von Besuchergruppen. In diesem Fall wurde festgestellt,
dass den Abgeordneten eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht treffen
kann.
Ähnlich wie
im Fall der Bonusmeilen - Affäre wurde der Richtlinie des
Ältestenrates (des Landtags) eine normausfüllende und konkretisierende
Wirkung zuerkannt.
Im Gegensatz zum
vorliegenden Fall war aber den Abgeordneten insgesamt unter
einem bestimmten Haushaltstitel eine vorher bestimmte Summe aus dem
Gesamthaushalt des Parlaments zugeteilt worden, über deren genaue
Verwendung im Einzelfall der jeweilige Abgeordnete entscheiden konnte.
Hier offenbart sich der wesentliche Unterschied zum hiesigen Sachverhalt:
Im Fall des OLG
Koblenz wurden dem einzelnen Abgeordneten zuerst Mittel aus
dem Vermögen des Landtags zur exklusiven Nutzung im Vertrauen auf
die
ordnungsgemäße Nutzung des Geldes unter Beachtung der Richtlinien
des
Ältestenrates übergeben.
Es wurde also Vermögen
des Landtages zur freien Verfügung des Abgeordneten
bereitgestellt, es wurde nicht auf den Abgeordneten übertragen.
Die Gleichstellung
mit anderen Fällen des Vermögensverwalters war im Fall
des OLG Koblenz offenkundig.
Die Verwendung
fremden Geldes unter Beachtung des durch den Vermögensinhaber
festgelegten Verwendungszwecks ist aber nicht vergleichbar mit dem hier
erörterten Fall der Bonusmeilen.
Die Bonusmeilen
werden dem Abgeordneten nicht vom Bundestag zur Verfügung
gestellt. Eine von ihm erfolgende Zweckbindung konnte verbindlich nicht
erfolgen, da die Leistung außerhalb der Rechtsbeziehungen Bundestag -
Abgeordneter erfolgt. Denn Vermögenszuwender ist die Lufthansa, die
gerade
individuelle Vorteile zuwenden will. Wenn überhaupt eine Zweckbindung
erfolgt, so ist die von dem Vermögensgeber erfolgende Zweckbindung relevant.
Diese war seitens der Lufthansa zur freien Verwendung nach eigenem Ermessen
im Rahmen der Verfügbarkeit der Prämien und des aktuellen Prämienangebots
definiert.
Es bleibt also
bei dem Grundsatz, dass eine allgemeine
Vermögensbetreuungspflicht des Abgeordneten nicht besteht.
Folglich konnten
sich die Abgeordneten keiner Untreue schuldig gemacht
haben, als sie die Vorteile aus dem Miles & More Programm zu eigenen Zwecken
nutzten.
Zum Vorwurf des Betruges, 263 StGB, ist Folgendes festzustellen:
Der Betrug kann
in zwei Formen begangen werden, entweder durch eine aktive
Täuschung oder durch eine unterlassene Aufklärung trotz rechtlich
begründeter Pflicht zur Aufklärung über Tatsachen.
Beides scheidet aus.
Eine Täuschungshandlung
könnte in der Erklärung gesehen werden, entstandene
Bonusmeilen für Dienst- und Mandatsreisen zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand der
Täuschung wäre dann eine innere Tatsache, nämlich die
Bereitschaft zur späteren dienstlichen Nutzung.
Wie jedoch bereits
dargelegt, sollte diese Erklärung nach den
übereinstimmenden Vorstellungen der Beteiligten aber keine neue
Verpflichtungen begründen.
Allerdings gilt
auch für Abgeordnete nicht anders als für jeden Bürger, dass
für einen hinreichenden Tatverdacht nachweisbar bereits zum Zeitpunkt
der
Handlung der Wille bestanden haben muss, entgegen der Erklärung die für
diesen Flug anfallenden Bonusmeilen nicht für dienstliche Zwecke zu
verwenden.
In der Tat wurden
in erheblichem Umfang Kosten gespart, da viele Abgeordnete
die Bonusmeilen tatsächlich meldeten und dienstlich erworbene Meilen
auch
dienstlich wieder einsetzten.
Aus der Presse
ist bekannt, dass auf diese Weise eine erhebliche
Kostenersparnis für den Bundestag erzielt werden konnte.
Der Nachweis für
jede einzelne Erklärung ist nicht zu führen. Folglich
ergeben sich insoweit keine zureichenden Anhaltspunkte für einen Betrug
durch aktives Tun. Ein solcher scheidet somit aus.
Eine Täuschung
durch Unterlassen wäre dann strafbar, wenn eine
Garantenpflicht zur Aufklärung über bestimmte Umstände besteht.
Eine vertragliche
Verbindung allgemeiner Art reicht zur Begründung der
Garantenpflicht nach allgemeiner Auffassung nicht aus. Der allgemeine
Grundsatz von "Treu und Glauben", der allen privatrechtlichen Verträgen
zu
Eigen ist, begründet keine Offenbarungspflicht (Tröndle/Fischer, 50.
Auflage, § 263 Rz. 13, mit weiteren Nachweisen, unter anderem auf BGHSt
39,
400).
Es bedarf daher
eines besonderen Vertrauensverhältnisses, wonach der
Unterlassende auf Grund einer besonders begründeten Einstandspflicht für
die
vermögensrechtliche Entscheidungsfreiheit des anderen "auf Posten
gestellt"
ist (BGHSt 39, 398).
Es bleiben als
denkbare Ansatzpunkte für ein Unterlassen die unterlassene
Meldung der Bonusmeilen an die Verwaltung des Bundestages und die
tatsächliche Inanspruchnahme der Bonusmeilen.
Die tatsächliche
Inanspruchnahme der Bonusmeilen wird gegenüber der
Lufthansa erklärt. Sie könnte nur dann eine Täuschung im Innenverhältnis
zum
Bundestag bedeuten, wenn das Schweigen über die Nutzung der Meilen gegenüber
dem Bundestag einen Erklärungswert hat.
Ebenfalls würde
die unterlassene Mitteilung über die durch den jeweiligen
Flug erzielten Bonusmeilen nur dann eine Täuschungshandlung darstellen,
wenn ihr ein Erklärungswert zukommt, weil eine Erklärungspflicht
besteht.
Als Rechtsgrundlage
für eine solche Vorschrift könnte nur der Beschluss des
Ältestenrates gelten.
Dazu verhält
sich der Beschluss des Ältestenrates jedoch nicht einmal
ansatzweise. Dieser hatte gerade keine Erklärungspflicht begründet.
In der täglichen
Anwendung wurde offenbar davon ausgegangen, dass keine
Erklärungspflicht besteht. Der Präsident des Bundestages bat
die
Abgeordneten in dem bereits oben erwähnten Rundschreiben lediglich,
ihre
Büros zur Meldung der Bonusmeilen anzuweisen. Es wurde nicht an die Pflicht
zur Angabe erinnert, was im Umkehrschluss bedeutet, dass eine
Erklärungspflicht weder üblich noch vorgesehen war.
Aber auch sonst
liegen die Tatbestandsmerkmale eines Betruges nicht vor.
Notwendig wäre eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung, d.h.
ein
vermögensminderndes Verhalten des Empfängers der falschen Erklärung,
das
aufgrund der bei dem Empfänger der Erklärung ausgelösten
Fehlvorstellung
vorgenommen wird. Verkürzt gesagt, müsste also die Täuschung
die Ursache der
Vermögensverfügung sein.
Hier ist zu trennen
zwischen der Erstattung der angefallenen Reisekosten und
den Vorteilen, die dem Abgeordneten durch die Berechnung von Bonusmeilen
zufließen.
Eine unmittelbare
Vermögensverfügung trifft der Bundestag durch seine
zuständigen Verwaltungsmitarbeiter nur für die Auszahlung/Erstattung
der
Reisekosten.
Insoweit bestand
jedoch ein Anspruch des Abgeordneten in der Höhe, in der
auch Reisekosten erstattet wurden. Gegenteiliges wurde nicht bekannt.
Der Passus "Falls
aus diesem Flug Bonusmeilen entstanden sind, stelle ich
sie ausschließlich für Dienst- und Mandatsreisen zur Verfügung"
stellte
keine Übertragung der Ansprüche dar. Erklärer und Empfänger
wussten, dass
eine Übertragung nicht wirksam werden sollte.
Es lag darin gleichsam
nur eine Bestätigung/Erinnerung an den Beschluss des
Ältestenrates. Eine eigenständige Regelung kam dem Passus nicht zu.
Folglich lagen
weder eine Täuschung durch die Abgeordneten noch ein
Vermögensschaden
des Bundestages vor.
Der einzelne Abgeordnete
hatte einen entsprechenden Anspruch auf der
Grundlage des Reisekostengesetzes gegen den Bundestag. Bei der gebotenen
wirtschaftlichen Betrachtungsweise verringert sich also das Vermögen
des
Bundestages nicht, da er durch die Zahlung der Reisekosten von dem Anspruch
des Abgeordneten gegen den Bundestag auf Begleichung der Reisekosten frei
wurde.
Hinsichtlich der
Flugmeilen sind keinerlei Anhaltspunkte vorhanden, dass die
Sachbearbeiter den Betrag der Reisekosten nicht erstattet hätten, hätten
sie
gewusst, dass Bonusmeilen nicht gemeldet oder privat genutzt werden.
Der Beschluss des
Ältestenrates sah keine Verknüpfung der Meldung über die
Meilen mit der Begleichung der Reisekosten vor, so dass eine unterlassene
Meldung durch die Sachbearbeiter der Verwaltung nicht berücksichtigt
werden
konnte und auch nicht durfte.
Selbst wenn diese
also im Irrtum über die Bereitschaft der Abgeordneten
gewesen wären, sämtliche dienstlich erworbenen Meilen auch dienstlich
zu
nutzen, wäre dies unerheblich geblieben für die Auszahlung/Begleichung
der
Reisekosten.
Eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung liegt also nicht vor.
Aus den vorgenannten
Gründen scheidet auch eine Strafbarkeit der Mitglieder
der Bundestagsverwaltung sowie des Verwaltungsleiters aus.
Die gesetzlichen
Regelungen sehen ebenso wenig wie der Beschluss des
Ältestenrates ein Recht der Verwaltung vor, die Auszahlung von Reisekosten
von der Meldung der bisher angefallenen Meilen oder von deren Nutzung
abhängig zu machen.
Wo den Beteiligten
nicht einmal ein Recht zum Handeln eingeräumt wird, kann
ein Nichthandeln keine strafbewehrte Tat sein.
Den Mitgliedern
der Bundestagsverwaltung blieb somit keine andere Wahl. Im
Verhältnis zum Parlament, dem nach dem Grundgesetz wichtigsten
Verfassungsorgan, handelt es sich um eine nachrangige Behörde, die nur
innerhalb der ihr eingeräumten Möglichkeiten tätig werden kann.
Rechtsgrundlagen
für die Kontrolle der Abgeordneten bei der Nutzung von
Bonusmeilen durch die Verwaltung des Bundestages existieren nicht.
Eine Strafbarkeit
der Mitglieder der Bundestagsverwaltung scheidet daher
aus.
Die Unterschlagung,
§ 246 StGB, verlangt als Tatobjekt eine fremde
bewegliche Sache.
Nichts davon liegt vor.
Die Bonusmeilen
sind eine rechnerische Größe, die nach den jeweiligen
Teilnahmebedingungen ein Recht zur Anforderung bestimmter Prämien
verschafft, es handelt sich danach allenfalls um eine zukünftige Forderung.
Forderungen sind
kein taugliches Objekt einer Unterschlagung (allg. Ansicht,
Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 246 Rz. 3); eine Strafbarkeit
scheidet
offenkundig aus.
§ 8 Einkommensteuergesetz
(EStG) in Verbindung mit § 370 Abgabenordnung
(AO): § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO begründet eine Strafbarkeit für denjenigen,
der
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen
in
Unkenntnis lässt, und dadurch Steuern verkürzt oder für sich
oder einen
anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Was erklärungspflichtig
ist, ergibt sich aus den besonderen Steuergesetzten.
Hier kann das Einkommensteuergesetz in Betracht kommen.
§ 3 Nr. 38
EStG erfasst als steuerfreie Einnahmen "Sachprämien, die der
Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen
von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der
Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann
zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren soweit der
Wert der Prämien 2400
DM (1124 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt."
In der Kommentierung
zu dieser Bestimmung wird ausdrücklich das Miles & More
Programm erwähnt.
Folglich kommen
ohnehin nur solche Sachprämien in Betracht, die den Wert von
1124 Euro übersteigen.
Darüber hinausgehend
sind solche Prämien zwar grundsätzlich steuerlich in
Ansatz zu bringen und daher auch meldepflichtig.
Dies gilt auch
für die Prämien aus der Inanspruchnahme von Bonusmeilen (vgl.
Schmidt u. a., Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Bearbeiter: Drensack, §
8, Rz. 25, 27, der ausdrücklich verbilligte Flüge und Freiflüge
als
versteuerbare Einnahme aufzählt).
In § 37 a
EStG besteht eine Sonderregelung, die speziell auf die Sachprämien
nach § 3 Nr. 38 EStG zugeschnitten ist. Sie wurde durch das
Jahressteuergesetz vom 20. Dezember 1996 eingeführt.
Sie lautet wie
folgt: Das Finanzamt kann auf Antrag zulassen, dass das
Unternehmen, das Sachprämien im Sinne von § 3 Nr. 38 EStG gewährt,
die
Einkommenssteuer für den Teil der Prämien, welcher nicht steuerfrei
ist,
pauschal erhebt.
Die Kommentierungen
lassen keinen Zweifel daran, dass unter diese Vorschrift
gerade die Flugmeilen fallen.
Die von mir angeschriebene
Finanzverwaltung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass
die Lufthansa die von ihr gewährten Prämien entsprechend § 37
a EStG
pauschal versteuert. Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Dienststelle
Köln,
als zuständiges Finanzamt bestätigte den Fortgang dieser Verfahrensweise
durch die Lufthansa.
Aufgrund dieses
Umstandes ist der einzelne Steuerpflichtige, der Vorteile
aus dem Miles & More Programm in Anspruch nimmt, seiner Meldepflicht
gegenüber den Finanzämtern enthoben.
Eine Versteuerung
für die im Programm Miles & More gewährten Vorteile durch
den jeweiligen Empfänger ist nicht vorgeschrieben.
Das Verfahren war
daher einzustellen, da sich aus Ihrer Strafanzeige
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat nicht ergaben
(§§
152 Abs. 2, 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung).
Mit freundlichen Grüßen
Anselmann
Staatsanwalt
Beglaubigt
Justizangestelle
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14 WWWebtips: Steuerini, Antiwef, G8, Wiener Verkehr, Omofuma
von "akin" <akin.buero@gmx.at>
==================================================
> WWWebtips
Das will die Steuerinitiative
im OeGB: "Es gibt kein objektives Gesetz, nach
dem einer Minderheit von Menschen die Mehrheit des gesellschaftlichen
Reichtums zukommen muss! Wir wollen der wachsenden gesellschaftlichen
Ungleichheit in der Steuerbelastung auf Kosten der Arbeitnehmer/innen nicht
mehr laenger tatenlos zusehen. Weil es nicht einzusehen ist, dass in einer
Zeit wachsenden gesellschaftlichen Reichtums ein immer groesserer Teil der
Bevoelkerung davon ausgeschlossen bleibt. Wir fordern eine Umverteilung des
wachsenden gesellschaftlichen Reichtums durch eine Aenderung des
Steuersystems." Dazu gibt es theoretische Informationen, Veranstaltungstips
und Anlaufstellen fuer Mitmachbegeisterte.
Dort wird gerade
heftig gestritten. Thema: Antiwef-Widerstand zwischen
Opportunismus und Weltrevolution: Beitraege u.a.: Das WEF dankt der
antiwef - Die Gewaltfrage - Eine erste Bilanz - Gewaltfrei, ein Salzburger
Missverstaendnis - Streitgespraech mit dem WEF - AL gegen Linkswende. --Na
dann: Viel Spass beim Zerfleischen...
http://www.amnesty.at/cont/g8/main.html
Eine spezielle
Variante der Kritik an den reichsten Staaten der Welt liefert
amnesty international. Mit ihrer ungeheuren politischen und wirtschaftlichen
Macht koennten die G8 in punkto Menschenrechte immens viel bewegen.
Stattdessen tragen sie durch Waffenhandel und Militaerhilfe immer wieder zu
schweren Verletzungen der Menschenrechte bei. amnesty international
appelliert an die G8, sich an die Regeln zu halten und den internationalen
Waffenhandel zu kontrollieren. Auf der Webseite gibt es einen Ueberblick auf
die diverse schmutzige Geschaefte der G8-Staaten plus
Protestbriefvorschlaegen.
Der Wiener "Masterplan
Verkehr 2003" soll wie bereits vor zehn Jahren "mit
breiter Beteiligung von Fachexperten aus der Verwaltung, den
Verkehrsunternehmen, den Interessensvertretungen, externen Fachleuten und
der interessierten Oeffentlichkeit entwickelt werden". Wie man so hoert,
ist
die Oeffentlichkeit aber nicht wirklich interessiert. Was nicht verwundert,
immerhin weiss man ja, was "Buergerbeteiligung" bei der Gemeinde Wien
bislang so bedeutet hat (Beispiel Gaussplatz). Aber vielleicht sollte man es
doch wieder mal versuchen... Im uebrigen sei angemerkt, dass ein bisserl
mehr "any-browser"-Denken sicher auch der oeffentlichen Beteiligung
helfen
wuerde. Mit einem Opera-Browser zeigt die Seite beispielsweise
abenteuerliches Verhalten.
http://www.no-racism.net/racismkills/prozess_urteil290902.htm
Der Beinahe-Freispruch im Omofuma-Prozess ist hier online dokumentiert.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
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Redaktionsschluss:
30. September 2002, 22:00 Uhr
Diese Ausgabe hat Angela Mores
zusammengestellt
Fehler möge frau/man mir nachsehen!