widerst@ndMUND vom Donnerstag, 07.09.2000

Inhalt:

01 Prozessbericht Charles O.
From
Andreas.Goerg@blackbox.net
02 FPÖ-Geschichtsrevisionismus in Aktion
von: volksstimme -
volksstimme@magnet.at
03 Nur zu deren Schutz will der BGS gegen Iraner vorgegangen sein
geposted von:
Irene.Messinger@blackbox.net
04 Humpi-Dumpi-Fest
von: einer ganzen menge von leuten
05 Bericht von der Kundgebung für Charles Ofoedu
von alexandra bader -
www.ceiberweiber.at
06 Unsichtbare Hausarbeiterinnen
von:
arge.frauen@xpoint.at
07 Friedenswerkstatt Linz/free speech camp/Ars Electronica Festival
von:
friwe@servus.at
08 "Opernball-Demo" Prozeß entpuppt sich als schäbiges Spiel!
von:
http://www.geocities.com/komak_wien
09 Aufhebung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gefordert!
von: SOS Menschenrechte -
ecker@sos.at


email-adresse der Redaktion:
widerstand@no-racism.net
Bitte alle Nachrichten, Meldungen, Ideen ... an diese Adresse. Bitte weitersagen: Für Personen ohne Internetzugang gibt es aktuelle Terminankündigungen unter der Rufnummer 589 30 22 12 (Demoforum)

Editorial

Für den Inhalt verantwortlich: Ihr.
Die Beiträge werden von verschiedenen Redaktionsteams zusammengestellt.
Bei allfälligen Fragen oder Schwierigkeiten bitte zuerst das Editorial am Ende lesen!
Für die Zusammenstellung dieser Ausgabe verantwortlich:
Johannes Knöbl, kontakt@rassismus.at

 



01 Prozessbericht Charles O.
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>From
Andreas.Goerg@blackbox.net
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Mittwoch, 6.9.2000 um 9.30h: Die Staatsanwältin eröffnet damit, dass die Verhandlung gegen Charles O. wegen der Demonstration vor den Toren des Grauen Hauses wohl unter keinem guten Stern stehe (hihi). Selbstverständlich handle es sich um keinen politischen Prozess. Dagegen verwehre sie sich, weil die Staatsanwaltschaft doch der Objektivität und Wahrheitsfindung verpflichtet sei. Die Anklage gegen Charles nach dem Suchtmittelgesetz sei wohlgemerkt nur im Zweifel fallengelassen worden. (weil sich im 11 Bände umfassenden Akt dazu leider kein Hinweis hat finden lassen).

Die Wahrheitsfindung beginnt mit einem Eröffnungsplädoyer, in dem die Staatsanwältin eigentlich nur über das ominöse Chinarestaurant "Willkommen" in der Währingerstraße spricht. Dort sei ein Umschlagplatz für größere Mengen von Drogen gewesen, die von den Mitgliedern des nigerianischen Kartells im After transportiert wurden (sic!). Dort hätte es in der oberen Etage die Chairman-Tische gegeben, wo die Geldtransaktionen abgewickelt wurden. Dort hätten jene, die sich von der Polizei verfolgt fühlten, am WC die Kleidung gewechselt. Dort sei Geld für RechtsanwältInnen gesammelt worden. Rundherum noch ein paar Ausschmückungen, was so ein Kartell noch mit sich bringt: Falsche Dokumente, Begleitung beim Straßenverkauf durch erfahrenere DealerInnen, Gegenobservationen (cool) und internationale Überweisungen, zumeist über Western Union.

Charles wird konkret zur Last gelegt, er habe wissentlich zwischen April 1997 und Mai 1999 über 500.000.- ATS im Auftrag des Kartells an sich gebracht, verwahrt und insgesamt 910.000.- ATS laut Belegen überwiesen. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Protokolle von den Einvernahmen von Charles bei der Polizei und vor der Untersuchungsrichterin sowie ein paar ZeugInnen.

Verteidiger Andreas Fehringer repliziert, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Eröffnungsplädoyer eigentlich eine Themaverfehlung begangen habe. Das Konstrukt einer kriminellen Organisation stehe überhaupt nicht zur Debatte. Vielmehr gehe es nur darum, ob Charles eine solche Organisation kannte und ob er bei den Überweisungen wissentlich für sie tätig wurde. Zu den angeblichen Geständnissen meinte der Rechtsanwalt, dass da wohl eine babylonische Sprachverwirrung im Spiel gewesen sei (sehr nobel ausgedrückt - andere Erklärungen für das Zustandekommen der Vernehmungsprotokolle hätten ihm wohl umgehend eine Verleumdungsklage eingebracht). Charles habe sagen wollen, dass er zum Schluss vermutet habe, dass das von ihm überwiesene Geld nicht sauber sei, weshalb er auch die Überweisungstätigkeit bereits 2 Monate vor seiner Verhaftung aus freien Stücken eingestellt habe.

Die Vernehmung des Beschuldigten seitens der Staatsanwaltschaft reitet zunächst auf den Polizei-Vernehmungsprotokollen herum, bis sich herausstellt, dass die Dolmetscherin erst nach der Vernehmung dazugekommen ist und Charles zu diesem Zeitpunkt keine Brille hatte. Charles leidet an einer seltenen angeborenen Augenkrankheit, weshalb er ohne Brille rein gar nichts in halbwegs normaler Schriftgröße lesen kann. Angesichts dieses leicht beweisbaren Umstandes, der die Vernehmungsprotokolle der Polizei als Beweismittel faktisch entwertet, wird die Staatsanwältin leicht hektisch. Immerhin: Zur Zeit seiner Vernehmung vor der Untersuchungsrichterin hatte er eine Brille. Charles weist jedoch postwendend darauf hin, dass dies nicht seine Spezialbrille gewesen sei. Diese Brille sei ihm von einer netten Dame in die U-Haft geschickt worden. Auch die Brille, die sein Bruder ins Gefängniss geschickt hat, sei nicht auf sein Augenleiden abgestimmt gewesen.

Daraufhin verlegt sich die Staatsanwältin auf Vorhaltungen, wonach diverse Personen im Dunstkreis des Chinarestaurants "Willkommen" ihn mit Chief angesprochen hätten und dass er den Leuten für die Demo freigegeben habe. Einsetzendes Gekicher im Zuschauerraum wird mit der Drohung, den Saal räumen zu lassen, beantwortet.

Zu den Überweisungen meint Charles: Wenn er gewußt hätte, dass es sich um Drogengeld handelt, hätte er doch nicht bei Western Union seinen Namen angegeben. Er habe mit den Überweisungen den Leuten helfen wollen.

Rechtanwalt Fehringer versucht daraufhin, durch seine Beschuldigtenbefragung verschiedene Punkte nochmals klar herauszuarbeiten: Den Grund, warum Charles überhaupt für andere Leute Überweisungen getätigt hat; die Geschichte mit der Brille; die Anrede "Oga", die nichts anderes bedeutet als "Herr", usw.
Den erfreulichen Höhepunkt dieser ersten Verhandlungsrunde liefert die erste Zeugin der Anklage, die - wie der Richter betont - extra und auf Kosten des Steuerzahlers aus Nigeria eingeflogen wurde. Diese Zeugin hat in einem abgehörten Telephonat, in dem von Drogengeschäften in Verbindung mit dem Namen Charles die Rede war, ihren Gesprächspartner gefragt, ob er "diesen Charles" meine. Daraufhin hat dieser geantwortet: "Ja" er meine "Charles Ofoedu, the evil man". Vor Gericht konnte die Zeugin dieses Abhörprotokoll nicht bestätigen. Sie kenne den Angeklagten überhaupt nicht. Es sei wahrscheinlich von einem anderen Charles die Rede gewesen. Ihr damaliger Freund hätte auch Charles geheißen.

Nach der Pause wird eine zweite Zeugin diesmal aus der Haft vorgeführt, die sich jedoch wie schon in anderen Verfahren wegen Angst vor Racheaktionen der Aussage entschlägt. Daraufhin wird nur noch über die weiteren Beweisanträge verhandelt. Der Richter meint, dass unbedingt noch der anonymisierte Zeuge 1 zu hören sei, weil dieser Charles wirklich belaste. Der Richter liest auch die Aussage des berüchtigten AZ 1 vor: Er habe Charles im Chinarestaurant Willkommen an einem jener Tische sitzen sehen, die nur den Bossen vorbehalten waren und zu denen normale Dealer wie er selbst keinen Zutritt hatten. Er habe nie gesehen, dass Charles etwas mit Drogen zu tun gehabt hätte, aber er vermute es, da die Leute "Papa" zu ihm gesagt hätten.

Mit dieser fürwahr höchst inkriminierenden Aussage geht der Verhandlungstag zu Ende. Vertagt wird auf unbestimmte Zeit bis irgendwann Ende Oktober.




02 FPÖ-Geschichtsrevisionismus in Aktion
von: volksstimme -
volksstimme@magnet.at
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Liebe Freunde und Freundinnen,
nachfolgender Artikel erschien in der Volksstimme Nr. 36/2000. Da er sich
mit einem äußerst aktuellen Thema beschäftig, könnt Ihr ihn gerne, wenn
Ihr wollt, für den Mund verwenden.
Didi Zach

FPÖ-Geschichtsrevisionismus in Aktion

"Die Endlösung des tschechischen Problems"

Schon allein die Tatsache, daß die FPÖ die Benes-Dekrete und die die
ähnlich gelagerten AVNOJ-Beschlüsse so ins Zenrum der österreichischen
Diskussion stellen kann, stellt, läuft auf eine Leugnung der
nationalsozialistischen Verbrechen in der ehemaligen Tschechoslowakei
hinaus.

Der Staatspräsident der wiederaufgerichteten Tschechoslowakischen
Republik, Edvard Benes, hat in den Jahren 1945/46 (und danach) eine
Vielzahl von Dekreten unterzeichnet, die als Handlungsanweisungen für die
Rückgewinnung der eigenen staatlichen Souveränität dienten. In der
deutschsprachigen Öffentlichkeit werden insbesondere diejenigen
Verordnungen als sogenannten "Benes-Dekrete" gehandelt, die folgende
Sachverhalte zum Gegenstand hatten: Zunächst die Einsetzung
außerordentlicher Volksgerichte sowie die Bestrafung der nazistischen
Verbrecher und ihrer Kollobarateure ("Retributionsdekret"). Sodann die
Feststellung über den Verlust der ehemaligen CSR-Staatsbürgerschaft durch
Verleihung bzw. Annahme der reichsdeutschen Staatsbürgerschaft. Daraus
folgend, die Notwendigkeit der Aussiedlung (den "Transfer" bzw. "Abschub")
dieser Personen nach Deutschland. Und schließlich die Konfiskation und
Aufteilung des Vermögens dieses Personenkreises sowie (u.a.) deutscher
juristischer Personen oder physischer Personen deutscher Nationalität.

Kopien der faschistischen Untaten?

Die heutigen Versuche, den bürgerlichen Präsidenten der
Nachtkriegs-Tschechoslowakei heute zu dämonisierenen, reichen vom Vowurf,
die Dekrete stellten einen von langer Hand geplanten "Rache-Akt" dar bis
zur geschichts-revisionisten Behauptung, sie wären "Kopie nazistischer
Willkür- und Gewaltakte". Tatsache ist demgegenüber aber folgendes: Die
Repräsentanten der verschiedenen (partei-)politischen Kräfte der von
Hitler zerschlagenen CSR bildeten die "Einstweilige Staatsordnung". Alle
Staaten der Antihitlerkoalition haben bereits während des Zweiten
Weltkriegs die Legitimität der tschechoslowakischen Exilregierung (unter
der Leitung von Edvard Benes) anerkannt.
Mit dem Ziel die komplizierten Nachkriegsverhältnisse in der befreiten
Tschechoslowakischen Republik zu regulieren, nahm die "Einstweilige
Staatsordnung" nicht Gesetze an (weil ein Parlament nicht existierte),
sondern - gemäß der Verfassung von 1920 - die "Dekrete des Präsidenten der
Republik".
Alle diese Dekrete wurden nach dem Krieg durch die "Einstweilige
Staatsordnung" zu Gesetzen erklärt. Sie sind somit - unter den Umständen
der seinerzeitigen Ausnahmesituation - ordentlich entstanden, sie wurden
ordentlich gebilligt und sie sind dann ordentlicher Bestandteil der
tschechoslowakischen (bzw. später: der tschechischen) Rechtsordnung
geworden.
Zum Charakter jener "Benes-Dekrete", die auf die Ursachen und die Umstände
der Zerschlagung der Tschechoslowakischen Republik und der nazistischen
Okkupation reagierten und die vor allem die deutschsprachige Bevölkerung
(außer den Antifaschisten unter ihnen) betrafen, hat das Tschechische
Verfassungsgericht im Jahre 1995 in seiner Entscheidung Nummer 55
folgendes bekräftigt: "Obwohl sie ihre (ursprüngliche) konstituierende
Funktion verloren haben, bilden sie nach wie vor einen legitimen
Bestandteil der (heutigen) tschechischen Rechtsordnung." Das
Verfassungsgericht erneuerte zugleich alle seinerzeitigen Begründungen,
die zu den harten Maßnahmen gegen die meisten Deutschen in der
tschechoslowakischen Republik geführt haben - insbesondere, dass die
absolute Mehrheit der deutschsprachigen Bevölkerung Hitlers Politik keinen
Widerstand entgegensetzte, sondern sie vielmehr (mit unterschiedlichem
persönlichem Engagement) unterstützte.

"Nur den Wunsch des Anschlusses gehabt"

Bei seiner Vernehmung in der tschechoslowakischen Untersuchungshaft
(Anfang 1946) hat der ehemalige "Staatssekretär beim Reichsprotektor für
Böhmen und Mähren", Karl Hermann Frank, diese Zustimmung rückblickend wie
folgt beschriebent: "Der größte Teil des Sudetendeutschtums war seit der
Machtergreifung durch Hitler eigentlich im Dienste des Deutschen Reiches
gestanden und hatte nur den Wunsch gehabt, den Anschluß an das Deutsche
Reich zu erreichen. Alles, was Adolf Hitler und die nationalsozialistische
Regierung tat, wurde kritiklos gutgeheißen und jeder politischer Schritt
Hitlers wurde mit Befriedigung und sogar mit Jubel zur Kenntnis genommen.
Insbesondere als sich Hitler mit den auslandsdeutschen Fragen befasste und
in seinen Reden das Grenzlandsdeutschtum erwähnte, wurde das
Sudetendeutschtum immer mehr und mehr vom Nationalsozialismus erfasst und
sah in ihm schlechthin die Erlösung. (...) Mit fortschreitenden Erfolgen
Hitlers wuchs die politische Irredenta im Sudetendeutschtum immer mehr und
mehr und die Folge war, daß fast die ganze Volksgruppe nur noch vom
Anschluß an das Reich erfüllt war und alles ablehnte, was ein Verbleiben
im tschechoslowakischen Staatsverband möglich gemacht hätte. (...) Es kam
dann auf allen Gebieten, militärisch, wirtschaftlich, politisch zu
Verratshandlungen an der tschechoslowakischen Republik, sodaß man davon
sprechen kann, daß die Mehrzahl des Sudetendeutschtums es als Pflicht
betrachtete, den tschechoslowakischen Staat zu schädigen und dem Deutschen
Reiche zu dienen. Die Führung der Sdp (Sudetendeutschen Partei, Anm.) hat
neben ihrer offiziellen Politik solche Bestrebungen geduldet und nichts
dagegen unternommen (...) Auf außenpolitischem Gebiete hat die SdP auf den
Anschluß an das Reich hingearbeitet und hat nichts dafür getan, das
Ausland von der Möglichkeit eines friedlichen Zusammenlebens oder eines
Ausgleiches zu überzeugen. Im Gegenteil [:] der Partei zugängliche
Auslandskreise wurden dahingehend informiert, daß ein Ausgleich und ein
Zusammenleben in der CSR nicht mehr möglich ist und dass das
Sudetendeutschtum den Anschluß an das Reich wolle"(1).
Was der NS-Statthalter hier in der Rückschau feststellt, ist die Tatsache,
dass sich die große Mehrheit der Sudetendeutschen täuschen ließ bzw.
selbst getäuscht hat über die Verbrechen, in die sie verwickelt wurden.

"Die Umvolkung der tschechischen Gebiete"

Die Einverleibung in bzw. Anbindung an das "Großdeutsche Reich" hatten die
schrittweise und systematische Ausrottung der jüdischen Nation sowie den
vollständigen Raub ihres Eigentums zufolge. Hierbei wurden 80.000 Menschen
ermordet, darunter 15.000 Kinder (2). Dem "Anschluß des Sudetengaus" und
der Errichtung des "Protektorats Böhmen-Mähren" folgten die schrittweise
Aus- bzw. Umsiedlung der tschechischen Bevölkerungsteile und der Raub
ihres Eigentums. Gleichzeitig wurden sukzessive deutschsprachige
Kolonisten neuangesiedelt. Der Bericht an das Nürnberger Tribunal stellt
darüber hinaus fest, daß im Endergebnis der systematischen Demontagen
ungefähr die Hälfte des nationalen Reichtums geraubt wurde (3). Zum andern
hatte die Anschluß- bzw. Okkupationspolitik die Verschleppung von rund
350.000 Bürgern in KZ zur Folge, wo zusätzlich zu den ermordeten jüdischen
Mitbürgern noch weitere 155.000 Männer, Frauen und Kinder umkamen. Mehrere
tausend Menschen wurden in den Gestapo-Gefängnissen zu Tode gequält, durch
Standgerichtete hingerichtet und verloren ihr Leben bei Massakern an
ganzen Ortschaftsbevölkerungen - wie in Lidice und Lezaky (4).
Auf mittlere bis längere Sicht war die "Eindeutschung" ("Umvolkung") bzw.
Ausrottung der gesamten tschechischen Nation geplant. In den Denkschriften
der Leitung des "Protektorats Böhmen-Mähren" aus dem August 1940 zur
Zielsetzung der "Eingliederung" dieses Gebiets ins Reich bzw. zur
Ansiedlung von Deutschen in diesem Gebiet, sowie zur Lösung des
"Tschechen-Problems" - wird diese Zwecksetzung unter dem Begriff
"Germanisierung" näher bestimmt:

"Eine solche Germanisierung sieht vor: 1.) die Umvolkung der rassisch
geeigneten Tschechen; 2.) die Aussiedlung von rassisch unverdaulichen
Tschechen und der reichsfeindlichen Intelligenzschicht bezw.
Sonderbehandlung dieser und aller destruktiven Elemente; 3.) die
Neubesiedlung dadurch freigewordenen Raumes mit frischem deutschem Blut."
(5). Diese Zwecksetzung wurde von Hitler ausdrücklich gutgeheißen und als
Leitlinie der Okkupationspolitik bestimmt.
Darüberhinaus zeichnete sich die NS-Politik auf dem Territorium der CSR
durch eine Vielzahl von Greueltaten aus: Diese reichen von den Massakern
an der Bevölkerung einzelner Ortschaften bis zu jenen menschlichen
"Schutzschilden", die Einheiten der Waffen-SS bei der Bekämpfung des
Prager Aufstands (Anfang Mai 1945) vor ihren Panzern zusammentrieb. In
diesem Zusammenhang müssen auch die vielen Todesmärsche von KZ-Häftlingen
genannt werden, die die SS 1944/45 (vor der drohenden Befreiung durch die
Truppen der Antihitlerkoalition) auf verschiedenen Routen durch das
tschechische Gebiet (v. a. nach Mauthausen) durchgeführt hat. Hierbei kam
es zu ständigen Greueltaten (6). Diese Verbrechen haben ebenfalls
beigetragen zur Zerstörung des Zusammenlebens zwischen dem
deutschsprachigen und dem tschechischsprachigen Teil dieser Gesellschaft.


"Auf Hitlers Karte gesetzt - zu Grunde gegangen"

Vor dem Hintergrund der NS-Politik gegenüber der jüdischen und der
tschechischen Nation war es von entscheidender Bedeutung, ob sich ein
nachhaltiger Widerstand gegen diese Politik innerhalb der
deutschsprachigen Bevölkerung herausbildet. Die tschechische Seite (im
Exil wie auch im Widerstand) ging zunächst noch davon aus, daß die
Deutschen in einer erneuerten Tschechischen Republik ein gleichberechtiger
Faktor sein müssen. Im Zuge der ersten KZ-Deportationen bzw. Hinrichtungen
nach der Okkupation wurde die deutsche Seite immer mehr zu einem
Gefahrenmoment im eigenen Land: Immerhin konnte die tschechische Seite
schwerlich übersehen, dass diese NS-Politik in erheblichem Maße auf
sudetendeutsche Zustimmung und Mitarbeit abgestützt war. Hier hat die
Debatte um die Aussiedlung der Deutschen aus der CSR ihren Ausgangspunkt
Die KP/CSR hat sich bis Ende 1943 gegen eine weitreichende Aussiedlung
ausgesprochen; sie plädierte für eine Differenzierung und mochte lediglich
der Aussiedlung von aktiven Nazis zustimmen. Auch danach ist sie weiterhin
für eine Lösung des Problems im Rahmen des Antifaschismus eingetreten.
Zusammen mit linken deutschen Antifaschisten ging sie nach wie vor davon
aus, dass die meisten "Sudetendeutschen" sich schließlich doch vom
Nationalsozialismus abwenden würden: Der "Sudetendeutsche
Freiheitssender", der seit dem 10. November 1941 aus der Sowjetunion
Rundfunksendungen aussstrahlte, hat diesen Teil der Bevölkerung beständig
zur Solidarität mit dem tschechischsprachigen Teil aufgefordert. In der
letzten Sendung vom 15. Mai 1945 wurde insofern festgestellt: "Erst in den
nächsten Monaten wird sich auch der letzte Deutsche in der
Tschechoslowakischen Republik klar vergegenwärtigen, was er alles damit
verloren hat, dass er den Henlein und seine Bande unterstützte..."(7).
Auch wenn zugestanden werden kann, daß es für den einzelnen
Sudetendeutschen sehr schwierig war, die Methoden bzw. Zwecke zu
durchschauen, für welche die Staatspolitik des "Dritten Reichs" ihn
benutzte: Was unbedingt zugestanden werden muß, ist, dass für die
tschechische Bevölkerung ein weiteres friedliches Zusammenleben mit der
deutschsprachigen Seite unmöglich geworden war. Die Grundlage für solch
ein Zusammenleben war restlos zerstört worden - von der deutschen Seite.
Insofern hat F. Jesser, der bekannte Vertreter des sudetendeutschen
"nationalen Sozialismus" das Schicksal der Sudetendeutschen nach dem Krieg
prägnant so formuliert: "Wir Sudetendeutschen haben auf Hitlers Karte
gesetzt und sind dabei zugrunde gegangen!"
Emil Hruska (CR) , Hunno Hochberger (BRD)


Quellen:
(1)Dokumentation ['Acta Occupationis Bohemiae et Moraviae']: "Die
Deutschen in der Tschechoslowakei 1933 - 1947. Dokumentensammlung";
zusammengestellt von Vaclav Kral - Prag 1964; S. 54 (Dok. Nr.2)
(2) Natalia Berger (Herausgegeber) /"Wo Kulturen sich begegnen. Die
Geschichte der tschechoslowakischen Juden" - Forschungsbericht; Verlag
Mlada fronta - Prag 1992; S. 162
(3) Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen
Militärgerichtshof - Nürnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946;
Amtlicher Text - Deutsche Ausgabe. Dokument 998-PS (Amtlicher
tschechoslowakischer Bericht über deutsche Verbrechen gegen die
Tschechoslowakei - [Beweisstück US-91]), abgefaßt in Englisch (German
Crimes against Czechoslovakia) - abgedruckt in : Urkunden und anderes
Beweismaterial, Bd. XXVI, S. 429-522
(4) Dokumentation: "Deutschland und die Tschechoslowakei 1918 - 1945.
Dokumente über die deutsche Politik", zusammengestellt von Koloman Gajan
u. Robert Kvacek, Prag 1965; S. 41
(5) Dokument 3859 PS; siehe unter (3): (abgedruckt in: Urkunden und
anderes Beweismaterial, Bd XXXIII - S. 252ff.)
(6) Martin Gilbert / "Endlösung. Die Vertreibung und Vernichtung der
Juden. Ein Atlas" - engl Orig. Ausgabe 1982, London; deutsche Übers. 1982
/überarbeitete Neuausgabe Hamburg 1995; S.204ff.
(7) Bartos, J.,"Okupovane pohranici a ceske obyvatelstvo 1938-1945"; Praha
1978; S. 68



03 Nur zu deren Schutz will der BGS gegen Iraner vorgegangen sein
geposted von:
Irene.Messinger@blackbox.net
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Frankfurter Rundschau vom 05.09.00

Nur zu deren Schutz will der BGS gegen Iraner
vorgegangen sein

Nachdem Beamte bei einer Abschiebung Gewalt
anwendeten, droht ihnen nun eine Strafanzeige wegen
Körperverletzung

Von Hans-Jürgen Biedermann

Der Bundesgrenzschutz (BGS) am Frankfurter Flughafen
sieht sich einmal mehr mit Vorwürfen von
Flüchtlingsorganisationen konfrontiert. Bei einem
Abschiebeversuch sollen die Bundespolizisten
Angehörige einer iranischen Familie misshandelt
haben.
Mit dem Fall wird sich möglicherweise die
Staatsanwaltschaft beschäftigen. Der BGS weist jede
Schuld von sich.

Das Ehepaar K. und seine vier Kinder im Alter von
zehn
bis 21 Jahren müssen seit sechs Wochen in der
Flüchtlingsunterkunft am Airport ausharren. Ihre
Asylanträge sind im Rahmen des verkürzten
Flughafenverfahrens abgelehnt worden. Am vergangenen
Samstag wurde der erste Versuch unternommen, die
sechs
Personen nach Libanon abzuschieben, von wo aus sie
nach Frankfurt eingereist waren. Der BGS-Arzt hatte
keine gesundheitlichen Bedenken gegen den Flug mit
einer Maschine der Middle East Airways nach Beirut.
Der Mediziner Claus Metz vom Arbeitskreis Flüchtlinge
der Ärzte in sozialer Verantwortung beurteilte die
Lage ganz anders. Die 41-jährige Mutter sei nach
wochenlanger Behandlung im Krankenhaus in einem
"äußerst labilen" Zustand. Ihr Ehemann habe mehrfach
Suizidabsichten geäußert. Der 51-Jährige war es auch,
der lautstark Protest erhob, als die Familie in das
Flugzeug einsteigen sollte.

Die Ärzte-Organisation, Pro Asyl und das
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein Main geben
in
ihren Erklärungen die Aussagen des Iraners über die
Reaktionen der BGS-Beamten wieder. Man habe dem Mann
die Arme nach hinten gerissen, den Kopf auf die Brust
gedrückt und ihn schließlich in Bauchlage gezwungen.
Dadurch sei dieser in erhebliche Atemnot geraten.
Mediziner Metz berichtet, bei seinem Gespräch mit dem
Iraner sei ihm am Sonntag an dessen rechter Halsseite
eine "rötliche, Handteller große Druckstelle"
aufgefallen. Als zwei der Kinder ihrem Vater helfen
wollten, seien sie mit Schlägen auf die Wange und
gegen den Kehlkopf auf Distanz gehalten worden.

Für Claus Metz stellt das Verhalten der Beamten einen
klaren Verstoß gegen Anweisungen von
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) dar. Der hatte
im Juni 1999 nach einem tödlich verlaufenen
Abschiebeversuch erlassen, dass "bei der Rückführung
Gefahr für Leib oder Leben" auszuschließen sei.
"Keine
Rückführung um jeden Preis", verlangte der Minister
seinerzeit von den Beamten.

Glaubt man BGS-Sprecher Ludwig, dann haben sich seine
Kollegen im Falle der iranischen Familie freilich
genau an die Vorgaben des Ministers gehalten. "Wir
haben den unmittelbaren Zwang nicht zur Durchsetzung
der Zurückweisung, sondern zum Schutz der Betroffenen
angewendet", sagt er. Dem Vater seien die Arme
festgehalten worden, weil er sich mehrfach mit den
Fäusten ins Gesicht geschlagen habe. Genauso sei man
gegen den Sohn vorgegangen. Der habe den Kopf gegen
eine Fensterscheibe des Dienstbusses gestoßen. Im
übrigen sei schon frühzeitig klar gewesen, dass man
die Abschiebung nicht vollziehen werde. Der Pilot
hatte sich von Anfang an dagegen ausgesprochen, die
Flüchtlinge mitzunehmen.

Die Frankfurter Rechtsanwältin Silke Born,
Vertreterin
in dem Asylverfahren, will bald ein Gespräch mit den
Mandanten führen. Sofern "das alles so stimmt", werde
sie eine Strafanzeige wegen Körperverletzung
empfehlen. Die widersprüchlichen Aussagen ließen den
Schluss zu, dass sich die Wahrheit nur im Rahmen
eines
staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren klären lasse.
Dabei könnten die beiden Sicherheitsbeauftragten der
Fluglinie als neutrale Zeugen eine wichtige Rolle
spielen.



04 Humpi-Dumpi-Fest
von einer ganzen menge von leuten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

"Die FPÖ-Wien veranstaltet am 8. September von 14-17 Uhr ein
Humpi-Dumpi-Fest
mit Hilmar Kabas im Schönbrunner Tiergarten.

KEINE ÖFFENTLICHEN AUFTRITTE DER FPÖ OHNE UNSEREN WIDERSTAND!!!

Treffpunkt für die Gegenaktion:
Freitag, 8. September, 13 Uhr, U4-Station Hietzing"

Weitersagen, mobilisieren!!!!!



05 Bericht von der Kundgebung für Charles Ofoedu
von alexandra bader -
www.ceiberweiber.at
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Bericht von der Kundgebung für Charles Ofoedu

http://www.ceiberweiber.at/wahl/ofoedu.htm
(leider konnte ich, weil ich eh den ganzen Tag Termine hatte, keinen
Prozessbericht machen, tut mir leid. werde aber die Links zu Berichten
einbauen....)

Bericht von der ÖVP-Pressekonferenz "Frauenoffensive 2000"

http://www.ceiberweiber.at/wahl/frauenoffensive.htm

Alexandra




06 Unsichtbare Hausarbeiterinnen
von:
arge.frauen@xpoint.at
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ACHTUNG!!!! WICHTIGE TERMINANKÜNDIGUNGEN!!!
DIESE VERANSTALTUNGEN SIND AUSSCHLIESSLICH FÜR FRAUEN/LESBEN/MÄDCHEN!!!

SAMSTAG, 9. SEPTEMBER 2000 UM 20.00 UHR:
****************************************

VIDEO: "Unsichtbare Hausarbeiterinnen". Berlin 1999.
Ein Film über die Situation von Frauen ohne Papiere.

anschliessend:

VORTRAG: von Fr. Maga. Luzenir Caixeta, MAIZ, Migrantinnenzentrum, OÖ.
THEMA: Globalisierung, Feminisierung der Armut, Frauenmigration. Diskussion.

ANSCHLIESSEND: FZ-BEISL-ERÖFFNUNGSFEST!!!!!


''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''

SAMSTAG, 16. SEPTEMBER 2000 UM 20.00 UHR:
*****************************************

VORTRAG: von Fr. Prof. Claudia Werlhof, Politologin, Innsbruck zum Thema:

IWF & Weltbank. Und die neuen Institutionen der Globalisierungspolitik,ihre
Bedeutung für Österreich und ihre Auswirkung auf die Frauen weltweit.
Diskussion.

ANSCHLIESSEND: Disco im FZ-Beisl

ORT: FrauenLesbenMädchenZentrum
1090 Wien, Währingerstrasse 59/Stiege 6/2. Stock.
Telefon 01 408 50 57 Mi und Fr v. 10.00 - 13.00 Uhr




07 Friedenswerkstatt Linz/free speech camp/Ars Electronica Festival
von:
friwe@servus.at
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Friedenswerkstatt Linz/free speech camp/Ars Electronica Festival
2000-09-06

General aD Loquai bekräftigt bei Veranstaltung der Friedenswerkstatt
Linz
Vor dem NATO-Angriff auf Jugoslawien lag keine "humanitäre Katastrophe"
vor, die einen Krieg rechtfertigte

· Die NATO hat erst durch ihren Krieg gegen Jugoslawien zwei
tatsächliche humanitäre Katastrophen geschaffen
· Es droht NATO-Stationierung im Kosovo für 40 Jahre, die pro Jahr 105
Milliarden Schilling kostet

Friedenswerkstatt Linz: der neutralitäts- und völkerrechtswidrige
Kriegsführungs-Artikel 23f muss raus aus der österreichischen Verfassung

Beim gestern am 5. 9. von Friedenswerkstatt Linz und Radio FRO gemeinsam
veranstalteten Tag "Medien und Krieg" im Rahmen der Ars Electronica 2000
präsentierte Brigadegeneral aD HEINZ LOQUAI sein Buch "Der
Kosovo-Konflikt - Wege in einen vermeidbaren Krieg". Heinz Loquai war
bis zum Juli 2000 Militärberater bei der OSZE in Wien, zuständig für das
Kosovo. Aufgrund seiner öffentlichen Kritik am deutschen
Verteidigungsminister wegen des Jugoslawienkrieges wurde von Scharping
sein OSZE-Vertrag nicht weiterverlängert. Bei seinem Vortrag bekräftigte
Heinz Loquai: "Eine humanitäre Katastrophe, die einen Krieg
rechtfertigte, lag im März 1999 keineswegs vor." Er begründet das mit
Berichten des deutschen Auswärtigen Amtes, der OSZE und des UNHCR aus
der Zeit unmittelbar vor Kriegsbeginn. Aus diesen Berichten geht hervor,

· dass keine Massenflucht in die Wälder zu beobachten sei
· dass relativ gesehen zum Anteil an der Wohnbevölkerung mehr Serben als
Albaner auf der Flücht seien
· dass keine Anzeichen für eine koordinierte Großoffensive der
jugoslawischen Armee vorliegen.
Aus den Berichten der OSZE-Mission im Kosovo geht hervor, dass im
Februar 1999 41 Menschen und im März 39 Menschen zu Tode kamen -
Albaner, Serben, Roma und Vertreter anderer Minderheiten. Loquai: "Jeder
Toter ist eine individuelle humanitäre Katastrophe, aber angesichts
dieser Zahlen von Völkermord zu reden, wie dies von Seiten der NATO zur
Begründung der Bombardements getan wurde, ist absurd."

Dort wo OSZE-Verifikateure vor Ort waren, ist es zu einer spürbaren
Beruhigung der Situation gekommen. Allerdings ging die Stationierung der
OSZE nur äußerst schleppend vor sich und erreichte zu keinem Zeitpunkt
die angepeilte Zahl von 2.000. Durch die NATO-Angriffe selbst seien dann
jedoch tatsächlich zwei humanitäre Katastrophen ausgelöst worden: zuerst
während des Krieges die Vertreibung von 700.000 Kosovo-Albanern und nach
dem Krieg die Vertreibung von 200.000 Serben. Loquai: "Der Krieg hat
alles nur schlimmer gemacht. Der Hass zwischen den Menschen wurde
dadurch unvorstellbar angeheizt." Loquai befürchtet nun, dass die NATO
40 Jahre im Kosovo bleiben werden. Kosten: rund 105 Milliarden Schilling
pro Jahr.

Loquai plädiert für eine Korrektur der einseitig antiserbischen
Sichtweise im Westen.
So sehr die serbische Politik und die Unverhältnismäßigkeit ihrer
militärischen Einsätze kritisiert werden muss, so sehr muss auch gesehen
werden, dass die bewaffneten Kosovo-Albaner, die UCK, immer wieder
provoziert habe. Loquai: "Die UCK wollte keinen Frieden, denn das hätte
die Unabhängigkeit des Kosovo auf die lange Bank geschoben. Die UCK
wollte das militärische Eingreifen der NATO." So habe sich die
jugoslawisch-serbische Seite zunächst an das im Oktober 1998 zwischen
Milosevic und Holbrooke verhandelte Waffenstillstandsabkommen gehalten,
während die UCK die bewaffneten Kämpfe fortsetzte. "Dadurch wurde eine
große Chance auf eine friedliche Lösung verspielt," so Loquai.

Die Friedenswerkstatt Linz sieht sich in ihrer Kriegsgegnerschaft
bestätigt. Die ganze Menschenrechtsrethorik zur Begründung dieses
Krieges fällt in sich zusammen. Dieser Krieg wurde nicht für
Menschenrechte geführt, sondern für die Großmachtsinteressen von USA und
EU. Die neue offensive NATO-Doktrin und die Aufstellung einer
EU-Interventionstruppe bis 2003 zeigen, dass die großen Blöcke wieder
verstärkt auf Krieg als Mittel der Politik orientieren.

Einzigartig in der EU: Bereitschaft zum Bruch vom Völkerrecht in der
Verfassung -
Kriegsführungsartikel 23f muss aus der österreichischen Verfassung raus!

In Zukunft möchte scheinbar auch Österreich bei diesen Kriegen dabei
sein. Zeitgleich mit dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien ist die
Novellierung des Artikel 23f BVG in Kraft getreten. Dieser besagt
nichts geringeres, als dass in Hinkunft Bundeskanzler und Außenminister
in den Gremien der EU darüber entscheiden, ob sich Österreich an Kriegen
der EU beteiligen wird - weltweit, auch ohne UNO-Mandat. Die
Friedenswerkstatt: "Der Kerngehalt der Neutralität ist die Verpflichtung
des Neutralen zur Nicht-Teilnahme an Kriegen. Mit dem Artikel 23f ist
dieser Kerngehalt eliminiert. In den Erläuterungen zum Artikel 23f ist
explizit angeführt, dass Österreich zur Teilnahme an Kriegen bereit ist,
auch wenn diese nicht UN-mandatiert sind. In Österreichs Verfassung ist
damit die Bereitschaft zum Bruch des Völkerrechts niedergeschrieben. Das
ist sogar innerhalb der EU einzigartig." Die Friedenswerkstatt Linz
fordert daher, dass der neutralitäts- und völkerrechtswidrige Artikel
23f sofort wieder aus der Verfassung heraus muss. Statt bei der
EU-Militärunion mitzumarschieren, soll Österreich zu einer aktiven
Friedens- und Neutralitätspolitik zurückkehren, die glaubhaft zwischen
Konfliktparteien vermittelt, sich für die Entmilitarisierung der
internationalen Beziehungen und Konfliktvorbeugung einsetzt.


Mit freundlichen Grüßen
Gerald Oberansmayr


08 "Opernball-Demo" Prozeß entpuppt sich als schäbiges Spiel!
von: http://www.geocities.com/komak_wien
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"Opernball-Demo" Prozeß entpuppt sich als schäbiges Spiel!

Gestern, am 5.8.2000, fand in Wien die 2. Verhandlung gegen Eva L. statt,
die am Heimweg vom "Antifaschistischen Karneval" bekanntlich von zwei
Polizisten in Zivil überfallen und in der Folge verhaftet wurde.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Presseaussendung vom
10.5.2000, die auch auf unseren Internet-Seiten (
http://www.geocities.com/komak_wien )dokumentiert ist.

Auch gestern lies der Richter keinen Zweifel darüber aufkommen, auf wessen
Seite er eigentlich steht. Während der Verhandlung hielt sich der
Staatsanwalt, wie schon sein Kollege in der 1. Verhandlung, auffallend
zurück. Stattdessen übernahm abermals der Richter seine Rolle.

Widersprüche der als Zeugen geladenen Polizisten, auf die Eva und ihre
Verteidigung mehrmals hinwiesen, wurden vom Richter einfach vom Tisch
gewischt. Einer der beiden Polizisten verstrickte sich in derart große
Widersprüche, dass Eva´s Verteidigung richtigerweise dessen Vereidigung
verlangte. Dieser Antrag wurde vom Richter jedoch mit den Worten "Bei uns
gibt´s keine Vereidigung" abgelehnt. Andererfalls hätte der "Zeuge" wohl
kaum ohne Strafe den Saal wieder verlassen können.

Nach den abschliessenden Reden von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
wollte sich auch Eva nocheinmal verantworten. Sie begann eine Erklärung
vorzulesen, die sie zu diesem Zweck ausgearbeitet hatte. Da diese Erklärung
aber konsequenter Weise politischer Natur war, begann der Richter nervös zu
werden und zu schreien. Er forderte Eva auf, sofort mit der Verleseung ihrer
Stellungnahme aufzuhören und liess ihr in der Folge den Zettel von den in
den Saal stürmenden Beamten der WEGA (Wiener Alarmabteilung
Einsatzgruppe)aus der Hand reissen. Seine Begründung: "Sie haben hier gar
nichts zu sagen, ich habe ihnen schon gesagt was sie zu sagen haben." Eva
konnte trotz des darauf entstandenen Tumults im Saal aber noch die Parolen
"Stoppt den Sozialabbau" und "Freiheit für alle politische Gefangenen"
rufen, was zu spontanen Beifallsbekundungen Seitens der ZuhörerInnen führte.
Danach liess der Richter den Verhandlungssaal mittels Polizei räumen.

Im Anschluß daran verkündete der Richter in Windeseile sein Urteil, nicht
ohne Zusatz, dass Eva durch ihr Verhalten seinen "Plan" zunichte gemacht
hätte, und er jetzt ein höheres Urteil geben werde, weil Eva angeblich
"gegen die Demokratie" sei. Damit sagte er, was ohnehin schon vorher
feststand: Der ganze Prozess war ein schäbiges Spiel, bei dem das Urteil von
Anfang an feststand. Das "Schuldspruch" lautete dann auf 5 Monate, bedingt
auf 3 Jahre.

Dieses Schand-Urteil ist ein weiterer Versuch, demokratische Rechte in
Österreich auszuhölen und die Bewegung gegen die schwarzblau Regierung,
Sozialabbau, Rassismus und Faschisierung zu kriminalisieren und
einzuschüchtern!

Der Schuß geht nach hinten los, ihr Herren!

Die konsequente Haltung, die Eva bei diesem Prozeß bewiesen hat, ist ein
leuchtendes Beispiel für alle AntifaschistInnen, DemokratInnen und
RevolutionärInnen in diesem Land!

Sofortige Einstellung aller Verfahren im Zuge der Anti-Opernballdemo!
Freiheit für alle politische Gefangenen!
Nieder mit der bürgerlichen Klassenjustiz!

Kommunistische Aktion / Sekretariat
Wien, am 6.8.2000

+++

Im Folgenden dokumentieren wir den Redebeitrag, dessen Verbreitung gestern
vom Richter mit Polizeihilfe verhindert wurde:

+++

Seit einigen Jahren beobachte ich politische und gesellschaftliche
Entwicklungen. Dabei musste ich feststellen, dass sich die sozialen
Rahmenbedingungen für die arbeitende Bevölkerung, einschließlich der
ausländischen MitbürgerInnen, weltweit und natürlich auch im drittreichsten
Land der EU, nämlich in Österreich zunehmend und nicht erst seit der neuen
Regierung, verschlechtern. Daher machte ich von dem demokratischen
Grundrecht, das seit 1867 besteht, nämlich vom Versammlungsrecht, Gebrauch
und nahm an einigen Demonstrationen teil.

Scheinbar ist dieses Grundrecht nicht im Bewusstsein aller ÖsterreicherInnen
verankert, sondern es wird bereits die Teilnahnme an einer Demonstration als
Anfang einer kriminellen Tatsetzung gesehen.
Einerseits wird diese Einstellung durch die Kriminalisierung von
DemonstrantInnen erzeugt und durch die Medienhetze verstärkt, andererseits
erleichtert diese ablehnende Haltung gegen Demonstrationen jede weitere
Illegalisierung.

Ein Beispiel für dieses funktionierende Zusammenspiel zwischen Regierung,
Justiz, Polizei und Medien ist an Hand der Operation Spring ersichtlich. Bis
heute konnte jedoch die Justiz in keinem Prozeß den vielbeschworenen
Verdacht der kriminellen Organisation, sprich der "nigerianischen
Drogenmafia", beweisen.

Im heurigen Jahresbericht von Amnesty International werden sehr genau und
ausführlich rassistische Polizeiübergriffe, speziell an AfrikanerInnen,
dokumentiert und angeprangert. Die erschütterndsten Beispiele betreffen die
Gendarmerie-Razzia im Flüchtlingslager-Traiskirchen, den Tod mehrerer
Menschen, wie zum Beispiel Marcus Omofuma, während seiner Abschiebung im Mai
1999, Richard Ibekwe in der Jugendjustizvollzugsanstalt-Rüdengasse, Lubomir
B. im Polizeikomissariat-Landstraße und Imre B. bei seiner Festnahme.

Hand in Hand mit der steigenden Repression schreitet der Abbau erkämpfter
Rechte der arbeitenden Bevölkerung voran. Ein deutliches Beispiel hierfür
ist die Steuergesetzgebung.

Die Regierung propagiert "mehr privat und weniger Staat". Es geht ihnen aber
nicht um weniger Staat, es geht ihnen um weniger Sozialstaat. Es geht ihnen
um mehr Markt und mehr Markt bedeutet mehr Macht für die Stärkeren, das
heißt für die Unternehmen. Dies zeigt sich daran, dass seit 1970 die
Gewinnsteuern um die Hälfte gesunken sind und damit Österreich an
drittletzter Stelle der EU liegt. Die Vermögenssteuer ist um zwei Drittel
zurückgegangen, was Österreich innerhalb der EU zum Schlußlicht bei der
Vermögensbesteuerung macht. Auch die letzten Säulen der Solidargemeinschaft,
die Krankenversicherungen, die Pensionsvorsorge und Universitäten, sollen
der Privatisierung zum Opfer fallen.

Gegen diese Zustände zu demonstrieren sehe ich nicht als Verbrechen, sondern
als meine Pflicht.

STOPP DEM SOZIALABBAU!!!
FREIHEIT FÜR ALLE POLITISCHEN GEFANGENEN!!!

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Klassenkampf und Solidaritaet im Internet:
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auf den Internetseiten der KomAk-Wien:
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09 Aufhebung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gefordert!
von: SOS Menschenrechte - ecker@sos.at
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Aufhebung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gefordert

Wer in Österreich leben darf,
soll hier auch arbeiten dürfen

SOS-Menschenrechte geht mit gutem Beispiel voran und bildet seit 1.
September mit dem bosnischen Flüchtlingsmädchen Nermina Dozic ein zweites
ausländisches Lehrmädchen zur Bürokauffrau aus. Sie lebt seit nunmehr 7
Jahren mit ihrer Familie in Österreich. Offen bleibt die Frage: Warum
braucht sie als 16-jährige nach dem Ende der Schule einen Befreiungsschein,
damit sie eine berufliche Ausbildung beginnen kann?

Mit der Forderung "Wer in Österreich leben darf, soll hier auch arbeiten
dürfen" tritt SOS-Menschenrechte für die Aufhebung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes ein. Der für Inländer und Ausländer
unterschiedlich geregelte Arbeitsmarkt soll zu einem einheitlichen
österreichischen Arbeitsmarkt zusammengeführt werden, sämtliche
Sonderregelungen für ausländische Arbeitskräfte sollen gestrichen werden

Österreich leistet sich im Ausländerbereich mit der Fremdenpolizei
(Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungsbewilligungen) und dem
Arbeitsmarktservice (Beschäftigungsbewilligungen, Arbeitserlaubnisse,
Befreiungsscheine) eine teure Doppelbürokratie. Diese Überregulierung ist
nicht nur menschlich bedenklich, sondern auch ein wirtschafts- und
integrationspolitischer Bremsklotz.

Die bisher im Vollzug des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eingesetzten
MitarbeiterInnen sollen dem Arbeitsinspektorat zur Verfügung gestellt
werden, damit die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei
Inländern und Ausländern stärker kontrolliert und illegale Beschäftigung
(inkl. Pfusch) stärker bekämpft werden kann.


4 Genehmigungen in 5 Jahren
Ausländer-Hürdenlauf am Arbeitsmarkt

Selbst jene Ausländer, die einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten,
unterliegen einer für Österreicher undenkbaren bürokratischen
Reglementierung: Zur Aufnahme einer Beschäftigung bedarf es zunächst einer
Beschäftigungsbewilligung (1), die für ein Jahr gilt, an den Arbeitgeber
und idR an den politischen Bezirk gebunden ist. Nach einem Jahr
Beschäftigung darf der ausländische Arbeitnehmer beim AMS eine
Arbeitserlaubnis (2) beantragen. Sie gilt für zwei Jahre, ist nicht mehr an
den Arbeitgeber, idR aber an das Bundesland gebunden. Diese
Arbeitserlaubnis kann um weitere zwei Jahre verlängert werden (3), ehe nach
fünf Jahren Beschäftigung ein Befreiungsschein (4) beantragt werden kann,
der jeweils für weitere fünf Jahre ausgestellt wird.


Die Wiedergeburt eines Irrtums:
Der High-Tech-Gastarbeiter

In Österreich fehlen zwischen 18.000 (WIFO) und 55.000 (Data Corporation)
High-Tech-Experten im Bereich der Informationstechnologien (IT) . Auch in
Gewerbe, Handwerk, Industrie und Dienstleistungen wird von der Wirtschaft
ein Mangel von bis zu 80.000 Fachkräften beklagt. Wie schon bei den
Saisonniers im Tourismus und in der Landwirtschaft wird nun auch hier der
Ruf nach dem "Gastarbeiter ohne Integrationsbedarf" unüberhörbar.

SOS-Menschenrechte bewertet den "High-Tech-Gastarbeiter" nicht als
taugliches Konzept, sondern als Wiedergeburt des größten
migrationspolitischen Irrtums der 60-er Jahre. Die vor mehr als 30 Jahren
angeworbenen Arbeitskräfte leben heute noch mit dem Status "Gastarbeiter"
in Österreich, weil aktive Integrationsangebote damals unterblieben sind.
Vertreter einer Hire-and-Fire-Politik wiederholen diesen Fehler der
Vergangenheit, wenn sie ausländische Computer-Experten nur befristet nach
Österreich anwerben und wieder zurückschicken wollen, wenn das "heimische"
Potenzial den Fachkräftebedarf selbst abdecken kann.


Maßvoller Zugang ausländischer IT-Fachkräfte
bei Aufenthaltssicherheit und aktiver Integrationspolitik

Die Einführung derartiger befristeter Aufenthaltsgenehmigungen als reiner
Kapazitätspuffer kann keine sozialverträgliche Antwort auf den
Facharbeitermangel sein. Zusammen mit dem Forcieren einschlägiger
HTL-Zweige und Fachhochschulen, sowie einer Qualifizierungsoffensive im
Erwachsenenbildungsbereich, könnte aber ein maßvoller Zugang ausländischer
IT-Fachkräfte ein Teil einer Antwort sein, wenn den angeworbenen
Funknetzplaner, Multi-Media-Programmierer oder
Internet-Netzwerkspezialisten vom ersten Tag an Aufenthaltssicherheit und
Integrationshilfen angeboten werden.

--------------- ecker@sos.at ---------------

SOS-Menschenrechte
Tummelplatz 5/2
A-4010 Linz
Austria

Tel.: ++43/732/ 777 404

Fax-Dw. 4 Geschäftsführung, Menschenrechtserziehung
Fax-Dw. 7 Schubhaftbetreuung

Internet: http://www.sos.at
e-mail: ecker@sos.at

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** Ende Textteil **

 


Redaktionsschluß: 6. September 2000, ca. 22.00 Uhr
Fehler möge frau/man mir nachsehen!