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        Verurteilung 
        nach Donnerstagsdemo 
      am dritten 
        und letzten verhandlungstag der ersten instanz im prozess gegen  
        flo, kam es am donnerstag zu einem urteil: 3 monate bedingt auf 3 jahre 
        zur  
        bewährung ausgesetzt wegen tätlichem angriff auf einen beamten. 
        Dies ist bei  
        einem strafrahmen von 0 bis 6 monaten sowie unbescholtenheit eine unüblich 
         
        hohe strafbemessung. 
      ausgangspunkt 
        war die donnerstagsdemo am 24.8.2000. die demo war im bereich  
        stubenring unterwegs, als flo von einem polizisten angerempelt wurde. 
        in  
        weiterer folge kam es zu einer 'perlustrierung', die für ihn mit 
        einigen  
        abschürfungen und den vorwürfen des 'widerstands gegen die staatsgewalt' 
        und  
        der 'versuchten schweren körperverletzung' endete. 
      in den folgenden 
        prozessen wurden die rahmenbedingungen total verdreht: der  
        polizeiversion nach, soll flo (lächelnd!) ein schild auf dem kopf 
        eines  
        polizisten zerbrochen haben. 4 polizisten, die in einer kette gestanden 
        sein  
        sollen, die es in wirklichkeit gar nicht gegeben hat, bestätigten 
        die  
        vorwürfe. 
        der richter stand den polizisten um nichts nach. zeugInnen der verteidigung 
         
        wurden permanent unterbrochen und mehrmals, unter strafandrohung erinnert, 
         
        die wahrheit zu sagen, während die polizisten mehr oder weniger  
        unhinterfragt erzählen konnten. 
        einen standardartikel, der dem richter als beweis vorgelegt wurde,  
        kommentierte er so, dass "papier bekanntlich geduldig sei" und 
        "der standard  
        bekannterweise ja schon genug getürkte meldungen hervorgebracht hätte". 
      immer wieder 
        wurden donnerstagsdemonstrationen als 'wilder mob' bezeichnet,  
        die ja mit einer richtigen demonstration nichts zu tun hätten. dazwischen 
         
        glänzte der richter mit seinem wissen um die deutsche sprache: "das 
        heisst  
        nicht transparent sondern spruchband - ein transparent ist ja  
        durchsichtig!". 
      die urteilsverkündung 
        und die anschliessende begründung, die unmittelbar auf  
        den abschluss des beweisverfahren folgten, las er herunter. offenbar hatte 
         
        er beides schon vor der letzten verhandlung vorbereitet. inhaltlich war 
         
        dabei von "präventionsstrafe angesichts der ausschreitungen 
        in genua" die  
        rede und von "groben widersprüchen" bei den aussagen der 
        zeugInnen der  
        verteidigung. 
      gegen das 
        urteil wurde volle berufung eingelegt. 
      weiterhin 
        sucht flo zeugInnen sowie foto- und videomaterial über die szenen 
         
        am 24.8.2000 am stubenring um ca. 22.15h. Insbesondere fotos mit  
        knipsrichtung falkestraße wären zum beweis, dass dort gar keine 
        polizeikette  
        war, von größerem interesse. 
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      Kurzinfo: 
      
      Nach einem 
        Polizeiuebergriff auf der Donnerstagsdemo am 24.8.2000 kam es am 9. April 
        2001 zu einem Prozess. Der Anklagepunkt lautete 'versuchte schwere Körperverletzung'. 
        Nach mehrstündigem Verhandeln wurde dann vertagt, um beim nächsten 
        mal 2 weitere Bullen einzuvernehmen. So wie es ausschaut, wird es zu einer 
        Verurteilung kommen.  
         
        Termin: Donnerstag, 31.5.01, 8h30, 
        Ort: BG, Riemergasse 
        7/Saal 42 (im Erdgeschoss) _________________________________________________________________________ 
       
      Hintergrundinfos: 
         
        am 9.april war f.'s erste verhandlung. der ursprüngliche vorwurf 
         
        ('widerstand' und 'versuchte schwere koerperverletzung') wurde auf letzteres 
         
        reduziert. zur vorgeschichte: auf der donnerstagsdemo, am 24.8.2000 wurde 
        f.  
        von einem bullen gegen ein auto gestossen. in weiterer folge lief er ihm 
         
        nach um seine dienstnummer zu bekommen, dabei brach ihm dann seine  
        spruchtafel (stange 2cm/5mm!!!). als f. ihn eingeholt hatte, kam es zu 
        einer  
        'perlustrierung' die mit einigen bluterguessen und eben den obengenannten 
         
        vorwuerfen endete. 
      vor dem richter, 
        der wie zu erwarten den regierungskritischen aktivitaeten  
        'eher' skeptisch gegenuebersteht, erzaehlten dann zwei bullen von einem 
         
        'attentat'. bei dieser version brach die stange (die inzwischen lt.  
        polizeiversion die masse eines gewaltigen pruegels angenommen hatte) auf 
        dem  
        kopf des einen bullen, bei dem versuch eine polizeikette zu durchbrechen. 
      die bullen 
        konnten ungehindert und v.a. unhinterfragt ihre geschichte  
        erzaehlen, waehrend f.'s zeugen jeweils vor und nach ihrer aussage auf 
        den  
        wahrheitszwang unter strafandrohung hingewiesen wurden. 
      beilaeufig 
        kamen vom richter dann noch aeusserungen, wo er das  
        demonstrationsrecht verteidigte, in seinen bemerkungen aber auf  
        demonstrationen von abtreibungsgegnern anspielte. mensch kann also gespannt 
         
        sein, wies am 31. mai weitergeht! 
         
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