Eilabschiebung von Anthony O. am 27.10 !!! Deportation
of Anthony O. : 27.10. !!! |
Asylantragstellung verhindert- Eilabschiebung Samstag früh Geplante Abschiebung 27.10.- PROTEST!!!! Fortsetzung des Prozesses am 21.3.2001 Prozess gegen Anthony O. 27.12.2000 Zu den Serienbriefen des Innenministeriums Letzte Entwicklungen (12.12.00) Abschiebung erfolreich verhindert- TATblatt Stellungnahme Stellungnahme der KLM (4.12.00) Neueste Infos- Abschiebung vorläufig verhindert(4.12.00) Dringender Aufruf- drohende Abschiebung(2.12.00) urgent action: auf freispruch folgt abschiebung (2.12.00)
englisch information: latest info- deportation prevented(4.12.00) Urgend appeal Impending deportation (2.12.00) |
BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN VERHINDERT DURCH GESETZESBRUCH ASYLANTRAG! Um AsylwerberInnen
allen Menschenrechtskonventionen zum Trotz abschieben zu koennen, scheint
der Bundespolizeidirektion Wien jedes Mittel recht zu sein. EILABSCHIEBUNG
SAMSTAG FRUEH
Heute
(25.10.01) um 10 Uhr hat der Anwalt von Anthony Onyeij erfahren, dass
Anthony am Samstag den 27.10.2001 um 5 Uhr frueh nach Nigeria abgeschoben
werden soll! Bundesministerium
für Inneres allgemein: (+43 1) 53126-2580 Abteilung
III:Schrefler-König FORTSETZUNG DES PROZESS GEGEN ANTHONY ONYEIJ 23.3.2001 Prozess
gegen Anthony Onyeij am 21. Maerz 2001
Zeugenaussagen Als zweiter
Zeuge war der Station Manager der Fluglinie KLM in Schwechat geladen.
Laut seiner Aussage sollte Anthony um 6.15 Uhr an Bord des Flugzeugs gebracht
werden, da um 6.30 das Boarding der restlichen Passagiere beginnen haette
sollen. Das werde immer getrennt, um zu sehen, ob es zu Problemen bei
der Abschiebung komme. Um 6.25 seien die Beamten dann ,forscher"
geworden und haetten versucht, Anthony in das Flugzeug zu Beschluss Der Verteidiger
wollte beim Richter erneut die Enthaftung Anthonys weitere Infos zu Anthony auf unserer Homepage: http://united.action.at Gemeinsam
Gegen Rassismus! PROZESS
GEGEN ANTHONY ONYEIJ 27.12.2000
ALLGEMEINES: Die Polizei wertete Anthonys Abschiebung wurde von vorn herein (zumindest seit Freitag) als "Problemabschiebung". "Problemabschiebungen" werden von der WEGA durchgeführt. Abschiebungen werden prinzipiell nur abgebrochen, wenn der Kapitän des Flugzeuges den Transport unter Berufung auf die Flugsicherheit ablehnt. In diesem Fall werden die betroffenen Menschen durch einen Kriminalbeamten der BPD Schwechat der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Anzeige gebracht. Am Landesgericht Korneuburg werden anscheinend jede Woche mehrere Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebeversuchen zu teilweise horrenden Freiheitsstrafen (z.B. ein Jahr unbedingt) verurteilt.
Vernehmung
Anthony Vernehmung
der "Zeugen" (5 Polizisten):
Der Staatsanwalt beantragt im Fall einer Verurteilung den Widerruf der bedingten Strafnachsicht (insg. 8 Monate). Der Verteidiger beantragt die Ausforschung und ZeugInneneinvernahme der Stewardess, des Stage Managers und des Kapitäns, die den Vorfall gesehen haben. Der Verteidiger beantragt die Enthaftung, da Anthony bereits 13 Monate unschuldig in Haft war (Verhältnismäßigkeit) und da er eine gesicherte Wohnmöglichkeit hat. Der Statsanwalt widerspricht mit dem Verweis auf seinen Antrag auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht von 8 Monaten und verweist auf den Haftgrund "Tatbegehungsgefahr".
- Fortsetzung
der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr, da Anthony nach seiner Enthaftung
wieder abgeschoben werden müsste, und dabei wieder "Widerstand
gegen die Staatsgewalt" leisten könnte. Ausserdem sei die Dauer
der U-Haft (mittlerweile 14 Monate!) nicht unverhältnismässig,
da
Positiv anzumerken
ist, dass sich das Verhalten von Richter Hohenecker zumindest in diesem
Fall wesentlich gebessert hat. Während der Verhandlung war von seiner
sattsam bekannten Arroganz und Selbstherrlichkeit fast nichts zu merken.
Eventuelle Rückschlüsse auf ein zu erwartendes Urteil dürfen
daraus Die Rückleitung ins Stadium der Voruntersuchung ist ein normaler Vorgang, da die Namen der KLM-Crew nicht bekannt sind. Es bedeutet aber, dass Anthony im Moment kaum Chancen hat, enthaftet zu werden. Es wird jedenfalls interessant, wie lange diese neuerliche Voruntersuchung dauern wird... Das wichtigste ist, dass anscheinend seit längerer Zeit im Landesgericht Korneuburg Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebungen verurteilt werden. Uns st nicht bekannt, wie und vor allem wie fair diese Prozesse ablaufen. Eine eingehendere Befassung mit den Vorgängen am Flughafen und in Korneuburg erscheint jedenfalls dringend notwendig. Weiters ist
die Praxis, Menschen, die nicht abgeschoben werden können (und sei
es nur weil sie schreien) sofort wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt"
zur Anzeige zu bringen, mehr als bedenklich. (Ein Polizist sagte aus,
dass Abschiebungen nur abgebrochen werden, wenn der Pilot den Transport
erweigert!)
- Wir brauchen
noch immer dringend Geld für Anthony und die anderen Gefangenen des
Staatsrassismus. Spendenkonto: BAWAG, BLZ 14000, Kontonr.: 05410-668-507
lautend auf: Verein Gemeinsam gegen Rassismus!
Gemeinsam
gegen Rassismus! Zur den Serienbriefen des Krone-Ministeriums Das Innenministerium hat soweit wir wissen sämtliche Protestmails bezüglich Anthony Onyeij mit Serienbriefen in bester Tradition der "Kronenzeitung" beantwortet. 1. Herr ONYEIJ ist
bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist". 2. Laut Innenministerium
wurde Anthony seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller
Handlungen rechtskräftig verurteilt"... 3. Im Hinblick auf
das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken,
dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist." 4. Insgesamt zeigt
sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden
Maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung
der Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren
bedeutet." Abgesehen von der skandalösen Auslegung der Bestimmungen des
strarechtlichen Entschädigungsgesetzes ("im Zweifel" gegen die Angeklagten)
und abgesehen von der humanistischen Komponente (über ein Jahr unschuldig
in Haft, Abschiebung nach einem Freispruch) ist der Vorwurf, daß Anthony
durch seine Abschiebung am Betreiben seiner Haftentschädigungsansprüche
gehindert werden soll, keineswegs entkräftet. Fakt ist: - in Nigeria gibt
es keine Europarechts-SpezialistInnen. - Anthony hätte in Nigeria praktisch
keine Chance auf Verfahrenshilfe. - Selbst mit einem Spitzenjob im Nigeria
könnte er das notwendige Geld für einen österreichischen Anwalt und für
ein Straßburg-Verfahren nicht rechtzeitig aufbringen. - Die Kommunikation
mit Anwälten in Österreich wäre wesentlich erschwert und verteuert, wenn
nicht sogar unmöglich. - Gerechtigkeit für
Anthony! Verein Gemeinsam gegen Rassismus PS: Wo sind die Mörder von Marcus Omofuma? Serienbrief des Innenministeriums
Sehr geehrt(...)! Unter Bezugnahme auf
Ihr Schreiben betreffend die Abschiebung des nigarianischen Staatsangehörigen
Anthony ONYEIJ erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Herr ONYEIJ
ist bereits im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist und wurde
seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig
verurteilt. Auf diese Verurteilungen stützt sich im übrigen auch das gegen
Herrn ONYEIJ erlassene - rechtskräftige - Aufenthaltsverbot. Koordinierungs- und
Informationstreffen zu Anthony Onyeij: Die letzten Entwicklungen:(12.12.00) Am Donnerstag wurde
versucht, Anthony in Korneuburg zu besuchen. Die Besuchserlaubnis wurde
vom U-Richter erteilt, doch wenige Minuten vor dem Besuch wurde Anthony
ins Krankenhaus gebracht. Angeblich zum Roentgen... Die besuchende Person
konnte Anthony nur kurz im Vorbeigehen sehen, sein Zustand war schlecht.
Weitere Aktivitaeten:
- Spendet für Anthony
und die anderen Gefangenen des Staatsrassismus: - Protestiert gegen
das Besuchsverbot und die Untersuchungshaft: Solidaritaet ist eine Waffe! Vorlagen für Faxe unter http://www.action.at/~gemeinsam Abschiebung erfolgreich
verhindert!!! Zu viel der Ehre wird
seitens der Polizei dem TATblatt zugeschrieben. Dieser ganz furchtbar
bösen Zeitschrift schreibt die Wiener Polizei gegenüber der APA die Schuld
an der erfolgreichen Verhinderung einer Abschiebung im Morgengrauen des
4. Dezember 2000 zu. Staatspolizei bei
Anthony O. Abschiebung verhindert Vielen Dank an alle, die sich an den Protesten gegen die Abschiebung Anthony Os beteiligt haben: an die MUND-LeserInnen, die BesucherInnen der TATblatt-Homepage, an die involvierten PolitikerInnen (der Grünen) usw. usf. Es tut uns leid, dass wir - zu Unrecht - den "Ruhm" für diesen Erfolg eingeheimst haben. Es ist in erster Linie ein Erfolg Anthonys und der engagierten AktivistInnen, die diese urgent action gestartet haben... Aus der APA-Meldung
"Nigerianer wehrte sich gegen Abschiebung" vom 5. Dezember 2000: "Einen
Zwischenfall am Flughafen meldet die Polizei Schwechat. Demnach leistete
gestern, Montag, ein nigerianischer Staatsangehöriger derart Widerstand
gegen seine Abschiebung, dass er vom Flug ausgeschlossen und in der Folge
in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert wurde. [...] Unmittelbar
vor Besteigen des Flugzeugs ging der 25-Jährige [...] 'mit Händen und
Füßen' gegen die Beamten vor und versuchte, sie zu beißen. Verletzt wurde
niemand. Stellungnahme
der KLM von Herrn Schmid,
Sales Manager der Fluglinie KLM, Matthias.Schmid@klm.nl To: Andreas.Goerg@blackbox.net
Cc: k.paw.fischbacher@magnet.at Ich beziehe mich auf die etlichen Protestschreiben die wir von einigen Ihrer Mitglieder gestern bekommen haben. (...) Ich erlaube mir zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen:
b) Was den Fall Anthony Onyeij betrifft kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr Onyeij heute Morgen nicht mit KLM nach Lagos geflogen ist. c) Zu Ihrem Vorgehen: Wir können Ihr Anliegen sehr gut verstehen und akzeptieren dies. Die Protestbriefe sind bei uns angekommen und wir haben sie zur Kenntnis genommen. Mit den "anonymen" Flugblättern welche heute am Flughafen verteilt wurden sind wir jedoch nicht ganz glücklich. Die KLM wird darin für eine Sache beschuldigt in der wir keinen Einfluss nehmen können und dies öffentlich am Flughafen. Dazu kommt, dass dieses Flugblatt keinen Absender getragen hat was ebenfalls nicht korrekt ist. Wir würden es sehr begrüssen, wenn Sie Ihre Mitglieder entsprechend informeren würden und solche Aktionen in Zukunft unterlassen würden. Für allfällige Fragen
stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. ANTHONY-ABSCHIEBUNG
- Anthony Onyeij wurde um 4.00 Uhr vom Schubgefängnis Hernalser Gürtel zum Flughafen gebracht. - er leistete angeblich gegen seine Abschiebung Widerstand. - der Abflug von KL 587 verzögerte sich um 10 Minuten. - die Polizei gab auf Nachfragen nur an, dass Anthony nicht abgeschoben wurde, dass sie aber nicht wüssten, wo er derzeit ist. - später bestätigte auch das wiener KLM-Büro, dass Anthony nicht abgeschoben wurde. - während des ganzen Tages waren die zuständigen Bematen der Fremdenpolizei und des Innenministeriums "nicht erreichbar". Auch die Pressestelle hatte "keine Informationen". - laut letzten Gerüchten seitens der Fremdenpolizei soll Anthony nach Korneuburg gebracht worden sein. Ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus Korneuburg wurde heute ein Mann eingeliefert, der sich gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll. Das könnte bedeuten, dass Anthony wieder in U-Haft (wahrscheinlich wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt") ist. Weitere Infos gibts
voraussichtlich morgen Nachmittag. lg x. ANTHONY ONYEIJ
- - Today Anthony Onyeij was brought from the deportation prison Hernalser Gürtel to the airport at 4.00 in the morning - he allegedly resisted his deportation - the lift-off of the KLM-flight 587 was delayed for 10 minutes - when asked the police only told us that Anthony wasn´t deported, but they wouldn´t know where he is now - lateron the office of KLM as well certified that Anthony wasn´t deported - during the whole day the responsible officials of the Foreign Police and the Ministry Of Interior could not be reached. Also the press bureau had no information - according to the latest rumours by the Foreign Police Anthony was brought to Korneuburg. In fact today a person was put in the prison of Korneuburg, who was resisting their deportation. This could mean that Anthony is in detention pending investigation again. further information will be available tomorrow afternoon (Tuesday,5th of December) source/contact: Gemeinsam gegen Rassismus United Against Racism Gusshausstrasse 14/3 A-1040 Vienna Austria mail: gemeinsam@action.at DROHENDE ABSCHIEBUNG Anthony ONYEIJ (geb.
am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) wurde am 27.9.1999 bei einer rassistische
Razzia im Gesellenheim Zohmanngasse unter dem Vorwand "Drogenhandel" verhaftet.
Wie erst Freitag Nacht
bekanntwurde, soll Anthony ONYEIJ am Montag, 4. Dezember um 4.00 Uhr in
der Früh abgeschjoben werden. Wir rufen alle Menschen
auf, sofort gegen diese Abschiebung zu protestieren. - Bundesminiserium
für Inneres: Fax: (+43-1) 531 26-2580 Schickt Telegramme
an: Protestvorlage Hiermit protestiere
ich auf das schärfste gegen die für Montag früh geplante Abschiebung des
Herrn Anthony ONYEIJ (geb. am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) nach Nigeria.
Diese Vorgangsweise der österreichischen Behörden, die unter Ihrer Leitung arbeiten, ist ein Skandal und eine Schande für alle in Österreich lebenden Menschen! Ich fordere Sie daher auf, umgehend Maßnahmen zu setzen um die Abschiebung sofort zu stoppen und Herrn ONYEIJ für die Untersuchungshaft zu entschädigen. (Unterschrift)
Dear friends! Anthony Onyeij spent
more than 1 year in prison - just because he was born in Nigeria. In his
trial he could proof his innocence. But Austria did not release him. From
the detention awaiting trial he was brought straight to the deportation
prison... So we ask you to take any possible actions to prevent Anthony from being deported! We ask you to protest against this racism at the austrian embassy or other austrian institutions in your country and tell your local KLM office not to support Austrian racism. Since there is only 1 day left it´s very urgent. We also send you our appeal, please send it to all organisations you know. Greetings! United Against Racism URGENT APPEAL -
IMPENDING DEPORTATION Send protest faxes and mails to (before Monday, December 4th):
Dr. Dieter Böhmdorfer,
Austrian Federal Ministry Of Justice Fax: (+43-1) 521 52-2727,
- KLM Airline Offices in your contry (Anthony will be deported with a flight of this airline) - Austrian Embassies
and Institutions in your country draft message of
protest (english) I herewith strongly
object to the deportation of Mr. Anthony Onyeij (born May 15th 1976 in
Akbor/Nigeria) to Nigeria, which is planned for Monday morning, the 4th
of December 2000. This proceeding of the Austrian authority, which are working under your supervision, is a scandal and a shame for all citizens of Austria!. I herewith request you to take measures to immediately stop Mr. Onyeij´s deportation and to compensate him for his detention. Signature Urgent action:
auf freispruch folgt abschiebung Am 6. November 2000 wurde der 24 jährige nigerianische Staatsbürger Anthony Onyeij in einer Gerichtsverhandlung vom Vorwurf der Beteiligung an Drogenverbrechen freigesprochen. Am selben Tag wurde er in Schubhaft genommen. Ihm droht nun unmittelbar die Abschiebung aus Österreich. Razzia Zohmanngasse
Überfallsartige Abschiebung
bei Nacht und Nebel Europäisches Gericht
für Menschrechte als wesentliche Instanz Sofortiges Handeln
Schickt Telegramme
an: Anthony ONYEIJ Danke für Eure Solidarität!" |
Weitere
Infos zum Thema |
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FORTSETZUNG DES PROZESS GEGEN ANTHONY ONYEIJ 20.3.2001
Prozess
gegen Anthony Onyeij am 21. Maerz 2001
Kurzbericht
Zu Beginn dieses Verhandlungstages verlas Richter Hohenecker die
Ergebnisse des Untersuchungsrichters (nach der letzten Verhandlung war der
Akt an den U-Richter rueckgeleitet worden, um die Crew des KLM-Flugs
auszuforschen und als ZeugInnen zu laden). Laut Aktenvermerk vom
23.2. blieb die Erhebung der Interpol bei KLM in Amsterdam ohne Ergebnis,
aber laut einem Bericht der Polizei Schwechat weigert sich die KLM-Crew,
nach Oesterreich zu kommen. Der Richter legte Anthonys Verteidiger,
Mag. Bischof, nahe, doch auf die Zeugen zu verzichten, da diese nicht
ausfindig zu machen seien. Doch Bischof beantragte erneut die Vernehmung
der Zeugen zum Beweis dafuer, dass Anthony bei seiner versuchten
Abschiebung keinen aktiven Widerstand geleistet hatte. Daraufhin warf
Richter Hohenecker dem Verteidiger vor, fuer die Verlaengerung der U-Haft
seines Mandanten verantwortlich zu sein, da der Akt jetzt wieder an den
U-Richter rueckgeleitet werden muesse.
Zeugenaussagen
Fuer diesen Verhandlungstag waren 2 Zeugen geladen. Der erste, ein Beamter
der ,Kraniche", sagte mehr oder wenige das gleiche aus, wie seine Kollegen
in der ersten Verhandlung. Anthony war anfangs ruhig, doch vor dem
Betreten des Flugzeugs habe er angefangen zu schreien und sich
schliesslich auf den Boden geworfen. Der Beamte wurde nicht verletzt, er
erwaehnte auch nichts von Bissen und gezielten Schlaegen des Angeklagten.
Als zweiter Zeuge war der Station Manager der Fluglinie KLM in Schwechat
geladen. Laut seiner Aussage sollte Anthony um 6.15 Uhr an Bord des
Flugzeugs gebracht werden, da um 6.30 das Boarding der restlichen
Passagiere beginnen haette sollen. Das werde immer getrennt, um zu sehen,
ob es zu Problemen bei der Abschiebung komme. Um 6.25 seien die Beamten
dann ,forscher" geworden und haetten versucht, Anthony in das Flugzeug
zu
zerren. Der Zeuge gibt vor Gericht den Namen des Flugkapitaens an, der die
letzten 2 Minuten der ,Handgreiflichkeiten" gesehen haben
soll. Interressant bei diesem Zeugen ist, dass er sich zwar exakt an die
Uhrzeiten erinnern kann, aber nicht mehr dezidiert sagen kann, dass
Anthony auf dem Boden gelegen ist, was aber alle beteiligten Beamten
uebereinstimmend ausgesagt haben.
Beschluss
Rueckleitung des Aktes an den U-Richter mit dem Auftrag auf Einleitung des
Auslandschriftverkehrs und Einleitung der Rechtshilfewegs zur Vernehmung
des Flugkapitaens gemaess õ 247(1) StPO (Verwendung technischer
Einrichtungen zur Wort- und Bilduebertragung d.h. Video) und Ausforschung
der Crew als Augenzeugen des angeblichen Widerstandes des Angeklagten.
Der Verteidiger wollte beim Richter erneut die Enthaftung Anthonys
beantragen, wurde von Hohenecker jedoch an den U-Richter verwiesen.
weitere Aktivitaeten
+ Anthony und die Gefangenen der ,Operation Spring" brauchen immer noch
unsere Unterstuetzung!
Spenden auf: Bawag, BLZ 14 000, Kontonr.: 05410-668-507 lautend auf
Gemeinsam Gegen Rassismus
+ Die Praxis, erfolglose Abschiebungsversuche mit Gerichtsverfahren wegen
,Widerstand gegen die Staatsgewalt" zu beantworten, muss massiv bekaempft
werden. Unseres Wissens nach werden am Landesgericht Korneuburg jede Woche
Faelle dieser Art verhandelt, deshalb suchen wir Menschen, die die
Vorgaenge dort beobachten und oeffentlich machen, d.h. Gefangene besuchen
und Prozesse beobachten.
weitere Infos zu Anthony auf unserer Homepage: http://united.action.at
Gemeinsam Gegen Rassismus!
Kontaktmoeglichkeit: jeden Dienstag, Fakultaetsvertretung GEWI, Altes AKH,
Hof 2, ab 19.00 Uhr
Anthony
Onyeij, der nach 13 Monaten unschuldig verbuesster Untersuchungshaft freigesprochen
aber nicht freigelassen, sondern sofort in Schubhaft ueberstellt wurde, konnte
seine fuer 4.12.2000 geplante Abschiebung durch passiven Widerstand verhindern.
Dies bescherte ihm allerdings neuerlich Untersuchungshaft: diesmal wegen angeblichem (bei missglueckten Abschiebungen obligatem) "Widerstand gegen die Staatsgewalt".
Morgen, Mittwoch, 21.3.01 findet die 2. oeffentliche Verhandlung statt:
Mittwoch
21.03.01 13:30 Uhr
Landesgericht Korneuburg
Hauptplatz 18
6. Ebene, Saal IX
PROZESS
GEGEN ANTHONY ONYEIJ 27.12.2000
Kurzbericht,
Resultate und Einschätzung
ALLGEMEINES:
Die Polizei wertete Anthonys Abschiebung wurde von vorn herein (zumindest seit Freitag) als "Problemabschiebung".
"Problemabschiebungen" werden von der WEGA durchgeführt. Abschiebungen werden prinzipiell nur abgebrochen, wenn der Kapitän des Flugzeuges den Transport unter Berufung auf die Flugsicherheit ablehnt.
In diesem Fall werden die betroffenen Menschen durch einen Kriminalbeamten der BPD Schwechat der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Anzeige gebracht.
Am Landesgericht Korneuburg werden anscheinend jede Woche mehrere Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebeversuchen zu teilweise horrenden Freiheitsstrafen (z.B. ein Jahr unbedingt) verurteilt.
VERLAUF:
Vernehmung Anthony
Anthony hat sich nicht schuldig bekannt, er hat vor dem Einstieg ins Flugzeug
gegen seine Abschiebung protestiert, daraufhin haben sich 2 WEGAs auf ihn gestürzt,
ihn geschlagen und zu Boden geworfen. Er hat vor Schmerz und Schreck geschrien.
Alle 4 anwesenden WEGAS waren über ihm
und haben ihm Handschellen angelegt.
Vernehmung der
"Zeugen" (5 Polizisten):
Bis auf einen, der nicht einmal am "Tatort" war, behaupteten alle
mehr oder weniger gleichlautend, dass Anthony geschrien, um sich geschlagen
und getreten haben soll. Am Boden liegend soll er einem WEGA in die Jacke gebissen
haben...
ANTRAEGE:
Der Staatsanwalt beantragt im Fall einer Verurteilung den Widerruf der bedingten Strafnachsicht (insg. 8 Monate).
Der Verteidiger beantragt die Ausforschung und ZeugInneneinvernahme der Stewardess, des Stage Managers und des Kapitäns, die den Vorfall gesehen haben.
Der Verteidiger beantragt die Enthaftung, da Anthony bereits 13 Monate unschuldig in Haft war (Verhältnismäßigkeit) und da er eine gesicherte Wohnmöglichkeit hat. Der Statsanwalt widerspricht mit dem Verweis auf seinen Antrag auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht von 8 Monaten und verweist auf den Haftgrund "Tatbegehungsgefahr".
BESCHLUESSE:
- Rückleitung des Verfahrens an den U-Richter zur Ausforschung und Vernehmung
der KLM-Crewmitglieder
- Fortsetzung der
U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr, da Anthony nach seiner Enthaftung wieder abgeschoben
werden müsste, und dabei wieder "Widerstand gegen die Staatsgewalt"
leisten könnte. Ausserdem sei die Dauer der U-Haft (mittlerweile 14 Monate!)
nicht unverhältnismässig, da
Anthony bei einer Verurteilung der Widerruf seiner bedingten Strafnachsicht
von 8 Monaten drohe sowie "zumal ich letzte Woche einen Angeklagten wegen
Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einem Jahr unbedingt verurteilt habe."
(Zitat Richter Hohenecker)
EINSCHAETZUNG:
Positiv anzumerken
ist, dass sich das Verhalten von Richter Hohenecker zumindest in diesem Fall
wesentlich gebessert hat. Während der Verhandlung war von seiner sattsam
bekannten Arroganz und Selbstherrlichkeit fast nichts zu merken. Eventuelle
Rückschlüsse auf ein zu erwartendes Urteil dürfen daraus
jedoch keinesfalls gezogen werden! Auch die Polizisten bemühten sich sichtlich,
als "nette Menschenfreunde" aufzutreten.
Die Rückleitung ins Stadium der Voruntersuchung ist ein normaler Vorgang, da die Namen der KLM-Crew nicht bekannt sind. Es bedeutet aber, dass Anthony im Moment kaum Chancen hat, enthaftet zu werden. Es wird jedenfalls interessant, wie lange diese neuerliche Voruntersuchung dauern wird...
Das wichtigste ist, dass anscheinend seit längerer Zeit im Landesgericht Korneuburg Menschen wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bei Abschiebungen verurteilt werden. Uns st nicht bekannt, wie und vor allem wie fair diese Prozesse ablaufen. Eine eingehendere Befassung mit den Vorgängen am Flughafen und in Korneuburg erscheint jedenfalls dringend notwendig.
Weiters ist die
Praxis, Menschen, die nicht abgeschoben werden können (und sei es nur weil
sie schreien) sofort wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" zur
Anzeige zu bringen, mehr als bedenklich. (Ein Polizist sagte aus, dass Abschiebungen
nur abgebrochen werden, wenn der Pilot den Transport erweigert!)
Angenommen, ein Mensch soll unrechtmässig abgeschoben werden. Dieser Mensch
protestiert am Flughafen laut dagegen, wird daraufhin wegen "Widerstand"
verurteilt und bekommt auf Grundlage dieser Verurteilung ein Aufenthaltsverbot,
dass wiederum eine "rechtmässige" Abschiebung ermöglicht...
WEITERE NOTWENDIGE AKTIVITAETEN:
- Wir brauchen
noch immer dringend Geld für Anthony und die anderen Gefangenen des Staatsrassismus.
Spendenkonto: BAWAG, BLZ 14000, Kontonr.: 05410-668-507 lautend auf: Verein
Gemeinsam gegen Rassismus!
- Die Kampagne "Gerechtigkeit für Anthony" wird mit geeigneten
Mitteln weiter in die Öffentlichkeit getragen.
- Die Praxis, erfolglose Abschiebeversuche mit Gerichts verfahren wegen "Widerstand"
zu beantworten, muss massiv bekämpft werden. Dazu laden wir alle im Bereich
Flüchtlinge und Abschiebungen tätigen Menschen und Organisationen
zur Zusammenarbeit ein. Weiters sind gute Ideen dazu dringend gefragt!
- Wir suchen Menschen, die die Vorgänge im Landesgericht Korneuburg beobachten
und wenn nötig öffentlich machen. D.h.: Gefangene besuchen, Prozesse
beobachten,...
weitere Infos demnächst auf http://united.action.at
Gemeinsam gegen
Rassismus!
United Against Racism!
Zur den Serienbriefen des Krone-Ministeriums
Das Innenministerium hat soweit wir wissen sämtliche Protestmails bezüglich Anthony Onyeij mit Serienbriefen in bester Tradition der "Kronenzeitung" beantwortet.
1. Herr ONYEIJ ist bereits
im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist".
Auch wir sehen dieses Problem. Es liegt aber nicht an Anthony oder an den tausenden
anderen "illegal eingereisten" Flüchtlingen sondern einzig und allein bei den
österreichischen Gesetzen. Das Wesen einer Flucht ist der Grenzübertritt. Erst
nach dem Grenzübertritt kann ein Asylverfahren beginnen. Das Österreich schon
die Bedingung für die Einleitung eines Asylverfahrens kriminalisiert ist bezeichnend
für dieses Land. Eine "legale" Einreise von Flüchtlingen wird nur durch die
restriktiven Visa- und Aufenthaltsbestimmungen verhindert. Außerdem hat Anthony
nach seiner Einreise einen Asylantrag gestellt. Damit ist jede Form der Einreise
gerechtfertigt.
2. Laut Innenministerium
wurde Anthony seit 1997 mehrmals wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen
rechtskräftig verurteilt"...
Was ist unter "schwerste kriminelle Handlungen" zu verstehen? Hier verweisen
wir auf die Abstufungen im Strafgesetzbuch, zusammengefasst im § 57 (Verjährung
der Strafbarkeit): Die "schwersten" strafbaren Handlungen verjähren nicht (Abs.
1). Das wären Delikte die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind. (z.B.
Mord). Etwas weniger schwer, aber eventuell auch noch unter "schwerst kriminell"
fallend wären Delikte, die nach 20 Jahren verjähren (Abs. 3): alles was mit
mehr als 10-jähriger Freiheitsstrafe bedroht ist (Geiselnahme, schwerer Raub
mit schweren Folgen, Sklavenhandel, Vergewaltigung mit Todesfolge,...) Praktisch
für alle in diese Kategorie fallenden Delikte ist eine Mindeststrafe von fünf
oder zehn Jahren vorgesehen...
Natürlich könnte Anthony - rein theoretisch - zwischen 1997 und 1999 mehrmals
derart schwerwiegende Delikte begangen haben, und auch dafür verurteilt worden
sein. ABER: Wie ist es dann möglich, dass er lange vor seiner Verhaftung im
September 1999 freigelassen wurde? Bringt uns das Innenministerium hiermit ein
Wunder der österreichischen Strafjustiz zur Kenntnis, oder sind für das Ministerium
alle Handlungen von Nigerianern automatisch "schwerst kriminell"?
3. Im Hinblick auf das angestrengte
Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken, dass der Genannte in diesem
Verfahren anwaltlich vertreten ist."
...für diese Feststellung wurde Anthony wenige Stunden vor seiner Abschiebung
von der Staatspolizei verhört. Stimmt, Anthony war während seiner Untersuchungshaft
anwaltlich vertreten. Daß dieser Anwalt jedoch ein Pflichtverteidiger und als
solches nur für das Strafverfahren zuständig war verschweigt das Ministerium.
Es verschweigt auch, daß in der Vergangenheit ein beträchtlicher Teil der Haftentschädigungsansprüche
erst durch Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt
werden konnten. Und es verschweigt auch, daß keine dieser Klagen von Pflichtverteidigern
durchgefochten wurde.
4. Insgesamt zeigt sich
somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden Maßnahme
mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der Rechte von
Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet." Abgesehen
von der skandalösen Auslegung der Bestimmungen des strarechtlichen Entschädigungsgesetzes
("im Zweifel" gegen die Angeklagten) und abgesehen von der humanistischen Komponente
(über ein Jahr unschuldig in Haft, Abschiebung nach einem Freispruch) ist der
Vorwurf, daß Anthony durch seine Abschiebung am Betreiben seiner Haftentschädigungsansprüche
gehindert werden soll, keineswegs entkräftet. Fakt ist: - in Nigeria gibt es
keine Europarechts-SpezialistInnen. - Anthony hätte in Nigeria praktisch keine
Chance auf Verfahrenshilfe. - Selbst mit einem Spitzenjob im Nigeria könnte
er das notwendige Geld für einen österreichischen Anwalt und für ein Straßburg-Verfahren
nicht rechtzeitig aufbringen. - Die Kommunikation mit Anwälten in Österreich
wäre wesentlich erschwert und verteuert, wenn nicht sogar unmöglich. -
Und nicht zuletzt: Anthony hatte ganz sicher Gründe für seine Flucht aus Nigeria...
Fazit: Anthony hat kaum Chancen, seine berechtigten Ansprüche in Österreich
durchzusetzen. Er hat in Nigeria aber noch weniger Chancen dazu. Und genau das
weiß - und verschweigt - das Innenministerium.
Gerechtigkeit für Anthony!
Freiheit für alle Gefangenen des Staatsrassismus!
Verein Gemeinsam gegen Rassismus
PS: Wo sind die Mörder von Marcus Omofuma?
Serienbrief des Innenministeriums
von: Ministerbuero@bmi.gv.at
Sehr geehrt(...)!
Unter Bezugnahme auf Ihr
Schreiben betreffend die Abschiebung des nigarianischen Staatsangehörigen Anthony
ONYEIJ erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen: Herr ONYEIJ ist bereits
im Jahr 1996 illegal nach Österreich eingereist und wurde seit 1997 mehrmals
wegen zum Teil schwerster krimineller Handlungen rechtskräftig verurteilt. Auf
diese Verurteilungen stützt sich im übrigen auch das gegen Herrn ONYEIJ erlassene
- rechtskräftige - Aufenthaltsverbot.
Im Hinblick auf das angestrengte Haftentschädigungsverfahren ist zunächst anzumerken,
dass der Genannte in diesem Verfahren anwaltlich vertreten ist. Sollte das Gericht
die persönlich Anwesenheit des Betroffenen für erforderlich erachten, so kann
Herrn ONYEIJ trotz bestehenden Aufenthaltsverbotes die Wiedereinreise gemäß
§ 41 FrG gestattet werden.
Insgesamt zeigt sich somit, dass die Durchsetzung der rechtskräftigen aufenthaltsbeendenden
Maßnahme mittels Abschiebung in keiner Weise eine Minderung der Wahrung der
Rechte von Herrn ONYEIJ in Bezug auf das Haftentschädigungsverfahren bedeutet.
Dr. Beate Palfrader
Koordinierungs- und Informationstreffen
zu Anthony Onyeij:
Mittwoch, 13.12. 18.00 Uhr OeH-GEWI (1090 Wien, Spitalgasse 2-4, Campus Altes
AKH, Hof 2).
Die letzten Entwicklungen:(12.12.00)
Am Donnerstag wurde versucht,
Anthony in Korneuburg zu besuchen. Die Besuchserlaubnis wurde vom U-Richter
erteilt, doch wenige Minuten vor dem Besuch wurde Anthony ins Krankenhaus gebracht.
Angeblich zum Roentgen... Die besuchende Person konnte Anthony nur kurz im Vorbeigehen
sehen, sein Zustand war schlecht.
Das Innenministerium reagierte auf alle Protestmails mit einem Serienbrief a
la Kronenzeitung
Gestern, Montag wurde nochmal versucht, Anthony zu besuchen. Der Untersuchungsrichter
Hohenecker lehnte den Besuch mit absurden Begruendungen ab:
Erstens gaebe es Besuchsbewilligungen sowieso nur fuer Familienangehoerige,
zweitens duerfe beim Besuch nicht englisch gesprochen werden (Zitat Hohenecker:
"Die Amtssprache ist deutsch.") und drittens habe Anthony noch kein "Gestaendnis"
abgelegt.
(Fast) alle Infos zu Anthony gibt es auch im Internet: http://united.action.at
(falls der link noch nicht funktioniert: http://www.action.at/~gemeinsam).
Weitere Aktivitaeten:
- Schreibt Anthony (er spricht englisch):
Landesgerichtliches Gefangenenhaus Korneuburg
Anthony Onyeij geb.: 15.5.1976
Hauptplatz 18 A-2100 Korneuburg
- Spendet für Anthony und
die anderen Gefangenen des Staatsrassismus:
BAWAG, BLZ14000, Konto: 05410-668-507,
lautend auf: Verein Gemeinsam gegen Rassismus! Kennwort: Anthony
- Protestiert gegen das
Besuchsverbot und die Untersuchungshaft:
Landesgericht Korneuburg, Praesidium Fax: (+43-2262) 799-275
Landesgericht Korneuburg,
Strafabteilung Fax: (+43-2262) 799-281
Bundesministerium für Justiz Fax: (+43-1) 521 52-2727
Solidaritaet ist eine Waffe!
Vorlagen für Faxe unter http://www.action.at/~gemeinsam
Abschiebung erfolgreich
verhindert!!!
Polizei sieht Schuld an erfolglose Abschiebung beim TATblatt
aus: http://tatblatt.mediaweb.at
Zu viel der Ehre wird seitens
der Polizei dem TATblatt zugeschrieben. Dieser ganz furchtbar bösen Zeitschrift
schreibt die Wiener Polizei gegenüber der APA die Schuld an der erfolgreichen
Verhinderung einer Abschiebung im Morgengrauen des 4. Dezember 2000 zu.
Die Tatsachen sind jedoch andere:
Am Freitag, dem 1. Dezember 2000 war spätabends bekannt geworden, dass der eben
erst vom Vorwurf der Beteiligung an einem Suchtgiftverbrechen rechtskräftig
freigesprochene nigerianische Staatsbürger Anthony O. am Morgen des 4. Dezember
per KLM abgeschoben werden sollte. In einer von antirassistischen AktivistInnen,
die in der Unterstützung inhaftierter MigrantInnen tätig sind, angeleierten
urgent action wurden Justizministerium, Innenministerium und KLM per Mail und
Fax auf die Tatsache hingewiesen, dass die geplante Abschiebung vor allem den
Zweck zu haben schien, den rechtskräftig freigesprochenen O. an der Durchsetzung
von Ansprüchen wegen zu Unrecht erlittener U-Haft zu hindern (er war mehr als
dreizehn Monate unschuldig in Haft gehalten worden) und dass diese Vorgangsweise
zwangsläufig zu einer Menschenrechtsverletzung führt, für die Österreich verurteilt
werden würde.
Staatspolizei bei Anthony
O.
Noch am Sonntag zu
Mittag wurde Anthony O. einem nicht zuständigen Juristen der Staatspolizei vorgeführt.
In einem Protokoll wurde festgehalten, dass O. über keine ordnungsgemäße Zustelladresse
im Ausland verfügt, daher also keine Bescheide zugestellt bekommen kann.
Abschiebung verhindert
Am Montag in der Früh
fanden sich Menschen am Flughafen Wien ein, die gegen die Abschiebung protestierten
und die Fluggäste des KLM-Flugs darüber informierten, dass mit ihrem Flug eine
menschenrechtsverletzende Abschiebung durchgeführt werden soll. Anthony O. selbst
soll sich massiv gegen die Abschiebung gewehrt haben, so dass - nach Auskunft
der KLM - der zuständige Flugkapitän den Transport verweigerte.
So weit zu den Möglichkeiten, Abschiebungen zu behindern.
Das ist ja geradezu eine Handlungsanleitung!!!
Vielen Dank an alle, die sich an den Protesten gegen die Abschiebung Anthony Os beteiligt haben: an die MUND-LeserInnen, die BesucherInnen der TATblatt-Homepage, an die involvierten PolitikerInnen (der Grünen) usw. usf. Es tut uns leid, dass wir - zu Unrecht - den "Ruhm" für diesen Erfolg eingeheimst haben. Es ist in erster Linie ein Erfolg Anthonys und der engagierten AktivistInnen, die diese urgent action gestartet haben...
Aus der APA-Meldung "Nigerianer
wehrte sich gegen Abschiebung" vom 5. Dezember 2000: "Einen Zwischenfall am
Flughafen meldet die Polizei Schwechat. Demnach leistete gestern, Montag, ein
nigerianischer Staatsangehöriger derart Widerstand gegen seine Abschiebung,
dass er vom Flug ausgeschlossen und in der Folge in die Justizanstalt Korneuburg
eingeliefert wurde. [...] Unmittelbar vor Besteigen des Flugzeugs ging der 25-Jährige
[...] 'mit Händen und Füßen' gegen die Beamten vor und versuchte, sie zu beißen.
Verletzt wurde niemand.
Zu dem Vorfall wurde in der Aussendung bemerkt, dass in der Zeitschrift 'Tatblatt'
zu diesem Widerstand aufgerufen worden sei. Am Airport hätten sich auch einige
Sympathisanten eingefunden."
Stellungnahme der KLM
zurück
von Herrn Schmid, Sales
Manager der Fluglinie KLM, Matthias.Schmid@klm.nl To: Andreas.Goerg@blackbox.net
Cc: k.paw.fischbacher@magnet.at
Subject: Abschiebung
Ich beziehe mich auf die etlichen Protestschreiben die wir von einigen Ihrer Mitglieder gestern bekommen haben. (...) Ich erlaube mir zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen:
a) Abschiebungen werden vom Innenministerium vorgenommen. Wir als Fluggesellschaft
müssen grundsätzlich Abschiebehäftlinge annehmen und sie auch transportieren.
Wir haben kein Recht den Transport zu verweigern. Wir haben lediglich das Recht
den Passagier abzulehnen wenn sein Benehmen die Sicherheit der Besatzung und
Crew beeinträchtigt.
b) Was den Fall Anthony Onyeij betrifft kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr Onyeij heute Morgen nicht mit KLM nach Lagos geflogen ist.
c) Zu Ihrem Vorgehen: Wir können Ihr Anliegen sehr gut verstehen und akzeptieren dies. Die Protestbriefe sind bei uns angekommen und wir haben sie zur Kenntnis genommen. Mit den "anonymen" Flugblättern welche heute am Flughafen verteilt wurden sind wir jedoch nicht ganz glücklich. Die KLM wird darin für eine Sache beschuldigt in der wir keinen Einfluss nehmen können und dies öffentlich am Flughafen. Dazu kommt, dass dieses Flugblatt keinen Absender getragen hat was ebenfalls nicht korrekt ist.
Wir würden es sehr begrüssen, wenn Sie Ihre Mitglieder entsprechend informeren würden und solche Aktionen in Zukunft unterlassen würden.
Für allfällige Fragen stehe
ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Schmid KLM - Sales Manager Austria & Slovakia
+ 43 1 713 15 50 14
mailto:matthias.schmid@klm.nl
ANTHONY-ABSCHIEBUNG
Neueste Infos - Montag, 4.12.00, 19.00 Uhr
zurück
- Anthony Onyeij wurde um 4.00 Uhr vom Schubgefängnis Hernalser Gürtel zum Flughafen gebracht.
- er leistete angeblich gegen seine Abschiebung Widerstand.
- der Abflug von KL 587 verzögerte sich um 10 Minuten.
- die Polizei gab auf Nachfragen nur an, dass Anthony nicht abgeschoben wurde, dass sie aber nicht wüssten, wo er derzeit ist.
- später bestätigte auch das wiener KLM-Büro, dass Anthony nicht abgeschoben wurde.
- während des ganzen Tages waren die zuständigen Bematen der Fremdenpolizei und des Innenministeriums "nicht erreichbar". Auch die Pressestelle hatte "keine Informationen".
- laut letzten Gerüchten seitens der Fremdenpolizei soll Anthony nach Korneuburg gebracht worden sein. Ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus Korneuburg wurde heute ein Mann eingeliefert, der sich gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll. Das könnte bedeuten, dass Anthony wieder in U-Haft (wahrscheinlich wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt") ist.
Weitere Infos gibts voraussichtlich
morgen Nachmittag. lg x.
Quelle / Kontakt:
Verein "Gemeinsam gegen Rassismus"
Gusshausstrasse 14/3 1040 Wien gemeinsam@action.at Spendenkonto: BAWAG BLZ:
14000 Konto-Nr: 05410-668-507
ANTHONY ONYEIJ -
Latest informations,
Monday December 4th 2000,
7 pm
zurück
- Today Anthony Onyeij was brought from the deportation prison Hernalser Gürtel to the airport at 4.00 in the morning
- he allegedly resisted his deportation
- the lift-off of the KLM-flight 587 was delayed for 10 minutes
- when asked the police only told us that Anthony wasn´t deported, but they wouldn´t know where he is now
- lateron the office of KLM as well certified that Anthony wasn´t deported
- during the whole day the responsible officials of the Foreign Police and the Ministry Of Interior could not be reached. Also the press bureau had no information - according to the latest rumours by the Foreign Police Anthony was brought to Korneuburg. In fact today a person was put in the prison of Korneuburg, who was resisting their deportation. This could mean that Anthony is in detention pending investigation again. further information will be available tomorrow afternoon (Tuesday,5th of December)
source/contact: Gemeinsam gegen Rassismus United Against Racism Gusshausstrasse 14/3 A-1040 Vienna Austria mail: gemeinsam@action.at
DROHENDE ABSCHIEBUNG
zurück
Anthony ONYEIJ (geb. am
15.5.1976 in Akbor/Nigeria) wurde am 27.9.1999 bei einer rassistische Razzia
im Gesellenheim Zohmanngasse unter dem Vorwand "Drogenhandel" verhaftet.
Bei seiner letzten Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwürfen
freigesprochen.
Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Anthony wurde
jedoch nicht freigelassen, sondern noch am selben Tag in Schubhaft überstellt.
Wie erst Freitag Nacht bekanntwurde,
soll Anthony ONYEIJ am Montag, 4. Dezember um 4.00 Uhr in der Früh abgeschjoben
werden.
Damit sollen ihm jegliche Chancen auf Genugtuung bzw. Schadenersatz für die
mehr als 13 Monate dauernde Haft genommen werden. Laut dem österreichischen
"Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz" würde ihm für seine Untersuchungshaft
ca. eine halbe Million Schilling zustehen.
Sein erster Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt, da er "nur im Zweifel"
freigesprochen wurde. Wegen dieser in Österreich praktizierten Rechtsauslegung
wurde Österreich schon wiederholt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
verurteilt. Es ist offensichtlich, daß Anthony durch die Abschiebung die Möglichkeit
der Berufung gegen die Ablehnung seiner Entschädigung genommen werden soll.
Wir rufen alle Menschen
auf, sofort gegen diese Abschiebung zu protestieren.
Schickt noch vor Montag Faxe, e-mails an:
- Bundesminiserium für
Inneres: Fax: (+43-1) 531 26-2580
E-Mail vom Innenminister: ernst.strasser@oevp.at
und seinem Büro: ministerbuero@bmi.gv.at
- Bundesministerium für Justiz: Fax: (+43-1) 521 52-2727
Kanzlei Dr. Dieter BÖHMDORFER
Telefon: 501 24-0
Telefax: 501 24-20
E-Mail: boehmdorfer@law-in-austria.at
Homepage: http://www.law-in-austria.at
- Fluglinie KLM
(Laut unseren Informationen soll Anthony mit KLM über Amsterdam nach Lagos abgeschoben
werden.)
Tel: 0031 204 747 747
Faxnummern sind (01) 58924-5091 bzw. (01) 7131550-90.
- die österreichischen Botschaften und Institutionen
Schickt Telegramme an:
Anthony ONYEIJ
Polizeigefangenenhaus Ost
Hernalser Gürtel 6-12
A-1080 Wien
Danke für Eure Solidarität!
Verein Gemeinsam gegen Rassismus gemeinsam@action.at
Protestvorlage
zurück
Hiermit protestiere ich
auf das schärfste gegen die für Montag früh geplante Abschiebung des Herrn Anthony
ONYEIJ (geb. am 15.5.1976 in Akbor/Nigeria) nach Nigeria.
Bei seiner letzten Gerichtsverhandlung am 6.11.00 wurde er von allen Vorwürfen
freigesprochen. Er war somit mehr als 13 Monate unschuldig in Untersuchungshaft!
Anstatt Herrn ONYEIJ jedoch umgehend freizulassen und ihn für die ungerechtfertigte
Haft zu entschädigen, wurde er noch am selben Tag in Schubhaft überstellt.
Diese Vorgangsweise der österreichischen Behörden, die unter Ihrer Leitung arbeiten, ist ein Skandal und eine Schande für alle in Österreich lebenden Menschen!
Ich fordere Sie daher auf, umgehend Maßnahmen zu setzen um die Abschiebung sofort zu stoppen und Herrn ONYEIJ für die Untersuchungshaft zu entschädigen. (Unterschrift)
Dear friends!
I think you are informed about the general political situation in austria. Racist-motivated
police-actions are on the agenda since almost 2 years...
Now we could reach a small victory against this kind of "austrian justice":
Anthony Onyeij spent more
than 1 year in prison - just because he was born in Nigeria. In his trial he
could proof his innocence. But Austria did not release him. From the detention
awaiting trial he was brought straight to the deportation prison...
Now, the racist austrian authorities want to deport him on monday, 4th at 4
am.
According to our information, he should be deported with the KLM airline via
amsterdam (flight KL 1838).
So we ask you to take any possible actions to prevent Anthony from being deported!
We ask you to protest against this racism at the austrian embassy or other austrian institutions in your country and tell your local KLM office not to support Austrian racism. Since there is only 1 day left it´s very urgent. We also send you our appeal, please send it to all organisations you know. Greetings! United Against Racism
URGENT APPEAL - IMPENDING
DEPORTATION
zurück
Anthony ONYEIJ (born May 15th 1976 in Akbor/Nigeria) was arrested during a racist
motivated police action on September 27th 1999 in Vienna. The police alleged
him of being a drugdealer. He spent 13 months in detention awaiting trial. In
his last trial on November, 6th 2000 all charges against Anthony were dropped.
In spite of his acqittal Anthony was not set free, but kept in prison to be
deported to Nigeria. Last Friday we heard, that Anthony Onyeij will be deported
on Monday, the 4th of December at 4.00 in the morning.
Thereby all his claims for compensation for the time he spent in prison as an
innocent person will be useless. According to austrian Law his compensation
would be about half a million ATS. Anthony´s first application for compensation
was declined, because his acquittal was "in doubt". Austria was repeated times
sentenced by the European Court For Human Rights for denying the claim of compensation.
Obviously Anthony will be deported to deprive him of the right for compensation.
The fact that today (Sunday) at 12.00 he was questioned by the "Staatspolizei"
(the austrian political police) is a further proof for the intention of the
austrian authorities.
We call upon all democratic and anti-racist people and organisations to protest
against the deportation of Anthony ONYEIJ!
Send protest faxes and mails to (before Monday, December 4th):
- Dr. Ernst Strasser, Austrian Federal Minister Of Interior Fax: (+43-1) 531
26-2580, e-mail: ernst.strasser@oevp.at
or : ministerbuero@bmi.gv.at
Dr. Dieter Böhmdorfer,
Austrian Federal Ministry Of Justice Fax: (+43-1) 521 52-2727,
e-mail on the ministry´s homepage: http://www.bmj.gv.at/email/index.html or
at his office as "lawyer": Fax: (+43-1) 501 24-20,
e-mail: E-Mail: boehmdorfer@law-in-austria.at
- KLM in Vienna Fax: (+43-1) 58924-5091 und 7131550-90.
- KLM Airline Offices in your contry (Anthony will be deported with a flight of this airline)
- Austrian Embassies and
Institutions in your country
Thanks for your solidarity!
United Against Racism
For further Information please contact us at gemeinsam@action.at
draft message of protest
(english)
zurück
I herewith strongly object
to the deportation of Mr. Anthony Onyeij (born May 15th 1976 in Akbor/Nigeria)
to Nigeria, which is planned for Monday morning, the 4th of December 2000.
In his last trial on November 6th 200 all charges against him were dropped.
So he spent more than 13 months in detention awaiting trial innocently. Instead
of being released immediately and getting a compensation for the unjustified
detention, Mr. Onyeij was kept in prison to await his deportation.
This proceeding of the Austrian authority, which are working under your supervision, is a scandal and a shame for all citizens of Austria!.
I herewith request you to take measures to immediately stop Mr. Onyeij´s deportation and to compensate him for his detention. Signature
Urgent action: auf freispruch
folgt abschiebung
Nach dreizehn Monaten Untersuchungshaft und Freispruch in Schubhaft genommen
http://www.gruene.at/watch
zurück
Am 6. November 2000 wurde der 24 jährige nigerianische Staatsbürger Anthony Onyeij in einer Gerichtsverhandlung vom Vorwurf der Beteiligung an Drogenverbrechen freigesprochen. Am selben Tag wurde er in Schubhaft genommen. Ihm droht nun unmittelbar die Abschiebung aus Österreich.
Razzia Zohmanngasse
Onyeij war im Zuge einer Polizeirazzia am 27. September 1999 im Gesellenheim
Zohmanngasse festgenommen und des Drogenhandels beschuldigt worden. Die damals
in auffälliger Nähe zur Nationalratswahl durchgeführte Razzia war bereits Anlass
vielfacher Kritik gewesen: Die PolizistInnen hatten Türen aufgebrochen, ehe
die Heimleiterin die notwendigen Schlüssel herbeischaffen konnte, die betroffenen
Bewohner rassistisch beschimpft und in erniedrigender Weise behandelt. Ein Prozess
gegen in der Zohmanngasse festgenommene Jugendliche war gekennzeichnet von Aussagen
anonymisierter Zeugen, die völlig inkonsistent waren: so hatte sich deren Wissenstand
über die angeblich kriminellen Aktivitäten der Angeklagten beim Prozess gegenüber
jenem in den polizeilichen Vernehmungen deutlich verändert, während sie über
wesentliche Sachfragen - etwa, welcher der Angeklagten welche Zimmer bewohnte
oder mit wem verkehrte - keine Auskunft geben konnten. Die Aussagen der Heimleiterin
- die es gut begründet ausschloss, dass in dem heim eine illegale Struktur bestanden
haben konnte - jedoch fanden keine Berücksichtigung im Urteil.
Überfallsartige Abschiebung
bei Nacht und Nebel
Am Freitag, dem 1. Dezember 2000 wurde abends bekannt, dass Anthony Onyeij am
Montag, dem 4. Dezember 2000 um 6 Uhr 50 Morgens mit einer Maschine der KLM
via Amsterdam abgeschoben werden soll. Damit wird Onyeij die Möglichkeit genommen,
ein Verfahren nach dem Strafrechtlichen Entschädigungs-Gesetz auf Schadenersatz
wegen der erlittenen Untersuchungshaft zu führen. Theoretisch stünden ihm für
die 13 Monate dauernde Haft (die Schubhaft wird nicht mitgerechnet) eine knappe
halbe Million Schilling an Entschädigung zu. Sein diesbezüglicher Antrag wurde
in erster Instanz mit Hinweis auf einen Freispruch "im Zweifel" abgelehnt. Mit
der Abschiebung würde Anthony Onyeij die Möglichkeit genommen werden, das Verfahren
weiterzuführen.
Europäisches Gericht für
Menschrechte als wesentliche Instanz
Und es scheint für die Republik durchaus gute Gründe zu geben, den Betroffenen
an der Weiterführung des Verfahrens zu hindern. Während sich nämlich Ablehnungen
nach dem Strafrechtsentschädigungs Gesetz wegen Freispruchs "im Zweifel" durchaus
häufen, konnten Betroffene vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bereits Urteile gegen die Republik Österreich erwirken, weil das Gericht keine
Substanz des Zweifels erkennen konnte; die Einschränkung des Freispruchs also
offensichtlich in Zusammenhang mit denkbaren Entschädigungsansprüchen stand.
Umso nötiger ist es, Anthony Onyeij die Möglichkeit zu geben, seinen Entschädigungsanspruch
durch die Instanzen ausjudizieren zu lassen.
Sofortiges Handeln
Der Verein "gemeinsam gegen Rassismus" ruft alle Menschen auf, sofort gegen
diese Abschiebung zu protestieren.
"Schickt noch vor Montag Faxe an: - Bundesminiserium für Inneres: Fax: (+43-1)
52152-2727
- Bundesministerium für Justiz: Fax: (+43-1) 521 52-272
- Fluglinie KLM Tel: 58924-5091 oder 7131550-90
- die österreichischen Botschaften und Institutionen
Schickt Telegramme an: Anthony
ONYEIJ
Polizeigefangenenhaus Ost
Hernalser Gürtel 6-12 A-1080 Wien
Danke für Eure Solidarität!"
Für
eine Welt ohne Rassismus
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