Fremdes
Recht ? 17.04.2001 |
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Über 700.000 Fremde leben in Österreich. Ihr Aufenthalt, ihre Rechte und Pflichten sind vor allem im Fremden-, Ausländerbeschäftigungs- und Asylgesetz geregelt. Diese Rechtsbereiche sind nicht nur für Betroffene selbst schwer verständlich, sondern auch für Außenstehende. Die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung betreut seit 1992 Flüchtlinge und MigrantInnen in ihren fremdenrechtlichen Verfahren. Unser Wissen und unsere Erfahrung bieten wir nun erstmals im Rahmen des Lehrgangs Fremdenrecht für MitarbeiterInnen von NGOs, Angehörige der Verwaltung, SozialarbeiterInnen, JuristInnen, MenschenrechtsaktivistInnen,... an. Fremdenrechtslehrgang! Der Lehrgang
1 findet im Mai und Juni 2001 mit den Schwerpunkten Verwaltungsverfahren
und Fremdengesetz statt. Der Lehrgang 2 widmet sich ab Oktober 2001 den
Bereichen Asylgesetz, Menschenrechte und Ausländerbeschäftigung.
Anhand von Fällen werden die gesetzlichen Bestimmungen dargestellt
und besprochen, wie Fremden im Einzelfall geholfen werden kann. Ausführlich
wird die Wahrnehmung der Rechte im fremdenrechtlichen Verfahren und das
Verfassen von Rechtsmitteln erklärt. Anliegen des Lehrgangs ist es,
aus der Praxis zu berichten und die TeilnehmerInnen für die Praxis
zu schulen ·
Das österreichische Rechtssystem im Überblick. ·
Wer ist Fremder in Österreich? Leitung Mag. Sebastian Schumacher arbeitet ehrenamtlich als Jurist für die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung. Seit Jahren betreut er MigrantInnen und Flüchtlinge und organisiert Einschulungen zum Thema Fremdenrecht. Dienstag,
08.05. 18:30 - 20:30 Für das praktische Arbeiten findet zusätzlich eine Blockveranstaltung statt, der Termin wird gemeinsam bestimmt. Ort Gastwirtschaft
Clemens Wratschko Anmeldung TeilnehmerInnenzahl
auf 15 Personen beschränkt! Teilnahmegebühr
ATS 500,-- Rechtliche Information, Neuigkeiten zur Rechtssprechung, unsere Schwerpunkte und Forderungen stehen ab Mai auch im Internet:
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www.no-racism.net
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