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Bereits
1997 wurde ein Fall bekannt, bei dem eine von Österreich nach Nigeria
abgeschobene Person nach der Abschiebung von der National Drug Law Enforcement
Agency (NDLEA) in Haft genommen wurde. (SOS-Menschenrechte)
Österreich
führt laufend Abschiebungen nach Nigeria durch.
Die im Zuge der Operation Spring und von Folgeaktionen verhafteten Menschen
werden nun laufend nach Absitzen ihrer Strafhaft vorwiegend nach Nigeria
deportiert, egal ob sie Nigeria als ihr Herkunftsland angeben oder nicht.
Dort drohen ihnen erneut lange Haftstrafen oder die Zahlung meist unerschwinglicher
Geldsummen, bei Nichtzahlung wieder Haft.
Diese Menschen wurden Opfer einer bis dato beispiellosen rassistischen
Hetzkampagne. Das Konstrukt eines nigerianischen Drogenkartells
ist ein Konstrukt ..... politischer Propaganda und nicht ein rechtskräftig
aufgrund von Sachbeweisen gerichtlich festgestelltes Faktum. .... Die
Art der Prozessführung wird von namhaften StrafrechtsexpertInnen
als rechtswidrig und verfassungswidrig eingestuft. (Grüne,
11. 10. 2000)
In Nigeria macht sich nach dem Dekret Nr.33 Abs.2 von 1990 eine Person
nigerianischer Herkunft einer Straftat schuldig, wenn sie/er in einem
anderen Land für eine Straftat im Zusammenhang mit narkotischen Drogen
oder psychotropen (bewußtseinsverändernde) Substanzen für
schuldig befunden wurde und dadurch den Namen Nigerias in Verruf bringt.
Zwar soll das Dekret unter der demokratischen Regierung angeblich bald
fallen, aber in der Praxis werden Abgeschobene weiterhin direkt bei der
Ankunft am Flughafen in Gewahrsam genommen.
Die im Dekret 33 angeführte Rufschädigung von Nigeria
erfolgt vor allem durch die österreichischen Behörden und Medien
und nicht durch die afrikanischen Angeklagten. Die Verurteilungen von
zig AfrikanerInnen wegen angeblicher Drogendelikte sollen ein Konstrukt
untermauern, das u.a. die Einführung von neuen Polizeibefugnissen
rechtfertigen soll.
Die nigerianischen Behörden negieren völlig die Tatsache, daß
Verurteilungen von AfrikanerInnen in Österreich rassistisch motiviert
sind.
Eine bereits erfolgte Strafverbüßung im Land der erstmaligen
Verurteilung wird nicht berücksichtigt. Der/die Abgeschobene muss
mit einem erneuten Verfahren rechnen, angeklagt des selben Delikts, für
das er/sie bereits eine Haftstrafe abgesessen hat. Ihm/ihr drohen erneute
jahrelange Haftstrafen oder die Zahlung hoher Geldbeträge.
Von internationalen Menschenrechtsorganisationen wird die Haftsituation
in nigerianischen Gefängnissen als lebensbedrohlich eingestuft. Eine
Einschätzung, die mittlerweile auch vom Auswärtigen Amt in Deutschland
bestätigt wird.
Österreichische staatliche Institutionen ignorieren diese Tatsachen
und schieben weiterhin direkt aus österreichischen Gefängnissen
in andere Gefängnisse ab.
Um dieses
Thema zu diskutieren ladet die GEMMI (Gesellschaft für Menschenrechte
von Marginlisierten und ImmigrantInnen) ein:
Freitag, 22. Juni um 18.30 ins
AfroAsiatische Institut, 9. Bezirk, Türkenstr.3
Podiumsdiskussion
mit AHDA (Association for Human Rights and Democracy in Africa), Amnesty
International, Asyl in Not, Fremdenpolizei, Nigerianische Botschaft, MedienvertreterIn,
PolitikwissenschafterIn u.a.
AUFRUF
Frank wurde im Umfeld der Operation Spring 1999 verhaftet. Er wurde zu
einer 18-monatigen Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung wurde er direkt
in Schubhaft überstellt und im Februar 2001 nach Lagos abgeschoben.
Am Flughafen wurde er von der National Drug Law Enforcement Agency (NDLEA)
angeholt und in ihre Dienststelle mitgenommen. Jemand stellte eine Kaution
für ihn, nur dadurch war es ihm möglich, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Um nicht inhaftiert zu werden, musste er ca. 2000 US-Dollar bezahlen.
Im Juni wird seine Verhandlung stattfinden.
Spendet bitte an:
Spendenkonto: PSK 77694016
GEMMI
c/o Amerlinghaus
7., Stiftgasse 8
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