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      Bereits 
      1997 wurde ein Fall bekannt, bei dem eine von Österreich nach Nigeria 
      abgeschobene Person nach der Abschiebung von der National Drug Law Enforcement 
      Agency (NDLEA) in Haft genommen wurde. (SOS-Menschenrechte) 
      Österreich 
        führt laufend Abschiebungen nach Nigeria durch. 
        Die im Zuge der Operation Spring und von Folgeaktionen verhafteten Menschen 
        werden nun laufend nach Absitzen ihrer Strafhaft vorwiegend nach Nigeria 
        deportiert, egal ob sie Nigeria als ihr Herkunftsland angeben oder nicht. 
        Dort drohen ihnen erneut lange Haftstrafen oder die Zahlung meist unerschwinglicher 
        Geldsummen, bei Nichtzahlung wieder Haft. 
        Diese Menschen wurden Opfer einer bis dato beispiellosen rassistischen 
        Hetzkampagne. Das Konstrukt eines nigerianischen Drogenkartells 
        ist ein Konstrukt ..... politischer Propaganda und nicht ein rechtskräftig 
        aufgrund von Sachbeweisen gerichtlich festgestelltes Faktum. .... Die 
        Art der Prozessführung wird von namhaften StrafrechtsexpertInnen 
        als rechtswidrig und verfassungswidrig eingestuft. (Grüne, 
        11. 10. 2000)  
        In Nigeria macht sich nach dem Dekret Nr.33 Abs.2 von 1990 eine Person 
        nigerianischer Herkunft einer Straftat schuldig, wenn sie/er in einem 
        anderen Land für eine Straftat im Zusammenhang mit narkotischen Drogen 
        oder psychotropen (bewußtseinsverändernde) Substanzen für 
        schuldig befunden wurde und dadurch den Namen Nigerias in Verruf bringt. 
         
        Zwar soll das Dekret unter der demokratischen Regierung angeblich bald 
        fallen, aber in der Praxis werden Abgeschobene weiterhin direkt bei der 
        Ankunft am Flughafen in Gewahrsam genommen. 
        Die im Dekret 33 angeführte Rufschädigung von Nigeria 
        erfolgt vor allem durch die österreichischen Behörden und Medien 
        und nicht durch die afrikanischen Angeklagten. Die Verurteilungen von 
        zig AfrikanerInnen wegen angeblicher Drogendelikte sollen ein Konstrukt 
        untermauern, das u.a. die Einführung von neuen Polizeibefugnissen 
        rechtfertigen soll. 
        Die nigerianischen Behörden negieren völlig die Tatsache, daß 
        Verurteilungen von AfrikanerInnen in Österreich rassistisch motiviert 
        sind. 
        Eine bereits erfolgte Strafverbüßung im Land der erstmaligen 
        Verurteilung wird nicht berücksichtigt. Der/die Abgeschobene muss 
        mit einem erneuten Verfahren rechnen, angeklagt des selben Delikts, für 
        das er/sie bereits eine Haftstrafe abgesessen hat. Ihm/ihr drohen erneute 
        jahrelange Haftstrafen oder die Zahlung hoher Geldbeträge. 
        Von internationalen Menschenrechtsorganisationen wird die Haftsituation 
        in nigerianischen Gefängnissen als lebensbedrohlich eingestuft. Eine 
        Einschätzung, die mittlerweile auch vom Auswärtigen Amt in Deutschland 
        bestätigt wird.  
        Österreichische staatliche Institutionen ignorieren diese Tatsachen 
        und schieben weiterhin direkt aus österreichischen Gefängnissen 
        in andere Gefängnisse ab. 
      Um dieses 
        Thema zu diskutieren ladet die GEMMI (Gesellschaft für Menschenrechte 
        von Marginlisierten und ImmigrantInnen) ein:  
        Freitag, 22. Juni um 18.30 ins  
        AfroAsiatische Institut, 9. Bezirk, Türkenstr.3  
        Podiumsdiskussion  
        mit AHDA (Association for Human Rights and Democracy in Africa), Amnesty 
        International, Asyl in Not, Fremdenpolizei, Nigerianische Botschaft, MedienvertreterIn, 
        PolitikwissenschafterIn u.a. 
         
      AUFRUF 
        Frank wurde im Umfeld der Operation Spring 1999 verhaftet. Er wurde zu 
        einer 18-monatigen Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung wurde er direkt 
        in Schubhaft überstellt und im Februar 2001 nach Lagos abgeschoben. 
        Am Flughafen wurde er von der National Drug Law Enforcement Agency (NDLEA) 
        angeholt und in ihre Dienststelle mitgenommen. Jemand stellte eine Kaution 
        für ihn, nur dadurch war es ihm möglich, mit uns Kontakt aufzunehmen. 
        Um nicht inhaftiert zu werden, musste er ca. 2000 US-Dollar bezahlen. 
        Im Juni wird seine Verhandlung stattfinden.  
        Spendet bitte an:  
        Spendenkonto: PSK 77694016 
      GEMMI 
        c/o Amerlinghaus 
        7., Stiftgasse 8 
      
        
       
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