| Asylkoordination 
      Österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des OGH 
       26.04.2003  | 
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Wer bietet weniger? - Flüchtlingsbetreuung in Österreich (04.03.2003) Seit 1. Oktober neue Richtlinie für die Aufnahme in Bundesbetreuung in Kraft (06.10.2002)  | 
       Presseaussendung der asylkoordination österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des Obersten Gerichtshofs Die jahrelange Praxis des Innenministeriums, AsylwerberInnen im laufenden Asylverfahren einfach gar nicht mit dem Allernotwendigsten zu unterstützen oder die staatliche Unterstützung ohne Anlaß einzustellen, wird nun endlich ein Ende haben müssen. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshof, der nun aufgrund der Klage des Evangelischen Flüchtlingsdienstes festgestellt hat, daß der Bund hilfsbedürftigen AsylwerberInnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Bundesbetreuung nicht verweigern hätte dürfen. Denn der Bund ist zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots verpflichtet und muß daher diese Leistungen, sobald sie einmal zuerkannt wurde, allen AsylwerberInnen mit gleichen Voraussetzungen gewähren. Das Innenministerium hatte im Prozeß die Ansicht vertreten, daß die afghanische Familie die dem Evangelischen Flüchtlingsdienst durch die Unterbringung im Notquartier entstandenen Kosten nicht einklagen könne, weil diese Kosten von der Hilfsorganisation übernommen worden seien und die Flüchtlinge deswegen nicht mehr hilfsbedürftig gewesen sei. Der OGH stellte dazu klar, daß der Bund sich seiner Verpflichtung nicht dadurch entziehen könne, daß er auf die Unterstützung durch Dritte zur Beseitigung oder Linderung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliere. Die Folgen 
        dieses Urteils sind noch nicht abschätzbar. Denn die Verjährungsfrist 
        für Ansprüche beträgt 30 Jahre. Seit nunmehr 11 Jahren 
        wurde Bundesbetreuung systematisch rund 70 Prozent aller AsylwerberInnen 
        verweigert. Anfang März 2003 waren von den rund 32.500 AsylwerberInnen 
        mit offenen Asylverfahren rund 26.000 AsylwerberInnen nicht durch die 
        Bundesbetreuung versorgt. Aufgrund der im Oktober erlassenen Richtlinie 
        des Innenministers sank der Anteil der bundesbetreuten AsylwerberInnen 
        sogar auf 19 Prozent ab. Existenzsicherung 
        Jetzt lautet das Motto der von zahlreichen Organisationen unterstützten 
        Kampagne, die nächste Woche gestartet wird. Anny Knapp Trotz des 
        Spruchs des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach der Bund die Betreuung 
        von AsylwerberInnen nicht länger auf NGO´s abwälzen darf, 
        werde sich nach Angaben von Mathias Vogl vom Innenministerium am harten 
        Umgang mit Flüchtlingen "vorerst jedenfalls" nichts ändern. 
        Die Richtlinie zur Bundesbetreuung, laut der AsylwerberInnen aus der Bundesbetreuung 
        entlassen, auf die Straße gesetzt und deshalb von NGO´s untergebracht 
        werden müssen, bleibe in Kraft, präzisierte er. Seiner Meinung 
        nach werde das Urteil "teils falsch interpretiert". Denn der 
        Oberste Gerichtshof hat den eingeklagten Fall aus dem Jahr 1996 - der 
        Betroffene ist ein Mensch aus Afghanistan - zunächst nur an das zuständige 
        Wiener Landesgericht rückverwiesen und nicht aufgehoben. Grund dafür 
        sei, dass von den RichterInnen nicht geprüft worden sei, ob eine 
        Ungleichbehandlung vorliege. Der Mann war nicht in die Bundesbetreuung 
        aufgenommen und drei Jahre vom Evangelischen Hilfswerk betreut worden. 
        Und nur wenn das Gericht nun bei einer weiteren Prüfung eine Ungleichbehandlung 
        feststelle, hätte das Hilfswerk auch einen Anspruch auf Entschädigung. 
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