Asylkoordination
Österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des OGH
26.04.2003 |
no-racism.net | deportatiNO |
Wer bietet weniger? - Flüchtlingsbetreuung in Österreich (04.03.2003) Seit 1. Oktober neue Richtlinie für die Aufnahme in Bundesbetreuung in Kraft (06.10.2002) |
Presseaussendung der asylkoordination österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des Obersten Gerichtshofs Die jahrelange Praxis des Innenministeriums, AsylwerberInnen im laufenden Asylverfahren einfach gar nicht mit dem Allernotwendigsten zu unterstützen oder die staatliche Unterstützung ohne Anlaß einzustellen, wird nun endlich ein Ende haben müssen. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshof, der nun aufgrund der Klage des Evangelischen Flüchtlingsdienstes festgestellt hat, daß der Bund hilfsbedürftigen AsylwerberInnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Bundesbetreuung nicht verweigern hätte dürfen. Denn der Bund ist zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots verpflichtet und muß daher diese Leistungen, sobald sie einmal zuerkannt wurde, allen AsylwerberInnen mit gleichen Voraussetzungen gewähren. Das Innenministerium hatte im Prozeß die Ansicht vertreten, daß die afghanische Familie die dem Evangelischen Flüchtlingsdienst durch die Unterbringung im Notquartier entstandenen Kosten nicht einklagen könne, weil diese Kosten von der Hilfsorganisation übernommen worden seien und die Flüchtlinge deswegen nicht mehr hilfsbedürftig gewesen sei. Der OGH stellte dazu klar, daß der Bund sich seiner Verpflichtung nicht dadurch entziehen könne, daß er auf die Unterstützung durch Dritte zur Beseitigung oder Linderung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliere. Die Folgen
dieses Urteils sind noch nicht abschätzbar. Denn die Verjährungsfrist
für Ansprüche beträgt 30 Jahre. Seit nunmehr 11 Jahren
wurde Bundesbetreuung systematisch rund 70 Prozent aller AsylwerberInnen
verweigert. Anfang März 2003 waren von den rund 32.500 AsylwerberInnen
mit offenen Asylverfahren rund 26.000 AsylwerberInnen nicht durch die
Bundesbetreuung versorgt. Aufgrund der im Oktober erlassenen Richtlinie
des Innenministers sank der Anteil der bundesbetreuten AsylwerberInnen
sogar auf 19 Prozent ab. Existenzsicherung
Jetzt lautet das Motto der von zahlreichen Organisationen unterstützten
Kampagne, die nächste Woche gestartet wird. Anny Knapp Trotz des
Spruchs des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach der Bund die Betreuung
von AsylwerberInnen nicht länger auf NGO´s abwälzen darf,
werde sich nach Angaben von Mathias Vogl vom Innenministerium am harten
Umgang mit Flüchtlingen "vorerst jedenfalls" nichts ändern.
Die Richtlinie zur Bundesbetreuung, laut der AsylwerberInnen aus der Bundesbetreuung
entlassen, auf die Straße gesetzt und deshalb von NGO´s untergebracht
werden müssen, bleibe in Kraft, präzisierte er. Seiner Meinung
nach werde das Urteil "teils falsch interpretiert". Denn der
Oberste Gerichtshof hat den eingeklagten Fall aus dem Jahr 1996 - der
Betroffene ist ein Mensch aus Afghanistan - zunächst nur an das zuständige
Wiener Landesgericht rückverwiesen und nicht aufgehoben. Grund dafür
sei, dass von den RichterInnen nicht geprüft worden sei, ob eine
Ungleichbehandlung vorliege. Der Mann war nicht in die Bundesbetreuung
aufgenommen und drei Jahre vom Evangelischen Hilfswerk betreut worden.
Und nur wenn das Gericht nun bei einer weiteren Prüfung eine Ungleichbehandlung
feststelle, hätte das Hilfswerk auch einen Anspruch auf Entschädigung.
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