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Justizgroteske - Anwälte und ihre Rolle in den rassistischen Verfahren


Justizgroteske, Amtsmißbrauch oder ganz alltägliche Praxis an Österreichs Gerichten?
Anwälte dealen!

C. hat schwere Wochen und Monate hinter sich. Mitte Mai kam er aus der Steiermark nach Wien, um einen Freund zu besuchen. Aber es sollte kein ruhiger Urlaub werden, wie geplant. Bekannte hatten ihn vor der Stadt gewarnt, aber er konnte sich einfach nicht vorstellen, daß in einem angesehenen, angeblich demokratischen Land Zustände wie in Südafrika herrschen sollten.
C. ist wie sein Freund in Wien Asylwerber. C. ist Afrikaner. C. ist schwarz. Und in Wahlkampfzeiten wie diesen hat der Rassismus in Österreich Hochsaison. Noch dazu, wo es für mächtige Kreise gerade gilt, den Rücktritt des Innenministers nach der Ermordung von Marcus Omofuma zu verhindern, mit allen Mitteln.
C. wurde in der Wohnung seines Freundes verhaftet, im Rahmen der "Operation Spring", ohne daß er bis heute genau weiß, warum. Sein Geld wurde konfisziert, Kleider zum Wechseln oder Hygieneartikel hat er erst vor kurzem durch eine Menschenrechtsorganisation erhalten. Seinen Anwalt hat er bisher nur zweimal kurz gesehen, ohne daß dieser ihm zugehört hätte. Von seinem Akt hat er bisher nur ein paar Seiten gesehen, und die kann er nicht verstehen, weil sie in Deutsch geschrieben sind. Die Dolmetscherin hat ihm gesagt, er soll das Verhörprotokoll, ebenfalls in Deutsch, unterschreiben, und er hat ihr vertraut - nun steht in der Anklage, er sei Mitglied in einer nigerianischen Drogenmafia, die europaweit agieren soll. Aber C. hat weder etwas mit Drogen zu tun, noch kommt er aus Nigeria. Wie die meisten, die bei der "Operation Spring" festgenommen wurden.
So verbringt er seine Tage zwischen Warten und Verzweiflung, Schikanen und Erniedrigungen von rassistischen Wärtern. Und der Perspektive, nach seiner Entlassung still und heimlich in Schubhaft überstellt zu werden.
Nun kursiert ein neues Gerücht im Gefängnis. Ein Angebot von zwei Anwälten, die mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht folgenden Deal ausgehandelt haben sollen:
Die Verhafteten, die sich schuldig bekennen würden - unabhängig davon, ob sie sich tatsächlich etwas nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zuschulden kommen ließen oder nicht - kämen mit fünf Monaten bis einem Jahr Haft davon. Die andern, die weiterhin ihre Unschuld beteuern - also, nicht mit der Justiz kooperieren, wie das im Gerichtsjargon heißt - müßten mit mindestens zwei Jahren rechnen!
Ein Gerücht? Tatsache ist, daß an Österreichs Gerichten solche Absprachen gängige Praxis sind, bei dem die Urteile bereits vor Prozessbeginn feststehen; während die Farce der Verhandlungen - mit kostenspieligen Vertagungen, Zeugenladungen, Aktenbergen und Beweisvorlagen - in Wahrheit nur mehr dazu dient, den Schein einer unabhängigen Justiz zu wahren.
Im Fall der Verhafteten der "Operation Spring" ist das Ziel solcher Absprachen offensichtlich: denn nur mehr durch Geständnisse der Verhafteten kann das Konstrukt der Drogenmafia aufrechterhalten und ein peinlicher Gesichtsverlust der Justiz vermieden werden. Durch die lange Haft und die Aussicht auf baldige Entlassung mürbe gemacht, sind auch schon einige Gefangene bereit, Geständnisse zu unterschreiben oder Mithäftlinge zu belasten. Es wurde auch bekannt, daß mindestens zwei festgenommene weiße DrogenkonsumentInnen - noch dazu auf Entzug - mit zweifelhaften Angeboten dazu gebracht wurden, gegen afrikanische Gefangene auszusagen.
Von den ursprünglich 102 Verhafteten zu Beginn der "Operation Spring" wurde laut Profil nur gegen 24 eine Anklage erhoben, und auch die steht auf wackeligen Füßen. Doch die "Hexenjagd" ging weiter - bis heute werden willkürlich Menschen mit dunkler Hautfarbe verhaftet, zuletzt beinahe vierzig Minderjährige in zwei Wiener Gesellenheimen. Menschen mit dunkler Hautfarbe sind in Österreich gefährdet: Sie werden von der Polizei aus öffentlichen Verkehrsmitteln und aus Autos gezerrt, ihre Wohnungen gestürmt, sie werden verprügelt, verhaftet oder wie im Fall von Ahmed und Marcus brutal ermordet. Das liegt nicht nur daran, daß ein Großteil der Wiener Exekutive wissenschaftlichen Expertisen zufolge rassistischem und rechtsradikalem Gedankengut frönt, auch nicht daran, daß die Justiz kaum noch eine/n RichterIn findet, die sich bei Neonaziprozessen wie zuletzt bei Schimanek junior nicht als befangen erklären muß - der Rassismus hat Methode in Österreich. Er ist anerkannt. Von den Medien abgesegnet. Durch die Gesetze und die Politik vollstreckt. Wählbar. Durch den Mord an Marcus und die Jagd auf afrikanische Menschen schaffte es Innenminister Schlögl immerhin zum beliebtesten Minister des Landes und zum möglichen Kanzlerkanditaten in einer kleinen Koalition.

Oder anders formuliert: ° Durch die "Operation Spring" sollte der Protest gegen Marcus Omofumas Ermordung zum Schweigen gebracht werden
° Durch die mediale Gleichsetzung von allen Menschen mit dunkler Hautfarbe mit Kriminellen und Drogendealern soll der institutionalisierte Rassismus eine legitime, durch die Verurteilungen vor Gericht eine legale Fassade erhalten.
° Mit hunderten gefangenen Geiseln gehen Politiker auf Stimmenfang
° Indem der erste Lauschangriff ausgerechnet gegen eine diskriminierte Minderheit in Österreich stattfindet, soll die nötige Akzeptanz für solche polizeistaatlichen Maßnahmen geschaffen werden.
Österreich steht mit diesem Rassismus nicht allein in Europa in kolonialer und imperialistischer Tradition - auch in England, Deutschland, Frankreich und Dänemark wurden und werden Asylwerber im Allgemeinen und afrikanische Menschen im besonderen verfolgt und ermordet - auch wenn sich gewisse Maßnahmen in diesem Land durch besonders feige Rücksichtslosigkeit auszeichnen: wie etwa die "Operation Spring".

Daß die Anwälte bei diesem Spiel mitmachen und durch ihre schmutzigen Deals dafür mitverantwortlich zeichnen, daß Menschen wegen ihrer Hautfarbe ins Gefängnis geworfen werden, sollte uns eines klar machen: wenn wir als kritische Öffentlichkeit nicht unsere Stimme erheben, wird keiner die Gefangenen verteidigen. Offensichtlich auch nicht ein bezahlter Rechtsanwalt und schon gar nicht die Pflichtverteidiger derjenigen, die zu arm waren, um sich die hohen Honorarnoten leisten zu können. Daß sich die Verteidigung nicht besonders um die Interessen der Gefangenen kümmert, zeigte sich schon daran, daß zumindest von einem Anwalt ab August auf die regelmäßig vorgeschriebenen Haftprüfungen, bei denen über den weiteren Verbleib im Gefängnis entschieden werden soll, verzichtet wurde.
Vermutlich war ihm zu schade um die Zeit. Ein bekanntes Zitat sagt, daß Anwälte erst dann verdienen, wenn es anderen schlecht geht.
Versalzen wir ihnen die Suppe! Protestiert gegen diese Methoden in der österreichischen Justiz! Erinnert die Anwälte, wessen Interesse sie eigentlich vertreten sollten!