AfrikanerInnen werden in Österreich vermessen!


Rassistische Justiz und die "Glaubwürdigkeit" der Angeklagten
Falter zur Altersbestimmung durch Vermessung | Presseaussendung der Grünen | SOS-Mitmensch zur Wissenschaftlichkeit der Gutachten | DerStandard mit einer Stellungnahme der Uni Berlin

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Die Glaubwürdigkeit der Angeklagten als Ausdruck des Rassismus in der Justiz

Viele afrikanische Jugendliche sitzen zur Zeit in Erwachsenenstrafhaft in Österreichischen Gefängnissen. Ihre Haftstrafen sind doppelt so hoch, als wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden wären.
Warum? Die Justiz glaubt ihnen nicht. Die Asylbehörden glauben ihnen nicht. Die Polizei glaubt ihnen nicht. Sofern AsylwerberInnen und MigrantInnen ihre Angaben nicht mit Dokumenten belegen können, wird ihren Aussagen nicht geglaubt, und auch dann wird die Echtheit der Dokumente in Frage gestellt.

Im Zuge der Operation Spring und folgender grossangelegter rassistisch motivierter Razzien wurden zahlreiche AfrikanerInnen verhaftet, die Zahl geht in die Hunderte, wovon die meisten davon noch immer in Haft sind. Viele von ihnen waren zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen angeblichen strafbaren Handlungen minderjährig. Bis zum Mai 1999 wurde von den Gerichten zur Altersbestimmung der Beschuldigten Johann Szilvassy zur Erstellung von Gutachten zugezogen. Szilvassy war seit Jahren bekannt und kritisiert als Initiator des "Rassensaals" im Naturhistorischen Museum und als Autor der rechtsextremen Zeitschrift Aula. Nun führte er an Afrikanern Vermessungen durch, er vermass neben Wachstumsfugen Scham- und Achselhaare, Penis- und Hodengrösse, Nasen und Ohren und Zähne. Er stellte fest, dass die meisten (oder alle?) Beschuldigten nicht minderjährig wären. Uns ist im Detail nicht bekannt, an wievielen er seine rassistischen Praktiken ausübte, laut einer Aussage Szilvassys bei einem Prozess im LG1 am 19. September 2000 hat er in den letzten Jahren über 300 Gutachten bei Drogendelikten erstellt. Einige Namen sind uns bekannt. Nach wachsender Kritik von seiten der Öffentlichkeit und einiger Anwälte wurde Szilvassy anfangs gedeckt von Oberstaatsanwalt Eisenmenger, der selbst Mitglied einer schlagenden Burschenschaft ist. Im Mai 2000 ging Szilvassy dann in Pension. Seine Methoden waren für die bürgerliche Öffentlichkeit zu offensichtlich rassistisch.
Die Verfahren allerdings gegen die betroffenen Jugendlichen wurden nicht noch einmal aufgerollt. Warum auch, ihre Verurteilung ist Teil der rassistischen Praxis der Staatsgewalt gegen Menschen, die über keine österreichischen Papiere verfügen. Migrantinnen und AsylwerberInnen werden kriminalisiert, es wird ihnen das recht abgesprochen, frei darüber zu entscheiden, wo und wie sie leben wollen.
In den Prozessen gegen die jugendlichen AfrikanerInnen zeigt sich deutlich die Empörung von seiten des Gerichts darüber, dass sich diese Menschen anmassen, nach Österreich in eines der reichsten Länder der Welt zukommen um hier zu leben und Geld zu verdienen. In den Drogenprozessen selbst wird in zynischer Art und Weise von Staatsanwaltschaft und Richtern darauf hingewiesen, dass viele der AfrikanerInnen nur hierher kämen um sich zu bereichern. Und das angesichts einer imperialistischen Ausbeutung von Trikontländern, der Beherrschung internationaler Märkte durch westliches Kapital, des Exports von Kriegen und Hunger, der Erpressung und Manipulation von Regierungen von sogenannten Trikont-Ländern. Menschen, die um politisches Asyl ansuchen, wird ihre Verfolgung nicht geglaubt, sie werden abgeschoben in Länder, wo ihnen Gefängnis, Folter und Tod droht. Nicht selten wird ihnen unterstellt, sie kämen, um Geld zu machen, dass sie ihre Namen fälschen, ihre Geburts- und sonstigen Daten. Die Festung Europa macht ihre Grenzen dicht, niemand hat das recht, selbst zu entscheiden, wie und wo er oder sie leben möchte. Einerseits werden "westliche Werte" propagiert als anstrebenswerte - Menschenrechte, die heilige Demokratie u.s.w., worum es geht, ist der Schutz der westlichen "Werte" - Reichtum für die einen, Hunger und Krieg für die anderen. Und wenn jemand herkommt, um am angeblichen Reichtum teilzuhaben? Ist das kein legitimer Grund, um dorthin zugehen, wohin die "Werte" fliessen, um selbst in den Genuss dieser "Werte" zu kommen? Kapitaltransfer von Süd nach Nord ist o.k., Produktion in Niedriglohnländern, Ausbeutung von Menschen, natürlichen Ressourcen ebenso, aber persönliche "Bereicherung" in Schengenland ist kriminell? Wobei diese angebliche Bereicherung, die den Menschen vorgeworfen wird, wie wir gesehen haben vor Gericht, sich in Grössenordnungen von ein paar tausend Schilling bewegt. Die Menschen werden nicht nur wegen angeblicher Drogendeals kriminalisiert, sondern auch dafür, dass sie arbeiten, obwohl sie das als AsylwerberInnen nicht dürfen, dass sie Geld von der Bundesbetreuung beziehen oder etwa der Caritas - dabei geht es um Summen bis höchsten mal 2000,- Schilling - und versuchen, nebenher noch dazu zu verdienen. Für afrikanische AsylwerberInnen ist es gefährlich, mehr als ein paar hundert Schilling in der Tasche zu haben, alles darüber hinaus wird sofort als Drogengeld eingestuft, vor Gericht als Indiz für Drogenhandel verwendet und letztendlich einbehalten.
Sollte jemand versuchen, mit einer neuen Identität nach Schengenland zu kommen, so ist das zu sehen als Akt der Notwehr und Reaktion auf eine exklusive Politik des Ausschlusses der Mehrheit der Menschen von Ressourcen. Diese Politik hat bis jetzt schon tausende Todesopfer gefordert, Ertrunkene, Erfrorene, Erstickte, Erschossene. Die, die es schaffen, nach Schengenland zu kommen, werden illegalisiert, kriminalisiert. Elend, Haft - Schubhaft - Strafe für Anwesenheit, Hetzte gegen sie sind alltäglich. Die, die in dieser Situation zu sogenannten illegalen Mitteln greifen, um Überleben zu können, wie Schwarzarbeit, wie der Verkauf von kleinsten Mengen von Drogen, dienen dazu, ihre Kriminalisierung weiterzutreiben und gleichzeitig immer restriktivere Überwachungs- und Kontrollmassnahmen und den Ausbau der staatlichen Repressionsapparate. Der grosse Profit dieser Geschäfte geht an die gleiche Klasse, die ihre Richter stellt, genauso wie die "legalen" Profite etwa von Personalleasingfirmen, Pharmaindustrie und Alkoholsteuer. Hier werden rassistische Konstrukte von organisierter Kriminalität aufgebaut, um abzulenken davon, dass die grösste organisierte Kriminalität die ist, die ganz legal ganze Bevölkerungsgruppen, Klassen, Frauen und BewohnerInnen des Trikonts ausbeutet zum eigenen Gewinn.
In diesem Sinne urteilen die Richter über das Alter der Beschuldigten.
Der Präsident des Wiener Jugendgerichts Udo Jesionek berief im März 2000 eine Konferenz von Fachleuten ein, die zu dem Schluss kam, dass es heute keine wissenschaftlich anerkannte Möglichkeit zur Altersfeststellung gibt. In dem Prozess gegen acht junge Afrikaner, die bei einer Razzia in dem Gesellenheim Zohmanngasse gefangengenommen wurden, erschienen diese Experten daher auch nicht vor Gericht.
Also: Alter ist nicht feststellbar, aber die Kompetenz für die Einschätzung des Alters der Beschuldigten liegt in diesem Falle im Ermessensbereich der Richter. Das heisst noch einmal ganz deutlich: wenn der Richter glaubt, die Beschuldigten sind älter als 19, dann sind sie nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Ihre eigenen Angaben sind irrelevant. Richter Gerstberger befand im Prozess gegen die Gefangenen der Zohmanngasse, dass nur zwei der acht angeklagten jungen Afrikaner nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen sind. Die Grundlagen für diese Alterseinschätzung sind rassistische Willkür.
Seit dem Sommer 2000 wird in einigen Fällen als Gutachter der Innsbrucker Anatom Othmar Gaber als Gutachter beigezogen. Er erstellt unter anderem Altersbestimmungen von Leichen aus archäologischen Ausgrabungen, ausserdem berechnete er das Alter von Ötzi. Bei einigen Verhandlungen wurden die Gefangenen auf Grund seiner Gutachten ans Jugendgericht überstellt. Laut seiner Expertise war in diesen Fällen die Möglichkeit gegeben, dass die Jugendlichen tatsächlich so alt waren, wie sie sagten.
Viele afrikanische Jugendliche sitzen zur Zeit noch immer in Erwachsenenstrafhaft in Österreichischen Gefängnissen. Ihre Haftstrafen sind doppelt so hoch, als wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden wären.
Warum? Die Justiz glaubt ihnen nicht. Die Asylbehörden glauben ihnen nicht. Die Polizei glaubt ihnen nicht. Sofern AsylwerberInnen und MigrantInnen ihre Angaben nicht mit Dokumenten belegen können, wird ihren Aussagen nicht geglaubt, und selbst dann wird die Echtheit der Dokumente in Frage gestellt. Die Folge: jahrelange Strafhaft und dann Abschiebung für Jugendliche.

Wir fordern:
Sofortige Freilassung der Gefangenen der rassistischen Klassenjustiz!
Freiheit für alle Gefangenen der Operation Spring und folgender grossangelegter Razzien Keine weiteren Hetzrazzien und Massenverhaftungen von AfrikanerInnen, überhaupt nicht und nicht zu Wahlkampfzwecken! Sofortige Abschaffung von Schubhaft und restriktiven Zuwanderungsbestimmungen, Einreise-, Niederlassungs- und Arbeitsfreiheit für alle, stoppt Abschiebungen und Illegalisierung.
Oder zumindest einmal:
Sofortige Wiederaufnahme sämtlicher Prozesse gegen jugendliche AfrikanerInnen, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurden und werden, positive Erledigung ihrer Asylanträge
Falter zur Altersbestimmung

Zur Altersbestimmung bei Verdächtigen der "Operation Spring" - Grüne fordern Beurlaubung der verantwortlichen Beamten Wien - Im Auftrag der Justiz werden nach einem Bericht der Wiener Wochenzeitung "Falter" Geschlechtsteile und Knochen von Afrikanern vermessen. Laut einem am Mittwoch erschienenen Bericht untersucht der Gutachter Johann Szilvassy Verdächtige, die im Zuge der "Operation Spring" verhaftet worden waren, auf ihr Alter. Demnach wurden zur Analyse der Reifezeichen u.a. Penis, Hoden und Körperbehaarung vermessen und mit jenen einer "erwachsenen Person der österreichischen Bevölkerung" verglichen.
Der Hintergrund der Untersuchung: Das Alter der des Drogenhandels Verdächtigen ist unbekannt. Ob sie nach dem Jugendlichen- oder nach dem Erwachsenenstrafrecht vor Gericht stehen sollen, beurteilt laut "Falter" Szilvassy. Die Gutachten werden dem Bericht zufolge von Kollegen wie dem Kinderneuropsychiater Ernst Berger und seinem Kollegen Max Friedrich als "unhaltbar" bzw. als für die Justiz "wegen ihrer Schwankungsbreiten" wertlos beurteilt. Autor der "Aula" Szilvassy selbst, Professor für Anthropologie, ist laut "Falter" Träger des goldenen Ehrenzeichens der Republik und Autor der vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als rechtsextrem eingestuften "Aula". Bekannt geworden sei er vor allem als Gestalter des so genannten Rassensaals im Naturhistorischen Museum, der vor vier Jahren geschlossen wurde. Laut "Falter" stellte sich am 12. Jänner eine Jugendrichterin hinter ein Gutachten Szilvassys, das einen Afrikaner für erwachsen erklärte, und wies eine Beschwerde von Rechtsanwalt Richard Soyer ab. Dieser fordert nun, dass Staatsanwaltschaften die Verfahren neu aufrollen, in denen Afrikaner durch solche Gutachten für erwachsen erklärt wurden. Der Präsident des Wiener Jugendgerichts, Udo Jesionek, verwies auf die von ihm initiierte Consensus-Konferenz. Neutrale Fachleute hätten bei der zweitägigen Veranstaltung Anfang März glaubhaft dargestellt, dass es keine verifizierbare Möglichkeit gibt, die Altersklasse (19 Jahre, Anm.) festzustellen. Die Richter hätten danach einstimmig beschlossen, keine derartigen Gutachten zu beantragen. Grüne fordern Beurlaubung der verantwortlichen Beamten "Die Vermessung von Schädeln durch den Rassensaal-Errichter Szilvassy, wie das etwa im Zuge der Operation Spring geschehen ist und von der heute 'Der Falter' berichtet, muss sofort abgestellt werden und die davon betroffenen Verfahren müssen umgehend neu aufgerollt werden", fordert heute die Grün-Politikerin Madeleine Petrovic in einer Aussendung. "Wenn im Jahr 2000 die Justizbehörden noch Methoden gebrauchen, die von den Nazis angewandt wurden und die einen Beitrag zur Vernichtung von Millionen von Juden geleistet haben, dann ist das ein unerhörter Justizskandal", zeigt sich die stellvertretende Klubobfrau fassungslos. Die Grünen fordern nun eine sofortige umfassende Untersuchung, in der geklärt werden muss, wer diese Schädelvermessungen in Auftrag gegeben hat, wer davon gewusst hat und wer das hat geschehen lassen und wie oft sie vorgenommen wurden. "Alle Personen, die davon gewusst haben, sind bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes umgehend zu beurlauben, da es völlig unerträglich ist, wenn diese Leute weiter ihren Dienst versehen würden", fordert Petrovic. (APA)

Presseaussendung der Grünen

Vermessung von AfrikanerInnen ist Anzeichen für Rassismus in Justiz
Utl.: Smoliner fordert sofortiges Abstellen
Wien (OTS) "Die anatomische Vermessung von AfrikanerInnen im Zuge von Strafverfahren ist ein unmissverständlicher Hinweis auf Rassismus in der Strafjustiz und gehört sofort abgestellt", forderte heute Marco Smoliner, Liberaler Abgeordneter in Wien. Die Liberalen hatten vor einiger Zeit mit einer Dringlichen Anfrage an die Wiener Sozialstadträtin Laska erreicht, dass das Handwurzelröntgen als Methode der Altersbestimmung für afrikanische Jugendliche beim Wiener Jugendamt per Weisung abgestellt wurde.
"Dass nun einzelne RichterInnen auf anthropologische Methoden der Nazizeit zurückgreifen, ist erschütternd und ein alarmierendes Zeichen für die österreichische Strafjustiz", so Smoliner. Der Justizminister sei dringend aufgerufen, seinen StaatsanwältInnen die Einholung derartiger Gutachten zu untersagen. Die weisungsfreien RichterInnen könnten nur durch die wissenschaftliche Widerlegung der Vermessungsmethode zur Altersbestimmung dazu bewegt werden, von derartigen Begutachtungen Abstand zu nehmen. "Der Justizminister muss sofort handeln", forderte Smoliner abschließend.


Stellungnahme von SOS-Mitmensch

Die APA zitiert eine Aussage des umstrittenen Anthropologen Johann Szilvassy in einem Gerichtsverfahren zur Altersfeststellung bei undokumentierten Schwarzafrikanern aufgrund des Zahnstatus wie folgt: "Wenn der dritte Weisheitszahn durchbrochen ist, ist ein individuelles Lebensalter von 21 Jahren anzunehmen".
Zu einer voellig anderen Erkenntnis kommt eine Zahnstudie, die 1997 in Nigeria an 1.071 Landbewohnern im Alter zwischen 11 und 21 Jahren durchgefuehrt wurde. Die National Library of Medicine faszt die Ergebnisse der Facultry of Dentistry, College of Health Sciences an der Obafemi Awolowo Universitaet in Nigeria wie folgt zusammen: Das frueheste Alter, zu dem ein Weisheitszahn durchbrach, wurde bei Burschen mit 14, bei Maedchen mit 13 Jahren festgestellt. Bei 1,1 Prozent der Bevoelkerung waren bereits mit 14 Jahren alle Weisheitszaehne durchgebrochen. Das durchschnittliche Alter, in dem ein, zwei, drei oder alle Weisheitszaehne zum Vorschein kamen, lag bei Maedchen bei 16,58 Jahren und bei Burschen bei 17,50 Jahren. Die National Library of Medicine schlieszt mit dem Satz: Probleme die oft mit dem Durchbruch von Weisheitszaehnen verbunden sind, treten bei jungen laendlichen Nigerianern frueher auf als in westlichen Laendern.
(SOS Mitmensch, 12.5.2000)


DerStandard zu einer Stellungnahme der Uni Berlin

Keine Hilfe aus Berlin
Gunther Geserick, Vorstand des Gerichtsmediznischen Instituts der Humboldt-Uni Berlin und Gruender der Gemeinschaft zur forensischen Altersforschung, erteilte dem Wiener Kollegen erst kuerzlich eine weitere wissenschaftliche Abfuhr: Szilvassys Hoden- und Schamhaarvermessungen seien "blanker Unsinn". Das Alter eines Menschen liesze sich nur sehr grob abschaetzen und nicht, ob einer noch 18 oder schon 19 sei, so Geserick gegenueber dem "Standard". (Standard 12.5.2000/bearb.)