17 jähriger beging Selbstmord in Abschiebehaftstalt Flughafen Hannover

In der neuen, für Niedersachsen zentralen Abschiebehaftanstalt am Flughafen Hannover (Expo-Knast) hat sich am vergangenen Freitag ein tamilischer Flüchtling erhängt. 17 Jahre war er alt. Die Landesregierung und Knastleitung haben sich bislang besondere Mühe mit "akzeptanzfördernden Maßnahmen" für diesen Knast gegeben - "knast light" wurde er von einem Ministeriums-mitarbeiter tituliert.
Für Samstag, den 16.12.2000 plant der Internationale Menschenrechtsverein Bremen eine Trauerkundgebung in Hannover.
Weitere Infos unter www.humanrights.de

Aus Presseerklärung Flüchtlingsrat 12.12. 00:
Am Morgen des 8. Dezember erhängte sich in der Abschiebungshaftanstalt Langenhagen der tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam an seinen Schnürsenkeln. Drei Tage später sollte er abgeschoben werden. Wir sind erschüttert über seinen Tod.
Der 17-jährige Tamile war am Mittwoch nach über fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland festgenommen und am Donnerstag in die Abschiebungshaftanstalt nach Langenhagen eingeliefert worden. Nach den Aussagen seiner Freunde und Verwandten hatte er große Angst vor einer Rückkehr nach Sri Lanka, wo er befürchtete, sofort inhaftiert zu werden.
Arumugasamy Subramaniam war offiziell in Melle bei Osnabrück gemeldet, wo er sich jedoch tatsächlich kaum aufhielt: Die Familie seines Onkels in Ahrensberg (NRW), die seit 1997 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, bemühte sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes intensiv darum, den alleinstehenden Jungen zu adoptieren - Arumugasamy Subramaniam war für die Familie wie ein eigener Sohn. Sein Aufenthalt in Ahrensberg war zwar nicht erlaubt, jedoch wurde sein Aufenthalt durch die Ausländerbehörde augenzwinkernd geduldet. Eine Umverteilung nach Ahrensberg wurde von der dortigen Ausländerbehörde zwar befürwortet, von der Ausländerbehörde in Osnabrück jedoch nicht zugelassen.
Das eingeleitete Adoptionsverfahren wollte der Landkreis Osnabrück nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags nicht mehr abwarten. Der Landkreis forderte den jungen Mann auf, bis zum 13.11.2000 eine Erklärung über eine freiwillige Ausreise abzugeben. Unter Hinweis auf einen Eilantrag vor dem VG Osnabrück, der am 25.11.2000 abgelehnt wurde, bat Rechtsanwalt Londzec die Ausländerbehörde um einen Aufschub. In Begleitung eines Freundes, des Fuhrunternehmers H. aus Ahrensberg, begab sich Arumugasamy Subramaniam am 6.12.2000 zur Ausländerbehörde, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Dort spielte sich dann folgendes ab: Die Ausländerbehörde Osnabrück ließ die beiden unter einem Vorwand auf dem Gang warten und holte die Polizei. Der Junge fing an zu weinen. Der Fuhrunternehmer H. bat die Ausländerbehörde händeringend darum, dem Tamilen die freiwillige Ausreise zu ermöglichen, für die er persönlich geradestehen wollte. Dennoch bestand die Ausländerbehörde auf Abschiebungshaft. Am 07.12.2000 wurde Arumugasamy nach Bestätigung des Haftbeschlusses durch den Haftrichter in die Abschiebungshaftanstalt nach Langenhagen eingewiesen. Rechtsanwalt Londzec stellte noch einmal einen Antrag auf Aussetzung der Haft, biss jedoch bei der Ausländerbehörde auf Granit. Auch der Fuhrunternehmer H. unternahm einen erneuten vergeblichen Versuch, die Ausländerbehörde zu bewegen, die freiwillige Ausreise zu ermöglichen. Am Morgen des folgenden Tages beging Arumugasamy Selbstmord. Seine Adoptivmutter erlitt nach Erhalt dieser Nachricht einen Schock.

In memoriam: Fast auf den Tag genau ein Jahr vorher schossen in Braunschweig SEK-Bullen auf den bulgarischen Flüchtling Dr. Nikolov, als er mit einem Küchenmesser in der Hand mit Selbstmord drohte. Die Ausländerbehörde wollte den schwer traumatisierten Flüchtling in Abschiebehaft nehmen lassen. Dr. Nikolov starb am 21.12. 99 an den Schussverletzungen.


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