UNSAUBERE GESCHÄFTE

Kleiderfirmen auf der Anklagebank
von Claudia Thallmayer

Mit einem Schuldspruch für die Größen der Branche endete am 5.5.98 die Tagung des Permanent Peoples« Tribunal in Brüssel, das auf Initiative der Clean-Clothes-Kampagne die Praktiken der internationalen Bekleidungsindustrie unter die Lupe genommen hatte. Auf der Anklagebank standen - auch stellvertretend für andere - die Giganten Nike, H&M, C&A, Otto-Versand, Adidas, Walt Disney und Levis. Claudia Thallmayer von der Frauensolidarität beobachtete das Tribunal.

Das Tribunal verurteilt die weitverbreiteten Arbeitsrechtsverletzungen in der Bekleidungs- und Sportbekleidungsindustrie und fordert Organisationsfreiheit, Kollektivverhandlungen, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, adäquaten Lohn, korrekte Behandlung sowie gesunde und sichere Arbeitsplätze. Im Schlußdokument heißt es: "Das Tribunal zu den Rechten von ArbeiterInnen und KonsumentInnen in der Bekleidungsindustrie verurteilt die Ausbeutung, Diskriminierung und sexuelle Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz, die 80% der Arbeitskraft in der Bekleidungsindustrie stellen. Es verurteilt den Einsatz von Kinderarbeit, die nach den erwähnten internationalen Abkommen sowie der Konvention über die Rechte des Kindes verboten ist und die trotz gegenteiliger Behauptungen der Unternehmer nach wie vor zum Einsatz kommt. Es verurteilt ebenso Zwangsarbeit, die nach der ILO-Konvention Nr. 29 verboten ist, und es verurteilt die gängige Praxis von führenden Bekleidungsunternehmen, nur deshalb Verhaltenskodizes einzuführen, um die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu verschleiern, KonsumentInnen irrezuführen und die nationalen Arbeitsrechte und Regulierungen, die strenger als die selbstauferlegten Verhaltenskodizes sind, zu unterlaufen."

Markenfirmen vor "Gericht"

Vorangegangen waren dem Urteilsspruch des Tribunals, das in den 70er Jahren von dem italienischen Intellektuellen Lelio Basso im Anschlu§ an die Russel-Tribunale begrŸndet wurde, die Analysen und Aussagen von GewerkschafterInnen, NGO-AktivistInnen, ArbeiterInnen und anderen ExpertInnen aus verschiedensten europäischen und "Dritte Welt"-Ländern. Zwei Tage lang wurde in neun verschiedenen Sprachen intensiv über die Folgen der Globalisierung der Bekleidungsindustrie diskutiert und lokale sowie international vernetzte Formen des Widerstands gegen Arbeitsrechtsverletzungen aufgezeigt.

Auch die Unternehmerseite war zur Anhšrung geladen, folgte aber der Einladung nicht, weil das Tribunal "einseitig" bzw. auf "Konfrontation" ausgerichtet sei. Nur die Sprecherin von H&M gab einige allgemein gehaltene Stellungnahmen ab, die die ZuhšrerInnenschaft Ÿberzeugen sollten, daß H&M von Arbeitsrechtsverletzungen in seinen Zulieferbetrieben selbst sehr schockiert sei und 1997 einen Verhaltenskodex ausgearbeitet habe, wobei dessen effektive Umsetzung allerdings noch etwas Zeit brauche. Im Ÿbrigen ließe H&M die Hälfte seiner Waren in Europa produzieren - u.a. in Rumänien, Ungarn sowie in der Türkei - wie die Sprecherin der schwedischen Clean-Clothes-Kampagne informierte.

Ob H&M, C&A, Nike oder andere...

Arbeitsrechtsverletzungen in den Zulieferbetrieben der Bekleidungsmultis sind weniger die Ausnahme denn die Regel, wie sich auf dem Tribunal zeigen sollte.

Da wären etwa die Arbeitsbedingungen von Frauen in einem Zulieferbetrieb von H&M in Bangladesch, wie sie Amirul Haque Amin von der bengalischen TextilarbeiterInnengewerkschaft beschrieb. Bei CPL (Consumer Product Limited) sind 12.000 ArbeiterInnen, zu 85% Frauen, beschäftigt. Der von H&M sich selbst auferlegte Verhaltenskodex, der Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlšhne und Überstundenregelungen in den Zulieferbetrieben festschreibt, wird nicht eingehalten: Gewerkschaftlich organisierte ArbeiterInnen werden entlassen, die Lšhne liegen unter dem Mindestlohnniveau, Überstunden werden systematisch erzwungen (die gesetzlich vorgeschriebene maximale Wochenarbeitszeit inkl. Überstunden beträgt 60 Stunden, aber 80-Stunden-Wochen sind an der Tagesordnung) und nicht entsprechend (nämlich doppelt so hoch) bezahlt. Gesetzlich besteht ein Anspruch auf drei Monate Mutterschutz, aber schwangere Arbeiterinnen werden entlassen. Anders als der H&M-Kodex vorsieht, sind die Arbeitsplätze nicht sauber, sondern laut, schmutzig und überfüllt. Es gibt keine Kantine oder einen anderen Platz zum Essen. Weder existiert Kinderbetreuung noch medizinische Versorgung der Beschäftigten.

Nicht zuletzt wegen der erzwungenen Überstunden sind Frauen während der Nachtschichten verstärkt sexueller Belästigung und Gewalt ausgesetzt, in den Fabriken, aber auch auf dem Heimweg von der Arbeit. Zudem werden Frauen systematisch gegenüber Männern diskriminiert, betonte Amirul Haque Amin.

Levis in Indonesien

Über die Arbeitsbedingungen in einem indonesischen Zulieferbetrieb eines anderen Multis, nämlich Levis, der sich 1992 als erste Firma einen Verhaltenskodex auferlegt hat, berichtete Emilia J. Die 23 jährige Frau, die aus Angst vor Repressalien auf dem Tribunal nicht fotographiert werden wollte, arbeitet in einer Bekleidungsfirma in der Nähe von Jakarta. Ihre Arbeit dauert von 7 Uhr früh bis 21 Uhr abends, manchmal auch bis 23 Uhr (das sind 65 bis 74 Wochenstunden). Die Überstunden werden von der Firma erzwungen; die ArbeiterInnen trauen sich nicht, dagegen zu protestieren, um nicht entlassen zu werden. Emilia J., die sich im Vorjahr mit anderen ArbeiterInnen in der Garment Workers Association, einer "versteckt" arbeitenden NGO, zusammengeschlossen hat und deren Sprecherin ist, kennt auch die Arbeitsbedingungen in anderen Fabriken, die für Levis produzieren: Für einen Tageslohn von 5.000 Rupien bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 5.700 Rupien (umgerechnet öS 6,- bzw. öS 7,-) arbeiten ihre Kolleginnen in Yulinda Data an den Nähmaschinen. Wer zwei Wochen lang jeden Tag kommt, erhŠlt einen bescheidenen Bonus, aber wer Überstunden verweigert, wird entlassen.

In der Fabrik Sandrasine wiederum stehen 3.000 ArbeiterInnen - größtenteils Frauen - nur 10 Toiletten zur Verfügung. Um sie benutzen zu können, braucht frau/man eine Karte, und šfters als dreimal täglich auf die Toilette zu gehen, hat Lohnabzüge zur Folge. Auch autoritäre Strafmaßnahmen sind üblich: Wer der Arbeit fernbleibt, und sei es wegen Krankheit, muß "als Warnung" stundenlang vor allen anderen Arbeiterinnen stehen.

Über Jahre hinweg hat die indonesische Regierung Suharto mit den in- und ausländischen Unternehmern kollaboriert und unabhängige Gewerkschaften unterdrückt. Im Vorjahr etwa drang am zweiten Tag des dreitägigen Gründungskongresses der Garment Workers Association die Polizei ein und unterbrach die Veranstaltung. Die OrganisatorInnen wurden eingeschŸchtert und festgenommen, doch trotz der Repressalien setzten die Frauen ihre Arbeit fort.

Repression

Ebenfalls mit massiver politischer Unterdrückung konfrontiert sind die ArbeiterInnen in China, die gegen die mit der Privatisierung und der Öffnung für ausländisches Kapital verbundene Verschlechterung der Arbeitsbedingungen protestieren. Ihnen wird vorgeworfen, Angst vor Reformen und Wettbewerb zu haben, nichts Neues lernen zu wollen und somit ein "Mentalitätsproblem" zu haben, berichtete der exilierte Aktivist Ciao. Doch 90% der ausländischen Firmen respektieren das Arbeitsrecht nicht, wobei besonders häufig die erlaubte Wochenarbeitszeit von 50 Stunden weit Ÿberschritten werde (70 bis 80 Stunden seien keine Seltenheit).

Vivien Liu vom Hongkong Monitor Res-source Center informierte, daß vor allem junge Frauen aus ländlichen Regionen im Südwesten Chinas für die arbeitsintensive Bekleidungsindustrie in den Ballungszentren angeworben werden. In den Fabriken sind die Frauen, die als sorgfältige Arbeiterinnen geschätzt werden, leicht unter Kontrolle zu halten. Das Hongkong Monitor Ressource Center hat im Auftrag des deutschen Südwind-Instituts die Arbeitsbedingungen in chinesischen Zulieferbetrieben von Nike, Otto und Adidas untersucht und massive Arbeitsrechtsverletzungen zutage gefördert. Eindrucksvoll schilderte Vivien Liu ihre Erfahrungen aus Gesprächen mit Arbeiterinnen, die sich nicht getrauen, gegen Erpressung der Firmenleitung, erzwungene †berstunden, Nichtauszahlung von Löhnen und Schikanen zu protestieren, weil es niemanden gibt, der sie vor der Entlassung schützen würde.

Unschuldige Konzerne?

Auf dem Tribunal wurden weltweite Ähnlichkeiten in bezug auf die Folgen der Globalisierung der Bekleidungsindustrie gezeigt. Das System der Auftragsvergabe an Zulieferer, die damit verbundene Flexibilisierung und Informalisierung der Arbeit, die mit Niedrigstlöhnen und Arbeitsrechtsverletzungen einhergeht, und eine häufige Komplizenschaft der Regierungen mit den Unternehmen schwächen die Rechte und den Widerstand der ArbeiterInnen. Gerade aufgrund dieser Veränderungen in der Arbeitswelt ist die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und NGOs notwendig, die in vielen Ländern Frauen, z.B. Heimarbeiterinnen, eher erreichen.

Verhaltenskodizes: Gut für das Image

Deutlich wurde auch, daß es in bezug auf Arbeitsrechtsverletzungen in Subunternehmen bislang relativ unerheblich ist, ob sich die großen europäischen Firmen nun einen eigenen Verhaltenskodex gegeben haben oder nicht. Viele Firmen benutzen ihn lediglich zur Abwiegelung von Kritik und zur Imageaufbesserung. Langfristig wird es daher wichtig sein, neben der Einrichtung von unabhngigen Kontrollen die legalen Instrumente zur Verfolgung von Arbeitsrechtsverletzungen zu stärken und Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, um die großen Bekleidungsfirmen in die Verantwortung zu nehmen, die derzeit - rein rechtlich gesehen - ihre Hände in Unschuld waschen.

[http://www.oneworld.at/cleanclothes/cleanclothes_geschaefte.htm]


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