EINREISE
UND AUFENTHALT IN TSCHECHIEN
Hier
sind einige Regeln für "AusländerInnen" in Tschechien
abhängig davon, ob ihr aus Ländern kommt, die für Tschechien
ein Visa benötigen oder nicht.
Für
die Einreise benötigt ihr immer:
Einen gültigen Reisepass (für alle Staaten - auch für die
Staaten der EU).
Ein gütliges Visa (nicht für EU-Staaten; hauptsächlich
für die Staaten der ehemaligen Sowietunion).
Ausserdem
kann die Grenzpolizei folgendes verlangen:
Bestätigung einer Krankenversicherung
Hinreichenden Geldbetrag für den Aufenthalt in Tschechien (Geld und
Zahlungsbestätigungen von Unterkünften in der CR)
Empfohlen wird ca. 70 öS pro Tag bei sich zu führen.
Die
Einreise kann (oder muß) in folgenden Fällen verweigert werden:
Einer der oben angeführten Punkte wird nicht erfüllt.
Du bist eine "unerwünschte Person" in Tschechien (siehe
unten).
Das Foto in deinem Reisepass schaut anders aus als du.
Dein Reisepass ist nicht noch mindestens 90 Tage gültig.
Wenn du eine "Gefahr" für die Sicherheit des Staates oder
die öffentliche Ordnung bist, weil "du mit Gewalt politische
Ziele verfolgt hast oder deine Aktivitäten eine Gefahr für die
Grundlagen des demokratischen Staates darstellen oder du wiederholt gesetzliche
Regelungen übertreten hast oder ein Schuldspruch im Verwaltungs-
oder Strafrecht gegen dich rechtskräftig ist".
Unerwünschte
Person:
Eine "unerwünschte Person" ist ein(e) Fremde(r) dem/der
die Einreise in die tschechische Republik nicht ermöglicht wird,
weil sie/er eine Gefahr für "die Sicherheit des Staates, die
öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit ist oder für
den Schutz der Rechte und der Freiheit von anderen oder ähnliche
Interessen, die durch internationale Verträge geschützt sind."
Ob ein(e) Fremde(r) in der CR eine unerwünschte Person ist, basiert
auf:
Wenn die Polizei einen Verdacht hat (aufgrund ihrer Kenntnisse über
die Person), oder Aufgrund einer Ausschreibung (z.B. wenn du gesucht wirst)
von einer zentralen Verwaltungsbehörde, oder auf Forderung der Staatspolizei
(BIS - Bezpecnosti a informacni sluzba)
Die Polizei wertet eine(n) Fremde(n) auch als eine unerwünschte Person
wenn:
Ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot gegen dich vorliegt aufgrund
eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens.
Wenn du in der Liste der "unerwünschten Personen" angeführt
bist. Darüber muß dir die Polizei keine Auskunft geben. Es
kann daher sein, dass du darüber nicht informiert bist.
Gründe
für eine unfreiwillige Beendigung deines Aufenthalts in der tschechischen
Republik:
1) rechtskräfiges Aufenthaltsverbot
Ein nur auf AusländerInnen anwendbares Urteil im Strafrecht. Ein
Aufenthaltsverbot kann zwischen 1 und 10 Jahren aber auch unbegrenzt verhängt
werden. Ein Grund dafür kann eine strafbare Handlung sein, die durch
einen Strafprozess verfolgt wurde und ein rechtskräftiges Urteil
nach sich zog.
2) verwaltungsrechtliches Aufenthaltsverbot
Dieses Aufenthaltsverbot kann maximal 10 Jahre andauern. Ein Grund kann
z.B. ein ungültiger Reisepass bei einer Polizeikontrolle, oder die
Verweigerung des Identitäsnachweises!!! sein. Du hast das Recht dagegen
zu berufen, aber nur innerhalb von fünf Tagen nach Verhängung
dieser Strafe.
Wegen deiner Handlungen kannst du maximal 48 Stunden von der Polizei angehalten
werden. Für weitere Verwaltungsmaßnahmen müssen AusländerInnen
an die Fremden- und Grenzpolizei übergeben werden und können
weiter 180 Tage in Haft bleiben.
3) ungewisser Ausgang
wenn du vorsätzlich die öffentliche Ordnung gefährdet hast
oder gegen das Ausländeraufenthaltsgesetz der CR verstossen hast.
(Zakon o pobytu ciznicA c.326/1999Sb)
a) wenn du kein Visa für die Einreise in die CR benötigst, wird
ein Ausreisevisa verhängt und du mußt innerhalb einer bestimmten
Zeit die CR verlassen. Dagegen kann keine Berufung eingebracht werden.
b) Wenn du ein Visa für die Einreise brauchst, wird deine Aufenthaltsgenehmigung
damit beendet.
Rechte und Pflichten in der tschechischen Republik
Grundsätzlich
haben Fremde die gleichen Rechte wie StaatsbürgerInnen der CR. Unterschiede
sind nur möglich, wenn dafür eigene Gesetze bestehen, im besonderen
das Aufenthaltsrecht.
Besondere
Pflichten von Fremden:
Du mußt dich immer gegenüber der Polizei mit deinem Reisepass
ausweisen können und du mußt dich einer erkennungsdienstlichen
Behandlung unterziehen (Fingerabdrücke und Fotos) in Verbindung mit
einem Ausweisungsverfahren oder auch nur damit deine Identität durch
die Polizei festgestellt werden kann.
Einige
wichtige von der Verfassung garantierten Grundrechte in der CR:
Organisierung friedlicher Demonstrationen, Happenings, Straßenaktionen...
(das wird so interpretiert, dass es dabei weder zu Sachbeschädigungen
noch zur Störung oder Einschränkung der Freiheit anderer Leute
kommen darf). Verhaftung und Prozess müssen in einer Sprache geführt
werden, die du verstehst. Du mußt nicht antworten und kannst die
Aussage verweigern. Du hast das Recht auf einen Anwalt. Du darfst nicht
gefoltert oder mißhandelt werden (geschlagen oder psychischer Druck).
Rechte
in Haft:
In den meisten Fällen werden deine Handlungen (z.B. auf der Straße
zu sitzen oder Blockaden zu errichten) nur ein geringes Vergehen sein,
dass nicht strafrechtlich verfolgt wird. Nur bei radikaleren Aktionen
(z.B. Behinderungen oder tätlicher Angriff auf die Polizei), die
eine Straftat darstellen, kannst du verhaftet werden. Die übliche
Anhaltezeit ohne Anklage ist 48 Stunden, legal kannst du maximal 72 Stunden
angehalten werden. Danach mußt du entweder angeklagt oder freigelassen
werden.
Wenn du eines Verbrechen angeklagt wirst, kannst du in Haft genommen werden,
wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:
1) die Möglichkeit, dass du das Land verlässt und nicht mehr
zurück kommst (Fluchtgefahr)
2) Zeugenbeeinflussung (Verdunkelungsgefahr)
3) Wiederholungsgefahr
Im
tschechischen Strafrecht gibt es die Möglichkeit, dass du auf Kaution
(mind. 10.000 Kc - ca. öS 4000.--) freigelassen wirst, aber nie bei
Verdunkelungsgefahr! Das ist kein Recht, sondern nur eine Möglichkeit
und wird von RichterIn oder Staatsanwaltschaft entschieden.
Wenn
du verhaftet wirst, hast du folgende Rechte:
Aussageverweigerung, Dolmetsch, Wahl- oder PflichtanwältIn. Ausserdem
hast du das Recht jemanden über deine Situation zu informieren. Alle
sechs Stunden hast du ein Recht auf eine Mahlzeit (vegetarisches, veganes
oder koscheres Essen zu bekommen ist normalerweise unmöglich, versuch
es aber trotzdem). Du mußt nichts unterschreiben und kannst auf
eigene Kosten von allen Schriftstücken eine Kopie oder einen Ausdruck
verlangen. Du kannst ZeugInnen und Beweise beantragen.
Richtlinien
für DemonstrantInnen
Es ist verboten Waffen auf einer Demonstration in der CR zu tragen. Das
Gesetz definiert als Waffen, alles was geeignet ist den Körper oder
das Eigentum anderer anzugreifen. (Das Tragen von Waffen ist normalerweise
eher ein kleines Vergehen)
Der Besitz jeglicher Drogen (auch leichter Drogen) kann Inhalt eines Verfahrens
sein (Nur wenn es mehr als eine "geringe Menge" ist - in der
CR sind das bereits ein paar Joints)
In Tschechien wird die Vermummung durch Strumpfmasken nicht kriminalisiert
und nicht als "passive Bewaffnung" gewertet. Es empfiehlt sich
aber, Karnevalsmasken oder ähnliches zu verwenden.
PolizistInnen werden nicht als Amtspersonen anerkannt, wenn sie keine
Dienstnummer vorweisen können.
Rechtshilfe
bei Protesten
Es wird eine Rechtshilfe von tschechischen NGOs organisiert - das inkludiert:
Flugblätter mit Rechtsinformation und Kontaktmöglichkeiten zum
Zentrum für Rechtsberatung mit professionellen AnwältInnen und
Freiwilligen.
Geplant ist auch, unabhängige RechtsbeobachterInnen einzusetzen.
Für mehr Informationen dazu meldet euch bei EPS (Ecological Law Service)
- legals@email.cz
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