Die WTO zu wessen Diensten?

Ein Positionspapier der Erklärung von Bern zum WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) von Marianne Hochuli

Einleitung
Nach dem Scheitern der dritten WTO-Ministerkonferenz in Seattle, an der sich die Wirtschafts- und Handelsminister nicht auf eine gemeinsame Erklärung hatten einigen können, wird es vorläufig - zumindest im Rahmen der WTO - keine breit angelegte Liberalisierungsrunde im Welthandel geben. Der WTO-Betrieb ist aber durch diese geplatzten Gespräche nicht lahmgelegt. Bereits im Februar und im März 2000 haben die Abgeordneten der 137 WTO-Mitgliederländer in Genf mit den Neuverhandlungen sowohl des Agrar- als auch des Dienstleistungsabkommens begonnen. Bereits während der achtjährigen Uruguayrunde (1986-94) war beschlossen worden, dass diese beiden Abkommen im Jahr 2000 nochmals neu verhandelt würden.
Welche Bedeutung diesen kürzlich begonnen Neuverhandlungen beigemessen wird, offenbart die Bemerkung des Verhandlungsvorsitzenden Sergio Marchi von Kanada, der meinte, die Verhandlungen über das Dienstleistungs- und das Agrarabkommen würden zum Prüfstein für die WTO überhaupt. Tatsächlich liegen die Vorstellungen der WTO-Mitgliederländer in beiden Bereichen weit auseinander. Zum Agrarabkommen hat die Erklärung von Bern in ihrem Positionspapier «Die WTO auf dem Prüfstand» bereits zahlreiche Vorschläge gemacht. Das Positionspapier ist im Vorfeld der WTO-Ministerkonferenz in Seattle entstanden und wurde von 40 Organisationen unterschrieben.
Auch das Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) birgt Zündstoff in sich, ist es doch im Laufe der Uruguayrunde nur auf massiven Druck der Industriestaaten zustande gekommen. Dieselben Länder erhoffen sich von den anstehenden Neuverhandlungen, die sich voraussichtlich über drei Jahre hinziehen werden, eine weitgehende Liberalisierung und neue Märkte im Dienstleistungsbereich. Auch die Schweizer Regierung fordert eine breite Marktöffnung für Dienstleistungen und meinte in einem Papier vom August 1999 noch etwas vage, es sollte in den folgenden Verhandlungen kein Subsektor von vorneherein ausgeschlossen werden. In der Schweiz sind bereits 66,8% aller Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor tätig. Traditionell starke Bereiche sind der Banken- und Versicherungssektor sowie der Tourismus. Wachsende Bedeutung sollen in nächster Zeit die Informatik und die Telekommunikation erhalten.

Die Erklärung von Bern will mit diesem Positionspapier das WTO-Dienstleistungsabkommen GATS aus entwicklungspolitischer Sicht näher beleuchten die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Industrieländer und der ärmeren Länder darlegen einige gefährliche Entwicklungen aufzeigen sowie Kritik üben und Massnahmen fordern Diese Abhandlung ist eine Ergänzung zum oben erwähnten Positionspapier «Die WTO auf dem Prüfstand».

1. Was sind Dienstleistungen?
Dienstleistungen sind alle wirtschaftlichen Aktivitäten ausserhalb der Produktion von industriellen, bergbaulichen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Zum Dienstleistungsbereich zählen Leistungen von Banken, Versicherungen, der Tourismus, Leistungen im Umwelt- und Energiebereich, das Transportwesen, die Informatik, aber auch das Gesundheits- und das Bildungswesen.
Dienstleistungen können - im Gegensatz zu Waren - nicht angefasst werden. Zudem bestehen bezüglich Dienstleistungsaktivitäten auf nationaler Ebene viele Vorschriften. Ein Beispiel sind die Bauvorschriften. Soll der Dienstleistungssektor liberalisiert werden, setzt dies deshalb Änderungen der nationalen Gesetzgebung betreffend Zulassung und Ausübung von Dienstleistungsaktivitäten voraus.
Weil Dienstleistungen normalerweise nicht wie Industriewaren oder Landwirtschaftsprodukte über die Grenze verschickt werden können, ist die Erbringung der Dienstleistung oft nur möglich, wenn jene Person, die eine Dienstleistung erbringt, vorübergehend oder dauerhaft durch eine geschäftliche Niederlassung im Ausland präsent ist. Viele Dienstleistungen hängen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Menschen und Firmen zusammen und schliessen somit Themen wie ausländische Direktinvestitionen und (zeitweilige) Migration mit ein. Die WTO unterscheidet beim Handel mit Dienstleistungen vier Erscheinungsformen:
1. Grenzüberschreitende Dienstleistung im engeren Sinne
z.B. in Form eines «Produktes»: eine Bedienungsanleitung wird per Post von Bern nach Delhi versandt, ein Computerprogramm über Internet gemailt oder eine TV-Sendung über den Äther ausgestrahlt. Solche Dienstleistungserbringungen sind mit dem Warenhandel vergleichbar und gewinnen mit dem technischen Fortschritt in der Kommunikationstechnologie zunehmend an Bedeutung.
2. Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Konsumentin, die sich in ein anderes Land begibt
z.B. Tourismus: Eine Schweizerin sieht sich in Paris einen Film an oder ein Italiener reist ins Appenzell und konsultiert eine Zahnärztin.
3. Niederlassung von Firmen: Erbringung einer Dienstleistung durch eine
geschäftliche Niederlassung im Ausland
Die Dienstleistung erfolgt in diesem Fall in Form einer ausländischen Direktinvestition. Beispiel: Das Reisebüro Kuoni eröffnet in Bombay eine Filiale und bietet seine Dienste direkt in Indien an.
4. Grenzüberschreitung von Dienstleistungserbringern
Die Person, die eine Dienstleistung erbringt, begibt sich persönlich vorübergehend ins Ausland. Beispiele: Eine Schweizer Ingenieurin baut in Mali eine Wasserleitung. Ein Schauspieler aus der Schweiz wird in Hollywood für eine Rolle engagiert.
Anhand der vier dargelegten Erscheinungsformen wird ersichtlich, dass der von der WTO definierte Handel mit Dienstleistungen ausländische Direktinvestitionen miteinschliesst. Nun haben jedoch zahlreiche Regierungen Regeln erlassen, um aus Investitionen, die in ihren Ländern getätigt werden, einen Nutzen ziehen zu können, aber auch, um ihre Märkte zu schützen oder gewisse sozial- und umweltverträglichen Geschäftspraktiken einzufordern: So soll zum Beispiel ein bestimmter Gewinnanteil im Land verbleiben, neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden, Firmen müssen zumindest die Umweltgesetze oder die Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz beachten.
Þ Der Dienstleistungsbegriff wird im WTO-Dienstleistungsabkommen GATS derart ausgedehnt, dass sogar Investitionsregeln darin integriert werden können. Dies bedeutet ein tiefer Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität, denn die Regierungen verlieren dadurch die Möglichkeit, dem eigenen Land angemessene Investitionsregeln zu erlassen.
Das Dienstleistungsabkommen GATS ist das erste multilaterale Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen und der dabei getätigten Investitionen.

2. Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services)
Der Vorstoss, innerhalb der WTO über Dienstleistungen zu verhandeln, kam von den Industrieländern. Allen voran die USA als weltweit grösster Dienstleistungsexporteur haben sich in der achtjährigen Uruguayrunde für das Dienstleistungsabkommen GATS eingesetzt. Sie drohten im Falle eines Nichtzustandekommens sogar mit dem Austritt aus dem GATT. Trotz vielen offenen theoretischen und konzeptuellen Fragen wurde ein Abkommenstext verabschiedet, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Dienstleistungsbereich massgeblich zu liberalisieren. Einzelne Dienstleistungssektoren waren in den Verhandlungen besonders umstritten: die Grunddienste der Telekommunikation, die Finanzdienstleistungen, die audiovisuellen Dienstleistungen und die Hochseeschiffahrt. Umstritten waren auch Regelungen für die Grenzüberschreitung natürlicher Personen zur Erbringung von Dienstleistungen. Für die Bereiche Telekommunikation und Finanzdienstleistungen wurden 1997 Abkommen abgeschlossen, die beide auch von der Schweiz unterzeichnet wurden. Die Zusage der Schweiz, ihre Telekommunikations-Märkte zu öffnen, erforderte eine Änderung des Fernmeldegesetzes. Die neu gegründete Swisscom begann sogleich mit Umstrukturierungen: insgesamt sollen 6000 Stellen abgebaut werden.
Die audiovisuellen Dienstleistungen, die Hochseeschiffahrt sowie die Grenzüberschreitung natürlicher Personen zur Erbringung von Dienstleistungen werden unter anderem neu verhandelt.
Grundprinzipien des GATS-Abkommens
Das Dienstleistungsabkommen GATS stützt sich auf dieselben drei Grundprinzipien, die bereits 1947 für den Handel mit Waren festgelegt wurden: Den Marktzugang, die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigung.
Marktzugang: Sogenannte Handelshemmnisse (wie zum Beispiel Mengenbeschränkungen für Importgüter) sollen beseitigt und der einheimische Markt soll ausländischen Anbietern geöffnet werden.
Die Inländerbehandlung fordert, dass Regierungen ausländische Dienstleistungserbringer in gleicher Weise behandeln müssen wie einheimische; das heisst, dass sie die inländischen Dienstleistungserbringer nicht bevorzugen dürfen. Im Gegensatz zum GATT-Abkommen, wo dieses Prinzip für alle Waren gilt, können die Länder jedoch mit sogenannten Positiven Listen explizit diejenigen Sektoren angeben, bei denen sie bereit sind, ihre Märkte gegenüber ausländischen Anbietern zu öffnen. So haben zum Beispiel 1997 nur 69 Regierungen (der insgesamt 137 WTO-Mitglieder) das Abkommen über die Liberalisierung der Telekommunikation abgeschlossen. Auf diese Länder entfallen jedoch 90% der weltweiten Einnahmen aus der Telekommunikation. Ist ein Land in einem bestimmten Sektor die Verpflichtung, seinen Markt zu öffnen, eingegangen, kann es davon nicht mehr zurücktreten.
Die Meistbegünstigung besagt, dass ein Land den Dienstleistungserbringer eines anderen Landes nicht schlechter als alle anderen behandeln darf. Ausnahmen von der Meistbegünstigung können jedoch speziell aufgelistet werden. Sie dürfen aber nicht länger als 10 Jahre angewandt werden und müssen nach 5 Jahren, das heisst im Jahre 2000, überprüft werden.
Die Wunschliste der Industrieländer: Ausdehnung des bereits bestehenden GATS-Abkommens
Die Wiederaufnahme von Verhandlungen im Dienstleistungsbereich wollen die Industrieländer dazu nutzen, um folgende Anliegen durchzubringen:
1. Die generellen Prinzipien, wie zum Beispiel die positiven Listen (die freiwillige Wahl, welche Sektoren die Regierungen zu öffnen gewillt sind), sollen nochmals verhandelt und wenn möglich abgeschafft werden. Ein weiteres Ziel ist, die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigung durchgehend einzuführen und Ausnahmen davon zu unterbinden.
2. Weitere Bereiche des Dienstleistungssektors (zum Beispiel das Gesundheits- und das Bildungswesen) sollen den WTO-Prinzipien unterstellt werden.
3. Staatliche Regulierungen sollen vermehrt abgebaut werden, denn sie gelten oftmals als Handelshemmnisse.
Die Befürchtungen ärmerer Länder: Erdrückende Konkurrenz durch multinationale Konzerne
Die meisten südlichen WTO-Mitgliederländer haben sich gegen das Zustandekommen des Dienstleistungsabkommens GATS heftig gewehrt. Mit ihren zumeist schwachen Dienstleistungssektoren sind sie im Vergleich zu den Industrieländern viel weniger in der Lage, Dienstleistungen anbieten und folglich auch handeln zu können. Sie befürchten für ihre lokalen Anbieter die erdrückende Konkurrenz multinationaler Dienstleistungskonzerne aus dem Norden. Tatsächlich erklärt die US-Regierung in ihrem Positionspapier zu den kommenden Dienstleistungsverhandlungen, dass sie das Ziel verfolgen würden, ihren Firmen im Dienstleistungsbereich den maximalen Eintritt in alle Länder zu ermöglichen. Multinationale Konzerne haben eine grössere Marktmacht als lokale Anbieter und sie können ärmere Länder sogar daran hindern, ihren eigenen Dienstleistungssektor aufzubauen. Letztere verlieren unter Umständen durch das GATS-Abkommen die Möglichkeit, ihren Dienstleistungssektor nach ihrem Gutdünken zu regulieren und auszubauen.
Grosse Uneinigkeit zwischen nördlichen und südlichen Ländern bestand im Bereich der Grenzüberschreitung von natürlichen Personen zur Erbringung von Dienstleistungen. Ärmere Länder fordern eine weitergehende Liberalisierung im grenzüberschreitenden Personenverkehr, um ihre Dienstleistungen vermehrt zur Verfügung stellen können.
Þ Die Regierungen ärmerer Länder fordern eine Schutzbestimmung im GATS, die es erlaubt, Massnahmen zu ergreifen, wenn ein Land mit Dienstleistungsaktivitäten, die die inländischen Dienstleistungserbringer bedrohen, überschwemmt wird.
Þ Ärmere Länder verlangen eine Abkehr vom einseitigen Vorhaben, vorwiegend den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr zu liberalisieren und fordern eine stärkere Liberalisierung für den Personenverkehr zur Erbringung von Dienstleistungen.

3. Gefährliche Entwicklungen
Das GATS-Abkommen ist momentan noch sehr vage formuliert und bildet erst den Ausgangspunkt für weitere Verhandlungen. Die Konsequenzen, die dieses Abkommen nach sich ziehen, sind nicht absehbar. So meinte der ehemalige Direktor der WTO Renato Ruggiero: «Das Dienstleistungsabkommen GATS umfasst Bereiche, die noch nie zuvor als Handelspolitik angesehen wurden. Ich vermute, dass weder die Regierungen noch die Geschäftswelt die volle Reichweite und den Wert der eingegangen Verpflichtungen erkannt haben.»
Bereits können sehr gefährliche Entwicklungen ausgemacht werden, die einseitige Liberalisierungen fördern und staatliche Regulierungen und Schutzmechanismen gänzlich aushöhlen.
GATS und öffentliches Beschaffungswesen
Die GATS-Regeln beschränken sich bis jetzt vorwiegend auf den privaten Sektor und schliessen zur Zeit das öffentliche Beschaffungswesens (den Kauf von Dienstleistungen und die Anstellung von Personal im öffentlichen Sektor) noch nicht mit ein. Dies könnte sich jedoch ändern, fordert doch der zweite Paragraph des entsprechenden Artikels XIII, dass das öffentliche Beschaffungswesen in der nächsten Runde zur Diskussion steht.
Þ Werden die GATS-Regeln auf das öffentliche Beschaffungswesen ausgedehnt, verkleinert sich der Spielraum von Regierungen, Regierungsaufträge an bestimmte Bedingungen wie zum Beispiel die Bevorzugung lokaler Firmen, die Einhaltung von Menschenrechten oder Umweltschutzgesetzen zu knüpfen.
GATS und Investitionen
Nach dem Scheitern des im Rahmen der OECD ausgehandelten multilateralen Investitionsabkommen MAI sind zahlreiche Bemühungen im Gange, das Thema Investitionen in der WTO zu verankern. So sähen die EU, Japan und die Schweiz gerne ein eigentliches Investitionsabkommen innerhalb der WTO. Die USA hingegen ziehen es vor, neue Investitionsregeln in bereits existierenden WTO-Abkommen, zum Beispiel im Dienstleistungsabkommen GATS, zu integrieren.
Das GATS schliesst bereits einige Investitionsregeln ein und ist darauf angelegt, diese noch auszuweiten: für alle Formen von Investitionen soll die Inländerbehandlung erreicht werden. Dies betrifft vor allem südliche Länder sehr stark, deren Regierungen bis anhin die Möglichkeit hatten, ausländische Investitionen zu regulieren. Sie konnten zum Beispiel ausländischen Firmen vorschreiben, einen bestimmten Prozentsatz ihres Inputs auf dem heimischen Markt einzukaufen und die im Land hergestellten Produkte zu exportieren. Dadurch konnten sie sich vor allzu zu starker Konkurrenz schützen.
Die Regierungen südlicher Länder sprachen sich denn auch gegen Investitionsregeln innerhalb der WTO aus, da die WTO-Regeln den Investoren ausschliesslich Rechte einräumen, aber keinerlei Pflichten auferlegen.
Þ Investoren müssen nebst Rechten auch Pflichten gegenübergestellt werden. Die Gleichbehandlung (Inländerbehandlung), die von WTO-Regeln verlangt wird, gewährt den Investoren Rechte ohne soziale Verantwortung.
Þ Die WTO-Regeln verstossen gegen das Prinzip der Subsidiarität: Die Entscheidungsbefugnis wird von der lokalen und nationalen auf die internationale Ebene verlegt.

Handelsliberalisierung - Deregulierung - Privatisierung: auf wessen Gesundheit?
Handelsliberalisierung zieht, wie zahlreiche Beispiele zeigen, zumeist Deregulierung und Privatisierung nach sich. Werden bisher staatlich stark geschütze Bereiche dereguliert, besteht die Gefahr, dass der Staat seine Verantwortlichkeiten preis gibt. Im Gesundheits- und im Bildungsbereich kann dies dazu führen, dass der Zugang zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung noch erschwert wird. Der Handel im Gesundheits- und Bildungssektor ist zwar im Augenblick, verglichen mit anderen Sektoren, noch relativ unbedeutend. Es ist aber zu erwarten, dass sich im Laufe der folgenden Verhandlungen zahlreiche Länder verpflichten werden, ihre Märkte zu öffnen. Südliche Regierungen, die bereits durch Strukturanpassungsmassnahmen des Internationalen Währungsfonds Deregulierungs- und Privatisierungsverpflichtungen eingegangen sind, können zusätzlich gezwungen werden oder die WTO zum Anlass nehmen, weiter zu privatisieren. In welche Richtung diese Entwicklung führen könnte, zeigt das Beispiel der Philippinen. So hat die Regierung Ramos anfangs der neunziger Jahre unter anderem im Gesundheitsbereich ein Programm der Kosteneinsparung und Privatisierung ausgelegt. Inzwischen sind 49% der Spitalbetten in privaten Händen (in der Schweiz ist die Spitalversorgung mit mehr als 80% in der öffentlichen Hand). Die Kosten müssen zum grossen Teil die Patientinnen und Patienten tragen. Wohl wurde nach vielen Protesten ein Versicherungssystem eingeführt. Dieses deckt jedoch nur 38% der Bevölkerung. Die philippinische Regierung wendet nur noch 2,6% des Budgets für die Gesundheitsversorgung auf. Hingegen 28,4% für den Schuldenservice.
Insgesamt ist die Gefahr ist gross, dass ein grösseres Engagement des Privatsektors im Gesundheitswesen sowohl die Zahl der Nichtversicherten als auch die Ungleichheit im Zugang zu Gesundheitsleistungen erhöht. Das Gesundheitswesen wird unter Umständen rationeller, teurer und ungerechter. Dasselbe gilt für den Bildungsbereich.
Privatisierung hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen. Private Firmen sind daran interessiert, ihre Kosten zu senken, um im Wettbewerb bestehen zu können. Sie müssen darum ihre Ausgaben limitieren, was zu tieferen Salären und Stellenabbau führen kann. So können sich die Arbeitsbedingungen für eine Mehrheit, die hochspezialisierten Berufe ausgenommen, verschlechtern. Zu dieser Mehrheit gehören oftmals Frauen, die häufig in schlechter qualifizierten Berufen arbeiten.
Die Privatisierung des Gesundheitssystems bringt noch eine ganz andere Begleiterscheinung mit sich: Krankheit wird zunehmend als individuelles Versagen und nicht als soziales Problem angesehen.
Þ Sektoren wie Bildung und Gesundheit sollten auf keinen Fall denselben Regeln unterstehen wie der Handel mit Gütern.

4. Grundsätzliche Kritik am Dienstleistungsabkommen GATS
Das Dienstleistungsabkommen GATS weist folgende grundlegende Mängel auf:
Die Benachteiligung ärmerer Länder
Die Vermischung von Handel und Investitionen
Die Benachteiligung speziell der Frauen
Die Aushöhlung der staatlichen Verantwortlichkeit
Benachteiligung der ärmeren Länder
Art. IV des GATS fordert ausdrücklich die Erhöhung der technischen Hilfe, um ärmere Länder besser in den Welthandel zu integrieren. Als Massnahmen werden zum Beispiel die Verbesserung ihres Zugangs zu Informationsnetzen und die Liberalisierung des Marktzugangs in (Dienstleistungs-)Sektoren, die für die Ausfuhren dieser Länder von Interesse sind, vorgeschlagen.
Diese Massnahmen gehen an der Tatsache der grundverschiedenen Ausgangslagen von Industrieländern und ärmeren Ländern vorbei, sieht doch die Lage im Servicebereich für ärmere Länder folgendermassen aus:
Die meisten südlichen Länder haben, im Gegensatz zu den Industrieländern, einen sehr schwachen Servicesektor. Sie haben in diesem Sektor entsprechend wenig zu handeln, müssen sich aber verpflichten, ihre Märkte konkurrenzierenden ausländischen Investoren zu öffnen.
In den meisten ärmeren Ländern ist der grösste Anteil der Arbeitskräfte in unqualifizierten Berufen beschäftigt, die im GATS-Abkommen nicht mitberücksichtigt sind.
Þ Das GATS-Abkommen spiegelt einseitig die Interessen der grossen Handelsmächte und vergrössert die Kluft zwischen reicheren und ärmeren Ländern.
Vermischung von Handel und Investitionen
Dienstleistungen und Investitionen werden im GATS eng miteinander verknüpft. Allerdings fehlen klare Definitionen und Abgrenzungen. So gilt die Niederlassung einer Firma im Ausland als Handelsaktivität. Auch die Grenzüberschreitungen von spezialiertem Personal werden als Handel mit Dienstleistungen betrachtet, selbst wenn die Dienstleistungserbringer Angestellte derselben Firma sind, wenn also gar kein Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen stattfindet.
Þ Im GATS werden klare Definitionen von Handel und Investitionen vermieden. Auf diese Weise können im GATS Investitionsregeln eingebaut werden, die einseitig auf die Rechte von Investoren ausgerichtet sind.
Benachteiligung speziell von Frauen
Das GATS berücksichtigt die Lebens- und Arbeitsrealitäten von Frauen in keiner Weise. Viele arbeiten als ungelernte, schlecht bezahlte Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor. Sie können von den von der WTO proklamierten Vorteilen eines liberalisierten Dienstleistungshandels am allerwenigsten profitieren, denn die Auswahl der beruflichen Dienstleistungen, die grenzüberschreitend von natürlichen Personen angeboten werden darf, ist limitiert und männerorientiert.
Zudem kann sich die Liberalisierung einzelner Dienstleistungssektoren besonders negativ auf Frauen auswirken. So hat zum Beispiel die Öffnung und Förderung des Tourismussektors speziell in südlichen Ländern vielerorts zu einer Zunahme des Frauen- und Kinderhandels sowie zu mehr Prostitution geführt.
Þ Beim grenzüberschreitenden Personenverkehr will die Schweiz ihren Dienstleistungsmarkt lediglich für Führungskräfte und Spezialisten im Rahmen von firmeninternen Transfers öffnen. In solch qualifizierten Stellungen sind Frauen krass untervertreten und können von dieser Regelung in keiner Weise profitieren.
Die Aushöhlung staatlicher Verantwortlichkeit
Mit der Unterzeichnung des GATS-Abkommens haben sich die Regierungen der WTO-Mitgliederländer zu einer schrittweisen Liberalisierung ihres Dienstleistungssektors verpflichtet. In wiederkehrenden Verhandlungen sollen sie den Marktzugang für ausländische Dienstleistungserbringer allmählich verbessern. Dies hat zur Folge, dass öffentliche Dienstleistungen zunehmend liberalisiert, das heisst, den Marktgesetzten unterordnet werden. Besonders bei ärmeren Ländern besteht die Gefahr, dass sie unter den GATS-Regeln zusätzlich unter Druck geraten, bei den öffentlichen Dienstleistungen zu sparen und staatliche Verantwortlichkeiten privaten Anbietern zu überlassen. Dies kann unter Umständen verheerende Auswirkungen auf die Grundversorgung beispielsweise medizinischer Leistungen haben.
Zusätzlich verhindert die von den Industrieländern angestrebte Inländerbehandlung für ausländische Investitionen, dass diese staatlich reguliert werden können.
Zusammenfassung
Das Dienstleistungsabkommen GATS ist ein WTO-Abkommen, das nur auf Druck der Industrieländer zustande gekommen ist. Dementsprechend einseitig ist der Nutzen, den diese Länder mit ihren starken Dienstleistungssektoren und ihren multinationalen Dienstleistungskonzernen aus diesem Abkommen ziehen können. Ärmere Länder können wenige grenzüberschreitende Dienstleistungen zur Verfügung stellen, müssen sich aber ihrerseits verpflichten, ihre Märkte gegenüber ausländischen Investoren zu öffnen.
Das Dienstleistungsabkommen GATS ist zugleich das erste multinationale Investitionsabkommen, das zwar die Rechte der Investoren regelt, ihnen aber keinerlei Verpflichtungen auferlegt.
Noch enthält das Dienstleistungsabkommen Möglichkeiten, dass sich die einzelnen WTO-Länder vor zu weitgehenden Liberalisierungsverpflichtungen schützen können. Gerade diese Freiwilligkeit sowie auch die zahlreichen Ausnahmen sollen im Laufe der nächsten drei Jahre neu verhandelt werden. So konnten zum Beispiel die Regierungen der WTO-Mitglieder bis anhin mit sogenannten positiven Listen mehr oder weniger freiwillig entscheiden, in welchen Dienstleistungssektoren sie ihre Märkte öffnen wollten. Auch standen bis anhin solch heikle Bereiche wie der Gesundheits- oder der Bildungsbereich kaum zur Diskussion. Dies könnte sich aber in den kommenden Verhandlungen ändern.
Um das Ungleichgewicht zwischen Süd und Nord nicht noch mehr zu vergrössern, aber auch, um einen einseitigen Deregulierungs- und Privatisierungsschub auf Kosten des service public zu verhindern, fordert die Erklärung von Bern die Schweizer Regierung auf, in den anstehenden Neuverhandlungen folgende Anliegen zu vertreten:
Forderungen

§ Das System der positiven Listen (der freiwilligen Marktöffnung in einem bestimmten Sektor) muss unbedingt beibehalten werden.
§ Ausnahmen von der Meistbegünstigung und von der Inländerbehandlung sollen weiterhin möglich sein, das heisst, dass weder die Meistbegünstigung noch die Inländerbehandlung als generelle Prinzipien eingeführt werden dürfen (Erklärung zu Meistbegünstigung und Inländerbehandlung siehe S. 4).
§ Die besondere Behandlung ärmerer Länder muss - wie im GATT - auch im GATS verankert werden.
§ Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass im GATS eine Schutzklausel eingebaut wird. Diese soll es vor allem ärmeren Ländern erlauben, unerwünschte Entwicklungen im Bereich der Dienstleistungen zu unterbinden und wenn notwendig, von eingegangenen Verpflichtungen zurückzutreten.
§ Die ärmeren Länder sollen nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, unter Druck gesetzt werden, für sie sensible Bereiche zu öffnen.
§ die Industrieländer sollen sich verpflichten, ihre Grenzen gegenüber Dienstleistungen von südlichen Ländern zu öffnen, auch wenn es sich dabei um Grenzüberschreitungen natürlicher Personen zur Erbringung einer Dienstleistung handelt
§ Die Schweiz soll die Möglichkeit prüfen, in ihre Verpflichtungslisten auch diejenigen Berufe aufzunehmen, in denen Frauen besonders stark vertreten sind.
§ Investoren dürfen nicht nur Rechte gewährt, sondern es müssen auch Pflichten auferlegt werden. Insbesondere müssen Instrumente geschaffen werden, um ausländische Dienstleistungserbringer zu kontrollieren und bei allfälligen Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen.
§ Die mit Dienstleistungen und Investitionen zusammenhängenden Bereiche müssen im GATS genau definiert werden.
§ Das öffentliche Beschaffungswesen darf unter keinen Umständen in das Dienstleistungsabkommen integriert werden.
§ Sektoren wie Bildung und Gesundheit sollen auf keinen Fall denselben Regeln unterstehen wie der Handel mit Gütern
§ Die staatliche Souveränität im Bereich des service public muss in jedem Fall respektiert werden.
§ Die Schweizer Öffentlichkeit muss regelmässig über den Verlauf der Verhandlungen sowie über die Haltung der Schweizer Regierung informiert werden.

Erklärung von Bern, Marianne Hochuli, Postfach, CH-8031 Zürich, e-mail: trade@evb.ch

Zum Auftakt der mehrjährigen Verhandlungen über die weitere Liberalisierung des Dienstleistungshandels in der WTO warnt die Erklärung von Bern vor einer Verschärfung der WTO-Regeln im Dienstleistungsbereich. Sie weist in ihrem ausführlichen Positionspapier zum WTO-Dienstleistungsabkommen GATS darauf hin, dass dieses Abkommen nur auf Druck der Industrieländer zustande gekommen ist. Dementsprechend einseitig ist der Nutzen, den diese Länder mit ihren starken Dienstleistungssektoren und ihren multinationalen Dienstleistungskonzernen aus diesem Abkommen ziehen können. Ärmere Länder können wenige grenzüberschreitende Dienstleistungen zur Verfügung stellen, müssen sich aber ihrerseits verpflichten, ihre Märkte gegenüber ausländischen Investoren zu öffnen. Das Dienstleistungsabkommen GATS ist zugleich das erste multinationale Investitionsabkommen, das zwar die Rechte der Investoren regelt, ihnen aber keinerlei Verpflichtungen auferlegt.
18. Mai 2000

http://www.evb.ch/wto_dienstleistungen.htm


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