Integrationsvertrag:
Wiener Volkshochschulen überlegen Blockade
(01.03.2002)
"Integrationsvertrag"
- Nicht mit uns!
ANAR - Austrian Network against racism (12.06.2002) |
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Die wichtigste Neuerung: um über einen längeren Zeitraum in
Österreich bleiben zu können, müssen sich MigrantInnen
einer "Integrationsvereinbarung" unterwerfen. Diese sieht vor,
dass innerhalb von längstens vier Jahren eine Deutsch- und eine sogenannte
Landeskundeprüfung absolviert werden müssen. Ansonsten erlischt
die Aufenthaltsgenehmigung. Neuerungen gibt es auch, was die Zulassung
von ZuwandererInnen betrifft. Laut "Integrations"vertrag dürfen
(neben der Familienzusammenführung) nur noch sogenannte Schlüsselarbeitskräfte
nach Österreich kommen, die gewisse Kriterien erfüllen.
Konkret zum Integrationsvertrag: Dieser gilt ab Jahresbeginn für
ArbeitnehmerInnen, die seit 1. Jänner 1998 nach Österreich gekommen
sind bzw. für NeuzuwanderInnen. Allerdings gibt es umfassende Ausnahmen.
Sogenannte Spitzenführungskräfte können bei "gesamtwirtschaftlichem"
Interesse ebenso befreit werden wie ZuwandererInnen, die entsprechende
Deutschkenntnisse bei der Behörde nachweisen. Ausgenommen sind weiters
Kleinkinder, SchülerInnen, alte und schwer kranke Menschen sowie
EWR-BürgerInnen, ZuwandererInnen aus begünstigten Drittstaaten
sowie "Schlüsselkräfte", die sich weniger als zwei
Jahre in Österreich niederlassen wollen.
Diejenigen, für die die oben genannten Kriterien nicht zutreffen,
müssen zunächst einen Deutschkurs besuchen und für diesen
50 Prozent der Kosten berappen (den
anderen Teil trägt der Bund). Vorgesehen sind 100 Unterrichtsstunden
zu je 45 Minuten, es sind aber auch kürzere Kurse möglich. Abzulegen
ist nach der Absolvierung der Einheiten eine Prüfung. Ziel dabei
laut "Intergrationsvereibarung": Der/Die ZuwanderIn soll "sich
in Routinegesprächen auf Deutsch zurechtfinden und sich in einfachen
Situationen des Alltags verständigen können".
Die Sanktionen für eine Nichtbewältigung der Kurse reichen von
gestrichenen Kurszuschüssen bis hin zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung.
Ist die "Vereinbarung" nach rund eineinhalb Jahren nicht erfüllt,
wird der Kostenbeitrag des Bundes an den Deutschkursen von 50 auf 25 Prozent
reduziert, nach zwei Jahren entfällt der Zuschuss zur Gänze,
nach drei Jahren gibt es dann schon eine Verwaltungsstrafe in Höhe
von 200 Euro. Wird die "Vereinbarung" nach vier Jahren nicht
abgeschlossen, wird die Niederlassungsbewilligung nicht verlängert.
Änderungen gibt es auch generell bei der Zulassung von ZuwanderInnen.
So wird der Begriff "Schlüsselkraft" konkretisiert: Als
Schlüsselkräfte gelten künftig Menschen ohne österreichischer
StaatsbürgerInnenschaft, die über eine "besondere am österreichischen
Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung oder spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten
mit entsprechender Erfahrung" verfügen. Weitere Voraussetzung
ist eine monatliche Bruttoentlohnung von 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage
(derzeit 1.962 Euro). Hier gibt es aber eine Notregelung. Sollte in einem
Bereich - etwa bei der Krankenpflege - ein Mangel an Personal auftreten,
kann der Wirtschaftsminister per Verordnung zusätzliche Arbeitskräfte
bewilligen, die allerdings am Wochenende heimkehren müssen.
Neu eingeführt wird der Begriff des "Wirtschafts-Saisonniers".
Das heißt, der zeitlich begrenzte Einsatz von Fachkräften ist
künftig auch außerhalb der klassischen Saisonbranchen Tourismus
und Landwirtschaft möglich. Der/die ArbeitgeberIn erhält für
die Saisonarbeitskraft eine Beschäftigungsbewilligung für maximal
sechs Monate, die einmal um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden
kann. Danach muss der/die DienstgeberIn zwei Monate abwarten, ehe er/sie
für den/die selbeN BeschäftigteN einen neuen Antrag stellen
kann.
Für alle NeuzuwanderInnen, die mehr als sechs Monate im Land bleiben
wollen, gilt, dass sie ab 2003 ein Gesundheitszeugnis vorlegen müssen.
Bei Vorliegen bestimmter Krankheiten kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels
verweigert werden. Konkret geht es um Tuberkulose (die der ärztlichen
Überwachung bedarf), Lepra, Cholera, übertragbare Kinderlähmung,
Paratyphus, Pest, Ruhr, Typhus, Hepatitis A, B, C, D, G, Diphterie und
Pertussis.
(Quelle: apa.at)
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