asylgesetze - die aberkennung des menschseins
04.06.2003
no-racism.net | Rassismus und Festung Europa

       
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asylgesetze - die aberkennung des menschseins

momentan sind 1/3 aller asylbewerber in bundesbetreuung, was mit den restlich den 2/3 passiert ist ungewiss, die meisten stehen auf der strasse, ohne geld und ohne arbeitsgenehmigung. dieser zustand treibt viele in die illegalität und kriminalisiert jede handlung, selbst für seinen lebensunterhalt aufzukommen, viele frauen werden gezwungen sich zu prostituieren.

die rechtliche situation von asylbewerberInnen und migrantInnen ist zur zeit schon menschenverachtend genug und soll mit dem neuen asylgesetzvorschlag der regierung noch weiter verschärft werden. bis ende mai wird der antrag noch geprüft, anschliessend soll er wahrscheinlich noch vor sommer im schatten der pensionsreformsdiskussionen beschlossen werden, und jänner 2004 in kraft treten.

dabei geht es nicht nur um eine erweiterung der polizeibefugnisse, alle asylbewerberinnen und migrantinnen sollen in flüchtlingslager (ähnlich anhaltezentren in dt) weggesperrt werden.
Geplant sind 2 grosse Lager, dort wird dann in schnellverfahren binnen 2 tagen entschieden ob einem asylantrag stattgegeben wird oder nicht und von dort aus direkt abgeschoben. NGO´s soll kein zugang zu den flüchtlingslager gewährt werden und die betreuung wird in private hände, wie die der european homecare, gelegt, das bedeutet willkür unter ausschluss jeglicher öffentlichkeit.

konkret schaut das dann so aus:

nicht nur dass wie bisher, menschen aufgrund ihrer hautfarbe wahllos auf der strasse von sichserheitsorganen aufgegriffen werden, und bei fehlenden papieren in schubhaft überstellt werden, wo sie auf ein zumeist erfolgloses asylverfahren warten (ca. 90 % der asylanträge wurden 02 als unzulässig befunden und die betroffenen menschen in weiterer folge abgeschoben). nach der neuen gesetzes reform sollen Flüchtling ab jetzt in eine "erstaufnahmestelle" überstellt werden, dort binnen 48 stunden ( max. 72) verhört und geprüft werden, ob ein asylverfahren gerechtfertigt sei. das bedeutet eine abschiebung ist nicht wie bisher an ein asylverfahren geknüpft das im idealfall vor drei instanzen geht, und innerhalb der fristenregelung angefochten werden kann, sondern eine abschiebung ist innerhalb von zwei tagen möglich, wenn migrantinnen nicht dem staate österreich, sprich dem bundesasylamt notwendig erscheinende fluchtmotive aufweisen können. (die volljährigkeit/mündigkeit von Asylsuchenden wurde auf 16 heruntergesetzt, nicht wie bisher 19 !)

nicht nur dass in dieser 48 stunden frist keine vertrauens/ rechtsperson beigezogen werden darf ( d.h. sie treten alleine gegen den staat/verfassungsgerichtshof an, aus der flucht resultierende erschöpfungszustände und psychische traumata werden dabei sicher nicht berücksichtigt!) der UBAS soll alleine aufgrund der fakten eine entscheidung fällen, in wie weit diese unterlagen auskunft über die schutzbedürftigkeit einer person geben können ist ungewiss, daraus resultierende urteile werden also willkürlich getroffen! grund eines als unzulässig empfundenen asylantrages, ist die sogenannte drittstaaten-sicherheit, damit sind alle zukünftigen EU anwärterländer gemeint die an die schengen aussenposten grenzen ( ungarn, tschechien, polen,slowakei, slowenien, ... an der grenze zu polen sind schon zwei flüchtlingslager geplant).
d.h. nichts anderes als, das flüchtlinge die auf ihrer flucht durch eines dieser angeführten länder kommen, oder durch vertraglich festgelegte abkommen mit österreich einem dieser länder unterstellt sind, direkt in dieses abgeschoben werden können, ohne asylverfahren und ohne dass ihre sicherheit in diesem lande gewährleistet ist. das kann auch direkt an der grenze erfolgen. sinn dahinter ist die kosten effizienz..

Der UNHCR beschreibt die neuen gesetzestexte als einen verstoss gegen die allgemein gültigen menschenrechtskoventionen, als auch gegen die genfer flüchtlingsabkommen, die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaaten, Asylsuchenden eine ausführliche Darstellung ihrer Fluchtgründe und eine gründliche Überprüfung zu bieten. sämtliche menschenrechtsorganisationen protestieren, flüchtlingsberatungsstellen befürchten eine auflösung ihrer selbst im negativen sinne, indem ihnen die möglichkeit genommen wird migrantinnen zu betreuen und jegliche einflussnahme auf das asylverfahren durch schnellverfahren unmöglich wird. somit wird migrantinnen die möglichkeit eines legalen status verwehrt und sie werden vermehrt in die illegalität gedrängt, was das geschäft mit dem handel von menschen unterstützt.

text aus der rapidite 06/2003
med-user.net/ekh

Im Rahmen des Haus- und Hoffests im EKH findet am Samstag, 05.07.2003 eine Diskussion zur Asylgesetznovelle statt --> zum Programm
   
 

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