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Übersichtsseite zur Asylgesetznovelle 2003 |
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asylgesetze - die aberkennung des menschseins
momentan sind 1/3 aller asylbewerber in bundesbetreuung, was mit den restlich
den 2/3 passiert ist ungewiss, die meisten stehen auf der strasse, ohne
geld und ohne arbeitsgenehmigung. dieser zustand treibt viele in die illegalität
und kriminalisiert jede handlung, selbst für seinen lebensunterhalt aufzukommen,
viele frauen werden gezwungen sich zu prostituieren.
die rechtliche situation von asylbewerberInnen und migrantInnen ist zur
zeit schon menschenverachtend genug und soll mit dem neuen asylgesetzvorschlag
der regierung noch weiter verschärft werden. bis ende mai wird der antrag
noch geprüft, anschliessend soll er wahrscheinlich noch vor sommer im
schatten der pensionsreformsdiskussionen beschlossen werden, und jänner
2004 in kraft treten.
dabei geht es nicht nur um eine erweiterung der polizeibefugnisse, alle
asylbewerberinnen und migrantinnen sollen in flüchtlingslager (ähnlich
anhaltezentren in dt) weggesperrt werden.
Geplant sind 2 grosse Lager, dort wird dann in schnellverfahren binnen
2 tagen entschieden ob einem asylantrag stattgegeben wird oder nicht und
von dort aus direkt abgeschoben. NGO´s soll kein zugang zu den flüchtlingslager
gewährt werden und die betreuung wird in private hände, wie die der european
homecare, gelegt, das bedeutet willkür unter ausschluss jeglicher öffentlichkeit.
konkret schaut das dann so aus:
nicht nur dass wie bisher, menschen aufgrund ihrer hautfarbe wahllos auf
der strasse von sichserheitsorganen aufgegriffen werden, und bei fehlenden
papieren in schubhaft überstellt werden, wo sie auf ein zumeist erfolgloses
asylverfahren warten (ca. 90 % der asylanträge wurden 02 als unzulässig
befunden und die betroffenen menschen in weiterer folge abgeschoben).
nach der neuen gesetzes reform sollen Flüchtling ab jetzt in eine "erstaufnahmestelle"
überstellt werden, dort binnen 48 stunden ( max. 72) verhört und geprüft
werden, ob ein asylverfahren gerechtfertigt sei. das bedeutet eine abschiebung
ist nicht wie bisher an ein asylverfahren geknüpft das im idealfall vor
drei instanzen geht, und innerhalb der fristenregelung angefochten werden
kann, sondern eine abschiebung ist innerhalb von zwei tagen möglich, wenn
migrantinnen nicht dem staate österreich, sprich dem bundesasylamt notwendig
erscheinende fluchtmotive aufweisen können. (die volljährigkeit/mündigkeit
von Asylsuchenden wurde auf 16 heruntergesetzt, nicht wie bisher 19 !)
nicht nur dass in dieser 48 stunden frist keine vertrauens/ rechtsperson
beigezogen werden darf ( d.h. sie treten alleine gegen den staat/verfassungsgerichtshof
an, aus der flucht resultierende erschöpfungszustände und psychische traumata
werden dabei sicher nicht berücksichtigt!) der UBAS soll alleine aufgrund
der fakten eine entscheidung fällen, in wie weit diese unterlagen auskunft
über die schutzbedürftigkeit einer person geben können ist ungewiss, daraus
resultierende urteile werden also willkürlich getroffen! grund eines als
unzulässig empfundenen asylantrages, ist die sogenannte drittstaaten-sicherheit,
damit sind alle zukünftigen EU anwärterländer gemeint die an die schengen
aussenposten grenzen ( ungarn, tschechien, polen,slowakei, slowenien,
... an der grenze zu polen sind schon zwei flüchtlingslager geplant).
d.h. nichts anderes als, das flüchtlinge die auf ihrer flucht durch eines
dieser angeführten länder kommen, oder durch vertraglich festgelegte abkommen
mit österreich einem dieser länder unterstellt sind, direkt in dieses
abgeschoben werden können, ohne asylverfahren und ohne dass ihre sicherheit
in diesem lande gewährleistet ist. das kann auch direkt an der grenze
erfolgen. sinn dahinter ist die kosten effizienz..
Der UNHCR beschreibt die neuen gesetzestexte als einen verstoss gegen
die allgemein gültigen menschenrechtskoventionen, als auch gegen die genfer
flüchtlingsabkommen, die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet die
Unterzeichnerstaaaten, Asylsuchenden eine ausführliche Darstellung ihrer
Fluchtgründe und eine gründliche Überprüfung zu bieten. sämtliche menschenrechtsorganisationen
protestieren, flüchtlingsberatungsstellen befürchten eine auflösung ihrer
selbst im negativen sinne, indem ihnen die möglichkeit genommen wird migrantinnen
zu betreuen und jegliche einflussnahme auf das asylverfahren durch schnellverfahren
unmöglich wird. somit wird migrantinnen die möglichkeit eines legalen
status verwehrt und sie werden vermehrt in die illegalität gedrängt, was
das geschäft mit dem handel von menschen unterstützt.
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text aus der rapidite 06/2003
med-user.net/ekh
Im Rahmen des Haus- und Hoffests im EKH findet am Samstag, 05.07.2003 eine Diskussion zur Asylgesetznovelle statt --> zum Programm
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