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Tod
nach Abschiebung durch Ausländerbehörde Braunschweig?
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(Int. Menschenrechtsverein Bremen e.V.)
Subject:
Tod nach Abschiebung durch Ausländerbehörde
Braunschweig?
http://www.amude.de/amude/kurdi/demo.html
Tod nach Abschiebung durch die Ausländerbehörde Braunschweig?
Demonstration am 12. Mai 2001 in Braunschweig
Eiliger Aufruf zur Untersuchung des Schicksals des syrischen Bürgers
"Hussein Daoud" Das syrische Komitee für Menschenrechte
hat die Nachricht über den Tod des syrischen Bürgers "Hussein
Daoud", der unter Folter im Zentrum des Geheimdienstes "Firaa
Filastin" in Damaskusgestorben ist, erhalten. Die Sicherheitsbehörde
in Syrien hat "Hussein Daoud" am 10.12.2000 im Flughafen von
Damaskus verhaftet, nachdem dieser von den deutschen Behörden abgeschoben
worden ist.
Sein Antrag auf politisches Asyl von 1995 wurde damals abgelehnt. Er hatte
Syrien wegen seiner Verfolgung, deren Grund seine Mitgliedschaft in der
demokratischen kurdischen Einheitspartei gewesen war, verlassen.
Seit ca. 2 Jahren gibt es in Niedersachsen, initiiert durch das Land Niedersachsen,
das Projekt X. Danach wurden ca. 160 bis 170 Menschen, deren Identität
nicht geklärt ist, in die Zentralen Annahmestellen fürAsylbewerber
(ZAST) Oldenburg und Braunschweig verbracht. Hierzu gehörte auch
Hussein Daoud. Zweimal pro Woche müssen sich diese Menschen bei der
Ausländerbehörde in der ZAST melden. Als weiteres Druckmittel
zur Identitätspreisgabe wurde angedroht, die monatlich 80 DM Taschengeld
zu streichen. Dann hätten die Menschen in der ZAST gar kein Bargeld,
sondern nur noch die Sachleistungen, die ihnen in der ZAST zugeteilt werden.
Herr Daoud wollte seiner Mitwirkungspflicht zurIdentitätsklärung
nachkommen und korrespondierte mit seinem Bruder in Syrien, um Originalpapiere
zu bekommen. In einem Brief teilte ihm sein Bruder mit, dass es nicht
möglich sei, von den syrischen Behörden Originalpapiere zu erhalten.
Unklar ist, wie die Bezirksregierung an Papiere für Hussein Daoud
gekommen ist. Laut Aussage eines Mitarbeiters der ZAST hat sich die Bezirksregierung
wahrscheinlich über die Deutsche Botschaft in Syrien Papiere für
Herrn Daoud beschafft, um ihn nach Syrien abzuschieben. Hussein Daoud
wurde am 10. 12. 2000 vom Flughafen Düsseldorf abgeschoben.
"Hussein Daoud" wurde im Anhörungsszentrum "Firaa
Filastin" gefoltert wegen der Unterstellung, er habe gegen das syrische
Regime gearbeitet. Die Folter diente auch dazu, dass er Geständnisse
über die demokratische kurdische Einheitspartei und deren Mitglieder
und Funktionäre im Ausland macht. Man brachte einige kurdische Bürger
zu ihm, die im letzten März in der Provinz Alhassaka verhaftet worden
waren, um von ihm zu erfahren, ob diese Mitglieder der Partei seien und
Kontakt zu ihm im Ausland hielten. Im letzten Monat erhielten wir sichere
Informationen über die Verschlechterung des Gesundheitszustandes
von "Hussein Daoud" und über eine dringend gebrauchte Behandlung
und Medikamente. Vor drei Tagen kam die Nachricht über seinen Tod
durch Folgen der Folter und das Fehlen ärztlicher Behandlung und
Medikamente. Diese Nachricht wurde jedoch bis heute vom "Firaa Filastin"
nicht bestätigt, wo der Häftling in Haft gewesen ist. Auch gab
es keine Nachricht über seinen gesundheitlichen Zustand, weder von
einer zivilen, noch von einer Sicherheitsstelle. Gewöhnlich werden
derartige Nachrichten von den Sicherheitsbehörden weder berichtet
noch bestätigt. In vielen Fällen werden die Häftlinge an
unbekannter Stelle beerdigt und ihre Spuren verwischt.
Hussein Daoud wurde am 6.4.1971 in der Stadt Amouda, die der Provinz Alhassaka
im Norden des Landes angehört, geboren. Er ist nicht verheiratet
und ist über 30. Jahre alt. Das syrische Komitee für Menschenrechte
fordert von der syrischen Regierung:
1. Die sofortige Untersuchung über das Schicksal des syrischen
Bürgers "Hussein Daoud", und seine Freilassung, sofern
er noch am Leben ist, oder eine faire Gerichtsverhandlung in einem fairen
Gericht, um dem Beschuldigten ausreichend Gelegenheit zu geben, von seinen
Rechten nach der syrischen Verfassung und des internationalen Rechtes
Gebrauch zu machen und sich zu verteidigen.
2. Den Sicherheitsbehörden verbieten, die Bürger zu foltern.
Und die Zuständigen für die Mißachtung derMenschenrechte
und der Menschenwürde zu verurteilen und sie vor einGericht zu stellen.
Außerdem noch die Aufhebung aller geheimen Gesetzte und der Sondererleichterungen
für Folter in den Gefängnissen und Untersuchungszentren.
Außerdem appelliert das syrische Komitee für Menschenrechte
an die Menschenrechtsorganisationen,
1. es bei der Untersuchung des Schicksals von "Hussein Daoud"
und anderen Häftlingen in syrischen Gefängnisse zu unterstützten
2. sich für ein Verbot von Folter, das in einem großem Rahmen
vom Sicherheitsapparat und den verschiedenen Sicherheitsbehörden
in Syrien ausgeübt wird, einzusetzen.
Hier ein kurzer Ausschnitt der jüngeren Geschichte Syriens: 1970
kommt Hafiz al Assad an die Macht. Da er mit der Regierenden Baath-Partei
des Irak verfeindet ist, gewährt er kurdischen oppositionellen Parteien
aus dem Irak politisches Exil. Sie können in Damaskus Parteibüros
gründen. Für die kurdische Minderheit im eigenen Lande verschärft
sich die Situation. Bis 1975 sind im 'Arabischen Gürtel' 7000 arabische
Familien in sogenannten Modelldörfern angesiedelt worden. Da durch
Landenteignungen vielen kurdischen Bauern die xistenzgrundlage genommen
worden ist, sind mehr als 30.000 KurdInnen aufgrund dessen gezwungen gewesen
die Provinz zu
verlassen. Sie flohen in den Libanon oder in die syrischen Großstädte,
Damaskus und Aleppo. Der Arabische Gürtel erläuft
entlang der Syrisch-türkischen Grenze, hat eine Länge von ca.
280 km, eine Breite von 15 km.
Der deutschen Bundesregierung sind diese Dinge bekannt. Sie weiß
auch, dass die kurdische Sprache, ja sogar kurdische Namensgebung in Syrien
verboten ist. Sogar die Namen urdischer Städte und Dörfer wurden
abgeschafft und arabisiert. Mit dem Tod Assads und der Übernahme
der Regierung durch seinen Sohn hat sich die Situation der kurdischen
Bevölkerung in Syrien verschlechtert. Der Bevölkerungsanteil
der Kurden in Syrien beträgt ca. 16%. Das sind ca. 2,5 Millionen
Menschen. Jeder der den Versuch unternimmt, die Situation der Kurden zu
verbessern, wird verfolgt, ins Gefängnis geworfen, gefoltert der
ermordet. So verbrannten ca. 60 kurdische politische efangene im Gefängnis
Al Hassaka, als die syrische Polizei es im Jahre 1993 anzündete.
Auch dies ist der Bundesregierung bekannt. Trotzdem wird weiterhin in
den Folterstaat Syrien abgeschoben.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort die Abschiebungen nach Syrien
zu stoppen. Die Lage nicht nur kurdischer lüchtlinge in der BRD,
deren Asylantrag abgelehnt wurde, ist unerträglich. Viele von ihnen
müssen sich alle 2 Tage bei der Aussländerbehörde melden,
nicht wissend, ob auch sie verhaftet und nach Syrien abgeschoben werden.
Aus diesem
traurigen Anlaß wollen wir mit möglichst vielen Organisationen
und Gruppen gegen die menschenverachtende und die Menschenrechte verletzende
Asyl- und Abschiebepolitik der Bundesregierung in Braunschweig demonstrieren.
Und zwar am Samstag den 12. Mai 2001. Da wir ein Verein in Melle bei Osnabrück
sind, und das ganze in Braunschweig stattfinden soll, ist es nötig,
so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen um alles zu organisieren.
Unter folgenden Telefon- bzw. Faxnummern sind wir zu folgenden Zeiten
zu erreichen:
Mo- Do 9 Uhr bis 16 Uhr 30
Tel. und Fax 05422/ 44522 ab 17 Uhr Tel. 05422/ 924245 oder in Osnabrück
ab ca. 17 Uhr 30 unter der Telefonnummer 0541/ 4082233 oder Fax Nummer
05422/ 924246
Kurdisch-Deutsche Freundschaft e.V.
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