Innsbrucks Vizebürgermeister will Bezug der Sozialhilfe verschärfen
Innsbrucks Sozialstadtrat, Vizebürgermeister Eugen Sprenger (ÖVP)
sieht "dringenden Bedarf", das Tiroler Sozialhilfegesetz zu
verschärfen. Wichtigste Forderung Sprengers an den Landtag im Zuge
einer anstehenden Novelle: Die seit 1973 geltende Regelung, dass alle
Bedürftigen, die in Tirol leben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft,
Recht auf Sozialhilfe genießen, soll abgeschafft werden. Zielgruppe
sind "die Illegalen", nach Ansicht Sprengers "jene, bei
denen keine Möglichkeit besteht, sie los zu werden, weil sie ihre
Pässe zerreißen und ihre Herkunft verschleiern".
Sprenger begründet seine Forderung mit einer "notwendigen Harmonisierung"
auf Bundesebene: Tirol ist das einzige Bundesland, in dem die Staatsbürgerschaft
keine Rolle spielt. Zudem sei die Regelung" eine Diskriminierung
der eigenen Bevölkerung". Für die Übernahme von Pflegekosten
bestehe kein Anspruch auf Sozialhilfe, da dies privatrechtlich geregelt
sei.
"Tirol gilt ja als liebenswertes Land, wie ein Aufgegriffener gesagt
hat", sorgt sich Sprenger über potentiellen Zuzug. "Da
ist Ausländerfeindlichkeit leicht zu schüren".
Die Zahl jener in Innsbruck lebenden papierlosen Flüchtlinge, für
die das Sozialamt Innsbruck aufgrund der gültigen Gesetzeslage zu
einem Drittel Sozialhilfe zu zahlen hätte (zwei Drittel zahlt das
Land), war bei der Pressekonferenz am Donnerstag, 28.11.2002, erst nach
mehrfachem Nachfragen zu erfahren. Laut Sprenger und Sozialamtsleiter
Peter Brühwasser seien unter derzeit knapp 2.700 BezieherInnen 68
Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben. 64 davon hätten
einen Aufenthaltstitel als AsylwerberIn. Insgesamt vier Personen zählen
zu jener Gruppe, die laut Sprenger kein Anrecht auf Sozialhilfe mehr haben
sollte. "Davon sind zwei in Arrest, einer ist gerade abgereist und
bei einem ist der Aufenthalt nicht bekannt". Derzeit, so Sprenger,
würde "zufällig kein Illegaler Sozialhilfe erhalten".
Der Vizebürgermeister beteuert denn auch: "Es geht uns nicht
um Geld, sondern ums Prinzip". Der Sozialamtsleiter wurde von Sprenger
angewiesen, papierlosen Flüchtlingen nur mehr den halben Sozialhilfe-Richtsatz
zuzuerkennen: "Dies ist bei Selbstverschulden möglich".