Flüchtlinge im Visier des ÖVP-Sozialstadtrates in Innsbruck
28.11.2002
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Innsbrucks Vizebürgermeister will Bezug der Sozialhilfe verschärfen

Innsbrucks Sozialstadtrat, Vizebürgermeister Eugen Sprenger (ÖVP) sieht "dringenden Bedarf", das Tiroler Sozialhilfegesetz zu verschärfen. Wichtigste Forderung Sprengers an den Landtag im Zuge einer anstehenden Novelle: Die seit 1973 geltende Regelung, dass alle Bedürftigen, die in Tirol leben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, Recht auf Sozialhilfe genießen, soll abgeschafft werden. Zielgruppe sind "die Illegalen", nach Ansicht Sprengers "jene, bei denen keine Möglichkeit besteht, sie los zu werden, weil sie ihre Pässe zerreißen und ihre Herkunft verschleiern".
Sprenger begründet seine Forderung mit einer "notwendigen Harmonisierung" auf Bundesebene: Tirol ist das einzige Bundesland, in dem die Staatsbürgerschaft keine Rolle spielt. Zudem sei die Regelung" eine Diskriminierung der eigenen Bevölkerung". Für die Übernahme von Pflegekosten bestehe kein Anspruch auf Sozialhilfe, da dies privatrechtlich geregelt sei.

"Tirol gilt ja als liebenswertes Land, wie ein Aufgegriffener gesagt hat", sorgt sich Sprenger über potentiellen Zuzug. "Da ist Ausländerfeindlichkeit leicht zu schüren".

Die Zahl jener in Innsbruck lebenden papierlosen Flüchtlinge, für die das Sozialamt Innsbruck aufgrund der gültigen Gesetzeslage zu einem Drittel Sozialhilfe zu zahlen hätte (zwei Drittel zahlt das Land), war bei der Pressekonferenz am Donnerstag, 28.11.2002, erst nach mehrfachem Nachfragen zu erfahren. Laut Sprenger und Sozialamtsleiter Peter Brühwasser seien unter derzeit knapp 2.700 BezieherInnen 68 Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben. 64 davon hätten einen Aufenthaltstitel als AsylwerberIn. Insgesamt vier Personen zählen zu jener Gruppe, die laut Sprenger kein Anrecht auf Sozialhilfe mehr haben sollte. "Davon sind zwei in Arrest, einer ist gerade abgereist und bei einem ist der Aufenthalt nicht bekannt". Derzeit, so Sprenger, würde "zufällig kein Illegaler Sozialhilfe erhalten". Der Vizebürgermeister beteuert denn auch: "Es geht uns nicht um Geld, sondern ums Prinzip". Der Sozialamtsleiter wurde von Sprenger angewiesen, papierlosen Flüchtlingen nur mehr den halben Sozialhilfe-Richtsatz zuzuerkennen: "Dies ist bei Selbstverschulden möglich".

   
 

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