Tatort Gericht

Prozess gegen acht Jugendliche die bei der Razzia im Heim Zohmanngasse im Zuge der Hausdurchsuchung im Gesellenheim Zohmanngasse  verhaftet wurden. Am 21. Juli 2000 wurden alle Angeklagten zu Haftstrafen zwischen 2 und 6 Jahren verurteilt. Gegen die Urteile wurden Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen angemeldet. Gegen das brutale Vorgehen der Justizwachebeamten wird eine Beschwerde erhoben. >>>>

Inhalt:

Anonymisierter Zeuge AZ1 gerichtlich verurteilt
hausdurchsuchung beim evangelischen flüchtlingshilfedienst

Bericht über den Prozess

Erster Prozesstag: Einvernahme der Angeklagten
zweiter Prozesstag: Einvernahme der AZs und einiger ZeugInnen
Dritter Prozesstag: Einvernahme von Beamten und ZeugInnen
Vierter Prozesstag: Verlesung der Aussagen der AZ, Einvernahme der Kripo
Fünfter Prozesstag: Verlesung des Akts, und Kripo
sechster Prozesstag: Plädoyers und Urteil

Materialien zur Operation Spring


operation spring: anonymisierter zeuge az1 gerichtlich verurteilt
Polizei behindert freie Berichterstattung

Der im Zuge der Verfahren um die sogenannte Operation Spring vom Mai 1999 als Kronzeuge zu unrühmlicher Bekanntheit gelangte anonymisierte Zeuge AZ 1 wurde am 30. November 2000 in einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht Wien zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Aufgrund der Aussagen dieses Zeugen waren im letzten Jahr mehr als hundert Menschen zu zum Teil sehr hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden, obwohl gegen diese mit Ausnahme der Zeugenaussage keine Sachbeweise vorlagen.
Das besondere am Verfahren vom 30. November 2000: AZ 1 musste im eigenen Verfahren ohne den bisher obligatorischen Helm auftreten. Dem entsprechend bemühten sich Polizei und Gericht, eine Berichterstattung in Medien zu verhindern. "untergeordnete Beteiligung" und "Beitrag zur Wahrheitsfindung"
Vor Gericht zeigte sich AZ 1 als "voll geständig": Er habe als Dolmetsch an Gesprächen zwischen Drogebossen und WiederverkäuferInnen teilgenommen. Im Rahmen so genannter Anbahnungsgespräche mit Interessenten für Kokain und Heroin sei er regelmäßig zugezogen worden


hausdurchsuchung beim evangelischen flüchtlingshilfedienst (EFDOe)

der rassistische richter gerstberger vom jugendgericht rüdengasse ist aufmerksamen leserInnen wohl bekannt. beim prozess gegen acht jugendliche am jugendgericht, in dem am 21.7.00 die urteile gegen die angeklagten ohne beweise gesprochen wurden, war eine person auf freiem fuß angezeigt. der achte angeklagte erschien nur an den ersten beiden tagen zum prozess. dann wurde ihm klar, dass er hier einer rassistischen justiz ausgesetzt war. ab dem dritten prozesstag kam er nicht mehr und verließ auch seinen wohnort. bisher wurde kein urteil gegen ihn ausgesprochen.

am 25.7.00 begann die polizei mit der suche nach ihm. um 7.15 uhr drangen beamte und einsatzleiter HOTTOWY, in ein wohnheim des evangelischen flüchtlingshilfedienstes (EFDOe) in der steinergasse ein und durchsuchten mit hausdurchsuchungsbefehl und haftbefehl die gesamte wohnung. drei türen wurden dabei aufgebrochen und völlig zerstört. die beamten die nach einer person fahndeten durchsuchten selbst die küchenladen und forschten unter den matrazen nach einem menschen(?) das dabei ein erheblicher sachschaden entstand ist wohl vorstellbar. gefunden wurde natürlich nichts, weder die gesuchte person noch sonstige von der polizei sonst ständig herbei halluziniertes. das angerichtete chaos hinterlies die polizei der wütenden heimleiterin, die auch das heim in der zohmanngasse betreut. einsatzleiter HOTTOWY ist mittlerweile auch schon traurig-berühmt. er ist der verantwortlich polizist, der den zeugen AZ1 ("helmi") aufgebaut hat und für die prozesse im zuge der operation spring vorbereitet hatte.

die heimleiterin machte sich nach diesem vorfall auf den weg zu richter GERSTBERGER und wollte von ihm wissen, was das soll. der richter erklärte ihr, dass die gesuchte person sich einem verfahren entzogen hätte und "sicher auch ein paar jahre gekriegt hätte". die fahndung ist bisher erfolglos. wir wünschen das das auch so bleibt.

fewor@no-racism.net


Prozessbericht

OESTERREICHS RASSISTISCHE KLASSENJUSTIZ VERURTEITE JUGENDLICHE ZU HAFTSTRAFEN ZWISCHEN ZWEI UND SECHS JAHREN
ottakringer bezirksinspektor HOTTOWI schlug mit seinem anonymen zeugen erfolgreich rundum

(der rassistische unrichter GERSTBERGER ist unter der Telefonnr. wien - 71151 / 1206 erreichbar.)

diese woche fanden in der jugendunrechtsanstalt ruedengasse weitere schauprozesse gegen mutmassliche afrikanische drogendealer statt. aufrgrund der "krise in der sich die altersforschung derzeit befindet", zitat rechter NORBERT GERSTBERGER , (schlechtachter SILVASY musste mitsamt seinen gutachten ungetaner dinge nachhause geschickt werden), benannte der unrichter GERSTBERGER einfach selbstgerecht fuenf der sieben angeklagten, ehemaligen bewohner des lehrlingsheims zoomanngasse, fuer volljaehrig und verurteilte sie
zu haftstrafen zwischen 3 und 6 jahren unbedingter haft., die diese in oesterreich absitzen muessen, um danach abgeschoben zu werden. der ganze prozess strotze mit seinen nach goodwill bei gelegenheit bruchteile des prozessgeschehens uebersetztenden dolmetscherinnen nur so von rassistischer willkuer, polizeilichen mafiajaegerfantasien und gereimten aber sich mehrfachst widersprechenden zeugInnenaussagen.

die sieben jungen angeklagten wurden schlussendlich wegen 22,5 gramm drogen, die in 1!em zimmer in dem zwei der angeklagten wohnten gefunden worden waren, und vor allem wegen dem von HOTTOWI gedeckten anonymen zeugen 1, der mit seinen sich widersprechenden unwahren aussagen schon einige menschen hinter gitter gebracht hatte, wegen drogenhandel verurteilt. aus den 22,5 gramm gefundener drogen -bei fuenf der verurteilten wurde ueberhaupt nichts gefunden- wurden aufgrund der zeugenaussagen von "kunden"-kein einziger dieser angeblichen kunden war waehrend des gesamten prozesses in der lage die angeklagten zu identifizieren-;wurden nach hochrechnungen der rassistischen staatsanwaltschaft insgesamt 2060 gramm kokain und heroin, die die vervorurteilten in umlauf gebracht haben sollen. aufgrund mangelnder beweise stuetze sich das urteil allein auf die zeugenaussagen, die so voll von ungenauigkeiten und widerspruechen waren, dass selbst den rechtern GERSTENBERGER und HANLER und ihren schoeffen, alle, inklusive anonymer zeugen 2 und 4 (3 hat sich vor kurzem enttarnt), bis auf eine zeugin, als voellig unglaugwuerdig erschienen. anonymen zeugen 1 wurde geglaubt, da sonst erstens alle anderen schauprozesse zur operation spring, deren urteile sich grossteils auf AZ 1 bezogen, neuaufgerollt werden muessten, und zweitens weil sonst der extrem dicke, dunkelhaarige ungefaehr 45 jaehrige ottakringer bezirksinspektor HOTTOWI (traegt seine rutschenden hosen unter seinem bauch und sein schulterlanges haar angeklatscht mit schmalzlocke), und seine kollegen major JOSEF BOECK (kriminalabteilung), sowie bezirksinspektor in ottakring KULEWA (rund 52 jahre,kurzes braunes haar, dicker schnauzbart, eher gross, kraeftig, nicht dick), boese waeren.
(nachdem diese so dienstbefliessen, wohl nach zu vielen schlechten amerikanischen mafiafilmen ihrer jugend, nach einem nichtzustandegekommenen 2kg kokaindeal, von dem sie zufaellig im mai letzten jahres erfahren haben, das ganze nigerianische drogenmafiakonstrukt aufzubauen begonnen hatten. so schoene, teils schon in haft befindlichen, teils ebenfalls angeklagte, teils suechtige zeugen augestellt haben. ununterschriebene bei nacht verfasste, rot durchgestrichenen protokolle ueber die vernehmung von angeklagten, mit hinweis, streng vertraulich, nur fuer rechter und rassistenstaatsanwaeltin bestimmt, versendet haben. und ihre aussagen so toll auswendig konnten, b.z.w. waldheimreif an gedaechtnisschwund litten, wenn der richter ihnen zu verstehen gab, an ihrer stelle wuerde er jetzt nichts mehr sagen.) der anklagepunkt, dass die jungen mitglieder einer kriminellen organisation gewesen waeren, wurde uebrigens fallengelassen, und am umstand dass es in oesterreich pruegelpolizisten gibt, lies auch der richter keinen zweifel. einer zeugin wurde noch geglaubt, obwohl sie beim prozess gar nicht anwesend war, und nur ihr polizeiprotokoll verlesen wurde, weil sie irgendwann zur polizei gesagt haette, ein angeklagter haette ihr gesagt er waere zwischen 22 und 25 jahre alt. der unrichter GERSTENBERGER gab sich ja unheimlich menschlich und wollte seine altersgutachten nicht allein auf luft aufbauen. einige andere, zeugen der verteidigung widerum wurden kurzerhand, sicherheitshalber, schon vor prozessbeginn ABGESCHOBEN.

nachdem die angeklagten von misshandlungen hinter gittern berichteten, einem gefangenen wurden von justizwachebeamten HOETSCH in der justizanstalt josefstadt (2er landl), mit einem holzstock die hoden zerquetscht, erweiterte die faschistenstaatsanwaeltin SANDER weisungsgebunden(?), die anklage noch um verleumdung der polizei. von dieser wurden die angeklagten allerdings freigesprochen mit der "begruendung"von unrichter GERSTBERGER, "da die beschuldigten ja aus staaten kaemen (sich in einem staat befinden anm.d.r.), in
denen menschenrechtsverletzungen an der tagesordnung sind, konnten sie nicht davon ausgehen, dass die beamten gerichtlich belangt wuerden", insofern fiele der fuer verleumdung notwendige vorsatz weg. ob der, fuer einen pflichtverteidiger ehrlich engagierte verteidiger auch mit einer verleumdungsklage rechnen muss wissen wir nicht. dieser meinte naemlich alle ihm zu verfuegung stehenden rechtlichen schritte einzuleiten, nachdem er beobachtet hatte, wie nach der urteilsverkuendung, ein verurteilter beim verlassen des saals weinend am boden zusammenbrach, und daraufhin von polizisten, den gang entlang, ueber zwei stiegen hinunter und einen weiteren gang entlang bis zum ausgang geschleift wurde.

(VERFLUCHT DIE FOLTERKNECHTE DER NATION!) gesagt sei ausserdem, dass einige fluechtlingsheime im vorfeld der operation spring und vor allem seit der operation spring in regelmaessigen abstaenden von selbstherrlichen polizeilichen razzien heimgesucht werden.

dass der oesterreicher der mit ueber hundert kilo drogen in schwechat aufgegriffen wurde auch nicht mit hoeheren strafen, wie die sieben jungen wegen 22,5gramm verurteilten, zu rechnen hat. dass die von den haareschneidenden und strassenkehrenden fluechtlingen angeblich verkaufte menge an drogen einem millionenumsatz gebracht haette, der wohl jedes visum fuer eine jede weniger rassistische gesellschaft finanzieren haette koennen. dass dies nur einer von vielen rassistischen klassenaburteilungen war.


! GETTOATTACK BEFORE IT'S TOO LATE !


Erster Tag: (27.6.2000)
Bei der Drogenrazzia am 27./28. September 1999, also wenige Tage vor der Nationalratswahl wurde das Gesellenheim in der Zohmanngasse in den frühen Morgenstunden von der Polizei gestürmt und 21 schwarze Jugendliche verhaftet. Heute fand die diesbezügliche Hauptverhandlung für 8 der Jugendlichen im Jugendgerichtshof in der Rüdengasse statt. Allein der Anblick war eigenartig: ein weißes Gericht urteilt über 8 Schwarze. Eingeleitet wurde sie von folgenden Worten des Richters: Sie wissen, warum sie da sind, die Höchststrafe ist 15 Jahre, bei einem Geständnis kann es weniger werden. Die Jugendlichen werden vor allem von den Aussagen der anonymen Zeugen beschuldigt. Bei den morgigen ZeugInneneinvernahmen werden diese unter Ausschluß der Öffentlichkeit einvernommen. Weder Dolmetscherin noch Richter schienen die Jugendlichen in ihrer Situation verstehen zu wollen, es wurde ihnen teilweise offen unterstellt, allein mit dem Ziel des Drogenhandels nach Österreich gekommen zu sein. Die Dolmetscherin übersetzte sehr willkürlich, und nahm sich auch heraus, selbständig weiterzufragen. Die Lieblingsfrage des Richters bezog sich auf den Lebensunterhalt: Wovon haben sie damals gelebt?, die ich besonders zynisch empfand, da es für (jugendliche) AsylwerberInnen keine finanzielle Unterstützung und damals oft nicht einmal eine Unterbringung gab. Wäre "Mama" Bock (die Heimleiterin) nicht so engagiert gewesen, sie unterzubringen und zu unterstützen, hätten sie nach dem Willen des Staates erfrieren oder verhungern können. Sie tritt morgen, mittwoch um 15 h in diesem Prozeß als Zeugin der Verteidigung auf; die gegen sie eingeleiteten Verfahren wegen Begünstigung, Weitergabe von Suchtmitteln, Bildung einer kriminellen Vereinigung, wurden kürzlich eingestellt. Weiters wollte der Richter von den Jugendlichen eine Begründung für den Besitz eines Handys, ÖsterreicherInnen werden deshalb wohl nicht gleich des Drogenhandels bezichtigt. Die interessierten VerteidigerInnen hatten es auch nicht leicht, ihnen wurden wenig Fragen zugestanden oder ihnen das Wort verboten. Auch die Jugendlichen hatten wenig zu reden: Nach der Beziehung zu einem Mitbewohner befragt, beginnt ein Jugendlicher ausführlich zu erzählen, und wird vom Richter unvermittelt angebrüllt: Es reicht! Geben Sie kurze und präzise Antworten, das interessiert mich doch nicht!


Zweiter Tag: (28.6.2000)
die verhandlung war für 9.00 uhr anberaumt. bis 18.00 abends lief sie allerdings unter ausschluß der öffentlichkeit. als erster wurde AZ1 einvernommen. der zugang zum verhandlungssaal war durch zwei wega-beamte abgeriegelt. vier zivilpolizisten (einer von der SEK) waren permanent anwesend und bewachten das stockwerk.
zwei weitere AZ´s wurden am vormittag ins gerichtsgebäude (Jugendgericht Rüdengasse) gebracht. als die Vernehmung des kronzeuge AZ1 beendet war, erklärte uns der anwensende zivilpolizist, dass nun das stockwerk evakuiert werde und wir daher runter gehen müssen. Auf die frage ob auch die büros geräumt werden erhielten wir keine antwort. "ich hab keine zeit zum diskutieren". um ca. 18.00 uhr war die einvernahme der AZ´s beendet und der prozess wurde wieder öffentlich gemacht.
es folgte die einvernahme einer reihe von konsumentInnen die behaupteten von afrikanern drogen gekauft zu haben. nur zwei wurden tatsächlich erkannt, wobei einmal die entsprechende zeugin sich weder an den weg zur wohnung des angeklagten erinnern konnte noch an das jahr in dem die geschäfte angeblich gelaufen waren. sie erklärte zunächst es sei 1997 gewesen. der richter besserte sie aus und meinte 1999. schließlich einigten sie sich ziemlich wortgenau an die vorgaben des richters - protokolliert wurde "vor zwei jahren", also 1998.
auch die anderen zeugen können nicht mehr angeben, als dass sie einige male von einem der angeklagten 0,2g kokain oder heroin gekauft hätten. Wie gut sie sich erinnern können wird nicht wirklich klar, so sagt einer der zeugen, "die schauen alle so gleich aus".

eine der anwesenden zeugInnen ist die heimleiterin aus der zohmanngasse. sie kann sich die vorwürfe die sich ja alle vor ihren augen abgespielt haben sollen nicht im geringsten vorstellen. einen besonderen lebensstil, oder anzeichen von mehr geld konnte sie nur bei einem der heimbewohner feststellen. doch der steht nicht unter anklage, sondern ist kronzeuge und als AZ1 oder helmi bekannt.
schließlich erzählt die zeugin noch wie die 4,5kg kokain in der zohmanngasse gefunden wurden. "die sind hereingekommen und haben sich immer zu zweit neben die zimmertüren gestellt. auf befehl haben sie alle türen gleichzeitig aufgerissen und allen afrikanern handschellen angelegt. dann mußten alle aus den zimmern gehen und sich am gang aufstellen. danach wollten die beamten dass ich die tür zum hof aufsperre". später am telefon wurde der zeugin dann mitgeteilt, dass im hof 4,5 kg kokain gefunden wurden. angeblich sind sie noch schnell aus dem fenster geworfen worden, erklärte ihr der einsatzleiter der polizei.
der richter unterbricht und meint, dass kann so nicht im raum stehen bleiben. "es kann ja auch einer der angeklagten schon vorher aus dem fenster geworfen haben. Es könnte ja auch eine vorahnung gewesen sein".
die zeugin versucht noch einmal darüber aufzuklären, dass sich der vorfall so nicht zugetragen haben kann, "die drogen sind laut polizei neben einer beamtin auf den boden gefallen. da waren schon alle verhaftet und vorher war niemand im hof. die tür war zugesperrt."
schließlich "rettet" die staatsanwältin noch schnell die situation und erklärt, dass diese 4,5kg kokain nicht gegenstand des verfahres sind. der richter unterbricht die diskussion.


dritter prozesstag (30.6.2000)

die verhandlung beginnt um 7.30 uhr. die öffentlichkeit ist diesmal nicht ausgeschlossen. es werden keine anonymen zeugen (AZ) erwartet. auch der polizeischutz vor dem verhandlungssaal ist weg.

als zeugInnen sind beamte von justizwache und polizei und einige konsumentInnen von heroin oder kokain geladen. die verhandlung beginnt mit der einvernahme der beamten, die beweisen wollen, dass einer der angeklagten aggressiv sei und sie geschlagen und verletzt hätte. als schließlich der angeklagte selbst zu wort kommt und sagt, dass er geschlagen wurde und schließlich in den keller (isolierzelle) gebracht wurde unterbricht der richter die einvernahme und erklärt, "das ist nicht gegenstand dieses verfahrens".
als nächster punkt im prozess wurden den angeklagten die aussagen der AZs vorgehalten. der richter verlas die von ihm ausgewählten auszüge aus dem protokoll. in diesen wurden sie mit straßenhandel und organisation belastet. die Azs erklärten, dass es in der zohmanngasse zwei, zum teil konkurrierende gruppen gegeben hätte, die "bad boys" und die "rasta gruppe". z.t. hätten die gruppen versucht von der jeweils anderen leute abzuwerben.die angeklagten durften sich schließlich dazu äußern und bestritten alle aussagen der verschiedenen Azs.
obwohl von den Azs behauptet wurde, dass sie die angeklagten über monate beobachtet hätten, wußten sie nicht in welchem zimmer in der zohmanngasse wer wohnte, oder hatten keine ahnung, dass einer der angeklagten seit längerer zeit einen job bei der MA48 als straßenkehrer hatte.

einer der angeklagten brachte es schließlich auf den punkt: " der zeuge lügt, er kennt mich nicht, ich möchte ihm gegenübergestellt werden. er sagt doch nur was ihm die polizei gesagt hat, was er sagen soll ... ich weiß nichts von den bad boys, es gibt sie nicht. auch andere wurden von der polizei aufgefordert alles zu sagen was sie über die zohmanngasse wissen, es wurden ihnen geld und wohnungen versprochen...."
der richter unterbricht ihn und erklärt wörtlich: "damit unterstellt der angeklagte der polizei ein strafverfahren zu konstruieren".

schließlich wurden auch noch einige konsumentInnen von heroin oder kokain einvernommen. dem richter fällt auf, dass etwa bei der frage wie oft sie gekauft hätten, bei einigen zeugInnen differenzen zu den im polizeiverhör gemachten angaben auftreten.
dies kann von den zeugInnen aber erklärt werden. einer meinte: "die polizei hat mich gefragt, waren es 18 mal, und ich habe ja gesagt". auch die gesichter kommen den zeugInnen nicht mehr bekannt vor. "die polizei hat mir eine mappe mit bildern vorgelegt und ich dachte mir, so könnte der ausschauen, sicher war ich mir schon bei der polizei nicht".
ein zeuge wird vom richter gefragt, ob er die gruppe bad boys kenne. der zeuge ist sich unsicher. der richter hilft nach. "wurde über diese gruppe gesprochen, wer ist das ?" nach einigem zögern antwortet der zeuge schließlich: "die polizei".

die verhandlung wurde auf den 19. juli 9.00 uhr vertagt. (jugendstrafanstalt rüdengasse - 2. stock, verhandlungssaal 4). Bei dieser verhandlung soll der leiter der razzia in der zohmanngasse einvernommen werden


 

Vierter Tag - 19. Juli 2000

Die Verhandlung am Jugendgericht Rüdengasse wird um 9.00 uhr wieder aufgenommen. Zunächst werden Protokolle und Akten verlesen. 22 Bände umfassen die Akten die verhandelt werden sollen. Immer wieder werden den Angeklagten Teile der Akten vorgelesen übersetzt und "vorgehalten". Anschliéßend gibt es noch einige kurze ZeugInnenbefragungen.

Am Nachmittag wird schließlich BzI Hottowy einvernommen. Er ist der verantwortliche Beamte der den Zeugen AZ1 und auch andere der anonymen Zeugen auf die Prozesse vorbereitet hat. Er baute den Kontakt auf und brachte die Zeugen dazu mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Laut der Aussage von BzI Hottowy, wurde die Polizei mit einem anonymen Hinweis auf eine große Lieferung von Kokain (2 kg) aus Brasilien aufmerksam gemacht. In diesem Geschäft war der AZ1 als Dolmetscher für Portugiesisch tätig. Gleich bei seiner Verhaftung habe der AZ1 angeboten mit der Polizei zu kooperieren. Kurz darauf wurde er enthaftet. 99% der Aussagen des AZ1 seien durch andere Beweise belegbar, meint Otrowill. "Ja", sagt der Richter "das ganze Gebäude steht mit AZ1".

Von den AnwältInnen wird dem Oberpolizisten immer wieder vorgeworfen es gäbe Aussagen, die zeigen, dass die Polizei den Zeugen Geld und andere Vorteile versprochen hätte. Hottowy bestreitet diese Vorwürfe. Schließlich unterbricht der Richter und erklärt, dass aus Zeitgründen die Befragung nun beendet sei.

Schließlich werden noch einige andere ZeugInnen einvernommen. Die meisten haben vor mehreren Monaten bei der Polizei Aussagen gemacht. Wie sicher sie sich dabei waren, kann heute kaum mehr jemand angeben. "Heute erkenne ich keinen der Angeklagten wieder", war der allgemeine Tenor.


Fünfter Tag - 20. Juli 2000

Einvernahme des Major Böck. Er hat ein Protokoll mit zwei der Angeklagten aufgenommen. Die Texte werden verlesen. Der Richter holt aus einem Kouvert ein anderes Protokoll hervor, dass mit rotem Strich durchgestrichen wurde. Major Böck hat dieses Protokoll unterschrieben. "Das ist aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt", meint der Zeuge. Der Richter klärt ihn auf, dass das in einem Prozess nicht möglich ist. Der Zeuge wiederholt sich und erklärt, "Dieses Protokoll dient nur zur Information für Richter und Staatsanwälte". Schließlich kommt der Kriminalbeamte noch auf die Idee, der Inhalt könnte gefährlich sein. Warum? "Dazu will ich mich jetzt nicht äußern", erklärt der Major. "Wir wollen ja keine Geheimjustiz"., erklärt der Richter schließlich und schließt das Protokoll aus dem Verfahren aus. Major Böck wird nun von AnwältInnen befragt, ob den ZeugInnen oder auch den hier Angeklagten Geld und Vergünstigungen geboten wurden damit sie Aussagen machen und andere belasten sollen. Bei keiner Kooperation drohte die Polizei mit Anzeigen.

Aufgrund der Anschuldigungen gegen die Beamten die von einigen der Gefangenen gemacht wurden werden die Anklagen nun auch noch ausgedehnt. Die Betroffenen bleiben trotzdem bei ihren Aussagen, dass sie geschlagen wurden, und dass ihnen Versprechungen gemacht wurden wenn sie Aussagen machen würden, die andere belasten.

Schließlich werden noch eine ganze Reihe von Aktenteilen verlesen. hauptsächlich handelt es sich hierbei um die Protokolle der Rufdatenüberwachung. Das heißt alle Telefonate die von den beschlagnahmten Handys aktiv und passiv geführt wurden. Selbst dem Richter fällt hier auf, dass "man mit so einem Handy dauernd völlig überwacht werden kann".

Das Beweisverfahren wurde damit abgeschlossen.

Morgen, 21.7.00 ist der letzte Tag dieses Verfahrens. Um 9.00 Uhr werden die Schlußplädoyers von den AnwältInnen gehalten. Nach einigen Stunden Pause soll dann das Urteil gefällt werden.


Sechster Tag – 21. Juli 2000

stoppt die rassistische justiz

für den fünften und letzten tag der verhandlung waren die plädoyers von staatsanwaltschaft und verteidigung und die verkündung des urteils angesetzt. Es wurden alle schuldig gesprochen und zu haftstrafen zwischen 2 und 6 jahren verurteilt.

die staatsanwältin mag. Sanda erklärte zunächst, dass die anonymisierten zeugen (AZ) geschützt werden müssen, da sie über insiderwissen verfügen. Damit erklärte sie dann auch, dass der schutz des zeugen vor der öffentlichkeit einer verhandlung stehe. Weiter führte mag. Sanda aus, dass den angaben der zeugInnen unbedingt glauben zu schenken sei. die rufdatenrückverfolgung zeige die hohe profesionalität, den grad der organisierung und den umfang der angeblichen drogengeschäfte.

Zum schluß war sie sich nicht einmal zu dumm zu erwähnen, dass die angeklagten wahrscheinlich schon in nigeria (von wo sie nicht kommen – anm.) angeworben worden seien und nun ihre schulden für die reise nach österreich abarbeiten müssten.

Da der überwiegende teil der anklage auf die aussagen des AZ1 aufgebaut waren, und auch der richter in der verhandlung einmal erwähnte "mit dem AZ1 steht das ganze gebäude" ging das plädoyer des anwaltes h. besonders auf diesen zeugen und seine widersprüche ein

So wurde angeführt, dass selbst der AZ1 (helmi) bei einer vernehmung am 5.11.1999 noch nichts von einer gruppe "bad boys" wußte in der verhandlung jedoch schon. Der AZ1 konnte nicht angeben, woher diese gruppe die drogen die angeblich verkauft wurden bezogen hatte. Der zeuge AZ2 kannte die gruppe bad boys bei einer vernehmung die ebenfalls am 5.11.1999 stattfand ebenfalls nicht und wußte hier in der verhandlung dann davon zu berichten.

Dann ging der anwalt auf die einzelnen angeklagten ein. Der zeuge AZ1 konnte weder angeben in welchen zimmern die personen, die er doch so genau beobachtet haben wollte, noch wußte er über arbeiten denen diese personen nachgingen bescheid. Laut AZ1 war O. der chef dieser gruppe. Nach seinen mengenangaben müsste der angeklagte O. 54kg kokain und heroin besorgt haben. (das hätte einen wert von 54.000.000) schilling. Bei einem der größten drogengeschäfte die von der polizei beobachtet wurden und in die der AZ1 selbst, als portugiesisch dolmetscher verwickelt war, ging es um 2kg kokain.

Die verteidigerInnen kamen zu dem schluß, dass es weder die gruppe bad boys gab, noch in der zohmanngasse mit drogen gehandelt wurde, dass die angeblichen kundInnen der gefangenen völlig unglaubwürdig waren und sich nicht an die angeklagten erinnern konnten und bei der polizei unter druck augesagt hatten. vor allem jedoch, dass die Azs keine wahrheitsgemäßen aussagen machten. Noch einmal wurde ausgeführt, dass die angeklagten hätten sie in diesem stil mit drogen gehandelt wohl kaum in einem gesellenheim gewohnt hätten. Dafür wurde das beispiel des vor kurzem entdeckten drogentransportes am flughafen schwecht angeführt. Dabei wurden 102 kg kokain entdeckt. Ein wiener wurde als täter ausgeforscht. Auf seinem konto befanden sich ca. 20 000 000 öS und er lebte in einer luxuswohnung in wien. So leben drogendealer meinte die anwältin und nicht unter ärmlichsten verhältnissen.

Die verteidigung forderte für alle freispruch.

Den angeklagten selbst, denen das schlußwort blieb, waren schon ziemlich fertig. Sie blieben bei ihren aussagen. Zwei gestanden, kurze zeit kleinstmengen auf der straße verkauft zu haben. Alle anderen bekannten sich unschuldig in allen punkten der anklage. Sie führten noch einmal aus, dass die angaben des AZ1 nicht der wahrheit entsprechen. "Er lügt und er kennt mich nicht einmal", meinte einer der betroffenen.

Um 14.00 wurde dann das urteil, dass für viele im saal erschütternd war, verkündet. Der richter sprach alle angeklagten schuldig im sinne der anklage. In der begründung lies sich der richter als erstes über die altersfeststellung aus. Er benannte zwar das pseudowissenschaftliche gutachten als ein unzulässiges beweismittel, dafür machte er sich aber selbst zum experten auf dem gebiet und entschied einfach selbst wie alt die einzelnen angeklagten seien. Er erklärte der staunenden öffentlichkeit, dass einer der angeklagten selbst angegeben hätte, dass er 1992 zum militärdienst zwangsrekrutiert wurde. damals wäre er dann erst 10 jahre alt gewesen, das kann doch nicht sein, meinte der allwissende rassistische richter. Von kindersoldaten hat er wohl noch nie etwas gehört.

Dann meinter der richter zwar, dass es weder eine kriminelle organisation gegeben hätte, dass es keine gruppe bad boys gab, dass die zeugInnen fragwürdig seien und das die zeugen AZ2 und AZ4 "völlig unglaubwürdig" seien. Schließlich kam er zu dem schluß, "es ist schwierig die wahrheit herauszufinden". In dieser rassistischen justiz gibt es nicht einmal mehr die leere phrase: "im zweifel für den angeklagten".

Die anklage konnte in keiner weise in diesem verfahren bewiesen werden. Aber der druck ist da. Und wenn einmal in einem prozess der zeuge AZ1 als unglaubwürdig bezeichnet werden würde dann würden auch die konstruierten anklagen in den anderen prozessen der operation spring und folgende zusammenfallen.

Der richter mit seinem grausigen verschmitzten lächeln verurteilte schließlich alle zu unbedingten haftstrafen zwischen 2 und sechs jahren.

Dann wurden die sieben jugendlichen abgeführt. Nur zwei von ihnen wurden nach dem jugendgesetz verurteil, dass nur das halbe strafmaß vorsieht. Alle anderen wurden vom richter zu erwachsenen erklärt und erhielten wesentlich höhere strafen. Der angebliche versorger der gruppe erhielt die höchste strafe von sechs jahren.

Beim abführen der gefangenen mußten auch die anwesenden bullen noch einmal beweisen, wie sie mit afrikanischen gefangenen umgehen. Der angeklagte k. brach beim rausgehen aus dem saal völlig zusammen. Zwei bullen nahmen ihn an den armen und schliffen ihn, mit äußerster brutalität zwei stockwerke über die stiegen nach unten. Obwohl einige beobachterInnen protestierten und parolen wie "österreichs polizisten – mörder und rassisten" skandierten, war es scheinbar nicht einmal möglich zwei minuten zu warten bis k. wieder selbst hätte gehen können. Ein anwalt erklärte den sachverhalt noch dem richter und erreichte, dass es in den prozessakt aufgenommen wurde. Ausserdem kündigte er an, alle juristischen mittel gegen die justizwachebeamte auszuschöpfen.

Gegen alle urteile wurde nichtigkeitsbeschwerde und berufung eingereicht. In einem fall wurde ein enthaftungsantrag gestellt, der allerdings, nach kurzer beratung sofort abgelehnt wurde.

(alle Texte wurden uns  von ProzessbeobachterInnen zur Verfügung gestellt)


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