Richard Ibekwe in Wiener Gefängnis unter ungeklärten Umständen gestorben

 

 

Die Familie Ibekwe ersucht um Spenden  

Keine Bestattung ohne volle Klärung seines Todes und vor allem ohne
schriftlichen Obduktionsbericht!

Pressekonferenz der African Community, Do 18.5.2000


Richard Ibewke Anfang November 2000 am Zentralfriedhof begraben
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Die Plattform "Für eine Welt ohne Rassismus plante für den 2. November 2000 ein symbolisches Begräbnis für alle unter unwürdigsten Umständen zu Tode gekommenen MigrantInnen in Österreich. Da der Geldbetrag für die Überführung nach Nigeria nicht aufgebracht werden konnte, wurde Richard Ibekwe in einem Armenbegräbnis ohne Information der Öffentlichkeit begraben.


Die Familie Ibekwe ersucht um Spenden
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Spendenaufruf für die Überführung des Leichnams von Richard Ibekwe nach Nigeria


Richard Ibekwe ist Anfang Mai dieses Jahres im Gefängnis gestorben.
Angeblich an Drogen, die er - Tage nach seiner Verhaftung - verschluckte. Es gibt eine Aussage eines Wohnungskollegen, dass er bei der
Verhaftung brutal geschlagen wurde. Er war ein Dealer, sagt die Polizei. Auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Aber er ist tot, er kann
sich nicht mehr verteidigen, sein Fall wird nie aufzuklären sein.

Feststeht: Er ist einer von vielen, die in jüngster Zeit im Gewahrsam der Polizei zu Schaden gekommen sind.

Feststeht auch: Hunderte Schwarze wurden während der "Operation Spring" und deren Nachfolgeaktionen auf bloßen Verdacht, ohne anderen Beweis außer den Vernaderungen anonymer "Zeugen", eingesperrt. Viele von ihnen sitzen noch heute im Gefängnis - vergessen von der öffentlichen Meinung, ohne Chance auf ein faires Verfahren, hoffnungslos.

Richards Angehörige haben sich an uns gewendet. Sie wollen seine Leiche nach Nigeria überführen. Aber wer soll das bezahlen? Die Kosten
betragen insgesamt rund 80.000.- Schilling.

Wir verhandelten zunächst mit dem Innenministerium. Anfangs sah es ganz gut aus. Dann hieß es: Auch das Außen- und Justizministerium müssten einverstanden sein. Die legten sich quer.

Richards Angehörige und wir haben nun bis zum 6. November Zeit, Geld für die Überführung des Leichnams nach Nigeria zu sammeln. Darum wenden wir uns mit diesem Aufruf an Sie.

Spendenkonto:
Die Bunten
Bankverbindung CA, BLZ: 11.000
Kontonummer: 05 210 781 000
Verwendungszweck: Richard



Keine Bestattung ohne volle Klärung seines Todes und vor allem ohne
schriftlichen Obduktionsbericht!
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Montag, 17.07.2000, pünktlich um
8 Uhr, Ecke Sensengasse/Spitalgasse (Gerichtsmedizin im Hof).
Trotz 8 Uhr früh - am Montag - Scheiße!

Richard Ibekwe war ein Afrikaner, der fünf Tage nach seiner Festnahme in
Gewahrsam der Wiener Polizei durch Suchtmittel (Opiate), die er
"unmittelbar vor der Festnahme" geschluckt hätte, tot gefunden war. So
die Angaben des Polizeipräsidenten bei seiner Pressekonferenz.
Somit wurde die Ermittlung erstickt! Im Gefangenenhaus kann kein Mensch
wissen, was tatsächlich geschah, nämlich durch welches repressive Mittel
unmittelbar vor der Einnahme des Suchtmittels verwendet wurde (psychisch
und physisch). Infolgedessen sagte der Polizeipräsident Stiedl bei der
o. e. Pressekonferenz, dass "ein selbständiges Tätigwerden der Wiener
Bundespolizeidirektion nicht erfolgt". Also, wo kein Kläger, dort kein
Richter.
Seltsam an dem Ganzen ist, dass trotz des Versprechens der
Gerichtsmedizin, dass vor dem 16.06.2000 ein Obduktionsbericht für die
Staatsanwaltschaft angefertigt sein sollte, ein solcher bis dato nicht
erfolgt ist. Am Mittwoch, 12.07.2000 hiess es von seiten der
Gerichtsmedizin, dass diese Aussage aus der "Euphorie" entstanden wäre,
tatsächlich gibt es bezüglich des Todes von Richard Ibekwe keinen
schriftlichen Bericht. Aber am Freitag, den 14.07.2000, sollte alles
geklärt werden.
Nun am Freitag versiert die Gerichtsmedizin, dass sie in falsche
Angelegenheiten geraten sei. Montag, den 17.07.2000 sollen alle
Beteiligten - inklusive Angestellte des Magistrats - dabei sein.
Entweder sie (Angehörigen des Verstorbenen) nehmen die Leiche entgegen,
oder die Stadt Wien führt eine Bestattung durch. Richard Ibekwe sollte
schon fünf Tage nach seinem Tod bestattet werden.
Dass dieser Fall den Staat Österreich wegen der EU-Sanktionen im
Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen - insbesondere durch die
Ankunft der "Drei Weisen" sehr belastet, ist klar. Was nicht klar, d.h.
merkwürdig ist, die Versuche die gesamten zivilgesellschaftlichen
Öffentlichkeit manövrierungsunfähig zu machen bzw. zu neutralisieren und
zu vertuschen.
Diesmal sollte es nicht so einfach gehen! Deshalb rechnen wir mit Deiner
Anwesenheit bei dem Zusammentreffen am Montag, 17.07.2000, pünktlich um
8 Uhr, Ecke Sensengasse/Spitalgasse (Gerichtsmedizin im Hof).
Ohne volle Klärung seines Todes und vor allem ohne schriftlichen
Obduktionsbericht keine Bestattung!

Di-Tutu Bukasa
Miriam Lehner


Pressekonferenz der African Community, Do 18.5.2000
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Bericht zur Pressekonferenz der African Community (DO, 18.05., 09:30, Café Nil) zum Tod des Inhaftierten Richard W.

Als RepräsentantInnen der A.C. waren anwesend: Dr. Akinyemi (Politologe, Uni-Wien), Dr. Isima (Gynäkologe), Mag. Achaleke (Soziologin, fungierte als Moderatorin), DI Iman (Jus-Studentin), Dr. Bukasa (Völkerrechtsexperte), weiters der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen, Dr. Prader.

Dr. Prader wies in seinem Eingangsstatement darauf hin, dass die staatlichen Behörden (in diesem Fall Exekutive und Justiz) für das Leben einer von ihnen in Gewahrsam genommenen Person Sorge zu tragen hätten, und dass diese "positive Schutzpflicht" (abzuleiten aus Artikel 2 EMRK) im Fall von Richard W. aufs Gröbste verletzt wurde. Folgende Fehler seien begangen worden: (1) Man habe Richard W. – obwohl dringender Verdacht auf das Verschlucken von sog. "bodypacks" bestanden habe - nicht unter permanente Überwachung gestellt, (2) man habe Richard W. nicht über die mit der Einnahme von Rauschgiftkügelchen verbundenen Risiken aufgeklärt, (3) bei der Überstellung des Inhaftierten in den Jugendgerichtshof sei es verabsäumt worden, die dortige Justizwache auf den Verdacht der Einnahme von Drogen hinzuweisen und (4) die zuständigen Beamten des Jugendgerichtshof hätten den Strafakt des Inhaftierten vermutlich gar nicht durchgesehen, da Richard W. aufgrund seiner Volljährigkeit nur den Status eines "Durchläufers" hatte. All dies belege eindeutig die Mitverantwortung der Behörde. Die Angehörigen von Richard W. werden deshalb eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat wegen Verletzung des Artikel 2 EMRK einbringen. Weiters stellte Dr. Prader die Forderung an den Österreichischen Gesetzgeber, dass Inhaftierten, welche "bodypacks" verschluckt haben, die Möglichkeit geboten wird, diese unter ärztlicher Aufsicht auszuscheiden, ohne dass den Beschuldigten daraus rechtliche Nachteile erwachsen (Unschuldsvermutung). Der Anwalt sprach sich in diesem Zusammenhang auch für "Zwangsröntgen" aus, welche ebenfalls ausschliesslich medizinische Zwecken dienen dürften. Das Recht auf Leben und die Unschuldsvermutung müssten hier über die Beweissicherstellung gestellt werden. Dr. Prader gab ausserdem seiner Verärgerung über das "Katz und Maus-Spiel" der Gerichtsmedizin (Dr. Riesser, Dr. Bauer) Ausdruck, er laufe dem Obduktionsbericht nun schon ziemlich lange hinterher. Auf die Frage, welche Abteilung die Verhaftung vorgenommen habe, konnte oder wollte Dr. Prader keine Antwort geben, der zuständige Richter sei Dr. Engelberger.

Danach erteilte Mag. Achaleke dem Gynäkologen Dr. Isima das Wort. Dr. Isima fasste kurz die Vorfälle rassistischer Übergriffe der Österreichischen Polizei und Justiz der letzten Jahre zusammen und wies darauf hin, dass die Behörden aus dem Tod von Marcus Omofuma offensichtlich nichts gelernt hätten. Der Arzt betonte weiters, dass der Fall Omofuma nur deshalb publik geworden sei, da dieser im Ausland gestorben ist. Er machte darauf aufmerksam, dass das Gerichtsverfahren gegen die verantwortlichen Beamten nach wie vor ausständig ist, und die beiden lediglich vom Dienst suspendiert wurden. In seinem weiteren Kommentar ging Dr. Isima auf die Zusammenhänge zwischen der derzeitigen politischen Lage in Österreich und zunehmender Xenophobie, Rassismus und Fremdenhass ein. Seine Frage an die PolitikerInnen lautete: "Wollen Sie in Österreich keine Afrikaner haben?" Er zog eine Parallele zum NS-Regime der 30er Jahre und verglich die Situation von Juden und Jüdinnen damals mit der von AfrikanerInnen heute. Dr. Isima schloss sein Statement mit dem Appell an den Österreichischen Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Kirchen, rassistischen Übergriffen entschieden zu begegnen.

Dr. Bukasa teilte den JournalistInnen mit, dass die angekündigte Expertin für Drogen ihre Teilnahme an der Pressekonferenz zurückgezogen habe, als sie erfuhr, dass die für die Obduktion der Leiche von Richard W. zuständigen Pathologen Dr. Riesser und Dr. Bauer seien. Offensichtlich wollte sie diese nicht öffentlich kritisieren. Dennoch habe sie ihm mitgeteilt, dass ihrer Meinung nach der Tod schon hätte viel früher (nach sechs Stunden) eintreten und Richard W. im Falle eines Drogentodes schlimme Qualen hätte erleiden müssen. Dr. Bukasa las danach einige Zitate aus einem von ihm geführten Interview mit Dr. Riesser vor, aus denen hervorging, dass der Pathologe nur zu sehr vagen Aussagen bezüglich der Todesursache imstande ist. Anzeichen körperlicher Gewaltanwendung habe er keine gefunden obwohl Richard W. laut Zeugenberichten bei seiner Verhaftung misshandelt wurde. Weiters sei der Obduktionsbericht deshalb noch nicht schriftlich erfolgt, da wichtige Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. In diesem Zusammenhang kritisierte Dr. Bukasa entschieden die Vorgangsweise der Wiener Polizei, welche bei ihrer Pressekonferenz von Tod durch Opiate gesprochen hatte, obwohl auch ihr noch kein endgültiger Autopsiebericht vorliegt. Polizei und Justiz könnten nach ihrem derzeitigen Wissensstand keine klare Angabe über die Tatbestand der Todesursache machen. Weiters kritisierte er Aussagen des Polizeipräsidenten Stiedl. wonach für weitere Untersuchungen des Todesfalles "ein selbständiges Tätigwerden der Wiener Bundespolizeidirektion nicht erfolgt". Dr. Bukasa sprach danach von der Angst der Zeugen der Verhaftung und des ehemaligen Zellengenossen von Richard W., ihre Aussagen zu machen, da ihnen sonst selbst die Festnahme drohe. Er forderte deshalb die Zusicherung von Schutzmassnahmen für diese Zeugen. Dem Zellengenossen sei von Seiten der Justiz "konspiratives, freies Geleit" zugesichert worden, sollte er nicht über die von ihm beobachteten Vorfälle berichten. Dr. Bukasa bezeichnete die Vorgangsweise seitens der Behörden als inakzeptabel und forderte die genaue Aufklärung der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Tod von Richard W.

Der Politologe Dr. Akinyemi hob nochmals die politische Verantwortung von Seiten der Österreichischen Regierung hervor. Der "politische Zustand dieses Landes" lasse solche rassistischen Übergriffe zu. Wobei er betonte, dass auch die vorhergehende Regierung rassistisch war, indem sie z.B. die Kriminalisierung von AfrikanerInnen vorantrieb (siehe die Diffamierung von Omofuma als Drogenboss). Dr. Akinyemi verlangte politische Konsequenzen der EntscheidungsträgerInnen in diesem Land und forderte gleichzeitig die Zivilgesellschaft dazu auf, Rassismus in Österreich nicht zuzulassen. Angesprochen auf die Rolle der anderen Europäischen Länder bezeichnete Dr. Akinyemi die Sanktionen der EU-14 als "symbolisch", Rassismus gebe es überall in Europa. Dennoch gebe es in manchen EU-Ländern (z.B. England und Frankreich) wenigstens Antidiskriminierungsgesetze, in Österreich sei leider keinerlei politischer Wille zur Bekämpfung von Rassismus vorhanden.

Dr. Bukasa wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Österreichische Staat gegenwärtig dabei sei, sich innerhalb der EU zu rehabilitieren und daher gerade jetzt besonders großes Interesse daran habe, den Fall Richard W. zu vertuschen.

Last but not least erzählte DI Iman von ihren persönlichen Erlebnissen mit der Österreichischen Exekutive und Justiz, von drastischen Misshandlungen bei ihrer Verhaftung und einer 2monatige Untersuchungshaft, während welcher ihr keinerlei Kontakt zur Aussenwelt gestattet wurde. Sie habe deshalb bereits Anzeige erstattet.

In der anschliessenden Diskussion waren sich alle darüber einig, dass eine stärkere Politisierung der AfrikanerInnen und die Vernetzung mit anderen Gruppen für die Bekämpfung des Rassismus in Österreich unerlässlich sind.

Abschliessend möchte ich noch bemerken, dass die Pressekonferenz sehr gut besucht war, und dass auch JournalistInnen der ausländischen Presse anwesend waren und sich sehr interessiert am Tod von Richard W. und an den rassistischen Vorgängen in Österreich zeigten.

Miriam Lehner mailto:miriam.lehner@gmx.at


Neues zum Tod eines Häftlings aus Afrika in Wien
(letzte Aktualisierung und Korrektur Stand 11.5.00)
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Artikel im Standard http://derStandard.at vom 9.5.2000 18:58 MEZ
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Toter Afrikaner hätte laut Gesetz in Spital gebracht werden müssen
Chronologie der Razzia zeigt  laut "Falter" "Missstände" und
"Schlampereien bei der Kooperation zwischen Polizei und Justiz" - Todesursache: Opiatvergiftung

Wien - Der vergangene Woche nach einer Razzia und fünf Tagen Haft an verschluckten Drogen verstorbene Afrikaner Arise Ibekwe, der sich auch als "Peter Weah Richard" ausgab, hätte laut Gesetz in ein Spital gebracht werden müssen, berichtet die Wiener Stadtzeitung "Falter" in der am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Laut Strafvollzugsgesetz sind "die Strafgefangenen bei der Aufnahme oder alsbald danach ärztlich zu untersuchen ... Wenn sich ein Strafgefangener selbst beschädigt hat oder wenn sein Verhalten sonst die Annahme nahe legt, dass er körperlich krank sei, so ist davon dem Anstaltsarzt Mitteilung zu machen". Dies wurde laut "Falter" unterlassen: In der Justizanstalt Josefstadt würden "Schlucker" sofort ins Spital zur Entgiftung gebracht. Ibekwe sei nur in eine Zelle - ohne ärztliche Aufsicht - gekommen.

Sache "stinkt"

"Die Sache stinkt von A bis Z", sagt der Wiener Rechtsanwalt Thomas Prader, der die Angehörigen des Toten vertritt, gegenüber
dem "Falter". Laut "Falter" zeigt die Chronologie der Razzia vom 29. April "Missstände bei der Betreuung  von Drogendealern, die im Verdacht stehen verpackte Drogen verschluckt zu haben ... Sie zeigt Schlampereien bei der Kooperation zwischen Polizei und Justiz, die einem Afrikaner vielleicht das Leben gekostet haben könnten. Ein Mann, der Drogen geschluckt hatte, saß fünf Tage in Haft, ohne dass sich ein Drogen-Facharzt um ihn gekümmert hatte".

"Wenn er an Drogen gestorben ist und die Polizei Verdacht hatte, wären Polizei und Justiz verpflichtet gewesen, einzugreifen", so Prader. Im Innenministerium war Innenminister Ernst Strasser laut "Falter" bis Montag nur schlecht oder gar nicht informiert: "'Die Leiche wird am Mittwoch obduziert'. Da war Ibekwe bereits untersucht und 'eingesargt'." Der Wunsch Harrison Ibekwes, sich vom unsezierten Leichnam seines Bruders zu verabschieden, sei von den Behörden nicht einmal ignoriert worden. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Justiz- oder Polizeibeamte ist nicht eingeleitet worden.

Todesursache: Opiatvergiftung

Wie der Wiener Polizeipräsident Peter Stiedl am Dienstag mitteilte, sei die Todesursache indes geklärt: Der U-Häftling aus Sierra Leone sei am 3. Mai einer Opiatvergiftung erlegen. Laut Stiedl sind bei der Obduktion des 27-Jährigen kleine suchtgifthältige Kugeln im Magen- und Darmbereich entdeckt worden. Bei zweien dürfte die Verpackung zerplatzt sein. Der giftige Inhalt sei ausgetreten, vermutete Reinhard Fous, der Chefarzt der Wiener Exekutive. Im Harn ist laut Fous ein "großer Anteil" an Opiat gefunden worden. Eine genaue Analyse, welche Substanz dem U-Häftling zum Verhängnis geworden ist, lag noch nicht vor.

Laut dem Präsidenten stand der Verstorbene in dringendem Verdacht, mit Suchtgift gehandelt zu haben. Schon einmal sei er wegen eines solchen Delikts verurteilt worden. Zuletzt hätte ein Aufenthaltsverbot bestanden. Der mutmaßliche Dealer sei im Wiener Polizeigefangenenhaus in der so genannten Schluckerzelle untergebracht worden. Stiedl: "Er war dort 40 Stunden und hat zweimal die Toilette aufgesucht. Eine Untersuchung des Stuhls hat nichts ergeben." Darum habe man auch keinen Anlass gesehen, die Justizanstalt Erdberg von der Gefahr eines "Bodypacks" zu informieren. "Laut unseren Erfahrungen hätte er keine Kugeln mehr im Körper haben sollen."

Stiedl: "Er hat mit seinem eigenen Leben gespielt"

Zudem ist der Mann laut dem Präsidenten auch nach Suchtgiftkugeln gefragt worden, habe jedoch nichts davon gesagt. "Und das, obwohl es sich um ein relativ harmloses Suchtgiftdelikt gehandelt hat", wie Stiedl betonte. Zusatz: "Er hat mit seinem eigenen Leben gespielt."

Die Grünen forderten indes eine genauere und von unabhängigen Gerichtsmedizinern durchgeführte Obduktion des Leichnams. (APA/chr/red)


Neues zum Tod eines Häftlings aus Afrika in Wien (7.5.00 - 1^8.00 Uhr)
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Unter immer noch ungeklärten Umständen kam ein junger Mann aus Afrika am Mittwoch, den 3. Mai um 3.00 Uhr früh im Jugendgefängnis in Wien 3, Rüdengasse ums Leben. Bei dem Toten handelte es sich laut Justiz um Richard I., einen 26-jährigen Mann aus Nigeria, der als Richard P. W. aus Sierra Leone in Österreich um Asyl angesucht habe.

Der Zeitschrift "Format" zufolge wird von Seiten der Justiz von einer Überdosis Drogen gesprochen, die zum Tod geführt haben könnte. Diese Möglichkeit erscheint jedoch zweifelhaft, da der Mann, "Format" zufolge, bereits am 29. April im Rahmen einer Razzia wegen Verdachts auf Drogenhandel inhaftiert worden sein soll. Das Justizministerium sprach laut APA allerdings vom 1. Mai als Zeitpunkt der Festnahme. Ein Zusammenhang mit davor konsumierten bzw. aus Schutz vor der Razzia verschluckten Drogen ist im ersten Fall praktisch unmöglich, im zweiten unwahrscheinlich. Klarheit kann eine Obduktion der Leiche verschaffen. Allerdings werden die Ergebnisse nur bei Verdacht auf Fremdeinwirkung veröffentlicht. Eine solche liegt nach Darstellung der Justiz allerdings nicht vor.

Unklarheiten gibt es auch in Bezug auf die Umstände der Festnahme. Laut "Format" soll der Mann dabei von der Polizei geschlagen worden sein. Das Innenministerium beauftragte inzwischen den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, einen "lückenlosen Bericht über den Ablauf der Amtshandlung vom ersten Verdachtsmoment bis zur Übergabe an die Justiz zu erstellen" und kündigte an, diesen dem Menschenrechtsbeirat vorzulegen. Die Wiener Polizei will erst nach Vorliegen des Obduktionsergebnisses, das sie für Mitte nächster Woche erwartet, Stellung nehmen.

Die Grünen forderten unterdessen eine unabhängige Kommission zur Aufklärung der Umstände, die zum Tod des jungen Afrikaners führten, und die baldigste Information der Öffentlichkeit. Die MigrantInnensprecherin der Wiener Grünen, Maria Vassilakou, dazu: "Unter keinen Umständen darf den Fall die heimische Polizei prüfen".

weitere Aktualisierungen nach Vorliegen neuer Informationen auf der
TATblatt-Site: http://tatblatt.mediaweb.at


Rechtsanwalt Prader: "Die Sache stinkt von A bis Z"
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"Offensichtliches Bestreben" zur
Geheimhaltung des Falles

Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Prader sagte: "Die Sache stinkt von A bis Z." Der Advokat hat die Vertretung von Harison Ibekwe, dem Bruder des Toten, übernommen. Es sei ein Skandal, dass die Justizbehörden keine sofortige Erklärung zum Tod von Richard Ibekwe abgegeben hätten, sondern es ein "offensichtliches Bestreben" gegeben habe, den Fall "so lange als möglich geheim zu halten".

Zur vermuteten Todesursache - vorbehaltlich der Obduktion wird in Betracht gezogen, dass der 26-Jährige in eine Hülle gefüllte Drogen geschluckt und an einer Überdosis umgekommen sei - sagte Prader, dass sich aus Gesprächen mit Medizinern zwei Möglichkeiten ergeben hätten. Entweder löse sich die Hülle im Körper auf oder sie wandere vom Magen in den Darm. In jedem Fall bedeute dies "einen langen qualvollen Tod, Richard Ibekwe kann nicht klammheimlich in der Haftanstalt gestorben sein", sagte der Advokat.

Prader erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die aktive Schutzpflicht des Staates für Häftlinge, die in Artikel zwei der Menschenrechtskonvention verankert sei. Es sei jedenfalls offensichtlich, dass hier einiges nicht in Ordnung ist. Er und sein Mandant wollen am Montag versuchen, Akteneinsicht sowie Zugang zum Leichnam von Richard Ibekwe zu bekommen, kündigte Prader an. (APA)


Ibekwe soll bei seiner Verhaftung gefesselt und geschlagen worden sein 
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Laut einem Vorab-Bericht des "Falter" erheben mehrere Bewohner jenes Heimes in der Redtenbachergasse, in dem der nun verstorbene Afrikaner Arise Ibekwe (Alias Peter W. Richards)  gewohnt hat, schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Ibekwe soll bei seiner Verhaftung gefesselt und geschlagen worden sein.

Ibekwe sei am Samstag, den 29. 4., um die Mittagszeit bei einer Razzia aus dem Heim abgeholt worden. Die Polizei hätte verlangt, dass Ibekwe sein Handy hergibt, anschließend sei es zu Tumulten gekommen. Ibekwe, der sich in seinbem Zimmer versteckt hatte, sei mit Handschellen gefesselt und misshandelt worden: "Sie haben ihn an allen Stellen geschlagen", sagt Phillip H. (Name geändert) , einer der Heimbewohner. Auch Frank H. (Name geändert) spricht von Schlägen: "Ich hörte wie er Mercy! Mercy! geschrien hat".

"Am Wochenende war eben kein Arzt zu erreichen"

Am gerichtsmedizinischen Institut will man nun klären, ob gegen den Afrikaner Gewalteinwirkungen erfolgt sind. Weiters wird geklärt, ob Ibekwe an einem aufgeplatzten Body-Pack mit Rauschgift gestorben sein könnte. "Ich schließe nicht aus, dass er durch innere Verletzungen  gestorben ist", sagt Victor Ihuegian, Vertreter der Vereinigung für Menschenrechte und Demokratie in Afrika (AHDA). Ihuegian betreut zur Zeit den aus Deutschland angereisten und unter Schock stehenden Bruder des Verstorbenen, der weder von Justiz- und Innenressort verständigt wurde und zur Zeit ein Hotelzimmer sucht.

Wie der Falter in Erfahrung bringen konnte, wurde Ibekwe fünf Tage weder von Polizei noch von der Justiz lang keinem Arzt vorgeführt, der ihn auf verschluckte Drogen untersucht hätte. "Am Wochenende", so eine Sprecherin des Strafanstalt Wien Erdberg, "war eben kein Arzt zu erreichen".

Polizei und Justiz weisen indessen alle  Misshandlungsvorwürfe entschieden zurück. "Wir müssen die Obduktion abwarten", so die Sprecher von Justizministerium und Innenministerium unisono.

Nähere Informationen dazu in der kommenden Ausgabe des "Falter"

Ökoli


von AHDA
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Afrikaner in Wiener Gefängnis gestorben Ein 26-jähriger Afrikaner ist in der Nacht auf Mittwoch in der  Justizanstalt für Jugendliche in Erdberg tot aufgefunden worden. Das  berichtet das Magazin "Format" in seiner am Montag erscheinenden   Ausgabe. Die genaue Todesursache soll durch eine Obduktion geklärt  werden.

"Keine äußeren Verletzungen"
Gegen vier Uhr früh wurde der Mann tot in einem Sessel sitzend gefunden. Aus der Justizanstalt war zu hören, dass die Leiche keine Anzeichen von äußeren Verletzungen aufwies. Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass der Mann an einer Überdosis Drogen gestorben sein könnte. Ein Ergebnis der Obduktion soll Mitte nächster Woche vorliegen.

Der Mann hatte in Österreich um Asyl angesucht. Woher er stammt, ist derzeit ungeklärt. Laut Zeitschrift soll es sich um den aus Nigeria stammenden Richard Ibekwe handeln, der unter dem Namen Richard Peter Weah das Asylansuchen gestellt hatte. Auch Sierra Leone als Herkunftsland war im Gespräch.

Er war Ende April bei einer Razzia in einem Heim in Hernals verhaftet worden. Laut "Format" gibt es Augenzeugenberichte, nach denen der Mann dabei von Polizisten geschlagen worden sein soll.


Zusammenfassung der bisher vorliegenden Informationen: (5. Mai 2000)
TATblatt

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Unter immer noch ungeklärten Umständen kam ein junger Mann aus Afrika am Mittwoch, den 3. Mai um 3.00 Uhr früh (anderen Quellen zufolge am 4. Mai um 3.00 früh) im Jugendgefängnis in Wien 3, Rüdengasse ums Leben. Bei dem Toten handelt es sich um Arise (oder Richard) I., einem 26-jährigen Mann aus Nigeria, der laut Justiz als Peter W. Richards aus Sierra Leone in Österreich um Asyl angesucht hat.

Der am Montag erscheinenden Zeitschrift "Format" zufolge wird von Seiten der Justiz von einer Überdosis Drogen gesprochen, die zum Tod geführt haben könnte. Diese Möglichkeit erscheint jedoch zweifelhaft, da der Mann, "Format" zufolge, bereits am 29. April im Rahmen einer Razzia wegen Verdachts auf Drogenhandel inhaftiert worden sein soll. Das Justizministerium sprach laut APA allerdings vom 1. Mai als Zeitpunkt der Festnahme. Ein Zusammenhang seines Todes mit davor konsumierten bzw. mit aus Schutz vor der Razzia verschluckten - verpackten und nach Auflösen der Verpackung möglicherweise in den Körper gelangten - Drogen   ist bei dieser Zeitspanne aber unwahrscheinlich. Klarheit kann eine Obduktion der Leiche verschaffen. Allerdings werden die Ergebnisse nur bei Verdacht auf Fremdeinwirkung veröffentlicht. Eine solche liegt nach Darstellung der Justiz allerdings nicht vor. Laut einem Vertreter der Vereinigung für Menschenrechte und Demokratie in Afrika (AHDA) sei jedoch nicht auszuschließen, dass I. an inneren Verletzungen gestorben sei, die ihm bei seiner Festnahme durch die Polizei zugeführt worden sein könnten, berichtet das Magazin "Falter" in seiner nächste Woche erscheinenden Ausgabe.

Der Rechtsanwalt des Bruders von I. spricht laut Online-Standard von einem Skandal, dass die Justizbehörden keine sofortige Erklärung zum Tod von I. abgegeben haben, sondern es ein "offensichtliches Bestreben" gegeben habe, den Fall "so lange als möglich geheim zu halten".
Einer Geheimhaltung, der anfänglich übrigens auch die bürgerlichen Medien nachkamen: Während bereits Donnerstag Abend Radio Orange und TATblatt von dem Todesfall berichteten, war in bürgerlichen Medien erst Freitag Abend davon zu lesen oder zu hören.

Nach Beratung mit ÄrztInnen meinte der Anwalt zur Theorie des Drogentods durch verschluckte Drogenpackerln, wieder laut Online-Standard: Entweder löse sich die Hülle im Körper auf oder sie wandere vom Magen in den Darm. In jedem Fall bedeute dies "einen langen qualvollen Tod, I. kann nicht klammheimlich in der Haftanstalt gestorben sein".

Dennoch sei I., berichtet der "Falter", fünf Tage lang weder von der Polizei noch von der Justiz einem Arzt vorgeführt worden. Eine Sprecherin des Gefängnisses habe dies mit den Worten "Am Wochenende war eben kein Arzt zu erreichen" erklärt.

Der Anwalt erinnerte im Online-Standard an die aktive Schutzpflicht des Staates für Häftlinge, die in Artikel zwei der Menschenrechtskonvention verankert sei. Es sei jedenfalls offensichtlich, dass hier einiges nicht in Ordnung ist. Er und sein Mandant wollen am Montag versuchen, Akteneinsicht sowie Zugang zum Leichnam von I. zu bekommen.

Unklarheiten gibt es auch in Bezug auf die Umstände der Festnahme, die nach übereinstimmenden Augenzeugenberichten am 29. April um die Mittagszeit bei einer Razzia in einem Wohnheim in Wien Hernals stattgefunden hat. Augenzeugen sprachen laut einem Bericht von FM Afrique auf Orange 94,0 von schweren Misshandlungen bei der Festnahme. "Ihr könnt mich verhaften, aber bringt mich nicht um!" soll I. dabei geschrien haben.

Das Innenministerium beauftragte inzwischen den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, einen "lückenlosen Bericht über den Ablauf der Amtshandlung vom ersten Verdachtsmoment bis zur Übergabe an die Justiz zu erstellen" und kündigte an, diesen dem Menschenrechtsbeirat vorzulegen. Die Wiener Polizei will erst nach Vorliegen des Obduktionsergebnisses, das sie für Mitte nächster Woche erwartet, Stellung nehmen.

Die Grünen fordern eine unabhängige Kommission zur Aufklärung der Umstände, die zum Tod des jungen Afrikaners führten, und die baldigste Information der Öffentlichkeit. Die MigrantInnensprecherin der Wiener Grünen, Maria Vassilakou, dazu: "Unter keinen Umständen darf den Fall die heimische Polizei prüfen".


Aussendung Ökologische Linke

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Wie wir soeben erfahren haben, hat sich der mysteriöse Todesfall des jungen Schwarzafrikaners in der Justizanstalt für Jugendliche in der Rüdengasse, 3.Bezirk (beim Kardinal-Nagl-Platz) in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2000 ereignet. Die Grünen fordern eine Unabhängige Kommision, die den Fall überprüfen soll, "Diesen Fall darf auf keinen Fall die heimische Polizei prüfen!", so die MigrantInnensprecherin der Wiener Grünen, Maria Vassilakou.

Wir fragen uns, wieso das Innenministerium bis jetzt schweigt? Wird etwa eine Neuauflage der rassistischen "Operation Spring" bereits ausgetüftelt wie unter Schlögl vor einem Jahr? Werden wir morgen wieder mit schwarzafrikanischen Drogendealerlügen von der meistgeliebten und gelesensten Tageszeitung der ÖsterreicherInnen bombardiert? Wer wird sich als erste(r) vom diesmaligen Opfer distanzieren?

Wir fordern die sofortige Aufklärung dieses Todesfalles sowie auch die der Ermordung von Marcus Omofumas! Wir werden eine Verschleppung und Vertuschung der Tatsachen wie rund um die Ermordung von MARCUS OMOFUMA nicht akzeptieren! Wir fordern die sofortige Entlassung der Gefangenen der rassistischen "Operation Spring" sowie aller Opfer der staatlichen Repression! Weg mit allen Schubhäfen! Weg mit allen Staatsgrenzen!

Die Samstagsdemo sowie auch die am nächsten Donnerstag muß auf jeden Fall in die Rüdengasse marschieren, z.B. vom Stubenring einbiegen in die Landstraße/Hauptstrasse bis rauf zur Apostelgasse, dann runter bis zur Erdbergerstr. hin zum Kardinal-Nagel-Platz, dort ist die Rüdengasse und die Justizanstalt für Jugendliche.

Macht genügend Transparente und Flugzettel, Lärm, denkt Euch Aktionen aus, seid solidarisch!!!

Ökologische Linke (ÖKOLI)
Postfach 28
A-1153 Wien
e-milio:
oekoli_wien@gmx.net


Für eine Welt ohne Rassismus
[www.no-racism.net]