Vorerhebungen zum Tod von Seibane Wague werden ausgeweitet
18.04.2004
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UVS-Verhandlung und Urteil zum Tod von Seibane Wague vom 29. Jänner 2004 + links zu weiteren Texten zum Tod von Seibane Wague
(19.03.2004)
 

Ein neues notfallmedizinisches Gutachten ergab, dass die PolizistInnen zu wenig taten, um den Tod von Seibane Wague zu verhindern

Neun Monate nach dem Tod von Seibane Wague während eines gemeinsamen Einsatzes von Polizei und Rettung wurden die gerichtlichen Vorerhebungen ausgeweitet: Nun werde auch gegen vier PolizeibeamtInnen ermittelt, teilte am Freitag, 16. April 2004, Otto Schneider von der Staatsanwaltschaft Wien mit.

Grund: Ein notfallmedizinisches Gutachten habe den Verdacht ergeben, dass die vier PolizistInnen "nicht alles getan haben", um den Tod von Seibane Wague zu verhindern. Dies wird auch einem Notarzt der Wiener Rettung vorgeworfen. Die Vorerhebungen laufen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Seibane Wague war am 15. Juli 2003 beim Wiener Stadtpark gestorben, nachdem er von Polizei und Rettung am Boden fixiert worden war. Polizei und Rettung waren vom damaligen Leiter des Afrika-Kulturdorfes im Stadtpark gerufen worden, da Seibane Wague ihn angeblich attackiert hatte. Die Situation eskalierte, als Seibane Wague in eine psychiatrische Anstalt gebracht werden sollte. Weil er sich dagegen wehrte, wurde er von PolizistInnen überwältigt und schließlich in Bauchlage am Boden fixiert. Ob er durch die umstrittene Methode erstickte, ist laut Gerichtsgutachten nicht eindeutig feststellbar. In der Expertise ist von einem "nicht beherrschbaren Kreislaufversagen" die Rede. Die GerichtsmedizinerInnen fanden bei der Obduktion einen "offenbar angeborenen Herzklappenfehler". Als konkrete Todesursache wurde "Sauerstoffmangel im Gehirn" angegeben.

Unabhängig vom laufenden Strafvorverfahren hat der Wiener Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) das Verhalten der involvierten PolizistInnen bereits im Jänner 2004 als "rechtswidrig" eingestuft.

Die Rechtsanwältin der Hinterbliebenen, Nadja Lorenz, hatte Verwaltungsbeschwerde gegen die Sicherheitsbehörde eingebracht. Gegen den UVS-Spruch hat das Innenministerium wiederum mit einer Amtsbeschwerde quasi Berufung eingelegt.

Die gerichtlichen Vorerhebungen werden mit Einvernahmen der beschuldigten PolizistInnen fortgesetzt. Im Zuge der UVS-Verhandlungen, in denen sie als ZeugInnen geladen waren, hatten sie die Aussagen verweigert. Über einen Strafantrag dürfte nicht vor Sommer entschieden werden.

Die Plattform Gerechtigkeit für Seibane Waguei begrüßt die Ausweitung der Vorerhebungen. Bedauerlich sei aber, dass nicht gegen alle Involvierten ermittelt werde. Konkret betrifft das Rettungssanitäter und zwei weitere Polizisten.

   
 

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