"Eine rechtswidrige Amtshandlung"
UVS gibt misshandeltem Afrikaner Recht - Grazer wurde beim Parken
von Beamten angehalten und in der Folge schwer misshandelt Graz.
Der 43-jährige, aus Ghana stammende Grazer Computerfachmann K. wurde
im Dezember beim Parken seines Wagens von Beamten der Drogen-Sonderkommission
angehalten und in der Folge schwer misshandelt - DER STANDARD berichtete.
Die Drogen- Soko gibt es mittlerweile nicht mehr, doch die Amtshandlung,
die K. veranlasste, Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat
(UVS) einzureichen, hat Folgen.Bescheid von UVS-RichterDieser Tage erging
ein Bescheid von UVS-Richter Erich Kundegraber, der keinen Zweifel am
geschehenen Unrecht lässt. "Das war in aller Härte eine
rechtswidrige Amtshandlung", so Kundegraber. "Das einzige Vergehen,
dass sich K. erlaubt hat, war, dass er sich lieber im Wachzimmer ausweisen
wollte". Warum man ihm, der freiwillig in den herbeigerufenen Streifenwagen
stieg, das Daumengelenk zerrte, sei nicht nachvollziehbar. Der verantwortliche
Beamte habe das selbst nicht rechtfertigen können. Gegen ihn ist
nun ein Verfahren wegen Körperverletzung beim Straflandesgericht
anhängig. Zudem hätte K. nicht gegen sein Willen fotografiert
werden dürfen - außer beim Vorliegen eines schweren Verdachtes.Wegen
der Hautfarbe angehalten Dass K. alleine wegen seiner Hautfarbe angehalten
wurde, bestätigten Polizeibeamte vor dem UVS: Sie erfüllten
den Auftrag, "Schwarzafrikaner oder andere Personen, die dem Suchtgiftmilieu
zugeordnet werden können", zu kontrollieren. Doch ein Antidiskriminierungsgesetz
ist noch in Vorbereitung. So bleibt die Diskriminierung hier nur ein rechtlich
irrelevantes Detail.Ein anderes Detail stimmt Kundegrabner zusätzlich
nachdenklich: Gefragt, warum der gesamte Inhalt von K.s Tasche auf den
Boden geleert wurde, antwortete ein Beamter, am Tisch seien Zettel gelegen.
"Das sagt viel über die Einstellung der Leute aus", bemerkt
der Richter.
(DER STANDARD Printausgabe 8.5.2003)