Quellenangabe:
Solifest gegen Schubhäfn und Abschiebung (vom 23.11.2004),
URL: http://no-racism.net/article/1031/,
besucht am 23.11.2024
[23. Nov 2004]
Sa, 27. Nov 2004 im EKH, Wielandgasse 2-4, 1100 Wien - mit Gigue, United Movement und DJ D.D.Kern (bulbul) [zum Flyer] .... Leider fehlt bei diesem Fest ein Gast - er sitzt in Schubhaft!
... noch immer dieses thema schubhaft und abschiebung ... nachdem am 18. mai 2004 das Büro für sofortmaßnahmen unter anderem mit der fremdenpolizei das EKH sTürmten und dabei drei leute aus dem 2. stock in schubhaft steckten und diese dann nach vielen anstrengungen und hungerstreiks wieder rauskamen, sehen sich die Flüchtlinge/migrantInnen nach wie vor mit der täglichen repression und den rassistischen aktionen der polizei konfrontiert. jetzt, wo das EKH verkauft wurde, ist der Flüchtlingsbereich wieder besonders gefährdet (auch wenn er das unter KP-Zeiten auch schon war), aber noch einmal verstärkt vor dem hintergrund der politischen gesinnung der neuen besitzer/innen.
wir lassen uns nicht spalten in legal und illegal! und daher feiern (und fordern) wir: kein mensch ist illegal!
Aufspielen werden UNITED MOVEMENT aus Wien. Die Bande gibt"s seit März 2003, und sie spielen Rockmusik im allerbesten Sinne, orientieren sich dabei an Bands wie Black Flag, Trail of Dead oder der Rhythmus-Sekton von AC/DC. Zitat: "UM thinks that it is very important to experience their live performance: "Who will survive and what will be left of them!" Also kommen und anschauen! More weird shit unter www.unitedmovement.com.
GUIGUE aus wels, machen experimentellen Instrumentalrock a la Fugazi
Dazu gibt"s noch lekker Essen, Cocktails die"s in sich haben werden sowie feinste musikalische Untermalung von Band. In diesem Sinne, feiern bis die Mauern fallen!!
am 25. okt 2004 um 11:00 uhr wurde nach einer rassistisch motivierten personenkontrolle an der hausecke wielandgasse/gudrunstrasse unser mitbewohner -yale- in den schubhäfen rossauerlände überstellt. zunächst von rechtswegen illegalisiert und nun in haft.
es gilt wieder einmal eine abschiebung in die dr. kongo zu verhindern.
doch eines ist klar: migration ist durch kein gesetz zu stoppen.
und der verzweifelte versuch, durch eine verschärfte asylpolitik diese bewegung zu kontrollieren zieht umfassende kriminalisierung von menschen mit sich. der neuerliche versuch der beiden rechtspopulistischen regierungsparteien geht nun dahin, nicht nur migrantinnen als auch deren unterstützerinnen (anwältinnen, organisationen) unter druck zu setzen. menschen die alle rechtsmittel ausschöpfen, um abschiebungen zu verhindern, sollen nach Böhmdorfer, wegen einer "nicht vertretbaren rechtsansicht" und somit einem bewussten irreführen der behörden des betruges überführt werden. was recht ist, wird in diesem zusammenhang der fp-justizsprecher wohl noch bestimmen. dass in Österreich immer die rechten diktieren, was recht sein soll, scheint zu einem usus (brauch, gewohnheit) zu werden, wobei die verfassung höchstens noch als diskussiongrundlage gesehen wird (ortstafelnstreit).
strasser, mit seiner vollkommen unbrauchbaren asylgesetznovelle, freut sich zunächst noch, dass vom vfgh nicht alles aufgehoben wurde, sondern nur:
das neuerungsverbot - es besagte, dass asylwerberInnen in zweiter instanz nur dann neue beweise vorbringen durften, wenn der Flüchtling aufgrund einer medizinisch belegbaren traumatisierung nicht in der lage war, diese vorzubringen. traumatisierungen lassen sich jedoch erst in einem vertrauensverhältnis und nach längerer zeit als solche erkennen und keinesfalls in einer umgebung wie erstaufnahmestellen binnen einer sehr kurz gefassten frist.
die abschiebung im laufenden berufungsverfahren - dies hat bedeutet, dass nach einem erstinstanzlichen negaviten bescheid (noch gibt es drei instanzen), der abschiebeschutz endet, auch wenn gegen diesen bescheid berufen wird.
schubhaft bei neuerlichem asylantrag - hier sehen die richter eine "überschießende Wirkung". eine für den/ die asylwerberIn geänderte sach - und rechtslage wurde nämlich nicht beRücksichtigt.
andere, ebenfalls eingeklagte punkte der asylgesetznovelle:
* Liste sicherer Dritt- und Herkunftsländer- d.h. asylwerberInnen, die aus diesen staaten kommen haben keinen anspruch aus asyl.
* durchsuchungsbestimmung von Flüchtlingen - asylwerberinnen dürfen zwangsdurchsucht werden wenn sie an der sachverhaltsdarstellung nicht mitwirken.
ausschlussgründe im bundesbetreuungsgesetz zurückgewiesen - da mit dem neuen gesetz im gegensatz zu früher ein rechtsanspruch fixiert worden sei, könne offensichtlich nicht von einer verschlechterung für die Flüchtlinge gesprochen werden. soviel zum juristischen teil... nebenbei spielt sich strasser auch noch als großer ideengeber für eine europaweite abschottungspolitik auf.
so sollen tschetschenen, eine gruppe die in Österreich noch chancen auf asyl hat, ein eigenes Flüchtlingslager in der ukraine erhalten. damit, so argument strasser, in gekonnt kulturalistischer manier, die Flüchtlinge im gleichen "kulturkreis" nicht weit weg der heimat (zwecks abschiebung) untergebracht sind.
weiter versuchte strasser und beamte des bundeskriminalamts die anerkannten asylanwÀlte nadja lorenz und georg bürstmair einzuschÃŒchtern und zu kriminalisieren. über monate wurde gegen sie wegen schlepperei und aufruf zum ungehorsam gegen das gesetzte, ermittelt. beide verfahren wurden von der staatsanwaltschaft zwar bereits eingestellt, die richtung die die regierung nun einschlägt ist aber klar. für uns ist aber auch klar, dass yale sofort freigelassen werden muss.
wenn wir schon bei den klarheiten sind - diese migrationskriminalisierungspolitik ist zum kotzen und verlangt nach einem gemeinsamen dagegenvorgehen.
texte aus dem rapidite, der programmzeitschrift des ekh.