Quellenangabe:
Peany M. (Mann von Nelly S. und bald Vater) ist frei! (vom 11.01.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1062/,
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[11. Jan 2005]
Peany M. (Mann von Nelly S. und bald Vater) ist frei!
Frau Nelly S. ist seit Herbst 2004 mit ihrem Mann, Peany M., geb. 1984, verheiratet und sie erwarten ein Baby. Seit 18. 12. 2004 war er in Schubhaft und sollte nach Nigeria abgeschoben werden. Aufgrund zahlreicher Interventionen wurde er am 11.1.2005 entlassen!!!!
freudige Mitteilung: Peany wurde heute (11.1.05) mittags aus der Schubhaft entlassen !!!!
Dies wurde eigentlich schon für sehr unwahrscheinlich gehalten, da die Referentin der Fremdenpolizei bereits ein Heimreisezertifikat für seine Abschiebung nach Nigeria bestellt hatte und uns am 3.1. über die geplante Abweisung seines Antrags auf Niederlassungsbewilligung informierte - Sie meinte heute nach Aussagen von Peanys Frau, dass er - ginge es nach ihrem Willen - "bereits in Afrika wÀr", aber es gab "Interventionen von oben".
Ich soll Euch alle von Nelly ganz lieb grössen lassen und sie bedankt sich aus ganzem Herzen für Eure Unterstützung, sie ist überglÃŒcklich und optimistisch, dass er nun doch ein Aufenthaltsrecht bekommen wird und auch arbeiten darf doch momentan sind die beiden nur mehr am Feiern...
Aller Freude zum Trotz möchten wir auch auf die vielen anderen Menschen aufmerksam machen, die noch in Schubhaft sitzen und nicht das GlÃŒck haben, eine schwangere und derart engagierte Frau zu haben. Wir wollen und dürfen auch auf sie nicht vergessen und fordern weiterhin die Abschaffung der Schubhaft!
Kommt alle zur lärmdemo am 20.1. um 18 h Treffpunkt Schubhaft Rossauer lände (Nähe U2/U4 Schottenring) und bringt zahlreiche Instrumente und lärmgerätschaften mit, die Gefangenen wollen uns hören!
Hintergrund
Herr Peany MICHAEL war wegen eines Drogendelikts im Sommer ein Monat in Haft, und erhielt deshalb ein Aufenthaltsverbot. Da er aufgrund seines Haftaufenthalts amtlich abgemeldet wurde und keinen Meldezettel hatte, wurde dieses "öffentlich ausgehängt" - er erfuhr nie davon und konnte keine Berufung dagegen einbringen.
In dem Aufenthaltsverbot wurde festgestellt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei und keine familiÀre Bindungen hätte. Ein Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbots wurde bereits eingebracht - das ist die Voraussetzung dafür, dass er auch die ihm zustehende Niederlassungsbewilligung erhalten kann.
Herr Peany Michael hatte bisher ein Aufenthaltsrecht aufgrund seines Asylverfahrens. Da für Angehörige von ÖsterreicherInnen ein Recht auf Niederlassung besteht, haben sie einen entsprechenden Antrag bei der Polizei eingebracht. Dort wurde ihnen jedoch die Rechtsauskunft gegeben, dass er seinen Asylantrag zurückziehen müsste, um eine Niederlassung zu erhalten, was er auch getan hat. Damit hat er seinen Aufenthalt verloren, im Vertrauen darauf, aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin einen Niederlassung zu bekommen.
Doch stattdessen wurde er aufgrund fehlenden Aufenthaltsstatus und des Aufenthaltsverbots am 18. Dezember 2004 in der gemeinsamen Wohnung festgenommen und ist seither in Schubhaft. Am 3.1.2005 wurde sein Antrag auf Niederlassungsbewilligung abgelehnt und festgestellt, daß "nach wie vor die öffentlichen Interessen höher zu bewerten sind als ihre privaten".
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sichert das Recht auf Privat- und Familieleben. Nicht nur Frau Nelly S. hat ein Recht auf ein Familienleben mit ihrem Mann, sondern auch das noch ungeborene Kind hat das Recht auf einen Vater. Frau Nelly S. ist im 4. Monat schwanger und erwartet ein Kind, das so ohne seinen Vater aufwachsen müsste, da gegen ihn ein Aufenthaltsverbot besteht.
Auf seine Hilfe und Unterstützung bei der Kindererziehung ist sie jedoch angewiesen, da sie noch ihre Mutter pflegen muss und nicht als Alleinerzieherin leben will, nur weil ihr Mann hier kein Aufenthaltsrecht bekommt.