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Quellenangabe:
Bremen: Tod nach Brechmitteleinsatz (vom 07.01.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1083/, besucht am 25.04.2024

[07. Jan 2005]

Bremen: Tod nach Brechmitteleinsatz

Am 27. Dezember 2004 wurde Laye-Alama Conde im Rahmen polizeilicher Zwangsmaßnahmen zur "Feststellung von Beweismitteln" in Bremen ertränkt. Nach fast zwei Wochen in Koma wurde er am 7. Jan 2005 offiziell für Tod erklärt. Hier eine umfangreiche Zusammenfassung des Vorfalles, Hintergrundinformationen, den mit derartigen Polizeimaßnahmen verbundenen Rassismus und weiterführende Links.

Inhalt:
1. Brechmitteleinsatz mit Todesfolge
2. Zur Gesundheitsgefährdung bei Brechmitteleinsätzen
3. Kriminalisierung kritischer Stimmen
4. Eine rassistische Praxis
5. Kritik wird laut
6. Proteste



1. Brechmitteleinsatz mit Todesfolge


Laye-Alama Conde wird am 27. Dezember 2004 von der Polizei in Bremen festgenommen. Er soll mehrere mit Drogen gefällte Kügelchen verschluckt haben. Zur "Beweismittelfestellung" ordnen die Beamten den Einsatz von Brechmitteln an, die von einem Polizeiarzt durchgeführt wird. Eine Routineangelegenheit für die in diesem Fach geübte Exekutive, die diese Methode seit 1992 mindestens 1.000 mal angewendet hat. Doch diesmal kommt es zu Komplikationen. Ein Notarzt muss hinzugezogen werden. Er stellt fest, dass die Werte des Patienten ok sind und will gehen, wird aber gebeten zu bleiben. Unterstützt von den Polizeibeamten legt der Polizeiarzt erneut eine Magensonde. Der Patient wehrt sich heftig, dreht den Kopf, die Sonde rutscht mehrfach heraus. Schließlich füllt der Arzt große Mengen Wasser ein. Auf besorgte Nachfrage des Notarztes erklärt er, er wolle den Magen so lange füllen, bis der Patient erbricht. Das geschieht, der Vorgang wird mehrfach wiederholt. Nach dem der Patient vier Kokain-Pakete erbrochen hat stellt ein Polizist Atemprobleme fest. Der Notarzt schreitet ein, kann aber das Leben des Patienten nicht mehr retten. Seit 27. Dezember 2004 befindet sich dieser im Koma, seit 31. Dez ist er hirntod. Diagonse des Notarztes: Ertrinken. (siehe auch Chronologie der Ereignisse + Protokoll des Notarztes)

Der Notarzt übt Kritik an der gängigen Praxis des Brechmitteleinsatzes und deren Durchführung durch Polizeibeamte und -arzt. Am 3. Jan 2005 leitet er über einen Anwalt eine Strafanzeige an den Leitenden Oberstaatsanwalt. Noch am 4. Jan 2005 bezeichnen Polizei und Innensenator in Medienberichten das Vorgehen als "verhältnismäßig". Der Patient, so der Senator, befinde sich wohl außer Lebensgefahr. für die Staatsanwaltschaft lebt der Patient am Abend des 7. Jänner 2005 noch. Zur Beschreibung dieses Zustands wird die Wortkreation eines "Sterbekomas" verwendet. Am Sa, 8. Jan 2005 wird schließlich sein Tod bekannt gegeben. Laut Staatsanwaltschaft Bremen ist er am 7. Jan 2005 gegen 19 Uhr im Krankenhaus gestorben. Noch am selben Abend kommt es in Bremen zu einer Spontandemo.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt vorerst gegen Unbekannt. Seit 7. Jan wird jedoch auch gegen den Notarzt selbst strafrechtlich ermittelt. Nach der offiziellen Bestätigung des Todes laufen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.

Der zuständige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) veranlasst zwar unmittelbar nach dem Vorfall den vorübergehenden Stopp von Brechmitteleinsätzen. Doch sowohl Polizei als auch Innensenator wollen weiterhin an Brechmitteleinsätzen zur angeblichen Beweissicherung festhalten und weisen jegliche Kritik zurück. Dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei zufolge sei dies die einzige "praktikable" Methode.

Noch am 4. Jänner 2005 verteidigt Röwekamp in der Fernsehsendung "buten un binnen" das Vorgehen der Beamten am 27. Dez 2004. Der Betroffene hätte sich selbst vergiftet, es bestehe darüber hinaus auch keine ernsthaften Gefahr für den Betroffenen - doch dieser ist seit 31. Dez 2004 hirntod!

Die Redaktion von "buten un binnen" erhält nach der Sendung am 4. Jänner zahlreicher Anrufe, in denen sie kritisiert wird, dass sie sich für Drogendealer einsetze. Am Beginn eines weiteren Beitrages zum Thema am 5. Jänner 2005(1) erachtet es die Redaktion für notwendig, sich von diesem Vorwurf zu distanzieren und hält fest: Drogendealer seien Verbrecher, die nach den Gesetzen bestraft werden müssen. Aber wenn sie in der Obhut des Staates schwer verletzt werden, dann müssten die JournalistInnen die Frage nach der Wahrheit stellen. Und die Frage, ob es nicht auch andere Mittel gegeben hätte, den Drogendealer zu überführen. Das solle weiter getan werden.

Der Anwalt des Notarztes, der hizugezogen wurde als es mit dem behandelten Mann bergab ging, sendet - empört über die Darstellung des Innensenators - einen Brief an "buten un binnen", in dem er zum folgenschweren Brechmitteleinsatz der Polizei Stellung bezieht, diesen kritisiert und die Darstellungen des Innensenators in Zweifel zieht. Der Notarzt und dessen Anwalt erheben schwerste Vorwürfe, die in der Sendung erörtert werden.

Am Morgen des 27. Dezember 2004 wird ein auf eine Liege gefesselter vermeintlicher Drogendealer von einem Polizeiarzt mit Unterstützung von Polizeibeamten behandelt. Sie wollen verschluckte Drogenkugeln als Beweismittel sicherstellen und verabreichen dem sich wehrenden ein Brechmittel. Info zu Brechmittel (Emetikum) und sehr viel Wasser.

Der Polizeiarzt legte dem Mann dazu einen Magensonde und füllte diese mehrmals mittels einer sehr großen Spritze mit Leitungswaser. Der Mann erbrach dann mehrmals Wasser. Der Polizeibeamte, der den Kopf des Patienten hielt, berichtete, dass dieser die Zähne bewusst zusammendrückt, um das Ausspucken der Kokainpäckchen zu erschweren. Hatte der Mann erbrochen, wurde die Magensonde erneut gelegt und der Magen mit Wasser gefüllt, bis erneut Erbrechen auftrat. So gelang es dem Polieiarzt, zumindest drei weitere Päckchen zu bergen. Geschätzter Wert laut der anwesenden Polizisten je 20 Euro. Einmal versuchte der Arzt auch durch Manipulation mit der Rückseite einer Pinsette im Rachen des beamtshandelten Mannes Erbrechen zu provozieren. Doch es will nicht gelingen.

Nachdem sich der Gesundheitszustand des Mannes massiv verschlechtert und das Herz streikt, soll ein Notarzt helfen. Dieser hält fest: Einzig die zügige Wiederherstellung der Sauerstoffversorgung über die Lunge konnte jetzt helfen. Dies gelang dem Notarzt jedoch erst nach sehr langer Zeit, da aus der Speise- und der Luftröhre Unmengen von Wasser den Rachen immer wieder füllten. Nachdem Puls und Kreislauf des Patienten stabilisiert waren, legte der Notarzt erneut eine Magensonde, über die noch schätzungsweise ein bis zwei Liter Wasser auf den Fußboden abliefen.

Der Notarzt fasst zusammen, dass der Patient einen erheblichen, wahrscheinlich zum Tode führenden Hirnschaden erlitten hat, der durch einen Sauerstoffmangel aufgrund in die Lunge eingedrungene Wasser entstanden ist - im Zuge einer Magenspülung zur Sicherung von Beweismitteln. Dementsprechend wurde als Diagnose auf dem Notarztprotokoll Ertrinken angegeben.

Der Anwalt beurteilt den Vorgang im Brief an die Redaktion von "buten und binnen":

Diese außergewöhnlich brutale Methode habe mit einer normalen Magenspülung nichts gemein, sondern ähnle eher einem langsamen Ertränken. Es handle sich in dieser Form viel mehr um eine Art Bestrafung oder Folter mit hohem Risiko für Leben und Gesundheit des Behandelten, nicht aber um eine medizinisch vertretbare Maßnahme. Die Behauptung, dies habe sich der Betroffene selbst zuzuschreiben - wie Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) den Vorgang rechtfertigte - sei ausgesprochen zynisch.

Als der Notarzt den Patienten ins Krankenhaus bringt, ist er verzweifelt und wirft sich vor, nicht früher eingegriffen zu haben. Die im Spital behandelnden Ärzte sollen ebenfalls über die Behandlung in Polizeigewahrsam empört sein.

Der Innensenator erhält erneut Möglichkeit, die Amtshandlung zu rechtfertigen. Am Vortag sei ihm lediglich ein Bericht der Polizei vorgelegen. Er kündigt eine vorübergehende Einstellung des Einsatzes von Brechmitteln an, bis der Vorfall geklärt sei.

Es gehe nun darum, die Verantwortlichkeiten zu klären, denn es gäbe genaue Handlungsanweisungen, z.B. wie viel Flüssigkeit eingeführt werden dürfe. Ob diese Anweisungen ordnungsgemäß eingehalten wurde, gelte es zu überprüfen.

Der Innensenator beruft sich auf Erfahrungen aus der Praxis, denen zu Folge es üblich sei, dass vermeintliche Drogendealer versuchen würden durch hinunterschlucken die Herausgabe von Drogenkugeln zu behindern. Deshalb hätten die beteiligten Polizisten auch den Eindruck gehabt, dass der vermeintliche Drogendealer eine der Kugeln zerbissen hätte und nun die Gefahr einer Vergiftung bestehe.

Seit 1992 werde diese Behandlung durchgeführt. In mittlerweile 1000 Fällen hätte es nicht eine einzige Beanstandung gegeben, so Röwekamp. Deshalb sei davon auszugehen, dass das Verfahren an und für sich sicher ist, wenn es ordnungsgemäß angewendet wird. Dass es gerade in diesem Fall zu solchen Komplikationen gekommen sei, werde noch genauer geprüft.

Doch nach der offenbar bewussten Fehlinformation der Öffentlichkeit durch den Innensenator am Tag zuvor nicht davon auszugehen, dass er diesmal die Wahrheit spricht.



2. Zur Gesundheitsgefährdung bei Brechmitteleinsätzen


Das Antirassismus Büro Bremen (ARAB) kritisiert seit Jahren den Einsatz von Brechmitteln. Im 1995 veröffentlichten Bericht Polizisten, die zum Brechen reizen (mehr zur Reaktion der Behörden auf diesen Bericht weiter unten) wird auch das Thema Gesundheitsgefährdung ausführlich behandelt. Die nun folgenden Ausführungen stützen sich auf diesen Bericht.

Brechmittel (Emetika) werden im medizinischen Bereich vor allem bei schweren Vergiftungen angewendet, damit die Betroffenen die giftigen Stoffe erbrechen.

So löst das Brechmittel Ipecacuanha direkt das Erbrechen durch Reizung der verantwortlichen Nervenfasern aus. Beim Einsatz von Ipecacuanha treten zahlreiche Nebenwirkungen auf, die bestimmte Vergiftungserscheinungen ähneln und somit Unsicherheiten in Bezug auf die Herkunft solcher Symptome hervorrufen. Bei großer Dosis kann z.B. unstillbares Erbrechen auftreten. In seltenen Fällen führt es laut British Medical Journal (Ausgabe 293 von 1986), zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zum Tod. Ferner treten in bis zu 13% der Anwendungsfälle Durchfall, Lethargie, und Schläfrigkeit auf. Laut einer anderen pharmakologischer Fachliteratur (Martindale: The Extra Pharmacopoeia, London 1993) tritt in 17% der Anwendungsfälle fortgesetztes Erbrechen auf. Andere Nebenwirkungen, die bis zum Herztod führen können, ergeben sich vor allem dann, wenn die Betroffenen auf das Ermetikum nicht erbrechen.

Die gesundheitsgefährdenden Nebenwirkungen bei der Anwendung von Brechmitteln sind vor allem durch geeignete medizinische Maßnahmen aufzufangen, weshalb die Anwendung in der Regel unter strenger ärztlicher Aufsicht erfolgt.

Davon kann bei der Anwendung durch die Bremer Polizei jedoch keinesfalls die Rede sein. Hier reduziert sich die Anwendung von Ipecacuanha bestenfalls - falls sie nicht grundsätzlich als Schikane zu sehen ist - auf eine Beweissicherungsmaßnahme gemäß § 81a StPO, zur Sicherstellung von vermeintlich verschluckten Drogen, die in zahlreichen Fällen jedoch nicht gefunden wurden.

In Bremen war es zumindest 1995 noch Praxis, dass die Polizei die Betroffenen nach der Brechmitteleingabe sich selbst überlässt und einer damit potentiell lebensgefährlichen Situation aussetzt. Weiters wurden die Brechmittel in hoher Dosis verabreicht. In allen ARAB 1995 vorliegenden Fällen war es nicht die Ausnahme sondern die Regel, dass die Betroffenen über einen Zeitraum von Stunden bis Tagen immer wieder erbrechen mussten und an Durchfall und Appetitlosigkeit bzw. sofortigem Erbrechen von Gegessenem litten. In diesem Fall kann wohl in keiner Weise von medizinischem Wohlergehen gesprochen werden.

In den letzten Jahren ist es in zahlreichen Fällen zum Einsatz von Brechmitteln gekommen. Allein von Frühjahr 1992 bis 1994 wurde von zumindest 400 Fällen berichtet. Nicht selten ist es dabei zu schweren Nebenwirkungen gekommen, die u.a. einen mehrtägigen stationären Krankenhausaufenthalt nach sich zogen.

Erschwerend wirkt bei der Anwendung durch die Polizei weiters, dass im Gegensatz zur medizinischen Anwendung keine möglichst entspannte Atmosphäre hergestellt wird. Die Betroffenen werden massiv unter Druck gesetzt und z.T. bedroht, insgesamt herrscht eine äußerst aggressive und feindselige Atmosphäre. Weiters wird von rassistischen Aussagen der Beamten berichtet, wie z.B.: "Wenn es dir nicht passt, Neger, dann kannst du zurück nach Afrika gehen." oder: "Ich finde es gut, wenn ihr Neger Brechmittel kriegt."

Durch die so erzeugte Stresssituation wird das Risiko einer Aspiration (med: das An- oder Einatmen von Fremdkörpern in die Atemwege) gesteigert. Dies war einer der Gründe, warum die Staatsanwaltschaft Hamburg vor Jahren - vorübergehend - von der Anwendung des Brechmittels Ipecacuanha Abstand genommen hat. Vom mittlerweile Ex-Innensenator Schill wurde diese Praxis Mitte 2001 wieder eingeführt. Und hat seither mindestens einmal getötet. Am 13. Dez 2001 starb der 19-jährige Michael Paul Nwabuisi (Achidi-John) nach der Verabreichung von Brechmittel. Dieser Vorfall blieb für die beteiligten Beamten ohne strafrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen.

In einem Kommentar auf de.indymedia.org ist zu lesen:

"Brechmittel werden ausschließlich zu Folter- und Abschreckungszwecken eingesetzt. So ist es damals bei der Einführung in Hamburg durch Schill auch verkündet worden. Einen Sinn haben Brechmittel nicht - falls tatsächlich jemand mal was geschluckt haben sollte, kommt es von selber wieder raus. Tatsächlich geht es einerseits darum dem Durchschnitts-Bildleser sadistische Befriedigung bei der Identifikation mit Schmerzen und Qual verursachenden Staatsdienern zu ermöglichen, und damit Staatshörigkeit und Nationalismus zu stärken. Andererseits hat die irrationale Jagd auf "Dorgendealer" auch eine rassistische Komponente. Der "Drogendealer" ist für die Staatsbüttel wie auch für den Mob schlicht der "N'**" und der "Kanake" der sich traut auf öffentlichen Plätzen herumzulaufen. Der vermeintliche Kampf gegen Drogen dient dabei nur als Rationalisierung für die rassistische Jagd auf Fremde. Und an die Gedankenlosen, die "Dealer" hier als "Mörder" bezeichnen: Erstens nimmt jeder Konsument seine Drogen immer noch freiwillig, zweitens sterben durch Alkohol 10.000-mal mehr Menschen im Jahr, ohne dass ihr Euren Volkszorn gegen Supermärkte richtet." (Quelle: de.indymedia.org)

Eine weitere Gefahrenquelle bei der in Bremen praktizierten Anwendung von Ipecacuanha ergibt sich durch die Vorgabe, das Mittel im Falle einer Weigerung des/r Betroffenen mit einer Nasensonde zwangseinzuführen. Hier besteht nicht nur ein erhebliches direktes Verletzungsrisiko im Bereich von Nase und Rachen mit der Möglichkeit nachfolgender Entzündungen, sondern es kann auch zu weiteren erheblichen Komplikationen kommen, wenn die Sonde bei den sich möglicherweise heftig wehrenden Betroffenen in der Lunge platziert wird. Die Zwangseinführung einer Nasensonde gegen den Willen des oder der Betroffenen ist prinzipiell lebensgefährlich.



3. Kriminalisierung kritischer Stimmen


Seit 1991 thematisiert das Antirassismus Büro Bremen (ARAB) öffentlich die Praktiken der Bremer Polizei und hat die Polizeipraxis als solche des Öfteren angeprangert. Diese Tätigkeit hatte zahlreiche Medienberichte zu Folge, in denen diese polizeiliche Behandlungsmethode kritisiert wurde, und führten dazu, dass amnesty international sich verstärkt dieses Themas an nahm.

Die Behörden fanden die Tätigkeiten des ARAB nicht so toll. Der Bericht zum polizeilichen Brechmitteleinsatzes im Jahr 1995 zog staatliche Repression nach sich. Die Broschüre war das Ergebnis monatelanger Recherche. Als Reaktion der Polizei folgte die Beschlagnahmung der Broschüre Polizisten, die zum Brechen reizen, der unterstellt wurde, sie würde zur Volksverhetzung aufrufen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

"Im Februar (1996) mußte sich Mathias B. vor Gericht verantworten, dem zur Last gelegt wurde, eine Broschüre mit dem Titel "Polizisten, die zum Brechen reizen" zum Verkauf angeboten zu haben. In der Dokumentation, die das Bremer Anti-Rassismus-Büro, eine nichtstaatliche Organisation, herausgegeben hatte, war die Polizei der Stadt rassistischer Praktiken wie etwa der körperlichen Misshandlung und der willkürlichen Festnahme von Schwarzafrikanern bezichtigt worden. Die Anklage gegen Mathias B. stützte sich auf Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs und lautete auf Volksverhetzung. Er wurde schuldig gesprochen, allerdings nicht zu der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug, sondern zu einer Geldstrafe verurteilt. Im September fand seine Berufungsverhandlung statt, die mit einem Freispruch endete." (Quelle: ai Länderbericht Deutschland 1997)

Das Antirassismus Büro wies weiter auf die rassistische Praxis hin, die von Polizei und PolitikerInnen öffentlich als Kampf gegen den Drogenhandel dargestellt, gerechtfertigt und gefordert wurde.

Am 3. Dezember 1997 wurden das Antirassismus-Büro (ARAB) sowie alle anderen Räumlichkeiten des Sielwallhauses (in dem sich das ARAB-Büro befand) durchsucht.(2) Der Durchsuchungsbeschluss wurde im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen mutmaßliche Verantwortliche des Antirassismus-Büros wegen "Beleidigung, Verleumdung u.a." erlassen.

Diese Vorwürfe beziehen sich auf Publikationen in Zusammenhang mit Aktionstagen gegen rassistische Polizeigewalt vom Antirassismus-Büro und anderen Gruppen vom September 1997.

Dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen vom 10. November 1997 zufolge werden Formulierungen wie "rassistische Kriminalitätsdebatte" und "Polizeiterror" als die Delikte "Beleidigung" und "Verleumdung" bewertet. Es ist pauschal die Rede davon, dass "Straftaten gebilligt" würden. Soll Kritik zum Thema Polizei und Rassismus strafbar sein?



4. Eine rassistische Praxis


Spätestens seit dem Frühjahr 1992 wurde wiederholt auf die rassistische Praxis der Verwendung von Brechmitteln durch die Polizei in Bremen hingewiesen. Damals wurden im Zuge von Misshandlungsvorwürfen gegenüber Bremer Polizeibeamten bekannt, dass zwei Bremer Polizeiärzte vermeintlichen Drogendealern das Brechmittel Apomorphin spritzten. Nach Kritik ob der Gefährlichkeit dieser Substanz, die gespritzt wird, wurde vor allem auf das Brechmittel Ipecacuanha (dessen Auswirkungen oben beschrieben sind) angewendet. Innensenator Thomas Röwekamp gab in "buten und binnen" an, dass dieses seit 1992 ca. 1000 mal angewendet wurde. Da der Einsatz dieses Brechmittel (im Gegensatz zu Apomorphin) im Regelfall direkt von den beamtshandelnden PolizistInnen angeordnet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es viel öfter zur Anwendung kam. Und allem Anschein zufolge wurde diese Mittel ausschließlich gegen vermeintliche Straßendealer eingesetzt, die jedoch nicht die Tätigkeit als Drogenhändler zur Zielgruppe machte sondern: der Kontrast der Hautfarbe zur Mehrheitsbevölkerung. Da in vielen Fällen der Anwendung keine Drogen gefunden wurden, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine rassistische Praxis handelt, bei der letztendlich ein Menschenleben nichts mehr zählt. Rassistische Behandlungen von Schwarzen durch die Polizei stehen in Bremen ebenso auf der Tagesordnung, wie in anderen Städten.(3)

Das Antirassismus Büro Bremen (ARAB) veröffentlichte wie bereits erwähnt im März 1995 nach längerer Recherche eine Broschüre zum Thema Polizei und Rassismus mit dem Titel: "Polizisten, die zum Brechen reizen. Verabreichung von Emetika am Beispiel Bremen." Darin hält sie fest:

"Mit dieser Dokumentation gehen wir (...) an die Öffentlichkeit, um die rassistischen Polizeipraktiken in Bremen aufzuzeigen. Allein schon die Tatsache, dass seit 1991 eine Fülle von Misshandlungen auf Bremer Polizeiwachen dokumentiert sind, dass bewiesenermaßen routinemäßig Geld beschlagnahmt und zum Teil auch gestohlen wird, dass willkürliche Festnahmen und Platzverweise für bestimmte Gruppen von MigrantInnen offensichtlich eine alltägliche Bedrohung darstellen, weist darauf hin, dass es sich hier nicht um "vereinzelte" Übergriffe einiger "schwarzer Schafe" innerhalb des Polizeiapparates handelt, sondern diese Polizeipraktiken die Regel sind. Wir haben es hier mit einem strukturellen Rassismus zu tun, durch den MigrantInnen ganz grundsätzlich ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten und einer verschärften und systematischen Repression ausgesetzt werden. Diese körperliche Misshandlung von MigrantInnen stellt dabei lediglich die "Spitze des Eisberges" dar."

Weiter schreibt das Antirassismus Büro Bremen in der Broschüre zur Brechmittel-Tortur:

"Aufgrund unserer weiteren Recherche über die rassistische Sonderbehandlung vornehmlich Schwarzer durch die immer noch aktiven "Sondergruppen" der Bremer Polizei haben wir herausgefunden, dass seit Frühjahr 1992 in ca. 400 Fällen das Brechmittel Ipecacuanha verabreicht worden ist. Nach unserem Wissen sind von diesem Brechmittelanwendungen ausschließlich Schwarze betroffen. Im Beisein von Bremer Polizeiärzten werden die Betroffenen entweder dazu genötigt, das Zeug "freiwillig" zu schlucken, oder es wird ihnen zwangsweise mit einer Nasensonde eingegeben."

Warum es sich um rassistisch motivierte Gewalt handelt:

"Diese äußert sich zum Einen darin, dass ganz gezielt Menschen aufgrund ihres Äußeren (z.B. "Hautfarbe") in das Visier polizeilicher Zwangsmaßnahmen genommen werden. Das Äußere begründet den Verdacht. Dem folgt eine "besondere Behandlung": So werden z.B. die in dieser Dokumentation genannten Brechmittel einzig und allein gegen Afrikaner angewendet. Platzverweise werden in diesem Umfang nur gegen Schwarze ausgesprochen. Bei Razzien in Discotheken werden nur Schwarze festgenommen, nicht die weissen Gäste. "Teure" Klamotten werden von den Beamten als Indizien gewertet, dass sich der Betreffende diese aus irgendwelchen "kriminellen Geschäften" finanziert hat, usw. Zum Anderen ist diese Polizeigewalt gekennzeichnet durch rassistische Beschimpfungen und Beleidigungen bis hin zu rassistischen Gewalttaten. für uns stellt es eine rassistische Sonderbehandlung dar, wenn Schwarze von der Polizei gezielt herausgepickt werden, um sie zur Wache zu verschleppen und dort stundenlang festzuhalten, zu verprügeln oder sonstwie zu misshandlen."

Im Regelfall dringen derartige Praxen nicht bis kaum an die Öffentlichkeit. Die Täter können sich darüber hinaus sicher sein, dass ihr Handeln nicht geahndet wird. So stellte ARAB fest, dass Rechtsanwältinnen ihren KlientInnen meist davon abraten, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen gegen Polizeibeamte einzureichen. Es sei Usus, dass Dienstaufsichtsbeschwerden erst gar nicht bearbeitet werden und Anzeigen in der Regel mit Gegenanzeigen beantwortet werden. Eine auch bei Übergriffen durch die Polizei in Österreich gängige Praxis.

Selbst RichterInnen und StaatsanwältInnen klagten in Bremen immer wieder über "Lügen, Betrug und Absprachen im ganz normalen Polizeialltag." Diese Praxis war darüber hinaus bereits 1995 über ein "Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität" rechtlich gedeckt.



5. Kritik wird laut


Unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalles am 27. Dez 2004 forderten der Flüchtlingsrat Hamburg und die Kampagne gegen Brechmitteleinsätze Hamburg den sofortigen, dauerhaften und ersatzlosen Stopp sämtlicher Brechmitteleinsätze in allen Bundesländern. (siehe Presseaussendung vom 27. Dez 2004)

Beim Antirassismusbüro Bremen finden sich ein Pressespiegel und Materialien zum Brechmitteleinsatz vom 27. Dez 2005.

Nach weiteren Berichten über Brechmitteleinsätzen verstärkt sich die Kritik. Sowohl die Praxis der Verabreichung von Brechmitteln als auch die Rolle des Innensenators wird mehr und mehr in Frage gestellt. Hat er die Öffentlichkeit falsch informiert? Polizei und Innensenator wollen jedenfalls an zwangsweisen Brechmitteleinsätzen festhalten. Und argumentieren dabei in rassistischer Manier.

So schreibt "e110 - Das Sicherheitsportal" von Eduard Zimmermann (bekannt aus Aktenzeichen XY):

"Den "tragischen Einzelfall", bei dem Ende Dezember ein 35-jähriger mutmaßlicher Drogendealer aus Sierra Leone ins Koma fiel, "werden wir sorgfältig aufklären", sagte der Senator. Aus seiner Sicht seien Drogendealer Schwerstverbrecher, die Hunderte von Menschenleben gefährdeten und unglaubliches Leid verursachten." (Quelle: e110, 06.01.2005)

Die Nachrichtensendung buten un binnen berichtete am Freitag, 7. Januar 2005 erneut über den Brechmitteleinsatz:

"Neue Entwicklung im Fall eines afrikanischen Drogendealers, der nach einem unter Zwang eingeflößten Brechmittel im Koma liegt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt auch gegen den zweiten Arzt am Tatort Polizeigewahrsam. Dazu ein Kommentar von Andreas Hoetzel."

http://www.radiobremen.de/tv/bubi/video/ram/070105_01.smil&;content=content&media=rm" target="_blank">Beitrag Ansehen (rm, 6"13)

Nicht nur der Innensenator gerät mehr und mehr ins Blickfeld der Kritik. Mittlerweile laufen auch gegen den Notarzt Ermittlungen. Ihm sollen besonders beim Transport ins Krankenhaus massive Fehler unterlaufen sein. Außerdem soll der Notarzt laut Behörden nicht einfach seinen Kollegen, den Polizeiarzt, kritisieren können, ohne sich selbst strafrechtlicher Verfolgung unterziehen zu müssen. Die taz dazu:

"Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen nicht nur gegen den von der Polizei engagierten Arzt, der im Polizeigewahrsam unter Gewaltanwendung die Magenspülung bei dem verdächtigen Drogenhändler durchgeführt hat, sondern auch gegen den herbei gerufenen Notarzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. "Der Anfangsverdacht gegen den Notarzt beruht auf dessen eigenen Angaben über das Geschehen, die er über seinen Rechtsanwalt von sich aus der Staatsanwaltschaft unterbreitet hat", heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Danach war der Notarzt rund 20 Minuten lang im Polizeigewahrsam in dem Raum, in dem der von der Polizei engagierte Arzt des gerichtsmedizinischen Institutes die Zwangsbehandlung durchführte. Die Frage ist, ob es "unterlassene Hilfeleistung" war, dass er nicht früher eingriff." (Quelle: taz Bremen, 8. Jan 2005)



6. Proteste


Am Samstagabend, 8. Jan 2005 beteiligten sich nach Bekanntwerden des Todes 150 Menschen in Bremen an einer Spontandemo gegen den Brechmittelmord an Laye-Alama Conde. Sie forderten den sofortigen Stopp der Brechmittelfolter und machten deutlich, dass sie den Mord nicht auf sich beruhen lassen und Brechmittelfolter und rassistische Polizeigewalt weiter bekämpfen werden! Weitere Proteste wurden angekündigt. (Quelle: de.indymedia.org)

Am 13. Jan 2005 protestierten Angehörige der "Africa Community Bremen" gegen die Behandlung von Schwarzen durch die Polizei in Bremen. (Siehe Bericht in der taz Bremen Nr. 7564 vom 14.1.2005)

Samstag, 15. Jan 2005, 11.00 Uhr, Bremen Hauptbahnhof:
Demonstration für Abschaffung der Brechmittelfolter und für den Rücktritt von Röwekamp
(Info zum Bus aus Hamburg)



An der Demonstration beteiligten sich ca. 1.000 Leute. Auf de.indymedia.org finden sich ein Bericht+Bilder und weitere Bilder.



Wir werden auf jeden Fall über die weiteren Entwicklungen berichten...


Ansonsten lohnt sich ein Blick auf die Seite des Antirassismus Büro Bremen. Diese Seite werden aktuelle Pressemeldungen und Dokumente gesammelt: http://www.antirassismus-buero.de




Anmerkungen


(1) Das Video von "buten un binnen" online (http://www.radiobremen.de/tv/bubi/video/ram/050105_03.smil&;content=content&media=rm" target="_blank">rm, 5"28)
Radio Bremen ist die öffentlich rechtliche Landesrundfunkanstalt im Bundesland Bremen.
täglich wird um 19:30 die regionale "Fenster"-Sendung "buten un binnen" auf NDR ausgestrahlt.
www.radiobremen.de/tv/buten-un-binnen

(2) Zur Durchsuchung am 3. Dez 1997 siehe:
http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199801/rhz198002.html
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/kombo/k_34arab.htm
Zu einer früheren Durchsuchung am 17. Jän 1996:
http://www.antirassismus-buero.de/public_html/durchs.htm

(3) Zu den Auswirkungen dieser rassistischen Praxis im Rahmen von Polizeiaktionen in Wien und deren juristisches und politisches Nachspiel in Österreich siehe:
Rassismen als Legitimation - Praxis, Folgen und Bilder im angeblichen Kampf gegen Drogen.