Quellenangabe:
Prozedurale Mindeststandards für den Einsatz von DolmetscherInnen im Asylverfahren (vom 13.01.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1087/,
besucht am 21.11.2024
[13. Jan 2005]
Katalog für den Einsatz von DolmetscherInnen im Asylverfahren, der am 10. Jänner 2005 der Innenministerin Liese Prokop übermittelt wurde.
In einem einjährigen Prozess haben Mitglieder des Netzwerkes SprachenRechte, MitarbeiterInnen von NGOs, DolmetscherInnen und VertreterInnen der Universitäten Graz und Wien, sowie des Österreichischen Verbandes der Gerichtsdolmetscher einen Katalog von prozeduralen Mindeststandards für den Einsatz von DolmetscherInnen im Asylverfahren ausgearbeitet.
Vorschläge werden zu folgenden Themen präsentiert:
- Vorrang der Bestellung von ausreichend qualifizierten DolmetscherInnen
- Ablehnungsrecht von befangenen oder nicht qualifizierten DolmetscherInnen
- Standards für die Dolmetschung
- Klarstellung der Rolle von DolmetscherInnen
- Standards für die Einvernahme von AsylwerberInnen
- Tonbandaufzeichungen von Einvernahmen
- Konzept eines Universitätslehrgangs für das Dolmetschen im Asylverfahren
Der Katalog prozeduraler Mindeststandards wurde am 10. Jänner 2005 der Bundesministerin für Inneres Liese Prokop übermittelt. Das Netzwerk SprachenRechte und alle anderen beteiligten Institutionen haben der Frau Bundesministerin ausdrücklich die Bereitschaft zur Mitarbeit an der legistischen Umsetzung dieser Empfehlungen zugesagt.