Quellenangabe:
Verhindert die Abschiebung in den Iran! (vom 04.02.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1103/,
besucht am 23.11.2024
[04. Feb 2005]
Der Arbeitskreis Asyl Goettingen ruft zur Unterstützung für Zahra Kameli auf. Zahra ist am 31.01.2005 in Abschiebehaft genommen worden. Am 10.02.2005 soll sie abgeschoben werden. Im Iran droht ihr Verfolgung wegen Ehebruchs und Konversion zum christlichen Glauben.
Zahra wurde 1980 im Iran geboren. Mit 16 Jahren wurde sie mit einem 10 Jahre
älteren Mann verheiratet. Mitte 2001 floh sie mit ihrem Mann aufgrund
politischer Verfolgung nach Deutschland.
Hier beantragten sie politisches Asyl. Sie wurden dem Landkreis Goslar zugewiesen. Ein halbes Jahr später bekam Zahra ihre Tochter Atusa. Mitte 2002 wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Anfang 2004 waren alle darauf folgenden Rechtsmittel ausgeschöpft und ihr wurde ein Abschiebetermin mitgeteilt.
Daraufhin tauchte Zahra zusammen mit ihrer Tochter in die Illegalität ab. Für Zahra war und ist es ganz klar, dass sie aufgrund der politischen Situation und der massiven Verfolgung von Frauen nicht mehr in den Iran zurückkehren kann und will.
In der Illegalität entschied sie auch, sich endgültig von ihrem Mann zu trennen, da ein Weiterleben mit ihm ein Weiterleben in patriachalen Strukturen bedeutet hätte. Im Mai 2004 reiste ihr Ehemann mit ihrer Tochter in den Iran aus. für Zahra war und ist eine Rückkehr in den Iran unvorstellbar, da sie sich dann auch wieder im Machtbereich ihres Mannes befinden würde, der ihre Trennung von ihm nicht akzeptiert, sondern immer noch massiven Druck ausübt und der im Iran als Mann das Recht auf seiner Seite haben wird.
Da Zahra mittlerweile in einer neuen Partnerschaft mit einem ebenfalls zum Christentum konvertierten Iraner lebt, wird ihr nach iranischem Recht Ehebruch vorgeworfen werden, im iranischen Recht ein schweres Verbrechen, dass mit Haft bis zur Todesstrafe in Form von Steinigung bestraft wird. Das heißt konkret, bei einer Abschiebung ist ihr Leben bedroht.
Beim Haftprüfungstermin am 01.02.05 legte Zahra Beschwerde ein mit der Begründung, wegen der Trennung von ihrem Mann und begangenen Ehebruchs einer erhöhten Gefahr ausgesetzt zu sein. Diese Gefahr wurde erst in den Tagen seit ihrem Auftauchen bekannt. Auf verschiedenen Wegen ließ ihr im Iran lebender Ehemann Drohungen an sie richten.
Auf dieser neuen Grundlage wurde ein neuer Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig gestellt, die Abschiebung auszusetzen. Auch dieser Antrag wurde heute vom Richter Hirschmann abgelehnt. Herr Hirschmann selbtst äußerte vor einigen Tagen, keine Ahnung zu haben, ob Christen im Iran Verfolgung drohe oder nicht.
Erst Mitte Dezember 2004, also erst vor eineinhalb Monaten hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution ihre Besorgnis über die Unterdrueckung von religioesen Minderheiten im Iran geäußert und massiv die Folterungen, Steinigungen und die systematische Diskriminierung von Frauen im Iran verurteilt. In diese Verfolgungssituation soll Zahra abgeschoben werden.
In den nächsten Tagen wird Herr Hirschmann allerdings über einen weiteren Antrag entscheiden müssen. Deshalb ist unser Protest bei ihm an der richtigen Adressen. Die Entscheidungen ergehen hier weder auf der "Grundlage der Sachkenntnisse" noch "objektiven Recht."
Unterstützt Zarah:
Verwaltungsgericht Braunschweig
Herr Hirschmann
PF 4727
38037 Braunschweig
Tel: 0531-4883000
Fax: 0531-4883001
Ausländerbehörde Goslar
Herr Held
Klubgardenstr. 11
38610 Goslar
Tel: 05321-76329
Fax: 05321-76339
Bitte schickt eine Kopie des Faxes oder Protestschreibens an den Arbeitskreis Asyl: akasylgoe (at) t-online.de