Quellenangabe:
Rechtshilfe Manual (vom 10.09.2003),
URL: http://no-racism.net/article/116/, 
besucht am 04.11.2025
[10. Sep 2003]
Verhalten auf Demonstrationen
        Festnahmen
        In Polizeigewahrsam
        ID-Behandlung
        Verhoer
        Gedaechtnisprotokoll 
        Datenschutz
        Hausdurchsuchungen
        Aussageverweigerung
        neu: Das Vermummungsverbot im Wortlaut
Lesetipp: Text zur Aussageverweigerung auf at.indymedia.org
Bei 
        Verletzungen
         Lasst Verletzte nie allein, bildet einen Kreis um sie und bringt sie - 
        wenn es die Verletzung zulässt - aus der Gefahrenzone. Bei einem 
        Abtransport durch die Rettung verlangen, dass eine Vertrauensperson mitfahrt 
        (die sich mit der Rechtshilfe in Verbindung setzt). Ein ärztliches Attest 
        über Euren Zustand verlangen. Achtung: Das Krankenhaus muss jede Verletzung, 
        die euch zugefuegt wurde, anzeigen. Wenn ihr also sagt, dass euch die 
        Polizei verletzt hat, führt das zu einer Anzeige gegen die Polizei, die 
        euch wiederum mit einer Gegenanzeige "belohnt". Besser ist, 
        ihr sagt im Krankenhaus "Fremdverschulden von Unbekannt", und erzählt 
        dort nur die Details, die für eine Diagnose wichtig sind. Sc kcc 
        ihr euch immer noch in Ruhe und nach Beratung mit der Rechtshilfe oder 
        AnwaeltIn ueberlegen ob ihr Anzeige gegen die Polizei erstattet, eine 
        UVS-Beschwerde macht oder das ganze zum Einschlafen bringen wollt. Wenn 
        ihr in Polizeigewahrsam verletzt wurdet: mit dem Taxi oder Rettung direkt 
        von der Polizei ins Krankenhaus fahren. Lasst euch von dem/der FahrerIn 
        eine Bestättigung über Weg und Fahrtzeit geben, um gegebenenfalls 
        spaeter belegen zu können, daß ihr euch nicht selbst nach der 
        Freilassung verletzt habt. Eine AertzIn eures Vertrauens waere optimal. 
        Wenn du die Moeglichkeit dazu hast: mach Fotos von deinen Verletzungen. 
        
Bei 
        eigener Festnahme
Ruhig 
        bleiben! Versuche anderen mitzuteilen, wer du bist (Name, Geburtsdatum, 
        Adresse). Merk dir alles gut! Du kannst versuchen den Festnahmegrund und 
        die Dienstnummer der/des BeamtIn zu erfragen.
Beim 
        Abtransport
Auf 
        der Fahrt ins Kommissariat oder Polizeigefangenenhaus sprich ggf. mit 
        den anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort 
        über das, was ihr oder du gemacht habt7hast. Die Waende haben Ohren! 
        Achte auf andere und zeige dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation 
        (Festnahme und so) schlecht zurecht kommen. Das beruhigt auch dich.
Redet 
        über eure Rechte und darueber, dass es Sinn macht, von jetzt 
        ab konsequent die Aussage zu verweigern und nach Telefonanrufen zu verlangen. 
        Tausche mit deinen Mitgefangenen Namen und zumindest Geburtsjahr (Minderjährigkeit!) 
        aus, damit die/der zuerst telefonieren darf oder rauskommt die Rechtshilfe 
        informieren kann.
        
Im 
        Polizeigewahrsam
        (zum index)
NICHTS 
        UNTERSCHREIBEN! (dabei kann sicher nix schiefgehen!)
AUSSAGE 
        VERWEIGERN! (das ist IMMER das sicherste; genaueres siehe "Vernehmung 
        durch die Polizei")
TELEFONATE 
        (und was dir sonst noch so einfällt) verlangen!
Verlange 
        eine Vertrauensperson anzurufen. Entweder die Rechtshilfe oder sonstwen 
        der/die dann die Rechtshilfe informiert. Oft wählt dabei der/die 
        BeamtIn die Nummer und hält dir dann den Hörer hin.
Dein 
        Anruf bei der Rechtshilfe: 
        - sag wer und wo du bist; 
        -sind noch andere festgenommen? (Namen?); 
        -sollen wir wen verstaendigen?
Wenn 
        du entlassen wirst: sag der Rechtshilfe bescheid!
Vertreib 
        dir die Zeit ohne mit den BeamtInnen Smalltalk zu betreiben !
Versuch 
        ruhig zu bleiben und soweit moeglich zu relaxen. Konzentrier dich.Wenn 
        du entlassen wirst melde dich jedenfalls bei der Rechtshilfe!
        
      
Erkennungsdienstliche 
        Behandlung:
        (zum index)
Wahrscheinlich 
        wirst du erkennungsdienstlich behandelt. D.h. Fingerabdruecke und Fotos. 
        Sie wollen wahrscheinlich auch auch deinen DNA-Abstrich.
Aus 
        dem Polizei-"Informationsblatt für erkennungsdienstlich behandelte 
        Personen": "Die erkennungsdienstliche Behandlung ist 
        keine Strafe; sie soll Sie vor der Begehung weiterer Straftaten 
        abhalten, weil Sie damit rechnen müssen, daß Sie im Falle 
        neuerlicher Straffaelligkeit anhand Ihres erkenungsdienstlichen Materials 
        leichter wiedererkannt werden."
"Neuerliche 
        Straffälligkeit" ist natuerlich eine Frechheit, da du zu diesem 
        Zeitpunkt lediglich unter Verdacht stehst. Die ED-Behandlung kann mit 
        Zwangsgewalt durchgesetzt werden (78 SPG). Wie kooperativ du dich 
        dabei verhaeltst mußt du selbst einschaetzen. Wenn sie die Daten 
        jedenfalls einmal haben ...
        
Vernehmung 
        durch die Polizei 
        (zum index)
In 
        JEDER Gespraechssituation mit PolizistInnen gilt: 
        WIR HABEN DAS RECHT AUF AUSSAGEVERWEIGERUNG !!! Deshalb sagst du am 
        besten GAR NICHTS. Das ist das Beste für dich und alle anderen Betroffenen 
        und laesst sich auch am leichtsten durchhalten.
Gar 
        nichts sagen heißt:
"ICH 
        MACHE VON MEINEM RECHT AUF AUSSAGEVERWEIGERUNG GEBRAUCH."
Ende. 
        Aus. 
Es 
        heiß NICHT zu sagen: "Ich weiß das und das nicht."         "ich war da und dort gar nicht." "Ich war zwar dort und 
        da, aber ich hab ja eh nichts getan." Wenn du anfaengst zu reden, 
        und sei es scheinbar noch so belanglos, dann wissen sie, dass du redest 
        und haken nach. Du bist in einer Ausnahmesituation, kannst nicht so gut 
        kontrollieren was du sagst, merkst vielleicht gar nicht, in was du dich 
        verstrickst. Du bist im Streß, die PolizistInnen in ihrer normalen 
        Arbeit, sie koennen sich abwechseln. Es ist für dich einfacher, dich 
        darauf zu konzentrieren, gar keine Aussage zu machen, als darauf zu achten, 
        was moeglicherweise an deiner Aussage gefaehrlich werden könnte und 
        was nicht. Was für dich harmlos klingt, kann in irgendeinem Paragraphen 
        unter Strafe gestellt sein. Deine Verteidigung beginnt im Gerichtsverfahren. 
        Die Polizei versucht bei einer Einvernahme (mit deiner Hilfe!) lediglich 
        "Belastendes" GEGEN dich zu sammeln. Vermeintlich Entlastendes 
        ist bei der Polizei an der voellig falschen Adresse! Jede Info kann Teil 
        einer Anklagekonstruktion werden, oder aber sie wird ganz einfach ein 
        Baustein in den Akten. Und du lieferst ihnen mit der "Darstellung 
        deiner Sicht der Dinge" zu diesem Zeitpunkt wichtige Hinweise über 
        deine Verteidigungsstrategie, die doch nur die Staatsanwaltschaft zur 
        Anklagekonstruktion nützen wird. Beziehungsweise können sie 
        sich die Sache nachher zurechtbiegen, um dein Entlastungsmaterial nutzlos 
        zu machen. Sie versuchen uns alles anzuhängen, was sie können, 
        und das hat mit der Realität meist wenig zu tun. Das Verhör 
        kann belanglos beginnen, mit Fragen nach deinen Eltern, der Schule oder 
        deiner Arbeit.
Das 
        aeußerste, was du sagen mußt, ist: 
        -Name, 
        -Adresse, 
        -Geburtsdatum. 
        Wenn du minderjährig bist die Namen deiner Erziehungsberechtigten/Eltern.
SONST 
        NICHTS.
Denn 
        sonst bist du schon mitten drin im Geplauder, ploetzlich werden die Fragen 
        ernsthafter und du weißt nicht, wie du das ganze Ding jetzt noch 
        stoppen sollst. Bist du schon mittendrin: Spaet gestoppt ist besser als 
        gar nicht !
Oder 
        es beginnt mit Bemerkungen über deine politische Einstellung, das 
        kann abwechselnd freundlich-verstaendnisvoll sein, oder auch provokant-beleidigend. 
        In beiden c gilt, dass du nicht beweisen mußt, dass du 
        gescheiter bist als sie, hier ist nicht der richtige Ort um zu agitieren. 
        Es kann auch sein, dass sie sich abwechseln: zuerst macht dich der/die 
        "Boese" zur Sau, dann troested dich der/die "Gute". 
        In der Hoffnung, dass du dich ausweinst. Vergessen wir nicht: hier 
        passiert nichts zufaellig! Sie wollen dich zum Reden bringen, und 
        darauf sind sie auch geschult. 
Reagiere 
        nicht auf "Versprechungen" wie: "Wenn du redest 
        kommst du raus, wenn nicht sitzt du Wochen, Jahre, Monate, ewig."         Alte "Haefen"weisheit: "Sagst du ja, bleibst du da, 
        sagst du nein, gehst du heim." Drohungen wie: "Wir wissen 
        eh`schon alles, deine Freunde haben gestanden.": Das ist einer der 
        AELTESTEN VERHOERTRICKS! Egal ob das stimmt oder nicht: das Beste für 
        dich ist nichts zu sagen! Denn sie wissen meist gar nichts! 
Auch 
        vermeintlich erdrueckende Beweise sollten nicht zu einer Aussage verführen. 
        Nur über Aussagen, in denen wir uns selbst oder gegenseitig 
        belasten, kommen sie zu einem Anklagekonstrukt! Auch wenn sie 
        uns Fotos, Filme und anderes "Beweismaterial" vorlegen: ohne 
        Aussagen kommen sie damit allein vor Gericht oft nicht durch. Und eine 
        Aussageverweigerung darf vor Gericht nicht zu deinem Nachteil gewertet 
        werden. 
DAHER: 
        wenn du im "Informationsblatt für Festgenomme"der Polizei 
        liest: " Einvernahme: sie werden Gelegenheit erhalten, sich zu 
        den gegen sie erhobenen Vorwuerfen zu aeussern. Wenn sie diese nicht nuetzten, 
        sondern schweigen, nehmen sie sich die Moeglichkeit, die Dinge aus ihrer 
        Sicht darzustellen und sich zu verteidigen. (....)"
!MERKE! 
        die Polizei ist nicht die richtige Adresse für Verteidigung - deine 
        Verteidigung findet ( wenn sie ueberhaupt notwendig wird!) erst ( und 
        nach rechtlicher Beratung!) im Gericht statt!
Angst:
        ist eine normale menschliche Reaktion, für die sich keineR schaemen 
        muss. Lassen wir uns von unsrer Angst nicht unterkriegen.
        DENK DRAN: ES WIRD VORBEI GEHEN.
        Mit einer Aussage kannst du der Gegenseite ( und das ist die Polizei in 
        so einer Situation nun mal) höchstens noch mehr (Pseudo)-Argumente 
        fuer ein Verfahren gegen dich liefern.OB es überhaupt zu einem Verfahren 
        gegen dich kommt entscheidet erst einmal eine Staatsanwältin, der/ 
        die deinen Fall prozesswuerdig finden muss. ( Die Staatsanwaltschaft stellt 
        einen Strafantrag über den der/die Richterin entscheidet).
Dem 
        Polizisten oder der Polizistin etwas erklaeren zu wollen hat also Gar 
        Keinen Zweck. Am Ende der Einvernahme bekommst du ein Protokoll, in dem 
        dann steht: "... verweigert die Aussage." Du brauchst es nicht 
        zu unterschreiben. 
Geplauder 
        mit der Polzei am Gang oder sonstwo steht zwar nicht im Protokoll, wird 
        aber zu einem Aktenvermerk und später ev. als "eigene dienstliche 
        Wahrnehmung" zu einem Baustein einer Anklagekonstruktion gegen dich.
All 
        die feinen taktischen Schachzuege, die dir durch den Kopf gehen, wie du 
        die Bullen reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen koenntest: 
        vergiss sie! Jede Situation ist guenstiger, um sich was Schlaues zu ueberlegen, 
        als die, wenn du bei den Bullen sitzt, und alles - wirklich alles - ist 
        auch nach Absprache mit deinen GenossInnen und dem/der AnwältIn möglich, 
        auch wenn die BeamtInnen dir erzaehlen, dass es zu deinem Vorteil gereiche, 
        wenn du ihnen gegenueber Aussagen machen wuerdest.
Wenn 
        du meinst, dir wuerden Sachen vorgehalten, mit denen du gar nix zu tun 
        hast - sag bitte trotzdem nicht aus. Denn was dich entlastet, kann jemand 
        anderen belasten. Wenn von zwei Verdaechtigen eineR ein Alibi hat, 
        bleibt immer noch einE ueber!
Wenn 
        du meinst du steckst schon so tief im Schlamassel, dass du lieber alles 
        zugeben willst, damit du nicht so hart verurteilt wirst, shut up! Erst 
        NACHDEM deinE AnwaeltIn Akteneinsicht hatte und ihr euch beraten habt, 
        laesst sich eine gute Strategie festlegen.
Wenn 
        du erstmal ausgesagt hast, nuetzt dir oft auch der/die beste AnwaeltIn 
        kaum noch was. Ausserdem reisst du womoeglich unbeabsichtigt andere Leute 
        mit rein. Und noch ein Argument: Ein Gestaendnis vor dem Richtertisch 
        zahlt sich immer mehr aus als bei der Polizei, wenn`s denn schon sein 
        muss!
Dauer 
        der Festnahme
Aus 
        dem "informationsblatt fuer Festgenommene" der Polizei bzw. 
        Gendarmerie, das dir u.U. im Polizeigewahrsam ueberreicht wird: "Dauer 
        der Anhaltung: Zunaechst wird Ihnen mitgeteilt werden, welcher Vorwurf 
        gegen Sie erhoben wird und weshalb Sie festgenommen worden sind. (...) 
        aAusserdem gibt es fuer die Dauer der Haft Hoechstgrenzen. Wenn Sie im 
        Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung (zB Koerperverletzung, 
        Diebstahl) stehen, werden Sie innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Festnahme 
        enthaftet oder dem Gericht ueberstellt werden. (Sind Sie ausserhalb des 
        Sprengels des zustaendigen Gerichts festgenommen worden, kann diese Frist 
        um 24 Stunden ueberschritten werden.) Liegt Ihnen dagegen ein Verwaltungsdelikt 
        (zB. Ruhestoerung, Laermerregung) zur Last, werden Sie spaetestens nach 
        24 Stunden freigelassen werden."
Also: 
        In Polizeigewahrsam: max. 24 Stunden bei Verdacht auf Verwaltungsuebertretungen 
        (zB. Laermerregung), max. 48 Stunden bei Verdacht auf strafrechtlich 
        relevante Vorwuerfe (zB. Sachbeschaedigung), pls 24 Stunden         bei Sprengelproblemen oder laenger bei U-Haft (Anm.: bei der Polizei heisst 
        es immer "Verdacht auf ...")
Im 
        Normalfall musst du also nach spaetestens 48 Stunden freigelassen oder 
        zur/m U-RichterIn (bzw. am Wochenende zur/m JournalrichterIn) gebracht 
        werden, die/der entscheidet, ob du weiter angehalten/festgehalten wirst. 
        Auch hier: Keine Aussagen!!!
AUS 
        "PRAXISTIPS FUER JUNGANWAELTE":
        Festnahme der/des Klientin:
Jede/r 
        Festgenommene ist bei der Festnahme (oder unmittelbar dannach) von den 
        Sicherheitsbeamten ueber den gegen sie/ihn bestehenden Tatverdacht         zu unterrichten und darueber zu belehren, dass sie berechtigt ist, eineN 
        AngehoerigeN oder eine andere Vertrauensperson und eineN 
        VerteidigerIn zu verstaendigen (.b. auf frischer Tat) von der Sicherheitsbehoerde unverzueglich         zur sache zu vernehmen (177 Abs2 StPO). Zu diesem Zeitpunkt 
        ist die Beiziehung einer/s RechtsanwaeltIn zur Befragung noch 
        nicht moeglich.
        (Einige) StrafverteidigerInnen empfehlen fuer diesen Fall, dass die/der 
        beschuldigte die Aussage verweigern soll. Dies insbesondere bei 
        komplizierten Faellen, bei denen mit einer Bestrafung gerechnet werden 
        muss. Spaetestens 48 Stunden nach der festnahme ist die/der Verdaechtige 
        vom polizeilichen Gefangenenhaus in das zustaendige Gericht einzuliefern. 
        (176 Abs.2, 177 Abs.2 StPO). Diese Frist kann um 24 Stunden 
        ueberschritten werden, wenn die/der Verdaechtige ausserhalb des Sprengels 
        des zustaendigen Gerichtshofes festgenommen wurde (176 Abs.1StPO). 
        Dort ist die/der Verdaechtige unverzueglich, laengstens aber binnen 
        48 Stunden , von der /dem U-RichterIn zu vernehmen(179Abs.1StPO).         Bis dahin gibt es fuer RechtsanwaeltInnen kein durchsetzbares         Recht die/den KlientIen zu sehen.
        
Denk 
        dran: du bist nicht allein!!!!!!! Auch wenn du (noch) keine Post oder 
        Besuche bekommst: draussen stehen deine FreundInnen und GenossInnen Schlange. 
        Sie werden nicht zu dir gelassen, sind aber mit dem Herzen bei dir und 
        tun alles was moeglich ist fuer dich!
        Verhaftungen. 
Auch 
        bei einer moeglichen Ueberstellung in U-Haft gilt: gar nichts sagen bevor 
        der Kontakt zur Aussenwelt hergestellt ist, du deine AnwaeltIn gesprochen 
        haben, klar ist, was im Akt steht. Gemeinsam überlegen ist wichtiger, 
        als gleich herauskommen. Eine Aussage, um im Moment schnell heraus zu 
        kommen, kann unter Umstaenden bedeuten, dass Du oder andere spaeter Monate 
        im Gefaengnis sitzt.
Wirst 
        du in U-Haft ueberstellt: keine Panik. Das unangenehme an der U-Haft ist, 
        dass alles noch laenger dauert. Die Haftbedingungen in gerichtlichen Gefangenenhaeusern 
        sind aber vergleichsweise menschlicher: Du wirst nicht mehr in Einzelhaft 
        sondern in bewohnten Mehrpersonenzellen sein. Rede mit deinen Mitgefangenen 
        ueber das Leben im Gefaengnis, ueber eure Faelle, aber keine Heldengeschichten 
        und nichts Belastendes. Es gibt Hofgang, Einkauf, Sonntagsmesse. Du hast 
        das recht auf vegetarisches oder koscheres Essen. Erkundige dich danach 
        wie mensch zu Buechern aus der Anstaltsbibliothek kommt, wie mensch eigene 
        beantragt. In der U-Haft hast du das Recht Privatkleidung zu tragen. Im 
        Landesgericht 1 (LG1, "Landl") musst du dein privates Gewand 
        extra beantragen. Pfarrer und SozialarbeiterInnen sollte es auch geben 
        - mit denen rede nichts ueber deinen Fall.
Du 
        bist nicht allein! Denk daran, dass sich draussen wer um deinen Fall kuemmert.
Haftpruefungsverhandlung
Die 
        erste Haftpruefungsverhandlung muss binnen 14 Tage ab Festnahme erfolgen. 
        Anwesend: U-RichterIn, StaatsanwaeltIn, deinE VerteidigerIn und du. Inhalt 
        der Haftpruefungsverhandlung ist lediglich die Frage, ob ein Haftgrund 
        vorliegt. (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr = Wiederholungsgefahr).
        Die Schuldfrage ist nicht zu eroertern. Hebt der/die U-RichterIn die U-Haft 
        auf, bist du sofort zu enthaften.
Wenn 
        nicht gibt es die Moeglichkeit einer Haftbeschwerde, das besprich mit 
        deinem Anwalt, deiner Anwaeltin.
Einen 
        Monat spaeter kommt die naechste Haftpruefung. Auch hier gilt: Beweismittel 
        zu frueh offen zu legen macht sie nutzlos und schraenkt die Verteidigung 
        in der Gerichtsverhandlung ein. Oft musst du dich dabei gegen deinE AnwaeltIn 
        durchsetzen.
Wenn 
        du frei kommst
Bitte 
        melde dich der Rechtshilfe u/o bei deineR AnwaeltIn. Bei Anlaessen ist 
        die Rechtshilfe moeglichst rund um die Uhr besetzt! Ansonsten: Anrufbeantworter. 
        Erst danach kannst du dich hoffentlich verwoehnen lassen und relaxen.
Gedächtnisprotokoll
        (zum index)
         Nach einem Polizeiuebergriff ist es wichtig, so bald wie moeglich (Kurzzeitgedaechtnis!!) 
        ein Gedaechtnisprotokoll zu schreiben, das ihr der Rechtshilfe zukommen 
        laesst.Gedaechtnisprotokolle sind Notizen fuer ZeugInnenaussagen bei einer 
        eventuellen Gerichtsverhandlung, sie gehoeren daher auf keinen Fall ins 
        Internet und sollen NICHT ueber e-mail verschickt werden!
Inhalt: 
        ein kurzer Bericht über die Festnahme selbst, wie und wo genau diese vor 
        sich ging, wie es zu der Festnahme kam und was sonst an wichtigen Sachen 
        passiert ist. Ebenso Details wie Wortfetzen, Bekleidungen, Oertlichkeit, 
        Uhrzeit, FotografInnen, ZeugInnen, Polizeieinheit, Dienstnummer. NICHTS 
        BELASTENDES!
Briefe 
        vom Amt
Rsa-Brief: 
        Mit blauem Kuvert: Ein solches Schreiben darf nur dem/der EmpfaengerIn 
        hoechstpersoenlich oder seinem/ihrem "PostbevollmaechtigteN"         (Formular am Postamt) uebergeben werden.
Rsb-Brief:Mit 
        weissem Kuvert: Hier darf die Brieftraegerin den Brief jeder erwachsenen 
        MitbewohnerIn bzw. Der ArbeitgeberIn oder einer ArbeitnehmerIn der EmpfaengerIn 
        aushaendigen. Ist niemand zuhause, hinterlaesst der/die BrieftraegerIn 
        im Briefkasten eine gelbe Hinterlegungsanzeige, Auf der stehen muss, wo, 
        ab wann und wie du den Brief abholen kannst. Hol solche Briefe moeglichst 
        rasch ab, da sonst eventuell wichtige Fristen versaeumt werden. Melde 
        dich bei der Rechtshilfe! 
Schau 
        auf der Ladung nach, ob sich eine Androhung einer zwangsweisen Vorfuehrung 
        darin befindet. Du kannst den Termin auch verschieben - du hast halt keine 
        Zei, oder bist krank? ( aertzliches Attest). 
Wenn 
        du hingehst, besprich dich vorher mit FreundInnen oder der Rechtshilfe. 
        Denke daran: wir haben in JEDER Gespraechssituation mit der Polizei (oder 
        auch der Justiz) das Recht die Aussage zu verweigern. Als BeschuldigteR, 
        VerdaechtigeR, GeschaedigteR, ZeugIn, etc:
Als 
        ZeugIn oder geschaedigteR hast du ein
        Entschlagungsrecht,
        wenn du dich oder nahe Verwandte mit deiner Aussage belasten koenntest. 
        Davon kannst du auch ruhig Gebrauch machen. Denn nicht selten sind Leute 
        zuerst als ZeugInnen oder Geschaedigte einvernommen worden und haben dann 
        eine Anklage bekommen. "Ich mache von meinem Entschlagungsrecht 
        Gebrauch"  und SCHLUSS - AUS ! Wie gehabt. Es reicht, dass du 
        weisst, dass du nichts sagen musst, du musst es nicht begruenden.
Strafen
         In den letzten Monaten haben viele Leute ohne Gerichtsverfahren Strafen 
        im sogenannten "aussergerichtlichen Tatausgleich"erhalten; da bekommst 
        du einen Brief, meist einige Wochen nach einer Festnahme oder einer Personenkontrolle, 
        da steht drinnen: wenn du innerhalb einer gewissen Frist eine bestimmte 
        Summe zahlst, bzw. "Wiedergutmachung" bietest, wird kein Verfahren 
        gegen dich eröffnet. überlegt euch gut, ob ihr darauf eingeht! Einerseits 
        ist es ein Schuldeingeständnis, auch wenn es vor Gericht nicht als Schuldeingestaendnis 
        zu werten waere, andererseits ermöglicht das der Justiz, massenhaft Leute 
        zu kriminalisieren, ohne langwierige und teuere Verfahren durchführen 
        zu muessen. 
Bei 
        jedem Brief der euch ins Haus flattert - sei es Ladung oder Strafe: Ruft 
        die Rechtshilfe an, schaut vorbei, damit wir moegliche Schritte u/o Konsequenzen 
        geinsam besprechen koennen. 
So 
        bist du zB. vorbestraft, wenn du eine gerichtliche Strafverfolgung einfach 
        bezahlst. Du hast damit naemlich ein gerichtliches Urteil angenommen. 
        
      
Datenschutz.
        (zum index)
         Wir leben in Schengenland, alle Daten die die Polizei gegen uns erhebt 
        kann sie ins SIS (Schengen Informations System) speisen.
        Kommunikationsmittel wie Handys und Internet sind praktisch, auch für 
        den Widerstand. Aber auch für die Polizeispitzelei. 
Viele 
        Leute verwenden Handys als Telefonbücher. Bei JEDEM Handygespraech 
        wird automatisch aufgezeichnet, wen du und wer dich angerufen hat. Die 
        Polizei kann das im Nachhinein abfragen, wenn sie eine so verdaechtige 
        Person wie dich festnimmt, und den Kreis der Verdaechtigen mit den Handy-Daten 
        gleich um einiges erweitern. ( siehe operation spring). Handys sind Peilsender. 
        Mit jedem Gespraech wird auch mitgespeichert, von wo aus du es geführt 
        hast. Handys koennen als Abhoergeraete verwendet werden, auch für die politische Arbeit 
        immer Wertkartenhandys verwenden, mit diesen Handys dann keine Privatgespraeche 
        führen. Du brauchst ein eigenes Handy für die Wertkarte, mit jedem Gespraech 
        wird nämlich die Seriennummer des Handys mitgesendet. Wertkartenhandys 
        sind zwar gebuehrenmaessig teuer, aber Gerichtsverfahren sind viel, viel 
        teurer. Namen am Telefon kannst du dir meist sparen, Bekannte erkennen 
        dich nach einem kleinem Einleitungssatz fast immer an der Stimme.
         Das Internet: Wenn ihr Mail verwendet, prinzipiell immer Verschluesselungsprogramme 
        (PGP mit den oeffentlichen Schluessel der EmpfaengerIn) verwenden! Flugblaetter, 
        Artikel usw. solltet ihr prinzipiell nur verschluesselt auf eurem Computer 
        speichern, auch wenn ihr sie nicht selbst geschrieben sondern aus dem 
        Internet heruntergeladen habt. Es gibt ganz praktische Programme, wie 
        ScramDisk (www.scramdisk.clara.net) oder e4m (www.e4m.org), damit könnt 
        ihr verschluesselte Festplatten anlegen. Alles irgendwie Politische sowie 
        eure Adressen sollten dort gespeichert werden. Verschluesseln kostet euch 
        ein paar Sekunden, Vorladungen, Gerichtsverhandlungen, Hausdurchsuchungen, 
        U-Haft stehlen euch Monate und im schlimmsten Fall Jahre eurer Zeit. 
Und 
        noch einmal: Gedaechtnisprotokolle gehoeren nicht ins Internet! Sie sind 
        eine Gedaechtnisstuetze fuer EntlastungszeugInnen und euch selbst, die 
        dann verwendet werden, wenn die/der Betroffene es sagt - nach reichlicher 
        Ueberlegung und erst in der Gerichtsverhandlung. Wenn ihr ueber Polizeiuebergriffe 
        im Internet (dazu gehoeren auch mail-groups und aehnliches) berichtet, 
        so tut das unter einem Pseudonym und ohne gerichtsrelevante Details (keine 
        Namen)! Benutzt anonyme Remailer (zB. www. anonymizer.com) und nicht eure 
        normale e-mail sondern kostenlose webmail.
Auf 
        www.bunte-hilfe.de unter dem Stichwort "sicher surfen" gibt`s 
        eine kleine uebersichtliche Einstiegsseite zu den Themen anonym surfen, 
        mails verschluesseln und links zu Hintergrundinfos.
        
      
Hausdurchsuchung 
        
        (zurm index)
Fuer 
        Hausdurchsuchungen sind prinzipiell Hausdurchsuchungsbefehle, die von 
        einem/einer UntersuchungsrichterIn untrschrieben sein muessen notwendig. 
        Ausnahme: Gefahr im Verzug, Anwesenheit von mindestens vier Menschen ohne 
        oesterreichischem Pass, Verdacht auf Anwesenheit einer Person ohne Aufenthaltsbewilligung.
Die 
        BewohnerInnen duerfen bei der Hausdurchsuchung anwesend sein: versuche 
        (moeglichst bevor du die Tuer oeffnest) eineN Nachbarin, FreundIn u/o 
        eineN AnwaeltIn zu erreichen. Lass dir jeden noch so kleinen Gegenstand, 
        den die Polizei mitnimmt protokollieren. Unterschreibe das Protokoll nur, 
        wenn du wirklich sicher bist, dass sonst nichts mitgenommen wurde und 
        alles aufgelistet ist, dich die aufgelisteten Sachen nicht belasten (wofuer 
        auch immer) und wenn auch sonst keine belastenden Dinge dort stehen. Niemand 
        MUSS etwas unterschreiben.
Tagebuecher 
        sind zu versiegeln und duerfen nur von der/dem UntersuchungsrichterIn 
        geoeffnet werden: "Will der Inhaber von Papieren deren Durchsuchung 
        nicht gestatten, so sind diese versiegelt bei gericht zu hinterlegen; 
        auch ist sofort die Entscheidung der Ratskammer einzuholen ob sie durchsucht 
        oder zurueckgegeben werden sollen." (StPO 145 (2))
Es 
        duerfen nur Gegenstaende beschlagnahmt werden die auf dem Hausdurchsuchungsbefehl 
        aufgefuehrt sind. Wenn angefuehrt ist, dass Schriftstuecke gesucht werden, 
        dann darf die Exekutive nicht den Computer mitnehmen, weil der ist eindeutig 
        kein Schriftstueck.
In 
        Wohngemeinschaften duerfen nur jene Raeume durchsucht werden, welche die 
        Person, auf die der Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt ist, benutzt.
        Checkliste Hausdurchsuchung.
IST 
        DIE POLIZEI NOCH VOR DER TUER:
-Frage 
        nach dem Hausdurchsuchungsbefehl
        -Versuche eine Vertrauensperson zu erreichen, die zu dir kommen kann.
        -Kann niemand kommen, versuch wen am Telefon die Hausdurchsuchung mithoeren 
        zu lassen.
IST 
        DIE POLIZEI IN DEINER WOHNUNG:
-Gegen 
        wen richtet sich die HD? - Nur diese Raeume sind erlaubt.
        -Was wird gesucht? - Nur das ist erlaubt.
        -Ein Zimmer nach dem anderen. - Du darfst zuschauen!
        -Wirds dir zu privat. - Verlangen dass es versiegelt wird.
        -Lass dich auf keine Gespraeche ein! 
        -Alles mitgenommene muss genau (!) protokolliert werden.
        -Unterschreiben im Zweifelsfall unterlassen. Niemand muss mit der Polizei 
        zusammenarbeiten.
DANACH:
-Gedaechtnisprotokoll 
        schreiben.
        -Rechtliche Beratrung einholen.
Warum 
        ist die Aussageverweigerung so empfehlenswert?
        (zum index)
Juristisch:
Die 
        Aussageverweigerung ist ein recht. Die Wahrnehmung dieses Rechts, bietet 
        vorerst (d.h. vor rechtskundiger Beratung, Akteneinsicht etc.) den bestmoeglichen 
        Schutz vor der Eroeffnung einer Verfahrens und - wenn ein Verfahren eingeleitet 
        wird - die besten vorrausetzungen fuer eine optimale verteidigung. Wie 
        bereits gesagt, eine Aussage bei der Polizei ist ein ermittlungsschritt 
        GEGEN den/die "VerdaechtigeN". Achtung: Auch als ZeugIn oder 
        GeschaedigteR kann schnell zu Verdaechtigen oder Beschuldigten gemacht 
        werden! Deshalb berufst du dich auch als ZeugIn oder GeschaedigteR auf 
        das Entschlagungsrecht und machst keine Aussage: "Ich entschlage 
        mich der Aussage, um nicht die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung 
        einzugehen." Auch wenn du bereits in einem polizeilichen Verhoer 
        eine Aussage gemacht hast: fang einfach beim naechsten Verhoer/Einvernahme/Niederschrift 
        mit der Aussageverweigerung an (Schadensbegrenzung!) In der Klassenjustiz 
        garantiert die Aussageverweigerung keinen Freispruch. Sicher ist, dass 
        Aussagen immer Nachteile mit sich bringen. Daher empfiehlt die Rechtshilfe 
        gegenueber Polizei und U-RichterInnenschaft die Aussage zu verweigern 
        und Beweise erst im eventuellen Gerichtsverfahren zu praesentieren. Das 
        bietet die bestmoegliche Verteidigung.
Politisch:
Bei 
        einem Angriff gegen dich als politisch aktive Person bist nicht du als 
        Individuum gemeint, sondern die Opposition/der Widerstand/die Bewegung 
        als gesamtes und zwar ohne einen Unterschied zu machen welcher Mittel 
        du bzw. die gesamte Bewegung sich bedient. Ziel fuer jeden Staat ist es, 
        keine nennenswerte (ausserparlamentarische) Opposition/Widerstand/Bewegung 
        im eigenen Land zu haben. Bilder von pruegelnden PolizistInnen sollen 
        im Fernsehen nicht vorkommen, "sozialer Friede" als Wettbewerbsfaktor 
        fuer den Wirtschaftsstandort Oesterreich weiterhin ...Auch die Justiz 
        schuetzt den Staat und die Herrschenden. Wieviele Gesetze hast du schon 
        gemacht, wieviele sind in deinem Interesse, wieviele Urteile hast du schon 
        gefaellt? Wir sehen die kollektive Aussageverweigeerung als solidarisches 
        Zusammenstehen der Bewegung. Wenn wir bei der Polizei sitzen oder vor 
        dem Richtertisch stehen, muessen wir uns immer vor Augen halten, dass 
        wir nicht persoenlich gemeint sind, sondern stellvertretend fuer die Opposition/den 
        Widerstand/die Bewegung hier sind. In solchen Situationenschuetzt die 
        Polizei/das Gericht nicht das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sondern 
        versucht mit repressiven Massnahmen DemonstrantInnen, PassantInnen, BuergerInnen 
        mit Zivilcourage einzuschuechtern, mit zeitaufwendigen Verfahren einzudecken 
        und zu verurteilen. Wir rufen alle dazu auf, daran nicht mitzuarbeiten. 
        Die Aussageverweigerung ist ein Mittel dazu. Warum sollten wir ihnen irgendwelche 
        Informationen ueber uns geben?
Gegen 
        sinnlose Gewalt! 
Eine 
        Gesellschaft, die auf Herrschaftsverhältnissen basiert, ist noch nie "gewaltlos" 
        veründert worden. Vergessen wir nicht, dass viele der sozialen Errungenschaften, 
        gegen deren Abbau wir uns jetzt gerade zur Wehr setzen, einst blutig ercc 
        wurden. Die Illusion, mensch könne eine Unrechtsregierung einfach wieder 
        abcclen, hat schon viele Kopf und Kragen gekostet (denken wir z.B. an 
        Chile oder österreich 1934 ). Wir können nur was veründern, wenn wir über 
        die derzeitigen Demonstrationsveranstaltungen hinaus zu anderen Formen 
        des Widerstandes (Streiks, Besetzungen, ...) uebergehen. Alleine mit dem 
        Pflasterstein gegen hunderte Polizisten werden wir nicht viel ausrichten 
        können. Das waere wohl sinnlose Gewalt bzw. verheizen wir uns selbst. 
        Egal, welche Widerstandsform wir wählen, es macht auf jeden Fall Sinn, 
        uns und unsere Zusammenhaenge zu schuetzen. Die Gewalt geht vom Staat 
        aus, gewaltbereit ist vor allem die Polizei. Das ist ihre einzige Legitimation. 
        Lassen wir uns von denen, die die Gewalt ausueben, nicht spalten, und 
        in gute Gewaltfreie und boese Gewaltbereite einteilen. Angesichts des 
        Angriff auf unsere sozialen Rechte, von Medien, die lügen wie gedruckt, 
        von bewaffneten Polizisten, angesichts dieser massiven Gewalt von Oben, 
        ist es laecherlich, von Gewalt zu sprechen, wenn ein paar kleine Parolen 
        an die Waende gesprayt oder ein paar Tomaten und Eier geworfen werden. 
        Denn die Mittel unseres Widerstandes bestimmen wir, und zwar anhand der 
        Notwendigkeiten. Lassen wir uns nicht Spalten! Gegen die Gewalt der kapitalistischen 
        Weltordnung! Gegen die Gewalt von Justiz und Polizeiapparat! Gegen die 
        Gewalt von "Grenzschutz"trupps und Bundesheer! Hoch die internationale 
        Solidarität!
        
        13.9.2000, Rechtshilfe Wien 
       Praktische Solidaritaet
        
        Festnahmen/Uebergriffe beobachten
        Rechtshilfe kontaktieren
        Gedaechtnisprotokolle schreiben
        Aussage verweigern
        Fotos&Filme abgeben
        Spenden !
        Niemanden alleine lassen mit der Repression
        Helfen wir einander! Halten wir zusammen!
        
        
        
Das 
        Vermummungsverbot im Wortlaut:
        (zum index) 
       
        Auszug aus dem Versammlungsgesetz zum Vermummungsverbot (in Kraft seit 
        1. September 2002).
        
        9. (1) An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen,
        
        1. die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände 
        allein zu dem Zweck verhüllen oder verbergen, ihre Wiedererkennung 
        im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern oder
        2. die Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu 
        bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
        
        (2) Von der Festnahme einer Person gemäß 35 Z 3 des 
        Verwaltungsstrafgesetzes 1991 wegen eines Verstoßes gegen Abs. 1 
        ist abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch Anwendung 
        eines gelinderen Mittels hergestellt werden kann; 81 Abs. 3 bis 
        6 des Sicherheitspolizeigesetzes gilt sinngemäß.
        
        (3) Darüber hinaus kann von der Durchsetzung der Verbote nach Abs. 
        1 abgesehen werden, wenn eine Geführdung der öffentlichen Ordnung, 
        Ruhe und Sicherheit nicht zu besorgen ist.
        
        9a. An den im 2 erwähnten Versammlungen dürfen 
        Bewaffnete nicht teilnehmen; ebenso dürfen Personen nicht teilnehmen, 
        die Gegenstände bei sich haben, die geeignet sind und den Umständen 
        nach nur dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben.
        
       19a. Wer an einer Versammlung entgegen dem Verbot des  9 
        Abs. 1 teilnimmt und bewaffnet ist oder andere Gegenstände gemäß         § 9a bei sich hat, wird vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs 
        Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, im Wiederholungsfall 
        mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen 
        bestraft.