no-racism.net Druckversion

Quellenangabe:
Die Asylwette - Schlagen Sie ein Frau Ministerin! (vom 01.06.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1242/, besucht am 28.03.2024

[01. Jun 2005]

Die Asylwette - Schlagen Sie ein Frau Ministerin!

Trotz aufrechter EinWände gegen das Prokop - Gesetz hält die Ministerin an der Behauptung fest, das vorgelegte Gesetzeswerk sei menschenrechts-, verfassungs- und konventionskonform.

menschenrechtswidrig


Das Gesetzespaket von Innenminister Prokop ist menschenrechts-, konventions- und verfassungswidrig. Das UN - FlÃŒchltingshochkommissariat UNHCR, der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und der Menschenrechtsbeirat im Innenministerium haben im Begutachtungsverfahren mindestens 50 eindeutige Verstöße und bedenkliche Bestimmungen aufgezeigt. Nur wenige Punkte wurden ausgeräumt, eine Vielzahl der fraglichen Punkte sind noch im Gesetz enthalten. Offensichtlich soll das Gesetz trotzdem durchgepeitscht werden.

Verfassungskonform heisst noch nicht gut


Die Verfassungskonformität eines Gesetzes ist nicht zwingend Beleg für dessen Qualität. Auch ein verfassungskonformes Gesetz kann schlecht sein. Aber viele Verstöße sind ein Indiz dafür, dass ausreichender Rechtsschutz nicht gewährleistet ist. Im Asylrecht, wo es um den Schutz von Verfolgen geht, kann das tÃŒtlich sein. Schon das letzte Asylgesetz hat es ermöglicht, dass AsylwerberInnen noch bevor geklärt war, ob sie Anspruch auf Schutz haben, an ihre Verfolger ausgeliefert werden. Erst ein halbes Jahr später konnte der Verfassungsgerichtshof diese Bestimmung kippen. Das darf sich nicht widerholen.

Spiel mit der Existenz von Flüchtlingen


Wer sehenden Auges ein offensichtlich verfassungswidriges Asylgesetz beschließt, spielt mit der Exitstenz von Flüchtlingen. Einige Bestimmungen des neuen Gesetzespaketes gefährden AsylwerberInnen, weil nicht garantiert ist, dass der Aussgang des Verfahren in Österreich abgewartet werden kann. Ein hoher Einsatz, der von Flüchtlingen gefordert wird: Ihre persönliche und körperliche Unversehrtheit.

Die Asylwette


Wer behauptet, dieses Gesetzespaket sei verfassungskonform, soll auch für die Folgen mit einem persönlichen Einsatz einstehen müssen. Deshalb bieten wir Innenministerin Prokop die Asylwette an: Sind Sie wirklich von der verfassungskonformität Ihres Asylgesetzes überzeugt - dann schlagen Sie ein, Frau Ministerin Prokop!

Wir sammeln Spendenzusagen für den Verein "Hemayat - Verein zur Betreuung von Folter- und Kriegsüberlebenden". Der gesammelte Betrag ergibt unsere Wettsumme, den wir darauf setzen, dass das Gesetzespaket nicht verfassungskonform ist. Wenn Innenministerin Prokop die Wette annimmt, muss sie den selben Betrag dagegen halten. Wer verliert spendet.

Spielregeln


Das Asylgesetz gilt im Sinne der Asylwette als gekippt, wenn der Verfassungs- gerichtshof das Asyl- und Fremdenrechtspaket 05 (Asyl- und Fremdengesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, bzw. Nebengesetze wie zB das Ausländerbeschäftigungs-, das Personenstandsgesetz u.a.) nicht als unbedenklich einstuft und eine Bestimmung aufhebt oder das Gesetz im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation rettet. Das Asylgesetz gilt umgekehrt im Sinne der Asylwette als nicht behoben ("hält"), wenn alle behandelten Einsprüche im Hinblick auf das Asyl- und Fremdenrechtspaket 2005 - die innert zwei Jahren beim VfGH einlangen - weder zur Aufhebung noch zur verfassungskonformen Interpretation einer Bestimmung führen. führt eine Individualbeschwerde nicht zur verfassungskonformen Interpretation oder der Aufhebung einer Passage, verlängert sich die Entscheidungsfrist für die Asylwette auf vier Jahre. Sollte das Gesetz nicht innert zwei Jahren beim VfgH beeinsprucht werden, endet die Wette unentschieden. Es steht den MitspielerInnen frei, ihre Spendenzusage einzulösen.