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Quellenangabe:
Prozess zum Tod von Seibane Wague (vom 08.06.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1252/, besucht am 22.12.2024

[08. Jun 2005]

Prozess zum Tod von Seibane Wague

Von 19. bis 21. Juli 2005 findet in Wien der Prozess wegen des Todes von Seibane Wague im Stadtpark vor rund 2 Jahren statt. Zehn "Helfer" stehen vor Gericht, der Fall bleibt ein Politikum.

Fast auf den Tag genau zwei Jahre nach dem Tod Seibane Wagues im Wiener Stadtparks beginnt der Prozess gegen sechs PolizistInnen, drei SaniTäter und einen Notarzt, die an der Amtshandlung gegen den Mann aus Mauretanien am 15. Juli 2003 beteiligt waren.

Am 19., 20. und 21. Juli 2005 müssen sich die zehn Angeklagten am Wiener Landesgericht vor Richter Gerhard Pohnert wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen verhältnissen verantworten - StrafhÃŒhe: bis zu drei Jahre Haft.

Seibane Wague, ein ehemaliger Student der Atomphysik, der im Afrika-Kulturdorf als NachtWächter gearbeitet hatte, hatte sich nach einem Streit sehr aufgeregt. Die gerufenen PolizistInnen legten Wague Handschellen an und fixierten ihn bÀuchlings auf dem Boden, ein SaniTäter verpasste ihm eine Spritze mit dem Beruhigungsmittel Haldol.

Auf dem Videofilm eines Anrainers ist zu sehen, wie ein SaniTäter auf den Beinen des scheinbar leblosen Mannes steht; weder der Notarzt noch die PolizistInnen unternehmen etwas gegen diese Art der Fixierung, die seit Juli 2002 polizeiintern explizit verboten ist. Nicht lange nach dieser Szene starb der 33-Jährige Seibane Wague im Spital.

Die Ermittlungen wegen seines Todes waren von Verzügerungen geprägt. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Wien eine Woche nach den Vorfällen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen, bis zur Strafantragserstellung dauerte es aber ein Jahr und neun Monate. Dazwischen - im September 2003 - kritisierte der Menschenrechtsbeirat die Amtshandlung der Polizei und die Ermittlungstätigkeit der Behörden schwer.

Im Jänner 2004 erkannte der Unabhängige Verwaltungssenat in Wien, die Polizei habe gegen Seibane Wague rechtswidrig gehandelt.

Quelle: http://www.derstandard.at/id?=2071571 , redaktionell bearbeitet