Quellenangabe:
Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 19. Juli 2005 (vom 19.07.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1310/,
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[19. Jul 2005]
Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 19. Juli 2005
Mitschrift des 1. Verhandlungstages am Landesgericht Wien. (Mit Links zu weiteren Berichten.)
((Die folgende Mitschrift ist leider unvollständig. Anders als im UVS-Prozess wurden die Aussagen nicht fürs Protokoll wiederholt, und es wird bei den Aussagen wenig nachgebohrt, wodurch der Redefluss schneller und das Mitkommen beim Schreiben schwieriger ist, außerdem wurde nur teilweise Mikrophon verwendet sodass hinten nicht alles gut zu verstehen war. Die Mitschrift ist kein Wortprotokoll - die meisten Aussagen und Fragen werden sinngemäß wiedergegeben)).
Handelnde Personen:
R: Richter
V1: Verteidiger von 2 angeklagten Polizisten
V3: Verteidiger von 2 weiteren angeklagten Polizisten
V4: Verteidiger der angeklagten Polizistin und eines Polizisten
V5: Verteidiger von 2 SaniTätern
V6: Verteidiger eines SaniTäters
P1, P2, P3, P4, P5, P6: angeklagte PolizistInnen
S1, S2, S3: angeklagte SaniTäter
Dr. K.: der beschuldigte Notarzt
A: Nadja Lorenz anwältin der privatbeteiligten Witwe von Seibane Wague.
STA: Staatsanwältin
D: Prof. Risser (Gerichtsmediziner, Gutachter)
M: ehemaliger Leiter des Afrikadorfes
Publikum ca. 30 Personen
Frage an die Staatsanwältin und die VerteidigerInnen ob sie EinWände haben, dass die Witwe von Seibane Wague im Verhandlungssaal bleibt (sie wäre eigentlich als Zeugin geladen). A: kein Einwand, ihre schriftliche Einvernahme wird mündlich vorgebracht.
Beginn des Beweisverfahrens 8.30 Uhr
STA: Es geht um das Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen verhältnissen während eines Polizeieinsatzes am 14. Juli 2003. Seibane Wague war in einem Ausnahmezustand, er versuchte den Leiter des Afrikadorfes Herrn M. tätlich anzugreifen. Vorher kam es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Herrn Wague - dies führte zu dem Ausnahmezustand. Herr M. sperrte sich in seinem Auto ein.
Die Sicherheitswachebeamten fanden Herrn Wague so vor, er wurde dann mit dem Bauch voran auf die Bahre gelegt in dieser Position im Krankenwagen muss für jeden eindeutig klar gewesen sein, dass sich Herr Wague in einem Ausnahmezustand befand.
Dann glauben die Sicherheitswachebeamten, dass alles vorbei sei. Herrn Wague gelingt es aber, sich von der Bahre zu befreien, er kann aus dem Krankenwagen flüchten. 5 Sicherheitswachebeamte fixieren ihn. Ab einem gewissen Zeitpunkt setzt das Video ein, vorher dauerte die Amtshandlung ca. 2 Minuten.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist für jeden Menschen erkennbar, dass., wenn ca. 6 Personen auf einer Person stehen, ein Ausnahmezustand besteht. Es handelt sich um Personen von denen man aufgrund der Ausbildung annehmen kann, dass sie die Situation einschätzen können wenn so viele Leute auf einer Person stehen, dass die Situation zur Tötung führen kann.
A: Die Privatbeteiligte (Anm.: die Witwe von Seibane Wague) hat sich deshalb angeschlossen, weil die Amtshandlung vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) als rechtswidrig eingestuft wurde. hätten die Beschuldigten Sorgfalt angelegt, wäre Seibane Wague noch am Leben. Ein ausgebildeter Notfallmediziner müsste erkannt haben, dass die Situation lebensgefährlich war.
V1: Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig. Die Organe der Exekutive führten die Amtshandlung durch, ein Patient muss zuerst von der Polizei geschlossen werden, es ist Dienstpflicht, dass sich ein Arzt nicht in Gefahr bringt.
Der Arzt hat nach Verabreichung der Beruhigungsspritze darauf hingewiesen, dass Herr Wague nicht am Oberkörper festgehalten wird sondern an den Armen.
Haldol hat antipsychotische Wirkung. In der Dosierung war das Mittel nicht geeignet die Herz- Kreislauffunktionen zu beeinträchtigen. Eine medizinische Bedrohung kann der Arzt nicht voraussehen.
Den Bildern des Videos kann eine lebensbedrohliche Situation nicht entnommen werden - deshalb bekennt sich mein Mandant nicht schuldig.
V2: Meine Mandanten bekennen sich nicht schuldig. Das Wissen über die Gefährlichkeit des Handelns wurde erst im Nachhinein bei Schulungen klar. Das mediale Echo lässt mich hoffen, dass ein ordnungsgemäßen Verfahren stattfindet; es war eine Ausnahmesituation.
V3: Das UVS-Verfahren ist nicht rechtskräftig; es ist beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) anhängig. Das ganze ist tragisch. Meine Mandanten sind nicht schuldig im Sinne des Strafgesetzbuch.
V4: Ich beziehe mich auf V2 und V3. Meine Mandanten bekennen sich nicht schuldig.
V5: Es wird ausdrücklich erklärt, dass der Tod von Seibane Wague tragisch ist. Es wird Bedauern ausgedrückt. Meine Mandanten sind nicht schuldig, es handelte sich um eine tobende Psychose.
Nach der Befreiung aus dem Rettungsauto sahen die SaniTäter, dass Herr Wague mit den Polizisten raufte. Der Rettungsarzt handelte sehr wohl, Handfesseln und Haldol-Beruhigungsspritze. Einer der SaniTäter machte ein Gesäß frei, Herrn Wague schlug um sich, er musste Gesäß freimachen und etwas Gewalt anwenden. Nach dem KrankenbeFörderungsgesetz haben meine Mandanten rechtmäßig gehandelt.
V6: Ich schließe mich den AusFührungen von V5 an. Mein Mandant war den Weisungen des Notarztes unterworfen. Er fixierte Herrn Wague am linken Knöchel, hatte lagebedingt keine überblick. Deshalb bekennt sich mein Mandant nicht schuldig.
R: Frage noch mal an alle: bekennen sich alle als schuldig oder nicht schuldig?
Angeklagte: Nicht schuldig.
Einvernahme des ersten angeklagten Polizisten P1
R: Der ursprüngliche Einsatzgrund war Raufhandel. Sie waren von Anfang an dabei ; bis relativ zum Schluss. Sie waren am Schluss auch bei der Bahre (nach 2,31. min). Schildern Sie was sich für ein Bild bot.
P1: Ich war mit Cesar 1 (Anm: Bezeichnung fürs Polizeiauto) und P2 unterwegs. Wir wurden gerufen wegen Raufhandel zwischen schwarz und weiss, Rettung und Notarzt wurden ebenfalls gerufen.
Ich weiss nicht was am Auto von Herrn M. beschädigt war. Ich ging zu Herrn Wague, er blutete am Schienbein. Kollegen redeten auf Herrn Wague ein. Er leerte seine Umhängtasche aus, dann beruhigte er sich wieder, sagte wirres Zeug. Er beruhigte sich wieder und sammelte die Sachen wieder auf. Aus einer normalen Psychose kippte er in eine tobende Psychose.
R: War es Ihr Empfinden, dass es eine Psychose war? Wie kamen Sie auf eine Psychose?
P1: Wir besprachen wie wir nach dem Unterbringungsgesetz vorgehen sollen. Ob es eine normale oder tobende Psychose war, davon hängt ab ob eine Person in die Psychiatrie verbracht wird oder nicht.
R: Sie sagten "Plötzlich war klar, dass es eine tobende Psychose war".
P1: Das zeigte sich durch das Schreien und Treten mit den Beinen, durch die Aggressivität in Armen und Beinen. Er versuchte zu flüchten, am Heumarkt war starker Verkehr, es bestand Gefahr für die Autofahrer und ihn. Ich hatte Sorgfaltspflicht für ihn und mich.
Es wurde unserer Ansicht zu tobender Psychose.
R: Es war Ihnen bewusst, dass sie nur bei einer tobenden Psychose ohne Amtsarzt einschreiten können?
P1: Ich sah nicht wie Herr Wague einen Stein warf.
Es wurden Handfesseln angelegt; wer das machte weiss ich nicht. Ich sah, wie er sich mit Gesäß auf die Bahre setzte, an seinen Beinen wurde ein Gurt um die Knüchel befestigt.
Die Hände waren mit Handfesseln auf den Rücken gebunden, die Lage weiss ich nicht mehr.
R: Erster Komplex: haben Sie eine Wahrnehmung, dass Psychopax-Tropfen verabreicht werden sollten und dass er das Wasserglas nicht trinken wollte?
P1: Das habe ich nicht mitbekommen.
R: Sie machten den Funkspruch mit der tobenden Psychose. Wieso wissen Sie nicht, dass Herr Wague mit Körperkraft auf die Bahre gebracht wurde?
P1: Ich drehte mich um und hörte, dass die Kollegin schrie, dass Kollegen Hilfe brauchen, dann machte ich den Funkspruch.
A: Sie können sich an die Situation mit den Handfesseln erinnern, wissen Sie wer es war? Erinnern Sie sich nicht an die ganze Sache oder nur daran wer die Handfesseln anlegte?
P1: Nur an die Situation mit den Handfesseln.
V1: Wer hat die Anweisung für psychiatrische Einweisung gegeben?
P1: Wer den Befehl mit Bahre und Handfesseln gab weiss ich nicht mehr.
V1: Im Akt sagen Sie, dass Arzt sagte, dass Herr Wague auf die Bahre gelegt werden soll.
P1: Das weiss ich nicht mehr.
V6: Sie sagten, dass es einen Leiter gab.
P1: Nein, wir waren alle im gleichen Dienstgrad, wir arbeiteten selbstständig;Â es gab keinen Leiter der Amtshandlung.
D: Wie groß war Ihre Distanz zu Herrn Wague auf der Bahre?
P1: Ungefähr Armweite.
D: Fiel Ihnen etwas auf bei Herrn Wague?
P1: Er war in einem extremen Erregungszustand. Er zog seine Oberbekleidung aus, streute Sachen aus, stieß mit Armen und Beinen.
D: Fiel Ihnen etwas in bezug auf die Atmung auf?
P1: Ich achtete nicht auf die Atmung.
R: Als Polizist sind Sie verpflichtet, dass sie lebensrettende maßnahmen ergreifen.
P1: Ich bin hingefahren um zu helfen. Atmung und Puls wurden kontrolliert. Aber ich bin kein Arzt.
STA: Wann wurde Herr Wague bÀuchlings auf der Bahre in den Wagen gebracht?
P1: Ich weiss nicht wer das war.
A: Sie sagten, er stieß mit Beinen gegen uns. Sie persönlich?
P1: Ich achtete darauf, dass er mich nicht verletzt, er berÃŒhrte Kollegen. Ich weiss nicht ob er wen traf.
R: Das ist ein Widerspruch.
A: Gibt es für Sie einen Unterschied zwischen Schlagen und Fuchteln?
P1: Ja.
A: Sie sagten bei Ihrer Einvernahme, dass er fuchtelte, von Schlagen sprachen Sie auch nicht beim BIA (Büro für interne Angelegenheiten).
P1: für mich ist Auszucken Eigen- und Allgemeingefährung.
A: Sie bleiben dabei, dass er geschlagen hat?
P1: Ja.
V5: Als Sie hinkamen, erzählte Herr M. die Vorgeschichte?
P1: Nein, ich hatte keinen Kontakt zu Herrn M.
Einvernahme des zweiten angeklagten Polizisten P2
R: Sie kamen gemeinsam mit P1 im Wagen Cesar 1.
P2: Ich nahm Herrn Wague wahr wie er unter den Kollegen stand, er war entkleidet. Die SaniTäter und der Notarzt waren vor Ort.
Herr M. schilderte was los war. Herr Wague war im Afrikadorf beschäftigt und drehte wegen der Kündigung durch.
R: War M. auffÀllig?
P2: Eher verängstigt. Meiner Meinung nach hatte er Angst, dass Herr Wague auf ihn losging. Wague begab sich immer Richtung M. Einen Stein habe ich nicht gesehen. Herr Wague konnte in seinem Zustand nicht abschätzen, dass er vielleicht von einem Auto erfasst wird.
Die Psychopax-Tropfen sah ich nicht.
Ich war, glaube ich, nicht bei der Verbringung auf die Bahre dabei. Wir redeten untereinander. für mich war klar, dass er mit der Rettung mitgenommen wird.
D: In welcher Distanz waren sie zu Herrn Wague?
P2: Ca. einen halben Meter.
D: Sahen Sie die Wunde am Schienbein?
P2: Es hieß, nehmt die Handschellen, sonst könnten wir uns mit dem Blut etwas zufügen.
für mich war er äußerst verwirrt. Er wollte immer in Richtung M.
STA: Wie stellen Sie fest, dass eine Psychose in eine tobende kippt?
P2: für mich war klar, dass er mit der Rettung wegtransportiert wird. Eine normale Psychose ist wirres Reden, eine tobende ist selbst- und fremdgefährdend. Eine normale erfordert nicht sofortige Verbringung in ein Spital.
R: Wie stellen Sie fest, ob es eine tobende Psychose ist?
P2: für mich war es von Haus aus eine tobende Psychose weil er M. angreifen wollte.
STA: Es kommt öfters vor, dass Leute Leute angreifen, das ist aber noch keine tobende Psychose.
P2: für mich war es eine. Ich habe öfters Einsätze zu Leuten mit tobenden Psychosen.
A: Was war denn tobend?
P2: Er war verwirrt.
R: Das hatten wir jetzt schon.
A: Woraus schließen Sie, dass er auf die strasse wollte oder zu M.?
P2: In einem Moment wollte er auf die strasse, im anderen zu M.
A: Wie weit waren sie von der strasse entfernt?
P2: Er hätte jederzeit unter ein Auto kommen können oder zu M.
A: Sahen Sie, dass er Kollegen attackierte?
P2: Nein, zu diesem Zeitpunkt nicht.
R: Wir sind bei der ersten Phase.
P2: Er wollte sich durchdrängen.
A: Sahen Sie Schläge?
P2: Wenn man das wertet, ja. Er war angezogen, ich kann mich nicht an nackten Oberkörper erinnern.
V1: Was machte der Notarzt? Haben Sie etwas von ihm gehört?
P2: Nein, während der gesamten Amtshandlung nicht.
V1: Bei Ihrer Einvernahme sagten Sie, dass der Arzt gesagt hätte, dass Wague ins Spital müsste.
P2: Das weiss ich jetzt nicht mehr.
V5: Von wem kam die Idee mit den Handfesseln?
P2: Das weiss ich nicht mehr.
Einvernahme des dritten angeklagten Polizisten P3
R: Sie befanden sich mit P4 im Wagen Cesar 2?
P3: Wir wurden über Funk verständigt wegen Raufhandel zwischen schwarz und weiss. P4 war bei M., ich ging zu Herrn Wague. Der war verwirrt, erregt, zornig. Er ließ sich nicht beruhigen, wollte zu M. Ich war die ganze Zeit bei Wague, sprach mit ihm, ob er deutsch spricht.
Er begann sich auszuziehen, warf seine Tasche auf den Boden, es gelang uns nicht ihn zu beruhigen.
Einen Stein sah ich nicht.
Dann kam die Anordnung ihn zum Rettungswagen zu bringen. Anwesend waren P1 und ich. Herr Wague wollte nicht. Er ließ sich nicht beruhigen, dann kam der Entschluss zur Zwangseinweisung auf die Baumgartner HÖHe. Dann wurde er auf die Bahre gelegt, ich legte ihm Handfesseln mit Zwang an, fasste ihn an Schultern, die Handfesseln auf den Rücken. Er sollte bÀuchlings auf die Bahre, weil er dadurch besser kontrollierbar ist.
R: Sie müssen mit gröÃtmöglicher Schonung vorgehen. Warum wurde er bÀuchlings mit Handfesseln und Gurt fixiert?
P3: für uns war das nötig um ihn zu fixieren. Er schlug herum, wehrte sich. Um Aggression zu verhindern wurden Handfesseln angelegt.
R: Warum wurden die Handfesseln hinten angelegt?
P3: Weil er sich sonst wehren könnte. für den Transport und die Eigensicherung ist das besser. Körperliche SchÀden waren für mich zu diesem Zeitpunkt nicht aktuell.
R (an P1): hätte es nicht eine Fesselung vorne auch getan?
P1: Nach § 26 Anhalteordnung werden Handfesseln hinten angelegt, sofern Gefahr besteht. Es war für mich ganz klar, es gibt diese Bestimmung: wenn Gefahr, dann Handfesselung hinten.
R: Waren Sie bei dem Gespräch über die Psychopax-Tropfen?
P3: Nein, ich weiss es nicht. möglich ist es.
D: Wie lange dauerte der ganze Prozess bis zur Fixierung auf der Liege?
P3: Ca. 10 -Â 15 min. Am Anfang war es eine einfache Psychose, dann eine tobende.
D: Sie waren sehr nahe.
P3: Er wollte mich wegdrängen. Gebeten hat er nicht.
Er hatte eine gelbes Hemd, Hose weiss ich nicht. Blut hatte er am Oberkörper und an den Händen, am Schienbein nicht.
D: Sie sagten, er war erregt?
P3: Er war normal erregt.
STA (zu P1): Sie zitieren aus der Anhalteordnung bezüglich Fixierung. Steht da auch was von Bauchlage?
P1: Nein.
STA: War es nötig ihn auf den Bauch zu legen?
P3: Ja, es gab meiner Meinung nach keine andere Möglichkeit. Auf dem Sessel in der Rettung wäre ein zu hohes Risiko gewesen. Im Normalfall fährt bei tobenden Psychosen ein Polizist mit. Bei Herrn Wague war die Bahre nötig.
STA: Zwei Sachen passen nicht zusammen. Wir kamen sie auf tobende Psychose?
P3: Es war für mich klar, ich stellte den Verdacht fest.
A: Ging er freiwillig zur Bahre?
P3: Nein, nicht freiwillig.
A: Ein SaniTäter sagt, dass er freiwillig zur Bahre ging.
P3: Meiner Meinung nach nicht.
A: Im Protokoll steht, dass er mit drei Gurten gefestigt wurde.
P3: Ja.
A: Er wurde auf Anweisung eines SaniTäters auf die Bahre gelegt. Sie sagten, dass Herr Wague immer zu M. wollte. Warum kamen sie nicht darauf, dass M. aus dem Sichtbereich gehen sollte?
P3: Er war 20 Meter weg. Ich forderte Herrn Wague auf sich anzuziehen. Nach dem Anziehen war er wieder nicht ansprechbar. Er sagte wirre Sachen.
V1: Sagte der Notarzt, dass wer bei der Bahre bleiben soll?
P3: Nein.
V2: Wir reden von Gurten. Was sind das für Gurte?
P3: Gurte für den Transport.
V3: Sie sagten, dass er auf Anweisung eines SaniTäters auf die Bahre gelegt wurde.
P3: weiss ich nicht mehr.
V3: Wie wird der Gurt angelegt?
V5: Wer traf die Entscheidung mit den Handfesseln?
P3: Ich glaube der Notarzt. Ich habe die Fesseln persönlich angelegt. Es gab eine Vereinbarung mit dem Notarzt, dass Herr Wague auf die Baumgartner Höhe gebracht wird. Es sollte zwei Polizisten mitfahren, einer im Rettungswagen, einer im Auto. Ich blieb bei der SchiebeTür, er drehte sich aber um und entkam aus dem Wagen.
V5: Wie kam es zur Flucht?
P3: Er sprang raus.
V5: Wehrte er sich als er auf der Bahre zum Rettungswagen gebracht wurde?
P3: Er war fixiert. Wir glaubten es reicht. Ein SaniTäter hielt ihn nieder.
V6: Wurde er auf der Bahre geschlossen? Kann er auf den Rücken gelegt werden wenn er Handfesseln am Rücken hat?
P3: Nein. Er hatte Blutflecken, fuchtelte herum, schimpfte, redete wirr.
R: Sie waren die ganze Zeit bei Wague. Hat er getreten?
P3: Das ich weiss ich nicht mehr.
V1: Wer war bei Ihnen?
P3: P1, P2, P4 und ich brachten ihn mit Zwang zur Bahre.
Einvernahme des vierten angeklagten Polizisten P4
R: Was war ihre Aufgabe?
P4: Wir wurden gerufen zu einem Raufhandel zwischen schwarz und weiss im Stadtpark. über Funk wurde durchgegeben, dass das vor einem Lokal am Heumarkt passiert. Ich sah gegenüber am Stadtpark eine Person am Boden liegen. Ich nahm an, dass er vom Raufhandel verletzt sei. Ich ging über die strasse, Cesar 4 kam an. M. sagte, dass Herr Wague auf ihn losgegangen sei. Ich sah, dass Wague am Boden lag, dann sprang er auf und lief Richtung M. Mit einem Kollegen versuchte ich Herrn Wague davon abzuhalten auf M. loszugehen. Ich ersuchte M. weiterzufahren, er fuhr jedoch nur 15 Meter. M. war auf dem Sichtfeld von Herrn Wague, dieser beruhigte sich. Die Rettung war schon da, ich ging zu M. um genaueres zu erfragen. M. erzählte von dem Streit. Ich stellte fest, dass ich blutig bin an Hemd und Armen. Ich ging zum Rettungswagen und wusch meine Arme mit einem Desinfektionsmittel.
Danach ging ich zu den Kollegen.
R: Wann gingen sie zu Herrn Wague?
P4: Polizisten und SaniTäter waren auf engem Raum. Ich versuchte zu erfahren, was mit Herrn Wague geschehen soll. Er sollte mit dem Rettungswagen in das psychiatrische Krankenhaus gebracht werden. Wir wurden ersucht Wague auf die Liege zu legen. Ich hatte den Eindruck, dass Herrn Wague freiwillig auf die Liege geht. Ein SaniTäter sagte, er soll in Bauchlage. Welcher SaniTäter das war weiss ich nicht mehr. Deshalb wurde Herr Wague in Bauchlage auf die Liege gelegt. Ich hielt eine Hand bei der Handfesselung. Ein SaniTäter legte einen Gurt um die Beine von Wague. Cesar 2 sollte den Transport begleiten.
R: Hatten Sie den Eindruck, dass Herr Wague aggressiv war, dass es eine Psychose war?
P4: Ich hatte nur kurz Kontakt zu Wague, er war erregt, er beantwortete nicht warum er blutig war. Aggression war es als er in Richtung M. wollte. Er wollte sich zu M. durchdrängen, wir standen halbkreisfürmig. Er lief auf uns auf, ich stieß ihn nicht zurück.
Einen Stein sah ich nicht.
Die Psychopax-Tropfen bekam ich nicht mit.
D: Sahen sie eine Blutungsquelle?
P4: Nein, ich sah Blut auf Hemd und Armen.
D: Wie war die Atmung?
P4: Normal. Ich achtete so nicht darauf.
R (zu P1): Herr P1, wie war die Atmung?
P1: Ich habe nicht darauf geachtet.
STA: Haben Sie in der Ausbildung gelernt, wie eine Fesselung in Bauchlage erfolgen soll?
R: Was überlegen Sie so lange, das müssen Sie wissen.
P4: Bei Schulungen lernen wir das.
STA: Wie lange darf das nach den Schulungen dauern?
P4: Da gibtÂŽs keine Grenzen.
R: Und in der Praxis?
P4: Bei aggressiven Personen.
A: Sie sagten, er schrie lautstark und bebte am ganzen körper.
P4: Ich kann mich nicht erinnern. Aber es wird stimmen. Wann genau die Rettung kam weiss ich nicht genau.
A: Wie unterscheiden Sie die unterschiedlichen Psychosen?
P4: Ich hatte wenig Kontakt mit Herrn Wague, mein Eindruck war, dass er eine Psychose hat da er sich nicht beruhigen ließ. Die Verbringung ins psychiatrische Krankenhaus war nötig.
A: War die Psychose tobend oder normal?
P4: Als ich sah, dass er M. anging war es tobend.
A: Sie sind der einzige der angab, dass Wague sich beruhigte als er M. nicht sah. Warum sorgten Sie nicht dafür, dass M. weg war?
P4: Einmal wies ich M. weg. Leider nicht weit genug. Da die Angaben von M. wichtig waren blieb er dann.
A: Wer sagte, dass Herr Wague ins Krankenhaus gebracht wird?
P4: Die Kollegin P5.
V3: Haben Sie einen Schaden am Wagen von M. gesehen?
P4: Ja, an den Türschnallen und Kratzer.
V5: Wieso waren sie blutverschmiert?
P4: Wahrscheinlich vom Hemd von Herrn Wague, an eine blutende Wunde von Herrn Wague kann ich mich nicht mehr erinnern.
V5: Sie sagten "die Tragbahre wurde am Gehsteig abgestellt, ich glaube, dass das ohne Zutun der SaniTäter passierte".
P4: Die Anweisung mit der Bahre und der Bauchlage kam von den SaniTätern.
V5: Wer gab den Befehl dafür? Es kann nur ein Arzt oder die Polizei sein. Hat ein Kollege gesagt "bringen wir die Bahre"? Oder der Arzt?
P4: Das weiss ich nicht mehr.
V5: Sie sagten weiters "Nachdem wir keine Fußfesseln hatten verwendeten wir die Gurte am Fuß".
P4: Wir hatten keine Fußfessel.
Wer die Entscheidung zur Einlieferung ins Krankenhaus fällte weiss ich nicht.
V6: Beim BIA sagten Sie: "Wir kamen überein, dass Herr Wague aufgrund des Tobens ins Krankenhaus sollte". Wer ist "wir"?
P4: Das weiss ich heute nicht mehr.
Einvernahme der fünften angeklagten Polizistin P5
R: Sie kamen als erste mit dem Wagen Cesar 4. Was sahen Sie?
P5: Ich war im Wagen mit P6. Herr Wague lag am Boden, zitterte, bebte, ich dachte an einen Unfall. Dann stand Wague auf. Ich sah Blut, er war verwirrt, zwei Kollegen waren bei mir. Herr Wague wollte zum Heumarkt. Ich merkte erst dann, dass er gegenüber Herrn M. aggressiv war. Durch Zureden beruhigte er sich vorerst, er rastete zwei bis dreimal aus. Er hatte Höhen und Tiefen, es bestand Verdacht auf Psychose. Ich ging dann zum Doktor und fragte ihn "Was mach ma?". Der Doktor sagte, "wir nehmen ihn mit". Ein SaniTäter gab Herrn Wague einen Plastikbecher, dieser leerte ihn weg.
Dann nahmen wir an, dass es eine tobende Psychose ist. Wer ihn geschlossen hat weiss ich nicht mehr. Herr Wague ging auf uns los, wir standen im Halbkreis, er trat hin, traf aber nicht.
R: Das versteh ich nicht. Wollte er sich einen Weg bahnen oder trat er?
P5: Wir wollten Abstand halten.
Ich ging zu P4, Cesar 1 und 4 sollten zu einem anderen Einsatz weiterfahren. Ein Auto sollte mitfahren. Dann schrie P3, Herr Wague war von der Bahre gesprungen.
D: Was für Veränderungen nahmen sie bei Herrn Wague wahr? Wie war er bekleidet?
P5: Er hatte eine helles Oberteil und Hose. Er war blutverschmiert. Auf den Händen und im Gesicht sah ich nichts. Er atmet wie einer der aufgeregt atmet.
D: Sie gaben an, dass er bei der Einfahrt zum Stadtpark lag und komische Laute von sich gab.
P5: Es waren Laute.
STA: Was ist eine Psychose im Unterschied zu Widerstand?
P5: Eine Psychose stellt eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt dar. Bei Herrn Wague war der Verdacht auf Psychose, weil er nicht wusste was er machte. für mich war er krank, deshalb kam ich auf Psychose und nicht auf Widerstand gegen die Staatsgewalt. Bei psychisch Kranken wenden wir grÃŒÃtmögliche Behutsamkeit an. Bei Widerstand wäre das anders.
Mit den Handfesseln am Rücken war ein Schlagen nicht mehr möglich. Die Bauchlage erfolgte wegen der Handfesseln am Rücken. Sitzen wäre nicht möglich gewesen, bei einer Psychose ist Liegen vorgesehen.
A: Wurden Sie von Herrn Wague getreten?
P5: Er hat mich getroffen.
für mich ist eine Psychose im Verhalten klar seit ich Polizistin bin. Deshalb habe ich das beim BIA nicht gesagt.
A: Es steht nicht von Schlagen und Fuchteln.
P5: Er hat aber beides getan.
A: In Ihrer Aussage sprechen Sie von Herumfuchteln, aber nicht von Schlagen und Treten.
P5: Das ist für mich eindeutig.
V1: Was sagte etwas von einem Amtsarzt?
P5: Der Doktor sagte, ob es nicht doch besser wäre Herrn Wague zu einem Amtsarzt zu bringen, weil Herr Wague phasenweise ruhig war. Die Anregung kam vom Doktor, nicht von mir.
V1: Von wem kam der Vorschlag Wague ins Krankenhaus zu bringen?
P5: Ich ging zum Doktor und fragte "Mach ma a Psychose?".
V4: Die Verabreichung von Beruhigungsmitteln lag in der Entscheidung des Amtsarztes?
P5: Ja.
Dem Arzt sagte ich die überlegung mit dem Amtsarzt.
V6: Sie sagen im Protokoll im Akt: "Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass es eine tobend Psychose ist. Ein Kollege teilte dies der Rettung mit".
P5: Das sagte ich nachdem er wieder auszuckte.
V6: Sie sprachen von irgendeinem Kollegen.
P5: Es kann sein, dass ich das war.
V6: Was verstehen Sie unter Durchdrehen, Ausrasten?
P5: So wie er war, körperlich.
V6: Wie war die Sicht?
P5: Es war Nacht, es war schlechte Sicht.
STA: In gefährlichen Situationen müssen Sie entscheiden welche Art der Psychose vorliegt?
P5: für mich gab es immer Hoffnung, dass Wague sich beruhigt.
V4: Es war eine für alle unangenehme Situation. Wann brachten Sie Ihre Meinung ein?
P5: Ich sprach mit dem Doktor, es ist ein Unterschied ob tobende Psychose oder Amtsarzt. Der Unterschied ist, dass bei tobender Psychose eine schneller Hilfe möglich ist.
Einvernahme des sechsten angeklagten Polizisten P6
R: Sie kamen gemeinsam mit P5.
P6: Beim Eintreffen hatte ich den Erstkontakt mit Herrn Wague. Er lag am Boden mit gespreizten FÃŒssen. Ich fragte ihn, was passiert sei. Er stand auf, ich erkannte Atemnot. Dann ging es ihm besser. Auf dem Hemd hatte er Blutflecken. Er wollte zu Herrn M. Ich konnte ihn beruhigen. P4 erzählte, dass er Differenzen mit Herrn M. hatte, beruhigte sich wieder, dann wurde er aggressiver und schlug herum.
Ich ging zu P4 um zu klären, was los ist. Herr Wague begann sich auszuziehen, tÀnzelte herum. P4 sagte, dass das Auto von Herrn M. beschädigt sei.
Es bestand der Verdacht auf Psychose.
Die Fußfessel dienten dazu um die Gefährdung zu senken. Auf die Bahre wurde er von Kollegen mit Körperkraft gelegt.
Dem Arzt teilte ich mit, dass kurzfristig Atemnot bestand.
D: Nahmen Sie Blutungen war?
P6: Nein.<
STA: Wird bei tobenden Psychosen immer so vorgegangen?
P6: Ja.
A: Sie gaben an, dass es ein ständiges Auf und Ab von Aggression und Nicht-Aggression war.
P6: Ja.
A: Beim BIA haben Sie das anders gesagt. Gibt es für Sie einen Unterschied zwischen Treten und Gestikulieren?
P6: Ja, naTürlich. Es war beides, Herumhauen und Schreien.
A: Sie sagten heute, dass P4 sie informierte, dass es vorher eine Auseinandersetzung mit Herrn M. oder eine Sachbeschädigung gegeben hatte.
P6: Ich ging von einem körperlichen Angriff aus. Ich weiss nicht genau wer dies sagte. Beim BIA sagte ich das nicht weil ich nicht gefragt wurde.
V1: Sie sagten "der Notarzt machte den Eindruck, dass er nicht wusste war er hier mache".
P6: für mich sah es so aus als ob der Notarzt gewartet hat, dass wir entscheiden ob es eine normale oder tobende Psychose sei. Normalerweise entscheidet der Arzt wie es weitergeht.
V6: Sie schilderten dem Notarzt die Atemnot und er hat nicht reagiert? Haben sie eine Reaktion erwartet?
P6: Ja. Ich war verunsichert, dass der Arzt nicht reagiert. Ich bin aus dem Polizeidienst gewohnt, dass sich der Arzt um einen Patienten kÃŒmmert.
R: Im § 9 Unterbringungsgesetz steht: Der Notarzt kann nur tätig werden wenn sie es zulassen. Wurde der Arzt beigezogen?.
P6: Es wurde mit dem Notarzt besprochen, ob eine tobende Psychose vorliegt. Ich konnte das Gespräch aber nicht mithören. Der Arzt wurde aber nicht aufgefordert.
V6: Was erwarten Sie von einem Arzt? Eine Entscheidung oder eine ärztlichen Rat?
P6: Zuerst einen Rat bzw. eine Behandlung - eine Unterstützung als Arzt. Das Hemd von Herrn Wague war blutbefleckt. Es kam so rüber, dass die Kollegen eine Diagnose stellten und nicht der Arzt. Wir waren unsicher.
Pause
Fortsetzung der Verhandlung Saal 203 um 12.25 Uhr
R: Der Prozess ist in 2 Teile gegliedert, ich habe ihn heute ganztägig angesetzt, wir werden länger brauchen, bis 19 Uhr verhandeln, von 13 bis 14 Uhr Mittagspause. Frage wegen Gesundheitszustand der Anwesenden. Dr. K. hat ein Herzleiden, soll ab 13.30 Uhr gesondert einvernommen werden, kann am Nachmittag weggehen, oder morgen ist bei den Zeugen relativ viel Luft, daher eventuell morgen mit Dr. K. beginnen.
V4: Es war offiziell bis 15.30 Uhr ausgeschrieben.
R: Einvernehmlich änderbar auf 19.00 Uhr wenn alle einverstanden sind. Pause bis 13.00 Uhr, damit die Änderung durch Staatsanwältin organisiert werden kann.
Fortsetzung 13 Uhr
Staatsanwältin fehlt noch.
V 5 (legt vor): Organisations- und Dienstvorschriften der Wiener Rettung §§ 15 und 17, wonach anwesende SaniTäter dem anwesenden Notarzt unterstellt sind.
Staatsanwältin hat keine Kinderbetreuung gefunden, daher Verhandlung heute nur bis 15.30 Uhr. Gesonderte Einvernahme zur zweiten Phase macht keinen Sinn mehr, heute nur bis 15.30 Uhr, dafür morgen länger.
Fortsetzung der Einvernahme der Beschuldigten zur sogenannten Phase 1 des Geschehens (Ankunft am Tatort bis zur Verbrigung von Seibane Wague in den Rettungswagen).
Vernehmung des Angeklagten S1 - SaniTäter bei der Wiener Berufsrettung
S1: Ich bekenne mich nicht schuldig.
R: Wann sind sie eingetroffen, welche Wahrnehmung haben sie gemacht?
S1: Ich bin mit Dr. K. eingetroffen, zur BeifahrerTüre gegangen. Die Polizei stand im Halbkreis rund um den Alkoholisierten. Es kam ein Stein in Richtung zu uns geflogen, von wem hab ich nicht gesehen. Ich hörte den Aufschlag des Steines, er ist vom Fahrzeug abgeprallt. Liegengeblieben ist der Stein vor uns, ich war in der Mitte bei unseren Fahrzeugen.
R: Waren Sie bei M. oder nicht?
S1: Das ist mir nicht klar, ich war in der Mitte bei den Fahrzeugen und bin beim Fahrzeug stehen geblieben. Ich habe den Patienten schreien und singen gehört, hingegangen zum Patienten bin ich später erst.
R: War da Wague schon an den Händen gefesselt?
S1: Die Fesseln hat er erst auf der Trage bekommen. Vorher wurde mit der Polizei besprochen, wenn die Polizei mitfährt, führen wir ihn auf die Baumgartner Höhe. Ich habe die Trage geholt.
R: Bevor sie die Trage geholt haben, was waren ihre Wahrnehmungen über den Gesundheitszustand von Herrn Wague? Wo sind sie gestanden?
S1: Weiter hinten beim Fahrzeug.
R: Wie weit hinten, jetzt gemessen am Gerichtssaal?
S1: Die Entfernung war ca. wie die vom Tisch bis zu Mauer.
R: Das dürften 5 bis 10 Meter sein.
S1: Wir standen in zweiter Spur und sind ausgestiegen.
R: War ihre Sicht frei oder teilweise verdeckt?
S1: Die Sicht war teilweise verdeckt durch die Polizeibeamten, die ihn umringt haben.
R: Hat er sich einen Weg gebahnt in Richtung Stadtpark?
S1: Das kann ich nicht sagen, wir haben besprochen, dass er auf die Bahre gelegt werden soll.
Das Gespräch zwischen Dr K. und der Polizei habe ich mitgehört, das hat beim Auto
stattgefunden zwischen der Polizistin P5 und Dr. K.. Dr K. war neben mir.
R: Aufgrund der Aussage von P5 hatte ich den Eindruck, dass sie bei Herrn Wague gestanden ist.
S1: Dann muss Frau P5 zu uns gekommen sein. Wir sind mit der Bahre Richtung Herrn Wague gefahren. Wir haben die Bahre etwas runtergelassen, damit er sich hinauflegt, wir wollten ihn ins Psychiatrische Krankenhaus fahren. Soweit ich das noch weiss hat er sich hinaufgelegt. Ob Polizei nachgeholfen hat, kann ich nicht sagen. Es könnte sein, dass ihn ein Polizist noch gehalten hat beim Hinlegen. Handschellen wurden ihm als Sicherheitsmaßnahme angelegt, man kann nie sagen, dass einer nicht wieder zu toben anfängt.
R: Wir haben gerade eine Unterlage bekommen, wonach sie dem Notarzt weisungsunterworfen sind.
Sie haben sich keine Gedanken gemacht, warum sie ihm Handschellen anlegen?
S1: Wenn die Polizei das ausmacht, dann nehme ich das zur Kenntnis.
R: Wissen sie das Toben aus eigener Wahrnehmung oder nur vorm Hörensagen?
S1: Ich habe ihn nur singen und schreien hören. Ich hab die Bahre geführt, ins Rettungsauto hinein. Ich habe die Türe von aussen geschlossen und bin dann vor dem Wagen gestanden.
R: Wie nahe sind sie dem Herrn Wague gekommen?
S1: Ich habe keine blutende Wunde gesehen, nur ein blutiges Leiberl, sonst ist mir nix aufgefallen, kein schweres Atmen.
A: Sie haben gesagt, dass er sich auf der Bahre auf den Bauch legen soll?
S1: Ja, wegen der Handschellen war mein Vorschlag, dass er sich auf den Bauch legt. Wer die Handschellen angelegt hat, kann ich nicht sagen habe. Ich habe Widerstandshandlungen nicht gesehen, bin beim unteren Teil der Trage gestanden und habe kein Wehren gesehen.
V1: Wie war die Reaktion der Polizisten, als Dr. K. vorgeschlagen hat, dem Herrn Wague Psychopax-Tropfen zu verabreichen? Haben sie persönlich gehört, dass Dr K. den Vorschlag gemacht hat, ihn ins psychiatrische Krankenhaus zu bringen?
S1: Ich kann nicht sagen, ob ich das 100 %ig gehört habe.
V2: Konnten sie das Fuchteln selbst wahrnehmen?
S1: Teilweise, die Polizisten sind davor gestanden, ich hab ihn fuchteln und singen gesehen.
Vernehmung des Angeklagten S2 - SaniTäter bei der Wiener Berufsrettung
R: Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig?
S2: Ich bekenne mich nicht schuldig.
R: Was ist damals passiert?
S2: Es gab eine gleichzeitige Ausfahrt von Rettungstransport und Notarzt, ich war Fahrer im Rettungswagen. Einsatzgrund lautete "Panik schwer". Wir waren in 2 min am Stadtpark und sind ein paar Meter hinter ihm stehen geblieben, damit man ordentlich arbeiten kann. Bei der Ankunft habe ich einen Schwarzafrikaner gesehen der tÀnzelte. Die Polizisten haben auf ihn gut eingeredet. Er ist Richtung M. gegangen. Die Polizisten haben auf den Abstand geschaut, damit keine Rangelei entsteht. Dann ist ein Stein in unsere Richtung gekommen, der Stein war blutverschmiert. Gleich nach dem Steinflug bin ich hingegangen, fragte die Beamten was passiert ist. Herr Wague hat immer wieder seine Tasche ausgelehrt und wurde dann aufgefordert, sie wieder einzuräumen. Er war panisch und verwirrt, wir haben ganz normal gearbeitet. Ich bin seit 1993 freiwillig im Sanitätsdienst, eine Situation wie diese kann ich einschätzen.
R: Hat sich Herr Wague gegen die Polizisten gewandt?
S2: Er hat herumgefuchtelt, ob er sich einen Weg bahnen wollte, so genau kann ich mich nicht erinnern.
R: Haben sie dem Geschehen volle Aufmerksamkeit gewidmet?
S2: Phase 1 war sicher unter Kontrolle.
D: Haben Sie mit Herrn Wague gesprochen? Was denken sie als SaniTäter, wenn sie ein blutiges Leiberl sehen?
S2: Es war keine richtige Wunde oder Blutungsquelle zu sehen, ich hab nicht weiter gefragt.
R: Sie waren dabei, als Herr Wague auf die Trage gelegt wurde?
S2: Ja, die Polizei hat beruhigend auf ihn eingeredet, und ihn überzeugen können, dass er mit uns mitfährt.
R: Haben Sie wahrgenommen, dass Sicherheitsbeamte nachgeholfen hätten?
S2: Er hat sich freiwillig hingelegt, ob auf den Rücken oder auf den Bauch weiss ich nicht mehr.
R: Haben sie nicht aufgepasst oder haben sie keine Erinnerung mehr? Haben sie mitbekommen, dass er mit Fesseln in den Rettungswagen geschoben wurde?
S2: Ab einem gewissen Zeitpunkt fehlt mir die Wahrnehmung. Ich kann mich bis zum Legen auf die Tragbahre erinnern. Verwirrt und psychosetobend war er im ersten Teil nicht.
A: Sie wurden beim UVS auch einvernommen, dort haben Sie gesagt, dass keine Psychose vorlag.
R: Der UVS-Akt liegt beim Verwaltungsgerichtshof, er konnte nicht beigeschafft werden. Daher ist Vorhalt eines Aktenstücks, das nicht im Strafakt ist, unzulässig.
S2: Ich hab ihm Wasser gegeben, das hat er ausgeschÃŒttet, weil er gedacht hat, da ist was drinnen. Ich hab ihm angeboten, selbst davon zu trinken, aber das hat er abgelehnt. Er hätte es nicht getrunken, selbst wenn Psychopax-Tropfen im Wasser gewesen Wären.
V2: Sie haben gerade gesagt, dass er einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden sollte, Im Akt auf Seite 167 Band 2 dritter Absatz haben Sie gesagt: Da der Schwarzafrikaner immer hektischer wurde, wurde von Dr. K. beschlossen, dass (...) ... Aus diesen sätzen ist zu schließen, dass es ständige hektische Aktivität des Herrn Wague gegeben waren und er sich auch in weiterer Folge nicht beruhigt hat. War das nur das Herumspringen und Herumtanzen?
(...)
V5: Dr. K. hat die Verabreichung der Psychopax-Tropfen nicht angeordnet.
Dazwischen ist im Protokoll von Ihnen ein Satz: "ich vermute, dass dies deshalb geschah, weil eine blonde Polizistin sinngemäß kurz gesagt hat, der Amtsarzt, solle ihn in tobender Verfassung sehen". Worauf fußt diese Vermutung?
S2: Ich bin hinten im Wagen gewesen, hätte die Psychopax-Tropfen vorbereiten können.
Die Gespräche selber habe ich nicht mitbekommen. Auch nicht das Angebot der Tropfen von Dr. K.
V6: Gab es Phasen, wo Sie sich mit was anderem beschäftigt haben?
S2: Ja, ich habe Wasser geholt, dazu bin ich ins Auto eingestiegen.
Vernehmung des Angeklagten S3 -Â SaniTäter bei der Wiener Berufsrettung
R: Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig?
S3: Ich bekenne mich nicht schuldig.
Ich war als erster SaniTäter des Rettungswagens der Zentrale 4 im Einsatz. Wir sind unmittelbar hinter dem Notarzt eingetroffen und stiegen aus. Ich sah den Schwarzafrikaner umringt von Polizisten, er war in psychischem Erregungszustand und hat gestikuliert. Ich war mit administrativen Aufgaben betraut und fragte, wer die Amtshandlung führt. Ich nahm Namen und Adresse auf.
Erstmals hab ich beim Aussteigen wahrgenommen wie sich Herr Wague verhält. Sonst bekam ich die Sache nur peripher mit. Mein erste konkrete Wahrnehmung ist als Herr Wague schon auf der Tragbahre lag. Ich bin hingegangen als ich mit dem Protokoll fertig war, kann mich aber nicht mehr erinnern, ob er schon geschlossen war.
Ich bin SaniTäter seit 1995, bei tobender Psychose ist es normal, dass jemand bÀuchlings mit Handschellen im Rettungswagen transportiert wird. Sehr viele Einsätze in Bauchlage. Es ist in ca. 10 min zu schaffen auf die Baumgartner Höhe. Ich bin schon viele Einsätze gefahren. Ich habe keine Blutungen bemerkt. Drinnen im Auto hätte ich ihn untersucht. Ich bin nicht dazu gekommen, ihn zu fragen, woher das Blut kommt. Der Plan war, die Verletzungen im Wagen zu versorgen.
A: Agitiert haben Sie gesagt? Sie haben Herrn Wague als agitiert erlebt, wie hat sich das ausgedrückt?
S3: Das Erscheinungsbild war ein psychotischer Zustand, der schwallartig kommt. Er hat sich dann wieder beruhigen lassen, dann wieder gefuchtelt mit Händen und Beinen. Ich weiss nicht ob er jemand geschlagen hat, das habe ich nicht gesehen. Die Atmung war unauffÀllig, keine Atemnot, keine RasselgerÀusche, vÖllig normal.
A: Beim UVS haben Sie genau das Gegenteil gesagt.
R: Der Vorhalt wird nicht zugelassen, UVS-Akt ist nicht Teil des Strafprozessakts.
V1: Haben Sie etwas von Psychopax-Tropfen wahrgenommen?
S3: Dass Dr. K. Psychopax-Tropfen vorgeschlagen hat, hab ich erzählt bekommen, keine eigene Wahrnehmung.
V1: Wissen sie wer den Vorschlag gemacht hat, ihn in die psychiatrische Klinik zu führen?
(...)
V4: Es entstand eine Debatte, wie Herr Wague abzutransportieren sei.
V6: Einspruch, weil im anderen Absatz steht was anderes.
(Absätze werden vorgelesen)
S3: Auch den Teil mit der Debatte hab ich nicht selbst wahrgenommen.
V6: Wann haben sie unmittelbar etwas wahrgenommen, zu Beginn?
S3: Unmittelbar nach meinem Eintreffen hab ich wahrgenommen, dass alles unter Kontrolle ist, meine Wahrnehmung war nur unmittelbar nach dem Eintreffen.
V6: Haben sie hie und da den einen oder anderen Blick hingeworfen?
S3: Ja, das hat mein Urteil über das psychotische Verhalten bestätigt, die Situation war noch immer dieselbe wie beim Eintreffen.
R: Sind das flüchtige Wahrnehmungen oder sehr zuverlässig?
S3: Eher flüchtig.
Einvernahme des angeklagten Notarztes Dr. K.
R: Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig?
Dr. K.: Ich bekenne mich nicht schuldig. Ich bin praktischer Arzt mit Notarztausbildung. Montag Früh habe ich den Dienst angetreten, es war ein 24 Stunden-Dienst, hatte noch 6 Stunden Dienst zu dem Zeitpunkt. Einsatzgrund war schwere Panikattacke, 2 min hat die Fahrt gedauert, ich bin mit S1 hingefahren zum Heumarkt beim Stadtpark.
R: Wenn Sie als Notarzt den Einsatz bekommen, schwere Panikattacke, wie bereiten Sie sich vor?
Dr. K.: Ich verlasse mich nicht auf den Monitor, sondern auf das, was ich vor Ort sehe. Eine Panikattacke liegt vor, wenn Angstzustände vorherrschen und der Patient verängstigt ist. Meine Aufgabe ist es dann, den Patienten zu beruhigen. Wenn das nicht gelingt, werde ich ihm Psychopax-Tropfen anbieten. Ich bin am Einsatzort ausgestiegen und sah einen Schwarzafrikaner der von ca. 3 Polizisten und einer Polizistin umringt war. Er hat wild gestikuliert, ist herumgehÃŒpft, hat versucht, sich das Hemd auszuziehen, hat das Hemd dann auf Zuruf der Polizei wieder angezogen, ist plötzlich ruhig geworden, hat zu singen angefangen, hat einen Stoß auf die Brust der Polizistin gegeben, das habe ich selber gesehen. Er hat versucht zu flüchten, ist in Richtung strasse gelaufen, das war gefährlich, weil da viel Verkehr war. Er wurde dann an der Hand geschnappt. Die Polizistin hat gesagt, wir haben sie nicht gerufen, das war der Herr M. Die Polizistin hat mir den Vorfall erzählt.
(...)
Es war ein akuter Erregungszustand. Das ist ein Zustand, mit dem eine akute Psychose einhergehen kann. Es könnte auch tobend sein, einmal war er ruhig dann wieder tobend. Ich habe ihr vorgeschlagen, bringen wir den Patienten ins Spital. Die Polizistin hatte es lieber, wenn ein Amtsarzt ihn sieht. Sie hat sich aber dann mit ihren Kollegen beraten. Dann hat sie gesagt: bitte nehmen sie ihn doch mit auf die Baumgartner HÖHe. Ich habe die Bedingung gestellt, dass zwei Polizisten im Rettungsauto sitzen. Ich habe Psychopax-Tropfen vorgeschlagen, damit er sich zumindest beruhigt.
Wir hatten schon die Absicht wegzufahren. Aufgrund des Erregungszustandes des Herrn Wague war also vereinbart, ihn auf die Baumgartner Höhe zu bringen. Der Patient sollte auf der Bahre angegurtet werden. Ein aggressiver Patient ist eine Gefahr für die SaniTäter. Einen Stoß gegen die Polizistin hab ich gesehen, er war aggressiv. Ich bin 20 Jahre Notarzt, ich habe genügend solche fälle erlebt. Ab und zu habe ich einen Faustschlag ins Gesicht bekommen und dabei die Brille verloren, das zahlt niemand.
Ich hatte einmal eine Psychologin, die hatte ein Kind im Arm und wollte das Kind sichern. Ich habe einen Tritt in den Bauch bekommen, da wird man vorsichtig. Ich habe gelernt: erst mit Patienten reden oder sich ihm nähern, wenn keine Gefahr von ihm ausgeht. Er ist freiwillig zur Bahre gegangen, hat sich kurz gegen die Handfesseln gewehrt. Ich habe gesehen, dass er kurz versucht hat, zu beißen. Das ist mein Eindruck, er hat ihn nicht gebissen, er hat danach gelangt, hat angedeutet, hat sich aber auf der Bahre wieder beruhigt.
Ich habe der Polizistin P5 Psychopax-Tropfen vorgeschlagen. Sie sagte, das lasse ich nicht zu, weil der Amtsarzt ihn so sehen soll, wie er ist.
STA: Wie ist die Wirkung von Psyhopax-Tropfen?
Dr. K.: Das ist ein Mittel das Angst löst, sediert, blutdrucksenkend, es sollte ihn beruhigen.
STA: Wie ist die Wirkung im Vergleich zu der später verabreichten Spritze?
Dr. K.: Haldol ist primär ein Neuroleptikum, hat primär eine Wirkung gegen Psychosen, ist aber auch ein Mittel gegen unbekannte Erregungszustände.
STA: Und wenn die Wirkungen verglichen werden?
Dr. K.: Haldol hat ein breites Wirkungsspektrum bei akuten Psychosen.
D: Das Zustandsbild, das sich ihnen geboten hat, war ein akuter Erregungszustand, das war die primäre Indikation. Wenn Haldol warum? Die Frage noch einmal: das Zustandsbild in dieser Phase war: akuter Erregungszustand. Bei diesem Zustandsbild, warum kommen Sie überhaupt auf die Idee, Psychopax-Tropfen zu verabreichen?
Dr. K.: Bei einem Erregungszustand ist Psychopax auch indiziert damit er sich beruhigt für den Transport. Die Tropfen wirken erst in 10 bis 15 Minuten.
D: Ist es Ihnen schon jemals gelungen, einem solchen Patienten Psychopax-Tropfen zu verabreichen?
Dr. K: Durch Zureden ist das schon gelungen.
D: Haben Sie Blut wahrgenommen?
Dr. K.: Das Blut war schon eingetrocknet, da war nix, was aktuell blutet, auch nicht im Gesichtsbereich.
D: Also keine AuffÀlligkeit klinischer Natur?
Dr. K.: Ich habe nur von der Polizistin erfahren, dass er kurz Atemnot gehabt hat.
R: Kann das eine Verwechslung sein?
Dr. K.: Ja kann sein, kann auch ein Beamter gewesen sein.
R: Haben Sie irgendwas in ErwÀgung gezogen, wegen der Meldung der Schwierigkeit mit der Atmung?
Dr. K.: Ich bin nicht hingegangen, weil er für mich aggressiv war, er hat einen Stein geworfen, ich habe abgewartet, bis der Patient ins Fahrzeug kommt, dann hätte ich ihn untersucht.
A: P5 hat Ihnen mitgeteilt, dass Herr Wague kurz nach Luft gerungen hat.
(...) dann erinnere ich sie daran, was sie der Untersuchungsrichterin gesagt haben, ein Polizist sagt aber: ich sagte dem Notarzt, dass ich kurzfristige Atemnot festgestellt habe.
Dr. K.: für mich ist es so in Erinnerung, dass die Atemnot war, bevor wir angekommen sind.
(...)
Dr. K.: Nach mir hat er einen Stein geworfen.
A: Den Stein hat er gegen das Auto seines Chefs geworfen.
Dr. K.: Eine solche Differenzierung ist eine Spitzfindigkeit, der Stein hätte mich genauso treffen können wie das Auto. Ich habe gesehen, wie er den Stein geworfen hat. Eine Kollegin ist davor gestanden, er hat neben der Kollegin vorbeigeworfen. Zu diesem Zeitpunkt hab ich nicht gewusst, dass das das Auto von M. war.
V2: Ich verstehe ihre Aussage nicht: Wenn Sie sich dafür einsetzen, das Herr Wague auf die Baumgartner Höhe gebracht wird, welchen Grund sollte ihrer Meinung nach P5 haben, ihn noch dem Notarzt vorzuführen, wenn sie ohnehin schon gesagt haben, dass sie ihn auf die Baumgartner HÖHe mitnehmen.
Dr. K.: Sie hat abgelehnt, den Patienten in die Psychiatrie zu bringen.
(...)
R: Das versteh ich jetzt auch nicht. Es gibt laut Gesetz nur 2 Möglichkeiten: entweder es war keine tobende Psychose, dann brauch ich einen Amtsarzt oder es liegt tobende Psychose vor, dann ist der Patient direkt in eine Anstalt einzuliefern. Wenn jetzt schon die Entscheidung getroffen wurde, dass der eingeliefert werden soll, wenn er gar nicht dem Amtsarzt vorgeführt werden sollte, was hat dann die Aussage von der P5 für einen Sinn?
Dr. K.: Sie wollte ihn zuerst nicht auf die Baumgartner Höhe bringen
V5: Ist da ein Widerspruch in den Aussagen?
Dr. K.: Die Polizei hat für mich das Monopol der MachtausÃŒbung, sind für mich die Obrigkeit.
R: Wer entscheidet dann welche Medikamente ein Patient bekommt?
Dr. K.: Welche Medikamente der Patient bekommt, entscheide ich.
R: Ich verstehe nicht, warum sie solche Diskussionen mit Polizistinnen führen -Â Nichtmedizinern - wo eigentlich alle auf sie schauen, welche Medikamente verabreicht werden sollen.
Dr. K.: Ich würde mich nicht auf ein Gespräch einlassen, wer da die Dominanz hat.
R: Hatten sie das Gefühl, dass die Polizei ihnen was verbieten kann?
Dr. K.: In dem Fall war es keine akut lebensbedrohliche Situation, daher hab ich nachgegeben. Wenn es lebensbedrohlich gewesen wäre, hätte ich darauf bestanden, dass er Psychopax-Tropfen nimmt.
R: Allseitige Irritation (...) Hatten sie das Gefühl, die Polizei sucht ihren Rat? Wollten sie aktiv tätig werden und sind gehindert worden?
Dr. K.: Ich bin in meiner Funktion behindert worden, weil die Psychopax-Tropfen verweigert wurden.
R: Sie sind in das Gespräch miteinbezogen worden, haben sich bezüglich Baumgartner HÖHe durchsetzen können, haben also sehr wohl Mitspracherecht gehabt. Dass hier verschiedene Argumente aufeinandertreffen, ist normal.
Dr. K.: Ich habe nachgegeben, weil es keine lebensbedrohliche Situation war. Als Diskussion kann ich das nicht verstehen.
V5: Das Sanitätspersonal war ihnen unterstellt, haben Sie ihnen Weisungen erteilt?
Dr. K.: Das habe ich gemacht, aber nicht direkt an die SaniTäter. Ich habe gesagt: wir brauchen eine Tragbahre, die SaniTäter sind dem nachgekommen. Ich habe vorgeschlagen, ihm Handfesseln anzulegen.
V5: Haben die SaniTäter irgendwelchen Anweisungen zuwidergehandelt?
Dr. K.: Nein.
STA: Ich will nochmal die Polizistin P5 befragen.
STA:Warum überlegt man überhaupt den Umweg über den Amtsarzt, was macht das für einen Sinn?
P5: Ich bin zum Herrn Dr. hingegangen und fragte ihn sinngemäß was wir machen. Er hat gesagt, wir nehmen ihn mit unter Polizeibegleitung, aber in dem Moment war Herr Wague ruhig. Da war es denkbar, dass wir ihn dem Amtsarzt vorführen, dann ist wieder die Unruhe gekommen, dann war das wieder Vorgehensweise bei tobender Psychose.
V1: Wer hat jetzt konkret gesagt, jetzt ist er ruhig?
P5: Herr Dr. K. hat gesagt, ich nehme ihn mit, weil er zu diesem Zeitpunkt ruhig war, es ist dann auf einmal über den Amtsarzt gesprochen worden.
V5: Haben sie jemals dem Notarzt etwas verboten oder abgelehnt?
P5: Ich habe mit Sicherheit kein Verbot ausgesprochen.
V5: Vorhalt Aussage der SaniTäter, dass Psychopax-Tropfen angeboten werden.
(...)
Das Video soll vorgeführt werden
R (liest das Protokoll der Funksprüche samt Uhrzeit, einvernehmlicher Verzicht auf Vorspielen der Tonbandprotokolle, 0.39h 31 sek. erster Funkspruch (...)
1.01. 19 sek. P5: wir müssen hier bleiben, der ist jetzt total ausgezuckt.
1.01. 30 sek. brauchen sie noch einen C wagen?
(Versuch der zeitlichen Rekonstruktion anhand der Funksprüche):
Aussage einer Polizistin die den Funkspruch mit der Anforderung der Fußfesseln mitgehört hat. Sie war zu dem Zeitpunkt am Schwarzenbergplatz. Frage ob sie mit Blaulicht gefahren ist.
Nach ca. 1 bis 2 min Fahrdauer vom Schwarzenbergplatz nach 39 Sekunden ist die Polizistin auf dem Video sichtbar.
R: Das Video setzt zu einem Zeitpunkt ein, an dem Herr Wague schon am Boden gelegen ist. Nur damit wir einen Zeithorizont haben.
R: Ich habe die Laptops kontrolliert, weil mir berichtet wurde, dass verbotenerweise Aufnahmen gemacht wurden. Eine Audio-Datei wurde gefunden, sie wurde vor meinen Augen gelÃŒscht.
Mitschreiben ist selbstverständlich erlaubt. Mit Handys und Laptops kommt morgen niemand in den Saal. Ich kann nicht im Saal ständig kontrollieren, ob was mitgeschnitten wird.
Das Video wird vorgeführt
Verschriftung des Videos ist nicht bekannt, es wird veranlasst, dass das alle bekommen.
(Ende der Verhandlung an diesem Tag.)