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Quellenangabe:
Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 21. Juli 2005 (vom 22.07.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1314/, besucht am 20.04.2024

[22. Jul 2005]

Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 21. Juli 2005

Mitschrift der Prozessbeobachtung vom dritten Verhandlungstag, 21. Juli 2005, 8.30 Uhr - 13.40 Uhr (vor der Mittagspause). Die fehlenden Teile werden nachgereicht.
Der Prozess wurde auf den 28. Oktober 2005 vertagt.

((Die folgende Mitschrift ist leider unvollständig. Anders als im UVS-Prozess wurden die Aussagen nicht fürs Protokoll wiederholt, und es wird bei den Aussagen wenig nachgebohrt, wodurch der Redefluss schneller und das Mitkommen beim Schreiben schwieriger ist, außerdem wurde nur teilweise Mikrophon verwendet sodass hinten nicht alles gut zu verstehen war. Die Mitschrift ist kein Wortprotokoll - die meisten Aussagen und Fragen werden sinngemäß wiedergegeben)).

Handelnde Personen:
R: Richter
V1: Verteidigerin des angeklagten Notarztes
V2: Verteidiger von 2 angeklagten Polizisten
V3: Verteidiger von 2 weiteren angeklagten Polizisten
V4: Verteidiger der angeklagten Polizistin und eines Polizisten
V5: Verteidiger von 2 Sanitätern
V6: Verteidiger eines Sanitäters
P1, P2, P3, P4, P5, P6: angeklagte PolizistInnen
S1, S2, S3: Angeklagte Sanitäter
Dr. K.: der beschuldigte Notarzt
A: Nadja Lorenz - anwältin der privatbeteiligten Witwe von Seibane Wague.
STA: Staatsanwältin
D: Prof. Risser (Gerichtsmediziner, Gutachter)
M: ehemaliger Leiter des Afrikadorfes
Z1: Zeuge, Sicherheitswachebeamter
Z2: Zeuge, Sicherheitswachebeamter
Z3: Zeuge, Sicherheitswachebeamter bei der WEGA
Z4: Zeuge, Diensthundeführer und Sicherheitswachebeamter
Z5: Zeuge, Sanitäter bei der Berufsrettung Wien
Z6, Z7, Z8, Z9: ZeugInnen

Publikum ca. 30 Personen



Einvernahme des beschuldigten Notarztes Dr. K.



(die ersten fünf Minuten der Einvernahme wurden nicht aufgezeichnet)

STA: Warum haben sie nicht sofort am Boden Pulsmessung und Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet?

Dr. K.: für mich war entscheidend, dass der Patient rasch in das Fahrzeug gebracht wird. Im Rettungsauto gibt es bessere Bedingungen, Lichtverhältnisse, Geräte. Sonst wäre noch mehr Zeit vergangen, das ist bei uns Praxis.

STA: Sie sprachen von Beiߟbewegungen. können Sie ausschließen, dass es nicht Ringen nach Atem war?

Dr. K.: Ich nahm an, es war gezielt. Er bekam leichte Tatscherl auf den Kopf, von wem weiss ich nicht. Es waren Kopfbewegungen um mit dem Mund Dinge zu erfassen.

STA: Der Brustkorb war frei wegen der Atmung nach der Spritze.

R: Welcher Sanitäter soll was gehört haben?

Dr. K.: Der Sanitäter S1 hat gehört, dass ich zu den Polizisten gesagt habe "haltet ihn nicht am Rücken nieder sondern an den Oberarmen".

A: Sie waren bei der Verabreichung der Spritze am Kopfende. Wo sahen Sie Schläge?

Dr. K.: Das weiss ich jetzt nicht mehr.
Die Wirkung der Medikament tritt in Minuten ein, dann gibt es einen Einfluss auf den Kreislauf. Ich wurde nach der Spritze von Beamten abgedrängt.

V1: Wann waren Sie im Kopfbereich? Welchen Körperteil beobachteten Sie?

Dr. K.: Ich beobachtete den Kopfbereich. Ein Polizist hatte eine Hand im Halsbereich, eventuell fühlte er den Puls.

V1: Sahen Sie eine Lebensbedrohung?

Dr. K.: Ich war deshalb beim Kopfbereich um zu sehen ob eine Gefährdung vorliegt.

R: Sie sagten, dass es seit dem Tod von Marcus Omofuma einen Erlass gibt, dass eine Bauchlage nur 4 Minuten dauern darf.

Dr. K.: Ja, um zu vermeiden, dass die Vitalfunktionen gefährdet werden. Es kann zu einem Kreislaufkollaps kommen.

R: Ist der Erlass nachvollziehbar?

Dr. K.: NaTürlich ist er nachvollziehbar. Ich sah bei diesem jungen, kräftigen Mann keine Lebensbedrohung.

V2: An wen war der Erlass gerichtet?

Dr. K.: Das weiss ich nicht. Ich habe davon im Internet gelesen.

V2: Wo befanden Sie sich bei der Verabreichung der Spritze?

Dr. K.: Mehr beim Fuß.

V2: Das Abdrängen ist eine aktive tätigkeit gegen eine andere Person. Wie war das Abdrängen, hat wer gesagt "gehens weg"?

Dr. K.: Notgedrungen wich ich zur Seite.

V2: Was soll Abdrängen heißen?

Dr. K.: Ich fühlte mich zurückgedrängt, es war so, ich hatte den Eindruck, abgedrängt zu sein.

V2: Was taten Sie dagegen? Wehrten Sie sich dagegen?

Dr. K.: Nein.

V2: Sie sagten, dass die Situation sehr verparkt war. Wo waren sie dann? Von wo beobachteten sie die Sache?

Dr. K.: Ich sah wenig.

V2: Bei der Einvernahme sagten Sie, dass sie vom Fußende die Vitalfunktionen beobachteten?

Dr. K.: Ja.

V3: Sie sagten, dass sie den Erlass im Internet gelesen haben. Wann war das?

Dr. K.: Erst nach dem Tod von Herrn Wague.

V3: Sie konnten also nicht wissen was drinnen steht?

Dr. K.: Ich weiss es nicht genau, kann auch vorher gewesen sein.

V3: Gestern sagten Sie, dass sie die Atmung kontrollierten. Wie weit weg waren Sie?

Dr. K.: Ich war über dem Brustkorb.

V3: Frage an den Gutachter (Anm.: D, Gerichtsmediziner): ist es möglich, dass er auf der Bahre die Atmung kontrolliert?

D: Ja.

V3: Ist eine Pulsmessung einfach?

D: Übung muss sein, ich nehme aber an, dass Herr Dr. K. Übung hat.

V3: Sind Sie davon ausgegangen, dass ein Polizist den Puls misst? Kannten Sie die Beamten von Amtshandlungen?

Dr. K.: Nein, ich kannte sie nicht.

V3: Sie sagten, dass ein Sanitäter S1 gehört hat, dass sie sagten "haltens die Brust frei".

Dr. K.: Ja.

V4: Wir haben heute Ihre leise, besonnene Stimme gehört. Wie war das am Heumarkt?

Dr. K.: Es war eine Stressituation, ich schrie nicht.

V4: Wann gaben Sie die Anweisung und wissen Sie ob die anderen Sie hörten?

Dr. K.: Das weiss ich nicht mehr.

V5: Sie sagten, dass sie erst beim Anlegen der Fußfessel alarmiert waren.

Dr. K.: Ich nahm vorher keine bedrohliche Situation wahr.

V5: Deshalb nahmen Sie keinen Puls?

Dr. K.: Ja.

V6: können Sie sich an die Mimik erinnern?

Dr. K.: Nein.

V6: Sie sagten, dass sich Herr Wague gegen die Spritze wehrte?

Dr. K.: Er bewegte das Gesäß hin und her. Die Spritze war schwierig zu platzieren. Es war ein Gerangel das ca. 15 Sekunden dauerte. Wie lange der Gesamtvorgang dauerte weiss ich nicht mehr.

V6: wäre die Verabreichung der Spritze möglich gewesen ohne die SaniTäter?

Dr. K.: Nein.

V6: War es nach der Spritze nötig, dass die Sanitäter die Füße hielten?

Dr. K.: Ja.

V6: Vorhalt aus dem Akt. Sie sagten "auch nach dem Anlegen der Fußfesseln fixierten SaniTäter Wagues Füße weil er sich wehrte".

Dr. K.: Es war sinnvoll.

V2: War die Fixierung weiter sinnvoll?

Dr. K.: Ja, bis sich der Patient beruhigt.

V2: Sind Sie sicher, dass Haldol in den körper von Wague eindringen konnte?

Dr. K.: Der Stich war sicher tief genug.

V2: Bei späterer Obduktion wurde kein Haldol gefunden?

D: Ja, das ist richtig.

V2: Im Gesäß findet sich keine Einstichstelle. müsste nicht eine Einstichstelle gefunden worden sein?

D: Sämtliche Einstichstellen sind aufgelistet.

V2: Am Gesäß wurde keine gefunden. Was heißt das?

D: Durch die dünne Nadel ist der Einstich eventuell bei der Obduktion nicht nachweisbar.

V2: Bei dieser Menge an Haldol (5 mg) - hätte da bei der Obduktion nicht etwas gefunden werden müssen?

D: Ich zitiere aus dem Gutachten: "die Halbwertszeit beträgt 10 -“ 60 Sekunden".

V2: Sie können nicht sagen, ob Haldol verabreicht wurde.

D: Nein.

V4: Nach der Spritze kam die Polizistin zu Ihnen und sagte, dass der Widerstand nachlässt?

Dr. K.: Das weiss ich nicht mehr.

P5: Das habe ich gesagt.

STA: Ich beantrage eine getrennte Einvernahme der Angeklagten.

R: Alle außer P1 verlassen den Saal.

(alle Angeklagten außer P1 verlassen den Saal, werden nach der Reihe wieder herein gerufen und bleiben dann im Saal)

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

P1: Ich habe mich darauf verlassen, dass im Notfall der Arzt helfen kann. Dass ich mich an den Arzt wenden kann sobald ich merke, dass etwas nicht in Ordnung ist. Ich fühlte mich sicher, weil der Arzt dabei war. Ich fühlte den Puls, die Pupillenreaktion -“ da war alles in Ordnung.

STA: Sie sagten, sie hätten keine Ausbildung zu Fesselungstechniken. Wo lernten Sie das?

P2: Ich machte es halt so.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

P2: So ist es. für mich als Laien stellte es sich so dar, dass alles in Ordnung ist. Ich habe mich auf den Arzt verlassen.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

P3: Ja, ich fühlte mich sicher. Ich dachte, wenn der Arzt da ist, dass ist die medizinische Versorgung o.k.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

P4: Darauf habe ich mich verlassen. In dieser Situation dachte ich nicht, dass etwas passieren kann.

STA: Was könnte passieren?

P4: Ich ging nicht davon aus, dass eine Lebensbedrohung bestand.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

P5: Ich fühlte mich sicherer. Ich glaubte zu keinem Zeitpunkt, dass etwas passieren kann.

STA: Jeder von Ihnen sagt, dass sie sicherer waren weil der Arzt da war. Wenn Sie sicher waren, warum glauben Sie, dass der Arzt helfen kann?

P5: Ich glaubte nicht, dass etwas passieren kann. Jetzt habe ich gesehen was passieren kann.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

P6: Ja, ich habe mich verlassen, dass der Arzt seine Funktion ausübt.

STA: Wenn jemand zu Boden gerungen wird, muss da seine Vitalfunktion überprüft werden?

P6 (schweigt ca. 10 Sekunden): Meiner Meinung nach schon.

STA: heißt das dann, dass er gefährdet ist?

P6: Die überPrüfung der Vitalfunktionen ist eine Kontrolle. Das heißt nicht unbedingt, dass eine Gefährdung vorliegt.

R: Sie haben die Frage nicht beantwortet.

P6: Ich gehe davon aus, dass der Arzt die Vitalfunktionen sowieso überprüfen muss.

STA: Wann wird´s eng? Was dachten Sie, was passieren kann in einer solchen Situation?

P6: Ich dachte nichts.

A: Hörten Sie die Atmung? Kennen Sie den Fall aus dem 1. Bezirk?

P6: Ich hörte davon weiss aber nicht genaues.

A: Waren das nicht Beamte aus der Marokkanergasse?

P6: Ich bin nicht aus der Marokkanergasse.

A: Hörten Sie von dem Fall 2002 mit dem Drogensüchtigen, hörten Sie von der Gefahr für die Atmung?

P6: Nein.

V5: Bei den meisten Polizeieinsätzen ist kein Arzt dabei -“ ist das richtig? müssen Sie dann die Vitalfunktionen überprüfen? Sind Sie dafür ausgebildet?

P6: Ja.

V2: Bei einer Amtshandlung mit tobender Psychose, ist da ein Notarzt da?

P6: Ja.

V1: Was ist ein Notfallpatient?

P6:< Wenn er nicht ansprechbar ist.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

S1: Ja.

STA: Was hätte passieren können?

S1: Wenn ein Arzt da ist verlass ich mich auf ihn.

A: Was ist normalerweise ihr Job?

S1: Den Menschen zu helfen.

A: Sie dachten sich nicht, dass etwas passieren kann.

S1: Wenn der Arzt da ist verlass ich mich auf ihn.

A: Sie schalten doch nicht ihr Hirn aus wenn ein Arzt anwesend ist.

V5: Der fährt jeden Tage 100 mal aus.

A: Kennen Sie den Fall Omofuma?

S1: Nur aus der Zeitung, nicht genau. Ich achtete nicht darauf.

V4: Beruhigt es Sie wenn ein Arzt da ist?

S1: Ja.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

S2: Ja.

STA: Was hätte passieren können?

S2: Eigentlich nichts.

STA: Haben Sie sich darauf verlassen, dass nichts passieren kann wenn der Arzt da ist?

S3: Ja.

STA: Was hätte passieren können?

S3: Da bin ich überfragt. Ich habe solche Situationen noch nicht erlebt. Der Arzt gab Sicherheit.

R: Die Fragen der Staatsanwältin wurden mit "ja" beantwortet. Die Frage nach dem, was Passieren könnte, mit "nichts".
Gestern verzichteten wir einvernehmlich auf Vorhalte der Aussagen, die im Akt zu finden sind.

V1: Nach der Spritze stellten Sie Widerstand fest?

P1: Ja.

V6: Was wissen Sie über Omofuma?

P1: Ich habe davon nur in der Zeitung gelesen. Der Mund wurde verklebt.

V6: Sind Ihnen andere Tode bei Amtshandlungen bekannt?

P1: Der Fall in Stein.

V6: Bei Amtshandlungen in Wien?

R: Ich fordere Herrn P1 auf ins Mikro zu sprechen.

P1: In Stein erstickte auch wer, der Fall ist noch nicht aufgeklärt.

V6: Von welchen fällen wissen Sie noch?

P1: 2002 ist in Meidling ein Heroinsüchtiger unter Polizeigewalt verstorben.

V6: Wurde das Niederdrücken ausreichend thematisiert?

P1: So genau weiss ich das nicht.

V6: Vor dem Tod von Herrn Wague ist Ihnen das nicht bekannt gewesen?

P1: Nein.

A: Auch der Fall Omofuma war vorher.

P1: Ja, aber das habe ich aus den Medien erfahren, nicht aus Interesse.

A (an P2): Kennen Sie den Fall Omofuma?

P2: Der Mund wurde verklebt und er ist auch so verklebt worden.

A: War Ihnen das schon vor dem Tod von Herrn Wague bekannt?

P2: Ja, die anderen fälle aber nicht.

A (an P3): Kennen Sie den Fall Omofuma?

P3: Ja, den kenne ich. Ich wusste damals aber nicht was passierte. Mundverklebung führte zum Ersticken. Die anderen fälle sind mir nicht bekannt.

A (an P4): Kennen Sie den Fall Omofuma?

P4: Aus den Medien. Ich wusste, dass der Mund verklebt wurde, ich hörte, dass das Einschnüren des Brustkorbes ein Problem war bei der Atmung.

A: Wissen Sie von anderen fällen? Von dem Drogensüchtigen, der an Herz/Kreislaufversagen gestorben ist?

P4: Nein.

A: Von dem Fall mit dem Lungenriss?

P4: Nein.

A (an P5): Kennen Sie den Fall Omofuma?

P5: Aus den Medien. Omofuma wurde bei seiner Abschiebung an den Sessel gefesselt. Er bekam Atemnot durch das Festbinden am Sitz.

A: Wissen Sie von anderen Fällen?

P5: Nur von dem Lungenriss. Ich sah eine Sendung über Polizeiübergriffe. Vorher wusste ich nicht davon.

A (an P6): Kennen Sie den Fall Omofuma?

P6: Ich weiss von Mundverklebung, aber nichts genaues.

A: Von dem Fall mit Lungenriss?

P6: Erst nach unserer Geschichte.

A: Von Ihren Vorgesetzten wurde zum Fall Omofuma nichts gesagt?

P6 (und alle anderen angeklagten PolizistInnen): Nein.

V2: Wurde im Zuge von Schulungen wegen dieser Fälle irgendetwas gemacht?

Alle angeklagten PolizistInnen: Nein.

A (zu S1): Kennen Sie den Fall Omofuma?

S1: Aus den Medien. Todesursache war Herz-, Kreislaufversagen.


Einvernahme des Zeugen Z1 - Sicherheitswachebeamter



R: Sie waren mit dem Wagen Anton 2 unterwegs und kamen nach einem Funkspruch.

Z1: An den genauen Funkspruch kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich war gemeinsam mit der Kollegin Z2 unterwegs. Ob Fußfesseln angefordert wurden weiss ich nicht mehr.

R: Wo waren sie positioniert?

Z1: Das weiss ich nicht mehr, keine Ahnung.

R: Das Geschehen am Einsatzort ist Ihnen bekannt. Wenn jemand ums Leben kommt muss Ihnen das in Erinnerung sein.


Z1: Wir stiegen aus. Es hieß, "wir brauchen Fußfessel". Ein Kollege holte die Fessel zwischen Krankenwagen und Funkwagen. Ein anderer Kollege war schneller. Ich ging wieder zurück und brachte sie ins Auto.

R: Bei der Einvernahme sagten Sie, sie hätten "keine Schläge wahrgenommen". Sie können doch gar nicht sagen ob "ja" oder "nein".

Z1: Wir standen in der Nähe (zeigt auf einem Plan wo er stand).

R: Zur Position von Herrn M. Gleich neben ihrem Dienstwagen stand sein Wagen, zwei Männer, eine Frau, einer mit dunkler Hautfarbe.

Z1: Ich war eher beim Zebrastreifen.

R: Was sahen Sie vom Geschehen? Stehende oder kniende Leute?

Z1: Ich kann mich nur mehr an stehende erinnern.

R: Herr M. stand in der Nähe des Dienstwagens.

Z1: Sie redeten untereinander. Ich beobachtete sie nicht.

V6: Wo war Anton 2 bei der Funkannahme?

Z1: Das weiss ich nicht mehr. Wir fuhren mit Blaulicht. Konkret weiss ich es nicht mehr - wir fuhren routinemäßig mit Blaulicht und schnell.

V2: War der Einsatzgrund Unterstützung von Kollegen, ist dann Blaulicht Vorschrift?

Z1: Ja.


Einvernahme des Zeugen Z2 -“ Sicherheitswachebeamter bei der WEGA



R: Mit welchem Funkwagen waren Sie unterwegs?

Z2: Wir waren im 10. Bezirk. Wir fuhren mit Blaulicht, relativ schnell.

R: Was sahen Sie am Einsatzort?

Z2: Das ist zwei Jahre her, ich weiss es nicht mehr genau. Ich nehme an, dass er schon geschlossen war auf der Bahre. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern.

R: Ich halte Ihnen vor, dass da ein Mensch ums Leben kam.

Z2: Das ist zwei Jahre her, ich weiss es nicht mehr genau.

R: Sie sagten bei der Einvernahme beim BIA am 19.7.2003 es war "Kreislaufstillstand".

Z2: Meine Erinnerung ist nicht mehr gut.

R: Sie sind seit zwei Jahren bei der WEGA. In Ihrer Aussage beim BIA sagten Sie: "Z1 erzählte, dass der Patient herumschlug aber in die Rettung gebracht wurde, dann aber heraussprang".

Z2: Ich sah die Reanimation.

A: Welche Todesfälle sind Ihnen bekannt durch Ersticken. Omofuma?

Z2: Das kenn ich nicht genau. Man muss sich schützen, ich lass das nicht an mich heran.
Bei der Schulung lernen wir das Anlegen von Handfesseln, Fixierung am Boden, Armstreckhebel.

A: Haben sie gelernt, dass Menschen mit körpergewicht fixiert werden sollen?

Z2: Wenn Gefahr von Ihnen ausgeht. Der Armstreckhebel dient dazu, jemanden auf den Boden zu bringen. Wenn die Person ruhig ist, dann aufsetzen.

A: Wie ist das in den Schulungen?

Z2: Auf den Boden bringen, Fußfessel usw.

V5: Wissen Sie was eine tobende Psychose ist? Was machen Sie in so einem Fall?

Z2: Der Arzt entscheidet.

V5: Wenn einer aggressiv ist?

Z2: Handschellen.

V2: Kennen Sie den Omofuma-Erlaß

Z2: Nein. Das wurde nicht speziell ausgebildet.

V2: Wissen Sie wie oft Sicherheitswachebeamte eine Ausbildung haben?

Z2: Nein. Wir haben jede Woche eine Ausbildung.


Einvernahme des Zeugen Z3 - Sicherheitswachebeamter bei der WEGA



R: Sie sind bei der WEGA. können Sie sich an Ihre Wahrnehmung am 15.07.2003 erinnern?

Z3: Genau nicht mehr. Es waren da zahlreiche Kollegen bei einer tobenden Psychose. Wir fuhren durch den Stadtpark. Herr Wague lag auf dem Bauch auf der Bahre, die Kollegen waren verschwitzt und erschöpft.

R: Wie war der Gesundheitszustand von Herrn Wague?

Z3: Er sah bewusstlos aus.

R: Egal welche Schulung wer hat, das fällt auf. Wie reagierten die Anwesenden?

Z3: Die Kollegen waren erschöpft. Der Notarzt machte einen gemütlichen Eindruck. Er sagte zu Kollegen: "Schaun wir mal wie er reagiert wenn die Fesseln weg sind". Der Notarzt sagte "nehmen wir ihm die Handfesseln ab, damit wir ihn umdrehen können".

R: Sie sind bei der WEGA, welche Ausbildung haben Sie hinsichtlich Fixierung?

Z3: Es gibt einen Grundkurs Erste Hilfe. Vor dem Tod von Herrn Wague wusste ich nicht wie lange eine Person fixiert werden darf wegen lagebedingtem Erstickungstod.
Die Sache mit Omofuma war etwas anderes - da ging es um eine Abschiebung mit einem Flugzeug. Ich versteh unter Fixierung das auf den Boden bringen mit Armstreckhebel.

R: Was verstehen Sie dann unter Fesseln am Sessel?

Z3: Das ist für mich nicht Fixierung. Omofuma wurde nicht auf den Boden gebracht.
Wir haben bei der WEGA in bezug auf Fixierung nur am Anfang eine Schulung. Wir sind so wenige Leute und mit Arbeit überfordert. Die meisten Leute glauben, dass wir jeden Tag eine Schulung haben. Eigentlich sollte einmal pro Woche eine Schulung sein, aber wir haben Zeitmangel. Vorher als Sicherheitswachebeamter hatte ich in dem Bereich keine Schulung.

R: Bei Bodenlage und Baulage: gibt es da eine eigene Fixierungsmethode?

Z3: Es gibt eine Ausbildung einen Täter mittels Armstreckhebel auf den Boden zu bringen. Am meisten wird der Armstreckheben geschult - Eigensicherung geht vor. Bodenfixierung erfolgt so lange, bis die Sicherheit hergestellt wurde. In Schulungen wird auch Bauchlage geschult. Eine negative Erfahrung, dass Atemnot entstehen kann, kam noch nicht vor. NaTürlich schreiben die Leute was von "böser Polizei" herum. Bei tobenden Psychosen wird oft die WEGA angefordert, weil wir geschult sind.

D: Was war in Ihrer tätigkeit die längste Fixierung? Wo setzen Sie da an?

Z3: Bei tobenden Psychosen versuchen wir zu beruhigen um die Handfessel anzulegen.
Wir hatten eine Dame mit der Grüße von 1,65 Meter. Es war uns nicht möglich ihre Arme zurückzubringen.
Es gibt auch Vorfälle, dass man auf der Schulter kniet.

(Vorführung einsatzbezogener körperkraft und Armstreckhebel; V6 - Rechtsanwalt Dr. Soyer stellt sich freiwillig zur Verfügung)

V6: Wie bringen Sie jemanden zu Boden, wenn es nicht gelingt den Armstreckhebel anzuwenden?

Z3: Der Armstreckhebel ist der einfachste. Bei tobenden Psychosen werde ich das aber nie alleine machen. Das geht sonst schief.

V6: Und wenn es nicht gelingt?

Z3: Dann muss ich mir was einfallen lassen. Ich werde Körperkraft anwenden.

V6: Wenn es Ihnen gelingt jemanden auf den Boden zu bringen aber nicht den Armstreckhebel anzuwenden?

Z3: Es gibt die Möglichkeit die Beine zu fixieren. Das lernen wir nur bei der WEGA, nicht bei der Sicherheitswache.
Es kann sein, dass ich draufknie um Handfesseln anzulegen.

R: Da gehts aber nicht um unseren Fall. Herrn Wague hatte schon Handfesseln an.

V6: Waren Sie bei einem Einsatz, bei dem drei Personen eine tobende Psychose nicht fixieren konnten?

Z3: Das kommt auf die Räumlichkeiten an. Wir brauchen mindestens vier WEGA-Beamte.

STA: Gibt es andere Möglichkeiten zur Beruhigung? Er ist hinten bereits geschlossen, die Beine sind fixiert, der Kopf wird gehalten.

Z3: Wenn er noch tobt - das hängt von der Situation ab. Es gibt keine zwei gleichen Vorfälle.
Es kann noch einiges machen. Ganz feste Fixierung gibt es bei tobender Psychose nicht.

STA: hätten Sie bei Herrn Wague eine andere Möglichkeit gewusst?

Z3: Ich glaube nicht.

V4: Sind viele Angriffspunkte bei einer tobenden Psychose besser, Rücksichtsvoller?

Z3: Das weiss ich nicht. Zuerst wird geringe Kraft angewandt, wenn nötig mehr.
Eine stehende Person zu fixieren geht nicht.

V5: Ist es üblich mit dem Fuß zu fixieren?

Z3: Ich würds wegen dem Gleichgewicht nicht machen. Ich habe das aber erst bei der WEGA gelernt.

D: Wann kann eine tobende Person mit angelegten Fesseln noch machen?

Z3: Auf die Seite drehen und schlagen, auch beißen.

D: Wie lange ist die Kette bei Fußfesseln?

Z3: Das weiss ich nicht. Ein paar Zentimeter.

V5: Haben Sie Fälle erlebt, wo tobende Psychosen wieder aufsprangen?

Z3: Ja, einer sprang nach zwei Minuten, als der Notarzt schon gesagt hatte es ist o.k., wieder auf.
Es kann immer was passieren.

V1: Halten Sie es in einer solchen Situation zumutbar, dass ein Arzt zu tobender Person sofort hingeht?

Z3: Das muss der Arzt wegen der Eigensicherung selbst entscheiden.

V3: Wie oft müssen Sie den Armstreckheben trainieren?

Z3: Regelmäßig.

R: Es wurde im gegenständlichen Fall kein Armstreckhebel angewandt.

V3: Wer entscheidet, ob Handfesseln abgenommen werden?

Z3: Der Notarzt.

R: Kennen Sie das Video? War Das Vorgehen und die Fußfixierung für sie o.k.?

Z3: Nein, ich kenne das Video nicht.

V6: Ich rege einen Sachverständigen zur Ausbildung an.

R: Ja.

A: Ich rege an, dass ein Sachverständiger aus Deutschland beigezogen wird weil der Innenminister von einer "angemessenen Amtshandlung" sprach.

Z3: Die Ausbildung in Österreich und in Deutschland ist nicht vergleichbar.

R: Ich entscheide das.

A: Bei tobender Psychose gibt es das einen Einsatzleiter? Wer behält den überblick?

Z3: Das ergibt sich aus dem Einsatz. Es gibt da nicht viel überblick. Man hat da keine Zeit.

R: Gibt es Dienstvorschriften mit Weisungen?

Z3: Bei Wohnungsöffnungen, bei Gefahr in Verzug ist das anders.

V2: Was ist ein Charge?

Z3: Es gibt einen Chargenkurs - die lernen einige Sachen mehr.

A: Vor der WEGA waren Sie 1 1/2 Jahre Sicherheitswachebeamter. Was war da anders?

V1: Wann wird ein Notarzt beigezogen?

Z3: Das hängt von der Situation ab.

R: Ich kann mir jetzt nicht 100 tobende Psychosen schildern lassen.


Einvernahme des Zeugen Z4 - Diensthundeführer und Sicherheitswachebeamter



R: Welche Funktion haben Sie?

Z4: Ich bin der Diensthundabteilung. Ich bin Sicherheitswachebeamter und Diensthundeführer.

R: Wann helfen Sie aus?

Z4: Im konkreten Fall, weil nur WEGA und Diensthundeführer Fußfesseln haben. Ich kam mit dem Wagen Tasso 5 aus dem 2. Bezirk.

R: Sie gaben an, dass Herr Wague die Handfesseln vorne hatte.

Z4: Ich weiss noch, dass er auf der Bahre lag. Er war ruhig, den Gesundheitszustand weiss ich nicht mehr.

R: können Sie sich an eine Aufforderung erinnern, dass Herrn Wague die Handfesseln abgenommen werden sollen?

Z4: Ich weiss nicht mehr.

R: Wer sagte "Handfesseln abnehmen"?

Z4: Das weiss ich nicht mehr.

R: Als was waren sie ursprünglich ausgebildet?

Z4: Als Sicherheitswachebeamter. Die Hundeführer sind eine eigene Abteilung. Wir lernen keine Fixierung. Alle zwei Jahre gibt es eine berufsbegleitende Fortbildung. Am Vormittag werden wir eine halbe Stunde über Fixierungstechniken zur Eigensicherung informiert. Wir wurden für Fixierung aber nicht richtig geschult.

R: Wurde auch Fixierung in Bauchlage mit Handfesseln am Rücken gezeigt?

Z4: Ja. Wir wurden nicht auf gesundheitliche Probleme aufmerksam gemacht. Wir kommen meist zu Einbrüchen. Meine Aufgabe ist es, mich auf den Hund zu konzentrieren.

R: Bei tobenden Psychosen, werden da Hundeführer angefordert?

Z4: Eigentlich nicht.


Vernehmung des Zeugen Z5 - Sanitäter bei der Berufsrettung Wien



R: Das Beweisverfahren könnte ergeben, dass Sie sich selbst belasten. Wenn Sie aussagen, muss es die Wahrheit sein.

Z5: Ich will aussagen.

R: Sie sind SaniTäter?

Z5: Am 15.7. war ich als zweiter Sanitäter mit S2 und S3. Ich war nicht Lenker des Rettungswagens. Einsatzgrund war "Panik schwer am Stadtpark".
Ich sah Polizisten, nicht mehr. Auf Herrn Wague wurde ich aufmerksam als er in den Wagen kam.
Herr Wague war aggressiv gegen 4 Polizisten. Die Polizisten versuchten mit ausgestreckten Armen Herrn Wague am Fortlaufen zu hindern. Er wollte die Polizisten auf die Seite schubsen. Dann beruhigte er sich, die Situation war geklärt, dann gab es ein kurzes Gespräch zwischen dem Arzt und Polizisten neben dem Wagen. Es ging in dem Gespräch um Psychopax-Tropfen. Eine Polizistin sagte, dass der Patient besser so wie er ist dem Amtsarzt vorgeführt werden soll. Herr Wague war zu dieser Zeit ruhig.
Herr Wague hatte Handschellen, zwei Kollegen nahmen die Bahre, Wague legte sich freiwillig auf die Bahre. Er wurde ins Auto geschoben. Ich nicht mehr ob er mit körperkraft auf die Bahre gelegt wurde. Dann sprang er aus dem Auto mit dem Kopf voran auf die Polizei zu. Es kam zu einer Rangelei, es wurde versucht, den Patienten auf den Boden zu legen nicht brutal.

R: Wenn wer mit Handfesseln auf den Boden gelegt wird ist das sicher nicht angenehm.

Z5: Den Umständen entsprechend zart. Der Doktor sagte, dass ich Haldol aufziehen soll. Wie Herr Wague in Bauchlage kam weiss ich nicht genau.

R: Was machten die Polizisten und Sanitäter um ihn zu fixieren? Wann kam die Anweisung zum Haldol? Kurz oder lang danach?

Z5: Kurz danach.

R: Es kam die Anweisung zur Spritze. Wo war das Rettungsfahrzeug?

Z5: Rechts, links war der Notarztwagen. Er war bei der SeitenTüre, ich hatte keinen Blick auf ihn. Ich habe mir keine Zeit gelassen. Als ich die Spritze brachte sah ich Herrn Wague, er wurde von Polizisten gehalten, versuchte, sich auf die Seite zu drehen um aus der Fixierung zu entkommen. Eine Schere wurde von mir rausgereicht. Der Gurt und die Hose wurden jedoch von anderen aufgeschnitten. Ich sah nicht wie der Arzt die Spritze setzte. Dr. K. kam nach der Spritze zu mir zum Rettungsauto.

R (Richter zeichnet eine Skizze, damit der Zeuge zeigt wo die Spritze verabreicht wurde): Von welcher Seite?

Z5: Die genaue Position weiss ich nicht. Ich entsorgte die Spritze und begab mit nach draussen, zum rechten Kotflügel des Rettungswagens. Dr K. ist rechts von mir gestanden. Das war der Zeitpunkt, wo wir auf die Fußfesseln gewartet haben.
Dass nach den Fußfesseln gerufen wurde, das hab ich gehört. Nach wie vor hat Herr Wague mit dem Oberkörper Widerstand geleistet, das hab ich gesehen.

R: Es müssen vor ihnen 2 Sicherheitsbeamte gestanden haben, trotzdem können Sie sagen, dass der Herr Wague mit dem Oberkörper Widerstand geleistet hat?

Z5: Ja. Wie die Fußfesseln eingetroffen sind, bin ich die Bahre holen gegangen. Bin von selbst gegangen, ohne Anweisung. Dann haben wir das Bett runtergelassen, mit zwei Kollegen, dann haben wir nur mehr gewartet, dass man ihn aufs Bett legen kann.

R: Warum gewartet, auf was haben Sie gewartet? Zu diesem Zeitpunkt waren schon die Fußfesseln oben?

Z5: Ich kann nicht sagen, ob Fußfesseln schon oben waren wie ich mit der Bahre gekommen bin.

R: War der Gesundheitszustand auffällig?

Z5: Einmal ist er verkehrt gelegen, ist dann schnellstens umgedreht worden.

R: Herr Wague musste ja reanimiert werden, wann war das für sie erkenntlich?

Z5: Wie er am Bett oben gelegen ist, der Kopf war nicht stabil.

R: Das war das Anzeichen, das sieht man auch im Video. Hat es da irgendwelche Weisungen gegeben?
Da muss ja jeder Handgriff funktionieren, da ist man doch unter Stress? Mir fällt bei Betrachtung des Videos keine Hektik auf.

Z5: Stress hatte keiner. Das ist ein täglicher Ablauf, die Reanimation, das ist ganz normal.

R: Bei 2.11 im Video sieht man den Dr. K. mit zeigender Bewegung. Hat die nicht ihnen gegolten?
Haben Sie jemand wahrgenommen, der gesagt hat, Herr Wague habe keinen Puls mehr?

Z5: Die Reanimation kam überraschend.

R: Wann war der überraschungsmoment, wodurch sind sie aufmerksam gemacht worden?

Z5: Das kann ich nicht sagen.

R: Sie bringen die Schere.

Z5: Nach dem Aufschneiden der Hose bin ich wieder weggegangen, daher hab ich nicht gesehen, wie die Spritze gegeben wurde.

R: Sind Ihnen Anweisungen von Dr. K. in Erinnerung, die die SaniTäter oder andere betreffen?

Z5: Nein.

R: Was haben Sie in ihrer Ausbildung über Atmung gelernt?

Z5: Beim Einatmen hebt sich die Brust. Bei Last auf der Brust wird jemand schwerer atmen.

R: Ein Sanitäter ist im Oberkörperbereich gekniet, war das für sie nicht bedenklich, das haben Sie ja gesehen?

V2: Das war ein falscher Vorhalt, er hat den Oberkörper nicht gesehen, nur den Kopf.

R: Ich frage anders: Haben sie den Oberkörper gesehen?

Z5: Ja.

R: Haben sie gesehen, wie die Polizisten fixiert haben?

Z5: Nein, hab ich nicht gesehen.

R: Sie sind Sanitäter. hätten sie nicht darauf aufmerksam machen müssen, aufgrund ihrer Ausbildung.

Z5: Er hat sich nach wie vor gewehrt, geschnauft hat er auch.

R: Aha, das hören wir zum ersten mal, kann das nicht Atemnot gewesen sein?

Z5: Er hat ausgeatmet, sich nach wie vor gewehrt.

R: Vorhalt aus dem Protokoll beim BIA: das sagten Sie "Ich glaube eine Anweisung gehört zu haben, dass der Doktor gesagt hat, sie sollen ihn nur an den Armen nehmen".

Z5: Jetzt kann ich mich schon daran erinnern, nachdem sie das vorgelesen haben.

R: Kommt da eine Situation an ihr geistiges Auge? Sie haben damals schon gesagt, sie glauben ...
Haben sie mit jemandem gesprochen?

Z5: Nein, mit niemandem.

STA: Er hat geschnauft, da haben Sie es normal gefunden, daraus haben sie geschlossen, dass er Luft kriegt?

Z5: Er hat probiert, sich in die Seitenlage zu drehen. Das kann ich selber nicht entscheiden, ob er genug Luft bekommen hat.

STA: Was macht man als ausgebildeter Mensch, wenn man den Verdacht hat, dass jemand keine Luft bekommt?

(...)

A: Vorhalt aus der Vernehmung beim UVS, wo Z5 auf der Seite 201 bezogen auf die Einvernahme vor dem BIA angegeben hat, dass Dr. K. mehrmals zu den Polizisten gesagt hat, dass sie sich nicht so heftig auf den Oberkörper lehnen sollen, weil das die Luft zum Atmen nimmt.

V2: Die Protokollierung vor dem UVS war zusammenfassend und entspricht nicht unbedingt den realen Aussagen.

R: Ist ihnen in Erinnerung, dass sie das gefragt wurden?

Z5: Nein. Ich kann mich nicht erinnern.

R: Es war eine Sache, wo ein Mensch zu Tode gekommen ist. Wieso hat man da an entscheidende Tatsachen keine Erinnerung mehr? Gerade ob eine Anweisung kam die Atemwege freizuhalten?

Z5: Ich kann mich nicht erinnern.

R: zurück zum Vorhalt der Staatsanwältin: Sie haben Atemnot erkannt ...

V5: Das war ein falscher Vorhalt der Frau Staatsanwältin.

R (verliest das Protokoll noch einmal): Der Gedanke der Atemlosigkeit ist ihnen gekommen? Antwort: Ja. Der Vorhalt war also richtig. Haben sie sich da nicht Sorgen um den Gesundheitszustand des Herrn Wague gemacht?

Z5: Der Gedanke der Atemlosigkeit ist mir nicht gekommen.

R: Was soll ich davon halten, einmal ja, einmal nein. Ich erinnere Sie an die Wahrheitspflicht. Haben sie nicht gedacht auf wienerisch: Jessas, der kriegt ka Luft?

Z5 (Gibt keine Antwort, das wird protokolliert)

A: Das UVS-Protokoll wird von den Zeugen nochmal gelesen und unterschrieben.

V2: 2 Polizisten haben das UVS-Protokoll nicht unterschrieben.

A: Ja, das waren die beiden, die die Aussage verweigert haben.

V1: Sie sagen: Ich glaube, dass der Dr. K. gesagt hat, dass er nur an den Armen gehalten werden soll. Zwei mal machen sie diese Angabe, heute können sie sich nicht mehr erinnern, haben sie die Befürchtung, dass sie sich selber strafrechtlich belasten?

Z5: Nein, die Befürchtung mich selber strafrechtlich zu belasten, hab ich deswegen nicht.

V5: Sind sie selbst einmal bei einem Einsatz verletzt worden?

Z5: Ja, einmal hatten wir eine Psychose am Bildschirm, zuerst war die Person ganz nett, dann ist sie im Auto aggressiv geworden, hat die Scheibe rausgeschlagen. Wir haben versucht, sie zu beruhigen, haben die Polizei gerufen, dabei wurde mir ein Zahn ausgeschlagen.

V6: Haben sie ihre verschriftlichten Aussagen vor dem UVS damals nochmal durchgelesen.

Z5: Nein

V6: Haben sie sich damals noch erinnern können?

Z5: Bei BIA ja, beim UVS ist mir viel vorgehalten worden, an das ich mich nicht erinnern konnte.

R (UVS-Protokoll wird zitiert): Grundsätzlich habe ich mich bei der BIA besser erinnern können.

Z5: Das kann ich heute bestätigen.

V6: Warum antworten sie nicht auf die Frage der Staatsanwältin?

Z5: Ich bin nervös.

V6: Haben sie den Widerspruch überhaupt verstanden?

Z5: Nein.

V6: Tun sie jetzt nur mutmaßen?

Z5: Nein.

R: Ich halte Ihnen vor, was sie beim BIA gesagt haben.

Z5: Ich kann mich nicht erinnern.

R: Um 14 Uhr kommt Herr M. Heute bis 16 Uhr, wenn wir nicht fertig werden, ist trotzdem um 16 Uhr Schluss.
Jetzt machen wir Mittagspause, ... Nein alles zurück, ... wir haben noch Zeugen draussen.

R: Von Z5 wurde mir ein Gedächtnisprotokoll vorgelegt von dem Vorfall mit seinem Zahn, gilt als verlesen.


Vernehmung der Zeugin Z6



R: Sie haben ein Drohmail geschrieben, daher mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie von einem Entschlagungsrecht gebrauch machen können, um sich nicht selbst zu belasten.

Z6: Das Strafverfahren ist schon eingestellt. Ich habe ein Schreiben gekriegt.

R: Sie müssen hier die Wahrheit sagen. Sie wollen aussagen. Sie haben also an den Herrn M. ein Drohmail geschickt.

Z6: Herr M. hat sich die mails von mir selber nochmal geschickt und Sachen reingeschrieben, die ich nicht geschrieben habe.

R (Zitiert ein Drohmail)

Z6: Das mail ist von M. an M., das hat die Polizei schon festgestellt. Ich war wütend, aufgebracht, habe Herrn Wague als friedlichen Menschen gekannt. Die Passagen mit "Drecksau" und mit den "Brödern", das hab ich nicht geschrieben, nicht alles, nicht die extremen Drohungen. Man hat dem Herrn M. den Vorwurf gemacht, wenn er anders reagiert hätte, wäre Herr Wague noch am Leben.
Man hat Herrn M. zu Rede gestellt, am nächsten Tag. Er hat das Ableben erklärt und hat ein Gedächtnisprotokoll verteilt.
Es war so: Ich bin mit der Witwe von Seibane Wague ins Afrikadorf gegangen, sie hat sich dort hingesetzt und gemeint: so, sie will jetzt wissen, was passiert ist. Stimmungsmäßig war es eher gegen M., alle die Seibane gekannt haben, haben über M.`s Darstellung nur den Kopf geschüttelt. Aber man hat ihm zugehört.


Vernehmung des Zeugen Z7



R: Sie sind am 15.07. über Aufforderung von Herrn M. zu einem Einsatz gerufen worden. Haben sie damals eine Auskunft erhalten, wer der Randalierer war?

Z7: Nein, das kann ich nicht mehr sagen.

A: Sie haben zu Protokoll gegeben, dass der Randalierer ihm nicht namentlich bekannt war.

Z7: Wenn das so protokolliert wird, dann werde ich das damals so gesagt haben.


Vernehmung der Zeugin Z8



R: Sie sind beruflich Tanzlehrerin.

Z8: Ich hatte an diesem Montag einen Auftritt im Afrikadorf. Mein Exehemann war mindestens ein Jahr der beste Freund von Seibane.

R: Sie haben in ihrer Einvernahme den Herrn Wague als ruhigen Menschen beschrieben.

Z8: Die letzte Woche vor seinem Tod hatte er Stimmungsschwankungen und war aufbrausend. Er wirkte, als hätte er einen psychotischen Schub.

R: Was haben sie für eine Veränderung vor seinem Ableben wahrgenommen?

Z8: Er hat 24 Stunden gearbeitet, war übernachtig, da wird man psychisch labil. Er hat die Arbeit gut gemacht, aber es gab Kritik an ihm. M. hat die Probleme nicht richtig gelöst.

R: Es hat Reibereien zwischen M. und Wague gegeben?

Z8: Ich habe Reibereien nicht mitgekriegt, nicht in meiner Gegenwart. Die Afrikaner haben sich das untereinander ausgemacht. Wir haben eher andere Themen behandelt, eher künstlerisch. Sein psychotischer Schub hat sich in den Tagen vorher dadurch angedeutet: Er hatte oft Themenwechsel, fragte mich etwas, dann ließ er mich kaum antworten. Spirituelle Dinge haben ihn sehr interessiert, mehr als sonst. Ich hab ihn vorher eher auf der intellektuellen Ebene kennen gelernt. Ich habe dann um Mitternacht das Afrikadorf verlassen.

R: Da ist ihnen etwas aufgefallen. Sie hatten Sorge, es liegt etwas in der Luft?

Z8: Ich habe damals gehört, dass Seibane zu M. schreit: You are homosexual! Das war, weil M. zuerst ihm Homosexualität unterstellt hat. Er hat an dem Tag mehr Sprüche aus der Bibel losgelassen als sonst, god knows the truth usw.

R: Haben sie Angst gehabt, es hätte eskalieren können?

Z8: Ich war erstaunt, dass sich die so anschreien.
Ich hab einen Freund mal erlebt, der hatte einen psychotischen Schub, da war das ähnlich.

STA (hält das Protokoll vor): Im Protokoll steht, Seibane sei gesagt worden, M. habe mit der Frau von Seibane geschlafen.

Z8: Das habe ich nie cc, ich habe M. fast nie gesehen.

V2: In der letzten Woche hatte Herr Wague einen psychotischen Schub?

Z8: Ich habe ihn gefragt, warum er einen schwarzen Anzug trägt. Er hat gesagt: weil ich heute geschieden wurde, das hat sich dann später als unwahr herausgestellt. Es hatte auch den Anschein, als höre er Stimmen.
Er ist einmal so am Tisch gelegen. Das Scheidungsverfahren, hab ich heute erfahren, war damals auch nicht aktuell.

V5: Sie haben gemeint, es seien Drogen im Spiel?

Z8: Es war eher übernachtigkeit. Seibane war nicht mehr auf harten Drogen seit 1,5 Jahren. Ich habe in der Zeitung gelesen, dass er mal auf harten Drogen war.
Das hat mein Mann auch gesagt, aber es gibt auch viel, was gesagt wird, was sich dann nicht bestätigt.


Vernehmung des Zeugen Z9



Z9: Ich habe den Herrn Wague kennen gelernt im Rahmen eines Equal-Projektes. Es ging um die Ausbildung zu Interkulturlotsen, ich bin mit Jugendlichen und Lehrlingen ins Afrikadorf gegangen und habe in diesem Zusammenhang den Seibane kennen gelernt. Er besaß eine ausgezeichnete Intelligenz, gute Herzensbildung, er war ein guter und ehrlicher Mensch.

R: Und was gab es da für Probleme?

Z9: Bin 3 mal von Herrn M. aus dem Afrikadorf verwiesen worden.

R: Ich meinte nicht ihre Probleme, sondern die Probleme mit Herrn Wague.

Z9: Einmal bin ich in diesem Zusammenhang rausgeschmissen worden. Ich habe gefunden, dass er sich von Herrn M. zu sehr belasten lässt.

R: Warum hat Herr M. ihn belastet?

Z9: Seibane war für den Infostand zuständig, er machte Führungen, er war sehr einfühlsam, sehr geduldig, hat auch Tonarbeiten gemacht. M. hat Folder gemacht. Seibane war überfordert und überarbeitet, war geknickt und möde. Bin kurz vor Mitternacht gegangen, er wollte noch, dass ich dort schlafe. Aufbrausend war er, weil gesagt wurde, er habe mit mir eine homosexuelle Beziehung. Ich wollte am nächsten Tag ein Sakko vorbeibringen, hab dann vom Tod erfahren und bin wieder des Afrikadorfes von M. verwiesen worden. Ich habe gesagt: (emotional) Das war dein Mitarbeiter!

V3: Wissen sie von privaten Problemen des Herrn Wague?

Z9: Beziehungsprobleme hatte er schon. Wir hatten ein langes Gespräch in der Nacht zuvor.

V5: Nochmal zur Scheidung, war das aktuell?

Z9: über Scheidung ist gesprochen worden. Ich glaube, dass die Frau die Scheidung wollte.

V5: Warum wollte seine Frau die Scheidung?

Z9: Sie haben sich auseinandergelebt, es gab keinen besonderen Anlass. Ich habe ihn erst kurz vor seinem Tod kennengelernt. Wenn er länger gelebt hätte, Wären wir sicher gute Freunde geworden.


Mittagspause 13.40 Uhr