Quellenangabe:
Der "Fremde", das Wasser und die Anständigkeit der Staatsgewalt (vom 05.08.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1326/,
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[05. Aug 2005]
Ein "Fremder", der in Kärnten um ein Glas einheimisches Wasser bittet, ist der Gerichtsbarkeit auszusetzen.
OTO X. aus Nigeria lebt ohne legalen Status in Österreich. In Köhnsdorf bei Kärnten durch die Strassen wandernd, wurde sein Durstgefühl so groß, dass er an einer WohnungsTür läutend, den ihm öffnenden Mann um ein Glas Wasser bat. Der Mann verständigte umgehend die Polizei. Ein Glas Wasser bekam OTO nicht. Einige Zeit später wurde OTO auf seinem Weg von der Polizei aufgehalten. Er wurde bedroht, verletzt, getreten, geschlagen, in Handschellen abgeführt. Die Verletzungen hatten ein Ausmaß erreicht, welches die Verständigung eines Arztes bedingte. Gegen die Polizei läuft ein Verfahren.
OTO wird in Folge dem Rechtsstaat ausgeliefert: die Bezirkshauptmannschaft völkermarkt geht von aggressivem Verhalten gegen 4 Exekutivbeamte, Beschimpfung, Behinderung einer Amtshandlung, lärmerregung und Verletzung des Anstands aus. Die Anschuldigungen sind nicht nachvollziehbar, mit Handschellen gefesselt war OTO Misshandlungen ausgesetzt.
Der öffentliche Anstand wurde verletzt: im Zuge des Angriffs durch die Polizei wurde OTO die Hose zerrissen, er ging zu Boden, er war der Polizei in folge dessen halbnackt ausgesetzt. Es ist dem staatlichen Repressionsapparat noch nicht genug.
OTO muss sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor dem Landesgericht Klagenfurt am 17. August 05 verantworten.
Er hatte Durst. Er wollte ein Glas Wasser trinken. Er wurde geschlagen. Jetzt wird ihm der Prozeß gemacht. Es droht ihm die Abschiebung.
Der Rechtsstaat hat sich bis zur Kenntlichkeit entblÃŒÃt.
rosalia krenn
arge wehrdienstverweigerung, gewaltfreiheit & Flüchtlingsbetreuung
www.verweigert.at