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Quellenangabe:
Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands! (vom 20.09.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1347/, besucht am 21.11.2024

[20. Sep 2005]

Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands!

Presseerklärung der Rechtshilfe vom 19. 09. 2005

Im Rahmen der Proteste gegen das Ulrichsbergtreffen in Kärnten/Koroska kam es am 17. 9. 2005 während einer Spontandemonstration gegen das Treffen der Kameradschaft 4, einer Vereinigung ehemaliger Waffen-SS-Soldaten, in Krumpendorf/Wörthersee zur Festnahme einer Person.

Diese Person, welcher "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen wird, befindet sich allerdings noch immer - mehr als 48 Stunden nach ihrer Festnahme - in Gewahrsam, ohne von der zuständigen Untersuchungsrichterin / dem zuständigen Untersuchungsrichter vernommen worden zu sein.

Diese Vorgangsweise stellt einen schweren Verstoß gegen Artikel 4 des "Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit" dar und kann nur als behördliche Willkür gedeutet werden. Selbst Kärntner BeamtInnen müssten den in Verfassungsrang stehenden Artikel kennen. Laut diesem Gesetz muss jede festgenommene Person spätesten vor Ablauf von 48 Stunden nach ihrer Festnahme freigelassen oder in das zuständige Gericht eingeliefert werden, wo die festgenommene Person dann "ohne Verzug vom Richter zur Sache und zu den Voraussetzungen der Anhaltung zu vernehmen" ist.

Das ist in diesem Fall bisher immer noch nicht passiert, obwohl der Festgenommene bereits Sonntag Nachmittag in die Justizanstalt Klagenfurt/Celovec eingeliefert wurde.

Das Vorgehen der Kärntner BeamtInnen ist jedoch nicht nur in Bezug auf die widerrechtlich lange Dauer der Festnahme, sondern auch auf die Behandlung im polizeilichen Gewahrsam (z.B. Abnahme einer DNA-Probe ohne rechtliche Grundlage) höchst schikanös, sondern verstößt außerdem eindeutig gegen den Artikel 3 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) sowie 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie gegen Artikel 4 des Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit.

Auch Kärnten ist Teil des Rechtsstaats Österreich und folglich haben sich Exekutive sowie Justizbeamte an die Gesetze und die Verfassung der Republik zu halten!

Wir protestieren entschieden gegen das willkürliche und völlig unbegründete Verhalten der Kärntner BeamtInnen und fordern die sofortige Freilassung der inhaftierten Person!
Gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands!

Rechtshilfe / AK Gegen den Kärntner Konsens

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Telefon: 0650/5926791