Quellenangabe:
Fortsetzung des Prozesses zum Tod von Seibane Wague (vom 21.10.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1398/,
besucht am 21.11.2024
[21. Oct 2005]
Am kommenden Freitag, 28.10.2005, wird der Prozess zum Tod von Seibane Wague gegen sechs PolizistInnen, drei Sanitäter und einen Notarzt fortgesetzt. Parallel dazu finden Veranstaltungen in Gedenken an Seibane Wague statt.
Im Prozess wird darüber entschieden, ob der Tatbestand der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erfüllt wurde. Richter Gerhard Pohnert hat 37 weitere ZeugInnen und vier neue Gutachter geladen.
Fünf zusätzliche Verhandlungstage sind im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts anberaumt worden. Am 4. November sollen die Urteile verkündet werden.
Bei den ZeugInnen handelt es sich großteils um PolizistInnen, die Auskunft über den Ausbildungsstand der angeklagten BeamtInnen geben sollen. Einige von ihnen hatten im Rahmen ihrer Einvernahmen angegeben, sie wären nicht geschult worden, wie man eine Fesselung bzw. Fixierung durchführt.
Nun sollen vor allem die betreffenden AusbildnerInnen und WachkommandantInnen zu dieser Aussage Stellung nehmen. Außerdem will der Richter abklären, ob der so genannte Omofuma-Erlass, mit dem das Innenministerium die Fixierung in Bauchlage explizit verboten hatte, unter der Exekutive entsprechende Verbreitung fand, was von den Beschuldigten zum Teil bestritten worden war.
Mit Spannung werden vor allem die Ausführungen des beigezogenen Sachverständigen für Intensivmedizin, Kurt Hudabiunigg, erwartet. Dieser hält in seinem Gutachten fest, Seibane Wague sei nicht an Herzversagen, sondern an einer "fixationsbedingten Asphyxie" gestorben. "Die Ursache des Kreislaufstillstandes ist die Beeinträchtigung der Atembewegungen und die Beeinträchtigung des Blutrückflusses in das Herz", heißt es in dem Gutachten.
Ein weiterer Sachverständiger könnte von entscheidender Bedeutung sein: Rudolf Pföhs, Experte für Einsatztechnik bei der Polizei, bemängelt in seinem Gutachten eine "fehlende Koordination bei den Fixierungen jeweils im Kopf- und Brustbereich". Einige BeamtInnen hätten "nicht notwendige Fixierungsmaßnahmen" gesetzt. Kritik übt der Gutachter - er ist Schieß- und Einsatztaktiker sowie Beamter des Innenministeriums - auch an "fehlenden Vorschriften" bezüglich Fixierungen. Die Beamten hätten teils nur auf Grund "reiner Erfahrungswerte" gehandelt, so Pföhs.
Weiters ergänzen der Chemiker Walter Vycudilik sowie der Neuropathologe Herbert Budka die Liste der zusätzlich beigezogenen Sachverständigen.
Quelle: APA