Quellenangabe:
Freispruch 'Täuschung' / Schuldspruch 'Amtsanmaßung' (vom 26.10.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1405/,
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[26. Oct 2005]
Am 19.10.2005 fand in Lambach/OÖ der letzte Prozesstag von insgesamt 3 Tagen in der Causa Volxtheaterkarawane/FDR statt.
Die an der Aktion - Vermessung und Abnahme biometrischer Daten durch das "European Institute of Biometric Research" an Kindern des Stiftsgymnasiums Lambach - Beteiligten und der "Täuschung - § 108 StGB - und der Amtsanmaßung - § 314 StGB - Angeklagten wurden vom Delikt der Täuschung freigesprochen, aber im Punkt Amtsanmaßung im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, wobei es bei sehr geringen Geldstrafen und Verlängerung der Bewährungszeiten für Angeklagte mit offenen bedingten Strafen blieb.
Begründet wurde das Urteil wie folgt:
Aus objektiver Sicht - aus Sicht des Richters - habe das Verfahren ergeben, dass wir das Delikt der Täuschung begangen haben, also, durch "Täuschung über Tatsachen Dritte zu Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen verleitet haben und ihnen dadurch Schaden zugefügt haben", doch aus subjektiver Sicht konnte der Richter keine Absicht unserer Seite erkennen, die aber für eine Bestrafung nach § 108 notwendig ist.
Damit wurden wir also vom Delikt der Täuschung freigesprochen. Das Delikt der Amtsanmaßung hätten wir allerdings nach Ermessen des Richters begangen, da wir durch Anmaßen eines öffentlichen Amtes, Handlungen vornahmen, zu welchen wir nicht befugt gewesen wären, bzw., die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden dürfen.
Die Handlungen nahmen wir noch dazu an einer besonders schützenswerten - weil unmündigen - Personengruppe vor, in einer Institution, unter deren besonderen Schutz ebendiese "Schützlinge" stehen, und deren Vertrauen diese Institution genießt. Dies ging als das eigentlich verbrecherische in der Urteilsbegründung hervor.
Vernommen wurden als ZeugInnen in dieser Verhandlung B., eine Mitarbeiterin von Radio FRO, die uns bei der besagten Aktion begleitete und Audio-Mitschnitte davon machte, Gerald Raunig, als "Kunstsachverständiger", der das Schaffen der Karawane im kunstphilosophisch-historischen Kontext erläuterte, sowie R. Zendron, Obmann des FDR und Professor für Gegenwartskunst an der Uni Linz,
die Zusammenhänge zwischen unserer Einladung zum FDR, dem Schwerpunkt auf Kunst im öffenlichen Raum des FDR, sowie der Bedeutung von "öffentlichen Eingriffen" im Kunstdiskurs darlegte, und obendrein angab, dass er unsere Aktion jederzeit wieder durchführen ließe, da die Überwachung und das Sammeln biometrischer Daten aus seiner Sicht eine der wichtigsten gesellschaftlichen Veränderungen darstelle, und dies öffentlich thematisiert werden müsse, und dies natürlich auch Aufgabe der Kunst sei.
Ulrike Böcker, Bürgermeisterin aus Ottertal/OÖ und vormaliges FDR-Vorstandsmitglied wurde ebenfalls als Zeugin vernommen, und erzählte über ihre Versuche, nach der Aktion mit dem Direktor, den Lehrern, den Schülern, den Eltern und der VTK einen runden Tisch zu organisieren, aber an der Sturheit des Direktors scheiterte.
Weiters wurden noch ein Lehrer und der Direktor zu ergänzenden Einvernahmen geladen, wobei der Lehrer angab, dass er uns "übertrieben schauspielerisch aus der Klasse warf" und damit angab, dass er mit uns mitspielte. Der Direktor wollte nach wie vor keine Kunst in der Aktion erkennen, sondern schaffte es gerade bis zum Ende der Verhandlung, die Aktion in ihren Einzelheiten zu durchschauen. So etwa das Ablenkungsmanöver in der Direktion als Ablenkunsmanöver zu
erkennen. Dies verleitete ihn dann zu Schlussfolgerungen, die er unbedingt im Gerichtssaal anbringen wollte: Wir hätten uns der 3fachen Täuschung schuldig gemacht (nicht nur der Herr Direktor, nein auch die Lehrer und die Schüler) und wir hätten durch die Aktion nur seine "Einfältigkeit und die Obrigkeitstreue" aufs Korn genommen.
Bericht von einem vom Volxtheater