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Quellenangabe:
Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 28. Oktober 2005, Teil 2 (vom 28.10.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1413/, besucht am 24.12.2024

[28. Oct 2005]

Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 28. Oktober 2005, Teil 2

Mitschrift Freitag 28. Oktober 2005 von 15 - 17 Uhr. Befragt wurden hauptsächlich höherrangige PolizistInnen und AusbildnerInnen.

((Die folgende Mitschrift ist leider unvollständig. Anders als im UVS-Prozess wurden die Aussagen im Strafprozess nicht fürs Protokoll wiederholt, wodurch der Redefluss schneller und das Mitkommen beim Schreiben schwieriger ist, außerdem ist die Akustik im großen Schwurgerichtssaal nicht besonders gut, sodass hinten nicht alles gut zu verstehen war. Die Mitschrift ist kein Wortprotokoll - viele Aussagen und Fragen werden sinngemäß wiedergegeben))

link zum 1. Teil des Protokolls vom 28. Oktober:: Teil 1

Handelnde Personen:
R: Richter
STA: Staatsanwältin
SV1: Sachverständiger (Polizeigutachter)
GM: Gerichtsmediziner
Schriftführerin
V1: Verteidigerin des angeklagten Notarztes
V2: Verteidiger von 2 angeklagten Polizisten
V3: Verteidiger von 2 weiteren angeklagten Polizisten
V4: Verteidiger der angeklagten Polizistin und eines Polizisten
V5: Verteidiger von 2 Sanitätern
V6: Verteidiger eines Sanitäters
P1, P2, P3, P4, P5, P6: angeklagte PolizistInnen
S1, S2, S3: angeklagte Sanitäter
Dr. K.: angeklagter Notarzt
A: Nadja Lorenz - Anwältin der privatbeteiligten Witwe von Seibane Wague.
Z11 - Z23: ZeugInnen



Publikum ca. 35 Personen

Vernehmung des AEK-Ausbildners Z11 ist im Gange


R: Sind ihnen diese Zusätze bekannt, wo auf die 4 Minuten Fixierung eingegangen wird?

Z11: Zum Zeitpunkt, wo wir mit dem Skriptum gearbeitet haben, ist mir das nicht bekannt.

R: Wann ist ihnen das bekannt geworden?

Z11: Die Schulung muss im Herbst 2003 gewesen sein.

R: Wurde ihnen aber schon gesagt, dass jemand möglichst rasch aufzurichten ist, wenn jemand in Bauchlage ist?

Z11: Wenn möglich, wird er aufgerichtet. Das war immer situationsbedingt.

R: Gibt es Fixierungsmethoden, die es erlauben, auf den Kernbereich des Oberkörpers Druck auszuüben?

Z11: Unterrichtet werden solche Methoden nicht. Geben tut es genug.

V2: Ist ihnen bekannt, ob solche Techniken trotzdem angewendet werden? Obwohl sie es nicht unterrichten? von Kollegen?

Z11: Ich bin seit 30 Jahren im Kampfsport tätig Ju-Jitsu.

R: Inwieweit werden diese privaten Kenntnisse in die Polizeiausbildung eingebracht?

Z11: Sie werden nicht eingebracht.

A: Ich nehme an, dass sie die Abhandlung zu Würge- und Haltegriffen im Polizeieinsatz von Prof. D. kennen?

V2: Wendet ein, dass hier dem Zeugen etwas vorgehalten wird, was nicht im Akt ist.

R: (gibt dem Einwand statt).

A: Also gut, dann reden wir halt von Schwitzkasten.

Z11: Durch Würgegriffe kommt es niemals zum Druck auf den Brustkorb. Im Wettkampf kommt es oft zum Druck am Brustkorb. Lagebedingte Asphyxie ist im Kampfsport nie ein Thema gewesen.

Z12 Revierinspektor H. - Ausbildner


R: Wer hat ihnen die AEK-Inhalte vermittelt?

Z12: Die Inhalte wurden mir von Revierinspektor Be. und Revierinspektor B. vermittelt.

R: Sie tragen AEK-Inhalte vor. Auch eigenständig?

Z12: So wie es im Plan steht.

SV1: (zeigt verschiedene ähnliche Unterlagen).

Z12: Unsere Vorlage ist die mit der Endnummer 99.

R: Ist es richtig, dass man in der AEK lernt, dass eine am Boden fixierte Person möglichst rasch in eine aufrechte Position gebracht wird?

Z12: Ja.

R: Gibt es Möglichkeiten der Fixierung im Zentrum des Brustkorbs? Dass man da Druck ausübt.

Z12: Das wird nicht gelehrt.

STA: Es wird gelehrt, dass eine Person in die aufrechte Position zu bringen ist, wenn der Erfolg eingetreten ist. Habe ich das richtig verstanden?

Z12: Wenn es aus eigensicherungstechnischen Gründen möglich ist. Wenn sich die Person wieder ruhig verhält. Es wird in der Ausbildung nicht konkret auf Atmungsgefahr hingewiesen.

Z13 Herr S. - Revierinspektor, Ausbildner, Instruktor der AEK


Z13: Ich wurde ausgebildet von Revierinspektor B., unterrichte das was vorgesehen ist. AEK Unterlagen habe ich nicht bekommen.
Ich unterrichte ohne schriftliche Unterlagen. Auf das Problem des lagebedingten Erstickungstodes wurde ich nach dem 1.9.2003 im Zuge einer Ausbildung hingewiesen. Gelehrt wurde ich, sobald Verhältnismäßigkeit gegeben ist, der Körper in eine aufrechte Sitzposition zu bringen ist. Gesundheitliche Gründe waren darüber hinaus kein Thema. Fixierungsmethoden mit Druck am Oberkörper werden nicht unterrichtet.

SV1: Haben sie sich die Lehrinhalte gemerkt?

Z13: Ja. Aus dem neuen Programm, seit 28. Sept. 2005 habe ich Ausbildungsunterlagen.

Z14 Revierinspektor Z. - Ausbildner


Z14: Ich wurde ausgebildet von Revierinspektor B. Das Programm wird eins zu eins weitergegeben. Nein, ich habe keine Ausbildungsunterlagen bekommen. Wenn jemand fixiert ist, sobald die Amtshandlung beendet ist, kann die Person wieder in die aufrechte Position gebracht werden. Nein, bei der Ausbildung war nicht die Rede von gesundheitlichen Problemen. Druckausübung auf Bauch Brust und Rücken wird nicht unterrichtet.

A: Kennen sie den Informationsbrief?

Z14: Ja den kenne ich. Ich lese ihn aber nicht regelmäßig. Den Teil zu Sicherungstechnik kenne ich nicht.

Z15 Herr M. - Instruktor


Z15: Ich wurde ausgebildet von Revierinspektor B. Keine eigenen Erweiterungen. Nein, zu der Schulung bei Herrn Revierinspektor B. habe ich keine Unterlagen bekommen. Es wurde vorgetragen, dass jemand so schnell wie möglich aufzurichten ist. Schulungsunterlagen habe ich erst 2003 bekommen, lagebedingten Erstickungstod war kein Thema. Im Kampfsport Ju-Jitsu gibt es Fixierungsmethoden um den Rumpfbereich.

A: Wann haben sie das erste mal diese AEK-Ausbildung gemacht?

Z15: 1997.

A: Herr Revierinspektor B. hat gelehrt, dass jemand möglichst schnell aufzurichten ist?

R: (unterbricht A, damit nicht alles 3 mal protokolliert wird).

Z16 Revierinspektor K. - Instruktor


Z16: Ich wurde von Herrn Revierinspektor B. ausgebildet. Ich habe mich an das Ausbildungsprogramm gehalten. Nein, schriftliche Unterlagen habe ich nicht bekommen. Personen die in Bauchlage fixiert wurden, sind aufzurichten. Ja, das wurde vorgetragen.

R:Wurde ihnen eine Begründung gegeben?

Z16: Nein. Ich nehme an: Person ist schneller (mit Handschellen) zu schließen und leichter vom Ort wegzubringen.

R: Haben sie sich darüber Gedanken gemacht?

Z16: Im Sinne der Verhältnismäßigkeit auf jeden Fall. Ich wurde bezüglich des lagebedingten Erstickungstodes Ende 2003 ausgebildet. Die direkte Druckausübung auf den Brustkorb wurde nicht unterrichtet.

A: Früher hat es laut Aussage von Generalmajor M. bei der Polizei ein Grundprinzip gegeben: Keine Kompression auf Bauch Brust und Rücken. Ist ihnen dieses Ausbildungsprinzip begegnet?

Z16: Nein.

Z17 Revierinspektor H.


Z17: Ich bin Instruktor. Ich wurde von Hr. Revierinspektor B. ausgebildet. Die Ausbildungsinhalte habe ich 1:1 weitergegeben. Nein, schriftliche Unterlagen habe ich keine bekommen. Positionelle Asphyxie ist mir kein Begriff.

R: War ihnen bekannt, dass ein in Bauchlage Fixierter möglichst schnell aufzurichten ist?

Z17: Das hab ich nie unterrichtet.

R: Kennen sie Fixierungsmethoden, die es erlauben würden, den Rumpf eines am Boden liegenden zu fixieren?

Z17: Ich habe keinen solchen Griff gelernt und gelehrt.

STA: Es wird doch gegenseitig trainiert. Wie lange wird denn da so ein Kollege niedergehalten?

Z17: Mehrere Minuten.

STA: Welches Gefühl hatten sie, wenn sie jemand fixiert hatten?

Z17: Ich wurde an der Schulter fixiert, Hebel am Ellbogen. Nein, mit der Atmung hatte ich kein Problem.

Z18 Revierinspektor K.


Z18: Ich wurde von Hr. Revierinspektor B. unterrichtet. Habe die Inhalte 1:1 übernommen. Nein, ich habe keine Unterlagen bekommen. Seit September 2003 ist mir der lagebedingte Erstickungstod ein Begriff.

R: Und vor 2003 haben sie nicht gewusst, dass man einen am Boden Fixierten möglichst schnell wieder aufrichten soll

Z18: Wenn sie die Frage bitte wiederholen.

R: Ist es trainierbar, jemand in Bauchlage zu fixieren?

Z18: In Bauchlage zu fixieren ist anhand der Ausbildungsvorschrift 99 gezeigt worden, aber ich habe das nicht weitergegeben.

SV1: Sie sprechen von der Ausbildungsvorschrift 99. Sie haben sie also zumindest gesehen, sie haben sich das gemerkt. Sie haben doch gerade angegeben, dass sie keine schriftlichen Lehrunterlagen bekommen haben.

Z18: Die Vorschift 99 habe ich kurz vor der Verhandlung das erste mal gesehen. Es hat eine Besprechung der Instruktoren gegeben, um uns auf diese Verhandlung vorzubereiten.

STA: Wie bitte, habe ich das richtig verstanden? Es gab eine Besprechung über diese Aussage?

Z18: Es hat eine Besprechung über das Verhalten vor Gericht gegeben, über die korrekte Ansprache des Vorsitzenden usw.

R: Wo hat es eine Besprechung gegeben? Von wem wurde sie initiiert? Wer hat daran teilgenommen? Wo hat sie stattgefunden? Ich erinnere sie daran, sie stehen unter Wahrheitspflicht. Wer hat daran teilgenommen?

Z18: Vor 5 Tagen hat sie stattgefunden.

R: Wo hat sie stattgefunden und wer hat daran teilgenommen?

Z18: Stattgefunden hat sie im Bundesamtsgebäude im 3. Bezirk. Es handelte sich um eine offizielle Zusammenkunft.

R: Da wurden ihnen die AEK Unterlagen vorgelegt? Die haben sie dort das erste mal gesehen? Dann war die Besprechung ja doch inhaltlich.

Z18: Es ging um den Erlass von 1999. Das steht auf der Zeugenladung.

R: Der Richter verliest die Zeugenladung.

Z18: Ich hab im Polizeicomputer nachgeschaut, nichts darüber gefunden. Dann wurde die Besprechung veranlasst, um mir das näherbringen zu lassen. Dabei waren die Kollegen, die zur Verhandlung gekommen sind. Und bei der Besprechung, da habe ich erstmals gesehen, dass es ein AEK-Skriptum gibt.

A: Wer hat ihnen die Unterlagen vorgelegt?

Z18: Herr B.

R: Wer hat diese Sitzung einberufen?

Z18: Ich weiss nicht, wer die Sitzung einberufen hat. Ich wurde durch ein Telephonanruf durch Herrn Revierinspektor B. von der Sitzung in Kenntnis gesetzt.

Z19 Revierinspektor E.


Z19: Ich war von 1997 bis 2000 Instruktor. Unterrichtet zu den AEK Inhalten wurde ich von Revierinspektor B. und Be. Es war laufend, es hat sich so ergeben.
Ausbildungsinhalte habe ich 1:1 weitergegeben. Schriftliche Unterlagen habe ich nicht bekommen. Die Ausbildung, das waren wöchentliche Treffen, in Bauchlage fixieren habe ich unterrichtet.
Wenn es die Situation erlaubt, wird die fixierte Person aufgerichtet.
Gedanken zu gesundheitlicher Situation habe ich mir bis dahin nicht gemacht. Bezüglich Fixierungsmethoden kommt für mich aufgrund meines geringen Gewichts sowieso nur die Fixierung an der Schulter in Frage.

R: Kennen sie die AEK Unterlage?

Z19: Ich kenne sie von der Optik her. Irgendwo im Büro hab ich sie gesehen, um 2002 herum, genau weiss ich nicht mehr.

R: Der Vorfall im Stadtpark ist jedem in Erinnerung. Haben sie den AEK Erlass vorher oder nachher gesehen? Haben sie mit Kollegen gesprochen vor der Verhandlung?

Z19: Ja. Es ging um die Frage warum wir als Zeugen geladen wurden. Ich hab den Revierinspektor Be. angerufen, der hat dann eine Besprechung mit Herrn Revierinspektor B. veranlasst. Die Besprechung hat vorige Woche am Montag stattgefunden. Thema war: Warum sind wir hier geladen. Wir sind dann draufgekommen dass wir 13 geladene Personen sind.

R: Warum haben sie mir dann so schwammig Auskunft gegeben, als ich sie gefragt hab, ob sie die Ausbildungsunterlage schon einmal gesehen haben?

Z19: Ich hab gedacht sie meinen vorher schon. Wir sind bei der Besprechung draufgekommen, dass wir bis dahin keine Ahnung hatten von einem lagebedingten Erstickungstod. Wir sind der Frage nachgegangen: Was hatten wir für eine Ausbildung. Es ist eine schwierige Situation,
dort hab ich erst erfahren, dass 13 hier geladen sind. Wir haben uns gefragt: was ist hier los, worum gehts hier eigentlich?

R: Das Thema der Befragung hätten sie von mir auch erfahren. War das Thema auf der Zeugenladung so schwer zu verstehen?

Z19: So genau weiss ich dann auch nicht mehr, wann wurde was vorgetragen. Schließlich hatte ich ja gleichzeitig die Ju-Jitsu-Ausbildung. 1997 war von AEK noch keine Rede, erst um 2000 aufgrund unserer Ju-Jitsu-Ausbildung sind wir nach und nach in die Trainerposition hineingerutscht. Wir haben mitgelernt.

A: Ist bei der Besprechung auch über die AEK-Unterlagen gesprochen worden?

Z19: Das weiss ich nicht. Es hat was gegeben, diese eine Fixierungstechnik mit den Schultern, das hat der Be. in der Mappe gefunden, das war alles nachher. Es ist dann gegangen um die Schulterfixierung.

STA: R hat nach dem lagebedingten Erstickungstod gefragt.

Z19: Es ist bei der Besprechung darum gegangen, ab wann haben wir gewusst, dass so etwas passieren kann. Lagebedingter Erstickungstod war für uns ein Fremdwort bis das passiert ist, im Sommer 2003.

A: Haben sie Erfahrung mit Pfefferspray?

Z19: Nein.

Z20 Revierinspektor M.


R: Ich fang gleich anders an. Wurde mit den Instruktoren über Prozess gesprochen?

Z20: Ja draussen ... und wir haben uns getroffen wie wir uns vor Gericht verhalten sollen.

R: Ich erinnere sie an die Wahrheitspflicht. Wenn ich es positiv formuliere: sie haben sich bemüht, zu hinterfragen, ab wann war lagebedingter Erstickungstod ein Thema. Negativ formuliert: sie haben sich abgesprochen, um gleichlautende Aussagen zu machen.

Z20: Be. hat Unterlagen über Lehrinhalte gezeigt. Aber es gab keine Absprache.

R: Was war für sie der Zweck der Zusammenkunft?

Z20: Es gab da in der Zeugenladung den Erlass mit der Zahl, mit der wir nichts anfangen konnten.

R: Haben sie bei der Besprechung den Erlass zu Gesicht bekommen?

Z20: Ja, der wurde von Be. gezeigt.

R: Haben sie die AEK-Vorschriften zu Gesicht bekommen?

Z20: Ja, die aus dem Jahr 99.

R: Wurde besprochen, dass es nur diesen Inhalt von 99 gibt?
Mittlerweile intetressiert mich die Besprechung mehr als das, was unterrichtet wurde. Haben sie sich auch abgesprochen bezüglich der Fixierungsmethoden?

Z20: Man hat nur versucht, sich gemeinsam zu erinnern.

R: Da brauchts nicht viel erinnerung. Da gab es doch nur eine Fixierungsart, oder? Wurde auch unterrichtet, dass ein am Boden Fixierter möglichst schnell wieder aufzurichten ist?

Z20: Damals nicht.

R: Ah so? Revierinspektor B. hat gesagt, selbstverständlich war das schon immer Thema der Ausbildung.

Z20: Ich habe vor 2003 nicht vorgetragen, dass jemand in die aufrechte Position zu bringen ist. In der Mitte des Rückens gibt es keine Fixierungstechniken, die wir vorgetragen haben.

SV1: Sie haben keine schriftlichen Unterlagen erhalten?

Z20: Nein. Wir waren so oft mit Revierinspektor B. dabei, da haben wir das so gelernt.

STA: Die Besprechung hat wie lange gedauert?

Z20: 1 - 1,5 Stunden, ich weiss nicht.

A: Die Unterlagen waren aus dem Jahr 99, wissen sie noch, ob da ein Teil zum positionsbedingten Erstickungstod dabei war?

Z20: Das haben wir an dem Tag der Besprechung gehört. Wir konnten uns nur nach dem richten, was uns von Revierinspektor B. gezeigt wurde.

STA: Was wurde ihnen gezeigt?

Z20: Die Unterlage wurde uns gezeigt. Da ist eine Seite 24b nachträglich dazugekommen.

STA: Als sie die Unterlage gesehen haben, war also eine Seite 24b dabei?

Z20: Die Seite 24b war im Skriptum als Kopie drinnen, beigelegt. Da waren Angaben zur Fixierung in waagrechter Position.
Ansonsten war da nur eine Zeile im Skriptum und auf der Kopie der Seite 24b waren mehrere Absätze dazu.

STA: Das versteh ich jetzt nicht, war die Seite 24b jetzt dabei oder nicht dabei?

Z20: Eine Photokopie von Seite 24b war beim Skriptum dabei, ist aber nicht geheftet gewesen. Auf der Seite 24b ist jetzt mehr drauf als in dem Skriptum, das wir 1999 bekommen haben.

Z21 Revierinspektor R.


Z21: Ich war Instruktor, ca. von 1995 bis 2002. Ja, ich habe mit Kollegen über diese Verhandlung gesprochen.

R: Wann haben sie mit den Kollegen gesprochen?

Z21: Ich weiss, worauf sie hinauswollen. Ich wurde von Revierinspektor B. angerufen, habe ihm per email mitgeteilt, dass ich diese Besprechung für eine schlechte Idee halte. Ich war bei der Besprechung nicht dabei.
In erster Linie wurde ich von Revierinspektor B. unterrichtet.

R: Haben sie von anderen Ausbildungen etwas in die AEK-Schulungen eingebracht?

Z21: Nein, von anderen Bereichen habe ich nichts eingebracht.

R: Hatten sie schriftliche Unterlagen?

Z21: Vom Skriptum von 1999, da hatte ich ein Exemplar, das weiss ich aufgrund der Zeugenladung. Ich bin dabei auf meine alten Skripten gestoßen, die waren in meinen Unterlagen.

R: Sie haben jetzt gerade gesagt, sie sind auf die Unterlagen gestoßen?

Z21: Verzeihung, ich habe mich unklar ausgedrückt: Den Dienstbefehl hatte ich noch, das Skriptum habe ich entsorgt.

SV1: Das Skriptum 1999 ist noch in keinen Unterlagen aufgetaucht. Was können sie uns zur Fixierung in Bauchlage sagen?

Z21: Fixierung in Bauchlage wurde unterrichtet. Es wurde bis 2002 v.a. auf die Sicherheit der Kollegen Bedacht genommen und das endete mit der Fixierung am Boden. Ich betreibe seit 13 Jahren Kampfsport. In diesem Bereich gibt es verschiedenste Techniken, aber vorgetragen wurde die, wo am leichtesten zu fixieren ist.

A: Können sie uns sagen, welche Erinnerung an den Dienstbefehl sie noch haben? War das ein Begleitschreiben, ist da gestanden, dass das jetzt die neuen Schulungsunterlagen sind?

Z21: Ja.

V5: Sie sagen, andere Fixierungstechniken wurden nicht im Rahmen der AEK-Schulung unterrichtet. Was aber, wenn Kollegen anderswo auch Fixierungstechniken gelernt haben?

Z21: Wenn Kollegen aus privatem Wissen andere Techniken anwenden, kann ich das nicht verhindern.

V1: Wie haben sie das Skriptum bekommen?

Z21: Es gab nur eine begrenzte Anzahl von Skripten im Büro von Herrn Revierinspektor B., andere müssten das auch bekommen haben.

Z22 Revierinspektor G.


R: Hat es eine Besprechung gegeben, bezüglich dieser Verhandlung?

Z22: Ja, vor ein paar Tagen. Ziel war, wir wollten uns informieren, was es mit dieser Zahl des Erlasses auf sich hatte.

R: Das klingt nicht glaubwürdig.

Z22: Wir haben alle verschiedene Ausbildungen gemacht und es hat niemand mehr gewusst, wann das war. Nachdem alle Kompanien Ende der 90er Jahre ausgebildet wurden, gab es die AEK-Ausbildung
bis ins Jahr 2000. Dann ist keine Ausbildung mehr gemacht worden.

R: Wenn sie vor Gericht als Zeuge vernommen werden wäre es ihre Pflicht auszusagen, wer wann welche Asubildung gemacht hatte. Eine Besprechung vorher widerspricht dem Sinn der Zeugenaussage.

Z22: Wir haben dort nicht über diesen Fall gesprochen. Es ist nur darum gegangen, von wann bis wann wer welche Ausbildung gemacht hat. Wenn sie mich fragen, wer wann welche Ausbildung gemacht hatte
dann kommt das ja komisch, wenn ich das nicht beantworten kann.

R: Komisch? Ich komme mir komisch vor, von jedem Zeugen dieselben Antworten zu bekommen.

Z22: Revierinspektor B. war mein Ausbildner, eigene Ideen habe ich nicht eingebracht. Ausbildungsinhalte wurden durchgemacht, wie sie uns gezeigt wurden. Dieses Skriptum kenne ich, aber nur von außen

R: Hat es mehrere Skripten gegeben?

Z22: Ich habe einmal ein Skriptum gesehen, aber vorgetragen haben wir immer nur, was uns der Revierinspektor Revierinspektor B. gezeigt hat. Bauchlage-Fixierung ist unterrichtet worden, schnell aufrichten ist nicht unterrichtet worden.

SV1: War es für sie üblich, dass keinerlei Unterlagen zur Verfügung gestanden sind?

Z22: Die Schulungsabteilung Wien wurde damals aufgelöst, die Skriptenstelle wurde aufgelöst. Uns wurde gesagt: es ist kein Geld da, daher kriegen wir keine Skripten.

STA: War Revierinspektor B. dabei bei der Besprechung?

Z22: Ja.

STA: Be. auch?

Z22: Ja.

R: (befragt die Beschuldigten) Haben sie so eine AEK-Ausbildung gehabt?

P1:Aufrichten des Fixierten aus der Bauchlage war mir nicht bekannt.

R: Im Bereich der Grundausbildung, wurde da irgendwie darauf eingegangen?

P1: Ich hatte eine halbtägige Ausbildung bei der Alarmabteilung, da wurde nur auf Atemwege geachtet.

R: Die selben 2 Fragen stelle ich an die anderen Beschuldigten.

P2 - P6 antworten alle inhaltlich dasselbe wie P1

R: Wie im Verfahren im Sommer beantragt, wurde der UVS-Akt beigeschafft. Außerdem wurde das VwGH Erkenntnis beigeschafft. Der VwGH steht auf dem Standpunkt, dass die Handlung an sich rechtswidrig war, er hat sich aber nicht auf die einzelnen beteiligten Personen bezogen.
Fixierung mit Handschellen war rechtmäßig, Fussfesseln war aber rechtswidrig, außerdem war diese Anzahl an fixierenden Personen rechtswidrig. Ich möchte den UVS-Verwaltungsakt wieder retournieren. Das UVS-Urteil hat keine Bindungswirkung für das Strafgericht. Die widerspüchlichen Zeugenaussagen werden allerdings zum Akt genommen.

R: (Frage an SV1) Gibt es eine Möglichkeit, diese Grundausbildner oder den Chef der Grundausbildung zu laden?

SV1: AEK-Vorschriften wurden notwendig, weil Mängel erkannt wurden. Es wird schwierig werden, für jeden einzelnen Beschuldigten die Grundausbildner aufzutreiben. Aber ein Ausbildungsleiter sollte vorladbar sein.

R beauftragt SV1, einen Verantwortlichen und die ausforschbaren Grundausbildner zu laden.

Z23 Gruppeninspektor G.


Kommt herein, wartet seit 6 Stunden draussen, hat draussen gerade gehört, dass die Zeugenvernehmung für heute abgeschlossen sei und fragt, ob der Richter ihn vergessen hat.

R gibt Versehen zu, bietet was zu Trinken an, was der Zeuge aber ablehnt.

R: Es gab da diesen Diensterlass aus dem Jahr 2000, wo auf das Problem der lagebezogenen Asphyxie hingewiesen wurde.

Z23: Bis zu meiner Zeugenladung war mir das kein Begriff. Damals war ich bei der BPD Wien dienstführender Beamter für den Sanitätsunterricht, zuständig für die Vermittlung von AEK-Inhalten und erste Hilfe. Ich kann mich an diesen Erlass nicht erinnern. Wir sind unter Fachaufsicht vom chefärztlichen Dienst gestanden, wir sind nicht direkt der berufsbegleitenden Fortbildung unterstellt gewesen. Der Erlass hat sich auf die berufsbegleitende Fortbildung bezogen.

R: Im Rahmen der Grundausbildung, wird da unterrichtet, dass der Bereich Bauch, Brust und Rücken von Druck frei zu sein hat?

Z23: Ja, aber auf Fixierungen wird in der ersten Hilfe nicht eingegangen.

R: Das ist ein anderes Problem, kommen wir zur Fixierung.

Z23: Fixierung ist nie Thema der ersten Hilfe gewesen. Wir haben kein spezielles Ausbildungsangebot für Sicherheitswachebeamte.
Das curriculum stammt vom österreichischen Roten Kreuz. Es geht zwar um Atemwege freihalten, aber nicht speziell um Fixierungen.

A fragt SV1, wie er eigentlich darauf gekommen ist, Z23 als Zeugen nahmhaft zu machen.

SV1: Mir wurde Z23 als Verantwortlicher genannt.

A: (zu Z23) Sie waren also doch in der berufsbegleitenden Ausbildung involviert?

Z23: Nicht als Person. Inhaltlich habe ich dort erste Hilfe gelehrt.

A: Aber die Atmung im Bereich von Brust und Bauch ist schon ein Thema in der ersten Hilfe, oder?

Z23: Es wird notfalls gelehrt, Atemwege sind zu überprüfen.

A: Was wurde da konkret gelehrt?

Z23: Enge Kleidungsstücke öffnen, Mund freimachen, Seitenlage, Notfalldiagnose. In stabile Seitenlage bringen sobald Bewusstlosigkeit eintritt weil dadurch die Atmung gesichert ist.

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STA: Ich beantrage die nochmalige Ladung von Revierinspektor B. und Be. wegen der Besprechung vor dem Prozess und zur Klärung, was mit dem Dienstbefehl geschehen ist.

R: Revierinspektor B. und Be. werden für Montag nochmal geladen. Ich dränge auf Verfahrenskonzentration. Ist dem Thema Grundausbildung damit genüge getan?

V2: Wir können jetzt nicht pro futuro auf weitere Beweisanträge verzichten.

R: Wissen die Beschuldigten noch, wer ihre Grundausbildner waren?

P3: Ich hatte mehrere Grundausbildner. Das waren Sportlehrer, die haben uns das beigebracht, was heute als AEK bezeichnet wird.

Sportlehrer K. wird von mehreren Beschuldigten genannt

R diskutiert das weitere Programm der Verhandlung mit den Anwesenden,
einstweilen keine weiteren Beweisanträge.

Weiter gehts am Montag, 31.10., schon um 8.45 Uhr wegen der vielen ZeugInnen.