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Quellenangabe:
Seibane Wague Prozess - 2. Runde, erster Tag (28.10.2005) (vom 31.10.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1416/, besucht am 28.03.2024

[31. Oct 2005]

Seibane Wague Prozess - 2. Runde, erster Tag (28.10.2005)

Stellungnahme der Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague vom 30. Oktober 2005.


"Unserer Meinung nach muss nicht gelehrt werden, dass man nicht mit beiden Beinen auf einer Person, die bereits an Armen und Beinen gefesselt am Boden liegt, zu stehen hat um sie zu fixieren. Dies muss der gesunde Menschenverstand mit sich bringen".

Die Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague, zeigt sich zufrieden mit dem erneuten Prozessauftakt am Freitag 28.10.2005, in dem sich die sechs besonders beteiligten Polizisten, sowie drei Sanitäter und ein Notarzt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten müssen.

Wie sich herausstellte, gab es für jene 18 geladenen Instruktoren (Ausbildner), im Laufe der letzten Woche ein privates Treffen, in dem angeblich nur über das „Verhalten vor Gericht“ gesprochen wurden. (Diese Information ist dem Zeugen, bei seiner Vernehmung zu dessen Leidwesen unabsichtlich herausgerutscht).

Interessant festzustellen war, dass just der einzige Polizist der laut eigenen Angaben, das Treffen für keine gute Idee hielt, und deshalb nicht daran teilgenommen hat, den Erlass - 38201/136-II/A/00, vom 19. 09.2000 des Innenministeriums gelesen und den Inhalt weitergegeben hat. In diesem Erlass wird auf die “positionelle Asphyxie“ eingegangen, d.h. auf die Gefahr, dass es bei Fixierung einerseits infolge des erhöhten Sauerstoffbedarfs und durch die eingeschränkte Atembeweglichkeit zu Sauerstoffmangelzuständen mit narkoseähnlichen Erregungszuständen kommen kann, die jedoch nicht unbedingt als Aggressionshandlung fehlinterpretiert werden dürfen.

Die übrigen Instruktoren hatten seltsamerweise noch nie von jenem Erlass und somit von den Gefahren der positionellen Asphyxie gehört, und konnten laut ihrer Erklärung demnach in ihrem Unterricht auch nicht auf den lagebedingten Erstickungstod eingehen.

Dies würde bedeuteten, dass es keine Aussendienstpolizisten in Wien gibt, die im Rahmen ihrer Ausbildung gelehrt wurden, dass ein Mensch der am Boden fixiert wird, in dieser Position nicht länger als 4 Minuten verweilen darf. Es wurde angeblich weiters keine korrekte Fixierungsmethode gelehrt und es wurde nicht gelehrt auf die Atmung des fixierten Menschen zu achten.

Ganz konträr zu den Aussagen von Innenministerin Prokop, die meinte, dass ihre Polizisten eine ausgezeichnete Ausbildung genießen. Wir fordern von Innenministerin Prokop, politische Verantwortung zu übernehmen.

Unserer Meinung nach muss nicht gelehrt werden, dass man nicht mit beiden Beinen auf einer Person, die bereits an Armen und Beinen gefesselt am Boden liegt, zu stehen hat um sie zu fixieren. Dies muss der gesunde Menschenverstand mit sich bringen.

Wenn dieses Wissen nicht vorhanden ist, (kollektiv haben alle Polizisten bei der letzten Vernehmung ausgesagt, sie wüssten NICHT wie Atmung funktioniert) kann auch eine Nachschulung, die für die Polizei Wien im September 2005 begonnen!!, hat nicht mehr helfen.

Diese betroffenen Polizisten sind eine Gefährdung für die Allgemeinheit und eine Suspendierung ist die einzig logische Konsequenz. Es gilt bei der Urteilsfindung, gemessen an der persönliche Verantwortung der einzelnen Beamten, ein gerechtes Strafausmaß zu finden und nicht der Strategie der Wiener Polizei „wir haben keine angemessenen Schulung bekommen und deshalb sind wir nicht schuldig, wenn bei der Amtshandlung ein Mensch stirbt, zu folgen.

Grundsätzlich ist zu beobachten, dass einige Aussagen der geladenen Zeugen schlichtweg eine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht sind, da offensichtlich gelogen wird.

Es darf in Österreich nicht möglich sein, dass ein Mensch bei einer Amtshandlung ums Leben kommt, und es keine gerechten Konsequenzen dafür gibt, deshalb hoffen wir auf ein Urteil im Sinne der Gerechtigkeit für Herrn Seibane Wague.

Gertrud Lamptey
Sprecherin der Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague