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Quellenangabe:
Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 2. November 2005 (vom 03.11.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1423/, besucht am 29.03.2024

[03. Nov 2005]

Strafprozess wegen Tötung von Seibane Wague, 2. November 2005

Protokoll vom 6. Verhandlungstag, 2. November 2005
Mitschrift von 9.00 - 12.45 Uhr.
Befragt wurden mehrere Ausbildner der Sanitäter, sowie PolizistInnen wegen möglicher Absprache.

((Die folgende Mitschrift ist leider unvollständig. Anders als im UVS-Prozess wurden die Aussagen nicht fürs Protokoll wiederholt, und es wird bei den Aussagen wenig nachgebohrt, wodurch der Redefluss schneller und das Mitkommen beim Schreiben schwieriger ist, außerdem wurde nur teilweise Mikrophon verwendet sodass nicht alles gut zu verstehen war. Die Mitschrift ist kein Wortprotokoll - die meisten Aussagen und Fragen werden sinngemäß wiedergegeben)).

Handelnde Personen:
R: Richter
V: VerteidigerInnen
P1, P2, P3, P4, P5, P6: angeklagte PolizistInnen
S1, S2, S3: angeklagte Sanitäter
Dr. K.: der beschuldigte Notarzt
A: Nadja Lorenz - Anwältin der privatbeteiligten Witwe von Seibane Wague.
STA: Staatsanwältin
Z1: Zeuge, Ausbildung der Sanitäter in der MA 70 (Wiener Rettung)
Z2: Zeuge, Ausbildungsleiter seit 2005
Z3: Zeuge, seit 1994 als Ausbilder in Rettungstechnik und Instrumentenkunde, für die MA 70
Z4: Zeuge, Abteilungsleiter und Chefarzt MA 70
Z5: Zeuge, Chefinspektor, Sportlehrer in der Polizeischule Wien, Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung 1983- 2001
Z6: Zeuge, Polizei, Rang ist der Protokollierenden entgangen, Inspektor (?)
Z7: Zeuge, Revierinspektor


Vernehmung von Z1


Z1: Ich bin seit 1999 verantwortlich für die Ausbildung der Sanitäter in der MA 70 (Wiener Rettung).
Ich unterrichte teilweise auch selbst, in den letzten Jahren weniger
Ausbildungsprogramm seit 1. Juli 2002 in Kraft, im Rahmen der Richtlinien gilt es ganz klare Vorgaben über die Ausbildung der Sanitäter.
Das alte Gesetz von 1999 wurde sukzessive erweitert.
Lagebedingter Erstickungstod: wurde vor Juli 2003 nicht unterrichtet.
Lagerung eines Patienten wurde entsprechend dem Gesundheitszustand unterrichtet (stabile Seitenlage, Schocklagerung, ...)
Psychiatrische Patienten: eigene Sicherheit des Sanitäters steht im Vordergrund dh der Sanitäter gefährdet wäre, greift er nicht ein.
Tobende Psychose wird nicht gelehrt (Außer Deeskalation durch Gespräche) Erst wenn die Polizei den Patienten gefesselt hat, wird er von Sanitätern übernommen.
Atmung, Kreislauf sind Lehrinhalte bei der MA 70.
Ausdehnung des Brustkorbes: Lehrinhalt ist, dass die Einklemmung des Brustbereichs die Atmung behindert.
Hämodynamik (Einwirkung einer Kompression auf den Blutkreislauf) wird gelehrt.
Bei Bewusstlosigkeit: Patient ist in stabile Seitenlage zu bringen.

R: Wird gelehrt, dass Sanitäter der Polizei beim Fixieren helfen sollen?

Z1: Nein.
Fortbildung der Sanitäter: ca. 16 Stunden in 2 Jahren.

Vernehmung von Z2 - Ausbildungsleiter seit 2005, Lehrbeauftragter der MA 70


Z2: Lagebedingter Erstickungstod bekannt seit dem Vorfall im Stadtpark, seither wird die Thematik behandelt.
Thoraxkompression: wird gelehrt
Tobende Psychose: kein Lehrinhalt
Notfälle und spezielle Notfälle: kein Thema der Ausbildung
Sanitäter S 1 ist 1999 als Sanitäter eingetreten.

Vernehmung von Z3 - Seit 1. März 1994 als Ausbilder tätig (Rettungstechniken, Bergen, Lagern), Instrumentenkunde


Z3: Lagebedingter Erstickungstod: ist Lehrinhalt seit 2003
Bauchlage ist als Lagerung nicht vorgesehen
Tobende Patienten: kalmierend einwirken, falls sehr agitiert: Anlegen von Handfesseln
Patient sollte in der Seitelage transportiert werden.
Fixieren auf der Tragbahre:
Gefährdung für Sanitäter und Arzt.
Übergabe von Polizisten und Sanitäter:
Fließender Übergang
Körperlicher Zwang: Falls Patient agitiert in Bauchlage bringen (festhalten an Schultern, Armen und Beinen).
Gurt im Fußbereich fehlt bei der Tragbahre, die für Seibane W. verwendet wurde. Es gab aber Zusatzgurte in einer roten Tasche, Ausrüstungskontrolle bei Dienstübernahme
Sachverhaltsdarstellung:
S: Darstellung der Szene, als SW auf die Tragbahre gebracht wurde.

Recht wörtlich aus dem Protokoll über den Verlauf der Demonstration:
Aufgrund der Demonstration wird festgestellt, dass die Handfesseln ausbildungskonform angelegt wurden, Fixierung im Bereich der Unterschenkel erfolgte und es nachvollziehbar möglich war, dass sich Herr Wague aus dieser Situation selbständig befreien könnte. Verweise auf Gutachten, wo ich schon dazu angegeben habe.
S2 stellt sich zur Verfügung und legt sich bäuchlings auf die Trage, gibt die Hände am Rücken und von P3 und P4 werden Handfesseln angelegt, anschließend demonstriert der Beschuldigte S1 wie die Unterschenkel mittels Gurt fixiert werden, S2 demonstiert wie man sich aus der Fixierung der Beine befreien kann, in dem er seine Beine anzieht und mit einer Bewegung pro Bein aus der Schlaufe das jeweilige Bein herauszieht.

...

ON 190 / Verlesung einer Anzeige: Staatsanwaltschaft erhielt 24.10.05 Schreiben, nämlich ein Protokoll von BG Innere Stadt vom 18.10.05 Aus vertraulichen Stellen aus Polizeikreisen:
Bodenfixierung wird geübt und Polizisten wissen, dass Luft wichtig ist
Die Anzeige wurde erstattet, damit dieser Umstand im Akt aufscheint und Richter informiert ist.
Die Person, die diese Anzeige gemacht hat, wurde von der Assistentin des Richters angerufen, er wollte aber nicht mit dem Richter sprechen und fragt, was heute Verhandlungsinhalt sei und ob es von interessant sei und er zuhören kommen soll. Richter gab keine Antwort sondern hat auf seine morgige Zeugenaussage hingewiesen und dass er erscheinen muss und morgen um 9 h zu kommen hat.
Der Anzeiger antwortete, dass er morgen nicht als Zeuge aussagen will, weil er von dem Polizeibeamten, der die Ladung übergeben hat, unter Druck gesetzt wurde und daher nicht aussagen will.
Richter hat nachgefragt und gesagt, dass dies in Verhandlung zu klären ist.
Saalschutz wurde geklärt und angefordert.

Z4 - Abteilungsleiter und Chefarzt MA 70, seit 20 Jahren bei der MA 70


R: Wen haben sie ausgebildet?

Z4: Notarzt hat dem Ausbildungsstand gemäß behandelt
Keine besonderer Unterrichte für Ärzte sondern nur Fortbildung und sind zu freiwilligen Veranstaltungen eingeladen.

R: Die Problematik lagebedinger Erstickungstod ist Ihnen seit wann bekannt?

Z4: In Notfallskursen, sonst Schwerpunkt Reanimation

R: Seit wann ist es ihnen ein Begriff?

Z4: Erst seit diesem Fall, mehr in Amerika als in Österreih
Vor 2003 habe ich das nicht so genau gewusst, da war aufgelistet, dass es schon andere gab,.

R: Seit wann das erste mal bekannt?

Z4: Bewusst erst durch diesen Fall, genaueres kann ich nicht sagen.

R: Wird lagebedingter Erstickungstod in Notfallskursen unterrichtet?

Z4: Speziell nicht, aber in den 90er Jahren wurde darauf eingegangen, Problem nur wenig behandelt.

SV1: Problem Abtransport eines von der Polizei fixierten Patienten: Ist das Thema der Ausbildung? Lagerung, Positionierung? Handfesseln? Fixierung?

Z4: Aufgabe der Polizei die sich eines Rettungsdienstes bedienen kann. Es gibt das nicht, steht im keinem der Lehrbücher drinnen.

SV1: Wer macht die Kurse?

Z4: Organisiert von der Ärztekammer, suchen Praktiker.

SV1: 1997 Artikel von Martin Rögler(?) in Wiener klinischen Wochenschrift – wurde der in Ausbilung aufgenommen?

Z4: Er war nie Vortragender bei uns.

SV: Wer sind Vortragende?

Z4: Prof Katschnig, Pfinzal (Anäsithestin).

SV1: Wird in Fortbildungsveranstaltungen Positionierung behandelt?

Z4: Im Vorfeld nicht.

SV1: Sind Thorax Kompression Lehrinhalt?

Z4: Ja.

SV1: Verschüttete?

Z4: Asfinie? sicherlich ein Thema, beste Chance auf Reanimation

STA: Wie müssen sie sich verhalten?

Z4: Haben nicht erkannt, dass es sich um Reanimationsfall handelt, hätte sich ja auch um Hirnblutung handeln können. Erste Hilfe muss zumutbar sein und ich muss mich gefahrlos nähern können, Schreiten erst dann ein.

STA: Und der Arzt steht daneben?

Z4: Zivilcourage möglich, aber Rettung nähert sich Psychose nur dann, wenn es gefahrlos ist.

STA: Habe ich als Arzt die Verpflichtung, wenn gesundheitsbedrohlicher Zustand?

Z4: Ja wird auch gelehrt.
Sanitäter bei uns als Hilfsarbeiter, der angelernt wird, seit 1990 zu wenig sondern Berufsanerkennung und – schutz gegen Widerstand aller. Seit 2002 eine 600 Std. Ausbildung, hatten zum Tatzeitpunkt 135 Std. u.a. 20 Std. Hygiene, Arbeitsrecht.
Ärzte übernehmen wir in ausgebildetem Zustand.

SV1: Probleme?

Z4: 700 Einsätze pro Tag, schwierige Entscheidungen können nicht alle geübt werden.

SV1: Zwangsgewalt? Unterstützung der Polizei?

Z4: Nothilfe und Zivilcourage zugelassen, kann aber nicht erzwungen werden.

Richter stellt (zu oben angeführtem Anzeiger) fest, dass zwischenzeitlich Erhebungen zu zustellendem Beamten unternommen wurden und veranlasst wurde, ihn zu verständigen, dass er als Zeuge benötigt wird.

SV1: Werden Notärzte geschult wie lang bei der Reanimation das Zeitfenster dauern kann?

Z4: Es wird gelehrt. Nur eine Chance, wenn vorher Laienreanimation durchgeführt wurde, Zeitfenster 3 - 4 Minuten bei Kammerflimmern Erfolg 45%, in diesem Fall Asystolie 0,1 %.

Herz Kreislauf Massage auf einer Rettungsbahre:
Z4: Feste harte Unterlage ist das Beste für Reanimation, im Fahrzeug natürlich auch auf Tragbahre, kommt auf Körpergewicht an, damit nicht Druck auf die Bahre überstiegen wird.
Am Besten am Bode und schnellstens in den Rettungswagen wegen besseren Lichtbedingungen, Rahmenbedingungen, Medikamente.
Geübte Praxis ist, Menschen möglichst bald in den Krankenwagen zu bringen.

Zeuge 5 - Chefinspektor, Sportlehrer in der Polizeischule Wien, Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung 1983- 2001


Z5: Alle Beschuldigten waren meine Schüler

R: Ist ihnen lagebedingte Erstickung bekannt?

Z5: Ja.

R: Seit wann?

Z5: Seit Vorfall.

R: Vorher nicht?

Z5: Nein.

R: Gegenstand ihres Unterrichts war Selbstverteidigung. Haben sie da auch Fixierungsmethoden gelehrt?

Z5: Ja.

R: Haben Sie auch Bauchlagefixierung gelehrt?

Z5: Kann sein, habe ich gelehrt.
Streckhebel, Würfe, Befreiungen, ...

R: Haben Sie Bauchlagenfixierung geübt?

Z5: Nur für die Dauer der Schließung. Wenn jemand geschlossen ist, soll er wieder in aufrechte Lage.

R: Ist Ihnen der Infobrief bekannt?

Z5: Modifikation des Erlasses habe ich nicht bekommen.

R: Und Infobriefe?

Z5: Nur die Erlasse des BMI waren für mich ausschlaggebend
Infobriefe hab ich nicht bekommen.

R: Generalmajor XX sagte, dass sie für jede Person aufliegen.

Z5: Ich habe keine bekommen.

SV: Im Rahmen der Ausbildung wurde die Anwendung von Fußfesseln gelehrt?

Z5: Nein.

V: Wurde etwas vermittelt mit tobender Psychose?

Z5: Nein

V: Wurde unterrichtet, was tun wenn Widerstand heftiger wird?

Z5: Nein nicht unterrichtet.

V: Sie haben nicht mit Widerstand geübt?

Z5: Nein, immer nur einer. Einer fixiert, einer sichert.

P1 (bestätigt): Ja das war so.

Vernehmung von Z6


R: Letzte Verhandlung erzählte einer der Instruktoren von Besprechung, an der sie teilgenommen haben.
Haben Sie teilgenommen?

Z6: Ja.

R: Wer hat sie ins Leben gerufen? Wer war dabei?

Z6: Nach Erhalt der Zeugenladungen habe ich alle angerufen und diese Besprechung war am 25.10., hat 1 Stunde gedauert, wurde Verhalten vor Gericht und wann welche Erlässe gemacht wurden, keine Ansprachen.

R: Wurde nicht von Ausbildungsinhalten gesprochen?

Z6: Leute wurden angehalten wie sie gekleidet sein sollen, die Ansprache und auf gestellte Fragen zu beantworten.

R: Haben sie sich nicht gedacht, dass das kontraprodukiv ist?

Z6: Hab ich nicht unter diesem Aspekt gesehen, sondern damit Zeugen vorbereitet sind.
Und um Fragen zu klären wie: wann haben wir womit angefangen in der Ausbildung?

STA: Haben die Instruktoren diesen Erlass bekommen?

Z6: Der der nicht bei der Besprechung war, hat sich im Büro bei mir erkundigt und deshalb wurde das Treffen einberufen.

STA: Warum war es so wichtig, dass alle über ihre Ausbildung genau bescheid wissen? Sie hätten ja auch sagen können, dass sie erzählen sollen, woran sie sich erinnern..

Z6: Sie wollten wissen: Wie haben wir das gemacht, wann von wann?
Über die Inhalte wurde nichts besprochen, sind ohnehin geläufig.

V: Es ist fraglich wie Trainer keine Lehrunterlage bekommen haben? Erklärung?
Keine Unterlagen wonach sie schulen sollen...

Z6: Kann aufgrund der Jahre nichts mehr sagen.

STA: Ist bei Besprechung lagebedingter Erstickungstod Inhalt?
AEK Skripten? S 22 und 24? Ist darüber gesprochen worden? Warum?

Z6: Weil wichtiger Punkt.

STA: War auch Ausbildnern bekannt, dass es 2000 neues gab.

Z6: Gesagt wurde, dass es seit Juli 2000 diese Seite gibt.
Haben Zeugen nicht auf die Aussage vorbereitet.

STA: Ab wann wurde darauf eingegangen? Vorher könnt ihr das nicht gewusst haben...

Z6: Ja. An wortwörtlich kann ich mich nicht erinnern.

R: Haben sie darüber gesprochen bei der Besprechung?
Ihr könnt's das nicht wissen, haben wir nicht gelehrt?

Z6: Nein so habe ich das nicht gesagt und habe es den Leuten gesagt aber habe es Leuten nicht in den Mund gelegt, erst Sept. 2003 erste Informationen darüber.

Vernehmung von Zeugen Z7 - Revierinspektor


R: Sie waren auch bei der Besprechung vor Verhandlung?

Z7: Ja richtig.

R: Wer hat die Besprechung initiiert und wer hat teilgenommen?

Z7: Z6 und ich haben aufgrund der Nachfrage der Instruktoren, um Zeitfaktoren der Ausbildung in Erinnerung zu rufen, die Besprechung initiiert. Um vor Gericht professioneller auftreten zu können.

R: Rein um Zeitfaktoren, Ausbildungseinheiten mit Schwerpunkten, die angesprochenen Erlässe ist es gegangen?

Z7: Schwerpunkt war die Ausbildung, zur Gerichtsverhandlung selbst nichts besprochen, außer, dass wir die Besprechung bekannt geben.

R: Haben Sie auch über die Seite 24b gesprochen?

Z7: Unterschied zwischen Ausbildungsvorschrift und 200 nur eine Seite.
Keiner von uns wusste von der Ausbildungsvorschrift.

A: Sie haben jetzt immer von wir gesprochen, wer ist da gemeint?

Z7: Z6 und ich, wir haben eben etwas weitergegeben, weil viele nachgefragt haben.

A: Woher wussten sie es?

Z7: Wir haben es ihnen im Vorfeld erzählt.

A: Auch über die neue Ausbildungsvorschrift?

Z7: Ja sie wussten es von Z6 und mir seit Jahresmitte.

A: Warum eigentlich genau diese 3 vorher dargestellten Fixierungspunkte und keine anderen?

Z7: Weil das so vorgeschrieben ist, es steht im Skriptum und so wurden Inhalte weitergegeben.

A: Gibt es Unterlagen zur Bodenfixierung?

Z7: Es gab eine Dienstvorschrift mit bildlichen Darstellungen.

A: Warum haben sie diese nicht weitergegeben?

Z7: Sie wurden aufgelegt und selbst vervielfältigt, so war das vorgesehen.
Es lag an jedem einzelnen, sich ein neues Skriptum zu besorgen.

A: Aber alle meinten, dass sie keines hatten.

Z7: Bei Multiplikatorenschulungen liegen sie auf, sie müssen sie jedoch selbst nehmen.

STA: Werden verbesserte Dienstvorschriften oft nicht weitergegeben?

Z7: Ja weil es gibt so viele Reformen.

STA: Aber der vorhin geschilderte ist der normale Weg?

Z7: Die Ergänzungen werden von ministerieller Ebene weitergegeben.

STA: Wie viele Instruktoren gibt es?

Z7: 17.

STA: Wo wurde das abgelegt?

Z7: Als wir noch in der Ausbildung bei der WEGA waren, haben wir dort alles vermittelt bekommen, danach war der Informationsfluß nicht mehr so gegeben und wir hatten andere Ansprechpartner.

STA: Gab es keine mündliche Information?

Z7: Nein darüber wurde nie gesprochen.