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Quellenangabe:
Repressionsfolgen der Eat the Rich-Demo vom 15. Mai 2005 (vom 03.11.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1429/, besucht am 22.12.2024

[03. Nov 2005]

Repressionsfolgen der Eat the Rich-Demo vom 15. Mai 2005

Prozess gegen Teilnehmer der Eat the Rich-Demo beim Wiener Kongress 2005 wegen 'tätlichen Angriff auf einen Beamten'.

Am 15.5.2005 fand die Eat the Rich-Demo im Rahmen des :: Wiener Kongresses statt. Im Anschluss an die Demo kam es zu einer :: Hausbesetzung in der Weihburggasse im ersten Wiener Gemeindebezirk. Transparente wurden aus den Fenstern gehängt, Knallkörper und Feuerwerk vom Balkon abgefeuert. Vor dem Haus fanden sich etwa 50 Personen ein, die sich mit den BesetzerInnen solidarisierten. Die Polizei hatte den Hauseingang anfangs blockiert und nach einer Weile sperrten sie auch die Straße vor dem Haus ab, wobei ein (offener) Kessel entstand. Etwa 30 Personen waren noch vor dem Hauseingang, als die Polizei die Leute wegdrängte und hinter die Absperrung beförderte. Im Zuge dieser Polizeiaktion kam es zum Zusammenstoß von A. mit einem Polizeibeamten, der seine KollegInnen unterstützenden mit mehreren Schildern unterm Arm zu Hilfe eilte. A. wollte den Ort des Geschehens verlassen und lief daher in Richtung Ring, wo er vor dem Hotel 'Marriott' von BeamtInnen festgenommen wurde, die zum Zeitpunkt der Festnahme den Grund dieser nicht wussten, sondern lediglich den Aufforderungen ihrer KollegInnen folgten.

A. wurde sehr gewaltsam festgenommen und erlitt dabei eine Abschürfung im Gesicht (er wurde während der Festnahme am Boden fixiert); bis ca. 22:00 Uhr wurde A. dann auf der Polizeistation am Deutschmeisterplatz festgehalten.

Einige Monate später Anfang Juli tauchten einige PolizeibeamtInnen vor A.s Haustüre auf, um ihm höchstpersönlich eine Ladung zuzustellen, was aber an A.s Abwesenheit scheiterte. Die Wiener Polizei kümmert sich scheinbar lieber persönlich um die Zustellungen ihrer Ladungen, als das der Post zu überlassen... Genügend Zeit scheint sie ja dafür zu haben.

Nächste Woche muss sich A. wegen §270 StGb - tätlicher Angriff auf einen Beamten - vor dem Bezirksgericht Innere Stadt verantworten. Das Delikt des tätlichen Angriffs beinhaltet nicht einmal eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung und dient in diesem Fall als eine Art Auffangdelikt, um das zufällige Zusammenstoßen mit einem Beamten zu kriminalisieren.

Für Anwaltskosten und eine mögliche Geldstrafe wird dringend Geld benötigt – Spendensparbuch: Bezeichnung : ccc, Kontonummer: 39.572.383, Bankleitzahl : 32000-2
Watch out for Spendenbüchsen & Soliparty!

Wien, 3.11.2005

Dieser Text wurde am 3. November 2005 auf :: at.indymedia.org veröffentlicht.