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Quellenangabe:
Wahrheitsfindung ermüdet Polizeibeamte (vom 04.11.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1431/, besucht am 21.11.2024

[04. Nov 2005]

Wahrheitsfindung ermüdet Polizeibeamte

Stellungnahme der Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague zum angeblich vorletzten Prozesstag.
Verschiebung der Verhandlung als taktischer Schachzug der Verteidigung?

Wahrheitsfindung ermüdet Polizeibeamte und deren Verteidiger, deshalb wurde der Prozess am Donnertag 03.11. 2005 bereit um ca. 15 Uhr auf Freitag den 04.11.2005 verschoben.

Ausschlaggebend für die plötzliche Ermüdung und den Konzentrationsnachlass, waren die deutlichen Worte der Gerichtsmediziner Prof Dr. Risser und Prim. Dr. Hudabiunigg, beide stellten in ihren Gutachten fest, dass es durch das massive Druckgeschehen, ausgeübt von dem beklagten Polizisten sowie Sanitätern zu einer Störung der Atmung und des Blutrückflusses ins Herz gekommen ist.

Herr Wague starb aufgrund eines Druckstaus – Thoraxkompressionssyndrom führte zu einer Asphyxie (spezielle Art des Atemstillstands).

Obwohl es für Herrn Prof. Dr. Risser noch drei weitere Faktoren der Beeinträchtigung gab nämlich:
a) angeborenes Herzleiden des Herrn Wague
b) akuter Erregungszustand
c) Drogeneinfluss (es wurde eine geringe Menge Cannabis im Blut des Opfers nachgewiesen).

Ausgeschlossen werden konnte jedoch, die Einnahme anderer Drogen wie z.B LSD oder Heroin, wie zuvor oft in diversen Medien behauptet.

Eindeutig jedoch führte die Belastung von mindestens 100kg (wenn man davon ausgeht, dass jeder Beamte nur 20% seines Körpergewichts eingesetzt hat – um nur zwei Beispiele zu nennen einer der beklagten Polizeibeamte hat 104kg, der andere 94kg - Herr Wague hatte 72kg!) zum Tod von dem Patienten. (Es waren insgesamt 9 Personen an der Fixierung beteiligt) Prof. Dr. Risser konnte auch jene Beamten namentlich nennen, die kausal durch die Druckeinwirkung für den Tod von Herrn Wague verantwortlich zu machen sind.

Der Gutachter bestätigte weiter, dass Hämatome im Nackenbereich des Herrn Wague festgestellt wurden, seiner Meinung nach bedingt durch Einwirkung eines dumpfen Gegenstandes, dies bestätigt die Aussage von drei Zeugen, die gesehen haben, dass Herr Wague mit mehreren Faustschlägen eines Polizisten misshandelt wurde.

Überdies belastet Prim. Dr. Hudabiunigg den Notarzt schwer, da die Reanimationsversuche drei bis vier Minuten zu spät eingesetzt haben.

Das Gutachten von Herrn Pföhs, Experte für polizeiliche Einsatztaktik, selbst ranghoher Beamter und Ausbildner im Innenministerium – „entlastet“ die beklagten Beamten dahingehend, dass sie durch seiner Meinung nach schlechten Ausbildung keine andere Möglichkeit gehabt hätten, die Amtshandlung in einer anderen Art und Weise durchzuführen.

Bei den mit Spannung erwarteten Zeugen, der bestätigen sollte, dass die Wiener Polizei doch die notwendigen Schulungen durchführt, handelte es sich leider um eine verwirrte Person, die das Gericht aufgrund dessen nicht als Zeuge zugelassen konnte.

Die Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague ist der Meinung, dass es sich bei der heutigen Bitte um Verschiebung der Verhandlung um einen taktischen Schachzug der Verteidigung handelte, um
a) das Urteil zu verschieben und
b) eine Strategie zu entwickeln um eventuelle Widersprüche in den einzelnen Gutachten zu entdecken.

Das für morgen angekündigte Urteil durch den Richter Dr. Pohnert, ist eher nicht zu realisieren, da das Fragerecht zu den Gutachten an die Verteidiger weitergeben worden ist, zusätzlich sind die einzelnen Plädoyers (Staatsanwaltschaft, Anwalt der Nebenklägerin, einzelnen Verteidiger) ausständig.

Die Plattform Gerechtigkeit für Seibane Wague hofft, falls es morgen Freitag 04.11.2005 doch zu Urteilssprüchen kommt auf angemessen Strafe der einzelnen Beteiligten hinsichtlich ihrer Einzelverantwortung.

Schließlich kommt jede andere Privatperson auch ins Gefängnis, wenn er sich minutenlang auf den Brustkorb einer wehrlosen Person stellt, die am Boden liegt und wird dann auch nicht gefragt, ob ihm niemand beigebracht hat, dass man das eher nicht machen soll.

Nächster Verhandlungstermin:
Freitag 04.11.2005 08.30 Uhr
Großer Schwurgerichtssaal (Erdgeschoss), Landesgericht für Strafsachen,
Wickenburggasse 18- 20, A-1080 Wien