Quellenangabe:
Widerstand gegen das europäische Lager- und Grenzregime in Griechenland (vom 28.11.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1469/,
besucht am 22.11.2024
[28. Nov 2005]
Für viele Flüchtlinge und MigrantInnen ist Griechenland die erste Station bei der Einreise in die EU. Sie kommen aus dem Irak, aus der Türkei/Kurdistan, aus Afghanistan, oder auch aus Ex-SU-Ländern, Palästina, Sierra Leone, Mauretanien... Theoretisch gibt es das Recht, an der Grenze einen Asylantrag zu stellen...
...in der Praxis haben die Meisten keine andere Möglichkeit, als "illegal" von der Türkei her über die griechischen Ägäis-Inseln oder über den Grenzfluss Evros einzureisen, manche kommen auch über Bulgarien. Für viele ist Griechenland nur eine Durchgangsstation auf der Reise Richtung Westeuropa, einige bleiben dennoch als AsylbewerberInnen oder als Illegalisierte im Land. Die Quote der Asylanerkennungen ist in Griechenland, wie anderswo in Europa, stark zurückgegangen. So hat sich beispielweise die Lage türkischer und kurdischer Flüchtlinge, die früher in Griechenland gute Anerkennungschancen hatten, im Zuge der europaweit durchgesetzten "Anti-Terror"-Doktrin massiv verschärft.
Der griechische Staat schottet sich mit zum Teil mörderischen Methoden gegen die illegalisierte Migration ab: An der türkisch-griechischen und an der türkisch-bulgarischen Grenze liegen zahlreiche Landminen, zum Teil noch aus dem "kalten Krieg", vergraben, die für GrenzgängerInnen ein lebensbedrohliches Risiko darstellen; an der griechisch Türkischen Grenze kommt es vor, dass auf Flüchtlinge scharf geschossen wird; zum Teil werden Leute, die an der Grenze aufgegriffen werden, im Niemandsland zwischen Türkischen und Griechischen Grenzposten hin und her geschoben, manche davon Betroffene sind seitdem verschollen und es ist nicht klar, was mit ihnen passiert ist.
Leute, die von der Polizei auf griechischem Staatsgebiet ohne Papiere aufgegriffen werden und die noch keinen Asylantrag gestellt haben, kommen in der Regel auf polizeiliche oder gerichtliche Anordnung hin in Abschiebehaft. Stellt jemand in der Abschiebehaft einen Asylantrag, muss die Abschiebung bis zur Entscheidung ausgesetzt werden und es besteht die Chance, wenn auch nicht die Garantie, aus der Haft entlassen zu werden. Unabhängig davon müssen Abschiebehäftlinge nach spätestens drei Monaten entlassen werden, wenn bis dahin keine Abschiebung vollstreckt wird, allerdings kann die Abschiebehaft per Gerichtsbeschluss auf einen nicht klar definierten Zeitraum ausgeweitet werden. Ein grundlegendes Problem für MigrantInnen und Flüchtlinge, die in die Fänge des Grenzregimes geraten, ist die Tatsache, dass ihnen sämtliche Informationen über ihre Rechte sowie der Kontakt zu AnwältInnen und UnterstützerInnen vorenthalten werden. Das führt dazu, dass viele irgendwann abgeschoben werden, ohne dass sie jemals einen Asylantrag gestellt oder mit einer/m griechischen RechtsanwältIn gesprochen hätten. Zum Teil wird auch die zulässige Höchstdauer der Abschiebehaft willkürlich überschritten. Für die Praxis der Desinformation gegenüber Menschen in Abschiebehaft wurde der griechische Staat bereits durch den EU-Menschenrechtsgerichtshof gerügt. Doch ungeachtet solcher Kritik ist ds griechische Grenz- und Lagerregime integraler Bestandteil des
europäischen Systems der Migrationsabwehr, eines Systems, das an der griechischen Ostgrenze ebenso wie in Ceuta und Melilla, wie in der Nordafrikanischen Wüste oder wie in deutschen oder niederländischen Abschiebeknästen über Leichen geht.
Die Abschiebehaft wird entweder auf Polizeistationen oder in eigens dafür eingerichteten Haftanstalten vollzogen. Die Haftbedingungen, die dort herrschen, wurden bereits durch das UN-Komitee gegen Folter kritisiert. In Thrakien, der Grenzregion im äußersten Nordosten Griechenlands, gibt es, neben einer Reihe von kleinen und verstreuten Hafteinrichtungen, drei zentrale Abschiebehaftanstalten, eine davon in Venna, auf dem flachen Land nahe der Stadt Komotini. Das Abschiebezentrum in Venna befindet sich in einer ehemaligen Eisenbahnlagerhalle und ist vom Platz her auf höchstens 100 Inhaftierte ausgelegt, allerdings waren dort zeitweise schon bis zu 1000 Leute eingesperrt.
Am 27. August 2005 gab es im Rahmen eines No-Border-Aktionscamps, an dem sich neben einer Handvoll internationaler AktivistInnen vor allem das anarchistische "Anti-Authoritarian Movement" beteiligte, erstmals eine öffentlichkeitswirksame Aktion gegen das Abschiebelager in Venna. Nach einer kurzen, militanten Konfrontation mit der anwesenden Polizei konnten die No-Border-AktivistInnen durchsetzten, dass eine Delegation das Abschiebezentrum betreten und mit drei inhaftierten Flüchtlingen sprechen durfte. Es war das erste mal, dass eine Delegation von FlüchtlingsunterstützerInnen Zutritt zu dem Lager bekam, allerdings bekamen sie nur das Krankenzimmer und das Polizeibüro und nicht die
Hafträume zu Gesicht. Im Vorbeigehen bemerkten die AktivistInnen dennoch, dass einige der Inhaftierten, im Gegensatz zu den Drei, mit denen sie sprechen durften, in einem offensichtlich sehr schlechten Gesundheitszustand waren und nur schlechte Kleidung trugen. Die drei Flüchtlinge erzählten, dass sie bislang keinen Asylantrag gestellt hatten, dass sich einige Leute schon seit bis zu 3 Monaten ohne Kontakt zu AnwältInnen in Venna befinden, dass sie eventuell nach Athen gebracht würden, aber unklar sei, was mit ihnen geschieht. Sie konnten der Delegation eine Liste mit Namen von 17 Inhaftierten aus dem Irak, aus Afghanistan, aus Moldawien, aus Mauretanien und aus Palästina übergeben und erhielten Informationen über ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Kurz nach der No-Border-Aktion wurden 17 Inhaftierte aus Venna entlassen, mit der Anweisung, innerhalb von 10 Tagen das Land zu verlassen. Drei Afghanische Flüchtlinge, die nach ihrer Entlassung mit FlüchtlingsaktivistInnen in Athen Kontakt aufgenommen hatten, gingen davon aus, dass sie vor allem deshalb freigekommen waren, weil durch die Aktion die Lage der Flüchtlinge in Venna in die Öffentlichkeit gekommen war. Sie berichteten auch, dass sie von der Polizei unter Druck gesetzt worden waren, der No-Border-Delegation zu erzählen, dass sich nur 17 Inhaftierte in Venna befinden, dass aber in Wahrheit zu diesem Zeitpunkt 100 Flüchtlinge dort unter sehr schlechten Bedingungen festgehalten wurden. Diejenigen, deren Namen keinen Außenstehenden bekannt sind, sind nach wie vor vom Kontakt zu AnwältInnen abgeschnitten, da diese ohne Angabe von Namen inhaftierter Personen keinen Zutritt zum Lager bekommen.
Insgesamt war die No-Border-Aktion in Venna ein wichtiger erster Schritt, um die Isolation der Abschiebehäftlinge zu durchbrechen und das griechische Lager- und Grenzregime mit einer spektakulären und öffentlichkeitswirksamen Aktion zumindest symbolisch anzugreifen. Auf der Ebene praktischer Solidarität unterstützen AktivistInnen des "Anti Authoritarian Movement" zum Einen diejenigen der freigelassenen Flüchtlinge, mit denen sie Kontakt haben, im Asylverfahren , zum anderen wird versucht, in Zusammenarbeit mit Amnesty International und mit NGOs Kontakt zu den Leuten aufzubauen, die immer noch in Venna inhaftiert sind. Darüber hinaus wollen die InitiatorInnen des No-Border-Camps, für die diese Aktion politisches Neuland war, in Zukunft ihr Engagement für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen verstärken - und es gibt auch in Griechenland Ansätze der Selbstorganisierung von Flüchtlingen und Menschen ohne Papiere. In diesem Sinne wird es voraussichtlich auch 2006 ein No-Border-Camp in Griechenland geben. Erfreulich wäre es, wenn sich daran noch mehr internationale AktivistInnen beteiligen, im Sinne eines gemeinsamen Kampfes gegen Lager und gegen Grenzregime in Europa und überall.
Kontakt zu den InitiatorInnen des No-Border-Camps in Griechenland, für Leute, die praktische und finanzielle Unterstützung für die Flüchtlinge aus Venna leisten wollen oder sich für zukünftige No-Border-Aktionen in Griechenland interessieren:
info (at) resistance2003.gr (Anti-Authoritarian Movement)
http://www.resistance2003.gr
http://www.noborder2005bg-gr.net
Hintergrundinformationen des "European Council on Refugees and Exiles" zur rechtlichen Lage von MigrantInnen und Flüchtlingen in Griechenland:
http://www.ecre.org/conditions/2003/greece.shtml
Dieser Text eines No-Border-Camp-Teilnehmers erschien zuerst am 22 Nov 2005 auf http://at.indymedia.org/newswire/display/54745