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Quellenangabe:
ORF-Zensur: 'Artikel 7 - Unser Recht' wird nicht ausgestrahlt (vom 07.12.2005),
URL: http://no-racism.net/article/1478/, besucht am 19.04.2024

[07. Dec 2005]

ORF-Zensur: 'Artikel 7 - Unser Recht' wird nicht ausgestrahlt

Der Film über die nach wie vor nicht erfolgte Erfüllung des 1955 im Staatsvertrag festgelegten Minderheitenschutzes, wird nicht im ORF zu sehen sein.

Franz Grabner, seines Zeichens Programmchef des ORF, hat nun erstmals zur nicht erfolgten Ausstrahlung des Films "Artikel 7 - Unser Recht" Stellung bezogen. Laut Grabner widerspreche der Film dem Rundfunkgesetz "in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden".

Er bezieht sich mit dieser Aussage unter anderem auf die Programmrichtlinien des ORF, die er allerdings selbst nicht sehr genau kennen dürfte. Schließlich heisst es dort, dass das "Objektivitätsgebot" welches Grabner durch den Film verletzt sieht Programmelemente nicht ausschließt, "die zu kritischem Denken und zur freien Urteilsbildung anregen". Wo Grabner die der Programmrichtline widersprechenden "Aspekte" ausmacht verschweigt er.

Pikant ist die Reaktion des ORF-Programmchefs auch dahingehend, dass ein großteil des historischen Filmmaterials zu "Artikel 7 - Unser Recht" aus den Archiven des ORF stammt und der ORF auch an der Produktion des Films beteiligt war. Letztendlich stellt Grabner somit indirekt seiner eigenen Anstalt mangelnde Objektiviät aus.

Die Stellungnahme von Franz Grabner im Wortlaut


Zweifellos spricht der Film "Artikel 7 - Unser Recht" ein Thema an, das
eine breite Öffentlichkeit verdient und dem sich der ORF. Über das
Film-Fernsehabkommen hat der ORF diesen Film für das Kino auch ermöglicht.

Wenn der ORF den Film "Artikel 7 - Unser Recht" nicht ausstrahlt, so läuft
dies nicht, wie in einem offenen Brief der IG Bildende Kunst behauptet
wird, "der Aufgabe des gebühreneinhebenden öffentlichen Rundfunks
zuwider". Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung
verpflichtet den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität.
Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten
deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt
werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Franz Grabner