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Quellenangabe:
Abschiebung von Alassane Moussbaou vorerst verhindert! (vom 10.01.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1516/, besucht am 24.11.2024

[10. Jan 2006]

Abschiebung von Alassane Moussbaou vorerst verhindert!

Alassane Moussabou sollte am 10. Jänner 2006 vom Hamburger Flughafen mit einer Air France Maschine über Paris nach Lomé abgeschoben werden. Er machte eindeutig klar, dass er nicht nach Togo zurück kann und dass er sich nicht ausliefern lassen wird. Daraufhin wurde er wieder ins Gefängnis gebracht!
:: 31. Jan 2006: Alassane Moussbaou in Nacht- und Nebel Aktion abgeschoben!

Am 10. Jänner um 3.00 Uhr wurde er in Begleitung von drei Polizisten von der JVA Bützow nach Hamburg gebracht. Am Hamburger Flughafen waren drei Kriminalbeamte in Zivil, die ihm sagten, dass sie ihn begleiten werden. Als er aufgefordert wurde das Flugzeug zu besteigen, verweigerte er dies. Der Pilot kam hinzu und entschied, dass er Herrn Moussbaou nicht mitnehmen werde. Die Polizisten sagten zu ihm, daß er beim nächsten Mal gefesselt an Händen und Füßen und mit Polizeibegleitung abgeschoben werden würde. Dies passierte am 10. Jänner 2005 gegen 7.00 Uhr Morgens. Danach wurde Alassane Moussbaou wieder in die JVA Bützow gebracht. Er bleibt weiterhin im Gefänfnis!

Laut Behördenangaben war für die Abschiebung der Flug Hamburg-Paris um 10.25 Uhr gebucht. Seit dem Abend des 9. Jänner kamen zahlreiche Faxe beim Air France Büro an und später zahlreiche Anrufe. Am Flughafen verteilten UnterstützerInnen Flugblätter und sprachen mit PassagierInnen. Einige versprachen, dass sie mit beim Piloten intervenieren werden. Der Chef des Hamburger Air France Büros teilte mit, dass es durch die Behörden kurzfristig eine Umbuchung gegeben hatte und Herr Moussbaou bereits mit einer früheren Maschine hätte abgeschoben werden sollen. Dies scheiterte bereits beim Check-in an seinem Protest. Zur Zeit läge keine Neubuchung vor.

Später kam heraus, dass über das Landratsamt in Ludwigslust bereits Ende der Vorwoche eine Umbuchung auf einen früheren Flug gemacht wurde und die zuständige Ausländerbehörde angeblich nicht informiert war. Deshalb hätte die Rechtsanwältin Alassane Moussbaous den falschen Termin genannt bekommen.

Seine Anwältin hat erneut eine Haftprüfung beim Oberlandesgericht Rostock beantragt. Sowohl bei der Härtefallkommission sowie bei dem Petitionsausschuß in Mecklenburg-Vorpommern liegen Anträge für seine Freilassung und seinen Abschiebeschutz vor.

Die Kampagne muss weiter verstärkt werden und noch breitere Kreise erreichen.

Infos zur Kampagene auf :: no-racism.net und :: thecaravan.org