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Quellenangabe:
Binationale Paare: Erste Schubhaftfälle (vom 03.03.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1582/, besucht am 26.12.2024

[03. Mar 2006]

Binationale Paare: Erste Schubhaftfälle

Verheiratet sein schützt vor Schubhaft nicht - und zwar sogar in Fällen, wo der Nicht-Österreicher bei den Behörden ganz offiziell um Aufenthaltsrecht angesucht hat.

Dieser von NGOs seit Jahresbeginn angeprangerte Umstand wurde für Samba Jallow (25) aus Gambia und seine Frau Daniela (19) vergangenen Freitag Realität. "Kurz vor acht Uhr früh klopft es an der Wohnungstür. Draußen stehen zwei Herren von der Fremdenpolizei - sie haben den Samba abgeholt", erzählt die junge Wienerin.

"Mein Mandant - so stellte sich heraus - sollte nach Spanien abgeschoben werden, weil sein Asylantrag in erster Instanz abgelehnt worden ist", erläutert Yallows Anwalt Robert Bitsche. Nur heftige Interventionen hätten verhindert, dass man den jungen Mann rasch ins Flugzeug verfrachtete: Am Montag wurde er wieder auf freiem Fuß gesetzt.


Heirat als Falle


Yallow - so Bitsche - sei inhaftiert worden, obwohl er gegen seine Asylablehnung Monate davor in Berufung gegangen - und dieses Verfahren sei noch lange nicht abgeschlossen gewesen - sei. "Doch dann hat er, wie gesagt, geheiratet und vergangenen Dezember um Aufenthaltsrecht angesucht. Und die Fremdenpolizei hat ihm - wie 2005 noch üblich - nahe gelegt, die Asyl-Berufung zurückzunehmen", schildert der Anwalt das Zusammenziehen des Gesetzesnetzes.

Bis Jahresende nämlich war Yallows Aufenthaltsantrag nicht bearbeitet worden. Damit wurde der Gambianer zum Illegalen: Ein Schicksal, das er bundesweit mit rund hundert weiteren Nicht-Österreicherin aus binationalen Ehen teilt. Ehepaaren, über denen laut der Wiener Anwältin Nadja Lorenz "jetzt allesamt das Damoklesschwert von Schubhaft und Abschiebung hängt, wie der Fall Yallow zeigt".


Scheinehen


Das sei auch nicht rechtswidrig so, meint Johannes Rauch, Sprecher von Innenministerin Liese Prokop. Er beruft sich auf das neue Fremdenpolizeigesetz, das Scheinehen zu verhindern trachtet. Auch bei "Altfällen" aus dem vergangenen Jahr könnten diesbezüglich "keine Ausnahmen gemacht werden".

Von Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 2.3.2006