Quellenangabe:
Mehmet Tarhan ist frei (vom 12.03.2006),
URL: http://no-racism.net/article/1590/,
besucht am 22.12.2024
[12. Mar 2006]
Der türkische Kriegsdienst- verweigerer Mehmet Tarhan wurde am 9. März 2006 aus dem Gefängnis entlassen! Ein Militär - Berufungsgericht beschied seine Freilassung. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Am 10. August 2005 wurde Mehmet Tarhan zu vier Jahren Haft verurteilt. Das war die bislang längste Haftstrafe, die gegen einen Kriegsdienstverweigerer in der Türkei ausgesprochen wurde. Gegen dieses Urteil legte Mehmet Tarhan Berufung ein. Er befand sich seit April 2005 im Militärgefängnis in Sivas. Im Militärgefängnis wurde er mehrmals misshandelt.
Im Jahr 2001 hatte Mehmet Tarhan seine Kriegsdienstverweigerung öffentlich erklärt. Weil die Türkei das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aber nicht anerkennt, war er im April 2005 in Izmir festgenommen und dem Militär überstellt worden. Das Militär hatte ihn wegen Befehlsverweigerung angeklagt.
Mehmet Tarhan wollte nicht wegen seiner Homosexualität ausgemustert werden, wie dies in der Türkei möglich ist. Er wollte sich nicht dem entwürdigendem Verfahren unterziehen und sah dies zudem als einen "faulen Kompromiss" an. Er bestand auf der Anerkennung seiner Kriegsdienstverweigerung.
Die Freilassung ist besonders erstaunlich, weil das Militär-Berufungsgericht in Ankara eigentlich gar nicht die Kompetenz hat solche Entscheidungen zu fällen.
Das Gericht hatte entschieden, dass er bei einem endgültigen Urteil, mit großer Wahrscheinlichkeit keine höhere Haftstrafe zu erwarten habe, als er bisher verbüßt hat.
Zum einen ist dies natürlich ein Grund zur Freude, zum anderen aber bedeutet die Freilassung nicht, dass Mehmet Tarhan jetzt in Ruhe gelassen wird. Das Gericht forderte ihn auf sich bei seiner Einheit zu melden, was er aber nicht tat.
Wie im Falle von anderen türkischen Kriegsdienstverweigerern (z.B. Osman Murat Ülke) kann er bis zu seinem 60. Lebensjahr wieder und wieder zum Militär berufen werden. Dieser Einberufung wird er nicht Folge leisten, was weitere Prozesse nach sich ziehen könnte.